1.2 Praktische Studiensemester Das praktische Studiensemester ist im 5. Semester zu absolvieren. Die Dauer beläuft sich auf mindestens

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1 Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Besonderer Teil für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre vom 30. April 2013 Aufgrund von 8 Abs. 6 in Verbindung mit 30 Abs. 1 und 34 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen und Dualen Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG) in der Fassung vom 01. Januar 2005 (GBl. S. 1), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft und zur Stärkung der akademischen Weiterbildung vom 10. Juli 2012 (GBl S. 457 ff.) hat der Senat der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen am 18. April 2013 die nachstehende Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre beschlossen. 1 Einzelregelungen 1.1 Studienaufbau Der Bachelorstudiengang umfasst das Grundlagenstudium mit drei Studiensemestern und das Vertiefungsstudium mit drei Studiensemestern sowie einem praktischen Studiensemester. Das Grundlagenstudium schließt mit der Bachelorvorprüfung, das Vertiefungsstudium mit der Bachelorprüfung ab. Zu den Prüfungen des Vertiefungsstudiums werden nur Studierende zugelassen, die mindestens 70 Credits aus dem Grundlagenstudium erbracht haben. Der Abschlussgrad ist Bachelor of Science. 1.2 Praktische Studiensemester Das praktische Studiensemester ist im 5. Semester zu absolvieren. Die Dauer beläuft sich auf mindestens 20 Wochen. Das praktische Studiensemester dient dem Kennenlernen eines möglichen Berufsfeldes und zur Kompetenzentwicklung. Das praktische Studiensemester kann in allen privaten und öffentlichen Organisationen abgeleistet werden, die prinzipiell als Berufsfeld für Volkswirte in Betracht kommen und eine qualifizierte Ausbildung gewährleisten können. Praktische Studiensemester in Unternehmen von Familienangehörigen oder in Kleinstunternehmen (unter fünf Beschäftigte) sind nur auf Antrag zulässig. Bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung werden die Studierenden von der Hochschule betreut: durch Vor- und Nachbereitungsseminare mit Anwesenheitspflicht, Hausarbeiten, persönliche Beratung, Besuche von Praxisstellen sowie flankierende Antrags- und Nachweispflichten. Das praktische Studiensemester kann nur einmal wiederholt werden. Eine Verkürzung des praktischen Studiensemesters ist zulässig, wenn im 4. oder 6. Semester ein Studiensemester im Ausland absolviert wird und vor dem Studium anerkennungsfähige Berufserfahrungen gemacht wurden (abgeschlossene Ausbildung in einem potenziellen Berufsfeld für Volkswirte oder eine gleichwertige berufspraktische Tätigkeit). Näheres ist in den Ausführungsbestimmungen erläutert. 1.3 Auslandsstudium Für ein Auslandssemester oder -jahr eignen sich vor allem die Semester drei bis sechs. Im Ausland erbrachte Studienleistungen werden anerkannt, wenn sie den Bestimmungen für eine Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen nach 18 SPO-AT (BA) entsprechen. 1.4 Vertiefungsstudium Im Verlauf des Vertiefungsstudiums, in der Regel zu Beginn des 6. Semesters, müssen die Studierenden zwei individuelle Studienschwerpunkte für das 6. sowie 7. Semester festlegen. Mindestens ein Studienschwerpunkt muss aus dem Wahlpflichtbereich des Studiengangs Volkswirtschaftslehre (Empirische Analysen, Finanzmärkte, Weltwirtschaft, Wettbewerb und Staat) gewählt und mit allen Modulen belegt werden. Als zweiter Studienschwerpunkt kann ohne Antrag ein Programm im Vertiefungsstudium des Studiengangs Betriebswirtschaftslehre gewählt werden; aus diesem Programm müssen zwei Module belegt ZPA / BA-VWL 1

2 werden. Auf Antrag dürfen in besonderen Fällen andere Module belegt werden, sofern der Prüfungsausschuss die jeweils zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen als gleichwertig und zweckentsprechend ansieht. Die Festlegungen dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes geändert werden. Dazu ist beim Prüfungsausschuss ein Antrag zu stellen. Näheres ist in den Ausführungsbestimmungen erläutert. 1.5 Modulprüfungen Modulprüfungen sind gemäß den tabellarischen Übersichten in Abschnitt 2 zu erbringen. Einzelheiten zur Ausgestaltung der Modulprüfungen werden von den jeweils zuständigen Prüfer/innen festgelegt, im Modulhandbuch dokumentiert und in der ersten Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Bei allen Seminaren und Projektarbeiten besteht Anwesenheitspflicht. Anmeldungen zu den Modulprüfungen erfolgen automatisch in dem Semester, in dem die jeweilige Modulprüfung laut Studien- und Prüfungsordnung vorgesehen ist. Im Falle eines Nichtbestehens von Modulprüfungen erfolgen automatische Anmeldungen zu Wiederholungsprüfungen für das nächstfolgende Studiensemester, sofern dies kein praktisches Studiensemester ist. Im praktischen Studiensemester können auf Antrag beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses maximal zwei Wiederholungsprüfungen (angemeldet und) abgelegt werden. Eine Modulprüfung kann nur als Ganzes wiederholt werden. Eine Wiederholung von Teilen im Fall des Nichtbestehens oder Nichtantritts (auch krankheitsbedingt) ist ausgeschlossen. Für die Anmeldung der Bachelorarbeit müssen alle Modulprüfungen des Grundlagenstudiums bestanden sein. Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 4 Monate. Die Arbeit kann aus triftigem Grund unterbrochen oder verlängert werden. Die Bachelorarbeit kann nur einmal wiederholt werden. Die mündliche Bachelorprüfung muss spätestens im Semester nach Abschluss der Bachelorarbeit abgelegt werden. Die mündliche Bachelorprüfung dauert 20 Minuten und bezieht sich auf die Bachelorarbeit. Die mündliche Bachelorprüfung kann nur einmal wiederholt werden. Näheres ist in den Ausführungsbestimmungen erläutert. 1.6 Unterrichtssprache Unterrichts- und Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch. Lehrveranstaltungen, die in englischer Sprache gehalten und geprüft werden, sind im Modulhandbuch gekennzeichnet. Legende BA = Bachelorarbeit BV = Bachelorvorprüfung CR = Credits GM = Gewichtung für Modulnote (in %) K = Klausur M = mündl. Prüfung Mo = Monate MP = Modulprüfung NG = Notengewichtung für die Gesamtnote PV = Prüfungsvorleistung R = Referat/Präsentation S = schriftliche / zeichnerische Arbeit StA = Studienarbeit SWS = Semesterwochenstunde ZPA / BA-VWL 2

3 2. Module und Modulprüfungen Tabelle 1.1 Alle Module im Studienverlauf Grundlagenstudium Vertiefungsstudium Gesamt 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. Bemer- Übersicht / Module CR SWS CRSWS CRSWSCR SWSCR SWS CRSWS CRSWSCR SWS PV MP GM kungen Grundlagenstudium Praxis Art / Dauer I.1 Grundlagen Volkswirtschaftslehre 7 4 K 60 + R 90/10 I.2 Grundlagen Empirische Wirtschaftsforschung 10 8 K R 95/5 Wirtschaftsmathematik Wirtschaftsinformatik I.3 Grundlagen Betriebswirtschaftslehre 5 5 K 150 Funktion und Organisation von Unternehmen Rechnungswesen I.4 Selbstorganisiertes Studieren I 8 7 S + M 10 75/25 Selbstmanagement VWL-Seminar I English in Business and Economics II.1 Mikroökonomik I 5 4 K 60 + R 90/10 II.2 Statistische Methoden 7 6 K 90 II.3 Leistungserstellung und Finanzierung 5 4 M 10 Prozessmanagement Investition und Finanzierung II.4 Wirtschaft und Recht 5 4 K R 90/10 Ordnungs- und Institutionenökonomik Privatrecht II.5 Selbstorganisiertes Studieren II 8 6 S + StA + R 25/50/25 Gruppenmanagement VWL-Seminar II Intercultural Communication III.1 Mikroökonomik II 5 4 K 60 III.2 Makroökonomik I 5 4 K 60 + R 90/10 III.3 Daten und Methoden der empirischen Wirtschaftsforschung 5 4 K 90 + S 80/20 III.4 Marketing und Marktforschung 5 4 M 10 + R 80/20 III.5 Wirtschaft und Politik 5 4 K 120 Theorien der Wirtschaftspolitik Öffentliches Recht III.6 Selbstorganisiertes Studieren III 5 4 StA Projektmanagement VWL-Seminar III Grundlagenstudium gesamt ZPA / BA-VWL 3

4 Grundlagenstudium Vertiefungsstudium Gesamt 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. Bemer- Übersicht / Module CR SWS CRSWS CRSWSCR SWSCR SWS CRSWS CRSWSCR SWS PV MP GM kungen Vertiefungsstudium Art / Dauer IV.1 Geld und Finanzmärkte 5 4 K 120 Geldtheorie und -politik Finanzmärkte IV.2 Makroökonomik II und Weltwirtschaft 5 4 M 10 IV.3 Empirische Analysen 5 2 StA IV.4 Controlling und Personalmanagement 5 4 K 60 + S 70/30 IV.5 Wirtschaft und Nachhaltigkeit 5 4 M 10 Non-Profit-Ökonomik und -Management Umweltökonomik IV.6 Selbstorganisiertes Arbeiten I 5 3 StA + R 80/20 Projektarbeit Selected Topics in Business and Economics mind. 20 Wochen V.1 Praktisches Studiensemester 30 2 S + R* VI.1 Ein Modul aus erstem individuellen Studienschwerpunkt VI.2 Ein Modul aus zweitem individuellen Studienschwerpunkt VI.3 Wirtschaft und Wissenschaft 6 4 K 120 Wirtschafts- und Lehrgeschichte Wissenschaftstheorie und Wirtschaftsethik VI.4 Steuerung wirtschaftlicher Systeme 6 4 K R 80/20 Finanzwissenschaft General Management VI.5 Selbstorganisiertes Arbeiten II 6 3 StA + R 80/20 VWL-Oberseminar Selected Topics in Business and Economics *Die Leistungsnachweise zum praktischen Studiensemester werden nicht benotet. Das praktische Studiensemester ist erfolgreich abgeleistet, wenn die Leistungsnachweise mit bestanden bewertet wurden. ZPA / BA-VWL 4

5 Grundlagenstudium Vertiefungsstudium Gesamt 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. Bemer- Übersicht / Module CR SWS CRSWS CRSWSCR SWSCR SWS CRSWS CRSWSCR SWS PV MP GM kungen Praxis Art / Dauer VII.1 Ein Modul aus erstem individuellen Studienschwerpunkt VII.2 Ein Modul aus zweitem individuellen Studienschwerpunkt VII.3 Steuerung wirtschaftlichen Wandels 5 4 M 10+R 80/20 Wirtschaftlicher Wandel und Global Governance Change Management und Corporate Governance VII.4 Bachelorarbeit und mündliche -prüfung 13 BA 4 Mo+M20 85/15 Schriftliche Bachelorarbeit (11) Mündliche Bachelorprüfung (2) Vertiefungsstudium gesamt Insgesamt Tabelle 1.2 Ausgewählte Optionen für die Wahl der individuellen Studienschwerpunkte in Semester VI und VII Wahlpflicht-Angebote des Studiengangs Volkswirtschaftslehre Individueller Studienschwerpunkt Empirische Analysen Finanzmärkte Weltwirtschaft Wettbewerb und Staat Modul 1 Empirische Analysen I A Internationale Finanzmärkte C Reale und monetäre Außenwirtschaft D Wettbewerb und Staat I B Modul 2 Empirische Analysen II B Angewandte Finanzmarktanalyse D Weltwirtschaftsräume B Wettbewerb und Staat II D Prüfungstyp MP GM A K 60 + S 80/20 B K C siehe SPO BW D K 60 + R 80/20 Wahlpflicht-Angebote aus dem Studiengang BW Gewählt werden kann auch aus allen Programmen des Studiengangs BW (siehe SPO BW). Bei Wahlmodulen aus anderen Studiengängen sind die Modulprüfungen der dortigen SPO zu entnehmen. ZPA / BA-VWL 5

6 3. Notengewichtung 3.1 Bachelorvorprüfung Die Gewichtung der einzelnen Module für die Note der Bachelorvorprüfung entspricht den Credits der Module. Übersicht Module CR Notengewichtung Grundlagenstudium Volkswirtschaftslehre I.1 Grundlagen Volkswirtschaftslehre 7 7 I.2 Grundlagen Empirische Wirtschaftsforschung I.3 Grundlagen Betriebswirtschaftslehre 5 5 I.4 Selbstorganisiertes Studieren I 8 8 II.1 Mikroökonomik I 5 5 II.2 Statistische Methoden 7 7 II.3 Leistungserstellung und Finanzierung 5 5 II.4 Wirtschaft und Recht 5 5 II.5 Selbstorganisiertes Studieren II 8 8 III.1 Mikroökonomik II 5 5 III.2 Makroökonomik I 5 5 III.3 Daten und Methoden der empirischen Wirtschaftsforschung 5 5 III.4 Marketing und Marktforschung 5 5 III.5 Wirtschaft und Politik 5 5 III.6 Selbstorganisiertes Studieren III 5 5 Grundlagenstudium Gesamt ZPA / BA-VWL 6

7 3.2 Bachelorprüfung Die Gewichtung der einzelnen Module für die Note der Bachelorprüfung entspricht der Notengewichtung der Module. Übersicht Studienschwerpunkte Module CR Notengewichtung Grundlagenstudium I.1 Grundlagen Volkswirtschaftslehre 7 7 I.2 Grundlagen Empirische Wirtschaftsforschung I.3 Grundlagen Betriebswirtschaftslehre 5 5 I.4 Selbstorganisiertes Studieren I 8 8 II.1 Mikroökonomik I 5 5 II.2 Statistische Methoden 7 7 II.3 Leistungserstellung und Finanzierung 5 5 II.4 Wirtschaft und Recht 5 5 II.5 Selbstorganisiertes Studieren II 8 8 III.1 Mikroökonomik II 5 5 III.2 Makroökonomik I 5 5 III.3 Daten und Methoden der empirischen Wirtschaftsforschung 5 5 III.4 Marketing und Marktforschung 5 5 III.5 Wirtschaft und Politik 5 5 III.6 Selbstorganisiertes Studieren II 5 5 Grundlagenstudium gesamt Vertiefungsstudium IV.1 Geld und Finanzmärkte 5 10 IV.2 Makroökonomik II und Weltwirtschaft 5 10 IV.3 Empirische Analysen 5 10 IV.4 Controlling und Personalmanagement 5 10 IV.5 Wirtschaft und Nachhaltigkeit 5 10 IV.6 Selbstorganisiertes Arbeiten I 5 10 V.1 Praktisches Studiensemester 30 0 VI.1 Ein Modul aus erstem individuellen Studienschwerpunkt 6 12 VI.2 Ein Modul aus zweitem individuellen Studienschwerpunkt 6 12 VI.3 Wirtschaft und Wissenschaft 6 12 VI.4 Steuerung wirtschaftlicher Systeme 6 12 VI.5 Selbstorganisiertes Arbeiten II 6 12 VII.1 Ein Modul aus erstem individuellen Studienschwerpunkt 6 12 VII.2 Ein Modul aus zweitem individuellen Studienschwerpunkt 6 12 VII.3 Steuerung wirtschaftlichen Wandels 5 10 VII.4Bachelorarbeit und mündliche -prüfung Vertiefungsstudium gesamt Insgesamt Inkrafttreten, Übergangsregelungen (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt zum 1. September 2013 in Kraft. Studierende, die ihr Studium früher begonnen haben, beenden ihr Studium nach der bisher gültigen Fassung. Nürtingen, 30. April 2013 Prof. Dr. Werner Ziegler Rektor ZPA / BA-VWL 7

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