Richtlinie für die Fortbildung und Verlängerung von Ausbildern und Multiplikatoren in der Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung

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1 Richtlinie für die Fortbildung und Verlängerung von Ausbildern und Multiplikatoren in der Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung Abschnitt 1: Ziel der Fortbildung Die Fortbildung der Ausbilder und Multiplikatoren dient dem Erhalt und der dauerhaften Aktualisierung der fachlichen und methodischen Kompetenzen. Abschnitt 2: Fortbildungsbestimmungen Gültigkeit der Urkunde bis oder älter (2004, 2003, ): Alle Ausbilder EH/SAN (Erste Hilfe- und Sanitäts- Ausbilder und Multiplikatoren) mit Gültigkeit der Urkunde bis oder älter (2004, 2003 ) müssen innerhalb des Gültigkeitszeitraumes von drei Jahren gemäß Ausbildungs- und Prüfungsordnung EH/San des Bundesverbandes mit Stand vom mindestens 32 Unterrichtseinheiten (im folgenden UE genannt) Fortbildungen absolvieren. Gültigkeit der Urkunde ab 2006: Alle Ausbilder EH/SAN mit Gültigkeit der Urkunde ab 2006 müssen innerhalb des Gültigkeitszeitraumes von drei Jahren gemäß dem Präsidialratsbeschlusses vom und RS 20/05 des LV vom mindestens 16 Unterrichtseinheiten (im folgenden UE genannt) Fortbildungen absolvieren. Dies gilt für die Ausbildungen Erste Hilfe-Ausbilder 391 Multiplikator für die Erste Hilfe-Ausbildung 382 Sanitätsausbilder 392 Multiplikator für die Sanitätsausbildung Eine UE entspricht einer Zeitdauer von 45 Minuten. Seite 1 von 7

2 Abschnitt 3: Inhalt der Fortbildung Durch die Fortbildung sollen unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse das zum Erhalt und zur Fortentwicklung der Kompetenz notwendige fachliche Wissen und das zur Vermittlung der Lehrinhalte notwendige methodische Wissen vermittelt werden. Fortbildung soll hierbei sowohl theoretische als auch praktische Elemente erhalten. Die Fortbildung erstreckt sich auch auf die Organisation und Verwaltung von Ausbildungen und Lehrgängen sowie den Umgang mit den entsprechenden Lehrunterlagen. Abschnitt 4: Grundsatz der Anerkennung Grundsätzlich können Fortbildungsmaßnahmen nur anerkannt werden, die einen medizinisch-fachlichen oder einen methodisch/didaktisch/rhetorischen Schwerpunkt zum Inhalt haben. Fortbildungen mit anderen Inhalten (z.b. Boot, WRD, Tauchen) können nicht für die Fortbildung der Ausbilder und Multiplikatoren im medizinischen Bereich anerkannt werden, auch wenn diese durch entsprechend befugte Ausbilder und Multiplikatoren durchgeführt werden. Abschnitt 5: Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen Besuchte Fortbildungsmaßnahmen der DLRG werden im Umfang der tatsächlich anwesenden Zeitdauer der Teilnehmer an der Fortbildungsmaßnahme anerkannt. Hinsichtlich der Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen gilt grundsätzlich, dass innerhalb des Gültigkeitszeitraumes mindestens 16 UE bzw. 8UE an dem vom DLRG LV Württemberg e.v. und in dessen Auftrag von den Multiplikatoren durchgeführten Lehrgängen (Fortbildung für EH-Ausbilder, EH-Multiplikatoren und Sanitätsausbilder) absolviert werden müssen. EH-Ausbilder können sich die erfolgreich abgeschlossene Teilnahme an einem Sanitätslehrgang B oder C einmalig mit 16UE bzw. 8UE anerkennen lassen. Seite 2 von 7

3 Aus- und Fortbildungen von AED-Ausbildern im DLRG LV Württemberg e.v. können nicht mit diesen 16 UE verrechnet, jedoch im Umfang von maximal 8 UE als weitere Fortbildung innerhalb des Gültigkeitszeitraumes anerkannt werden. Abschnitt 6: Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen im Bereich Schwimmen/Rettungsschwimmen Eine Ausbildung und Fortbildung von Ausbildern im Bereich Schwimmen/ Rettungsschwimmen (Lehrscheininhaber) kann innerhalb des Gültigkeitszeitraumes im Umfang von maximal 8 UE als zusätzliche Fortbildung für Erste Hilfe-Ausbilder anerkannt werden. Eine Ausbildung und Fortbildung von Multiplikatoren im Bereich Schwimmen/ Rettungsschwimmen (Lehrscheininhaber) kann innerhalb des Gültigkeitszeitraumes im Umfang von maximal 8 UE als zusätzliche Fortbildung für Erste Hilfe-Ausbilder und Erste Hilfe-Multiplikatoren anerkannt werden. Abschnitt 7: Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen anderer Hilfsorganisationen Eine Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen für Erste Hilfe- Ausbilder anderer Hilfsorganisationen (ASB, DRK, JUH, MHD) ist innerhalb des Gültigkeitszeitraumes grundsätzlich im Umfang von maximal 16 UE bzw. 8UE für Erste Hilfe-Ausbilder der DLRG möglich. Eine Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen für Sanitätsausbilder anderer Hilfsorganisationen ist innerhalb des Gültigkeitszeitraumes grundsätzlich im Umfang von maximal 16 UE bzw. 8UE für Sanitätsausbilder möglich. Darüber hinaus besteht innerhalb des Gültigkeitszeitraumes die Möglichkeit, Rettungsdienstfortbildungen der Hilfsorganisationen im Umfang von maximal 16 UE bzw. 8UE für Sanitätsausbilder und maximal 8 UE für Erste Hilfe-Ausbilder und Multiplikatoren anerkennen zu lassen. Seite 3 von 7

4 Abschnitt 8: Anerkennung von anderen Fortbildungsmaßnahmen Innerhalb des Gültigkeitszeitraumes können auch andere als bei der DLRG oder einer Hilfsorganisation besuchte Fortbildungen im Umfang von maximal 8 UE anerkannt werden. Hierbei sind in erster Linie Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im Beruf (miti Inhalten der Fach- und/oder Methodenkompetenz), an Hochschulen oder an anderen Bildungseinrichtung (z.b. VHS) vorgesehen, die den Grundsatz der Anerkennung nach Abschnitt 4 erfüllen. Abschnitt 9: Zuständigkeit Wie für die Verlängerung von Ausbildungsberechtigungen ist der Ausbildungsbeauftragte für Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung (ABEHSAN) des DLRG LV Württemberg e.v. auch für die Anerkennung von Fortbildungsleistungen zuständig. Dieser entscheidet auch auf Antrag über die Anerkennung von in dieser Fortbildungsrichtlinie nicht genannten Qualifikationen im Einzelfall. Abschnitt 10: Einzureichende Unterlagen Anerkennungen sind nur dann möglich, wenn der Fortbildungsnachweis schriftlich eingereicht wird. Dieser ist gemeinsam mit dem Verlängerungsantrag gem. Rundschreiben 09/03 an das LV-Referet EH/San einzureichen. Aus diesem müssen folgenden Angaben ersichtlich sein: Organisation Datum der Fortbildung Ort der Fortbildung Art der Fortbildung Zeitumfang der Fortbildung Ausbilder/Lehrbeauftragter/Referent Seite 4 von 7

5 Abschnitt 11: Inkrafttreten Die Fortbildungsrichtlinie tritt am in Kraft und wurde zuletzt mit dem Rundschreiben 20/05 vom überarbeitet. Gez. Dr. Eberhard Jörg Gez. Jörg Gaiser Harry Magunia LV-Arzt Stellv. LV-Arzt Referatsleiter und ABEHSAN Seite 5 von 7

6 Anlage Übersicht über die Anerkennungsmöglichkeiten und den Umfang der Anerkennung für medizinische Lehrqualifikationen Jahresfortbildung für EH-Ausbilder EH-Multiplikatoren SAN-Ausbilder im DLRG LV Württemberg e.v. Ausbildung und Fortbildung von AED-Ausbildern im DLRG LV Württemberg e.v. Erfolgreich besuchter Sanitätslehrgang B od. C der DLRG Ausbildung und Fortbildung für Ausbilder Sw/RettSw (Lehrscheininhaber) Fortbildung für Multiplikatoren Sw/RettS Fortbildung für Erste Hilfe-Ausbilder anderer Hilfsorganisationen Fortbildung für Sanitätsausbilder anderer Hilfsorganisationen Rettungsdienstfortbildung anderer Hilfsorganisationen Fortbildungen an anderen Bildungseinrichtungen (Bsp. Hochschule, VHS) mit Inhalten zu Fach- und/oder Methodenkompetenz EH-Ausbilder (381) EH-Multiplikator (391) SAN-Ausbilder (382) Min. 16 UE Min. 16 UE Min. 16 UE Einmalig 16UE Max. 16 UE Max. 16 UE Max. 16 UE Seite 6 von 7

7 Anlage Übersicht über die Anerkennungsmöglichkeiten und den Umfang der Anerkennung für medizinische Lehrqualifikationen mit Gültigkeit der Lehrberechtigung EH/SAN ab 2006 Jahresfortbildung für EH-Ausbilder EH-Multiplikatoren SAN-Ausbilder im DLRG LV Württemberg e.v. Ausbildung und Fortbildung von AED-Ausbildern im DLRG LV Württemberg e.v. Erfolgreich besuchter Sanitätslehrgang B od. C der DLRG Ausbildung und Fortbildung für Ausbilder Sw/RettSw (Lehrscheininhaber) Fortbildung für Multiplikatoren Sw/RettS Fortbildung für Erste Hilfe-Ausbilder anderer Hilfsorganisationen Fortbildung für Sanitätsausbilder anderer Hilfsorganisationen Rettungsdienstfortbildung anderer Hilfsorganisationen Fortbildungen an anderen Bildungseinrichtungen (Bsp. Hochschule, VHS) mit Inhalten zu Fach- und/oder Methodenkompetenz Ausbilder EH (381) Multiplikator EH (391) Ausbilder SAN (382) Min. 8 UE Min. 8 UE Min. 8 UE Einmalig 8UE Seite 7 von 7

8 Referat Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung Antrag auf Verlängerung der Erste Hilfe Ausbilder / Multiplikator EH Berechtigung Bearbeitungsvermerk: DLRG LV Württemberg e.v. Referat EH/SAN Mühlhäuserstr.305 Eingang: Verlängert ja nein Bis: Stuttgart Versand: Personalien Name Vorname Registriernummer: für Rückfragen: / 381 / / bzw. 14 / 391 / / Gültigkeit abgelaufen: Durchgeführte Ausbildungen Bezeichnung (LSM, EH, EHT, Fortbildungen) (min. 1/Jahr innerhalb des Gültigkeitszeitraums) Ort Datum Besuchte Fortbildungen Bezeichnung (2x16 UE bzw. 2x8UE innerhalb des Gültigkeitszeitraums) Dauer Fremd- Ort, Datum (UE) Bescheinigung liegt bei ja/nein EH- Multiplikator Die Richtigkeit der oben gemachten Angaben wird hiermit bestätigt. Anlage: EH Ausbilder Urkunde ggf. Verlängerungsnachweise und Fremdbescheinigungen. 14 / 391 / / EH-Multiplikator: Name, Reg.-Nr., Datum, Unterschrift Unterschrift EH-Ausbilder

9 Referat Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung Antrag auf Verlängerung der Sanitätsausbilder Berechtigung Bearbeitungsvermerk: DLRG LV Württemberg e.v. Referat EH/SAN Mühlhäuserstr.305 Eingang: Verlängert ja nein Bis: Stuttgart Versand: Personalien SAN Ausbilder Name Vorname Regstriernummer: Erstausstellung: 14 / 382 / / Gültigkeit abgelaufen: Durchgeführte Ausbildungen Bezeichnung (San A/B/C, San-Training) (min. 1/Jahr innerhalb des Gültigkeitszeitraums) Ort Datum Besuchte Fortbildungen Bezeichnung (2x16 UE bzw. 2x8UE innerhalb des Gültigkeitszeitraums) Dauer Fremd- Ort, Datum (UE) Bescheinigung liegt bei ja/nein Hinweis: Die Rücksendung erfolgt an den einreichenden Sanitätsausbilder. Die Richtigkeit der oben gemachten Angaben wird hiermit bestätigt. Anlage: Sanitätsausbilder Urkunde ggf. Verlängerungsnachweise und Fremdbescheinigungen. 14 / 382 / / Sanitätsausbilder: Name, Reg.-Nr., Datum, Unterschrift

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