vom 17. November 2010 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. November 2010) und Antwort

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1 Drucksache 16 / Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Brauner (CDU) vom 17. November 2010 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. November 2010) und Antwort Berlins Sozialausgaben - wer bekommt wo wie viel? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat überwiegend nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Daher hat der Senat die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RDBB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) und die einzelnen JobCenter (JC) im Zusammenhang mit den Leistungen des Arbeitslosengeldes I und II sowie des Sozialgeldes um Auskunft gebeten. Im Fall der Versicherungsleistung (Alg) und des Arbeitslosengeldes II (Subsidiaritätsleistung, Alg II - ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung - ) ist eine Darstellung in bezirklicher Gliederung bei den Ausgaben nicht möglich, da die Daten nur nach Agenturbezirken erhoben werden. 1. Wie stellten sich Berlins Sozialausgaben (Arbeitslosengeld I und II, Sozialgeld, Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II) im Jahr 2009, 2008, 2007 insgesamt dar? Wie verteilten sich die Ausgaben auf die einzelnen Berliner e in den genannten Jahren? (Bitte die Gesamtkosten nach den einzelnen Transferleistungen aufschlüsseln). Zu 1.: Die Ausgaben für Lohnersatzleistungen nach SGB II und SGB III stellen sich für die Jahre 2007, 2008 und 2009 wie folgt dar: Agentur für Ausgaben für Lohnersatzleistungen nach SGB II und SGB III in Euro* Arbeit Alg Alg II / Sozialgeld* Alg Alg II / Sozialgeld* Alg Alg II / Sozialgeld* Berlin Süd , , , , , ,65 Berlin Nord , , , , , ,76 Berlin Mitte , , , , , ,23 Berlin insgesamt , , , , , ,64 Datenquelle: Regionaldirektion Berlin-Brandenburg * ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, Berlin-Buckow Postanschrift: Postfach , Berlin, Telefon: ; Telefax:

2 Die Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung nach SGB II, aufgegliedert nach en, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Beteiligung des Bundes betrug im Jahr ,20 %, in ,6 % und in ,4 %. Ausgaben für Unterkunft und Heizung nach SGB II in Euro* Ist-Ausgaben Ist-Ausgaben Ist-Ausgaben Mitte Friedrichshain-Krzbg Pankow Charlottenburg-Wilm Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schönebg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Berlin insgesamt , , ,19 *Datenquelle: Daten der e -ProFiskal-, Angaben ohne Verrechnungen Die Ausgaben für Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII in bezirklicher Gliederung sehen wie folgt aus: Ausgaben für Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII in Euro* Mitte , , ,95 Friedrichshain-Kreuzberg , , ,28 Pankow , , ,37 Charlottenburg-Wilmersdorf , , ,05 Spandau , , ,59 Steglitz-Zehlendorf , , ,83 Tempelhof-Schöneberg , , ,68 Neukölln , , ,65 Treptow-Köpenick , , ,96 Marzahn-Hellersdorf , , ,16 Lichtenberg , , ,89 Lichtenberg** , , ,38 Reinickendorf , , ,49 Berlin insgesamt , , ,28 * Datenquelle: Gesundheits- und Sozialhilfeinformationssystem der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz ** Leistungen an Personen, die außerhalb des Landes Berlin untergebracht sind; Lichtenberg hat hier die alleinige Zuständigkeit In Bezug auf die in Frage 1 genannte Definition der Sozialausgaben insgesamt ergibt sich folgendes Bild: Leistungsart Berliner Sozialausgaben lt. Definition nach Frage 1 insgesamt (Arbeitslosengeld I und II, Sozialgeld, Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II) Arbeitslosengeld I , , ,35 Arbeitslosengeld II / Sozialgeld* , , ,64 Unterkunft und Heizung nach SGB II , , ,19 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung , , ,28 nach SGB XII Berlin insgesamt , , ,46 * ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung Der Senat weist darauf hin, dass das Arbeitslosengeld I, das Arbeitslosengeld II / Sozialgeld (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung) allein aus Bundesmitteln finanziert werden. Das Land Berlin trägt unter prozentualer Bundesbeteiligung die Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII sowie - 2

3 ebenfalls - anteilig (siehe oben) die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach SGB II. 2. Wie hoch fielen Berlins Sozialausgaben je Einwohner/in aus? Wie hoch fielen die Sozialausgaben je Einwohner/in in den einzelnen en aus? (Bitte für die Jahre 2009, 2008, 2007 ausführen). Zu 2.: Da Frage 2 auf die in der Antwort zu Frage 1 genannten Ausgaben abstellt und diese nicht in allen Bereichen in bezirklicher Gliederung vorliegen, ist eine Aussage bezüglich der Sozialausgaben je Einwohner/in nur für Berlin insgesamt möglich: Jahr Durchschnittliche Bevölkerung im Berichtsjahr* Berliner Sozialausgaben lt. Definition nach Frage 1 in Euro insgesamt Jährliche Berliner Sozialausgaben lt. Definition nach Frage 1 in Euro insgesamt pro Einwohner , , , , , ,89 * Datenquelle = Amt für Statistik Berlin-Brandenburg; Jahresdurchschnitt 3. Wie viele bedürftige Berliner/innen nahmen die genannten Sozialausgaben in Anspruch? Wie verteilten sie sich auf die einzelnen Berliner e? Wie stellt sich der Anteil der Mitbürger und Mitbürgerinnen mit Migrationshintergrund an den genannten Transferkosten dar? (Bitte jeweils nach den einzelnen Transferleistungen und die Jahre 2009, 2008 und 2007 aufschlüsseln). Zu 3.: Die Anzahl der Leistungsempfänger/innen des Arbeitslosengeldes I und Arbeitslosengeldes II / Sozialgeldes (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung) sind den nachfolgenden beiden Tabellen zu entnehmen. Statistische Auswertungen zum Personenkreis mit Migrationshintergrund liegen der Regionaldirektion Berlin- Brandenburg nicht vor. Jahresdurchschnitt der Empfänger/innen von Arbeitslosengeld I* Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schönberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Berlin insgesamt *Datenquelle: Regionaldirektion Berlin-Brandenburg Jahresdurchschnitt der Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung)* Personen in Bedarfsgemeinschaften 2008 Personen in Bedarfsgemeinschaften 2007 Personen in Bedarfsgemeinschaften 2009 Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schönberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Berlin insgesamt *Datenquelle: Regionaldirektion Berlin-Brandenburg Die erbetenen Empfängerdaten für die Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach SGB II werden von der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg nach der durchschnittlichen Anzahl der Bedarfsgemeinschaften erhoben, wobei auch hier Aussagen zu Leistungsberechtigten mit Migrationshintergrund nicht möglich sind. Eine personengenaue Auswertung ist grundsätzlich machbar, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit der Beantwortung der Kleinen Anfrage statistisch aber nicht umsetzbar. 3

4 Durchschnittliche Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit Kosten der Unterkunft und Heizung nach SGB II* Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schönberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Berlin insgesamt *Datenquelle: Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, Statistik-Service Ost; Angaben ohne Verrechnungen Daten zu den Leistungsbeziehern/innen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII nach en und Staatsangehörigkeit werden im Rahmen der Bundesstatistik regelmäßig erhoben und stehen als Stichtagsangaben zum des jeweiligen Berichtsjahres wie folgt zur Verfügung: Leistungsberechtigte der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII am des Berichtsjahres nach en und Staatsangehörigkeit* Insges. Deutsche Ausländer Insges. Deutsche Ausländer Insges. Deutsche Ausländer Mitte Friedrichshain-Krzbg Pankow Charlottenburg-Wilm Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schönbg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Berlin insgesamt *Datenquelle: Gesundheits- und Sozialhilfeinformationssystem der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz 4. In welcher Höhe beliefen sich die durchschnittlichen Berliner Sozialausgaben (Arbeitslosengeld II inklusive weiterführender Leistungen) für a. eine Person, b. zwei Personen (verheiratet), c. zwei Personen (verheiratet), 1 Kind, d. zwei Personen (verheiratet), 2 Kinder? (Bitte nach Erwerbstätigkeit und Arbeitslosengeld II inklusive weiterführender Leistungen und nach Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II inklusive weiterführender Leistungen sowie die Jahre 2009, 2008, 2007 aufschlüsseln). Zu 4.: Die von der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg zur Beantwortung der Frage 4 übermittelten Daten sehen wie folgt aus: 4

5 e Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Berlin insgesamt Typ der Bedarfsgemeinschaft, 1 Kind, 2 Kinder, 1 Kind, 2 Kinder, 1 Kind, 2 Kinder, 1 Kind, 2 Kinder, 1 Kind, 2 Kinder, 1 Kind, 2 Kinder, 1 Kind, 2 Kinder, 1 Kind, 2 Kinder, 1 Kind, 2 Kinder, 1 Kind, 2 Kinder, 1 Kind, 2 Kinder, 1 Kind, 2 Kinder, 1 Kind, 2 Kinder Gesamtleistungen nach SGB II pro Typ der Bedarfsgemeinschaft in Euro 744,75 744,02 762,37 941,69 942,81 948, , , , , , ,61 722,,83 922, , ,13 736,76 857,31 989, ,90 765,52 943, , ,00 732,77 938, , ,11 734,82 910, , ,51 735,00 916, , ,06 728,24 937, , ,49 733,38 877,44 998, ,60 705,69 872, , ,09 716,44 862,23 996, ,66 719,65 893, , ,03 732,05 909, , ,50 736,89 932, , ,40 744,61 884,65 998, ,28 768,80 936, , ,04 747,49 960, , ,97 740,59 920, , ,44 740,90 915, , ,91 731,40 930, , ,64 736,96 893,74 992, ,01 716,95 887, , ,74 723,51 871,73 996, ,18 721,00 900, , ,42 738,31 916, , ,43 754,98 954, , ,12 762,35 898, , ,26 786,43 951, , ,23 762,21 974, , ,27 756,69 916, , ,76 761,83 934, , ,84 749,50 944, , ,52 754,01 906, , ,13 728,44 902, , ,81 740,96 886, , ,60 743,33 925, , ,41 755,83 931, , ,43 Durchschnittliche Leistungshöhe pro Empfänger von Arbeitslosengeld I in Euro* Jahresdurchschnitt 2007 Jahresdurchschnitt 2008 Jahresdurchschnitt 2009 Bestand Alg- Durchschnittl. Leistungshöhe Bestand Alg- Durchschnittl. Leistungshöhe Bestand Alg- Durchschnittl. Leistungshöhe Empfänger Empfänger Empfänger Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Berlin insgesamt *Datenquelle: Regionaldirektion Berlin-Brandenburg 5

6 5. Wie bewertet der Senat die am Bundesdurchschnitt gemessenen überdurchschnittlichen hohen Sozialkosten Berlins? Zu 5.: Der über Frage 1 definierte Begriff Sozialausgaben stimmt inhaltlich nicht mit den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes überein, so dass ein Vergleich der Berliner Sozialkosten mit dem Bundesdurchschnitt nicht greift. Richtig ist aber, dass Berlin seit Jahren im Vergleich zu den übrigen Bundesländern überdurchschnittliche Arbeitslosenquoten aufweist und - zusammen mit Hamburg und Bremen - auch eine überdurchschnittlich hohe Zahl an Leistungsberechtigten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII versorgt. Die nachfolgenden Zahlen machen dies im Zusammenhang mit den anhaltend hohen Ausgaben im Sozialbereich deutlich: Bundesland Arbeitslosenquote 2009* Anteil der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII an der Bevölkerung ab 18 Jahren** am Jahresende 2009 Bayern 4,8 0,86 Baden-Württemberg 5,1 0,81 Rheinland-Pfalz 6,1 1,03 Hessen 6,8 1,25 Saarland 7,7 1,28 Niedersachsen 7,8 1,27 Schleswig-Holstein 7,8 1,28 Hamburg 8,6 1,83 Nordrhein-Westfalen 8,9 1,32 Thüringen 11,4 0,66 Bremen 11,8 2,04 Brandenburg 12,3 0,89 Sachsen 12,9 0,65 Sachsen-Anhalt 13,6 0,90 Mecklenburg-Vorpommern 13,6 1,14 Berlin 14,1 1,95 Deutschland 8,2 1,12 * Datenquelle: Regionaldirektion Berlin-Brandenburg; Arbeitslose in % aller zivilen Erwerbspersonen ** Datenquelle: Statistisches Bundessamt (destatis) Der Ausgabenanstieg bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist im Wesentlichen Folge eines seit Jahren zu beobachtenden Anstiegs der Fallzahlen. Die Gründe liegen u.a. in der steigenden Lebenserwartung aber auch in der Tatsache, dass zunehmend geburtenstarke Jahrgänge das Rentenalter erreichen, aber nicht immer ausreichende Rentenansprüche erworben wurden. Gleichzeitig steigt die Zahl voll erwerbsgeminderter Personen. Bei den Kosten für Unterkunft und Heizung nach SGB II hat der Bund seine prozentuale Kostenbeteiligung seit 2007 kontinuierlich gesenkt, zuletzt von 25,4 % für das Jahr 2009 auf 23 % für das Jahr Die Lastenverschiebung vom Bund zu Ungunsten der Länder führt in Folge auch zu höheren Ausgaben im Land Berlin. 6. Welche Maßnahmen diskutiert der Senat, um die hohen Sozialausgaben aktiv beeinflussen zu können? Zu 6.: Die Sozialausgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann der Senat nur sehr begrenzt beeinflussen. Die Leistungsberechtigten nach dem SGB II haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Lebensunterhaltsleistungen der Bundesagentur für Arbeit (Regelleistung etc.) und des kommunalen Trägers (Kosten der Unterkunft und Heizung nach 22 SGB II, Einmalleistungen nach 23 Abs. 3 SGB II). Hilfebedürftigkeit kann im Regelfall nur durch Integration in eine Existenz sichernde Erwerbstätigkeit überwunden werden. Der Senat setzt sich deshalb u. a. dafür ein, dass gute Rahmenbedingungen für die Entstehung von neuen Arbeitsplätzen geschaffen werden, dass durch Aus- und Weiterbildung die für eine nachhaltige Beschäftigung erforderlichen Qualifikationen erworben werden und dass ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt wird. Nach Auffassung des Senats ist es besser, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Um auch Arbeitsuchenden, die kurzfristig keine Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, eine Perspektive zu eröffnen, fördert die Senatsverwaltung für 6

7 Integration, Arbeit und Soziales öffentliche Beschäftigung. In Bezug auf Ausgabenbegrenzungen bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII stehen dem Senat kaum Möglichkeiten zur Verfügung. Ursachen steigender Altersarmut kann in erster Linie nur auf Bundesebene begegnet werden. In Bezug auf die finanzielle Belastung des Landeshaushalts wird der Senat zusammen mit den übrigen Bundesländern im Rahmen des aktuellen Bundesratsverfahrens zur Novellierung des SGB II erneut versuchen, die bisherige Bundesbeteiligung zu erhöhen und - anders als bisher - an die Entwicklung der tatsächlichen Kosten zu koppeln. Berlin, den 11. Januar 2011 In Vertretung Kerstin L i e b i c h Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Januar 2011) 7

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