Flugbetriebsordnung. I. Allgemeines

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Flugbetriebsordnung. I. Allgemeines"

Transkript

1 Flugbetriebsordnung Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 1 II. Geografische Lage... 2 a) Koordinaten des Flugplatzbezugspunktes... 2 b) Flugplatzhöhe... 2 c) Lokalisierung des LSC Faßberg... 2 III. Lufträume und Frequenzen... 3 a) Aktivierte Kontrollzone /Control Zone (CTR)... 3 b) Inaktive Kontrollzone /Control Zone (CTR)... 4 IV. Funknavigation... 4 V. Betriebsstoffe... 5 VI. Zutritt... 5 VII. Flugbetrieb... 5 a) Flugbetrieb während der Platzöffnungszeiten... 6 b) Flugbetrieb außerhalb der Platzöffnungszeiten... 6 c) Flugberatung... 6 d) Flugbetrieb platzfremder Luftfahrzeuge... 7 e) Platzrunden... 7 VIII. Flugleiter... 8 a) Allgemeines... 8 b) Koordination... 8 IX. Kunstflug... 9 a) Ort... 9 b) Zeiten... 9 c) Koordination... 9 X. Modellflug auf dem Flugplatz...10 a) Zeiten...10 b) Leitung...10 c) Koordination /Durchführung des Modellflugbetriebes...10 XI. Ergänzende Vorschriften...10 I. Allgemeines Für den Heeresflugplatz Faßberg (ETHS) gelten grundsätzlich die Standing Operating Procedures (SOP) des Transporthubschrauberregimentes 10 Lüneburger Heide, welche die Durchführung des zivilen und militärischen Flugbetriebes auf dem Platz regeln. Sie sind für alle verbindlich, die am Flugbetrieb der auf dem Heeresflugplatz Faßberg stationierten Verbände /Einheiten /Dienststellen beteiligt sind. Sie sind darüber hinaus verbindlich =1=

2 für alle platzfremden Luftfahrzeugbesatzungen, soweit sie vom Heeresflugplatz Faßberg aus ständig oder zeitweise Flugbetrieb durchführen. Folgend werden auszugsweise, soweit zutreffend, auch einige Punkte aus den SOP dargestellt. Alle Abbildungen /Karten in dieser Flugbetriebsordnung unterliegen nicht dem Änderungsdienst. II. Geografische Lage a) Koordinaten des Flugplatzbezugspunktes 1. Geographisch: 52 55' 10" N (52 55,16' N) ' 02" E (010 11,03' E) 2. UTM Ref: 32U ND örtliche Missweisung 1,51 E b) Flugplatzhöhe 245 ft = 74,70 m c) Lokalisierung des LSC Faßberg =2=

3 III. Lufträume und Frequenzen a) Aktivierte Kontrollzone /Control Zone (CTR) 1. Luftraumklasse D (HX) 2. Ausmaße, zeitliche Wirksamkeit GND 2500 ft MSL ; Sun 23:00z (22:00z) Fri 23:00z (22:00z) Die CTR wird durch die Platzkontrollstelle bei Bremen ACC aktiviert und deaktiviert. 3. VMC-Minima Flug- und Bodensicht: 3 km Hauptwolkenuntergrenze: 700 ft GND 4. Frequenzen TWR 122,1 MHz 141,7 MHz 338,075 MHz 5. Besonderheiten 24 hr PPR Die Kontrollzone ragt mit Teilen in die Flugbeschränkungsgebiete ED-R 32 A und ED-R 33 A hinein. Für das Befliegen dieser Gebiete ist daher zusätzlich die Freigabe durch die zuständigen Schießleitungen erforderlich. 6. Informationen /Anflugkarten - Procedures - Faßberg (ETHS) =3=

4 b) Inaktive Kontrollzone /Control Zone (CTR) 1. Luftraumklasse E (Untergrenze: 1000 ft GND) G (GND bis 1000ft GND) 2. Frequenz INFO 122,425 MHz IV. Funknavigation Stellvertretend für die in den SOP im Kapitel I C 1 dargestellten Hilfen sei hier das ungerichtete Funkfeuer /Non-Directional Beacon (NDB) erwähnt. Lage: N / E; 145,6 / 506 m vom Flugplatzbezugspunkt Frequenz: 284 KHz Kennung: FSB Reichweite: 50 NM, nicht nutzbar nach 30NM Sendeleistung: derzeit 65 Watt =4=

5 Ausstrahlungsart: A 0 / A 2 Typ: ZFB 6 B 303 A 2 V. Betriebsstoffe AVGAS MOGAS VI. VII. Zutritt Der Flugplatzbereich unterliegt dem vorbeugenden Sabotageschutz. Ein alleiniges Betreten dieses Bereiches setzt eine gültige positive Überprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz 1 Abs. 4 voraus (Priorität), sollte eine Überprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz 1 Abs. 4 noch nicht durchgeführt worden sein, eine positive Überprüfung gemäß Luftfahrtsicherheitsgesetz 7 voraus. Bei einem validen negativen Ergebnis einer Überprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz 1 Abs. 4 ist der Zutritt zum Flugplatzbereich zu verwehren. Liegt keine gültige Überprüfung vor, so wird der Zugang zum Flugplatzbereich nur in Begleitung einer Person mit Zugangsberechtigung gestattet. Die Zufahrt soll ausschließlich über das Tor zum Flugplatzbereich nördlich der Kartbahn erfolgen. Dieses ist nach der Durchfahrt von hand wieder zu schließen. Flugbetrieb (gem. SOP I-F-2, I-F-3) Auf dem Heeresflugplatz Faßberg darf Flugbetrieb des LSC nur von Vereinsmitgliedern mit Luftfahrzeugen, die auf der bei der Flugberatung befindlichen Liste enthalten sind, durchgeführt werden. Ausnahmen genehmigt der für den Flugbetrieb Verantwortliche (S3 FlBtrb; ) nach vorheriger Rücksprache mit dem Flugsicherungsstabsoffizier. Verantwortlich für die Durchführung des örtlichen zivilen Flugbetriebs ist der eingeteilte Flugleiter. Als Flugleiter können alle LSC-Mitglieder mit gültigem AZF /BZF 1 /BZF 2 eingesetzt werden. Die Auflagen der Betriebsgenehmigung der zuständigen Bezirksregierung in der jeweils aktuellen Fassung sind zu beachten. Der LSC übergibt der Flugberatung Listen mit den Luftfahrzeugen, die von Vereinsmitgliedern geflogen werden und LSC-Flugleitern mit gültigem AZF /BZF 1 /BZF 2. Diese Listen sind vom LSC auf dem aktuellen Stand zu halten. =5=

6 a) Flugbetrieb während der Platzöffnungszeiten Beabsichtigen Mitglieder des LSC während der Platzöffnung zu fliegen, benötigen sie die Genehmigung des Wachleiters der Platzkontrollstelle ( ). Diese ist mindestens eine Stunde vor Antritt des Fluges einzuholen. Beabsichtigen Mitglieder des LSC am Nachtflug des TrspHubschrRgt 10 teilzunehmen, so hat grundsätzlich mindestens ein beteiligter Luftfahrzeugführer bei der fliegerischen Befehlsausgabe anwesend zu sein. Ort und Zeit der Befehlsausgabe ist auf dem Gefechtsstand der Fliegenden Abteilung unter zu erfragen. b) Flugbetrieb außerhalb der Platzöffnungszeiten Während dieser Zeiten ist durch den LSC ein Flugleiter einzuteilen, der selbst nicht am Flugbetrieb teilnimmt und für die Dauer des Flugbetriebs ständig erreichbar ist. Es sind nur Flüge nach Sichtflugregeln erlaubt. In folgenden Ausnahmefällen darf ohne Anwesenheit eines Flugleiters nach Sichtflugregeln am Tage geflogen werden: Einzelstarts und -landungen bei Flügen von und zu anderen Flugplätzen einzelne Überlandflüge von mindestens 30 Minuten Dauer Flüge von einzelnen Luftfahrzeugen in der Platzrunde. Dabei ist vom Luftfahrzeugführer im Flugleiterraum des LSC eine Nachricht mit folgendem Inhalt zu hinterlassen: Name des verantwortlichen Luftfahrzeugführers und Datum Muster und Kennzeichen des Luftfahrzeugs Anzahl der Personen an Bord (Besatzung/Fluggäste) Art des Fluges bei Landungen nach /Starts zu einem Streckenflug Start- bzw. Zielflugplatz Voraussichtliche Start- und /oder Landezeit Anzahl der Landungen Besonderheiten, falls erforderlich. Diese Informationen sind vom nächsten diensttuenden Flugleiter in das Hauptflugbuch des LSC nachzutragen. Schulflüge, Kunstflüge und Flüge zur Beförderung von Personen bedürfen außerhalb der militärischen Platzöffnungszeit immer der Anwesenheit eines Flugleiters. c) Flugberatung Während der Platzöffnungszeiten müssen alle Flugbewegungen bei der Flugberatung Faßberg angemeldet werden (Flugdatenmeldung). Die Anmeldung kann persönlich oder telefonisch ( ) geschehen und muss folgende Angaben enthalten: =6=

7 Name des verantwortlichen Luftfahrzeugführers Kennzeichen und Muster des Luftfahrzeugs voraussichtliche Start- und Landezeit bzw. Flugdauer Höchstflugdauer Personen an Bord. Für das Einholen einer Wetterberatung ist der Luftfahrzeugführer selbst verantwortlich. Die Flugberatung kann, auf Anfrage, folgende Informationen übermitteln: Wirksamkeit der Kontrollzone geplante Schießzeiten in den umliegenden Flugbeschränkungsgebieten sonstige für den Flug wichtige Informationen Bis zum 3. Tag des ersten Monats im Quartal sind sämtliche Flugbewegungen des LSC aus dem zurückliegenden Quartal der Flugberatung zu übermitteln. d) Flugbetrieb platzfremder Luftfahrzeuge Platzfremde Luftfahrzeuge benötigen eine Landegenehmigung mit einem Vorlauf von 24 Stunden (24 hr PPR). Anträge auf Landegenehmigung entscheidet der für den Flugbetrieb Verantwortliche (Kommandeur der Fliegenden Abteilung o.v.i.a. gem. FBH Heer, Ziff. 710) nach vorheriger Rücksprache mit dem Flugsicherungsstabsoffizier. e) Platzrunden =7=

8 VIII. Flugleiter a) Allgemeines Der Flugleiter hat außerhalb der Platzöffnungszeiten für einen betriebssicheren Zustand des für den Flugbetrieb genutzten Teils des Flugplatzes und für einen ordnungsgemäßen Betrieb zu sorgen. Seine Aufgaben im Einzelnen ergeben sich aus den Anweisungen, welche in der Flugleitermappe vorliegen. b) Koordination Um sich über die Verkehrssituation und geplanten Flugbetrieb zu informieren, hat der Flugleiter rechtzeitig vor seinem Dienst die Flugberatung (AIS) des Transporthubschrauberregimentes 10 Lüneburger Heide unter der Nummer anzurufen. Dies hat zu erfolgen: Mo-Do: Uhr Uhr Ortszeit Fr: Uhr Uhr Ortszeit für Flugbetrieb am Wochenende und Feiertagen den letzten Arbeitstag davor, Zeit wie Fr Das Transporthubschrauberregiment 10 Lüneburger Heide stellt, soweit möglich, dem LSC Informationen über gesonderte Öffnungszeiten zur Verfügung, hinterlegt im Briefkasten des LSC am Vereinsheim. Dessen Inhalt hat deshalb jeder Flugleiter vor Beginn des Flugbetriebes zu überprüfen und ggf. vorhandene Informationen für den Flugbetrieb umzusetzen. Während des Flugbetriebes ist ständig Hörbereitschaft auf der Frequenz 122,1 MHz während der Platzöffnungszeiten sowie 122,425 MHz außerhalb der Platzöffnungszeiten zu halten. Dies gilt auch bei ausschließlichem Modellflugbetrieb. Im Falle des Bedarfs bei einem Flugunfall kann der Flugleiter zusätzlich zu eigenen auf verfügbare Kräfte der Flugplatzfeuerwehr (verfügbar täglich, 24 Stunden, mindestens 7 Mann; Löschfahrzeug 6000l usw.) zurückgreifen. Diensttelefon 112 oder TELEKOM =8=

9 IX. Kunstflug a) Ort gemäß NOTAM 1NM um N E, GND-4200ft AMSL b) Zeiten gemäß NOTAM Kunstflug ist NOTAM-unabhängig verboten an Sonn- und Feiertagen, zwischen und Uhr sowie nach Uhr Ortszeit, bei Hauptwindrichtungen zwischen 020 und 110. c) Koordination Während des Kunstfluges kann kein weiterer Platzflugverkehr stattfinden. Deshalb ist die Zeit, in welcher Kunstflug stattfinden soll, rechtzeitig mit dem Flugleiter abzustimmen. Bei Kunstflugzeugen mit nur einem VHF-Funkgerät meldet der Luftfahrzeugführer dem Flugleiter vor Flugbeginn die während des Kunstfluges eingestellte Frequenz von BREMEN RADAR. Er meldet den Wechsel auf /von BREMEN RADAR an INFO. =9=

10

Luftraumfächer Deutschland VFR

Luftraumfächer Deutschland VFR Luftraumfächer Deutschland VFR 60-2290-125 überreicht durch: DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Unternehmenskommunikation Am DFS-Campus 10 63225 Langen Telefon: 06103/707-4111 Fax: 06103/707-4196 E-Mail:

Mehr

Season Opener Bregenz Philipp Kramer ATCO TWR EDNY

Season Opener Bregenz Philipp Kramer ATCO TWR EDNY Season Opener Bregenz 2015 Philipp Kramer ATCO TWR EDNY Integration EU Verordnung 923/2012 Integration EU Verordnung 923/2012 SERA: Standardised European Rules of the Air EU Verordnung 923/2012? LuftVO

Mehr

Luftraumklassen. -> kein Sichtflug A B C D E F G. -> unkontrolliert. Chrigel Markoff, Emmetten

Luftraumklassen. -> kein Sichtflug A B C D E F G. -> unkontrolliert. Chrigel Markoff, Emmetten Luftraumklassen A B C D E F G -> kein Sichtflug -> unkontrolliert Luftraumaufteilung CH Untergrenze: GND 2000 ft Jura / Mittelland Alpen Luftraumklasse G Obergrenze: 600m AGL Sicht: 1,5km / Boden Wolkenabstand:

Mehr

Mitteilung 2015 / 004. über

Mitteilung 2015 / 004. über DFS Deutsche Flugsicherung Center Langen Mitteilung 2015 / 004 über die Voraussetzungen zur vereinfachten Erteilung einer Flugverkehrskontrollfreigabe zur Durchführung des Segelflugbetriebs an den Segelfluggeländen

Mehr

Änderung luftrechtlicher Vorschriften zum 05. Dezember 2014 aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 (SERA-Verordnung)

Änderung luftrechtlicher Vorschriften zum 05. Dezember 2014 aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 (SERA-Verordnung) Änderung luftrechtlicher Vorschriften zum 05. Dezember 2014 aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 (SERA-Verordnung) 26.11.2014 AIC IFR 09 16 OCT 2014 Die Durchführungsverordnung (EU) Nr.

Mehr

Briefingpaket für den Sonderlandeplatz Wächtersberg EDSV 123,475 MHz

Briefingpaket für den Sonderlandeplatz Wächtersberg EDSV 123,475 MHz Briefingpaket für den Sonderlandeplatz Wächtersberg EDSV 123,475 MHz AUSGABE 2016 Vorwort: Dieses Briefingpaket für den Sonderlandeplatz Wächtersberg, ICAO- Kennung EDSV, soll dem Piloten eine Übersicht

Mehr

Allgemeine Information über den Flugplatz Einweisung

Allgemeine Information über den Flugplatz Einweisung Allgemeine Information über den Flugplatz Einweisung 1. Flugplatzdaten: Flugplatzhöhe 520 Meter NN. Koordinaten N 46 42 14 und O 14 04 38. Graspiste 700 Meter lang. Höchstabfluggewicht 5.700 kg. Für Ausweichzwecke

Mehr

NAVIGATIONSAUFGABE I

NAVIGATIONSAUFGABE I NAVIGATIONSAUFGABE I Planen und berechnen Sie einen Flug von Augsburg über Mindelheim-Mattsies und Nördlingen (Zwischenlandung) nach Landshut! Daten für den Flug: Wetter: CAVOK (Abweichungen hiervon siehe

Mehr

Luftrecht. Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften Teil 3: Luftraumstruktur und Sichtflugregeln

Luftrecht. Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften Teil 3: Luftraumstruktur und Sichtflugregeln Luftrecht Flugsportverein Unterjesingen e.v. PPL-Unterricht im THURM Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften Teil 3: Luftraumstruktur und Sichtflugregeln Inhaltsverzeichnis Beschreibung Folien Teil

Mehr

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 56. JAHRGANG LANGEN, 17. JULI 2008 NfL I 169 / 08 Bekanntmachung über die Festlegung von Verfahren bei Ausfall der Funkverbindung Büro der Nachrichten für Luftfahrer DQS-zertifiziert

Mehr

M i t t e i l u n g 006 / über

M i t t e i l u n g 006 / über M i t t e i l u n g 006 / 2018 über die Voraussetzungen zur vereinfachten Erteilung einer Flugverkehrskontrollfreigabe zur Durchführung des Segelflugbetriebs an den Flugplätzen Langenfeld und Radevormwald

Mehr

Luftaufsichtliche Verfügung Schreiben Polizeipräsidium Offenburg vom ; Ihr Az.: 1134/BAO Caracalla/2016

Luftaufsichtliche Verfügung Schreiben Polizeipräsidium Offenburg vom ; Ihr Az.: 1134/BAO Caracalla/2016 REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART STRASSENWESEN UND VERKEHR Regierungspräsidium Stuttgart Postfach 80 07 09 70507 Stuttgart Polizeipräsidium Offenburg Herr Polizeivizepräsident Reinhard Renter 77654 Offenburg

Mehr

/Serge Miserez. Luftraum Luzern und Umgebung

/Serge Miserez. Luftraum Luzern und Umgebung 25.04.2014/Serge Miserez Luftraum Luzern und Umgebung Inhalt 1. Luftraumklassen Schweiz 2. Wann fliege ich? Militärische Flugzeiten & HX 3. Wo fliege ich? Luftraumbeschränkungen Segelflugkarte DABS 4.

Mehr

Luftraumstruktur in Deutschland und die dazugehörigen Sichflugbedingungen (VFR) 1 Luftraumstruktur in der Bundesrepublik Deutschland

Luftraumstruktur in Deutschland und die dazugehörigen Sichflugbedingungen (VFR) 1 Luftraumstruktur in der Bundesrepublik Deutschland Quelle: DFS Deutsche Flugsicherung (Prinzipdarstellung / Fallbeispiel) 2005 1 Luftraumstruktur in der Bundesrepublik Deutschland 2 Kontrollierter Luftraum Hörbereitschaft: Ja Höchstgeschwindigkeit: 250

Mehr

Fliegen ohne Flugleiter Erläuterung des Verfahrens (Kai Mesanke, )

Fliegen ohne Flugleiter Erläuterung des Verfahrens (Kai Mesanke, ) Fliegen ohne Flugleiter Erläuterung des Verfahrens (Kai Mesanke, 15.05.2011) Der Verkehrslandeplatz Ganderkesee hat ein Verfahren mit einer automatischen Flugplatzinformationsansage ALIS (Automatic Landing

Mehr

Flugplatzbenutzungsordnung für den Flugplatz Beilngries EDNC Stand 03 2015

Flugplatzbenutzungsordnung für den Flugplatz Beilngries EDNC Stand 03 2015 Flugplatzbenutzungsordnung für den Flugplatz Beilngries Stand 03 2015 Beim Betreten oder Benutzen des Flugplatzes Beilngries sind die Flugplatzbenutzungsordnung inkl. der gültigen Gesetze, Vorschriften

Mehr

FIS Flight Information Service

FIS Flight Information Service FIS Flight Information Service Cleared to enter Allgemeines Lufträume, die wir, als VFR-Pilot, nicht ohne Freigabe befliegen dürfen, sind in Deutschland C, D Kontrollzone und D nicht Kontrollzone. In anderen

Mehr

Luftraumsicherungsmaßnahmen anlässlich des Staatsbesuches des Präsidenten der Russischen Föderation

Luftraumsicherungsmaßnahmen anlässlich des Staatsbesuches des Präsidenten der Russischen Föderation Luftraumsicherungsmaßnahmen anlässlich des Staatsbesuches des Präsidenten der Russischen Föderation Eine Information durch: Streitkräfteführungskommando / Teilstab Luft Informationen für die allgemeine

Mehr

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

Mehr

Kommando 2. Luftwaffendivision A 3 b ömilfs. Deutscher AERO Club e.v. Hermann-Blenk-Straße Braunschweig

Kommando 2. Luftwaffendivision A 3 b ömilfs. Deutscher AERO Club e.v. Hermann-Blenk-Straße Braunschweig Kommando 2. Luftwaffendivision A 3 b ömilfs 2. Luftwaffendivision Postfach 12 41 A 55760 Birkenfeld Deutscher AERO Club e.v. Hermann-Blenk-Straße 28 38108 Braunschweig Baden-Württembergischer Luftfahrtverband

Mehr

Luftraum Region Saarland

Luftraum Region Saarland Luftraum Region Saarland Luftraum generell in unserer Region inkl. TMZ Saarbrücken IFR Verkehr unter FL 100 Spezielle Lufträume: Ramstein, Hahn, Polygone Peter SCHMITT Beauftragter für Luftraumfragen des

Mehr

Search & Rescue SAR Wieso gibt es Overdueund ELT-Alarme. Jörg Thurnheer, Fachverantwortlicher SAR Daniel Ponzini, Senior Expert ANS

Search & Rescue SAR Wieso gibt es Overdueund ELT-Alarme. Jörg Thurnheer, Fachverantwortlicher SAR Daniel Ponzini, Senior Expert ANS Wieso gibt es Overdueund ELT-Alarme Jörg Thurnheer, Fachverantwortlicher SAR Daniel Ponzini, Senior Expert ANS Inhalt Organisation SAR Flugpläne und SAR Pflichten als Pilot ELT Handling Aktivitäten zum

Mehr

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 21 OCT 2016 gültig ab: 01 NOV 2016 1-851-16 1-577-15 wird hiermit aufgehoben. Bekanntmachung über die Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben zur Durchführung von Flügen

Mehr

Mitteilung 2015/003. über

Mitteilung 2015/003. über DFS Deutsche Flugsicherung Center Langen Mitteilung 2015/003 über die Voraussetzungen zur vereinfachten Erteilung einer Flugverkehrskontrollfreigabe zur Durchführung des Segelflugbetriebs im Luftraum der

Mehr

Luftraum, Nutzungsregeln, Navigation

Luftraum, Nutzungsregeln, Navigation Luftraum, Nutzungsregeln, Navigation Grundlagekurs Auf Wunsch: Logo der eigenen Flugschule Version 20 (Januar 2015) LUFTRÄUME FLUCHT UND SEGEN Viele Bedürfnisse Viele Piloten nutzen den schweizerischen

Mehr

VFR Pilot Info 01/2017

VFR Pilot Info 01/2017 VFR Pilot Info 01/2017 Fakten Luftraum E Luftraum E ist kontrollierter Luftraum in dem IFR- und VFR-Verkehr erlaubt ist Untergrenze zwischen 1000 ft GND und 2500 ft GND, darunter (unkontrollierter) Luftraum

Mehr

Luftverkehrsordnung Inhaltsübersicht

Luftverkehrsordnung Inhaltsübersicht Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/bjnr006520963.html Luftverkehrsordnung Inhaltsübersicht Erster Abschnitt Pflichten der Teilnehmer am Luftverkehr 1 Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr

Mehr

PPR und Infos für Gastpiloten

PPR und Infos für Gastpiloten PPR und Infos für Gastpiloten Beigesteuert von Administrator Mittwoch, 16. Juni 2010 Auf Grund der besonderen Situation am Sonderlandeplatz Pattonville (EDTQ) möchten wir unsere Gäste freundlich um die

Mehr

Der Betrieb des Flugplatzes ist abgestimmt mit den Zielen und Anforderungen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL).

Der Betrieb des Flugplatzes ist abgestimmt mit den Zielen und Anforderungen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL). Betriebsreglement 1 Flugplatzhalter Flugplatzhalter ist FLYING-RANCH AG Triengen 2 Flugplatzleiter/-in Der Flugbetrieb untersteht einer vom Flugplatzhalter bestimmten und vom Bundesamt für Zivilluftfahrt

Mehr

Sicherer Sichtflug. Tipps und Informationen zum sicheren Fliegen in Deutschland

Sicherer Sichtflug. Tipps und Informationen zum sicheren Fliegen in Deutschland Sicherer Sichtflug Tipps und Informationen zum sicheren Fliegen in Deutschland Zur Sicherheit: Verantwortungsbewusstes Fliegen In Lufträumen, in denen nach Sichtflugregeln (Visual Flight Rules, VFR) geflogen

Mehr

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 20 JUL 2015 gültig ab: sofort 1-508-15 I 50/05 wird hiermit aufgehoben. Genehmigung sowie Gestattung der Betriebsaufnahme Sonderlandeplatz Altes Lager DFS Deutsche Flugsicherung

Mehr

Tulln Tower/Radar LOXT. V2.0 Februar 2017 AT-SOC Benjamin C. Krebs. Tulln Langenlebarn. IVAO Austria

Tulln Tower/Radar LOXT. V2.0 Februar 2017 AT-SOC Benjamin C. Krebs. Tulln Langenlebarn. IVAO Austria Tulln Tower/Radar Tulln Langenlebarn LOXT V2.0 Februar 2017 AT-SOC Benjamin C. Krebs 1 Die Positionen LOXT_M_TWR Tulln Tower 118.900 LOXT_I_TWR Tulln Flugplatz 119.450 LOXT_APP Tulln Radar 136.125 LOXT_PA_APP*

Mehr

Piloteninformation und Sichtflugverfahren. Flugtag Fischamend (LOWF)

Piloteninformation und Sichtflugverfahren. Flugtag Fischamend (LOWF) AUSTRO CONTROL GmbH LUFTFAHRTINFORMATIONSDIENST Postfach 28 1300 Wien-Flughafen AUSTRIA REPUBLIK ÖSTERREICH AUSTRO CONTROL GmbH AERONAUTICAL INFORMATION SERVICE P.O.Box 28 1300 Wien-Flughafen AUSTRIA Phone:

Mehr

Sicherer Sichtflug. Tipps und Informationen zum sicheren Fliegen in Deutschland

Sicherer Sichtflug. Tipps und Informationen zum sicheren Fliegen in Deutschland Sicherer Sichtflug Tipps und Informationen zum sicheren Fliegen in Deutschland Zur Sicherheit: Verantwortungsbewusstes Fliegen In Lufträumen, in denen nach Sichtflugregeln (Visual Flight Rules, VFR) geflogen

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Gliederung Lufträume FIR Wien

Gliederung Lufträume FIR Wien VFR AIC SRA s Innerhalb von TMA s wurden SRA s zum Schutz des IFR Flugverkehrs vor dem VFR Flugverkehr geschaffen. Die SRA s sind entweder mit C oder D klassifiziert.soweit sie mit D klassifiziert sind,

Mehr

Aufgetragenes Verfahren abgesonderter Bereich Spitzerberg

Aufgetragenes Verfahren abgesonderter Bereich Spitzerberg Aufgetragenes Verfahren abgesonderter Bereich Spitzerberg Version 1.0 1 1. Allgemeines 1.1 Der Betrieb innerhalb des abgesonderten Bereiches Spitzerberg ist in Übereinstimmung mit den jeweils gültigen

Mehr

Luftraumklassifizierung. A. Luftraumklasse A (kontrollierte Lufträume)

Luftraumklassifizierung. A. Luftraumklasse A (kontrollierte Lufträume) BGBl. II - Ausgegeben am 10. März 2010 - Nr. 80 1 von 8 Luftraumklassifizierung Anhang B Als Luftraumklassifizierung werden nachstehende Luftraumklassen A bis G festgelegt, wobei alle nachstehenden Höhenangaben

Mehr

Fakten und Fragen zum Tiefflug

Fakten und Fragen zum Tiefflug Fakten und Fragen zum Tiefflug Friedensinitiative Kyritz-Neustadt- Wusterhausen Dr. C. Staubach & PD Dr. F.J. Conraths Rechtsgrundlage Luftverkehrsgesetz bildet Voraussetzung für zivilen und militärischen

Mehr

Verfügung betreffend Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2016

Verfügung betreffend Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2016 Verfügung betreffend Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2016 vom 22. Februar 2016 Verfügende Behörde: Gegenstand: Rechtliche Grundlage: Inhalt der Verfügung: Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern

Mehr

Allgemeine Prüfliste zum spezialisierten Flugbetrieb mit gefährlichen Gütern gem. VO(EU) Nr. 965/2012

Allgemeine Prüfliste zum spezialisierten Flugbetrieb mit gefährlichen Gütern gem. VO(EU) Nr. 965/2012 Betreiber Bemerkungen / Sonstiges Datum 1. Wird spezialisierter Flugbetrieb durchgeführt? Nutzung von AMC 1 zu SPO.GEN.005 für die Prüfung auf spezialisierten Flugbetrieb. Hinweis: Generelle Ausnahmen

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 07 SEP 2017 gültig ab: sofort 1-1118-17 1-851-16 wird hiermit aufgehoben. Bekanntmachung über die Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben zur Durchführung von Flügen mit

Mehr

NOTAM-Request via TELEFAX

NOTAM-Request via TELEFAX NOTAM-Request via TELEFAX An FDB NOTAM-Zentrale (FAX 069/78072-660) (Mail: notam.office @ dfs.de) Bitte nachfolgende Information als NOTAM herausgeben: (Anmerkung: NOTAM-Request wird ergänzend auch per

Mehr

WEA Planung /Vermeidung von Konflikten mit Flugbetrieb Was sollte beachtet werden

WEA Planung /Vermeidung von Konflikten mit Flugbetrieb Was sollte beachtet werden WEA Planung /Vermeidung von Konflikten mit Flugbetrieb Was sollte beachtet werden Bauschutzbereiche Hindernisbegrenzung Lande- / Segelflugplätze Schutzbereiche Anlagen für den Flugbetrieb Bauhöhenbeschränkungen

Mehr

Kontrollflug - Dokumentation (WEST) Höhe der Basis (Wolkenuntergrenze) Kontrollflug bei LANGEN INFORMATION / RADAR anmelden

Kontrollflug - Dokumentation (WEST) Höhe der Basis (Wolkenuntergrenze) Kontrollflug bei LANGEN INFORMATION / RADAR anmelden Kontrollflug - Dokumentation (WEST) Absender Verein: BWLV - Arbeitskreis Sektoren e-mail: ak-sektoren@email.de Kurt Sautter Friedrichstr. 28 72800 Eningen Datum: Verein: ---- Eintragungszeichen des Lfz.:

Mehr

Richtiges Verhalten in einer Kontrollzone. Rosa Luftraum tut nicht weh!

Richtiges Verhalten in einer Kontrollzone. Rosa Luftraum tut nicht weh! Richtiges Verhalten in einer Kontrollzone Rosa Luftraum tut nicht weh! Michael Uhl Heimatplatz EDMU Fluglehrer seit 2001 für TMG SPL SEP UL Seit 2008 Fluglotse und seit 2010 in EDMA Seit 2011 BFL in EDMA

Mehr

ENR 2.1 FIR, UIR, Luftraumklassifizierung FIR, UIR, Airspace Classification

ENR 2.1 FIR, UIR, Luftraumklassifizierung FIR, UIR, Airspace Classification LUFTFAHRTHANDBUCH DEUTSCHLAND ENR 2.1-1 2 NOV 2000 ENR 2.1 FIR, UIR, Luftraumklassifizierung FIR, UIR, Airspace ification Anmerkung 1. In Abweichung von ICAO Annex 15, Attachment 1 sind nachfolgend, aus

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Absatz 1 wird wie folgt geändert: b) Nach Nummer 9 wird folgende Nummer 9a eingefügt: 9a. ohne Genehmigung nach 25 Absatz 4 Satz 1 eine Land

Absatz 1 wird wie folgt geändert: b) Nach Nummer 9 wird folgende Nummer 9a eingefügt: 9a. ohne Genehmigung nach 25 Absatz 4 Satz 1 eine Land -3-5. 25 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst: Einer Erlaubnis und Zustimmung nach Absatz 1 bedarf es nicht, wenn 1. der Ort der Landung infolge

Mehr

Gebührenordnung. Flugplatz Gera-Leumnitz. Ronneburgerstr Gera. Herausgeber

Gebührenordnung. Flugplatz Gera-Leumnitz. Ronneburgerstr Gera. Herausgeber für den Flugplatz Gera-Leumnitz Ronneburgerstr.74 07546 Gera Herausgeber Luftfahrt und Dienstleistungsunternehmen Inhaber: Peter Künast Regelung der Gebühren für den Verkehrslandeplatz Gera EDAJ Teil I

Mehr

Verordnung des UVEK über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge

Verordnung des UVEK über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge Verordnung des UVEK über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge (VRV-L) Änderung vom 13. September 2017 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verordnet: I Die

Mehr

Fliegen im Ausland Sicher mit Genuss

Fliegen im Ausland Sicher mit Genuss 18. Mai 2017 Fliegen im Ausland Sicher mit Genuss Von Richard Beitinger und Markus Eiglsperger Themenüberblick Lohnende Ziele in Ost, West und Süd in 1-2 Std. Vorbemerkungen Checkliste für die Flugplanung

Mehr

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 22 OCT 2015 gültig ab: sofort 1-577-15 Bekanntmachung über die Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben zur Durchführung von Flügen mit Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen

Mehr

Platzordnung für das Modellfluggelände der FMSG-Alling/Obb. e. V.

Platzordnung für das Modellfluggelände der FMSG-Alling/Obb. e. V. 1. Gelände 1.1. Skizze der nutzbaren Flugwiese nebenstehend. 1.2. Die Zufahrt zum Gelände erfolgt ausschließlich aus Richtung Steinlach. 1.3. Es ist langsam zu fahren (wenig Staub), Wiesen dürfen nicht

Mehr

Refresher Eigenheiten des schweizer Luftraums

Refresher Eigenheiten des schweizer Luftraums Refresher Eigenheiten des schweizer Luftraums 11. Januar 2017 / 1900 LT / Clublokal Pintli MFG Basel Sasha Bonavia Ablauf Begrüssung und Vorstellung Ziele des Abends Airspace Infringements 2015 Virtueller

Mehr

Segelflugbetrieb im Raum Stuttgart. Neu ab Saison 2016 INFO-MAPPE. für. Verein / Pilot ACHTUNG!!

Segelflugbetrieb im Raum Stuttgart. Neu ab Saison 2016 INFO-MAPPE. für. Verein / Pilot ACHTUNG!! Segelflugbetrieb im Raum Stuttgart Neu ab Saison 2016 INFO-MAPPE für Verein / Pilot ACHTUNG!! FL 100 ist bereits Luftraum C (kein Einflug ohne Freigabe) Stand: 01.03.2016 01 - Infomappe Segelflugregelung

Mehr

VEREINBARUNG. Segelflugbetrieb innerhalb der CTR Grenchen bei aktiven BRAVO BRAVO Sektoren

VEREINBARUNG. Segelflugbetrieb innerhalb der CTR Grenchen bei aktiven BRAVO BRAVO Sektoren skyguide : : VEREINBARUNG zwischen SKYGUIDE GRENCHEN der RFP Jura-Grenchen AG der Segel- und Motorfluggruppe Grenchen und Segelfluggruppe Solothurn betreffend den Segelflugbetrieb innerhalb der CTR Grenchen

Mehr

Luftraum-Refresher für Segelflieger

Luftraum-Refresher für Segelflieger Luftraum-Refresher für Segelflieger Kurt Oswald 03/2009 1 Programm Luftraumstruktur in der Schweiz Sichtflugregeln Spezielle Lufträume für den Segelflug TMA Zürich Bâle TMA Tango-Sektoren Spezielle Lufträume

Mehr

E N T G E L T R E G E L U N G

E N T G E L T R E G E L U N G E N T G E L T R E G E L U N G für den Verkehrslandeplatz Anklam Teil I Landeentgelt 1. Für Landungen von Luftfahrzeugen haben deren Halter oder Führer ein Entgelt (Landeentgelt) nach Maßgabe dieser Entgeltregelung

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Regierungspräsidium Tübingen Referat 46 (Verkehr) Konr.-Adenauer-Str Tübingen

Regierungspräsidium Tübingen Referat 46 (Verkehr) Konr.-Adenauer-Str Tübingen Stuttgart Postfach 80 07 09 70507 Stuttgart Tübingen Konr.-Adenauer-Str.20 72072 Tübingen Karlsruhe 76247 Karlsruhe Freiburg Sautierstr. 26 79083 Freiburg Umschreibung sowie Verlängerung der Gültigkeit

Mehr

Stuttgart Luftraum D (nicht CTR)

Stuttgart Luftraum D (nicht CTR) 33 Stuttgart Luftraum D (nicht CTR) 1. Allgemeine Flugverkehrskontrollfreigaben für Segelflugsektoren Innerhalb der nachstehend beschriebenen Sektoren des Luftraumes Klasse D (nicht Kontrollzone) Stuttgart

Mehr

Verkehrsentwicklung in Deutschland

Verkehrsentwicklung in Deutschland Verkehrsentwicklung in Deutschland 1986-2007 Verkehrsentwicklung im deutschen Luftraum Luftverkehrs- Entwicklung in Europa 2000 Ein Luftverkehrstag in Deutschland 2010 Verkehrsentwicklung im deutschen

Mehr

VFR Sprechfunkverkehr

VFR Sprechfunkverkehr VFR Sprechfunkverkehr BZF II und BZF I AIRCADEMY Ltd. All rights reserved. 3.1 Luftraumstruktur 3 Verkehrsvorschriften Complete BZF-Guide Die Luftraumstruktur in der Bundesrepublik Deutschland wurde entsprechend

Mehr

LUFTSPORTVERBAND HAMBURG E.V.

LUFTSPORTVERBAND HAMBURG E.V. LUFTSPORTVERBAND HAMBURG E.V. Mitglied im Deutschen Aero Club e.v. und Hamburger Sportbund e.v. Referent Dipl.-Ing. Marcus Thiele Stand: Mai 2017 Hinweis: Diese Checkliste soll als kompakte Informationsquelle

Mehr

Lufträume (und SERA) 2015

Lufträume (und SERA) 2015 1/5 - vereinsinterne Informationsschrift KVFL Marburg - EDFN Lufträume (und SERA) 2015 auch unter http://flugplatz-marburg.de/ Downloadbereich Flugbetrieb ohne Unterkategorie W. Bräutigam Stand 2015-09-25

Mehr

Modellflug-Briefing. Plazza Aviatica 2 1. ENGADIN AIRPORT AG Tel

Modellflug-Briefing. Plazza Aviatica 2 1. ENGADIN AIRPORT AG Tel Modellflug-Briefing 1 Index Version: 2.0 Status: Endversion Ausgabedatum: 10. Februar 2017 Autor: Engadin Airport AG Inhaber: Engadin Airport AG Seiten: 10 Abgrenzung: Begrenzt auf Engadin Airport Impressum:

Mehr

SAFETY LETTER STANDARDISIERTE REGELN IM LUFTRAUM SERA WAS ÄNDERT SICH? Im Jahr 2009 wurde die europäische Flugsicherungsagentur

SAFETY LETTER STANDARDISIERTE REGELN IM LUFTRAUM SERA WAS ÄNDERT SICH? Im Jahr 2009 wurde die europäische Flugsicherungsagentur SAFETY LETTER STANDARDISIERTE REGELN IM LUFTRAUM Nr. 16, Dezember 2014 WAS ÄNDERT SICH? Im Jahr 2009 wurde die europäische Flugsicherungsagentur EUROCONTROL von der europäischen Kommission beauftragt,

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Bei Verlassen des Platzes ist die Flugleiterfunktion weiterzugeben oder der Betrieb abzumelden.

Bei Verlassen des Platzes ist die Flugleiterfunktion weiterzugeben oder der Betrieb abzumelden. Die Flugplatzordnung regelt die Zuständigkeiten auf dem Platz, das Verhalten im Flugbetrieb, in Notfällen/ bei Unfällen, sowie die Beschränkungen denen der Verein bei Nutzung des Flugplatzes unterliegt.

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Anflug eines Verkehrsflughafens

Anflug eines Verkehrsflughafens Anflug eines Verkehrsflughafens Controller: " D-EGTW, call me downwind! " Pilot: " Hello, Downwind! " Voraussetzungen Mensch Gültiger Schein BZF 1 (Englisch) oder BZF 2 (Deutsch) Maschine zugelassene Flugzeugklasse,

Mehr

Sicherer Sichtflug. Tipps und Informationen zum sicheren Fliegen in Deutschland

Sicherer Sichtflug. Tipps und Informationen zum sicheren Fliegen in Deutschland Sicherer Sichtflug Tipps und Informationen zum sicheren Fliegen in Deutschland Zur Sicherheit: Verantwortungsbewusstes Fliegen In Lufträumen, in denen nach Sichtflugregeln (Visual Flight Rules, VFR) geflogen

Mehr

Piloteninformation. Flugtag Fischamend (LOWF)

Piloteninformation. Flugtag Fischamend (LOWF) Piloteninformation für Flugtag Fischamend (LOWF) 6. und 7. Juni 2009 Draft 12 09.05.2009 - 2 - Grundlagen: Anlass: 100-Jahre Fischamend Flugplatz Termin: 6. und 7. Juni 2009 Veranstalter: Ereignis: Kommentator:

Mehr

Anlage I zur Flugplatzbenutzungsordnung

Anlage I zur Flugplatzbenutzungsordnung Anlage I zur Flugplatzbenutzungsordnung Regelung der Entgelte (Entgeltordnung) für den Verkehrslandeplatz Kamenz nach 19 b Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) Am Verkehrslandeplatz Kamenz sind Entgelte

Mehr

SERA (Standardized European Rules of the Air) LVR 2014. Inkraft seit 11. Dezember 2014

SERA (Standardized European Rules of the Air) LVR 2014. Inkraft seit 11. Dezember 2014 SERA (Standardized European Rules of the Air) LVR 2014 Inkraft seit 11. Dezember 2014 Prepared by II and CJ Jänner 2015 Integration EU Verordnung 923/2012 SERA: Standardised European Rules of the Air EASA:

Mehr

Luftfahrtbehörde. Einsatz der Drohnen- Technologie in der Land- und Forstwirtschaft Jena

Luftfahrtbehörde. Einsatz der Drohnen- Technologie in der Land- und Forstwirtschaft Jena Luftfahrtbehörde Einsatz der Drohnen- Technologie in der Land- und Forstwirtschaft Jena 18.05.2016 Wer sind wir? Das TLVwA (Referat 520.3) ist die für den Freistaat Thüringen zuständig Luftfahrtbehörde.

Mehr

FLUGPLATZORDNUNG SCHÖNBÜHL (Modellflug ohne Verbrennungsmotoren)

FLUGPLATZORDNUNG SCHÖNBÜHL (Modellflug ohne Verbrennungsmotoren) FLUGPLATZORDNUNG SCHÖNBÜHL (Modellflug ohne Verbrennungsmotoren) Version März 2013 1. ZIEL 1.1. Erlaubte Modelle 2. ORDNUNG 2.1. Parkordnung (Beilage 1) 2.2. Platzeinteilung (Beilage 2,3) 2.2.1. Start-

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

ABKOMMEN HÄNGE- UND PARAGLEITERBETRIEB IN DER KONTROLLZONE INNSBRUCK VORWORT

ABKOMMEN HÄNGE- UND PARAGLEITERBETRIEB IN DER KONTROLLZONE INNSBRUCK VORWORT VORWORT 1. Dieses Abkommen basiert auf den Regelungen über Para- und Hängegleiterflüge in der Kontrollzone (CTR) Innsbruck, wie sie im Ergebnisprotokoll über Besprechungen bei der Tiroler Landesregierung

Mehr

Vereinbarung

Vereinbarung Originaltext 0.748.131.916.313 Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich

Mehr

CFAC Forum Chancen und Herausforderungen einer Ausweitung des Instrumentenfluges IFR im Luftraum G

CFAC Forum Chancen und Herausforderungen einer Ausweitung des Instrumentenfluges IFR im Luftraum G CFAC Forum 2014 Chancen und Herausforderungen einer Ausweitung des Instrumentenfluges IFR im Luftraum G IFR im Luftraum G Was ist Luftraumstruktur Luftraumstruktur in Europa Der Luftraum G im Besonderen

Mehr

Erwerb und Verlängerung der Lizenz für Segelflugzeugführer

Erwerb und Verlängerung der Lizenz für Segelflugzeugführer LuftPersV 36 Erwerb und Verlängerung der Lizenz für Segelflugzeugführer Fachliche Voraussetzungen (1) Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer sind 1. die theoretische

Mehr

SAFETY LETTER LUFTRÄUME LUFTRAUMORGANISATION. Die hohe Luftverkehrsdichte und die unterschiedlichen

SAFETY LETTER LUFTRÄUME LUFTRAUMORGANISATION. Die hohe Luftverkehrsdichte und die unterschiedlichen SAFETY LETTER Nr. 26, August 2016 DFS Die hohe Luftverkehrsdichte und die unterschiedlichen Interessen der Luftverkehrsteilnehmer erfordern eine Vielzahl von Regelungen und Beschränkungen, um das Neben-

Mehr

VORTRAG AEROCLUB NRW. Warum diese Veranstaltung? Luftraumänderungen TMZ mit Hörbereitschaft. ADS-B / Was ist das?

VORTRAG AEROCLUB NRW. Warum diese Veranstaltung? Luftraumänderungen TMZ mit Hörbereitschaft. ADS-B / Was ist das? LUFTRAUMTAGE 2018 VORTRAG AEROCLUB NRW Warum diese Veranstaltung? Luftraumänderungen 2018 TMZ mit Hörbereitschaft ADS-B / Was ist das? WARUM DIESE VERANSTALTUNG? Kommunikation von Informationen Erkenntnisse

Mehr

MITARBEITERREGISTRATUR

MITARBEITERREGISTRATUR MITARBEITERREGISTRATUR Zutritt zum MEYER WERFT Gelände - Vom Erhalt des Ausweises bis hin zur Abgabe MITARBEITERREGISTRATUR Diese Übersicht beschreibt, wie der Zutritt auf das Gelände der MEYER WERFT GmbH

Mehr

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 13 DEC 2017 gültig ab: 01 JAN 2018 1-1197-17 1-1023-17 wird hiermit aufgehoben. Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben zur Durchführung von Flügen

Mehr

LUFTFAHRTHANDBUCH ÖSTERREICH ENR AIP AUSTRIA 16 SEP Tabelle S5-1 (*) Table S5-1 (*)

LUFTFAHRTHANDBUCH ÖSTERREICH ENR AIP AUSTRIA 16 SEP Tabelle S5-1 (*) Table S5-1 (*) LUFTFAHRTHANDBUCH ÖSTERREICH ENR 1.2-1 ENR 1.2 SICHTFLUGREGELN 1. SERA.5001 MINDEST-SICHTWETTERBEDINGUNGEN FÜR FLUGSICHT UND ABSTAND VON WOLKEN Die Mindest-Sichtwetterbedingungen für Flugsicht und Abstand

Mehr

Drohnen. Vorschriften für unbemannte Luftfahrtsysteme

Drohnen. Vorschriften für unbemannte Luftfahrtsysteme Drohnen Vorschriften für unbemannte Luftfahrtsysteme LuftVO 16 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums (1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis: der Aufstieg

Mehr

Piloteninformation Neuer Hubschrauberlandeplatz am Universitätsklinikum Heidelberg

Piloteninformation Neuer Hubschrauberlandeplatz am Universitätsklinikum Heidelberg Hubschrauberlandeplatz Neuer Hubschrauberlandeplatz am Universitätsklinikum Heidelberg Stand: Seite 1 von 13 / ksg/qm Inhaltsverzeichnis Seite 1. Informationen zum Landeplatz...3-4 2. Übersichts- & Lageplan/Luftbild/Wartezone

Mehr

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 60. JAHRGANG LANGEN, 9. AUGUST 2012 NfL I 194 / 12 BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE BESONDEREN VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ERTEILUNG VON FLUGVERKEHRSKONTROLLFREIGABEN WÄHREND DER LUFTFAHRTVERANSTALTUNG

Mehr

Antrag auf Außenstarts und landungen mit einem Hubschrauber

Antrag auf Außenstarts und landungen mit einem Hubschrauber Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Fachgruppe Luftverkehr Gebäude 89 55483 Hahn Flughafen Anlagen: Antrag auf Außenstarts und landungen mit einem Hubschrauber Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers

Mehr

Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung

Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 21. November 2015 1 Grundsätze 1) Zur Sicherstellung

Mehr

Teil I Landeentgelte Teil II Entgelte für die Inanspruchnahme von Einrichtungen und Dienstleistungen Teil III Abstellentgelte...

Teil I Landeentgelte Teil II Entgelte für die Inanspruchnahme von Einrichtungen und Dienstleistungen Teil III Abstellentgelte... ENTGELT- ORDNUNG für den Flughafen Kiel-Holtenau Stand Januar 2016 INHALT Teil I Landeentgelte... 2 Teil II Entgelte für die Inanspruchnahme von Einrichtungen und Dienstleistungen... 6 Teil III Abstellentgelte...

Mehr

Fliegerschule Birrfeld 1

Fliegerschule Birrfeld 1 Fliegerschule Birrfeld 1 Inhalt des AIP VFR Guide VFR AIP Luftfahrthandbuch VOL 2 Luftraumänderungen 2011 GPS Garmin Aera 500 Fliegerschule Birrfeld 2 VFR-Karte VFR Guide GEN (Allgemeines) AGA (Flugplätze,

Mehr

Geschäftsordnung. des Luftsportvereins Quakenbrück e.v. - Fassung vom 26. Januar 2007 (Mit dieser Fassung werden alle vorherigen Fassungen ungültig)

Geschäftsordnung. des Luftsportvereins Quakenbrück e.v. - Fassung vom 26. Januar 2007 (Mit dieser Fassung werden alle vorherigen Fassungen ungültig) Geschäftsordnung des Luftsportvereins Quakenbrück e.v. - Fassung vom 26. Januar 2007 (Mit dieser Fassung werden alle vorherigen Fassungen ungültig) zu 7 der Satzung des Luftsportvereins Quakenbrück e.v.

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr