Status Kurse Achterkarten Workshops Mitglieder 15,00 25,00 * 25,00 Gäste 30,00 50,00 ** 25,00 *unbegrenzt gültig ** für 3 Monate gültig
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- Otto Ackermann
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1 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen und Geschäftsordnung des Familienhundevereins Familydog Reher e.v. ALLGEMEINER BEREICH 1. VERTRAGSABSCHLUSS Mit der Anmeldung zu einem Angebot vom Hundeverein Familydog Reher e. V. (Kurs, offene Stunde, Workshop oder Seminar) geht der Teilnehmer einen Vertrag mit dem Hundeverein ein. Es bedarf keiner besonderen Form. Der Vorstand übt das Hausrecht aus. Nur er verfügt über die Hundeplatzschlüssel bzw. Zahlenkombination. Der Platz ist außerhalb der Trainingszeiten nur vom Vorstand, den Trainerinnen, dem Platzwart und den beauftragten Mitgliedern zu betreten. 2. ANMELDUNG Die Anmeldung zu den Leistungsangeboten vom Hundeverein Familydog Reher e. V. muss spätestens 2 Wochen vor Kurs/Trainingsbeginn schriftlich per Anmeldeformular erfolgen (Ausnahmen sind Seminare/Vorträge/Workshops). Ein Rechtsanspruch auf das Zustandekommen eines Unterrichtsvertrages mit dem Hundeverein Familydog Reher e. V. besteht nicht. Bei offenen Gruppen sind die Gebühren am ersten Teilnahmetag zu entrichten und die Unterlagen abgegeben werden, ansonsten besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Nur bei höherer Gewalt (Unfall, Läufigkeit u.ä.) wird die Kursgebühr anteilig erstattet. Bei Seminaren und Workshops ist die Anmeldung verbindlich. Eine Platzreservierung erfolgt erst wenn die Zahlung der Gebühr erfolgt ist bzw. wenn die Teilnahme bestätigt wurde. Eine spätere Stornierung und Rückzahlung (egal aus welchem Grund) ist nicht möglich ist, da gerade Gastreferenten von uns voll bezahlt werden müssen. Der Teilnehmer hat aber die Möglichkeit einen Ersatz zu stellen. Anmeldeformulare sind auf der Homepage zu finden. 3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN/GEBÜHREN DES TRAININGS Status Kurse Achterkarten Workshops Mitglieder 15,00 25,00 * 25,00 Gäste 30,00 50,00 ** 25,00 *unbegrenzt gültig ** für 3 Monate gültig Das jeweils gebuchte Angebot ist unmittelbar nach der Anmeldung zur Zahlung fällig. Familydog Reher e.v. behält sich vor, dieses bei Nichterreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl zu stornieren und entrichtete Gebühren zurückzuzahlen.
2 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen und Geschäftsordnung des Familienhundevereins Familydog Reher e.v. 4. LEISTUNGEN & DAUER DER TRAININGSEINHEIT Die Unterrichtseinheit beträgt im Gruppenunterricht je nach Teilnehmerzahl 45 bis 60 Minuten. Eine Erfolgsgarantie, gleich welcher Art, wird nicht übernommen, da der Erfolg von dem jeweiligen Teilnehmer abhängt. 5. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN FÜR UNSERE ANGEBOTE Die Teilnehmer nehmen mit ihren eigenen Hunden (oder mit solchen für welche sie rechtlich verantwortlich sind) am Unterricht teil. Eine Teilnahme am Training kann nur dann erfolgen, wenn: a) Für den jeweiligen Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht eine Kopie muss vorgelegt werden b) Der Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. c) Eine Grundimmunisierung des Hundes vorhanden ist/der Hund geimpft ist. d) Der Impfausweis vorgelegt worden ist. Der Teilnehmer hat akute und chronische Erkrankungen des Hundes vor Anmeldung und vor jeder Unterrichtseinheit mitzuteilen. Der Teilnehmer ist ebenfalls verpflichtet über Verhaltensauffälligkeiten (Aggressivität, Ängstlichkeit) seines Hundes vor Beginn der Unterrichtstätigkeit zu informieren. Der Teilnehmer verpflichtet sich auf den Einsatz von Erziehungsgeschirren, Würgehalsbänder ohne Zugstopp, Telereiz-Geräten und sonstiger dem Tierschutzgedanken widersprechender Hilfsmittel zu verzichten. Eine Teilnahme mit läufigen Hündinnen an den Unterrichtseinheiten ist nicht möglich. Läufige Hündinnen dürfen das Unterrichtsgelände nicht betreten. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Einhaltung der Platzordnung und des Hundetrainings-Knigge ist verpflichtend. Während des Unterrichts ist den Weisungen der Trainerinnen vom Hundeverein Familydog Reher e.v. Folge zu leisten. Das Ableinen der mitgeführten Hunde, sowie das Betreten des Unterrichtsgeländes, ist nur nach Aufforderung durch die Trainerinnen gestattet. Außerhalb des Unterrichtsgeländes sind die Hunde an der Leine zu führen. Soweit für den jeweiligen Hund eine Maulkorbpflicht besteht, so gilt diese auch auf dem Gelände vom Hundeverein Familydog Reher e. V. oder sonstigen Trainingsorten. Verunreinigungen des Hundes auf oder außerhalb des Unterrichtsgeländes sind vom jeweiligen Teilnehmer unverzüglich zu entfernen. 6. ABSAGE DES UNTERRICHTS a) Durch den Teilnehmer wenn die Absage 24 Stunden vor Trainingsbeginn der offenen Stunde erfolgt, wird die Stunde nicht berechnet. Meldet der Teilnehmer sich später oder gar nicht ab, wird die Stunde in Rechnung gestellt. Verpasste Kursstunden werden nicht erstattet (mit wenigen Ausnahmen wie z. B. Unfall, darüber entscheidet der Vorstand) b) Durch die Trainerin die Trainerin, die ehrenamtlich arbeitet, kann die Stunde wetterbedingt bzw. aus privaten Gründen, wie Krankheit/Beruf am gleichen Tag absagen. Die Stunde wird dann nicht berechnet und
3 3 Allgemeine Geschäftsbedingungen und Geschäftsordnung des Familienhundevereins Familydog Reher e.v. gegebenenfalls nachgeholt, wenn möglich. 7. AUSRÜSTUNG Für den Hundeführer wird eine robuste, dem Training und Wetter angepasste Kleidung empfohlen. Der Hund benötigt ein Geschirr und ein Halsband. Zum Training werden Spielzeug und kleine weiche Leckerlies benötigt, gegebenenfalls auch ein Clicker. Auf Hilfsmittel, die dem Tierschutzgedanken widersprechen, ist zu verzichten (siehe Punkt 5). 8. AUSSCHLUSS VOM TRAINING Die Trainerin hat das Recht, Teilnehmer, die ihren Hund tierschutzwidrig behandeln und sich nicht an die Anweisungen, sowie die Platzordnung halten, vom Gelände zu verweisen. 9. FOTOS/VIDEOAUFZEICHNUNGEN Der Hundeverein Familydog Reher e. V. behält sich vor, während der Unterrichtsstunden Fotos und Videoaufzeichnungen über den Unterrichtsverlauf zu fertigen und schließlich für eigene Zwecke, z.b. Eigendarstellung auf der Internetpräsenz oder Werbung zu verwenden und dementsprechend zu veröffentlichen. Die Teilnehmer werden vor der jeweiligen Aufnahme auf den Aufnahmevorgang aufmerksam gemacht. Es steht den Teilnehmern frei, die Veröffentlichung der Aufnahmen zu untersagen bzw. die Fotos können auch unkenntlich gemacht werden. Andernfalls überlassen sie dem Hundeverein Familydog Reher e. V. die vollständigen Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte an den gefertigten Aufnahmen. 10. HAFTUNG a) Haftung des Hundevereins - Es wird eine Vereinshaftpflicht abgeschlossen. Jeder Hundehalter, Benutzer der Anlage, Teilnehmer des Trainings ist für sich selbst verantwortlich und muss sich ggf. selbst versichern. Der Hundeverein Familydog Reher e. V. haftet nicht für Sach-, Personenoder Vermögensschäden, welche durch die Anwendung und Ausführung der im Rahmen der Unterrichtsstunden gezeigten und veranlassten Übungen entstehen. Alle Begleitpersonen sind von dem Hundehalter von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. b) Haftung des Hundehalters - Der Hundehalter haftet auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften im Sinne der 833, 834 BGB. für Schäden, die durch den Hund entstehen. Der Hundehalter haftet weiter für Schäden, die durch die Nichtbeachtung der Platzordnung unter sonstigen vertraglichen Verhaltensregeln entstehen. Die Teilnahme an den Unterrichtsstunden erfolgt auf eigene Gefahr. Für den Fall etwaiger Kämpfe und Rangeleien unter den Hunden der Teilnehmer haftet der jeweilige Teilnehmer entsprechenden der gesetzlichen Vorgaben für durch seinen Hund veranlasste Verletzungen und Schäden.
4 4 Allgemeine Geschäftsbedingungen und Geschäftsordnung des Familienhundevereins Familydog Reher e.v. 11. DATENSCHUTZ Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß der Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitglieder- und Beitragsverwaltung. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. 12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN/KLAUSEL Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. VEREINSBEREICH 1. MITGLIEDSCHAFT Die Mitgliedschaft kann frühestens nach 6 Monaten beantragt werden. Die Aufnahme in den Verein erfolgt nach den in der Satzung festgelegten Bedingungen für mindestens 2 Jahre. Interessierte erhalten vor Stellung des Antrags die Satzung sowie die Geschäftsordnung/AGB s ausgehändigt. Diese sind auch auf der Homepage zur Ansicht gespeichert. Für alle neuen Mitglieder gilt ab das erste Mitgliedsjahr als Probezeit, d.h. der Vorstand entscheidet nach Ablauf, ob die Mitgliedschaft weiter geführt wird. 2. BEITRÄGE Der Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder beträgt ab dem neu 70,00 pro Jahr (die Mäharbeiten/Jahr, die für 120 /Monat vergeben werden, werden umgelegt auf die Mitglieder). Für passive Mitglieder und Familienmitglieder beträgt der Jahresbeitrag 30,00. Erfolgt der Eintritt im laufenden Geschäftsjahr, wird ein quartalbezogener Restbeitrag erhoben. Die Aufnahmegebühr beträgt jeweils 6,00. Der Jahresbeitrag muss spätestens bis zum des laufenden Jahres auf das Vereinskonto eingegangen sein. Passive Mitglieder die während der Saison am Training teilnehmen möchten haben einen Gaststatus. 3. ARBEITSEINSÄTZE Jedes Mitglied ist verpflichtet an mindestens 2 von 4 Arbeitstagen pro Geschäftsjahr teilzunehmen. Bei Nichterfüllen wird eine Gebühr von 10,00 /Tag erhoben.
5 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen und Geschäftsordnung des Familienhundevereins Familydog Reher e.v. 4. ERSTATTUNG VON KOSTEN/AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGEN Die für den Verein gemachten Ausgaben (z.b. Porto) werden gegen Beleg erstattet. Die Trainer/innen sowie der Vorstand erhalten halbjährlich eine Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten. Sie führen jeweils ein Fahrtenbuch. Die Erstattung erfolgt, nach Absprache, prozentual je nach gefahrenen Kilometern. Es hat pro vollendetes Halbjahr ein Restguthaben von 200,00 auf dem Konto zu verbleiben. Bei Seminaren und Themen/Vortragsabenden, die der Fortbildung zum Vereinstraining dienen, werden die Gebühren erstattet, nicht jedoch die entstandenen Spesen/Fahrkosten. Der Vorstand und die Trainerinnen bekommen die Vereinskleidung gestellt. Das Rasenmähen wird extra monatlich abgerechnet. 5. VERBREITUNG VON INFORMATIONEN Informationen und Einladungen zu Versammlungen und ähnlichen Veranstaltungen wie Training, werden hauptsächlich über die Homepage und Facebook-Seite des Vereins verbreitet. Lügde, der
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