Berufliche Integration: Grenzen und Möglichkeiten aus der Sicht einer OdA

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1 Zukunft gestalten INSOS-Kongress 2015 Berufliche Integration: Grenzen und Möglichkeiten aus der Sicht einer OdA Ziele, Aufgaben, Zuständigkeiten und ausgewählte Entwicklungen in der Berufsbildung Projekt «Individueller Nachweis der Kompetenzen für Jugendliche ohne eidgenössischen Berufsabschluss» Wo stehen wir auf dem Weg zu einer inklusiven Berufsbildung? Roland Hohl, Geschäftsleiter IGKG Schweiz

2 11 Jahre Berufsbildungsgesetz (BBG) Art. 1 Grundsatz Die Berufsbildung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (Sozialpartner, Berufsverbände, andere zuständige Organisationen und andere Anbieter der Berufsbildung). Sie streben ein genügendes Angebot im Bereich der Berufsbildung, insbesondere in zukunftsfähigen Berufsfeldern an. 2

3 11 Jahre Berufsbildungsgesetz (BBG) Art. 3 Ziele Dieses Gesetz fördert und entwickelt: c. den Ausgleich der Bildungschancen in sozialer und regionaler Hinsicht, die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann sowie die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen; Art. 7 Förderung benachteiligter Regionen und Gruppen Der Bund kann Massnahmen im Bereich der Berufsbildung zu Gunsten benachteiligter Regionen und Gruppen fördern. 3

4 11 Jahre Berufsbildungsgesetz (BBG) Art. 18 Berücksichtigung individueller Bedürfnisse Für besonders befähigte oder vorgebildete Personen sowie für Personen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen kann die Dauer der beruflichen Grundbildung angemessen verlängert oder verkürzt werden. Der Bundesrat erlässt besondere Bestimmungen über die fachkundige individuelle Begleitung von Personen mit Lernschwierigkeiten in zweijährigen beruflichen Grundbildungen. Der Bund kann die fachkundige individuelle Begleitung fördern. Berufsbildungsverordnung (BBV) Art. 35 Abschlussprüfungen der beruflichen Grundbildung Benötigt eine Kandidatin oder ein Kandidat auf Grund einer Behinderung besondere Hilfsmittel oder mehr Zeit, so wird dies angemessen gewährt. 4

5 Berufsbildungsgesetz: Ausgewählte Entwicklungen 2004 wird mit dem neuen Berufsbildungsgesetz die zweijährige Grundbildung mit Eidgenössischem Berufsattest (EBA) eingeführt. Diese trägt den individuellen Voraussetzungen der Lernenden mit einem besonders differenzierten Lernangebot und angepasster Didaktik Rechnung. Die fachkundige individuelle Begleitung umfasst sämtliche bildungsrelevanten Aspekte im Umfeld der lernenden Person starten die ersten vier Berufe mit der EBA-Grundbildung. Anlässlich der Lehrstellenkonferenz 2006 wird das Case Management Berufsbildung lanciert erscheint der Leitfaden «Individuelle Begleitung von Lernenden in der beruflichen Grundbildung». 5

6 Berufsbildungsgesetz: Ausgewählte Entwicklungen 2007 wird die «Praktische Ausbildung» (PrA) nach INSOS lanciert. Sie findet rasche Verbreitung, weil ein Angebot für Jugendliche fehlt, die wegen einer Lern- oder Leistungsbeeinträchtigung nicht oder noch nicht einer EBA-Ausbildung gewachsen sind kann nach einer rund zweijährigen Anlaufzeit das Projekt «Individueller Kompetenznachweis» gestartet werden werden letzte Anlehrverträge abgeschlossen. Verlängerungen sind in bestimmten Anlehren bis spätestens 2015 möglich. Im August 2015 bestehen 53 Bildungsverordnungen für Grundbildungen mit Berufsattest. 6

7 Projekt «Individueller Nachweis der Kompetenzen für Jugendliche ohne eidgenössischen Berufsabschluss» Projektträger Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK, Schweizerischer Gewerbeverband SGV (Leitung Steuergruppe), INSOS Schweiz Projektpartner IV-Stellen-Konferenz IVSK, Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS, Travail.Suisse Steuergruppe Projektträger und Projektpartner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, Organisationen der Arbeitswelt der an der Erprobung beteiligten Berufe Projektleitung Peter Dolder, Dolder Beratungen GmbH 7

8 Ziele Jugendlichen ohne anerkannten Abschluss einer beruflichen Grundbildung werden diejenigen Handlungskompetenzen attestiert, die sie in einer standardisierten Ausbildung erworben haben. Mit dem individuellen, berufsspezifischen Kompetenznachweis wird das Potenzial der Arbeitsmarktintegration für die Jugendlichen ohne Abschluss einer beruflichen Grundbildung verbessert. Der individuelle Kompetenznachweis erhöht die Durchlässigkeit im Bildungssystem und unterstützt die Validierung von Bildungsleistungen. Zur Gewährleistung dieser Ziele bezieht sich der individuelle Kompetenznachweis auf die in den Bildungserlassen für die EBA-Berufe umschriebenen Handlungskompetenzen. 8

9 Stand der Arbeiten Die Projektphasen 1 «Klärung von Grundsatzfragen» und 2 «Entwicklung» (September 2011 bis August 2014) sind abgeschlossen. Als Ergebnis liegt ein Leitfaden der Verbundpartner für den individuellen Kompetenznachweis vor. Der Leitfaden: unterstützt die Organisationen der Arbeitswelt und Trägerschaften von zweijährigen Ausbildungen ausserhalb der beruflichen Grundbildung bei der Einführung des individuellen Kompetenznachweises. definiert den Anwendungsbereich und die Anforderungen an den individuellen Kompetenznachweis. beschreibt das Verfahren für das Erstellen und Ausstellen des individuellen Kompetenznachweises. 9

10 Weiteres Vorgehen Verbundpartnerschaft und Integrationspolitik haben ein grosses Interesse an einer breiten Übernahme des individuellen Kompetenznachweises. Dies setzt eine gute Abstützung bei den Verbundpartnern voraus. Diese Abstützung erfolgt im Rahmen einer Anhörung, der eine Erprobung und Plausibilisierung von Verfahren und Instrumenten vorangeht (Projektphasen 3 «Erprobung» und 4 «Auswertung und Abschluss»). Die Entwicklung und Erprobung von berufsspezifischen Instrumenten erfolgt in den drei Berufen Büroassistent/in EBA (IGKG Schweiz), Logistiker/in EBA (Schweizerische Vereinigung für die Berufsbildung in der Logistik SVBL) und Schreinerpraktiker/in EBA (Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten VSSM). 10

11 Ausblick ( ) Zur Unterstützung jener Jugendlichen, die keine eidgenössisch anerkannte berufliche Grundbildung absolvieren, erachtet der Bundesrat den individuellen Kompetenznachweis als adäquates Instrument. Damit die erhoffte Wirkung erzielt werden kann, ist entscheidend, dass das Instrument bekannt ist und in der Praxis angewendet wird. Schliesslich ist ein koordiniertes Vorgehen aller involvierten Stellen von höchster Bedeutung. Der Bundesrat setzt sich deshalb dafür ein, dass die interinstitutionelle Zusammenarbeit im Rahmen des Case Management Berufsbildung sowie weiterer berufsbildungsrelevanter Projekte weiter verbessert werden kann. Gezielte Förderung und Unterstützung von Jugendlichen mit unterschiedlichen Begabungspotenzialen an der Nahtstelle I und in der Berufsbildung Bericht des Bundesrates, September

12 Wo stehen wir auf dem Weg zu einer inklusiven Berufsbildung? Der Weg scheint noch weit, anstrengend und nicht ohne Hindernisse. Es gibt zahlreiche Projekte zu den Übergängen Sekundarstufe I / Sekundarstufe II / Arbeitswelt. Trotzdem fehlt in der Schweiz ein breit abgestützter und institutionalisierter Dialog zum Thema Inklusion in der Berufsbildung. Der 2013 erschienene Bericht «Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung in der Berufsbildung» und die auf dieser Grundlage durch die Kantone erarbeiteten Empfehlungen helfen mit, die Information aller Beteiligten zu verbessern und die Umsetzung zu optimieren. 12

13 Wo stehen wir auf dem Weg zu einer inklusiven Berufsbildung? Das Projekt «Individueller Nachweis der Kompetenzen für Jugendliche ohne eidgenössischen Berufsabschluss» trägt dazu bei, die Arbeitsmarktfähigkeit der betroffenen Personen zu verbessern. Zudem hat es neue Akteure zusammengebracht. Zentral für Arbeitgeber des ersten Arbeitsmarktes sind professionelle Unterstützungsangebote und administrative Erleichterungen. Supported Employment unterstützt die notwendige Koordination und Kooperation aller Partner an den Übergängen von der Schule in die Berufsbildung sowie von der Berufsbildung in die Arbeitswelt. 13

14 Weitere Informationen Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI > Berufsbildung > Berufliche Grundbildung > Zweijährige berufliche Grundbildungen > Evaluationen und Studien zur Berufsbildung > Evaluation der zweijährigen beruflichen Grundbildung mit EBA und Umsetzungsevaluation Case Management Berufsbildung Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB > Weiterbildung > Zusatzausbildungen > Fördern und Begleiten Das Portal zur Berufsbildung > Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung in der Berufsbildung (Bericht) IGKG Schweiz > Büroassistent/in EBA 14

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