Einführung der ICAO Sprachanforderungen

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1 Einführung der ICAO Sprachanforderungen Pressegespräch am 24. Mai 2007 präsentiert von Wilhelm Schulze-Marmeling Luftfahrt-Bundesamt

2 Übersicht ICAO- Forderungen Zielsetzung Konzept Übergangsregelungen Sprachtest Dokumentation Diskussion?!

3 ICAO-Forderungen As of 5 March 2008, aeroplane, airship, helicopter and powered-lift pilots, shall demonstrate the ability to speak and understand the language used for radiotelephony communications to the level specified in Appendix 1. As of 5 March 2008, the language proficiency of pilots who demonstrate proficiency below the Expert Level (Level 6) shall be formally evaluated at intervals in accordance with an individual s demonstrated proficiency level

4 ICAO-Forderungen The language proficiency of pilots who demonstrate proficiency below the Expert Level (Level 6) should be formally evaluated at intervals in accordance with an individual s demonstrated proficiency level, as follows: those demonstrating language proficiency at the Operational Level (Level 4) should be evaluated at least once every three years; and those demontrating language proficiency at the Extended Level (Level 5) should be evaluated at least once every six years

5 Zielsetzung unangreifbare Umsetzung der ICAO-Forderungen sachgerechte Auslegung der ICAO-Empfehlungen Berücksichtigung begünstigender Umstände (Englische Schulkenntnisse, Feststellung der englischen Sprachkenntnisse beim Erwerb des BZF I/ AZF) optimierte Nutzung bereits vorhandener Ressourcen Synchronisation mit Prüfungen fliegerischer Befähigung Flexible Handhabung so wenig Bürokratie und Behördengänge wie möglich

6 Konzept -1- Eingangstest wer nach dem 05.März 2008 erstmalig ein Funksprechzeugnis (AZF, BZF I) erwirbt, wird dabei formal auf seine englischen Sprachfähigkeiten hin getestet. Übergangsregelungen wer am 05.März 2008 bereits ein Funksprechzeugnis (AZF, BZF I) besitzt, bekommt auf dieser Grundlage eine ( Übergangs -) Bescheinigung des ICAO Levels 4. Wiederholungsintervalle/-tests nach 3 bzw. 6 Jahren (PPL + IR, CPL,ATPL) nach 4 bzw. 8 Jahren (PPL)

7 Erstprüfung Konzept -2- Die Sprachbefähigung kann festgestellt werden: Von der Bundesnetzagentur: Das Prüfteam besteht aus je einem Prüfer der BNetzA und einem Fluglotsen, ein Team, das von der Prüfung des Sprechfunkzeugnisses bereits bekannt ist. Es kann (z.zt.) nur die Sprachkenntnisse der Stufe 4 feststellen. oder Von einer Sprachschule: Sie muss zur Feststellung der Sprachkenntnisse vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannt sein. Sie kann die Sprachkenntnisse aller Stufen feststellen. Eintragung in die Lizenz aufgrund eines Nachweises der Sprachschule von der Lizenzierungsbehörde

8 Wiederholungsprüfung Konzept -3- Die Sprachbefähigung kann festgestellt werden: Von der Bundesnetzagentur: Das Prüfteam besteht aus je einem Prüfer der BNetzA und einem Fluglotsen, ein Team, das von der Prüfung des Sprechfunkzeugnisses bereits bekannt ist. Es kann (z.zt.) nur die Sprachkenntnisse der Stufe 4 feststellen. oder Von einer Sprachschule: Sie muss zur Feststellung der Sprachkenntnisse vom LBA anerkannt sein. Sie kann die Sprachkenntnisse aller Stufen feststellen. Eintragung in die Lizenz aufgrund eines Nachweises der Sprachschule von der Lizenzierungsbehörde. Oder Von einem Luftfahrtunternehmen oder einer Flugschule: Sie müssen dazu vom LBA anerkannt sein. Oder Von Luftfahrtverbänden (DAeC, AOPA): Sie müssen dazu vom LBA anerkannt sein

9 Übergangsregelung -1- Privat- und Berufspilot ohne IR Leistungsstufe Fall 1 Fall 2 Fall 3 BZF I +Sprachanteil = AZF/BZF I-Prüfung = Übungsflug mit Fluglehrer = Lizenzerteilung/Erneuerung = 1. Wiederholungsprüfung der Sprachkenntnisse nicht später als 2. Übungsflug nach dem

10 Übergangsregelung -2- Leistungsstufe 4 Privatpilot (IR) / Berufspilot (IFR) / Verkehrsflugzeugführer Fall 1 Fall 2 +Sprachanteil Fall 3 = AZF/BZF I - Prüfung = Lizenzerteilung = Prüfflug zum Erhalt der IR-Berechtigung = 1. Wiederholungsprüfung der Sprachkenntnisse nicht später als

11 Übergangsregelung -3- Zusammenfassung Ausreichende englische Sprachkenntnisse (der Stufe 4) gelten als nachgewiesen: Für Piloten mit PPL ohne IR-Berechtigung, BZF I der Stufe 4: bis zum 2. Übungsflug zum Erhalt der Klassenberechtigung nach dem Für Piloten mit PPL, CPL oder ATPL mit IR-Berechtigung, BZF I der Stufe 4: Bis zum 3. IR-Befähigungsflug nach dem

12 Sprachtest Erstprüfung - Der Sprachtest wird in die Sprechfunkprüfung integriert: Phase 1 (Theorie): wie bisher Phase 2 (AIP, Flugplan, Simulation): wie bisher Anm.: Phasen 1 und 2 werden zur Beurteilung der Sprachkompetenz genutzt Phase 3 (Hörverstehen): neu Phase 4: neu, Kommunikation über ein pilotenrelevantes Thema

13 Sprachtest - Wiederholungsprüfung - Der Sprachtest kann in eine Befähigungsüberprüfung oder in einen Übungsflug integriert werden: Phase 1 (Theorie): entfällt Phase 2: Flugvorbereitung und Kommunikation während des Fluges weitgehend in englischer Sprache Phase 3 (Hörverstehen): entfällt, Nutzung der Phase 2 Phase 4: Kommunikation über ein luftfahrtrelevantes Thema

14 Dokumentation der Sprachbefähigung Der Pilot muss ggf. nachweisen können, dass er die englische Sprache beherrscht. Im Prinzip: Eintragung in Feld XIII der Erlaubnis durch den, der zur Sprachüberprüfung berechtigt ist. Übergangsbescheinigung der Erlaubnisbehörde (auf Anforderung) CPL, ATPL, PPL + IR-Berechtigung: LBA PPL : Luftfahrtbehörden der Länder

15 Noch Fragen? Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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