Satzung der Schülermitverantwortung (SMV) des Bildungszentrums Weissacher Tal Gültig ab dem Schuljahr 2007/2008

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1 Gültig ab dem Schuljahr 2007/2008 Vorbemerkung: Der Schülerrat erlässt diese SMV-Satzung im Rahmen der neuesten Fassung des Schulgesetzes und der SMV-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Sprachlich wird für alle Amtsinhaber und Amtsinhaberinnen die männliche Form verwandt; unabhängig davon stehen alle Ämter Schülerinnen und Schüler offen. 1 Grundsätze und Aufgaben der SMV 1.1 Grundsätze der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Ihre Arbeit kann nur Erfolg haben, wenn sich alle Schüler aktiv an ihr beteiligen. Da das Bildungszentrum Weissacher Tal drei Schularten (Hauptschule, Realschule und Gymnasium) in einer Ganztagesschule zusammenfasst, sollte besonders darauf geachtet werden, dass Lehrer und Schüler aller drei Schularten in der SMV-Arbeit kooperieren Grundsätzlich stehen jedem Schüler die Organe der SMV offen; des weiteren kann sich jeder Schüler mit Fragen, Beschwerden, Kritik, Anregungen und Beiträgen an die Organe der SMV wenden, vor allem an seinen Klassensprecher bzw. dessen Stellvertreter und den SMV-Vorstand. Um die Erreichbarkeit der Schülersprecher und Verbindungslehrer zu gewährleisten, informiert ein öffentlich zugängliches Info-Brett über alle Belange der SMV; ferner findet man auf der Homepage ( die Kontaktadressen der Schülersprecher Die Arbeit der SMV ist grundsätzlich schulbezogen Alle Schülervertreter nehmen ihr Recht im Sinne eines freien Mandates wahr. 1.2 Aufgaben der SMV Die Vertretung der Interessen der Schüler untereinander, gegenüber der Elternschaft, dem Lehrerkollegium, den Schulgremien und der Schulleitung. Dazu nehmen die Schülervertreter ihr Anhörungsrecht, ihr Vorschlagsrecht, das Beschwerderecht, das Vermittlungs- und Vertretungsrecht und das Informationsrecht in Anspruch Durchführung von Veranstaltungen und Aktionen zu fachlichen sportlichen, kulturellen, sozialen und politischen Themen Schulung der Schülervertreter in Belangen der SMV-Arbeit. 2 Struktur der SMV 2.1 Organe der SMV Die Klassen- bzw. die Jahrgangsstufenversammlung.

2 2.1.2 Die Klassen- bzw. Jahrgangsstufensprecher Die SMV-Vollversammlung (Klassen- und Jahrgangsstufensprecher sowie die Schülersprecher aller Schularten) Die Schülerräte (Klassen- und Jahrgangsstufensprecher sowie die Schülersprecher einer Schulart) der drei Schularten Die SMV-Vorstände der einzelnen Schularten, bestehend aus dem Schülersprecher, seinen Stellvertretern und dem Kassenwart (im folgenden Finanzreferent genannt) Die Vorstandsversammlung (im folgenden SMV-Konferenz genannt); (SMV- Vorstände aller drei Schularten) Die Verbindungslehrer Die Referenten (Ausschuss-Vorsitzende) und die entsprechenden Ausschüsse Den Schülervertretern in der Schulkonferenz (im folgenden SMV-Konferenz Präsidium genannt) Arbeitskreise 2.2 Zusammensetzung, Wahl und Aufgaben Die Klassenschülerversammlung Besteht aus allen Schülern der Klasse Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder der Klassenschülerversammlung anwesend ist Sie wählt den Klassensprecher und seinen Stellvertreter Sie wird vom Klassensprecher oder seinem Stellvertreter einberufen und nötig mit Hilfe des Klassenlehrers geleitet Sie hat zweimal im Schulhalbjahr an verschiedenen Tagen Anrecht auf eine Verfügungsstunde, in der eine Besprechung schulischer und unterrichtlicher Fragen stattfindet. Sie wird in Anwesenheit des Klassenlehrers oder eines anderen Lehrers abgehalten und bedarf dessen Zustimmung Wenn der Klassensprecher oder sein Stellvertreter über SMV-Angelegenheiten informieren will, soll der Klassenlehrer oder ein anderer Lehrer während der Unterrichtsstunde ausreichend Zeit zur Information und Diskussion zur Verfügung stellen. Die Regelungen unter gelten für Jahrgangsstufenversammlungen entsprechend Der Klassensprecher und sein Stellvertreter

3 Werden bis spätestens zum Ablauf der dritten Unterrichtswoche im Schuljahr von der Klassenschülerversammlung aus ihrer Mitte gewählt Die Wahl des Klassensprechers erfolgt vor der des Stellvertreters. Die Wahlen sind geheim, allgemein, gleich, frei und unmittelbar. Der Klassensprecher wird durch eine relative Mehrheit gewählt. Die Klassenschülerversammlung bestimmt einen Schüler zum Wahlleiter, auf Wunsch der Klassenschülerversammlung kann die Wahlleitung auch der Klassenlehrer übernehmen. Jeder Schüler kann ein anderes Mitglied der Klassenschülerversammlung oder sich selbst zum Amt des Klassensprechers bzw. Stellvertreters vorschlagen. Es sollte darauf geachtet werden, dass in jeder Klasse, in der beide Geschlechter vertreten sind auch je ein Junge und ein Mädchen gewählt werden. Lässt sich jedoch nicht von beiden Geschlechtern mindestens ein Schüler für das Amt vorschlagen, so kann das andere doppelt gewählt werden. Alle Vorgeschlagenen müssen mit ihrer Kandidatur einverstanden sein. Jeder Schüler hat eine Stimme. Gewählt wird, wer im ersten Wahlgang die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl zwischen den Kandidaten. Bei einer weiteren Stimmengleichzahl entscheidet das Los Der Klassensprecher und sein Stellvertreter bleiben so lange geschäftsführend im Amt, bis ein neuer Klassensprecher und dessen Stellvertreter gewählt sind. Dies gilt sowohl zu Beginn eines neuen Schuljahres als auch bei Abwahl oder Rücktritt des Klassensprechers oder seines Stellvertreters während des Schuljahres Eine Abwahl des Klassensprechers oder des Stellvertreters ist auf Antrag von mindestens einem Drittel der Schüler der Klasse beim Klassenlehrer möglich. Die Abwahl verläuft nach dem Modus eines konstruktiven Misstrauensvotums, d.h. ein Nachfolger muss zur Verfügung stehen, erhält dieser die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, so ist er gewählt. In jedem anderen Fall bleibt der bisherige Klassensprecher im Amt Bei Rücktritt des Klassensprechers oder seines Stellvertreters sind unmittelbar Neuwahlen anzusetzen Der Klassensprecher und sein Stellvertreter sind gleichberechtigt Der Klassensprecher und sein Stellvertreter vertreten die Klasse regelmäßig im Schülerrat, gegenüber der Elternschaft, dem Lehrerkollegium und der Schulleitung Der Klassensprecher und sein Stellvertreter haben die Pflicht ihre Klasse regelmäßig im Schülerrat zu vertreten, die Klasse über die Arbeit des Schülerrats zu informieren und der Klasse über ihre eigene Arbeit im Schülerrat Rechenschaft abzulegen Wenn die Klassenschülerversammlung es wünscht, soll der Klassensprecher und / oder sein Stellvertreter anfallende Problem und Aufgaben der Klasse in enger Zusammenarbeit mit den Schülern der Klasse zu lösen versuchen In den Jahrgangsstufen 12 und 13 wählen die Schüler der gesamten Jahrgangsstufe aus ihrer Mitte bis zum Ablauf der dritten Unterrichtswoche im Schuljahr pro Tutorengruppe einen Kurssprecher und dessen Stellvertreter. Es gilt die Wahlordnung

4 2.2.3 Der Schülerrat Besteht aus allen Klassensprechern, deren Stellvertretern, den Jahrgangsstufensprechern und dem Schülersprecher und seinen Stellvertretern. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Schülerrats Der Schülerrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Klassen vertreten ist. Anträge werden mit einfacher Mehrheit beschlossen, bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Anträge zur Tagesordnung kann jeder Klassensprecher und dessen Stellvertreter, jeder Referent, jeder Verbindungslehrer oder jedes Mitglied des SMV- Vorstandes beim Schülersprecher bis mindestens drei Tage vor der Schülerratssitzung stellen Er soll so früh wie möglich erstmals zusammentreten, spätestens jedoch in der fünften Unterrichtswoche des Schuljahres, auch wenn dann noch nicht alle Klassensprecher und deren Stellvertreter bzw. Jahrgangsstufensprecher und deren Stellvertreter gewählt sein sollten Der Schülerrat wird vom geschäftsführenden SMV-Vorstand einberufen und geleitet. Ist dies nicht möglich, so übernimmt einer der Verbindungslehrer diese Aufgaben Der Schülerrat wählt aus der Schülerschaft den Schülersprecher, aus seiner Mitte zwei Stellvertreter und den Finanzreferenten, wobei ein Schüler nur eines dieser Ämter übernehmen darf. Diese bilden den SMV-Vorstand. Des Weiteren wählt der Schülerrat 2 Verbindungslehrer Jeder Schüler hat das Recht, an den Schülerratssitzungen als Beobachter oder Berater teilzunehmen. Der Schülerrat kann diese Beobachter bzw. Berater von den Schülerratssitzungen ausschließen, wenn dies von der Sache her geboten scheint Eine Schülerratssitzung muss vom Schülersprecher einberufen werden, wenn ein Mitglied des SMV-Vorstandes, ein Ausschussvorsitzender, ein Verbindungslehrer oder mehrere Mitglieder des Schülerrates dies wünschen Der Schülerrat kann mit absoluter Mehrheit Entscheidungen des SMV-Vorstandes für nichtig erklären Der Schülersprecher Ist Vorsitzender des Schülerrats und für die rechtmäßige Beschlussdurchführung verantwortlich. Bei Verhinderung des Schülersprechers übernehmen seine Stellvertreter seine Aufgaben Er beruft die Schülerratssitzungen ein und leitet sie in enger Zusammenarbeit mit seinen eigenen Stellvertretern Für die Wahl des Schülersprechers gilt entsprechend, des Weiteren gilt entsprechend. Der Schülersprecher kann, wenn dies im vorherigen Schuljahr mit einer Zweidrittelmehrheit im Schülerrat beschlossen wurde, per Direktwahl gewählt werden. Die Kandidaten für das Amt des Schülersprechers und seiner Stellvertreter müssen nicht Mitglieder des Schülerrates sein.

5 Die Wahl seiner Stellvertreter organisiert der neu gewählte Schülersprecher im Einvernehmen mit dem Schülerrat. Es werden 2 Stellvertreter gewählt. Jeder Stimmberechtigte hat so viele Stimmen, wie Stellvertreter gewählt werden sollen. Die Stimmen dürfen nicht demselben Kandidaten gegeben werden. Gewählt sind die Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten, ansonsten gilt entsprechend. Einer der beiden Stellvertreter sollte in der 11. Klasse oder darunter sein um den jüngeren Schülern den Zugang zu einem hohen Amt zu sichern Zur Besprechung und Planung von SMV-Angelegenheiten treten der SMV-Vorstand und die Verbindungslehrer zu regelmäßigen Sitzungen zusammen. Zu diesen Sitzungen kann der Vorstand weitere Personen, u.a. die Ausschuss-Vorsitzenden einladen Verbindungslehrer Der Schülerrat wählt am Anfang jedes Schuljahres zwei Verbindungslehrer für die Dauer von einem Jahr Für die Wahl gilt, dass - bei mehr als zwei Kandidaten entsprechend gilt - bei zwei oder weniger Kandidaten wird jeder Kandidat in getrennten Wahlgängen (alphabetische Reihenfolge) gewählt oder abgelehnt Bei Rücktritt eines Verbindungslehrers erfolgt eine Neuwahl für die restliche Dauer der Amtszeit des zurückgetretenen Lehrers Eine Abwahl ist auf Antrag eines Drittels der Schülerratsmitglieder beim Schülersprecher möglich; ansonsten gilt entsprechend Die Verbindungslehrer haben bei Sitzungen der SMV-Vollversammlung des Schülerrats, des SMV-Vorstandes und der SMV-Konferenz beratende Funktion. Sie vermitteln in Konfliktfällen zwischen den Schülern und der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und der Elternschaft. Die Verbindungslehrer unterstützen die SMV in ihren Aufgaben und fördern deren Verbindung zum Lehrerkollegium, zur Schulleitung und zur Elternschaft Die SMV-Konferenz Besteht aus allen drei SMV-Vorständen. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der SMV-Konferenz Sie entscheidet über alle die gesamte Schule betreffenden Fragen, braucht jedoch für die Verwendung von mehr als 500 Euro die Zustimmung der SMV-Vollversammlung Die SMV-Konferenz ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder vertreten ist. Anträge werden mit einfacher Mehrheit angenommen, bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Anträge zur Tagesordnung kann jedes Mitglied eines SMV-Vorstandes und jeder Verbindungslehrer beim Vorsitzenden der SMV-Konferenz bis mindestens zwei Tage vor der SMV-Konferenz stellen.

6 Sie wählt aus ihrer Mitte die Referenten entsprechend Jeder Klassensprecher hat das Recht, an den SMV-Konferenzen als Beobachter oder Berater teilzunehmen. Die SMV-Konferenz kann diese Beobachter bzw. Berater von den SMV-Konferenzen ausschließen, wenn dies von der Sache her geboten scheint Referenten Der Schülerrat bestätigt zu Beginn des Schuljahres Ausschuss-Mitglieder. Mitglied der Ausschüsse kann jeder Schüler sein (mit Ausnahme des Finanzreferenten). Ausschüsse werden auf Antrag vom Schülerrat eingerichtet. Die SMV-Konferenz wählt aus ihren Reihen einen Ansprechpartner für jeden Ausschuss Aus der Mitte des Schülerrats muss ein Finanzreferent und mindestens ein Protokollführer gewählt werden. Die SMV-Konferenz wählt aus den drei Finanzreferenten einen Kassenwart für die gesamte SMV. Die Funktion des Protokollführers können auf Wunsch des Schülerrates die Verbindungslehrer oder ein SMV-Vorstandsmitglied übernehmen Der Kassenwart ist für eine geordnete Kontobuchführung und Kassenverwaltung verantwortlich. Sofern er nicht volljährig ist, muss er die Kontogeschäfte zusammen mit einem der Verbindungslehrer führen (ferner ist in diesem Fall die schriftliche Zustimmung der Eltern einzuholen). Bei Ausgaben von über 150 Euro muss die Zustimmung der SMV-Konferenz eingeholt werden, bei Ausgaben von über 500 Euro muss die Zustimmung der SMV-Vollversammlung eingeholt werden. Bei jedem Zahlungsvorgang muss der Schülersprecher oder einer seiner Vertreter gegenzeichnen. Jeder Kasseneingang und Ausgang muss belegt werden Die Kassenprüfung erfolgt einmal im Schuljahr, wenn möglich am Ende desselben. Der eine Prüfer wird im Einvernehmen mit dem Elternbeirat bestimmt und muss ein Elternteil eines Schülers der Schule sein; der andere Prüfer ist einer der Verbindungslehrer. Die Kassenprüfer haben das Recht, jederzeit weitere Prüfungen vorzunehmen. Sie berichten der Schulleitung, dem Elternbeirat und dem Schülerrat über das Ergebnis der Kassenprüfung Der Schülerrat wählt einen Protokollführer, der Protokoll über die Schülerratssitzungen führt. Er leitet je eine Kopie an die Klassen- und Jahrgangsstufensprecher oder deren Stellvertreter, an die Verbindungslehrer und die Schulleitung weiter. Des Weiteren muss eine Kopie des Protokolls an der SMV-Wand ausgehängt werden Anzahl und Aufgabenbereiche der Ausschüsse können vom Schülerrat, der SMV- Konferenz oder vom SMV-Vorstand bestimmt werden Die Ausschüsse sind zu enger Zusammenarbeit mit der SMV-Konfernz bzw. dem SMV-Vorstand verpflichtet. Das Präsidium wird nicht übernommen, da dieses Gremium zu selten zusammentreten würde. Es reicht die SMV-Konferenz für Schulartübergreifende Aktivitäten aus.

7 Vertreter der Schüler in der Schulkonferenz sind automatisch die Schülersprecher aller drei Schularten Arbeitskreise Der Schülerrat bzw. die SMV-Konferenz kann auf Antrag Arbeitskreise bilden Arbeitskreise sind freiwillige Zusammenschlüsse von Schülern, die dem Schülerrat bzw. der SMV-Konferenz Bericht zu erstatten haben. Sinnvoll wäre u.a. schulartspezifische und / oder stufenspezifische Fragen in Arbeitskreisen zu klären SMV-Vollversammlung Ist oberstes beschlussfassendes Gremium der SMV im Bildungszentrum Weissacher Tal Besteht aus allen Klassensprechern, Jahrgangsstufensprechern und Schülersprechern der Schule Sie beschließt über alle die gesamte Schule betreffenden Angelegenheiten, die nicht von der SMV-Konferenz übernommen werden können, oder wenn dies von der Sache her geboten scheint Die SMV-Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder vertreten ist. Anträge werden mit einfacher Mehrheit angenommen, bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Anträge zur Tagesordnung kann jeder Klassensprecher und dessen Stellvertreter, jeder Referent, jeder Verbindungslehrer oder jedes Mitglied des SMV-Vorstandes beim Schülersprecher bis mindestens drei Tage vor der Schülerratssitzung stellen Jeder Schüler hat das Recht, an den SMV-Vollversammlungen als Beobachter oder Berater teilzunehmen. Die SMV-Vollversammlung kann diese Beobachter bzw. Berater von den SMV-Vollversammlungen ausschließen, wenn dies von der Sache her geboten scheint Eine SMV-Vollversammlung muss von der SMV-Konferenz einberufen werden, wenn ein Mitglied der SMV-Konferenz, ein Ausschussvorsitzender, ein Verbindungslehrer oder mehrere Mitglieder des Schülerrates dies wünschen Die SMV-Vollversammlung kann mit absoluter Mehrheit Entscheidungen der SMV- Konferenz für nichtig erklären Die SMV Vollversammlung bestimmt jedes Jahr im Juli die Nutznießer des Eine Welt Bazars, des darauf folgenden Schuljahrs, mit einer absoluten Mehrheit, es sei denn ein Projekt wurde für mehrere Jahre als Nutznießer festgelegt. Bei dieser Wahl müssen die folgenden Kriterien beachtet werden. 1. Es muss ein persönlicher Kontakt zu diesem Projekt bestehen (Lehrer, Schüler oder Eltern) 2. Das zu unterstützende Projekt muss sich in der 3. Welt befinden, 3. Das Geld darf nicht an einen Hilfsorganisation gehen.

8 3 Änderungen bzw. Neufassungen dieser SMV-Satzung Bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Schülerrates.

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