Rechte und Pflichten in einem Strafverfahren

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechte und Pflichten in einem Strafverfahren"

Transkript

1 Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt Kantonspolizei Rechte und Pflichten in einem Strafverfahren Die wichtigsten Rechte und Pflichten als Opfer, Privatklägerschaft, Zeuge, Auskunftsperson, beschuldigte Person 1

2 Ihre Rechte und Pflichten als Betroffene in einem Strafverfahren Sie finden in dieser Broschüre die wichtigsten Rechte und Pflichten als Opfer...4 Zeuge...6 Auskunftsperson...7 Privatklägerschaft...8 beschuldigte Person...9 sowie Informationen über das Strafverfahren

3 Diese Broschüre gibt Ihnen einen rudimentären Überblick über den Ablauf eines Strafverfahrens und erklärt kurz die Rechte und Pflichten der betei ligten Parteien. Diese Information erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dient lediglich zur Aufklärung der Rechte und Pflichten in den ersten Stunden eines Verfahrens. Sie finden im Internet ( und in den weiterführenden Informationsblättern, welche die Polizei oder die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt abgibt, die rechtlich ver bindlichen Angaben. Wir verwenden für eine bessere Lesbarkeit durchgängig die männliche Form. Alle Angaben gelten für beide Geschlechter. Wichtig: Bitte wenden Sie sich im Verlauf des Verfahrens immer an die Staatsanwaltschaft, nicht an die Polizei oder an andere Stellen. Ausnahme: Bei reinen Verkehrsdelikten ist die Polizei zu ständig. 3

4 Opfer Ihre Rechte und Pflichten als Opfer einer Straftat Als Opfer gilt die geschädigte Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt wurde. Als Opfer eines sexuellen Übergriffs dürfen Sie ausserdem die Aussage verweigern, verlangen, dass vor Gericht mindestens eine Person Ihres Geschlechts Sie anhört, verlangen, dass bei Einver nahmen die angeschuldigte Person nicht anwesend ist; eine Gegenüberstellung kann jedoch in besonderen Fällen angeordnet werden, Ausschluss der Öffentlichkeit bei Gerichtsverhandlungen verlangen. Für minderjährige Opfer (unter 18 Jahre) gilt zusätzlich Minderjährige Opfer dürfen der beschuldigten Person nur gegenübergestellt werden, wenn es das Opfer ausdrücklich verlangt oder wenn es keine andere Möglichkeit gibt, um das rechtliche Gehör anderweitig zu ge währen. Sie dürfen in der Regel nicht mehr als zweimal einvernommen werden. Ihre Rechte im Allgemeinen Sie dürfen bei allen Verfahrenshandlungen einen Rechtsbeistand sowie eine Vertrauensperson beiziehen, einen Übersetzungsdienst verlangen, Akten einsehen, sofern Sie explizit erklärt haben, sich im Strafverfahren als Strafoder Zivilkläger zu beteiligen, Beweisanträge stellen. 4

5 Sie haben Anrecht auf Opfer hilfe, sofern die Straftat in der Schweiz begangen worden ist. Insbesondere haben Sie Anrecht auf Beratung und Soforthilfe, Hilfe von Beratungsstellen, Kostenbeiträge für Hilfe Dritter, Entschädigung oder Genug tuung, Befreiung von Verfahrens kosten, besonderen Schutz und besondere Rechte im Strafverfahren. Als Opfer können Sie als Privatkläger auftreten und zivilrechtliche Ansprüche im Strafverfahren geltend machen, siehe Seite 8. Die genauen Angaben finden Sie im Merkblatt für Opferhilfe der Staatsanwaltschaft Basel Stadt oder im Internet unter Ihre Pflichten Das Gesuch um Entschädigung und Genugtuung ist innert fünf Jahren nach der Straftat oder nach Kenntnis der Straftat einzureichen. 5

6 Zeuge / Auskunftsperson Ihre Rechte und Pflichten als Zeuge oder Auskunftsperson Zeuge ist eine an der Begehung einer Straftat nicht beteiligte Person, die der Aufklärung dienende Aussagen machen kann und nicht Auskunftsperson ist. Ihre Rechte Sie dürfen das Zeugnis verweigern, wenn Sie zur beschuldigten Person in einer besonderen persönlichen Beziehung stehen, z.b.: Wenn Sie mit ihr verheiratet sind oder mit dieser eine Lebensgemeinschaft führen, wenn Sie mit ihr gemeinsame Kinder haben, wenn Sie mit ihr in gerader Linie verwandt oder verschwägert sind (Eltern-Kinder, Stiefeltern- Stiefkinder, Pflegeeltern-Pflegekinder, Geschwister, Stiefgeschwister). Sie dürfen die Aussage auch verweigern, wenn Sie dadurch sich selber oder eine Ihnen nahe stehende Person belasten. Zeugen oder Auskunftsper- sonen müssen das Zeugnis verweigern, wenn es das Berufsgeheimnis verlangt (z.b. Geistliche, Rechtsanwälte, Verteidiger, Notare, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Hebammen und deren Hilfspersonen), ausser sie werden von ihrer Geheimnispflicht entbunden. Ihre Pflichten Ihre Aussagen müssen der Wahrheit entsprechen, Sie können aber das Zeugnis verweigern. Wer wissentlich Nichtschuldige beschuldigt, macht sich strafbar. Zeugen werden in der Regel von der Staatsanwaltschaft direkt befragt. 6

7 Auskunftsperson ist eine Person, welche entweder noch nicht 15 Jahre alt ist, eine eingeschränkte Urteilsfähigkeit hat, als Täter nicht ausgeschlossen werden kann, sich als Privat kläger erklärt hat oder sonst in einer Weise mit der Straftat in Ver bindung gesetzt werden kann. Auskunftspersonen werden zu Beginn des Verfahrens darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Aussage oder die Mit wirkung verweigern können. Ihre Rechte Sie dürfen die Aussage ver weigern (Privatkläger ausgenommen), unterliegen keiner Wahrheitspflicht (aber: Wer wissentlich Nichtschuldige beschuldigt, macht sich strafbar.). Soweit Sie Aussagen machen, können diese als Beweismittel verwendet werden. Ihre Pflichten Sie sind zur Aussage verpflichtet (gilt nur für Auskunftspersonen im Sinne der Privatklägerschaft, siehe Seite 8). 7

8 Privatklägerschaft Ihre Rechte und Pflichten als Privatklägerschaft Privatkläger sind geschädigte Personen, welche sich am Straf verfahren beteiligen wollen, um eine Verfolgung und Bestrafung der angeschuldigten Person zu verlangen und/oder um privatrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Die geschädigte Person kann dies schriftlich oder mündlich gege n über einer Strafverfolgungsbehörde (Polizei, Staats anwaltschaft) zu Protokoll geben. Ein Strafantrag genügt. Ihre Rechte Sie dürfen bei allen Verfahrens handlungen einen Rechtsbeistand beiziehen, Akten einsehen, sofern Sie explizit erklärt haben, sich im Strafverfahren als Strafoder Zivilkläger zu beteiligen, Beweisanträge stellen, das Zeugnis verweigern, wenn Sie zur beschuldigten Person in einer besonderen Beziehung stehen. Ihre Pflichten Sie sind zur Aussage verpflichtet (ausgenommen, Sie können Zeugnisverweigerungsrechte geltend machen). Ihre Aussagen müssen der Wahrheit entsprechen. Wer wissentlich Nichtschuldige beschuldigt, macht sich strafbar. 8

9 Beschuldigte Person Ihre Rechte und Pflichten als beschuldigte Person einer Straftat Werden Sie einer Straftat verdächtigt, teilt Ihnen die Polizei oder die Staatsanwaltschaft mit, dass gegen Sie ein Vorverfahren einge leitet wird. Ihre Rechte Sie dürfen bei allen Verfahrenshandlungen einen Rechtsbeistand beiziehen, Akten einsehen, Beweisanträge stellen, einen Übersetzungsdienst verlangen, vom Recht Gebrauch machen, sich nicht selber zu belasten, die Aussage und Mitwirkung verweigern, das Verfahren wird jedoch auch ohne Ihre Mitwirkung weiter geführt. Die Staatsanwaltschaft klärt Sie im Verlauf des Strafverfahrens über Ihre weiteren Rechte auf. Ihre Pflichten Wer wissentlich Nichtschuldige beschuldigt, macht sich strafbar. 9

10 Das Strafverfahren kurz erklärt Wird eine Strafanzeige oder Strafantrag gestellt oder stellt die Polizei selber einen Straftatbestand fest, wird das Strafverfahren zur Beurteilung der Schuld oder Unschuld der beschuldigten Person an die Staatsan waltschaft überwiesen. Dagegen besteht kein Rechtsmittel. Die Staatsanwaltschaft erlässt bei bewiesener Schuld einen Strafbefehl (entspricht einem Urteil) oder sie stellt das Verfahren bei erwiesener Unschuld, aus Geringfügigkeit oder aus anderen Gründen ein. Bei schwerwiegenden Strafhandlungen erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage beim Straf gericht, welches ein Urteil fällt. Gegen den Strafbefehl, das Urteil oder die Einstellungsverfügung be steht die Möglichkeit, ein Rechtsmittel zu ergreifen, ansonsten wird das Strafverfahren rechtskräftig erledigt. Bei Vergehen und Verbrechen wird die Verurteilung im schweizerischen Strafregister eingetragen. Als Rechtsbeistand kann jede handlungsfähige, gut beleumundete und vertrauenswürdige Person fungieren; vorbehalten bleiben die Beschränkungen gemäss der Schweizerischen Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (in Kraft seit 1. Januar 2011) und gemäss des Anwaltsrechts. 10

11 Auslöser/Grund Strafanzeige Dritter/ Feststellungen der Polizei Abschluss pol. Ermittlung; Überweisung an die Staatsanwaltschaft Entscheid Strafbefehl (bei bewiesener Schuld) Einstellungsverfügung (bei Unschuld, Geringfügigkeit, unbekannter Täterschaft etc.) Anklage/Urteil des Gerichts (bei schwerwiegenden Straftatbeständen) Rechtsmittel Einsprache (bei der Staatsanwaltschaft) Einsprache (bei der Staatsanwaltschaft) Berufung (beim Gericht) 11

12 Kontaktadressen: Opferhilfe beider Basel Steinenring Basel Telefon Telefax beiderbasel.ch/home.aspx Staatsanwaltschaft Basel Stadt Binningerstrasse Basel Telefon bei minderjährigen Verfahrensbeteiligten Jugendanwaltschaft Basel Stadt Innere Margarethenstrasse Basel Telefon bei Verkehrsdelikten Kantonspolizei Basel Stadt Stützpunkt Autobahnpolizei Schwarzwaldstrasse Basel Telefon

Stellung des Opfers häuslicher Gewalt im Strafverfahren - Ausführungsgefahr & Ersatzmassnahmen

Stellung des Opfers häuslicher Gewalt im Strafverfahren - Ausführungsgefahr & Ersatzmassnahmen Kanton Zürich Stellung des Opfers häuslicher Gewalt im Strafverfahren - Ausführungsgefahr & Ersatzmassnahmen STA lic.iur. Matthias Stammbach ????? Opfer Auskunftsperson Geschädigte Personen Privatkläger

Mehr

Militärstrafprozess. (MStP) Änderung vom. Vorentwurf. Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

Militärstrafprozess. (MStP) Änderung vom. Vorentwurf. Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Militärstrafprozess Vorentwurf (MStP) Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 1 und

Mehr

Richtlinie Nr. 1.4. des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember 2010 betreffend die polizeilichen Einvernahmen (Stand am 09.11.2015)

Richtlinie Nr. 1.4. des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember 2010 betreffend die polizeilichen Einvernahmen (Stand am 09.11.2015) Ministère public MP Staatsanwaltschaft StA Liebfrauenplatz 4, Postfach 1638, 1701 Freiburg T +41 26 305 39 39, F +41 26 305 39 49 Ref. : FGS Richtlinie Nr. 1.4. des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember

Mehr

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt Beschluss Nr. 09/17/16G vom 22.04.2009 P081776 Ratschlag zu einer Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten sowie Genehmigung

Mehr

Das Strafverfahren im Kanton St.Gallen Einige Grundsatzinfos

Das Strafverfahren im Kanton St.Gallen Einige Grundsatzinfos Das Strafverfahren im Einige Grundsatzinfos Dolmetscherschulung St.Gallen, Andreas Eigenmann, Staatsanwalt, Kantonales Untersuchungsamt Übersetzungen im Strafbereich Schweizerische Strafprozessordnung,

Mehr

Informationen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Informationen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Informationen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Opferhilfe worum geht es? Seit 1993 ist die Opferhilfe in der Schweiz gesetzlich geregelt. Am 1. Januar 2009 ist das vollständig revidierte

Mehr

«Umgang mit Strafanzeigen»

«Umgang mit Strafanzeigen» «Umgang mit Strafanzeigen» Weiterbildung vom 17. März 2016 MLaw André Steiner, MLaw Thomas Nabholz, Umgang mit Strafanzeigen 1 Programm Begrüssung Ziel Übersicht über das Strafverfahren Aufbau und Einreichung

Mehr

Richtlinie Nr des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember 2010 betreffend die polizeilichen Einvernahmen (Stand am )

Richtlinie Nr des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember 2010 betreffend die polizeilichen Einvernahmen (Stand am ) Ministère public MP Staatsanwaltschaft StA Liebfrauenplatz 4, Postfach 1638, 1701 Freiburg T +41 26 305 39 39, F +41 26 305 39 49 Ref. : FGS Richtlinie Nr. 1.4. des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember

Mehr

Vorwort... Vorwort der Herausgeber... Herausgeber und Autoren... Inhaltsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Literatur und Materialien...

Vorwort... Vorwort der Herausgeber... Herausgeber und Autoren... Inhaltsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Literatur und Materialien... Inhaltsverzeichnis Vorwort... Vorwort der Herausgeber... Herausgeber und Autoren... Inhaltsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Literatur und Materialien... V VII IX XI XVII XXIII 1. Titel: Geltungsbereich

Mehr

Anzeige und Strafverfahren bei Häuslicher Gewalt

Anzeige und Strafverfahren bei Häuslicher Gewalt Anzeige und Strafverfahren bei Häuslicher Gewalt Merkblatt für Opfer Die wichtigsten Fragen und Antworten Das Strafverfahren bei häuslicher Gewalt? Das Schweizerische Strafgesetzbuch behandelt viele, aber

Mehr

Melderechte und Pflichten

Melderechte und Pflichten Voja Verband offene Kinder- und Jugendarbeit Kanton Bern Weisse Woche Workshop B1 / Intervention bei Verdacht auf sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen Mittwoch, 6. November 2013 Melderechte und

Mehr

Opferhilfe SG - AR - AI Teufener Strasse 11 Postfach 9001 St. Gallen. T F

Opferhilfe SG - AR - AI Teufener Strasse 11 Postfach 9001 St. Gallen. T F Opferhilfe SG - AR - AI Teufener Strasse 11 Postfach 9001 St. Gallen T +41 71 227 11 00 F +41 71 227 11 09 info@ohsg.ch www.ohsg.ch WARUM OPFERHILFE? Wenn jemand Gewalt erlebt, werden viele Fragen aufgeworfen.

Mehr

Rechtliche Beratung und Vertretung bei häuslicher Gewalt gemäss der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO)

Rechtliche Beratung und Vertretung bei häuslicher Gewalt gemäss der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) Rechtliche Beratung und Vertretung bei häuslicher Gewalt gemäss der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) Dezember 2010 www.fachstelle-gegen-gewalt.ch Dieses Informationsblatt bietet einen Überblick

Mehr

2. Der Grundsatz ne bis in idem nach eidgenössischer Strafprozessordnung

2. Der Grundsatz ne bis in idem nach eidgenössischer Strafprozessordnung ufgabe 2 (Multiple-hoice) / Strafprozessrecht Prof. r.. onatsch / Prof. r.. Jositsch 10% der Gesamtprüfung 1. er nklagegrundsatz führt dazu, dass das zuständige Gericht an den Sachverhalt und die rechtliche

Mehr

Anzeige und Strafverfahren bei häuslicher Gewalt. Merkblatt für Opfer. Die wichtigsten Fragen und Antworten

Anzeige und Strafverfahren bei häuslicher Gewalt. Merkblatt für Opfer. Die wichtigsten Fragen und Antworten Anzeige und Strafverfahren bei häuslicher Gewalt Merkblatt für Opfer Die wichtigsten Fragen und Antworten Herausgegeben von: Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft

Mehr

Stolpersteine und Fallgruben bei der Strafanzeigeerstattung Erfahrungen einer Opferanwältin minimax vom

Stolpersteine und Fallgruben bei der Strafanzeigeerstattung Erfahrungen einer Opferanwältin minimax vom Stolpersteine und Fallgruben bei der Strafanzeigeerstattung Erfahrungen einer Opferanwältin minimax vom 18.1.2012 Melania Lupi Thomann Stampfli Rechtsanwälte I Rötistrasse 22 4500 Solothurn I 032 625 18

Mehr

Die Zivilklage nach der schweizerischen Strafprozessordnung

Die Zivilklage nach der schweizerischen Strafprozessordnung 24. Mai 2011 Die Zivilklage nach der schweizerischen Strafprozessordnung Die Adhäsionsklage als...... Selbstverständlichkeit (für den Gesetzgeber)... Gegenstand zuweilen skeptischer Betrachtung (durch

Mehr

Durchführung des Verfahrens. III. Akteneinsicht und Teilnahme am Verfahren. IV. Zivilklage im Rahmen des Strafverfahrens

Durchführung des Verfahrens. III. Akteneinsicht und Teilnahme am Verfahren. IV. Zivilklage im Rahmen des Strafverfahrens I. Wesentliche Änderungen II. Durchführung des Verfahrens III. Akteneinsicht und Teilnahme am Verfahren IV. Zivilklage im Rahmen des Strafverfahrens Claims Conference 2011 - Ludovic Tirelli, Avocat - Docteur

Mehr

Fachgerechtes Vorgehen in Verfahren nach Sexualdelikten

Fachgerechtes Vorgehen in Verfahren nach Sexualdelikten Fachgerechtes Vorgehen in Verfahren nach Sexualdelikten ESTD Symposium vom 18. Januar 2016 STA lic. iur. Myriam Ernst Übersicht Wie kann das Opfer vor der Belastung durch die Ermittlungen und die Verhandlung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung Kommentar...

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung Kommentar... Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 23 Einleitung... 35 Kommentar... 73 Nr. 1 Schweizerische Strafprozessordnung

Mehr

Schadensersatz im Strafprozess

Schadensersatz im Strafprozess Schadensersatz im Strafprozess 1. Wer kann Schadensersatz im Strafprozess verlangen? Wer Opfer einer Straftat geworden ist, kann Schadensersatz oder Schmerzensgeld nicht nur durch eine Klage vor dem Zivilgericht,

Mehr

Einführung in das deutsche Strafverfahrensrecht

Einführung in das deutsche Strafverfahrensrecht Würzburger Woche an der Bahçeşehir Universität Istanbul Einführung in das deutsche Strafverfahrensrecht 22.04.2011 Christian Krauße, LL.M. Eur. Ziel des Strafverfahrens objektiver Ausspruch über Schuld

Mehr

Merkblatt zur Opferhilfe

Merkblatt zur Opferhilfe Kanton Zürich Kantonale Opferhilfestelle Direktion der Justiz und des Innern Januar 2017 01 Merkblatt zur Opferhilfe Was will die Opferhilfe? Die Opferhilfe will die Folgen schwerer Straftaten (namentlich

Mehr

Sexuelle Gewalterfahrung in Kindheit und Jugend. Wichtige juristische Aspekte und Hintergrundinformationen für Psychotherapeutinnen und Beraterinnen

Sexuelle Gewalterfahrung in Kindheit und Jugend. Wichtige juristische Aspekte und Hintergrundinformationen für Psychotherapeutinnen und Beraterinnen Sexuelle Gewalterfahrung in Kindheit und Jugend Wichtige juristische Aspekte und Hintergrundinformationen für Psychotherapeutinnen und Beraterinnen Gliederung Straftatbestände Strafrechtliche Verjährung

Mehr

Gegenteil: Dispositionsmaxime: Im Zivilrecht, die Parteien entscheiden, ob und welche Art von Prozess geführt wird

Gegenteil: Dispositionsmaxime: Im Zivilrecht, die Parteien entscheiden, ob und welche Art von Prozess geführt wird Grundlagen StPO Prozessmaximen 1. Offizialmaxime: die Einleitung und Betreibung des Strafverfahrens obliegen allein dem Staat 152 StPO (Ausnahme. Privatklagedelikte, Antragsdelikte StPO) Gegenteil: Dispositionsmaxime:

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/1924 19. Wahlperiode 16.01.09 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabi Dobusch und Dr. Andreas Dressel (SPD) vom 08.01.09 und Antwort

Mehr

Kantonale Opferhilfestelle Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich. Informationen zum Opferhilfegesetz Hilfe für Opfer von Gewalttaten

Kantonale Opferhilfestelle Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich. Informationen zum Opferhilfegesetz Hilfe für Opfer von Gewalttaten Informationen zum Opferhilfegesetz Hilfe für Opfer von Gewalttaten 2 Kantonale Opferhilfestelle Postfach, 8090 Zürich www.opferhilfe.zh.ch September 2010 Inhalt 1 Das Opferhilfegesetz Hilfe für Opfer von

Mehr

Das Strafverfahren bei häuslicher Gewalt. Die wichtigsten Fragen und Antworten

Das Strafverfahren bei häuslicher Gewalt. Die wichtigsten Fragen und Antworten Das Strafverfahren bei häuslicher Gewalt Die wichtigsten Fragen und Antworten Herausgegeben von: Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Justiz-, Polizei- und Militärdirektion Basel-Landschaft Kommunikation

Mehr

Psychosoziale Prozessbegleitung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern

Psychosoziale Prozessbegleitung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern Psychosoziale Prozessbegleitung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern Workshop 4: Informieren-begleiten-stärken-von der Anzeige bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens 1.

Mehr

Seniorinnen und Senioren als Opfer von Straftaten. Informationen zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten

Seniorinnen und Senioren als Opfer von Straftaten. Informationen zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten Seniorinnen und Senioren als Opfer von Straftaten. Informationen zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten www.justiz.nrw.de www.opferschutz.nrw.de Die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die älter als 65 Jahre

Mehr

Seniorinnen und Senioren als Opfer von Straftaten. Informationen zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten

Seniorinnen und Senioren als Opfer von Straftaten. Informationen zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten Seniorinnen und Senioren als Opfer von Straftaten. Informationen zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten www.mik.nrw.de www.polizei.nrw.de www.justiz.nrw.de www.opferschutz.nrw.de Die Zahl der Bürgerinnen

Mehr

Die Opferhilfe (seit 1993 ein Bundesgesetz)

Die Opferhilfe (seit 1993 ein Bundesgesetz) Die Opferhilfe (seit 1993 ein Bundesgesetz) Opferhilfeberatung Opferhilfebehörde, Opferhilfegesetz Abgrenzung Opferhilfe- Sozialhilfe Fragen und Diskussion Adressen und weitere Informationen Wer ist Opfer

Mehr

KANZLEI AM ALTEN RATHAUS RECHTSANWALT K A I S C H N A B E L

KANZLEI AM ALTEN RATHAUS RECHTSANWALT K A I S C H N A B E L KANZLEI AM ALTEN RATHAUS RECHTSANWALT K A I S C H N A B E L MERKBLATT 2- DAS STRAFBEFEHLSVERFAHREN DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ERLASS EINES STRAFBEFEHLS Die Voraussetzungen für den Erlass eines Strafbefehls

Mehr

Strafverfolgung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch

Strafverfolgung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch Strafverfolgung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch Hannover, den 17.11.15 Gliederung 1. Strafrechtliche und strafverfahrensrechtliche Grundlagen 2. Die Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden

Mehr

Opferhilfe das Wichtigste in Kürze

Opferhilfe das Wichtigste in Kürze Kanton Zürich Kantonale Opferhilfestelle Direktion der Justiz und des Innern 2017 Opferhilfe das Wichtigste in Kürze 01 02 Was ist Opferhilfe? Opferhilfe ist eine gesetzlich geregelte Hilfeleistung. Sie

Mehr

Merkblatt. für Opfer einer Straftat

Merkblatt. für Opfer einer Straftat Merkblatt für Opfer einer Straftat Merkblatt für Opfer einer Straftat Welche Rechte habe ich als Opfer einer Straftat? Niemand ist darauf vorbereitet, Opfer einer Straf tat zu werden. Egal, ob es um einen

Mehr

Workshop B1 / Intervention bei Verdacht auf sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen Donnerstag, 7. November 2013

Workshop B1 / Intervention bei Verdacht auf sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen Donnerstag, 7. November 2013 Voja Verband offene Kinder- und Jugendarbeit Kanton Bern Weisse Woche Workshop B1 / Intervention bei Verdacht auf sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen Donnerstag, 7. November 2013 Verfahrensabläufe

Mehr

1. Ordnen Sie bitte die Rechtsbegriffe den entsprechenden Paragraphen zu:

1. Ordnen Sie bitte die Rechtsbegriffe den entsprechenden Paragraphen zu: Arbeitsblatt 1 1. Ordnen Sie bitte die Rechtsbegriffe den entsprechenden Paragraphen zu: a. fahrlässige Tötung b. Mord c. Körperverletzung d. Schwangerschaftsabbruch e. Totschlag f. fahrlässige Körperverletzung

Mehr

Beschluss vom 3. März 2016 Beschwerdekammer

Beschluss vom 3. März 2016 Beschwerdekammer B u n d e s s t r a f g e r i c h t T r i b u n a l p é n a l f é d é r a l T r i b u n a l e p e n a l e f e d e r a l e T r i b u n a l p e n a l f e d e r a l Geschäftsnummer: BB.2016.44 Nebenverfahren:

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (EG OHG) vom (Stand )

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (EG OHG) vom (Stand ) 36. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (EG OHG) vom 0.09.009 (Stand 0.0.07) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 9, 5 und 9 des Bundesgesetzes vom

Mehr

C Strafprozessrecht - Hauptverfahren. Stand: Dezember Dipl.Rpfl(FH) Daniel Christians. Bayerische Justizschule

C Strafprozessrecht - Hauptverfahren. Stand: Dezember Dipl.Rpfl(FH) Daniel Christians. Bayerische Justizschule C 2014 Ausbildung der Justizfachwirte Strafprozessrecht - Hauptverfahren Stand: Dezember 2013 Diplom-Rechtspfleger (FH) Daniel Christians Fachtheoretischer Lehrgang C 2014 51 Überblick über den Verfahrensablauf

Mehr

Gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche

Gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche Opferhilfe Graubünden Agid a victimas dal Grischun Aiuto alle vittime dei Grigioni Beratung gewaltbetroffener Kinder und Jugendlicher Kinderschutz aus Sicht und Erfahrung der Opferhilfe Graubünden Dr.

Mehr

Vorverfahren und besondere Verfahren im Strafrecht Staatsanwalt Alain Lässer

Vorverfahren und besondere Verfahren im Strafrecht Staatsanwalt Alain Lässer Vorverfahren und besondere Verfahren im Strafrecht Staatsanwalt Alain Lässer lic. iur., RA, MAS ECI 2 Kein Abschreiben der Folien nötig! Die Folien werden Ihnen nachträglich zur Verfügung stehen. Die Folien

Mehr

Dr. Michael Jasch

Dr. Michael Jasch Dr. Michael Jasch 1 2 1 21.09.16 ARD-Sender: Die Akte Zschäpe 3 Seit Mitte der 1980er Jahre verstärktes Bemühen um Opferinteressen. Opfer wünschen sich überwiegend Anerkennung und Wiedergutmachung nicht

Mehr

Das OHG und der Adhäsionsprozess

Das OHG und der Adhäsionsprozess Das OHG und der Adhäsionsprozess I. Einleitung II. III. IV. Verfassungsrechtliche Kompetenzordnung Grundsätzliches zum Adhäsionsprozess Anwendungsbereich des OHG V. Zivilansprüche nach OHG VI. VII. Besonderheiten

Mehr

Konsequenzen illegalen Sprayens

Konsequenzen illegalen Sprayens Konsequenzen illegalen Sprayens 303 StGB: Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder eine Sache unbefugt, nicht nur unerhebliche und nicht nur vorübergehend im Erscheinungsbildes verändert, wird

Mehr

in Ausführung des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG) vom 23. März 2007,

in Ausführung des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG) vom 23. März 2007, 60.0 Kantonale Verordnung über die Opferhilfe (KOHV) vom. Dezember 05 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, in Ausführung des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz,

Mehr

Merkblatt. Opferhilfe. Strafanzeige. für Opfer einer Straftat. Nebenklage. Zeugenaussage. anwaltliche Beratung. psychosoziale Prozessbegleitung

Merkblatt. Opferhilfe. Strafanzeige. für Opfer einer Straftat. Nebenklage. Zeugenaussage. anwaltliche Beratung. psychosoziale Prozessbegleitung Merkblatt für Opfer einer Straftat Strafanzeige Zeugenaussage anwaltliche Beratung Opferhilfe Schadensersatz und Schmerzensgeld psychosoziale Prozessbegleitung Opferentschädigung Nebenklage Täter-Opfer-Ausgleich

Mehr

Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten

Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG) 312.5 vom 4. Oktober 1991 (Stand am 1. Januar 2007) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf

Mehr

Merkblatt zur Stellung des Opfers im Strafverfahren

Merkblatt zur Stellung des Opfers im Strafverfahren Merkblatt zur Stellung des Opfers im Strafverfahren Kantonale Opferhilfestelle Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich Postfach, 8090 Zürich www.opferhilfe.zh.ch Januar 2011 (Stand: Juni

Mehr

Kopie der Identitätskarte oder des Passes der gesuchstellenden Person liegt dem Antrag

Kopie der Identitätskarte oder des Passes der gesuchstellenden Person liegt dem Antrag Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug Telefon 041 469 42 44 Telefax 041 469 42 50 Antrag auf Opferbenachrichtigung i.s.v. Art. 92a StGB Gemäss Art. 92a des Strafgesetzbuches (StGB) können

Mehr

Zwischenbericht der Expertenkommission für die Revision

Zwischenbericht der Expertenkommission für die Revision Expertenkommission für die Revision des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten 5. Februar 2001 Zwischenbericht der Expertenkommission für die Revision des Bundesgesetzes über die Hilfe an

Mehr

Jugendgerichtshilfe. Bärsch

Jugendgerichtshilfe. Bärsch Jugendgerichtshilfe Bärsch Jugendgerichtshilfe Essen StA 51-10-18 Maxstr. 56 in 45127 Essen 10 pädagogische Stellen 3 Verwaltungskräfte Was ist die JGH? Jugendgerichtshilfe ist eine gesetzlich vorgeschriebene

Mehr

Oberstaatsanwaltschaft

Oberstaatsanwaltschaft Oberstaatsanwaltschaft Weisung Nr. 5.9 Akteneinsicht I. bei hängigem Verfahren 1. Grundsätzliches (Art. 101 f., Art. 149 Abs. 2 Bst. e StPO) Die Akteneinsicht bei hängigem Verfahren richtet sich nach den

Mehr

Erstinstanzliches Hauptverfahren

Erstinstanzliches Hauptverfahren Erstinstanzliches Hauptverfahren Übermittlung der Anklageschrift mit allfälligem Schlussbericht und den Akten des Vorverfahrens durch StA an Gericht Art. 327 Abs. 1 lit. d StPO Eingang der Anklageschrift

Mehr

2 in 1. Recht einfach: Schadensersatz im Strafprozess. www.justiz.nrw.de

2 in 1. Recht einfach: Schadensersatz im Strafprozess. www.justiz.nrw.de 2 in 1 Recht einfach: Schadensersatz im Strafprozess. www.justiz.nrw.de Opfer von Straftaten haben bereits im Strafverfahren die Möglichkeit, vom Täter eine Entschädigung zum Beispiel Schadensersatz und

Mehr

Verfügung vom 25. Februar 2016 Strafkammer

Verfügung vom 25. Februar 2016 Strafkammer B u n d e s s t r a f g e r i c h t T r i b u n a l p é n a l f é d é r a l T r i b u n a l e p e n a l e f e d e r a l e T r i b u n a l p e n a l f e d e r a l Geschäftsnummer: SK.2016.6 Verfügung vom

Mehr

STATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2017

STATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2017 406 STATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2017 19 RECHTSPFLEGE 19.1 Kriminalität 410 19.2 Rechtsprechung 414 407 STATISTIK STADT ZÜRICH METHODEN Die Daten für das Unterkapitel «Kriminalität» werden aus

Mehr

Merkblatt für Opfer einer Straftat

Merkblatt für Opfer einer Straftat Merkblatt für Opfer einer Straftat 2016 2 Welche Rechte habe ich als Opfer einer Straftat? Niemand ist darauf vorbereitet, Opfer einer Straftat zu werden. Egal, ob es um einen Taschendiebstahl, eine schwere

Mehr

B U S I N E S S CONTROL S W I T Z E R L A N D

B U S I N E S S CONTROL S W I T Z E R L A N D Das Recht zur Eingabe von Strafanzeigen und die Pflicht der Strafbehörden zur Entgegennahme dieser Stand: 31.03.2010 Zusammenfassung Sowohl nach der zurzeit noch geltenden kantonalen Strafprozessordnung

Mehr

Was jetzt? Hilfe und Beratung bei Gewalt

Was jetzt? Hilfe und Beratung bei Gewalt Was jetzt? Hilfe und Beratung bei Gewalt Was jetzt? Hilfe bei Gewalt Die Kantonspolizei Bern ist rund um die Uhr für Ihre Sicherheit im Einsatz. Wir haben die Aufgabe, Personen vor Straftaten zu schützen

Mehr

Merkblatt. für Opfer einer Straftat

Merkblatt. für Opfer einer Straftat Merkblatt für Opfer einer Straftat Merkblatt für Opfer einer Straftat Welche Rechte habe ich als Opfer einer Straftat? Niemand ist darauf vorbereitet, Opfer einer Straf tat zu werden. Egal, ob es um einen

Mehr

Opferhilfe bei Straftaten im Ausland. nach dem Opferhilfegesetz vom 23. März 2007

Opferhilfe bei Straftaten im Ausland. nach dem Opferhilfegesetz vom 23. März 2007 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Öffentliches Recht Fachbereich Rechtsetzungsprojekte und -methodik 1. Januar 2015 Opferhilfe bei Straftaten

Mehr

Hauptverfahren (Art ) Besondere Verfahren (Art ) Rechtsmittel (Art )

Hauptverfahren (Art ) Besondere Verfahren (Art ) Rechtsmittel (Art ) Hauptverfahren (Art. 328 351) Besondere Verfahren (Art. 352 378) Rechtsmittel (Art. 379 415) HV / Grundlagen BGE 116 Ia 36 E. 3b aa: Die Hauptverhandlung bildet das Kernstück des Strafprozesses, denn in

Mehr

Das Strafprozessrecht Das abgekürzte Verfahren (Art. 358 bis Art. 362 StPO)

Das Strafprozessrecht Das abgekürzte Verfahren (Art. 358 bis Art. 362 StPO) Das Strafprozessrecht Das abgekürzte Verfahren (Art. 358 bis Art. 362 StPO) Das Strafprozessrecht beschäftigt sich mit der Durchsetzung des sog. materiellen Strafrechtes. Dieses Prozessrecht hat sich im

Mehr

Welche Rechte habe ich als Opfer einer Straftat?

Welche Rechte habe ich als Opfer einer Straftat? Welche Rechte habe ich als Opfer einer Straftat? Niemand ist darauf vorbereitet, Opfer einer Straftat zu werden. Egal, ob es um einen Taschendiebstahl, eine schwere Körperverletzung oder eine andere Straftat

Mehr

Strafprozessordnung - StPO -

Strafprozessordnung - StPO - Strafprozessordnung - StPO - A. Einleitung 7 B. Grundsätze des Strafverfahrens 8 I. Offizialprinzip 9 II. Akkusationsprinzip 10 III. Legalitätsprinzip 10 IV. Opportunitätsprinzip 10 V. Untersuchungsgrundsatz

Mehr

Inhalt. Sinn und Zweck des Strafprozesses Rechtsquellen des Strafprozesses Das Strafverfahren in der Gerichtsbarkeit

Inhalt. Sinn und Zweck des Strafprozesses Rechtsquellen des Strafprozesses Das Strafverfahren in der Gerichtsbarkeit Inhalt Basiswissen StPO Lektion 1: Grundlagen 7 Sinn und Zweck des Strafprozesses Rechtsquellen des Strafprozesses Das Strafverfahren in der Gerichtsbarkeit Lektion 2: Grundsätze des Verfahrens im Strafprozess

Mehr

Kantonsgericht von Graubünden Dretgira chantunala dal Grischun Tribunale cantonale dei Grigioni

Kantonsgericht von Graubünden Dretgira chantunala dal Grischun Tribunale cantonale dei Grigioni Kantonsgericht von Graubünden Dretgira chantunala dal Grischun Tribunale cantonale dei Grigioni Ref.: Chur, 25. Juli 2014 Schriftlich mitgeteilt am: SK2 14 25 28. Juli 2014 Beschluss II. Strafkammer Vorsitz

Mehr

Informationsblatt für die Opfer einer Straftat

Informationsblatt für die Opfer einer Straftat REGIERUNG DES GROSSHERZOGTUMS LUXEMBURG Justizministerium Informationsblatt für die Opfer einer Straftat 2010 Gemäß Artikel 4-1 der Strafprozessordnung gelten als Opfer diejenigen Personen, die einen Schaden

Mehr

Die psychosoziale Prozessbegleitung. Informationen für Verletzte einer Straftat.

Die psychosoziale Prozessbegleitung. Informationen für Verletzte einer Straftat. Die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren. Informationen für Verletzte einer Straftat www.justiz.nrw Was ist psychosoziale Prozessbegleitung? Ab dem 1. Januar 2017 besteht für Opfer einer

Mehr

S y n o p s e. der Änderungsvorschläge für die Vorschriften über den Menschenhandel. (Entwürfe für ein Strafrechtsänderungsgesetz - 180b, 181 StGB)

S y n o p s e. der Änderungsvorschläge für die Vorschriften über den Menschenhandel. (Entwürfe für ein Strafrechtsänderungsgesetz - 180b, 181 StGB) S y n o p s e der Änderungsvorschläge für die Vorschriften über den Menschenhandel (Entwürfe für ein Strafrechtsänderungsgesetz - 180b, 181 StGB) Stand 2. 5. 2004 - 2 - StGB geltende Fassung Entwurf StrÄndG

Mehr

Der Strafprozess. Ziele und Ablauf des Strafverfahrens

Der Strafprozess. Ziele und Ablauf des Strafverfahrens Der Strafprozess. Ziele und Ablauf des Strafverfahrens www.justiz.nrw 3 Ziele des Strafverfahrens Als Ausprägung des staatlichen Gewaltmonopols ist es dem Staat vorbehalten, Strafen für bestimmte Verhaltensweisen

Mehr

STATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2016

STATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2016 404 STATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2016 19 RECHTSPFLEGE 19.1 Kriminalität 408 19.2 Rechtsprechung 412 405 STATISTIK STADT ZÜRICH METHODEN Die Daten für das Unterkapitel «Kriminalität» werden aus

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Dezember 2010 KR-Nr. 294/2010 1805. Anfrage (Neue Strafprozessordnung. Recht auf Anwältin/ Anwalt der ersten Stunde) Kantonsrat

Mehr

Gewusst wie Nr. 3. Die Untersuchungshaft

Gewusst wie Nr. 3. Die Untersuchungshaft Gewusst wie Nr. 3 Die Untersuchungshaft Was ist Untersuchungshaft? Wenn Untersuchungshaft angeordnet wird, muss eine Person vorübergehend ins Gefängnis. Untersuchungshaft bedeutet jedoch nicht, dass diese

Mehr

Das Zwischenverfahren. 199 211 StPO. Wiss. Mit. Ines Klein 1

Das Zwischenverfahren. 199 211 StPO. Wiss. Mit. Ines Klein 1 Das Zwischenverfahren 199 211 StPO Wiss. Mit. Ines Klein 1 Sinn und Zweck Bevor eine öffentliche Hauptverhandlung stattfindet, soll von einer unabhängigen Instanz in einem nichtöffentlichen Verfahren geprüft

Mehr

Beschluss vom 27. Oktober 2016 Beschwerdekammer

Beschluss vom 27. Oktober 2016 Beschwerdekammer B u n d e s s t r a f g e r i c h t T r i b u n a l p é n a l f é d é r a l T r i b u n a l e p e n a l e f e d e r a l e T r i b u n a l p e n a l f e d e r a l Geschäftsnummer: BG.2016.26 Beschluss vom

Mehr

Merkblatt für Opfer einer Straftat

Merkblatt für Opfer einer Straftat Merkblatt für Opfer einer Straftat Welche Rechte habe ich als Opfer einer Straftat? Niemand ist darauf vorbereitet, Opfer einer Straftat zu werden. Egal, ob es um einen Taschendiebstahl, eine schwere Körperverletzung

Mehr

Konkordat über die Rechtshilfe und die Interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen

Konkordat über die Rechtshilfe und die Interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen 1 351.910 Konkordat über die Rechtshilfe und die Interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen (Angenommen am 5. November 1992) l. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Das Konkordat bezweckt die effiziente Bekämpfung

Mehr

Das Strafverfahren als immaterielle Wiedergutmachung

Das Strafverfahren als immaterielle Wiedergutmachung Susanne Stehle Das Strafverfahren als immaterielle Wiedergutmachung Die aktiven Beteiligungsrechte des Verletzten im Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof und in ausgewählten nationalen Strafverfahren

Mehr

Werkzeugkasten Häusliche Gewalt

Werkzeugkasten Häusliche Gewalt Werkzeugkasten Häusliche Gewalt Die Empfehlungen beruhen auf einer Zusammenstellung der in verschiedenen Kantonen bereits existierenden staatsanwaltschaftlichen Vorgaben bezüglich Vorgehens in Fällen Häuslicher

Mehr

Modul B3 SA Interventionen bei sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen

Modul B3 SA Interventionen bei sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen Modul B3 SA Interventionen bei sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen System des Kindesschutzes 1 - Rechtliche Grundlagen Elterliche Sorge: Eltern - Aufenthalt 301 Abs. 3 ZGB - Pflege und Erziehung

Mehr

Weiterbildungsveranstaltung AAV 15. November 2011. Erste Erfahrungen eidg. StPO Praxis Beschwerdekammer Rechtsmittel in Haftsachen

Weiterbildungsveranstaltung AAV 15. November 2011. Erste Erfahrungen eidg. StPO Praxis Beschwerdekammer Rechtsmittel in Haftsachen Weiterbildungsveranstaltung AAV 15. November 2011 Erste Erfahrungen eidg. StPO Praxis Beschwerdekammer Rechtsmittel in Haftsachen Ausgangslage Bemerkenswerte Änderungen zum bisherigen Recht Ausweitung

Mehr

Schweizerische Jugendstrafprozessordnung

Schweizerische Jugendstrafprozessordnung Schweizerische Jugendstrafprozessordnung (Jugendstrafprozessordnung, JStPO) 312.1 vom 20. März 2009 (Stand am 1. Januar 2015) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel

Mehr

Beschluss vom 4. September 2017 Beschwerdekammer

Beschluss vom 4. September 2017 Beschwerdekammer B u n d e s s t r a f g e r i c h t T r i b u n a l p é n a l f é d é r a l T r i b u n a l e p e n a l e f e d e r a l e T r i b u n a l p e n a l f e d e r a l Geschäftsnummer: BG.2017.24 Beschluss vom

Mehr

Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist (Opfer), hat Anspruch auf Unterstützung nach diesem Gesetz (Opferhilfe).

Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist (Opfer), hat Anspruch auf Unterstützung nach diesem Gesetz (Opferhilfe). Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG) 312.5 vom 23. März 2007 (Stand am 1. Januar 2009) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die

Mehr

Das Strafbefehlsverfahren in der Schweizerischen Strafprozessordnung

Das Strafbefehlsverfahren in der Schweizerischen Strafprozessordnung ARBEITEN AUS DEM IURISTISCHEN SEMINAR DER UNIVERSITÄT FREIBURG SCHWEIZ Herausgegeben von Peter Gauch 316 MICHAEL DAPHINOFF Das Strafbefehlsverfahren in der Schweizerischen Strafprozessordnung Schulthess

Mehr

Inhaltsverzeichnis: - I. Einleitung/Präventionsmassnahmen. - II. Statistik. - III. Rechtliche Grundlagen. III.1.) Strafrecht III.2.

Inhaltsverzeichnis: - I. Einleitung/Präventionsmassnahmen. - II. Statistik. - III. Rechtliche Grundlagen. III.1.) Strafrecht III.2. Eine Broschüre der: Inhaltsverzeichnis: - I. Einleitung/Präventionsmassnahmen - II. Statistik - III. Rechtliche Grundlagen III.1.) Strafrecht III.2.) Zivilrecht - IV. Erste Schritte bei festgestellten

Mehr

Wiebke Schubert: Was nun tun Rechtliche Möglichkeiten der Angehörigen nach einer Gewalttat

Wiebke Schubert: Was nun tun Rechtliche Möglichkeiten der Angehörigen nach einer Gewalttat Wiebke Schubert: Was nun tun Rechtliche Möglichkeiten der Angehörigen nach einer Gewalttat Gliederung des Vortrages: - PsychKG NW - Gewaltschutzgesetz - Strafanzeige - Zivilrechtliche Folgen: Schadensersatz

Mehr

AIPPI Swiss Day For your eyes only? Attorney-client privilege im internationalen Kontext. Andri Hess 31. Mai 2012

AIPPI Swiss Day For your eyes only? Attorney-client privilege im internationalen Kontext. Andri Hess 31. Mai 2012 AIPPI Swiss Day 2012 For your eyes only? Attorney-client privilege im internationalen Kontext Andri Hess "Privileged & Confidential" "Vertrauliche Anwaltskorrespondenz" "Attorney Work Product" 2 Warum

Mehr

Anzeige und Strafverfahren bei häuslicher Gewalt. Die wichtigsten Fragen und Antworten

Anzeige und Strafverfahren bei häuslicher Gewalt. Die wichtigsten Fragen und Antworten Anzeige und Strafverfahren bei häuslicher Gewalt Die wichtigsten Fragen und Antworten Herausgegeben von: Halt-Gewalt, Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt

Mehr

Reglement über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium an der Universität Basel

Reglement über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium an der Universität Basel Reglement über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium an der Universität Basel vom. September 015 Gestützt auf 10 des Statuts der Universität Basel vom. Mai 01 erlässt das

Mehr

Tel. 117/112 Häusliche Gewalt ist kein Tabu! Wegweisung und Rückkehrverbot. www.polizei.bs.ch

Tel. 117/112 Häusliche Gewalt ist kein Tabu! Wegweisung und Rückkehrverbot. www.polizei.bs.ch Tel. 117/112 Häusliche Gewalt ist kein Tabu! Wegweisung und Rückkehrverbot www.polizei.bs.ch Häusliche Gewalt ist kein Tabu! Das Wichtigste über und gegen ein oft verschwiegenes Delikt. Gewalt wird in

Mehr

NEUSTART Täter-Opfer-Ausgleich ermöglicht eine faire Lösung außerhalb des Gerichtssaals.

NEUSTART Täter-Opfer-Ausgleich ermöglicht eine faire Lösung außerhalb des Gerichtssaals. Leben ohne Kriminalität. Wir helfen. Täter-Opfer-ausgleich NEUSTART Täter-Opfer-Ausgleich ermöglicht eine faire Lösung außerhalb des Gerichtssaals. DER TÄTER-OPFER-AUSGLEICH Der Täter-Opfer-Ausgleich ist

Mehr

Kreisschreiben Opferhilfe. Leistungen nach der Opferhilfegesetzgebung für Kosten von Prozessbeistandschaften

Kreisschreiben Opferhilfe. Leistungen nach der Opferhilfegesetzgebung für Kosten von Prozessbeistandschaften Amt für soziale Sicherheit Kreisschreiben Opferhilfe KRS-OH-2015 Stand: 21.09.2015 Leistungen nach der Opferhilfegesetzgebung für Kosten von Prozessbeistandschaften Die wichtigsten Regelungen in Kürze

Mehr

Schweizerische Strafprozessordnung

Schweizerische Strafprozessordnung [Signature] [QR Code] Schweizerische Strafprozessordnung (Strafprozessordnung, StPO) Vorentwurf Änderung vom [Datum] Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft

Mehr

Umgang der Polizei mit Häuslicher Gewalt

Umgang der Polizei mit Häuslicher Gewalt Umgang der Polizei mit Häuslicher Gewalt Ingeborg Friedrich, Kriminalhauptkommissarin Opferschutzbeauftragte Polizei Recklinghausen Dienststelle: KK 34, 02361 55-3341 email: ingeborg.friedrich@polizei.nrw.de

Mehr

VL Strafverfahrensrecht SS Verfahrensbeteiligte. Verfahrensbeteiligte. Hubert Hinterhofer

VL Strafverfahrensrecht SS Verfahrensbeteiligte. Verfahrensbeteiligte. Hubert Hinterhofer VL Strafverfahrensrecht SS 2009 Hubert Hinterhofer Beschuldigter 48-56 Definition Konkreter Tatverdacht Ermittlung oder Ausübung von Zwang Angeklagter nach Anklageerhebung Rechte des Beschuldigten 49 Sowohl

Mehr

Opferhilfe nach einer Straftat in der Schweiz

Opferhilfe nach einer Straftat in der Schweiz Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Öffentliches Recht Fachbereich Rechtsetzungsprojekte und -methodik 1. Januar 2015 Opferhilfe nach einer Straftat

Mehr