Wartung & Pflege für Ihre PV- Anlage

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1 Wartung & Pflege für Ihre PV- Anlage Langfristige Ertragssicherung durch die fachgerechte Anlagenwartung Haus-Solar Mentor GmbH Driburger Straße Paderborn Tel Fax service@haus-solar.com

2 Langfristige, sichere Erträge durch fachgerechte Wartung Eine Photovoltaik Anlage besitzt praktisch keine beweglichen Teile. Trotzdem sollte Ihre regelmäßige Wartung und Pflege keinesfalls vernachlässigt werden. Denn ein schleichender Leistungsverlust wird kaum wahrgenommen, beeinträchtigt aber die Rentabilität Ihrer Anlage um bis zu 20 Prozent. Eine regelmäßige Wartung und Reinigung der Anlage sichert Ihnen als Betreiber einer PV-Anlage langfristig maximale Erträge. Darum bieten wir einen Wartungsservice, der nichts dem Zufall überlässt. Schließlich soll Ihre Anlage über einen langen Zeitraum volle Leistung erzeugen. Als Spezialisten auf dem Gebiet der Photovoltaik verfügen wir nicht nur über qualifiziertes Fachpersonal für die Wartungsdurchführung, sondern auch über die erforderlichen Messgeräte, wie z.b. Wärmebildkamera und Kennlinienmessgerät. Hierdurch sind wir in der Lage, neben den von den Komponentenherstellern geforderten Wartungsarbeiten, auch die Leistung Ihrer Anlage genauestens zu bestimmen. Darüber hinaus erstellen wir bei Bedarf auch Gutachten für Fremdanlagen. Unser Angebot für Sie Einzelwartung Wartung und Service Wartung und Service für Batteriesysteme Überprüfen Sie die aktuelle Leistungsfähigkeit Ihrer Anlage und steigern Sie die Erträge durch professionelle Wartung und Anlagen- Reinigung. Sichern Sie sich die dauerhaft maximallen Erträge für Photovoltaik Anlage zu Vorzugskonditionen. Überprüfen der aktuellen Leistungsfähigkeit Ihres Batteriesystems. Hardwareprüfung und Säurestand Messung.

3 Wartung- Vertrag für Photovoltaik-Anlagen mit oder ohne Batteriesystem Betreiber: (Name:) (Vorname:) (Adresse:) (PLZ/Ort:) Wartungsunternehmen: Standorte Standort der PV Anlage Standort des Batteriesystems Anschrift: PLZ/Ort Leistungen KWp Leistung der Anlage Leistung des Batterie Systems Hersteller Hersteller Typ Betriebsbeginn Hersteller der PV - Module Hersteller Batteriesystem

4 1 Vertragsgegenstand Der Betreiber beauftragt die Haus-Solar mit der jährlichen Wartung der oben benannten PV- Anlage oder Batteriesystems 2 Beginn, Laufzeit, Kündigung Das Vertragsverhältnis beginnt nach der Unterzeichnung dieses Vertrages durch beide Vertragsparteien. Es erstreckt sich ab diesem Datum auf das laufende sowie die folgenden zwei Kalenderjahre und verlängert sich jeweils um zwei weitere Jahre, sofern der Vertrag nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Sollte die Wartungsgebühr oder eine sonstige Rechnung gemäß 4 nicht fristgerecht bezahlt werden, steht es dem Wartungsunternehmen frei, den Vertrag fristlos zu kündigen. Ein Schadensersatzanspruch ist beidseitig ausgeschlossen. 3 Leistungen des Wartungsunternehmen Ist ein Fernüberwachungssystem installiert, dass eine Fehlermeldung per an die Haus- Solar sendet, wird die PV-Anlage werktags zu den üblichen Geschäftszeiten überwacht. Eingehende Fehlermeldungen werden geprüft, die Behebung von Fehlern innerhalb von 2 Arbeitstagen eingeleitet. Sofern erforderlich erfolgt eine Kontrolle der PV -Anlage vor Ort durch Fachpersonal. Kleinere Mängel werden sofort behoben. Sollte eine sofortige Reparatur nicht möglich sein, veranlasst die Haus-Solar in Absprache mit dem Betreiber die Bestellung, Lieferung und den Einbau der erforderlichen Ersatzteile. Eine Bestellung von Ersatzteilen erfolgt nur nach Weisung. Die PV- Anlage wird einmal pro Jahr, üblicherweise im Frühjahr, gewartet. Dabei werden folgende Wartungsarbeiten durchgeführt: Sichtkontrolle (nur wenn die Anlage mit geringen Mitteln, z.b. Leiter zugänglich ist): Überprüfung der Module auf Verschmutzung, Beschädigung des Glases und der Rahmen. Bei schwer zugänglichen Anlagen wird eine Sichtkontrolle nur nach Auftrag und Übernahme der zusätzlichen Kosten (z.b. Steiger) durch den Anlagenbetreiber vorgenommen. Stringmessungen: Messung der einzelnen Strings und Speicherung der Ergebnisse. Wechselrichterkontrolle: Überprüfung auf Verschmutzung im Innenraum und ggf. Säuberung, Kontrolle der Anschlussklemmen und Stecker auf überhöhte Temperatur, Messung des Stromausfalles und Vergleich mit den aktuellen Daten des Wechselrichters Zähleranlage: Überprüfung auf Verschmutzung und Test des Zählers. Die Ergebnisse werden in einem Wartungsprotokoll dokumentiert, welches dem Betreiber zugeleitet wird.

5 Wartung Ihres Batteriesystems, Hardwareprüfung und Säurestandmessung, Überprüfung der Elektronik. 4 Kosten Die Kosten einer Besichtigung und ggf. Reparatur vor Ort werden zusätzlich wie folgt. Die Wartungsgebühr beträgt 12,96 zzgl. Mehrwertsteuer pro kwp und Jahr. Mit der Jahresgebühr sind Kosten für die Arbeitszeit, Wege Zeit und Fahrtkosten der jährlichen Wartung und die laufende Überwachung abgegolten. Die Kosten der Besichtigung und ggf. Reparatur vor Ort werden zusätzlich wie folgt In Rechnung gestellt: Reparaturzeit Stundenlohn 56,96, zzgl. MwSt. - Stundensatz für Service-Monteur pro angefangene Zeiteinheit (15min) 14,24 Euro Materialkosten sind vollständig vom Betreiber zu tragen. Während der Produktgarantie (Module und Wechselrichter z.b Jahre) sollten Kosten für den Tausch von Teilen vom Garantiegeber nachträglich erstattet werden. Im Fall von versicherten Schäden sollte die Versicherungsgesellschaft gemäß Bedingungswerk die Kosten übernehmen. Die Wartungsgebühr und sonstigen Kostensätze erhöhen sich als Inflationsausgleich jährlich um 1%. Die Wartungsgebühr wird jährlich zum 1. Januar zur Zahlung fällig. Störungen der Anlage berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen. 5 Sonstiges Den Mitarbeitern und externen Beauftragten der Haus-Solar ist während der üblichen Geschäftszeit Zutritt zu der Anlage zu gestatten. Die Haus-Solar ist berechtigt, mit der Durchführung des Wartungsauftrages auch eine oder mehrere Firmen zu beschäftigen, die jedoch im Verhältnis zum Auftraggeber nur als Subunternehmer der Haus-Solar tätig werden. Gegenüber dem Auftraggeber bleibt allein die Haus-Solar aus dem Vertrag berechtigt und verpflichtet. Die Haus Solar haftet für Beschädigungen der Anlage bis zu einem Höchstbetrag von 5.000,- nur dann, wenn diese Beschädigungen bei Ausführung der Arbeiten nachweislich durch einen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht worden sind. Für Mindererträge, die durch Wartung- oder Reparaturarbeiten entstehen, wird kein Ausgleich vorgenommen. Hierfür ist die Deckung durch eine Allgefahren- Versicherung erforderlich. Sofern eine Klausel dieses Vertrages im konkreten Fall unwirksam sein sollte, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine dem Sinn und Zweck entsprechende andere Klausel zu vereinbaren. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen und unsere beigefügten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Mündliche Nebenabsprachen haben die Vertragsparteien nicht getroffen. Alle Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

6 Ort: Datum: Unterschrift: Haus Solar Unterschrift Kunde

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