Durchführungsbestimmungen für die Erteilung des "Gütezeichens AuS für AuS-Ausbildungsstätten

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1 VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. Energietechnische Gesellschaft (ETG) FA V2.2 Arbeiten unter Spannung Güteausschuss AuS BG ETEM Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Stand: Durchführungsbestimmungen für die Erteilung des "Gütezeichens AuS für AuS-Ausbildungsstätten 1 Grundlagen 1.1 Grundlage für die Erteilung des "Gütezeichens AuS für AuS-Ausbildungsstätten (Gütezeichen) sind die Güte- und Prüfbestimmungen für die Erteilung des "Gütezeichens AuS für AuS-Ausbildungsstätten des Fachausschusses V2.2 Arbeiten unter Spannung der ETG im VDE. 1.2 Die Erteilung des Gütezeichens erfolgt nach diesen Durchführungsbestimmungen. 2 Verfahren 2.1 Das Gütezeichen wird auf Antrag nach erfolgreichem Abschluss des Zertifizierungsverfahrens durch das VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH Offenbach verliehen. Mit dem Antrag sind eine Checkliste mit Angaben zur Ausbildungsstätte, zum Umfang der Ausbildung, zu den Ausbildungsbedingungen, zu den Ausbildern und zur Durchführung der Prüfungen sowie als Anlage verschiedene Ausbildungsdokumente einzureichen. 2.2 Der Antrag (Anlage 1) ist schriftlich an das VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH Zertifizierungsstelle Managementsysteme Merianstr Offenbach zu richten. Die Checkliste (Anlage 2) einschließlich der einzureichenden Anlagen ist in elektronischer Form im pdf-format zu übergeben. 2.3 Das Zertifizierungsverfahren wird durch den Güteausschuss AuS des Fachausschusses V2.2 Arbeiten unter Spannung der ETG im VDE (GA) durchgeführt. Dazu übergibt das VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut (Prüfinstitut) den vollständigen Antrag dem Leiter des GA (Leiter GA). 2.4 Der Leiter GA informiert die Mitglieder des GA über den Antrag durch Übergabe des Antrages (ohne Anlagen) und schlägt zwei Auditoren für die Durchführung des Audits vor. Die Mitglieder des GA bestätigen bzw. widersprechen dem Vorschlag innerhalb von 14 Kalendertagen. Keine Antwort wird als Zustimmung gewertet. 1

2 Die Auswahl der Auditoren erfolgt nach fachlichen und wettbewerblichen Gesichtspunkten Die Auditoren werden dem Auftraggeber mit der Auftragsbestätigung durch das Prüfinstitut mitgeteilt. Der Auftraggeber kann Auditoren ohne Angabe von Gründen ablehnen. 2.5 Der Antrag wird von den Auditoren zunächst geprüft (Antragsprüfung). Sie stellen an Hand der Checkliste und der eingereichten Dokumente fest, ob Grundvoraussetzungen für die Erteilung des Gütezeichens erfüllt sind. Dazu können die Auditoren zusätzlich weitere bzw. ergänzende Unterlagen anfordern. Über das Ergebnis der Antragsprüfung werden der Antragsteller und das Prüfinstitut von den Auditoren schriftlich informiert. Erfüllt der Antragsteller die Grundvoraussetzungen für die Erteilung des Gütezeichens nicht, besteht die Möglichkeit zur Nachbesserung oder zum Abbruch des Verfahrens (Kosten siehe Abschn. 6.3). 2.6 Die Auditierung im Unternehmen (Audit) erfolgt durch die Auditoren nach einem Auditplan (siehe Abschn. 4, Anlage 3) auf der Grundlage der Güte- und Prüfbestimmungen für die Erteilung des "Gütezeichens AuS für AuS- Ausbildungsstätten. Den Auditoren ist Zugang zu allen das Audit betreffenden Unterlagen, Räumlichkeiten und die Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung zu gewähren. 2.7 Die Auditierung im Unternehmen wird in einem Auditbericht (Anlage 4) dokumentiert. Der Auditbericht enthält mindestens folgende Angaben: - Datum der Auditierung(en) - Umfang der Auditierung - Festgestellte Mängel einschl. Termin für deren Abstellung - Hinweise - zusammenfassendes Ergebnis des Abschlussgespräches - Unterschrift der Auditoren und des Auftraggebers. Der Auditbericht ist dem Auftraggeber als Kopie zu übergeben. 2.8 Die Auditoren informieren den Leiter GA über das Ergebnis der Auditierung und übergeben ihm den Auditbericht. Der Leiter GA informiert die Mitglieder des GA. Einwände gegen eine Zertifizierung sind innerhalb von 14 Kalendertagen beim Leiter GA geltend zu machen. Ansonsten wird Zustimmung angenommen. Damit sind die Auditoren entlastet. Das Gütezeichen wird vergeben, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder des GA für die Vergabe stimmen. Der Leiter GA informiert das Prüfinstitut über das Ergebnis der Auditierung. Der Auftraggeber erhält bei positiver Entscheidung vom Prüfinstitut das Zertifikat (Anlage 5). Im Zertifikat sind die Ausbildungssegmente benannt, für die das Gütezeichen erteilt wird. 2.9 Erfüllt der Auftraggeber die Güte und Prüfbestimmungen für die Erteilung des Gütezeichens nicht, hat er die Möglichkeit nach Abstellung der Mängel für ein Nachaudit oder zum Abbruch des Verfahrens. Im Falle eines Nachaudits ist dieses erneut schriftlich beim Prüfinstitut zu beantragen (Kosten siehe Abschn. 6.3). 2

3 3 Auditoren 3.1 Auditoren sind Personen, die auf Grund ihrer fachlichen und persönlichen Kompetenz in der Lage sind, ein Audit zur Erteilung des Gütezeichens durchzuführen. 3.2 Auditoren müssen über die bei der Antragsprüfung und beim Audit erlangten Erkenntnisse und Informationen wahrheitsgemäß, unabhängig und diskriminierungsfrei berichten und diese vertraulich behandeln. 3.3 Auditoren werden durch den GA für jeweils 3 Jahre berufen. Sie müssen nicht zwingend Mitglieder des GA sein. 4 Auditplan 4.1 Der Auditplan (Anlage 3) dient der Vorbereitung und Durchführung des Audits im Unternehmen. 4.2 Der Auditplan enthält mindestens folgende Angaben - Namen der Auditoren - geplantes Datum der Auditierung - Dauer der Auditierung - Umfang der Auditierung. 5 Auditkriterien Die Kriterien für die Erteilung des Gütezeichens sind in den Güte- und Prüfbestimmungen für die Erteilung des "Gütezeichens AuS für AuS- Ausbildungsstätten des Fachausschusses V2.2 Arbeiten unter Spannung der ETG im VDE festgelegt. 6 Gebühren 6.1 Die Gebühren des Verfahrens zur Erteilung des Gütezeichens sind vom Auftraggeber zu zahlen. 6.2 Die Gebühren (Anlage 6) setzen sich wie folgt zusammen: - Kosten für die Antragsprüfung - gegebenenfalls Kosten für die Antragsnachprüfung - Kosten für das Audit - gegebenenfalls Kosten für ein Nachaudit - Kosten für die Erstellung des Zertifikats (Urkunde) - Reisekosten. 6.3 Die entstandenen Kosten sind durch den Auftraggeber - auch bei Abbruch des Zertifizierungsverfahrens - nach entstandenem Aufwand zu bezahlen. 7 Schlussbestimmung Diese Durchführungsbestimmungen wurden am vom Fachausschuss V2.2 Arbeiten unter Spannung der ETG im VDE beschlossen. Änderungen bedürfen der Zustimmung dieses Fachausschusses. 3

4 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Antrag auf Erteilung des Gütezeichens AuS für AuS-Ausbildungsstätten Checkliste zur Erteilung des Gütezeichens AuS für AuS-Ausbildungsstätten Auditplan (Muster) Auditbericht (Muster) Zertifikat Gütezeichen AuS für AuS-Ausbildungsstätten (Muster) Gebühren 4

5 AuS-Ausbildungsstätte Antrag VDE-Prüfinstitut Aktivitäten in der Ausbildungsstätte Aktivitäten des VDE-Prüfinstituts Aktivitäten des Güteschusses Leiter Güteausschuss AuS Auswahl der Auditoren Mitteilung der Auditoren Nachbesserung Antragsprüfung - nein Abbruch ja + Audit/Nachaudit Auditbericht Nachbesserung Ergebnis - nein Abbruch ja + Leiter Güteausschuss AuS VDE-Prüfinstitut Gütezeichen AuS Ablaufplan zur Erteilung des Gütezeichens AuS für Ausbildungsstätten 5

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