Einführung der ICAO Sprachanforderungen
|
|
- Hinrich Krüger
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Einführung der ICAO Sprachanforderungen Pressegespräch am 24. Mai 2007 präsentiert von Wilhelm Schulze-Marmeling Luftfahrt-Bundesamt
2 Übersicht ICAO- Forderungen Zielsetzung Konzept Übergangsregelungen Sprachtest Dokumentation Diskussion?!
3 ICAO-Forderungen As of 5 March 2008, aeroplane, airship, helicopter and powered-lift pilots, shall demonstrate the ability to speak and understand the language used for radiotelephony communications to the level specified in Appendix 1. As of 5 March 2008, the language proficiency of pilots who demonstrate proficiency below the Expert Level (Level 6) shall be formally evaluated at intervals in accordance with an individual s demonstrated proficiency level
4 ICAO-Forderungen The language proficiency of pilots who demonstrate proficiency below the Expert Level (Level 6) should be formally evaluated at intervals in accordance with an individual s demonstrated proficiency level, as follows: those demonstrating language proficiency at the Operational Level (Level 4) should be evaluated at least once every three years; and those demontrating language proficiency at the Extended Level (Level 5) should be evaluated at least once every six years
5 Zielsetzung unangreifbare Umsetzung der ICAO-Forderungen sachgerechte Auslegung der ICAO-Empfehlungen Berücksichtigung begünstigender Umstände (Englische Schulkenntnisse, Feststellung der englischen Sprachkenntnisse beim Erwerb des BZF I/ AZF) optimierte Nutzung bereits vorhandener Ressourcen Synchronisation mit Prüfungen fliegerischer Befähigung Flexible Handhabung so wenig Bürokratie und Behördengänge wie möglich
6 Konzept -1- Eingangstest wer nach dem 05.März 2008 erstmalig ein Funksprechzeugnis (AZF, BZF I) erwirbt, wird dabei formal auf seine englischen Sprachfähigkeiten hin getestet. Übergangsregelungen wer am 05.März 2008 bereits ein Funksprechzeugnis (AZF, BZF I) besitzt, bekommt auf dieser Grundlage eine ( Übergangs -) Bescheinigung des ICAO Levels 4. Wiederholungsintervalle/-tests nach 3 bzw. 6 Jahren (PPL + IR, CPL,ATPL) nach 4 bzw. 8 Jahren (PPL)
7 Erstprüfung Konzept -2- Die Sprachbefähigung kann festgestellt werden: Von der Bundesnetzagentur: Das Prüfteam besteht aus je einem Prüfer der BNetzA und einem Fluglotsen, ein Team, das von der Prüfung des Sprechfunkzeugnisses bereits bekannt ist. Es kann (z.zt.) nur die Sprachkenntnisse der Stufe 4 feststellen. oder Von einer Sprachschule: Sie muss zur Feststellung der Sprachkenntnisse vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannt sein. Sie kann die Sprachkenntnisse aller Stufen feststellen. Eintragung in die Lizenz aufgrund eines Nachweises der Sprachschule von der Lizenzierungsbehörde
8 Wiederholungsprüfung Konzept -3- Die Sprachbefähigung kann festgestellt werden: Von der Bundesnetzagentur: Das Prüfteam besteht aus je einem Prüfer der BNetzA und einem Fluglotsen, ein Team, das von der Prüfung des Sprechfunkzeugnisses bereits bekannt ist. Es kann (z.zt.) nur die Sprachkenntnisse der Stufe 4 feststellen. oder Von einer Sprachschule: Sie muss zur Feststellung der Sprachkenntnisse vom LBA anerkannt sein. Sie kann die Sprachkenntnisse aller Stufen feststellen. Eintragung in die Lizenz aufgrund eines Nachweises der Sprachschule von der Lizenzierungsbehörde. Oder Von einem Luftfahrtunternehmen oder einer Flugschule: Sie müssen dazu vom LBA anerkannt sein. Oder Von Luftfahrtverbänden (DAeC, AOPA): Sie müssen dazu vom LBA anerkannt sein
9 Übergangsregelung -1- Privat- und Berufspilot ohne IR Leistungsstufe Fall 1 Fall 2 Fall 3 BZF I +Sprachanteil = AZF/BZF I-Prüfung = Übungsflug mit Fluglehrer = Lizenzerteilung/Erneuerung = 1. Wiederholungsprüfung der Sprachkenntnisse nicht später als 2. Übungsflug nach dem
10 Übergangsregelung -2- Leistungsstufe 4 Privatpilot (IR) / Berufspilot (IFR) / Verkehrsflugzeugführer Fall 1 Fall 2 +Sprachanteil Fall 3 = AZF/BZF I - Prüfung = Lizenzerteilung = Prüfflug zum Erhalt der IR-Berechtigung = 1. Wiederholungsprüfung der Sprachkenntnisse nicht später als
11 Übergangsregelung -3- Zusammenfassung Ausreichende englische Sprachkenntnisse (der Stufe 4) gelten als nachgewiesen: Für Piloten mit PPL ohne IR-Berechtigung, BZF I der Stufe 4: bis zum 2. Übungsflug zum Erhalt der Klassenberechtigung nach dem Für Piloten mit PPL, CPL oder ATPL mit IR-Berechtigung, BZF I der Stufe 4: Bis zum 3. IR-Befähigungsflug nach dem
12 Sprachtest Erstprüfung - Der Sprachtest wird in die Sprechfunkprüfung integriert: Phase 1 (Theorie): wie bisher Phase 2 (AIP, Flugplan, Simulation): wie bisher Anm.: Phasen 1 und 2 werden zur Beurteilung der Sprachkompetenz genutzt Phase 3 (Hörverstehen): neu Phase 4: neu, Kommunikation über ein pilotenrelevantes Thema
13 Sprachtest - Wiederholungsprüfung - Der Sprachtest kann in eine Befähigungsüberprüfung oder in einen Übungsflug integriert werden: Phase 1 (Theorie): entfällt Phase 2: Flugvorbereitung und Kommunikation während des Fluges weitgehend in englischer Sprache Phase 3 (Hörverstehen): entfällt, Nutzung der Phase 2 Phase 4: Kommunikation über ein luftfahrtrelevantes Thema
14 Dokumentation der Sprachbefähigung Der Pilot muss ggf. nachweisen können, dass er die englische Sprache beherrscht. Im Prinzip: Eintragung in Feld XIII der Erlaubnis durch den, der zur Sprachüberprüfung berechtigt ist. Übergangsbescheinigung der Erlaubnisbehörde (auf Anforderung) CPL, ATPL, PPL + IR-Berechtigung: LBA PPL : Luftfahrtbehörden der Länder
15 Noch Fragen? Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Regierungspräsidium Darmstadt
Hinweise zur Verlängerung/Erneuerung von Lizenzen (Luftfahrerschein, Fluglizenz) Berechtigungen/ICAO-Sprachanforderungen Nachfolgend finden Sie Hinweise und Informationen zur Verlängerung/Erneuerung von
MehrRegierungspräsidium Darmstadt
Hinweise zur Verlängerung/Erneuerung von Lizenzen (Luftfahrerschein, Fluglizenz) Berechtigungen/ICAO-Sprachanforderungen Nachfolgend finden Sie Hinweise und Informationen zur Verlängerung/Erneuerung von
MehrAB INITIO TO ATPL MODULAR
AB INITIO TO ATPL MODULAR Level Abschnitte Monat 1 Monat 2 Monat 3 Monat 4 Monat 5 Monat 6 Monat 7 Monat 8 Monat 9 Monat 10 Monat 11 Monat 12 Monat 13 Monat 14 Monat 15 Monat 16 Monat 17 Monat 18 1 AFZ
MehrHäufig gestellte Fragen zur Umsetzung der ICAO-Sprachvorgaben
Häufig gestellte Fragen zur Umsetzung der ICAO-Sprachvorgaben Dieser Fragen/Antworten-Katalog ist in die folgenden vier Abschnitte gegliedert: Abschnitt A: Fragen zu Inhalt und Anwendungsbereich der ICAO-
MehrATPL(A) München
MFA FLYING TRAINING ORGANISATION Verkehrsfliegerschule DE.ATO.067 ATPL(A) 2016 - München Verkehrspilotenlizenz ohne Vorkenntnisse - Individuelle Beratung, Erarbeitung einer für Sie passenden Ausbildung
MehrAllgemeine Informationen. Ausbildung in Mainz
AUSBILDUNG ZUR INSTRUMENTENFLUGBERECHTIGUNG EINE NEUE WELT DES FLIEGENS Allgemeine Informationen Ausbildung in Mainz Was bringt eine IR-Berechtigung? Rein praktisch: Mehr Planbarkeit für die Durchführung
MehrAusbildung. IR(A) - Instrumentenflugausbildung
Flugtraining Aschaffenburg Flugplatz Großostheim Tel. 06026-994994 Fax 06026-994996 E-mail: schule@ifr-flugtraining.de Internet: www.ifr-flugtraining.de Ausbildung IR(A) - Instrumentenflugausbildung Die
MehrInhaltsverzeichnis ABSCHNITT A- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
3 Inhaltsverzeichnis ABSCHNITT A- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN JAR-FCL 2.001 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen 12 JAR-FCL 2.005 Geltungsbereich 13 JAR-FCL 2.010 JAR-FCL 2.015 JAR-FCL 2.016 Voraussetzungen
MehrICAO- Language Proficiency: Nachweis der Sprachfertigkeiten ab
ICAO- Language Proficiency: Nachweis der Sprachfertigkeiten ab 01.01.2011 1. Problembeschreibung und Angebot an die Mitglieder des DAeC 2. Stufen der Sprachbefähigung 3. Grundsätzliche Organisation der
MehrPreisliste Theorie-Ausbildung
Preisliste Theorie-Ausbildung LAPL(A) oder PPL(A) nach EASA-FCL Anmeldung u. Verwaltungsgebühr... 126,05... 150,00 Theorie als Nahunterricht... 1.092,44... 1.300,00 Theorie als Fernlehrgang... 924,37...
MehrVerhalten in besonderen Fällen menschliches Leistungsvermögen allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik und pyrotechnische Einweisung
Ausbildungskriterien Bewerber ohne fliegerische Vorbildung Theorie-Ausbildung (gemäß 42 (2),(3) LuftPersV) Luftrecht Flugfunk Navigation Meteorologie Verhalten in besonderen Fällen menschliches Leistungsvermögen
MehrRegierungspräsidium Tübingen Referat 46 (Verkehr) Konr.-Adenauer-Str Tübingen
Stuttgart Postfach 80 07 09 70507 Stuttgart Tübingen Konr.-Adenauer-Str.20 72072 Tübingen Karlsruhe 76247 Karlsruhe Freiburg Sautierstr. 26 79083 Freiburg Umschreibung sowie Verlängerung der Gültigkeit
MehrMerkblatt Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg Dezernat 41 Fachplanung, Luftfahrtpersonal Merkblatt Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen (gültig für Lizenzen, welche noch nicht in eine Lizenz
MehrTeil-FCL Anhang I zur VO (Übersicht)
PPL (Privatpilotenlizenz) / SPL (Segelflugzeugpilotenlizenz) / BPL (Ballonpilotenliz.) Abschnitt C LAPL (Leichtflugzeug- Pilotenlizenz) Abschnitt B Allgemeine Vorschriften Abschnitt A Teil-FCL Anhang I
MehrMerkblatt Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg Dezernat 41 Fachplanung, Luftfahrtpersonal Merkblatt Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen In Abhängigkeit von der Art des Luftfahrzeuges zu dessen
MehrCheckliste für die Auswahl von Flugschulen
Checkliste für die Auswahl von Flugschulen Einführung Dieser Fragebogen soll dem an einer Ausbildung zum Flugzeugführer interessierten Nachwuchspiloten als Leitfaden bei der Bewertung von Flugschulen dienen.
MehrAbschnitt A: Allgemeine Vorschriften Abschnitt B: Leichtflugzeug-Pilotenlizenz LAPL KAPITEL 1: Allgemeine Anforderungen...
ANHANG I [TEIL-FCL] Abschnitt A: Allgemeine Vorschriften... 7 Abschnitt B: Leichtflugzeug-Pilotenlizenz LAPL... 14 KAPITEL 1: Allgemeine Anforderungen... 14 KAPITEL 2: Besondere Anforderungen für die LAPL
MehrEU-Lizenzen HH1109. EU Regelwerk 3 Arten Gesetzgebung: 1. Grundlegende Regulation 2. Umsetzungsregeln 3. Zulassungsspezifikationen
FAA Länder HH1109 EU-Lizenzen HH1109 EU Regelwerk 3 Arten Gesetzgebung: 1. Grundlegende Regulation 2. Umsetzungsregeln 3. Zulassungsspezifikationen Managementsystem HH1010 EU/EASA bindend Basic Regulations(BR)/
MehrUmwandlung nationaler Privatpiloten-Lizenzen
Umwandlung nationaler Privatpiloten-Lizenzen Die heute gültigen nationalen sowie die internationalen ICAO-Lizenzen werden ab 8.4.2013 in neue EU-Scheine umgewandelt. Was hat es mit der Umwandlung der Privatpiloten-Lizenzen
MehrNachfolgend werden für die im Gebührenverzeichnis mit Rahmengebühren versehenen Amtshandlungen die jeweiligen Einzelgebühren festgelegt.
des Luftfahrt- Bundesamtes Die Erhebung von Kosten (Gebühren und Auslagen) durch das Luftfahrt-Bundesamt basiert auf der Kostenordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) vom 14. Februar 1984 (BGBl. I
MehrZLPV 2006 JAR FCL 1 Flugzeug
ZLPV 2006 JAR FCL 1 Flugzeug Folie 1 Zivilluftfahrt Personalverordnung 2006 - ZLPV 2006 Anhang 1 JAR FCL 1 Anhang 2 JAR FCL 3 mit 01.06.2006 in Österreich in Kraft gesetzt Folie 2 ZLPV 2006 Segelfliegerschein
MehrInformationen zur Verlängerung und Erneuerung von Lizenzen und Berechtigungen
Informationen zur Verlängerung und Erneuerung von Lizenzen und Berechtigungen Nachfolgend finden Sie Hinweise und Informationen zur Verlängerung/Erneuerung von Lizenzen und Berechtigungen. Die Hinweise
MehrLeitfaden für die Motorflugausbildung
Leitfaden für die Motorflugausbildung Auf SEP und TMG im Baden-Württembergischen Luftfahrtverband e.v. Leitfaden für die Motorflugausbildung als Hilfe für Ausbildungsleiter, Fluglehrer und Flugschüler.
MehrINHALTSVERZEICHNIS. JAR-FCL 1 deutsch. LIZENZIERUNG VON PILOTEN (Flugzeug) TEIL 1 - BESTIMMUNGEN ABSCHNITT A - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
INHALTSVERZEICHNIS JAR-FCL 1 deutsch LIZENZIERUNG VON PILOTEN (Flugzeug) TEIL 1 - BESTIMMUNGEN ABSCHNITT A - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN JAR-FCL 1.001 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen 1-A-1 JAR-FCL 1.005
MehrEU-Lizenzen HH1109. EU Regelwerk 3 Arten Gesetzgebung: 1. Grundlegende Regulation 2. Umsetzungsregeln 3. Zulassungsspezifikationen
FAA Länder HH1109 EU-Lizenzen HH1109 EU Regelwerk 3 Arten Gesetzgebung: 1. Grundlegende Regulation 2. Umsetzungsregeln 3. Zulassungsspezifikationen Managementsystem HH1010 EU/EASA bindend Basic Regulations(BR)/
MehrZLPV Novelle 2012: Änderungen bei Verlängerung und Erneuerung von Berechtigungen
ZLPV Novelle 2012: Änderungen bei Verlängerung und Erneuerung von Berechtigungen Mit 1. August 2012 ist eine neue Novelle zur ZLPV in Kraft getreten. Neben dem Thema Ultralight Lizenzen haben sich auch
MehrErwerb und Verlängerung der Lizenz für Segelflugzeugführer
LuftPersV 36 Erwerb und Verlängerung der Lizenz für Segelflugzeugführer Fachliche Voraussetzungen (1) Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer sind 1. die theoretische
MehrNACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 61. JAHRGANG LANGEN, 21. FEBRUAR 2013 NfL I 16 / 13 e der Büro der Nachrichten für Luftfahrer Managementsystem DQS-zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2000 Artikel 4 Absatz 4 der
MehrAntrag ATO Fragebogen zur Beantragung einer Erlaubnis nach 5 Abs. 1 LuftVG zur Ausbildung von fliegenden Personal
Geschäftsbereich Oldenburg, Kaiserstraße 27, 26122 Oldenburg Geschäftsbereich Wolfenbüttel, Postfach 1642, 38286 Wolfenbüttel Zutreffendes bitte im Adressfeld ergänzen Niedersächsische Landesbehörde für
MehrNACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 04 AUG 2015 gültig ab: sofort 1-521-15 Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur über die besondere Ermächtigung zu handschriftlichen Eintragungen
MehrLuftfahrtbehörde Schleswig Holstein
Luftfahrtbehörde Schleswig Holstein INFORMATIONSBLATT Ausarbeitung zur Rechtslage Fliegen gegen Entgelt (non commercial) Inhalt: 1. Einleitung Verordnungslage 2 2. Flugbetriebsrechtliche Genehmigung 2
MehrErläuterungen. zur Rechtslage. beim. Fliegen gegen Entgelt
Anlage 1 Referat 520 - obere Luftfahrbehörde - Erläuterungen zur Rechtslage beim Fliegen gegen Entgelt Stand: 19.02.2015 Inhalt: Seite 1. Vorwort 3 2. Flugbetriebsrechtliche Genehmigung 3 3. Lizenzrechtliche
MehrAUSBILDUNG aerodynamisch gesteuerte Leichte Luftsportgeräte entspr. 1 Abs. 4 LuftVZO
TEIL 13 AUSBILDUNG aerodynamisch gesteuerte Leichte Luftsportgeräte entspr. 1 Abs. 4 LuftVZO 1. Ausbildungsvoraussetzungen Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Erlaubnis zum Führen aerodynamisch
MehrINFO MAPPE Privatpilotenausbildung
INFO MAPPE Privatpilotenausbildung Fläming AIR GmbH Verkehrslandeplatz Oehna-Zellendorf 14913 Niedergörsdorf OT Zellendorf Tel. 033742/6170 www.flaemingair.de E-Mail: edbo@flaemingair.de Ihren Traum vom
MehrZUSAMMENFASSUNG der wesentlichen Bestimmungen des PART FCL für SEGELFLUG
Rechtsanwalt DR. GÜNTHER DOBRETSBERGER Mitglied der Prüfungskommission für Segelfluglehrer Fluglehrer Segelflug, Motorsegler im Motorflug und UL/A 4020 Linz, Starhembergstr. 58 E-mail: dobretsberger@do-st.at
MehrICAO- Language Proficiency: Nachweis der Sprachfertigkeiten ab
ICAO- Language Proficiency: Nachweis der Sprachfertigkeiten ab 01.01.2011 1. Problembeschreibung und Angebot an die Mitglieder des DAeC 2. Stufen der Sprachbefähigung 3. Grundsätzliche Organisation und
MehrEin optimaler Schulungsablauf ist Ihnen bei der Flugschule Seeland garantiert.
Fliegen lernen in der Flugschule Seeland Wie ein Vogel über den Wolken die grenzenlose Freiheit zu geniessen ist seit jeher ein Traum der Menschheit. Durch moderne Technik und fortschrittliche Ausbildungsmethoden
MehrAuffrischungsseminar für Lehrberechtigte DAeC Bremen. Florian Vogt
Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte DAeC Bremen European Aviation Safety Agency - EASA Quelle: easa.europa.eu 2 European Aviation Safety Agency - EASA Quelle: easa.europa.eu 3 Europäische Verordnungen
MehrNACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 61. JAHRGANG LANGEN, 21. FEBRUAR 2013 NfL I 16 / 13 e der Büro der Nachrichten für Luftfahrer Managementsystem DQS-zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2000 Artikel 4 Absatz 4 der
MehrINFO Mappe Privatpilotenausbildung
INFO Mappe Privatpilotenausbildung Fläming AIR GmbH Flugplatz Oehna 14913 Niedergörsdorf OT Zellendorf Tel. 033742/6170 www.flaemingair.de e-mail: edbo@flaemingair.de Ihren Traum vom Fliegen, gemeinsam
MehrAusbildung Motorschirm-Trike über 120 kg Leermasse
Ausbildung Motorschirm-Trike über 120 kg Leermasse! 20 Unterrichtseinheiten im Modul I und 10 Unterrichtseinheiten im Modul II. Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten Luftrecht, Flugfunk, Meteorologie
MehrFlugschule Letzte Aktualisierung Sonntag, 06. September 2015
Flugschule Letzte Aktualisierung Sonntag, 06. September 2015 Der Erwerb der Privatpilotenlizenz im FSV Bad Dürkheim e.v. Am 8. April 2013 wurden auch in Deutschland die neuen Ausbildungsrichtlinien für
MehrDritte Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamtes zur Verordnung über Luftfahrtpersonal
Dritte Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamtes zur Verordnung über Luftfahrtpersonal LuftPersVDV 3 2017 Ausfertigungsdatum: 30.05.2017 Vollzitat: "Dritte Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamtes
MehrFLUGPLATZ KARLSHÖFEN GNARRENBURG
AEROCLUB ELBE WESER KARLSHÖFEN e. V. FLUGPLATZ KARLSHÖFEN 27442 GNARRENBURG www.edwk.de E-Mail: info@flugschule-karlshoefen.de Privatpilotenlizenz/Leichtflugzeuglizenz/Nachtflugberechtigung/Flugfunkzeugnisse
MehrInfo-Blatt über die Motorflugschule Reichenbach
Info-Blatt über die Motorflugschule Reichenbach Pilot werden eine prägende Erfahrung Der Traum vom FLIEGEN - das ist auch der Traum vom freien, selbstbestimmten Leben. Fliegen hilft nicht nur äussere,
MehrLetzte Änderungen
Update Informationen Letzte Änderungen 09.02.2017 2017 09.02.2017 Vereinsflieger Link 09.02.2017 Konsolidierte 1178 englisch 09.02.2017 AMC Konsolidiert 1178 09.02.2017 FAQ Anpassung 2016 02.06.2016 Neue
MehrNeuerwerb Umschreibung Verlängerung
Neuerwerb Umschreibung Verlängerung Stand 11.4.2003 Landesausbildungsleitung des Luftsportverbandes Berlin im DAeC Christian Herold Nationale Lizenzen in Deutschland Gültigkeit nur in Deutschland, LuftPersV
MehrBundesamt für Zivilluftfahrt BAZL UL Erweiterung im schweizerischen Luftraum
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL UL Erweiterung im schweizerischen Luftraum Patrick Hofer, Senior Flight Inspektor Schulleiter- und Fluglehrer-Meeting 5. November 2016 Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
MehrPPL-A nach JAR-FCL. Voraussetzungen für PPL-A nach JAR-FCL
PPL-A nach JAR-FCL Die Lizenz PPL-A nach JAR-FCL berechtigt zum nichtgewerblichen Führen von Flugzeugen, die in Deutschland oder im Ausland zugelassen sind. Sie wird in allen JAA-Mitgliedstaaten ohne Prüfung
MehrErwerb des PPL(A) oder LAPL(A) für Inhaber SPL oder LAPL(S)
Stand 22.01.2018 alle Informationen nach bestem Wissen und ohne Rechtsanspruch damit die aktuellsten Inhalte angezeigt werden den Browsercache leeren /aktualisieren (F5) Erwerb des PPL(A) oder LAPL(A)
Mehrin zweifelhaften Fällen kann bzw. muss der AME eine fachärztliche Abklärung bzw. zusätzliche Befunde veranlassen
Notwendige Untersuchungen gemäß JAR-FCL 3 Allgemeine Regeln: bei gemäß ZLPV alt ausgestellten Scheinen gelten die Verlängerungsbedingungen gemäß JAR-FCL 3, d. h. in diesen Fällen ist eine Erstuntersuchung
MehrATM Season Opener 2012
ATM Season Opener 2012 Datum 02.03.2012 24.03.2012 Ort LOWI, LOWW, LOWS, LOWL, LOWK, LOWG Fragen & Antworten aus dem Bereich LFA Im Folgenden finden Sie die Antworten zu jenen Fragen, die im Rahmen der
MehrENTGELTORDNUNG. für den Verkehrslandeplatz Lahr. Lahrer Flugbetriebs GmbH & Co. KG. Neufassung gültig ab
ENTGELTORDNUNG für den Verkehrslandeplatz Lahr Lahrer Flugbetriebs GmbH & Co. KG Neufassung gültig ab 01.08.2015 1.Allgemeines Für Landungen von Luftfahrzeugen haben der Halter oder Führer ein Entgelt
MehrVerordnung zur Einführung von Nachweisen von Sprachkenntnissen
Bundesrat Drucksache 182/08 14.03.08 Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Vk - In Verordnung zur Einführung von Nachweisen von Sprachkenntnissen für Luftfahrer A. Problem
MehrPPL (A) 2014 (Part FCL / EASA)
MFA FLYING TRAINING ORGANISATION Verkehrsfliegerschule D-FTO 1.067 Luftfahrtunternehmen D-302 EG professionelle Ausbildung seit 20 Jahren täglich für Sie Optimiert zum europäischen PPL(A) - optional Instrumentenflug
MehrVom Fußgänger zum Piloten Information zur Pilotenausbildung im Flugsportzentrum Tirol
Vom Fußgänger zum Piloten Information zur Pilotenausbildung im Flugsportzentrum Tirol Danke für dein Interesse an der Ausbildung zum Motorflugpiloten beim Flugsportzentrum Tirol! In den letzten Jahren
MehrICAO- Language Proficiency: Nachweis der Sprachfertigkeiten ab
ICAO- Language Proficiency: Nachweis der Sprachfertigkeiten ab 01.01.2011 1. Problembeschreibung und Angebot an die Mitglieder des DAeC 2. Stufen der Sprachbefähigung 3. Grundsätzliche Organisation und
MehrINFO Mappe Privatpilotenausbildung
INFO Mappe Privatpilotenausbildung Fläming AIR GmbH Verkehrslandeplatz Oehna-Zellendorf 14913 Niedergörsdorf OT Zellendorf Tel. 033742/6170 www.flaemingair.de e-mail: edbo@flaemingair.de Ihren Traum vom
MehrINFORMATIONSBLATT Lehrberechtigte FI(A/S/B) und CRI(A)
INFORMATIONSBLATT Lehrberechtigte FI(A/S/B) und CRI(A) FCL.900 Lehrberechtigungen LEHRBERECHTIGTE Allgemeine Anforderungen a) Allgemeines. Personen dürfen nur Folgendes durchführen: (1) Flugunterricht
MehrRegierungspräsidium Darmstadt
Informationen zur Segelflugzeugpilotenlizenz (SPL) und zur Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz Segelflug LAPL(S) nach VO (EU) Die Behörde darf keine Rechtsberatung geben. Es handelt sich um unverbindliche
MehrSkyAfrica. Info Volume 12. Validierung einer ausländischen Lizenz
SkyAfrica Info Volume 12 Validierung einer ausländischen Lizenz Validierung leicht gemacht Um ein in Südafrika registriertes Flugzeug fliegen zu dürfen, müssen Sie Ihren Pilotenschein nach den Vorschriften
MehrFLYING TRAINING ORGANISATION Luftfahrtunternehmen D-302 EG. Airline Transport Pilot Licence
MFA Verkehrsfliegerschule D-FTO 1.067 FLYING TRAINING ORGANISATION Luftfahrtunternehmen D-302 EG ATPL 2009 Airline Transport Pilot Licence Nach den geänderten Vorschriften JAR-FCL amend. 7 gültig ab 01.02.2009
MehrVerordnung (EU) Nr. 1178/2011
Flugsicherungsvorschriften Luftfahrtpersonal Vorschriften LuftPersV Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 Flugsicherungsvorschriften 1 Luftfahrtpersonal PPL (C) SPL + LAPL(S) fortlaufende Flugerfahrung (FCL.140.S)
MehrLAPL (A) nach EASA FCL
LAPL (A) nach EASA FCL Mit der Privatpilotenlizenz für Leichtflugzeuge, LAPL(A) nach EASA-FCL (Light Aircraft Pilot Licence, - European Aviation Safety Agency - Flight Crew Licensing), erlangt man die
MehrPPL(H) nach EASA-FCL (EU-Verordnung 1178/2011)
PPL(H) nach EASA-FCL (EU-Verordnung 1178/2011) Die Lizenz PPL(H) nach EASA-FCL berechtigt, ohne Vergütung als PIC oder Kopilot von Hubschraubern im nichtgewerblichen Verkehr auf EASA zugelassenen Hubschrauberbern
MehrNACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 30 MAR 2017 gültig ab: sofort 2-330-17 II 56/08 wird hiermit aufgehoben. Grundsätze für die Aufzeichnung von Flugzeiten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 FCL.050 DFS Deutsche
MehrPETER THOMMEN. Lebenslauf und Kompetenzprofil Wasenhaldenstrasse 5 CH-5080 Laufenburg
PETER THOMMEN Lebenslauf und Kompetenzprofil +41 78 822 40 50 peter@thommen.pro Wasenhaldenstrasse 5 CH-5080 Laufenburg Lebenslauf Peter Thommen Persönliche Daten Name Peter Thommen Adresse Wasenhaldenstrasse
MehrFragen zur Umwandlung
Fragen zur Umwandlung VO 1178/2011 und deren Übersetzung ins Deutsche lassen viele Fragen offen Herr Hey im BMVBS sammelt Anfragen von LBA und RegPräs und klärt mit EASA Einige Unklarheiten konnten bereits
MehrLuftsportverband Thüringen e.v. Organisationshandbuch
Ausbildungsprogramm Wolkenflugberechtigung Part-FCL Schülername : Straße : PLZ : Ort : Tel : Mobil : E-Mail : Schülermeldung an TLVwA am: Medical gültig bis : Beginn der Ausbildung : Anlage 6 - Seite 1
MehrTheorieunterricht (auch mit Fernlehrgang möglich + Nahunterricht möglich)
1 Eine qualitativ hochwertige Ausbildung in allen Bereichen! Ein gut durchdachtes Ausbildungssystem! Qualität kann nicht umsonst sein aber gut kalkuliert und überschaubar. Die Ausbildung kann innerhalb
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 1 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2009 Ausgegeben am 13. März 2009 Teil II 71. Verordnung: Änderung der Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006 71. Verordnung der Bundesministerin
MehrDIE JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG 2010
ENGLISH Der ICAO Sprachtest unter der Lupe DIE JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG 2010 DIE POWERGIRLS Eine Bestandsaufnahme der himmlischen Weiber 01/2010 Auf ein Neues Liebe Luftsportlerinnern und Luftsportler, der
MehrINFO Mappe Privatpilotenausbildung
Fläming AIR GmbH Flugplatz Oehna 14913 Niedergörsdorf OT Zellendorf Tel. 033742/6170 www.flaemingair.de e-mail: edbo@flaemingair.de INFO Mappe Privatpilotenausbildung Ihren Traum vom Fliegen, gemeinsam
MehrEuropäische Pilotenlizenzen für Privatpiloten
Europäische Pilotenlizenzen für Privatpiloten 2. April 2011, Wien Informationsveranstaltung OeAC Gerda Pardatscher Rulemaking Officer, Project Manager Part-FCL Rulemaking Directorate R.3.1 1 Agenda Rechtliche
MehrBegriff und Versicherung von Flugbesatzungsmitgliedern
CFAC-Forum Haftung und Versicherung Begriff und Versicherung von ern Rechtsanwalt und Fluglehrer Präsident CFAC-HSG Folie 1 Zielsetzungen des Impulsreferates Hinweisen auf die Problematik des Begriffes
MehrINFORMATIONSBLATT Segelflug LAPL(S) und SPL
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Luftfahrtbehörde INFORMATIONSBLATT Segelflug LAPL(S) und SPL 1. LEICHTLUFTFAHRZEUG-PILOTENLIZENZ LAPL FCL.105 LAPL - Rechte und Bedingungen a)
MehrThere are 10 weeks this summer vacation the weeks beginning: June 23, June 30, July 7, July 14, July 21, Jul 28, Aug 4, Aug 11, Aug 18, Aug 25
Name: AP Deutsch Sommerpaket 2014 The AP German exam is designed to test your language proficiency your ability to use the German language to speak, listen, read and write. All the grammar concepts and
MehrPPL (A) nach EU FCL.205.A
PPL (A) nach EU FCL.205.A Die Lizenz PPL A berechtigt, zum nichtgewerblichen Führen von Flugzeugen, die in Europa zugelassen sind. Sie ist in allen Europäischen Mitgliedstaaten ohne weitere Prüfungen gültig.
MehrEinführung 3. Ultraleichtfluglizenz 10 SPL(F) (nach LuftPersV) 11
Pilotenlizenzen Inhalt Einführung Einführung 3 Privatpilotenlizenz 4 PPL(A) national (nach LuftPersV) 5 Klassenberechtigung bis 2.000 kg 6 Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge 6 PPL(A)
MehrDieser Fragebogen ist eine Ergänzung zu meinem Antrag vom:
Standard Life Versicherung Risikoprüfung Lyoner Str. 15 60528 FRANKFURT DEUTSCHLAND Wir sind persönlich für Sie da: In Deutschland: 0800 5892821 kostenfrei In Österreich: 0800 121244 In Deutschland: kostenfrei
MehrAusbildungsprogramm zum Berufspiloten (CPL) für Motorflugzeuge
Ausbildungsprogramm zum Berufspiloten (CPL) für Motorflugzeuge 1. Voraussetzungen für den Erwerb Wer sich um einen Berufspilotenschein bewirbt (Antrag auf Ausstellung) muss nachweisen, dass er: a) einen
MehrAntrag auf Ausstellung eines Zeugnisses als zugelassene Ausbildungsorganisation
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Fachgruppe Luftverkehr Gebäude 89 55483 Hahn-Flughafen Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses als zugelassene Ausbildungsorganisation (ATO) nach 5 Abs. 1 LuftVG
Mehrdie tiroler flugschule IR Instrumentenflug let s fly together.
die tiroler flugschule IR Instrumentenflug let s fly together. in den wolken und zur Abwechslung einmal nicht über den Wolken, ist das Fliegen nicht nur möglich, sondern auch noch spannender und eine noch
MehrVom Fußgänger zum Piloten
Vom Fußgänger zum Piloten Information zur Pilotenausbildung im Flugsportzentrum Tirol Danke für dein Interesse an der Ausbildung zum Motorflugpiloten beim Flugsportzentrum Tirol! In den letzten Jahren
MehrPPL (A) nach EU FCL.205.A
PPL (A) nach EU FCL.205.A Die Lizenz PPL A berechtigt, zum nichtgewerblichen Führen von Flugzeugen, die in Europa zugelassen sind. Sie ist in allen Europäischen Mitgliedstaaten ohne weitere Prüfungen gültig.
MehrAusbildung Motorschirm & Motorschirm- Trike bis 120 kg Leermasse
Ausbildung Motorschirm & Motorschirm- Trike bis 120 kg Leermasse Seit einiger Zeit sind neben den "klassischen" Fußstart-Motorschirmen auch zahlreiche Motorschirm-Trikes auf dem Markt. Die Voraussetzungen
MehrVerordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006 geändert wird
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006 geändert wird Auf Grund der 28, 29, 31, 33, 34, 36, 37, 40, 42, 44, 50 und 120d
MehrDokumentation Umgang mit und Beurteilung von Auszubildenden Berlin, 1./
Dokumentation Umgang mit und Beurteilung von Auszubildenden Berlin, 1./2.9. 2014 4 Dokumentation Umgang mit und Beurteilung von Auszubildenden Berlin, 1./2.9. 2014 5 Dokumentation Umgang mit und Beurteilung
MehrVerordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006 geändert wird
E n t wurf Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006 geändert wird Auf Grund der 28, 29, 31, 33, 34, 36, 37, 42, 44 und
Mehrüber die Berechtigung als Verkehrsflugzeugführer.
Was gilt bzgl. der Rechte aus der Privatpilotenlizenz, wenn deren Inhaber zugleich eine Berufspilotenlizenz innehat, und sein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 nach Herzinfarkt den Eintrag einer Einschränkung
MehrI. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Zugangs- und Auswahlordnung für den Masterstudiengang International Business (M.Sc.) des Departments Wirtschaft der Fakultät Wirtschaft und Soziales der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
MehrFreiballonfahrertag DFSV
Freiballonfahrertag DFSV Langenselbold 31. März 2012 EASA / EU Lizenzen Neue europäische Regelungen für Ballonfahrer Was kommt ab 08.04. auf uns Ballonfahrer zu? Matthias Borgmeier Head Licensing Section
MehrLEARNING AT A HIGHER LEVEL. Produktkatalog Frühjahr
LEARNING AT A HIGHER LEVEL Produktkatalog 2014 Frühjahr Gültig ab April 2014 INHALT PRIVATPILOTEN Advanced PPL-Guide Buchreihe Band 1: Allgemeine Luftfahrzeugkunde Band 2: Aerodynamik Band 3: Navigation
MehrAbteilung LSA. Prüfervermerke auf Lizenzen (Handeinträge) Zivilluftfahrtpersonal-Anweisung (ACG) ACG/FCL/ Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 0 Revisionsverzeichnis 2 1 Zweck 2 2 Geltungsbereich 2 3 Inkrafttreten 2 4 Beschreibung/Regelung 3 4.1 Zulässigkeit von Handeinträgen 3 4.1.1 Berechtigte Prüfer/Lehrer 3 4.1.2 Handeintragfähige
MehrFlight Training. Willkommen in einem sehr exklusiven Club.
Flight Training Willkommen in einem sehr exklusiven Club. Flugausbildung bei Sky Magic Exklusiv und genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. In der Pilotenausbildung bei Sky Magic erwerben Sie nicht nur
MehrPPL (A) nach EU FCL.205.A
PPL (A) nach EU FCL.205.A Die Lizenz PPL A berechtigt, zum nichtgewerblichen Führen von Flugzeugen, die in Europa zugelassen sind. Sie ist in allen Europäischen Mitgliedstaaten ohne weitere Prüfungen gültig.
Mehr