Krankenhaus-Hygiene Über das Richtige berichten - Anforderungen an die Datenerfassung und das Reporting
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- Sophia Klaudia Falk
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1 Krankenhaus-Hygiene Über das Richtige berichten - Anforderungen an die Datenerfassung und das Reporting Ingo Pfenning Stationäre Versorgung Techniker Krankenkasse Vortrag am 15.Mai 2012 in Berlin Hygienesymposium 2012 Initiative Infektionsschutz und P.E.G - Die Akademie
2 AGENDA Reporting heute Auswirkungen Infektionsschutzgesetz Zukunft 2
3 1Reporting heute - Gesamtkosten pro Versicherten sind partiell abbildbar In 2009 betragen die Mehrkosten pro Versicherten mit MRE über Euro 3 Quelle: TK; gleiche Basis-DRG, Matching nach Lebensalterdekaden, Annuisierung für unterjährig Versicherte, Winsorisierung
4 Reporting heute - Prävalenz von Versicherten mit MRE - Vermutlich nicht alle Fälle dokumentiert 1Nationales Referenzzentrum am Robert-Koch-Institut 2009: Infektionen im KH ca. 10% bei TK-Versicherten: Infektionen ca. 20% davon mit MRE: MRSA-Fälle insgesamt ca. 10% bei TK-Versicherten: MRSA-Fälle ca. 25% der MRE-Fälle mit MRSA: rechnerische Fallzahl TK 2009: dokumentierte Fallzahl TK 2009: MRE-Fälle VE mit MRE Die auf TK-Marktanteil bezogenen Zahlen des Nationalen Referenzzentrums weichen von den dokumentierten Abrechnungszahlen etwa mit Faktor 3 ab. 4 Quellen: Nationales Referenzzentrum am Robert-Koch-Institut, TK
5 1Von MRE sind besonders die älteren Versichertenjahrgänge betroffen, aber die höheren Kosten entstehen bei den jüngeren 5 Quelle: Linder et all 2011
6 1Reporting heute - Analysen des WINEG* - Die Mehrkosten durch MRE für die TK bis 2015 werden deutlich steigen Prognosekorridor jeweils zwischen halber und doppelter Steigerungsrate der linearen Hochrechnung Hochrechnung 2 Hochrechnung 1 ohne Berücksichtigung eines Korrekturfaktors wegen fehlender Dokumentation Hochrechnung 2 mit Berücksichtigung eines Korrekturfaktors von 3 wegen fehlender Dokumentation Hochrechnung 1 6 Quelle: TK; lineare Hochrechnung auf Basis der Daten von ; Korrektur unvollständiger Dokumentation mit Korrekturfaktor = 3 * WINEG - Wissenschaftliches Institut der TK für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen
7 2Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze - Auswirkungen auf das Reporting und Datenanalysen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes Einrichtung einer Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (ART) beim Robert-Koch-Institut Verpflichtung der Bundesländer zum Erlass von Krankenhaushygieneverordnungen Mehr Qualität, Wettbewerb und Transparenz über den Stand der Hygiene in der Versorgung Der Gemeinsame Bundesausschuss legt in Richtlinien zur Qualitätssicherung geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Hygienequalität fest Aufnahme von freiwilligen und verpflichtenden Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene und deren Ergebnisse in die Qualitätsberichte der Krankenhäuser Aufnahme Leistungspositionen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab Aufnahme neuer Abrechnungspositionen für die ambulante Therapie (Sanierung) von MRSA-infizierten Patienten und die diagnostische Untersuchung von Risikopatienten - zunächst begrenzt auf 2 Jahre Weitere Regelungen im Bereich GKV 7
8 2Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze - Stand der KH-Hygieneverordnungen nach Bundesländern Beratung ärztliches Personal Personalinformation Informationsweitergabe Patientenüberleitung 8 Quelle: KU-Gesundheitsmanagement 4/2012
9 2Änderung des Infektionsschutzgesetzes - Die TK begrüßt grundsätzlich das Krankenhaushygienegesetz + Verpflichtung des Gemeinsamen Bundesausschusses, in den Richtlinien zur Qualitätssicherung geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene aufzuzeigen und Indikatoren zur Messung der Hygienequalität zu bestimmen + + Aufnahme der Messergebnisse zur Hygienequalität in die Qualitätsberichte der Krankenhäuser Verpflichtung für die Länder, Krankenhaushygieneverordnungen zu erlassen, die alle relevanten Einrichtungen erfassen Das Gesetz der Bundesregierung für einen besseren Infektionsschutz in Krankenhäusern ist ein wichtiger Schritt für die bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten. Es ist gut, dass das Problem resistenter Keime als gemeinsame Herausforderung für Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte und Pflegeheime gesehen wird. 9
10 2Allerdings sind einige Regelungen verbesserungsbedürftig bzw. abzulehnen - Laufende Empfehlungen des RKI und Verpflichtung von Präventionsmaßnahmen in den Krankenhäusern Keine Rückmeldungen bzw. Sanktionen im Falle des Nichteinhaltens Empfehlungen der Kommissionen beim RKI (KRINKO und ART) wird ohne G-BA-Beteiligung zum Stand der medizinischen Wissenschaft erklärt - Informationsfluss an das RKI über das Auftreten von Infektionen Informationsfluss nicht standardisiert niedergelassene Ärzte darin nicht aufgenommen - Einführung von EBM-Ziffern für die ambulante Therapie und Diagnostik Das Problem der mangelnden Schnittstelleninformationen zwischen den Leistungssektoren und der eventuellen Hygienedefizite von Arztpraxen wird nicht gelöst Erhebliche Kosten, falsche Impulse und wenig Zusatzinformationen sind damit verbunden 10
11 3Zukunft Folgende Maßnahmen sollten eine (gesetzliche) Regelung finden Die folgenden Maßnahmen sind nicht im Gesetz der Bundesregierung für einen besseren Infektionsschutz in Krankenhäusern enthalten und sollten verbindlich geregelt werden: Screenings bei Aufnahme und Entlassung von Risikopatienten, aber speziell auch vor der Antibiotikagabe Isolierung der Patienten und Eradikation Implementierung eines Multibarrieresystems zur Infektionsprophylaxe Restriktiver Einsatz von Antibiotika im Krankenhaus und der Arztpraxis Stärkung der Patientenrechte Differenzierte Darstellung und weitere Spezifizierung der Kodierung; Beseitigung möglicher im DRG-System vorhandener Anreize, Infektionen nicht zu dokumentieren Bei Krankenhausaufnahme Dokumentation des Merkmals "MRE community acquired oder nosokomial" für die Nutzung als Qualitätsindikator Die Bekämpfung von multiresistenten Erregern (MRE) kann nur erfolgreich sein, wenn parallel mehrere notwendige Maßnahmen in Prävention, Diagnostik und Therapie konsequent durchgeführt werden. 11
12 3Zukunft - Neue, qualifizierte Reporting-Ansätze durch alle am Versorgungsprozess Beteiligten 12
13 Fazit Ende der Stigmatisierung von MRE-Fällen Sektorenübergreifende Qualitätsfaktoren / - messung Hygiene als Parameter in Selektivverträgen 13
14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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