Rechte und Pflichten in einem Strafverfahren
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- Käte Vogt
- vor 7 Jahren
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1 Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt Kantonspolizei Rechte und Pflichten in einem Strafverfahren Die wichtigsten Rechte und Pflichten als Opfer, Privatklägerschaft, Zeuge, Auskunftsperson, beschuldigte Person 1
2 Ihre Rechte und Pflichten als Betroffene in einem Strafverfahren Sie finden in dieser Broschüre die wichtigsten Rechte und Pflichten als Opfer...4 Zeuge...6 Auskunftsperson...7 Privatklägerschaft...8 beschuldigte Person...9 sowie Informationen über das Strafverfahren
3 Diese Broschüre gibt Ihnen einen rudimentären Überblick über den Ablauf eines Strafverfahrens und erklärt kurz die Rechte und Pflichten der betei ligten Parteien. Diese Information erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dient lediglich zur Aufklärung der Rechte und Pflichten in den ersten Stunden eines Verfahrens. Sie finden im Internet ( und in den weiterführenden Informationsblättern, welche die Polizei oder die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt abgibt, die rechtlich ver bindlichen Angaben. Wir verwenden für eine bessere Lesbarkeit durchgängig die männliche Form. Alle Angaben gelten für beide Geschlechter. Wichtig: Bitte wenden Sie sich im Verlauf des Verfahrens immer an die Staatsanwaltschaft, nicht an die Polizei oder an andere Stellen. Ausnahme: Bei reinen Verkehrsdelikten ist die Polizei zu ständig. 3
4 Opfer Ihre Rechte und Pflichten als Opfer einer Straftat Als Opfer gilt die geschädigte Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt wurde. Als Opfer eines sexuellen Übergriffs dürfen Sie ausserdem die Aussage verweigern, verlangen, dass vor Gericht mindestens eine Person Ihres Geschlechts Sie anhört, verlangen, dass bei Einver nahmen die angeschuldigte Person nicht anwesend ist; eine Gegenüberstellung kann jedoch in besonderen Fällen angeordnet werden, Ausschluss der Öffentlichkeit bei Gerichtsverhandlungen verlangen. Für minderjährige Opfer (unter 18 Jahre) gilt zusätzlich Minderjährige Opfer dürfen der beschuldigten Person nur gegenübergestellt werden, wenn es das Opfer ausdrücklich verlangt oder wenn es keine andere Möglichkeit gibt, um das rechtliche Gehör anderweitig zu ge währen. Sie dürfen in der Regel nicht mehr als zweimal einvernommen werden. Ihre Rechte im Allgemeinen Sie dürfen bei allen Verfahrenshandlungen einen Rechtsbeistand sowie eine Vertrauensperson beiziehen, einen Übersetzungsdienst verlangen, Akten einsehen, sofern Sie explizit erklärt haben, sich im Strafverfahren als Strafoder Zivilkläger zu beteiligen, Beweisanträge stellen. 4
5 Sie haben Anrecht auf Opfer hilfe, sofern die Straftat in der Schweiz begangen worden ist. Insbesondere haben Sie Anrecht auf Beratung und Soforthilfe, Hilfe von Beratungsstellen, Kostenbeiträge für Hilfe Dritter, Entschädigung oder Genug tuung, Befreiung von Verfahrens kosten, besonderen Schutz und besondere Rechte im Strafverfahren. Als Opfer können Sie als Privatkläger auftreten und zivilrechtliche Ansprüche im Strafverfahren geltend machen, siehe Seite 8. Die genauen Angaben finden Sie im Merkblatt für Opferhilfe der Staatsanwaltschaft Basel Stadt oder im Internet unter Ihre Pflichten Das Gesuch um Entschädigung und Genugtuung ist innert fünf Jahren nach der Straftat oder nach Kenntnis der Straftat einzureichen. 5
6 Zeuge / Auskunftsperson Ihre Rechte und Pflichten als Zeuge oder Auskunftsperson Zeuge ist eine an der Begehung einer Straftat nicht beteiligte Person, die der Aufklärung dienende Aussagen machen kann und nicht Auskunftsperson ist. Ihre Rechte Sie dürfen das Zeugnis verweigern, wenn Sie zur beschuldigten Person in einer besonderen persönlichen Beziehung stehen, z.b.: Wenn Sie mit ihr verheiratet sind oder mit dieser eine Lebensgemeinschaft führen, wenn Sie mit ihr gemeinsame Kinder haben, wenn Sie mit ihr in gerader Linie verwandt oder verschwägert sind (Eltern-Kinder, Stiefeltern- Stiefkinder, Pflegeeltern-Pflegekinder, Geschwister, Stiefgeschwister). Sie dürfen die Aussage auch verweigern, wenn Sie dadurch sich selber oder eine Ihnen nahe stehende Person belasten. Zeugen oder Auskunftsper- sonen müssen das Zeugnis verweigern, wenn es das Berufsgeheimnis verlangt (z.b. Geistliche, Rechtsanwälte, Verteidiger, Notare, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Hebammen und deren Hilfspersonen), ausser sie werden von ihrer Geheimnispflicht entbunden. Ihre Pflichten Ihre Aussagen müssen der Wahrheit entsprechen, Sie können aber das Zeugnis verweigern. Wer wissentlich Nichtschuldige beschuldigt, macht sich strafbar. Zeugen werden in der Regel von der Staatsanwaltschaft direkt befragt. 6
7 Auskunftsperson ist eine Person, welche entweder noch nicht 15 Jahre alt ist, eine eingeschränkte Urteilsfähigkeit hat, als Täter nicht ausgeschlossen werden kann, sich als Privat kläger erklärt hat oder sonst in einer Weise mit der Straftat in Ver bindung gesetzt werden kann. Auskunftspersonen werden zu Beginn des Verfahrens darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Aussage oder die Mit wirkung verweigern können. Ihre Rechte Sie dürfen die Aussage ver weigern (Privatkläger ausgenommen), unterliegen keiner Wahrheitspflicht (aber: Wer wissentlich Nichtschuldige beschuldigt, macht sich strafbar.). Soweit Sie Aussagen machen, können diese als Beweismittel verwendet werden. Ihre Pflichten Sie sind zur Aussage verpflichtet (gilt nur für Auskunftspersonen im Sinne der Privatklägerschaft, siehe Seite 8). 7
8 Privatklägerschaft Ihre Rechte und Pflichten als Privatklägerschaft Privatkläger sind geschädigte Personen, welche sich am Straf verfahren beteiligen wollen, um eine Verfolgung und Bestrafung der angeschuldigten Person zu verlangen und/oder um privatrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Die geschädigte Person kann dies schriftlich oder mündlich gege n über einer Strafverfolgungsbehörde (Polizei, Staats anwaltschaft) zu Protokoll geben. Ein Strafantrag genügt. Ihre Rechte Sie dürfen bei allen Verfahrens handlungen einen Rechtsbeistand beiziehen, Akten einsehen, sofern Sie explizit erklärt haben, sich im Strafverfahren als Strafoder Zivilkläger zu beteiligen, Beweisanträge stellen, das Zeugnis verweigern, wenn Sie zur beschuldigten Person in einer besonderen Beziehung stehen. Ihre Pflichten Sie sind zur Aussage verpflichtet (ausgenommen, Sie können Zeugnisverweigerungsrechte geltend machen). Ihre Aussagen müssen der Wahrheit entsprechen. Wer wissentlich Nichtschuldige beschuldigt, macht sich strafbar. 8
9 Beschuldigte Person Ihre Rechte und Pflichten als beschuldigte Person einer Straftat Werden Sie einer Straftat verdächtigt, teilt Ihnen die Polizei oder die Staatsanwaltschaft mit, dass gegen Sie ein Vorverfahren einge leitet wird. Ihre Rechte Sie dürfen bei allen Verfahrenshandlungen einen Rechtsbeistand beiziehen, Akten einsehen, Beweisanträge stellen, einen Übersetzungsdienst verlangen, vom Recht Gebrauch machen, sich nicht selber zu belasten, die Aussage und Mitwirkung verweigern, das Verfahren wird jedoch auch ohne Ihre Mitwirkung weiter geführt. Die Staatsanwaltschaft klärt Sie im Verlauf des Strafverfahrens über Ihre weiteren Rechte auf. Ihre Pflichten Wer wissentlich Nichtschuldige beschuldigt, macht sich strafbar. 9
10 Das Strafverfahren kurz erklärt Wird eine Strafanzeige oder Strafantrag gestellt oder stellt die Polizei selber einen Straftatbestand fest, wird das Strafverfahren zur Beurteilung der Schuld oder Unschuld der beschuldigten Person an die Staatsan waltschaft überwiesen. Dagegen besteht kein Rechtsmittel. Die Staatsanwaltschaft erlässt bei bewiesener Schuld einen Strafbefehl (entspricht einem Urteil) oder sie stellt das Verfahren bei erwiesener Unschuld, aus Geringfügigkeit oder aus anderen Gründen ein. Bei schwerwiegenden Strafhandlungen erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage beim Straf gericht, welches ein Urteil fällt. Gegen den Strafbefehl, das Urteil oder die Einstellungsverfügung be steht die Möglichkeit, ein Rechtsmittel zu ergreifen, ansonsten wird das Strafverfahren rechtskräftig erledigt. Bei Vergehen und Verbrechen wird die Verurteilung im schweizerischen Strafregister eingetragen. Als Rechtsbeistand kann jede handlungsfähige, gut beleumundete und vertrauenswürdige Person fungieren; vorbehalten bleiben die Beschränkungen gemäss der Schweizerischen Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (in Kraft seit 1. Januar 2011) und gemäss des Anwaltsrechts. 10
11 Auslöser/Grund Strafanzeige Dritter/ Feststellungen der Polizei Abschluss pol. Ermittlung; Überweisung an die Staatsanwaltschaft Entscheid Strafbefehl (bei bewiesener Schuld) Einstellungsverfügung (bei Unschuld, Geringfügigkeit, unbekannter Täterschaft etc.) Anklage/Urteil des Gerichts (bei schwerwiegenden Straftatbeständen) Rechtsmittel Einsprache (bei der Staatsanwaltschaft) Einsprache (bei der Staatsanwaltschaft) Berufung (beim Gericht) 11
12 Kontaktadressen: Opferhilfe beider Basel Steinenring Basel Telefon Telefax beiderbasel.ch/home.aspx Staatsanwaltschaft Basel Stadt Binningerstrasse Basel Telefon bei minderjährigen Verfahrensbeteiligten Jugendanwaltschaft Basel Stadt Innere Margarethenstrasse Basel Telefon bei Verkehrsdelikten Kantonspolizei Basel Stadt Stützpunkt Autobahnpolizei Schwarzwaldstrasse Basel Telefon
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