Fußverkehrs-Checks 2016 Hinweise zur Bewerbung

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1 Fußverkehrs-Checks 2016 Hinweise zur Bewerbung Der Fußverkehr nimmt mit rund einem Viertel aller Wege eine zentrale Rolle im Mobilitätsgeschehen ein. Als erstes Flächenland engagiert sich daher das Land Baden-Württemberg systematisch in der Fußverkehrsförderung. Das Land möchte die Kommunen dabei unterstützen, eine sichere und attraktive Mobilität zu Fuß für alle BürgerInnen in den Städten und Gemeinden zu ermöglichen wurden die Fußverkehrs-Checks als landesweite Maßnahme zur Förderung des Fußverkehrs erstmalig in 15 Kommunen durchgeführt. Wegen des großen Erfolges und der hohen Nachfrage fördert das Land 2016 in weiteren acht Kommunen die Durchführung von Fußverkehrs-Checks. Bei diesem partizipativen Verfahren bewerten BürgerInnen, Verwaltung und Politik die Situation des Fußverkehrs vor Ort. In Workshops und Begehungen erfassen sie die Stärken und Schwächen im örtlichen Fußverkehr und erarbeiten Maßnahmenvorschläge, um die Wege zu Fuß künftig noch attraktiver und sicherer zu machen. Die Fußverkehr-Checks tragen dazu bei, den Fußverkehr stärker in das Bewusstsein zu rücken und eine neue Geh-Kultur in den beteiligten Städten und Gemeinden zu entwickeln. Was sind die Vorteile und Chancen für die Kommunen? Die Maßnahme bietet den ausgewählten Kommunen die Chance, in die Förderung des Fußverkehrs einzusteigen bzw. diese weiter zu vertiefen. Sie haben zudem die Möglichkeit, ihr Engagement in der Fußverkehrsförderung öffentlichkeitswirksam zu thematisieren. Bei der Durchführung der Maßnahme werden die ausgewählten Kommunen kontinuierlich und professionell vom Expertenteam der Planersocietät unterstützt. Das vom Ministerium für Verkehr beauftragte Fachbüro hilft sowohl bei der Konzeption, Umsetzung und Auswertung der Checks als auch bei der Öffentlichkeitsarbeit vor Ort. Neben der organisatorischen und fachlichen Betreuung erhalten die Kommunen aufbauend auf den Begehungen und Workshops einen Status-quo-Bericht zum Fußverkehr, eine Stärken-Schwächen-Analyse, einen Maßnahmenplan mit Prioritäten sowie Anregungen und Hinweise für eine Verstetigung der Fußverkehrsförderung in ihren Kommunen. Finanziert wird die Maßnahme vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.

2 2 Ablauf der Maßnahme und Zeitplanung Im Rahmen eines partizipativen Verfahrens wird die Situation des Fußverkehrs in den teilnehmenden Kommunen in mehreren Rundgängen und Workshops gemeinsam mit Akteuren vor Ort diskutiert. Im Anschluss werden auf dieser Basis Maßnahmenvorschläge zur Fußverkehrsförderung entwickelt. Die Kommunen werden durch das Fachbüro Planersocietät unterstützt, das die Maßnahme im Auftrag des Landes betreut sowie inhaltliche Inputs gibt und die Moderation übernimmt. Der Fußverkehrs-Check folgt einem standardisierten Ablauf, den die ausgewählten Kommunen thematisch und zielgruppenspezifisch individuell ausgestalten können: Nach der Bewerbungsphase (Stichtag 1. Juli 2016) und der Auswahl der Kommunen ist folgende Zeitplanung vorgesehen: 26. Juli 2016 Auftaktveranstaltung im Ministerium, auf der die acht ausgewählten Kommunen öffentlich bekannt gegeben werden; im nachfolgenden fachlichen Teil stellt die Planersocietät die Maßnahme vor August/September 2016 September 2016 Oktober 2016 Vorbereitung der Fußverkehrs-Checks 2016 und Öffentlichkeitsarbeit bzw. direkte Ansprache zur Teilnehmerakquise Beginn der kommunalen Phase mit Auftaktworkshop in der Kommune Begehungen (zwei pro Kommune) in ausgewählten Quartieren

3 3 bis Ende 2016 Februar/März 2017 Abschlussworkshop in der Kommune zur Reflexion und zur Diskussion der Empfehlungen und Maßnahmenvorschläge; anschließend wird ein Bericht für die Kommune erarbeitet, der Anregungen und Hinweise für die weitere Fußverkehrsförderung aufzeigt Abschlussveranstaltung auf Landesebene zur Präsentation und Diskussion der Ergebnisse der Fußverkehrs-Checks Inhalte, Untersuchungsgebiete und Zielgruppen des Fußverkehrs-Checks Grundsätzlich gibt es für die Kommunen bei der Auswahl der Themenbereiche, Zielgruppen und Untersuchungsgebiete keine Beschränkungen. Die Auswahl ist abhängig von der spezifischen Ausgangssituation, den Akteuren und Strukturen vor Ort. Erste Vorschläge für inhaltliche und räumliche Schwerpunkte werden von der Kommune bereits im Rahmen der Bewerbung erwartet. Was sind mögliche Themen des Fußverkehrs-Checks? Fußverkehrsförderung in Kommunen ist ein übergreifendes Handlungsfeld. Wichtige Themen zur Förderung des Fußverkehrs stellen z.b. städtebauliche Strukturen, Attraktivität und Sicherheit, Infrastruktur und Barrierefreiheit, Nutzungskonkurrenzen mit anderen Verkehrsträgern sowie Verankerungen und Schnittstellen innerhalb und außerhalb der Verwaltung dar. Entsprechend den spezifischen kommunalen Handlungsschwerpunkten können daher unterschiedliche Themen bei den Fußverkehrs- Checks im Vordergrund stehen: Sichere Wege, einfache Querungen von Hauptverkehrsstraßen (Ampeln, Zebrastreifen), Trennung vom Radverkehr, Sicherheitsempfinden, soziale Sicherheit, Verkehrsberuhigung etc. Ausreichend dimensionierte und durchgängig nutzbare Flächen für den Fußverkehr, Schutz der Flächen vor Hindernissen etc. Aufenthaltsqualität, Gestaltungsqualität des öffentlichen Straßenraums, Möglichkeiten zum Verweilen und Spielen, Pflege und Unterhaltung der Fußverkehrsflächen etc. Barrierefreiheit / Design für alle etc. Verknüpfung von Nahversorgung und Nahmobilität, Randnutzungen, Anbindung an den ÖPNV Orientierung (Beschilderung, Wegweisungssysteme für Fußgänger) Diese Themenliste vermittelt beispielhaft die mögliche Ausgestaltung und lässt sich beliebig weiterführen. Themenbereiche und Ideen sollten von den Kommunen möglichst schon im Bewerbungsverfahren benannt werden. In den Vorbereitungen zum Fußverkehrs-Check erfolgt mit den Fachplanern dann die weitere Konkretisierung.

4 4 Was sind mögliche räumliche Schwerpunkte für die Begehungen? Die vorgesehenen Begehungen können immer nur auf Quartiersebene in einem begrenzten Untersuchungsgebiet erfolgen (jeweils ca. 2-3 km Wegstrecke; Dauer max. 2 Stunden; bis zu 10 Stationen). Es ist denkbar, die Begehungen in verschiedenen Quartieren durchzuführen. Dabei soll nicht nur die Innenstadt behandelt werden. So sind z. B. auch die Bedingungen des Fußverkehrs in den Wohnquartieren mit unterschiedlichen Planungsphilosophien und deren weitere Anbindung von besonderem Interesse. Aber auch die Nahversorgungszentren, Gewerbegebiete oder das Umfeld von Schulen oder Kitas, eine die Ortschaft durchschneidende Hauptverkehrsstraße oder das Bahnhofsumfeld sind Bereiche, die fokussiert betrachtet werden können. Von Interesse können auch Unterschiede zwischen verschiedenen Stadtteilen bzw. städtischen Strukturen und Nutzergruppen sein (Gründerzeitquartiere, Vororte, Soziale-Stadt-Gebiete, Ortsteile und Dörfer). Gesucht werden konkrete Gebiete und Themen, die für eine Fußverkehrsförderung in der Kommune besonders wichtig sind oder zukünftig entwickelt werden sollen. Die zwei Begehungen können in einem Gebiet (z.b. mit unterschiedlichen Akteuren wie Kinder, SeniorInnen etc.) oder in unterschiedlichen Quartieren zu zwei Themenfeldern durchgeführt werden. Was sind mögliche Zielgruppen für die Begehungen? Beteiligt werden können je nach Ausrichtung ein breiter Querschnitt der Bürgerschaft und Stadtgesellschaft insgesamt oder auch bestimmte ausgewählte Zielgruppen wie z.b. Kinder und Eltern, Schulklassen, Jugendliche, SeniorInnen, Mobilitätsbeeinträchtigte, VertreterInnen des Einzelhandels oder Bürgervereine. Ebenso kann auch die Kombination unterschiedlicher Gruppen sinnvoll sein (z.b. Jugendliche und Senioren), um die jeweiligen Ansprüche und Anforderungen gemeinsam reflektieren zu können. Erste Vorschläge sollen die Kommunen dazu bereits in der Bewerbung machen. Neben den ausgewählten Zielgruppen aus der Bürgerschaft sollen an allen Begehungen auch Vertreter- Innen von Politik und Verwaltung (möglichst auch aus unterschiedlichen Ämtern) teilnehmen. Auch Vertreter der Medien sollen eingebunden werden. Die Kommunen werden gebeten, hierzu im Rahmen Ihrer Bewerbung Angaben zu machen. Was sind die Aufgaben der Kommunen? Mit der Bewerbung erklärt sich die Kommune bereit, im Falle einer Auswahl den Fußverkehrs-Check gemeinsam mit dem Fachbüro Planersocietät inhaltlich und organisatorisch vorzubereiten. Es soll ein fester Ansprechpartner in der Kommune benannt werden. Darüber hinaus stellt die Kommune Daten und Hintergrundmaterialien zusammen, definiert den möglichen Teilnehmerkreis und wirkt organisatorisch am Vorhaben mit. Es ist Aufgabe der Kommune, mögliche Akteure, Multiplikatoren und TeilnehmerInnen mit Öffentlichkeitsarbeit und direkter Ansprache zu gewinnen. Eine begleitende lokale Presse- und Medienarbeit zum Fußverkehrs-Check ist vorgesehen. Das Fachbüro unterstützt die Kommune dabei. Die Teilnahme kommunaler VertreterInnen an den Veranstaltungen im Rahmen der

5 5 Maßnahme wird erwartet. Die Kommune stellt Räumlichkeiten für die Workshops sowie ggf. Catering für die TeilnehmerInnen zur Verfügung. Die landesweite Auftaktveranstaltung findet am Dienstag, 26. Juli 2016 im Verkehrsministerium in Stuttgart statt. Hier werden die ausgewählten Kommunen des Fußverkehrs-Checks 2016 offiziell bekanntgegeben und verschiedene Vorträge stellen Maßnahmen der Fußverkehrsförderung vor. In einem sich unmittelbar anschließenden Arbeitstreffen der Fachebene werden die ersten Vorbereitungen für die Fußverkehrs-Checks getroffen. Bitte merken Sie sich diesen Termin schon heute vor möglichst sowohl für die Leitungs- als auch für die Fachebene. Die Teilnahme der ausgewählten Kommunen an der Veranstaltung ist verpflichtend. Wie laufen das Bewerbungsverfahren und die Auswahl der Kommunen ab? Teilnahmeberechtigt im Sinne einer Bewerbung sind Städte und Gemeinden des Landes Baden- Württemberg. Es werden auf der Grundlage der Bewerbungen acht Kommunen für den Fußverkehrs- Check ausgewählt. Kriterien für die Auswahl sind: Ein möglichst breites Spektrum an unterschiedlichen Typen von Kommunen, Quartieren und ihren Rahmenbedingungen (z.b. stadt-, raum- oder verkehrsstrukturelle Gegebenheiten, topografische Rahmenbedingungen, touristische Bedeutung) Ein möglichst breites Spektrum an Erfahrungshintergründen zur Förderung des Fußverkehrs in der Kommune Eine besondere Motivation für die Teilnahme Mögliche Schwerpunktthemen, möglichst unterschiedliche Quartiersarten und Zielgruppen für die Fußverkehrs-Checks Die Auswahl der Kommunen wird durch eine Jury begleitet. Sie setzt sich zusammen aus ExpertInnen aus der Wissenschaft, VertreterInnen der kommunalen Landesverbände und des Verbands FUSS e.v., dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg sowie der Nahverkehrsgesellschaft Baden- Württemberg mbh (NVBW). Die Auswahl erfolgt in einer Jurysitzung am 18. Juli Unmittelbar im Anschluss daran werden die Kommunen über die Entscheidung informiert. Nicht ausgewählte Kommunen können sich gerne auf eigene Kosten an den Fußverkehrs-Checks 2016 beteiligen und damit vom landesweiten Erfahrungsaustausch profitieren. Bewerbungsstichtag ist Freitag, 1. Juli 2016!

6 6 Bitte verwenden Sie bei Ihrer Bewerbung grundsätzlich das vorgesehene Bewerbungsblatt. Füllen Sie das Bewerbungsblatt direkt an Ihrem Computer aus und senden Sie es bis Freitag, 01. Juli 2016 in digitaler Form als PDF an die unten stehende -Adresse. Fußverkehrs-Checks Baden-Württemberg c/o Planersocietät Gutenbergstr. 34, Dortmund Bei Fragen: Dr. Michael Frehn/Merja Spott (Planersocietät) Tel.: 0231/ Weitere Informationen im Internet: Die Maßnahme wird begleitet von der Koordinierungsstelle des Landes zur Fußverkehrsförderung bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbh (NVBW): Dr. Juliane Korn Tel.: 0711/

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