Jagen im Eigenjagdbezirk Alter Kopf der Stadt Heilbad Heiligenstadt im Jagdjahr 2016/2017

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1 Jagen im Eigenjagdbezirk Alter Kopf der Stadt Heilbad Heiligenstadt im Jagdjahr 2016/2017 Liebe Jägerinnen, liebe Jäger, für das Jagdjahr 2016/2017 bietet die Stadt Heilbad Heiligenstadt die Gelegenheit, im Eigenjagdbezirk Alter Kopf die Jagderlaubnis für den Pirschbezirk Lange Linie zu erwerben. Wenn Sie ein attraktives Jagdgebiet für ein intensives Natur- und Jagderlebnis suchen, so finden Sie im Eigenjagdbezirk Alter Kopf beste Voraussetzungen. Die Vergabe des nachfolgend beschriebenen entgeltlichen Jagderlaubnisscheines (so genannter Begehungsschein ) wird für das beginnende Jagdjahr 2016/2017 ausgeschrieben. Das Mindestgebot wird mit 7,00 /ha festgesetzt. In dem Pirschbezirk Lange Linie können unsere hier heimischen Schalenwildarten Rot-, Muffel-, Reh- und Schwarzwild bejagt werden der Abschuss ist zahlenmäßig durch den Rahmen des Gesamtabschussplanes begrenzt, kann jedoch auf Antrag erhöht werden. Mit dem Begehungsschein bieten wir Ihnen unter anderem die selbständige Einzeljagd im zugewiesenen Pirschbezirk, eine sehr gute jagdliche Infrastruktur sowie jederzeit Unterstützung bei allen jagdlichen Fragen. Die Bedingungen für die Ausschreibung der entgeltlichen Jagderlaubnis sowie die Beschreibung des Pirschbezirkes sind nachfolgend aufgeführt. Einweisungen zu dem Jagdgebiet können vor Ort mit unserem zuständigen Revierförster vereinbart werden. Möchten Sie den entgeltlichen Jagderlaubnisschein für den beschriebenen Pirschbezirk erhalten, so reichen Sie bitte Ihr schriftliches und unterzeichnetes Gebot in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk - Gebot entgeltliche Jagderlaubnis Pirschbezirk Lange Linie - bei der Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt, Aegidienstraße 20, Heilbad Heiligenstadt, bis spätestens ein. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner: Ordnungsamtsleiter: Herr Hucke Tel.: 03606/677301, Fax: 03606/677900, th.hucke@heilbad-heiligenstadt.de Ordnungsamtsmitarbeiter: Herr Kohlstedt Tel.: 03606/677330, Fax: 03606/677900, f.kohlstedt@heilbad-heiligenstadt.de zuständiger Revierförster: Herr Beume Telefon: 03606/614645

2 - 2 - Bedingungen für die entgeltliche Jagderlaubnis in einem Pirschbezirk des Eigenjagdbezirkes Alter Kopf des Stadtwaldes der Stadt Heilbad Heiligenstadt im Jagdjahr 2016/2017: 1. Die Erteilung der entgeltlichen Jagderlaubnis für einen bestimmten Pirschbezirk wird den Jägerinnen und Jägern öffentlich angeboten. Ein Anspruch auf Erteilung der Jagderlaubnis bleibt grundsätzlich ausgeschlossen. 2. Der zu vergebende Pirschbezirk ist in den Anlagen 1 bis 4 nach Lage, Größe, Grenzen und zugeordnetem Abschuss dargestellt. Die Ausschreibung erfolgt im Zeitraum vom bis zum Die Unterlagen können im Ordnungsamt der Stadt Heilbad Heiligenstadt eingesehen werden. 3. Die Jagderlaubnis beinhaltet im Zuge der Einzeljagd Raubwild und Raubzeug (Baummarder ausgenommen). Weiterhin beinhaltet die Jagderlaubnis, sämtliches Niederwild im Rahmen einer geordneten Hege und Wildbestandsregulierung zu erlegen und zu behalten (außer Rehwild). Die Bejagung von Schalenwild (Rot-, Muffel- Reh- und Schwarzwild) erfolgt nach den Vorgaben des Abschussplanes für den gesamten Eigenjagdbezirk. Bis auf Widerruf ist es möglich, den Abschuss in den einzelnen Wildarten nach diesen Planvorgaben zu tätigen. Die Zuweisung des Rehwildabschusses erfolgt jährlich durch die Jagdleitung mittels Abschussfreigabe. Die Vermarktung des Wildes erfolgt über das Forstamt Heiligenstadt. Das Wild kann jedoch vom Jagderlaubnisscheininhaber zum üblichen Wildbretpreis erworben werden. Die Preise für das Wildbret orientieren sich an den Marktpreisen des Forstamtes. Die Jagderlaubnis wird ohne Gewähr auf den Jagderfolg vergeben. Der Eigentümer legt Wert auf die Erfüllung des Rehwildabschusses. Der zuständige Revierförster oder das Forstamt sind berechtigt, den Abschuss (z. B. bei Planerfüllung) ganz oder teilweise zu sperren. 4. Das schriftliche Gebot für den Pirschbezirk ist Grundlage für die Vergabe. Dieses ist spätestens bis zum im Ordnungsamt der Stadt Heilbad Heiligenstadt in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Vermerk - Gebot entgeltliche Jagderlaubnis Pirschbezirk Lange Linie - muss angegeben sein. 5. Bewerber, die für den Zeitraum bereits über eine Jagderlaubnis verfügen bzw. ein Revier gepachtet haben, können nicht berücksichtigt werden. 6. Mit dem Gebot muss der Nachweis der Jagdfähigkeit, der Jagdberechtigung und der Versicherung erbracht werden. 7. Der Forst- und Jagdausschuss entscheidet nach Vorliegen der schriftlichen Gebote, an wen die entgeltliche Jagderlaubnis durch die Stadtverwaltung in freihändiger Vergabe erteilt wird.

3 Die Jagdausübung im Pirschbezirk hat in engem Einvernehmen mit der Stadtverwaltung zu erfolgen, dabei obliegt die Jagdleitung dem Revierleiter. Die Beteiligung weiterer Jagdinteressenten ist unter folgenden Bedingungen gestattet: Der Jagderlaubnisscheininhaber kann eine weitere Person als Vertreter benennen, die als Jagdgast ohne die persönliche Begleitung des Jagderlaubnisscheininhabers die Jagd ausüben darf. Sonstigen Jagdgästen ist die Jagdausübung nur in Begleitung des Jagderlaubnisscheininhabers oder seines Vertreters gestattet. Der Vertreter muss durch die Jagdleitung genehmigt werden und muss sich bei der Jagdausübung mittels Jagdgastkarte ausweisen. Die Verantwortung bleibt beim Jagderlaubnisscheininhaber. Der Stadtverwaltung und dem zuständigen Forstamtsmitarbeiter bleiben weiterhin die Ausübung des Forst- und Jagdschutzes vorbehalten. Der Jagdleiter kann Drückjagden anordnen oder untersagen. Die Stadt Heilbad Heiligenstadt behält sich zur Erfüllung des Abschussplanes das Recht vor, Bewegungsjagden durchzuführen. 9. Zur Jagdausübung gehören die Durchführung u.a. unaufschiebbarer Maßnahmen, z.b. die Versorgung von Fallwild und die Wildfreihaltung von Forstschutzgattern. 10. Die Jagderlaubnis gilt für ein Jagdjahr. Folgende Vergünstigungen werden für das Jagdjahr 2016/2017 in Aussicht gestellt: Bei Abschuss von 4 Stück Rehwild (Ricken, Schmalrehe und Kitze) ist ein zusätzlicher Bockabschuss oder Widderabschuss Klasse II b kostenfrei. Bei Erfüllung des Abschussplanes (6 Stück Rehwild: Böcke, Ricken, Schmalrehe und Kitze) ist ein Widderabschuss Klasse I kostenfrei. 11. Die von der Stadt Heilbad Heiligenstadt errichteten jagdlichen Einrichtungen sind vom Jagderlaubnisscheininhaber zu unterhalten und ggf. zu erneuern. 12. Die Stadtverwaltung behält sich das Recht vor, die erteilte Jagderlaubnis jederzeit zu widerrufen. In der Regel kann dies nach Ablauf des Jagdjahres erfolgen. Bei Verstößen gegen die hier genannten Bedingungen bzw. gegen gesetzliche Bestimmungen kann die erteilte Jagderlaubnis mit sofortiger Wirkung widerrufen werden. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des gezahlten Preises (auch nicht teilweise). Der Jagderlaubnisschein verlängert sich jeweils um ein weiteres Jagdjahr, wenn er nicht gekündigt wird. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung besteht nicht. Bei Erfüllung des Mindestabschusses (Anlage 3) im jeweiligen Jagdjahr kann der Jagderlaubnisschein in der Regel verlängert werden. Thomas Spielmann Bürgermeister der Stadt Heilbad Heiligenstadt

4 Anlage 1 Lagekarte Heilbad Heiligenstadt Eigenjagdbezirk Alter Kopf

5 Anlage 2 Karte des Eigenjagdbezirkes mit den Pirschbezirken

6 Anlage 3 Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt - Pirschbezirk Lange Linie Revier Alter Kopf Jagdjahr 2016/2017 Fläche 111,75 ha Anzahl jagdlicher Einrichtungen 17 Mindestgebot 7,00 /ha Beschreibung: Laubmischwald Einstand von: Muffel-, Reh- und Schwarzwild; Rotwild als Wechselwild Grenzen: Im Norden Weg Deiergrund, im Süden Waldweg Lange Linie, im Osten L 2022 (Straße Heiligenstadt nach Kalteneber), im Westen Gemarkungsgrenze zu Uder und Abteilungsgrenze. Innerhalb des Pirschbezirkes gibt es ausgebaute Wanderwege, deshalb ist mit einer Frequentierung durch die Bevölkerung zu rechnen. Abschussplan: Der von der Unteren Jagdbehörde bestätigte Abschussplan bezieht sich auf den gesamten Eigenjagdbezirk. Für den Pirschbezirk Lange Linie gilt der untenstehende Teilplan. Bis auf Widerruf ist es möglich, den Abschuss in den einzelnen Wildarten nach diesen Planvorgaben zu tätigen. Der zuständige Revierförster oder das Forstamt sind berechtigt, den Abschuss (z. B. bei Planerfüllung) ganz oder teilweise zu sperren. Wildart Stück Raubwild (außer Baummarder) unbegrenzt Schwarzwild gesamt unbegrenzt Kitze 2 Ricken und Schmalrehe 2 Rehböcke max. 2 Muffelwild für Trophäenträger gelten die Entgelte der Anlage 4 Im Rahmen der Abschussplanung der Hegegemeinschaft Rotwild für Trophäenträger gelten die Entgelte der Anlage 4 Im Rahmen der Abschussplanung der Hegegemeinschaft Mindestabschuss: 6 Stück Rehwild (Alter und Geschlecht entsprechend dem Abschussplan) Vergünstigungen: Bei Abschuss von 4 Stücken Rehwild (Ricken, Schmalrehe und Kitze) ist ein zusätzlicher Bockabschuss oder Widderabschuss Klasse II b kostenfrei. Bei Erfüllung des Abschussplanes (Böcke, Ricken, Schmalrehe und Kitze) ist ein Widderabschuss Klasse I kostenfrei.

7 Anlage 4 Erwerb von Trophäen des Schalenwildes Rothirsch ab AK II bis 2,0 kg über 2,0 bis 3,5 kg über 3,5 bis 4,0 kg über 4,0 bis 5,0 kg über 5,0 kg Muffelwidder ab AK II Muffelwidder Klasse I 10 EUR/kg 15 EUR/kg 20 EUR/kg 25 EUR/kg 30 EUR/kg 40 EUR/Stück EUR/Stück Alle angegebenen Preise sind Nettopreise (zzgl. gesetzl. Ust.). Alle übrigen Trophäen werden nicht gesondert berechnet. Zur Bestimmung des Trophäengewichtes können die kompletten Häupter direkt nach dem Abschärfen gewogen werden. Für Rotwild sind von diesem Gewicht max. 2,5 kg abzuziehen. Wird das Gewicht am grob entfleischten Schädel und ohne Unterkiefer bestimmt, so sind bei Rotwild 1,0 kg abzuziehen. Bei abgekochten Trophäen sind keine Abzüge in Ansatz zu bringen. Bei Fehlabschüssen greifen die Sanktionen der Unteren Jagdbehörde.

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