praktische informationen
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- Eike Kalb
- vor 7 Jahren
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1 praktische informationen voranfrage zur einbeziehbarkeit ausländischer zulieferungen dezember 2014
2 praktische informationen voranfrage zur einbeziehbarkeit ausländischer zulieferungen 2 Der Bund bietet Exporteuren die Möglichkeit, im Rahmen einer unverbindlichen Voranfrage zu klären, ob die Übernahme einer Hermesdeckung auch dann möglich ist, wenn der Anteil ausländischer Zulieferungen 49 % übersteigt. Hierzu kann der Exporteur noch vor dem eigentlichen Deckungsantrag eine formlose Projektskizze einreichen, die im Kern eine Projektbeschreibung, die ge - plante Lieferstruktur und eine Begründung für das Erfordernis des hohen Auslandsanteils sowie die Bedeutung des Projekts für ihn und den deutschen Standort ent - halten sollte. Nach Prüfung teilt der Bund dem Exporteur im Rahmen eines unverbindlichen Indikationsschreibens mit, ob und bis zu welcher Höhe bei dem konkreten Ge - schäft ausländische Zulieferungen möglich sind. Die Prüfung der Voranfrage ist kostenlos und kein zwingender Schritt im Antragsverfahren. i. verfahrensschritte der voranfrage Die Einbeziehung von ausländischen Zulieferungen (einschließlich örtlicher Kosten) über 49% ist nur ausnahmsweise und in begründeten Einzelfällen möglich. Deshalb besteht bei erhöhten Auslandsanteilen auf Seiten der Ex porteure zur Verbesserung ihrer Planungssicherheit oftmals der Wunsch, schon vor Antragstellung eine In - dika tion zu erhalten, ob ein konkretes Geschäft erforderlichenfalls auch mit höheren Auslandsanteilen im Rahmen einer Hermesdeckung grundsätzlich deckungsfähig ist. Vor diesem Hintergrund bietet der Bund die Möglichkeit, eine Voranfrage zur Einbeziehbarkeit ausländischer Zu lieferungen zu stellen. Hierbei ist folgendes Verfahren vorgesehen: 1. einreichen der voranfrage Der Exporteur schickt eine formlose, schriftliche Pro - jektskizze mit den unter Ziffer II. dieser Publikation be - schriebenen Details per Post an Exportkreditgarantien Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland der Bundesrepublik Deutschland, Hamburg, per Fax an +49(0) oder per an antrag@exportkreditgarantien.de. 2. prüfung der voranfrage Auf Basis der Projektskizze und der Details des vorgestellten Projektes prüfen die Mandatare die Stichhaltigkeit der Begründung, weshalb eine Überschreitung der Quote von 49% für ausländische Zulieferungen aus Sicht des Exporteurs erforderlich ist. Für die Prüfung der Voranfrage fallen keine Gebühren an. 3. projektvorstellung (optional) Soweit erforderlich erhält der Exporteur die Gelegenheit, die besonderen Umstände seines Projekts den zustän - digen Bundesministerien im Rahmen einer Kurzpräsentation vorzustellen. 4. entscheidung und unterrichtung des exporteurs Die Entscheidung über die maximale Höhe der deckungsfähigen ausländischen Zulieferungen trifft der Bund nach Prüfung der Voranfrage auf Grundlage des schriftlich mitgeteilten Sachverhaltes sowie ggf. einer zusätzlichen Projektvorstellung durch den Exporteur. Das Ergebnis der Vor prüfung wird dem Exporteur im Rahmen einer schriftlichen Indikation mitgeteilt. Diese Indikation ist rechtlich unverbindlich und zeitlich nicht befristet. Die endgültige Entscheidung über die Indeckungnahme eines Geschäftes bleibt unverändert dem Interministeriellen Ausschuss nach regulärer Antragstellung vorbehalten. 5. deckungsantrag Sobald sich ein Projekt hinreichend konkretisiert hat, kann der Exporteur den regulären Deckungsantrag einreichen. Erst in diesem Stadium werden alle Projektdetails (Bonität, Umweltaspekte usw.) vollständig geprüft. Dabei ist ohne Relevanz, ob zuvor eine Voranfrage ein - gereicht wurde oder nicht. Diese dient lediglich dazu, dem Exporteur zur Planungssicherheit vorab eine Indi - kation über die Höhe der einbeziehungsfähigen ausländischen Zulieferungen zu geben.
3 ii. elemente der voranfrage Die Projektskizze soll in knapper Form (ca. 2-5 Seiten) insbesondere Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten, soweit diese schon bei Einreichen der Voranfrage projektbeschreibung Auslandskunde; Sicherheitengeber (soweit vorge - sehen); angefragte Deckungen (z. B. Lieferantenkreditdeckung); Warenart/Projekt; Bestimmungsort der Ware/Standort des Projekts; Auftragswert; Zahlungsbedingungen; Sicherheiten; voraussichtlicher Liefer-/ Leis tungs voraussichtliche lieferstruktur Angefragter Maximalprozentsatz der ausländischen Zulieferungen/örtlichen Kosten; Lieferstruktur im De - tail: u. a. örtliche Kosten, Lieferungen und Leistungen aus Drittländern sowie ggf. von mit dem Exporteur verbundenen begründung Erfordernis der einzubeziehenden ausländischen Zu - lieferungen; Bedeutung des Projektes für den Exporteur und den deutschen Standort (u.a. im Hinblick auf die Beschäftigungssituation). iii. hintergründe zur einbeziehung ausländischer zulieferungen Bei Hermesdeckungen wird bei Lieferungen und Leistungen zunächst grundsätzlich danach unterschieden, ob diese aus Deutschland (deutsche Ware), dem Empfängerland (örtliche Kosten bzw. lokale Kosten) oder einem Drittland (ausländische Zulieferungen i.e.s.) stammen. Für das Mittel-/Langfristgeschäft (Risikolaufzeit von zwei Jahren und mehr) stellt sich das Regelwerk wie folgt dar, wobei sich unter Risikogesichtspunkten Einschränkungen aus der konkreten Deckungspolitik für das betreffende Bestellerland ergeben können: einordnung der voranfrage am beispiel des mittel-/langfristgeschäfts Deutsches Ursprungszeugnis 30 % Auslandsware (Stufe 1) Weitere relevante Punkte können bei Bedarf ergänzt wer den. Formale Anforderungen bestehen nicht. 49 % Auslandsware (Stufe 2) > 49 % Auslandsware (Stufe 3) neu Voranfrage auf Basis einer formlosen Projektskizze Regulärer, vollständiger Deckungsantrag
4 Als deutsche ware werden Lieferungen und Leistungen bezeichnet, die ein deutsches Warenursprungszeugnis erhalten. Hierzu sind auch Güter ausländischer Fertigung zu rechnen, die in der Bundesrepublik be- oder verarbeitet werden und anschließend als neues Produkt ein deutsches Warenursprungszeugnis erhalten und in toto als deutsche Ware angesehen werden. Für örtliche kosten gelten die Regelungen des OECD- Konsensus, wonach eine Einbeziehung von bis zu 23 % des (Gesamt-)Auftragswertes möglich ist. Dieser Prozentsatz darf nicht überschritten werden. Bei ausländischen Zulieferungen aus einem drittland gilt das sog. Drei-Stufen-Modell, wonach grundsätzlich Auslandsware bis maximal 30 % des (Gesamt-)Auftragswertes ohne weitere Begründung in die Deckung eingeschlossen werden kann (Stufe 1). In bestimmten, definierten Fällen ist eine Einbeziehung von maximal 49 % Auslandsware (Stufe 2) möglich. Im Rahmen von Stufe 3 kann von Fall zu Fall auch der Schwellenwert von 49 % überschritten werden. Ob bei einem konkreten Geschäft Stufe 3 angewendet werden kann, wird im Rahmen der Entscheidung über den Deckungsantrag festgelegt bzw. wie in dieser Publikation unter den Ziffern I. und II. beschrieben im Rahmen einer Voranfrage abgeschätzt. Bei den genannten maximalen Prozentsätzen werden die örtlichen Kosten jeweils mit berücksichtigt. Für das Kurzfristgeschäft (Risikolaufzeit bis zu zwei Jahren) gelten spezielle Regelungen. Soweit Investitions - güter über Lieferantenkreditdeckungen oder revolvierende Lieferantenkreditdeckungen abgesichert werden sollen, kommt ein Zwei-Stufen-Modell zur Anwendung. Hiernach können grundsätzlich ausländische Lieferungen und Leistungen unabhängig von ihrer Herkunft bis zu 49 % (Stufe 1) ohne weitere Begründung eingeschlossen werden. In bestimmten Ausnahmefällen kann der Schwellenwert von 49% auch überschritten werden (Stufe 2). Auch hier hat der Exporteur die Möglichkeit, vor Abgabe seines Deckungsantrages eine Voranfrage zu stellen. Eine detaillierte Darstellung der Regelungen zu ausländischen Zulieferungen findet sich in der Publikation Hermesdeckungen spezial einbeziehung von auslandsanteilen in die hermesdeckung, die im Internet unter zum Download zur Verfügung steht. Weitergehende Deckungsmöglichkeiten bestehen, ge - rade für Multisourcing-Projekte, im Rahmen von Rückversicherungen, Mitversicherungen oder Parallelversicherungen. Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland 4
5 muster des indikationsschreibens zur einbeziehbarkeit ausländischer zulieferungen Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland 5
6 Euler Hermes Aktiengesellschaft Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland Postadresse Hamburg Hausanschrift Gasstraße Hamburg Telefon: +49 (0)40/ Telefax: +49 (0)40/ Außendienst: Berlin, Frankfurt, Hamburg, Köln, München, Stuttgart
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