Änderungen bei der internationalen Arbeitskräftegestellung in Österreich
|
|
- Franz Burgstaller
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Autor: Dr. Heinz JIROUSEK Änderungen bei der internationalen Arbeitskräftegestellung in Österreich Datum/Ort: WKO Wien
2 Internationale Arbeitskräftegestellung Bisherige Beurteilung der intern. Arbeitskräftegestellung - EAS 3201, 3206, Mangels einheitlicher völkerrechtlicher Regelung des Begriffs des Arbeitgebers Rückgriff auf nationales Recht (Maßgeblichkeit des innerst. Rechts nach 3 Abs. 2 OECD-MA - Komplexe Umsetzung (Lösung über Schiene des Qualifikationskonflikts, Nachweis über Gutachten eines ausld. WT, erforderlichenfalls Verst.Verf.) 2
3 Österreich Slowakei X GmbH (Mutter) Y s.r.o (Tochter) Entsendung eines AN zur Tochterges. in SK Weiterverrechnung der Gehaltskosten an Y Management und Aufbau des Vertriebs in SK 3
4 Art. 15 (2) DBA-CSR (SK) entspricht OECD-MA Entsendefrist < 183 Tage Volle Besteuerung in Ö? VwGH: Die auf die Entsendung entfallenden Einkünfte seien freizustellen, da im Abkommensrecht nicht der Überlasser sondern der Beschäftiger der Arbeitgeber sei (wirtschaftlicher AG) 4
5 Bisherige Betrachtungsweise - Begriff wirtschaftlicher Arbeitgeber ist aus österr. Sicht der Ausfluss der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ( 21 BAO) und daher für die Wertung des Sachverhalts (Sachfrage) maßgeblich, nicht für die Rechtsfrage - Rz 923 LStR: Nur wenn Arbeitsgestellungsvertrag in einer Art und Weise gestaltet bzw. in der wirtschaftlichen Realität umgesetzt wird, dass die wirtschaftliche Funktion des AG nicht mehr beim Gesteller gelegen ist, führt 21 BAO zu einem Auseinanderfallen von zivilrechtlichem und steuerlichem AG - Bisherige Jud. anerkannte in zahlreichen Fällen 5 auch bei Entsendung den Überlasser als AG
6 Schlussfolgerungen des neuen VwGH- Erkenntnisses - Wandlung der Wertungsebene des Begriffs wirtschaftlicher Arbeitgeber bei der Arbeitskräfteentsendung - VwGH behandelt diesen Begriff nunmehr im Rahmen der Rechtsfrage - Für Zwecke der Abkommensauslegung (Art. 15 Abs. 2) also auf DBA Ebene ist der Beschäftiger als Arbeitgeber anzusehen - Rückgriff auf Art. 3(2) OECD-MA sei unzulässig, da dies nur dann zulässig sei, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordere. 6
7 Fazit - Obwohl aus dem OECD-MK 2010 erkennbar ist, dass allein aus dem Abkommenszusammenhang kein ausreichender Anhaltspunkt für die Auslegung des Begriffs Arbeitgeber isd Art. 15(2) abgeleitet werden kann, wird Rückgriff auf Art. 3(2) verworfen - Begründet wird die Entscheidung im Wesentlichen mit der wirtschaftlichen Tragung des Arbeitslohns durch Beschäftiger - Da im Fall von Assistenzleistungen bereits nach dem Fremdverhaltensgrundsatz bei der Leistungsabgeltung zwingend auch die Lohnkosten abgegolten werden müssen, kann sich 7 das Jud. nur auf Passivleistungen beziehen
8 Auswirkungen des Jud. auf die österr Verwaltungspraxis: Trotz rechtlicher Bedenken hins. der Begründung des Erkenntnisses besteht aus der Sicht des BMF kein Anlass, der (geänderten) Rsp. im Ergebnis nicht zu folgen Anwendung nur auf echte Arbeitskräftegestellung (Passivleistung) und nicht auf Assistenzleistungen (Aktivleistung) Umsetzung durch Erlass 8
9 Outbound Fälle - Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats wird anerkannt (Nichtanwendung von Art. 15 Abs. 2) - Steuerfreistellung soll aber im Regelfall nicht zur doppelten Nichtbesteuerung führen (vgl. hier auch die BEPS-Problematik!) - Wird ein ausld. Besteuerungsnachweis erbracht, soll daran die Vermutung geknüpft werden, dass der ausld. Staat aus seiner Sicht ebenfalls den Beschäftiger als wirtschaftlichen Arbeitgeber ansieht - Steuerfreistellung bleibt aber bestehen, wenn dokumentiert werden kann, dass Steuerbefreiung ausschließlich auf Grund des innerstaatlichen Rechts erfolgt (keine subject-to-tax - Klausel!) 9
10 Outbound Fälle - Freistellungsverpflichtung in Österreich dürfte sich nach Ansicht des BMF allerdings nur auf den Arbeitslohn beziehen, nicht auf einen allfälligen Gewinnaufschlag im Rahmen der Gestellungsvergütung - Der Gewinnaufschlag des Gestellers fällt unter Art. 7 und kann daher mangels Betriebstätte des Gestellers im Tätigkeitsstaat nicht erfasst werden - Kein Widerspruch zum Erkenntnis, da im ggstdl Fall nur der Gehaltsaufwand ohne Gewinnaufschlag verrechnet wurde und sich der VwGH daher zu diesem Thema nicht äußern musste 10
11 Inbound Fälle - Inländischer Beschäftiger ist nunmehr Arbeitgeber isd Art Keine Auswirkung auf Arbeitgebereigenschaft nach inländischem Recht, daher auch keine sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen! - Inländischer Beschäftiger kann daher auch nicht zur Lohnsteuerhaftung heran gezogen werden - Beschäftiger ist allerdings zum Steuerabzug nach 99 Abs. 1 Z 5 EStG verpflichtet (20%) - Dieser Steuerabzug schließt auch die Besteuerung der Arbeitslöhne ein (vgl. 98 Abs. 1 Z 4 letzter Satz EStG) 11
12 Inbound Fälle - Steuerentlastung bei gewerblicher Arbeitskräfteüberlassung wie bisher nach der DBA-EntlVO im Wege des FA BEO durch freiwilligen Lohnsteuerabzug (vgl. Df-Erlass AÖF 2006/127) - Im Fall konzerninterner Arbeitskräfteüberlassung war gem. 5(1) Z 4 DBA-EntlV eine unmittelbare Entlastung an der Quelle schon immer zulässig (vgl. auch AÖF 2007/217, Abs. 29) - Jetzt aber nur im Fall des freiwilligen LSt-Abzug - Unterbleibt freiwilliger LSt-Abzug, kann nur der Gewinnaufschlag von der BemGrdl für den Steuerabzug nach 99 EStG abgezogen werden 12
13 Sonderfall Deutschland - Sonderregelung in Art. 15 (3) DBA-D - Art. 15 (2 ) lit. b findet keine Anwendung auf Vergütungen für Arbeit im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung, wenn sich der Arbeitnehmer im anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält. - Dadurch sollte bei kurzfristigen Gestellungsverträgen die Problematik des Arbeitgebers ausgeschaltet werden - Entgegen ursprünglichen Einvernehmens wendet D diese Regelung auf Grund ihres Wortlauts nur auf Fälle gewerblicher Arbeitskräftegestellung an 13
14 Sonderfall Deutschland - Bei konzerninterner Überlassung gilt nach dt. Rechtsauffassung das beschäftigende Konzernunternehmen als steuerlicher Arbeitgeber, wenn Überlassung mehr als 3 Monate beträgt - Neuer Lösungansatz: - Anerkennung der deutschen Interpretation - Unmaßgeblichkeit der VwGH-Jud. daher bei gewerblicher Arbeitskräfteüberlassung (Besteuerung der AN weiterhin im Ansässigkeitsstaat) - Bei Konzernentsendung Auslösung der Steuerpflicht sofort, ungeachtet der Verweildauer 14
15 Sonderfall Schweiz - Festschreibung der alten Rechtsauslegung in einer Konsultationsvereinbarung aus 1999 (vgl. AÖF 2000/34) - Auf Grund von Art. 31 WVK (Übung der Vertragsparteien) wäre diese Interpretation weiterhin maßgeblich - Einverständnis mit Schweiz wurde jedoch bereits hergestellt, sich der Jud. des VwGH anzuschließen - Neuregelung daher bei Schweiz anwendbar 15
16 16
Paradigmenwechsel bei der Besteuerung überlassener Arbeitskräfte der neue Erlass Mag. Stefan Haas
Paradigmenwechsel bei der Besteuerung überlassener Arbeitskräfte der neue Erlass Mag. Stefan Haas Problematik: Anknüpfungspunkte mitunter zu mehreren Staaten Steuerpflicht in Österreich Unbeschränkte Steuerpflicht
MehrAnwendung des wirtschaftlichen Arbeitgeberkonzepts und wie soll der Staat das Steueraufkommen an der Quelle sichern?
Österreichische IFA-Veranstaltung zu grenzüberschreitenden Fragen der Arbeitnehmerüberlassung 2. Oktober 2014 Anwendung des wirtschaftlichen Arbeitgeberkonzepts und wie soll der Staat das Steueraufkommen
MehrInhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Teil 1: Einleitung
Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 13 Teil 1: Einleitung... 17 1.1. Sozialversicherung... 17 1.1.1. EU-/EWR-Staaten und Schweiz VO (EWG) 1408/71 bzw VO (EG) 883/2004... 17 1.1.1.1.
MehrIst Art 15 Abs 3 DBA Deutschland auch bei gewerblicher Überlassung zwischen zwei inländischen Unternehmen anwendbar?
Commercial Supply of Staff to Germany Robert Hofmann / Karl Waser*) Ist Art 15 Abs 3 DBA Deutschland auch bei gewerblicher Überlassung zwischen zwei inländischen Unternehmen anwendbar? Gewerbliche Commercial
MehrArbeitskräfteüberlassung über die Grenze - Herausforderung bei der Vermeidung von Doppelbesteuerung
Seite 1 Dokument 1 von 414 Aktuelles Recht zum Dienstverhältnis ARD 6420/7/2014 ARD 2014, 3 Heft 6420 v. 23.10.2014 Thema/Steuerrecht Arbeitskräfteüberlassung über die Grenze - Herausforderung bei der
MehrDie Ergebnisse des Salzburger Steuerdialoges 2015 im Bereich des Internationalen Steuerrechts
BMF - VI/8 (VI/8) 27. Oktober 2015 BMF-010221/0609-VI/8/2015 An Bundesministerium für Finanzen Finanzämter Großbetriebsprüfung Finanzpolizei Steuerfahndung Steuer- und Zollkoordination, Fachbereich Einkommen-
MehrStellungnahme zum Entwurf der Ergebnisunterlage zum Salzburger Steuerdialog 2015 Internationales Steuerrecht
Unser Zeichen 2015 BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN BMF VI/6 z.h Herrn SC Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr Johannesgasse 5 1010 Wien Sachbearbeiter Mag.Goldhahn/CS Telefon +43 1 811 73-250 email goldhahn@kwt.or.at
MehrAbfindungen. Jörg-Thomas Knies. 2.1 Steuerinländer mit ausländischen Einkünften (Outbound-Fall)
Abfindungen Jörg-Thomas Knies 2 Neben der Besteuerung des Arbeitslohns spielt häufig auch die Frage der Besteuerung von Abfindungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmertätigkeit
Mehr1 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland
TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung Griechenland 1 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland 1.1 Ansässigkeit nach dem DBA HI7679022 HI7679023 Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat
MehrSWK-Spezial Arbeitskräfteüberlassung
SWK-Spezial SWK-Spezial Arbeitskräfteüberlassung von Stefan Haas, Paul Hollaus, Bettina Poglies-Schneiderbauer 1. Auflage 2014 Linde Verlag Wien 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978
MehrGeleitwort. Abkürzungsverzeichnis. Tabellenverzeichnis. A Problemstellung 1. B Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes 5
Inhaltsverzeichnis Geleitwort Vorwort Abkürzungsverzeichnis Tabellenverzeichnis V VII XVII XXIII A Problemstellung 1 B Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes 5 C Die Besteuerung der Personengesellschaften
MehrLösung: Arbeitnehmerleid
Tutorium zum Internationalen Steuerrecht WiSe 2017/2018 Johannes Becker Lösung: Arbeitnehmerleid Aufgabe 1: Ingo Iller I. Innerstaatliche Rechtslage Ingo Iller (I) hat in Deutschland seinen Wohnsitz (
Mehr1.3 Ausübung der Tätigkeit in Litauen HI
TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung Litauen 1.3 Ausübung der Tätigkeit in Litauen HI7679140 Grundsätzlich wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert. [ 11 ] Wenn der Arbeitnehmer
MehrArbeitnehmerüberlassung im DBA-Recht
Arbeitnehmerüberlassung im DBA-Recht 183-Tage-Regel und Arbeitgeberbegriff Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht www.wu.ac.at/taxlaw 2. Oktober 1 2014 Vortrag Artikel 15 OECD-Musterabkommen
MehrÖGWT-Club Internationaler Personaleinsatz Umgang mit dem neuen wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff
ÖGWT-Club Internationaler Personaleinsatz Umgang mit dem neuen wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff Mag. Margit Müllner 14., 16. und 23.10.2014 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen. Vorgeschichte
MehrPolnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater
Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für 2013 Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater Vortrag bei der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer in Wroclaw am
Mehr1 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland
TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung Polen 1 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland 1.1 Steuerpflicht in Deutschland HI7693480 HI7693481 Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz
MehrNach den internationalen Besteuerungsregelungen der DBA steht Deutschland regelmäßig kein Besteuerungsrecht zu, wenn
TK Lexikon Sozialversicherung Ausländische Arbeitnehmer Lohnsteuer 1 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht 1.1 Wohnsitz im Inland HI726592 HI2330389 HI7390145 Für den Lohnsteuerabzug ist die Nationalität
MehrÄnderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
BMF - VI/8 (VI/8) 12. Juni 2014 BMF-010221/0362-VI/8/2014 An BMF-AV Nr. 102/2014 Bundesministerium für Finanzen Steuer- und Zollkoordination Finanzämter Großbetriebsprüfung Bundesfinanzgericht Änderungen
MehrDie Besteuerung von Dienstnehmereinkünften nach dem DBA mit Deutschland
Die Besteuerung von Dienstnehmereinkünften nach dem DBA mit Deutschland Dieses Infoblatt soll Antworten darauf geben, in welchem Staat Bezüge versteuert werden, die ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer,
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK
GZ. RV/3100270/2016 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. A in der Beschwerdesache des B, xxxx C, gegen die Bescheide des Finanzamts C mit Ausfertigungsdatum 15.7.2015
Mehr62 Ungleiche Besteuerung von im Ausland eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Kapitel 6001 Titel , )
Allgemeine Finanzverwaltung (Einzelplan 60) 62 Ungleiche Besteuerung von im Ausland eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Kapitel 6001 Titel 011 01, 012 01) 62.0 Deutschland behandelt inländische
MehrNach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden:
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
MehrBMF-Entwurf zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
URL: http://www.deloitte-tax-news.de/steuern/internationales-steuerrecht/bmfentwurf-zur-steuerlichen-behandlung-des-arbeitslohns-nach-dendoppelbesteuerungsabkommen-dba.html 29.11.2013 Internationales Steuerrecht
MehrInformationsveranstaltung zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen NL D
Informationsveranstaltung zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen NL D Günter Fuchs, Finanzamt Aachen-Stadt Team Grensoverschrijdend Werken en Ondernemen (Maastricht) Inhaltsangabe 1. Neues DBA Allgemeines
Mehrund aktueller VwGH-Judikatur?
PVP 9/2017 259 MMag. Karl Waser/Fabian Ecker Grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung: Wann besteht eine Kommunalsteuerpflicht aufgrund des AbgÄG 2016 und aktueller VwGH-Judikatur?» PVP 2017/74 Viele
MehrDer neue Entstrickungstatbestand: Grenzen und Zweifelsfragen
Der neue Entstrickungstatbestand: Grenzen und Zweifelsfragen Karoline Spies 15. März 2017 Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht www.wu.ac.at/taxlaw 1 Agenda I. Entstrickungsbesteuerung
MehrDie Besteuerung von Arbeitnehmern im Dreieckssachverhalt
GRENZGÄNGER Die Besteuerung von Arbeitnehmern im Dreieckssachverhalt von Univ.-Prof. Dr. Stephan Kudert und M.Sc.Tobias Hagemann, beide Europa Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) Die Besteuerung von
Mehr9. Steuergespräch der IFA Regionalgruppe Westfalen am 05. Juni 2014 in Bielefeld
REGIONALGRUPPE WESTFALEN 9. Steuergespräch der IFA Regionalgruppe Westfalen am 05. Juni 2014 in Bielefeld Internationale Mitarbeiterentsendungen anhand aktueller Praxisfälle Referenten: Frau Dipl.-Finanzwirtin
MehrAufgabe 1. Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB
Aufgabe 1 Der EDV-Fachmann Horst Acker ist bei einer Firma in Halle/Saale beschäftigt. Im Auftrag seiner Firma ging er im März 2003 nach Brunei (kein DBA), um beim dortigen Sultan die Installation einer
MehrSWI-Jahrestagung: Der wirtschaftliche Arbeitgeberbegriff nach Art 15 Abs 2 OECD-MA
Meaning of Employer According to Art 15 Para 2 OECD MC Alexander Zeiler / Erik Pinetz*) SWI-Jahrestagung: Der wirtschaftliche Arbeitgeberbegriff nach Art 15 Abs 2 OECD-MA SWI CONFERENCE: THE MEANING OF
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK
GZ. RV/7104109/2014 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., A, B, vertreten durch C, gegen den Bescheid des Finanzamtes D vom 7. Mai 2012, betreffend
MehrTeil C: Persönliche Steuerpflicht
Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil C: Persönliche Steuerpflicht Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater für Internationales
MehrSteuerwissenschaftliche Schriften. Almut Breuer. Gewinntransfers im Recht der DBA. Nomos
Steuerwissenschaftliche Schriften 49 Almut Breuer Gewinntransfers im Recht der DBA Nomos Steuerwissenschaftliche Schriften Herausgegeben von Prof. Dr. Lars P. Feld, Walter Eucken Institut, Freiburg i.
MehrTeam Grensoverschrijdend Werken en Ondernemen
Team Grensoverschrijdend Werken en Ondernemen Grenzüberschreitende Besteuerung bei Arbeitnehmersachverhalten Auswirkung der 30 % Regelung (NL) bei bestehender Ansässigkeit in Deutschland Agenda kurze Vorstellung
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 8 GZ. RV/0512-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung)
Mehr3. dass ich mich verpflichte, jede Änderung meines Wohnsitzes dem oben genannten Arbeitgeber und der Finanzbehörde mitzuteilen.
1. Ausfertigung für den Arbeitgeber, Dienststempel Gre -1 a Ansässigkeitsbescheigung für Grenzgänger 08.2002 10 000 2. Ausfertigung für den Grenzgänger, Dienststempel Gre -1 b Ansässigkeitsbescheigung
MehrIFA-Nationalbericht The Notion of Tax. Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine KANDUTH-KRISTEN, LL.M. Ass.-Prof. MMag. Dr. Sabine ZIRNGAST, LL.M.
IFA-Nationalbericht 2016 The Notion of Tax Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine KANDUTH-KRISTEN, LL.M. Ass.-Prof. MMag. Dr. Sabine ZIRNGAST, LL.M. Alpen-Adria-Universität Klagenfurt Institut für Finanzmanagement
MehrSteuerliche Fragen bei Entsendung von Arbeitskräften Österreich und Ungarn
1 Steuerliche Fragen bei Entsendung von Arbeitskräften Österreich und Ungarn WKO Webinar 20. 09. 2016 Mag. (FH) Ildikó Nagl Steuerberaterin 2 Themenübersicht Allgemeine Einführung Entsendung von österreichischen
MehrUpdate Entsendung und Arbeitskräfteüberlassung. Herausforderungen aufgrund der Neuregelungen im LSDB-G und des wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriffs
Update Entsendung und Arbeitskräfteüberlassung Herausforderungen aufgrund der Neuregelungen im LSDB-G und des wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriffs Konzerninterne Entsendung Dienstleistungsentsendung Themen
MehrHEUSER & COLLEGEN Auslandsentsendung und Beschäftigung ausländischer Forscher: Steuern und Sozialversicherung
Auslandsentsendung und Beschäftigung ausländischer Forscher: Steuern und Sozialversicherung www.heuser-collegen.de Seite 1 I. Steuern Steuern Einkommensteuerpflicht Doppelbesteuerung Vermeidung durch Doppelbesteuerungsabkommen
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Feldkirch Senat 1 GZ. RV/0376-F/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gmd., Ad., vom 22. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat (Wien) 14 GZ. RV/1725-W/05 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-AG, Adresse, vertreten durch B, vom 14. September 2005 gegen den Bescheid
MehrDie Besteuerung von Abfindungszahlungen nach den DBA seit dem
BEPS-UMSETZUNGSGESETZ Die Besteuerung von Abfindungszahlungen nach den DBA seit dem 1.1.17 von StB Matthias Schmitt, PwC GmbH, München und StB Erik Muscheites PwC GmbH, Frankfurt am Main Durch das Gesetz
Mehr# 2. INFOLETTER Lohnsteuer. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,
Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, bereits zum 01.12.2015 ist ein neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden (DBA Niederlande 2012) in Kraft getreten.
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK
GZ. RV/7104421/2016 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. RR. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 07. März 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien
MehrEinkünftequalifikation bei Immobiliendirektinvestitionen
Claudia Pischetsrieder Einkünftequalifikation bei Immobiliendirektinvestitionen in Ungarn und Tschechien unter Einschaltung von haftungsbeschränkten Personengesellschaften PETER LANG EuropäischerVerlag
MehrBerufungsentscheidung
E Außenstelle Graz Senat 8 GZ. RV/0259-G/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Weiz betreffend Einkommensteuer für das Jahr
MehrMitarbeiterentsendung Steuer & Sozialversicherung
Mitarbeiterentsendung Steuer & Sozialversicherung Forum Law, Tax, Compliance 23. Juni 2016 Themenübersicht 1 2 3 4 5 Kurze Vorstellung Mitarbeiterentsendung - Einstieg Die Steuern - Fall: Frau Klaus Die
MehrEinschränkungen bei der Auslandstätigkeit von Unternehmensgruppen
Einschränkungen bei der Auslandstätigkeit von Unternehmensgruppen RA a.univ.-prof. MMag. Dr. Christoph Urtz Wahl des Themas und Übersicht über den Vortrag Übersicht über die Themen des Vortrages: - 1.
MehrRechtsprechung zum Internationalen Steuerrecht
Rechtsprechung zum Internationalen Steuerrecht Juristische Methodik am Beispiel aktueller Entscheidungen des I. BFH-Senats zu den Doppelbesteuerungsabkommen und den innerstaatlichen Vorschriften mit Auslandsbezug
Mehrmailingleitner austria
PAGE 1/5 AUGUST 2013 SEITE 1/5 AUGUST 2013 Austrian Supreme on treatment of short-term leasing of personnel under tax treaty law Recently, the Austrian Supreme decided on a case of short-term cross-border
MehrArbeitgeberpflichten bei Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg
Arbeitgeberpflichten bei Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg Rosita Kasel 20.Januar 2016 Folie 1 Arbeitgeberpflichten bei Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg Inhalt Folie I. Grundlagen
MehrNettoabzugsbesteuerung und Inbound-Arbeitskräftegestellung
Karl Waser*) Nettoabzugsbesteuerung und Inbound-Arbeitskräftegestellung Nettoabzugsbesteuerung bei Inbound-Arbeitskräftegestellung zulässig Nettoabzugsbesteuerung NET WITHHOLDING Withholding TAX Tax PROCEDURE
MehrAnlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 2016
Formulare für Ihre Einkommensteuererklärung Anlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 2016 Ausgabe 2017 201600326201 1 2 Name Vorname 3 Steuernummer 4 Ausländische Einkünfte aus
MehrReisekosten-Novelle BGBl
Seite 1 Aktuelles Recht zum Dienstverhältnis ARD 5786/7/2007 Heft 5786 v 13072007 Neue Vorschriften Reisekosten-Novelle 2007 - BGBl Bundesgesetz, mit dem das EStG 1988, das UStG 1994 und das ASVG geändert
MehrGrenzüberschreitende Geschäftsführungsgestaltungen:
64 PVP 3/2018 THEMA AlV-Beiträge für Niedrigverdiener Betriebliche Vorsorgekassen KURZINFO Die AlV-Beitragssenkung gilt auch für freie DN. Der DG-Anteil beträgt unverändert 3 %. Ein DN, dessen monatliche
MehrGrenzüberschreitende (Konzern-)Arbeitskräfteüberlassung: Neue Steuerregeln und mehr Bürokratie (Teil 2)
Mag. Martin Hummer/MMag. Karl Waser PVP 2014/69, 267 Grenzüberschreitende (Konzern-)Arbeitskräfteüberlassung: Neue Steuerregeln und mehr Bürokratie (Teil 2) Mit dem Erlass vom 12. 6. 2014, BMF-010221/0362-VI/8/2014
MehrFragen zu Anwendung des Art 15 OECD-MA in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer nicht aktiv tätig ist
Österreichische IFA-Veranstaltung zu Expatriats 27. Januar 2015 Fragen zu Anwendung des Art 15 OECD-MA in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer nicht aktiv tätig ist Martin Reinhold Siemens AG Page 1 Die
MehrGRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN. von Arbeitnehmern. Sabine Meister, Jan Schuler. Finanzamt Trier. Finanzamt Trier
GRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN von Arbeitnehmern Sabine Meister, Jan Schuler Grenzüberschreitende Tätigkeiten 25. September 2017 Folie 1 Inhalt Folie 1. Welteinkommensprinzip.. 3 2. Grundsätze der Doppelbesteuerung.
MehrMitarbeiterentsendung aus deutscher Steuersicht. Deutsch-Ungarische Industrieund Handelskammer Ra/StB Frank Dissen
Mitarbeiterentsendung aus deutscher Steuersicht Deutsch-Ungarische Industrieund Handelskammer Ra/StB Frank Dissen 09.02.2017 Mitarbeiterentsendung aus deutscher Steuersicht 1. Grundsatz deutscher Abkommens-Politik:
MehrDie steuerliche Bedeutung der Abgrenzung zwischen Arbeitskräfteüberlassung und Werkvertrag bei der Tätigkeit ausländischer Unternehmer in Österreich
Quelle: Stefan Haas und Karl Waser in SWI 2013 Die steuerliche Bedeutung der Abgrenzung zwischen Arbeitskräfteüberlassung und Werkvertrag bei der Tätigkeit ausländischer Unternehmer in Österreich Personnel
MehrIch, der Unterzeichnende (Name und Vorname) geb. am in Beruf erkläre, 1. dass ich in bei der Firma (Name und Anschrift des Arbeitgebers)
1. Ausfertigung für den Arbeitgeber An das Finanzamt / Kantonale Steueramt Steuernummer: Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger zum Zwecke der Ermäßigung der Abzugssteuern nach Artikel 15a Abs. 1 Satz
MehrBeratung von internationalen Mitarbeiterentsendungen
Steuerberater/Wirtschaftsprüfer treffen Hochschule Beratung von internationalen Mitarbeiterentsendungen Tino Boller Steuerberater/MBA International Taxation Agenda 1. Einführung 2. Grundlagen des nationalen
MehrHaftung für Abzugssteuer bei beschränkter Steuerpflicht
Haftung für Abzugssteuer bei beschränkter Steuerpflicht Haftung für Abzugssteuer bei beschränkter Steuerpflicht Univ.-Prof. DDr. Georg Kofler, LL.M. (NYU), Universität Linz / Mag. Bernhard Renner, BFG
MehrDoppelbesteuerungsabkommen - Entlastungsverordnung
Doppelbesteuerungsabkommen - Entlastungsverordnung Vorbemerkungen Beschränkt Steuerpflichtige, das sind (natürliche oder juristische) Personen ohne (Wohn-)Sitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz der tatsächlichen
MehrVermietung und Verpachtung
Vermietung und Verpachtung Christian Stangl Umsatzsteuertagung 2005 Umsatzsteuer und Immobilien Johannes Kepler Universität Linz 23.11.2005 1 Übersicht Begriff der Vermietung und Verpachtung traditionelles
MehrDie Wegzugsbesteuerung gemäß Art 5 Anti-BEPS-RL Anpassungsbedarf für Österreich?
Dr. Michael Schilcher, BMF Die Wegzugsbesteuerung gemäß Art 5 Anti-BEPS-RL Anpassungsbedarf für Österreich? Datum/Ort: Überblick Anti-BEPS-RL Richtlinie mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken
Mehr2889/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.
2889/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung 1 von 5 2889/AB XXIV. GP Eingelangt am 11.09.2009 BM für Finanzen Anfragebeantwortung Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Wien, am September 2009
MehrBerufungsentscheidung
S Außenstelle Wien Senat 5 GZ. RV/3263-W/02 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat XYZam 27. 04. 2004 über die Berufung der Bw., vertreten durch TPA GmbH, gegen den Bescheid
MehrDoppelbesteuerungsabkommen Österreich-Slowenien
Schriftenreihe zum Internationalen Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Slowenien Schriftenreihe IStR Band 87 von Michael Lang, Veronika Daurer 1. Auflage 2015 Linde Verlag Wien 2014 Verlag
MehrBUNDESFINANZHOF. EStG 8 Abs. 1, 8 Abs. 2 Satz 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. Urteil vom 18. Dezember 2008 VI R 34/07
BUNDESFINANZHOF 1. Ein Fahrzeug, das aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, unterfällt nicht der
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/1109-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch A, vom 24. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes C,
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK
GZ. RV/4100170/2013 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf, N, vertreten durch Mag. Alfred Schmid, N. gegen den Bescheid des FA Landeck Reutte
MehrDBA-Betriebsstätte eines polnischen Unternehmens in Deutschland. Ermittlung des in Deutschland steuerpflichtigen Betriebsstätten-Gewinnes
DBA-Betriebsstätte eines polnischen Unternehmens in Deutschland Ermittlung des in Deutschland steuerpflichtigen Betriebsstätten-Gewinnes A. Allgemeines 1. Begriff der DBA-Betriebsstätte gemäß Art. 5 Abs.
MehrDividende oder Veräußerungspreis?
Dividende oder Veräußerungspreis? Draga Turic Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht www.wu.ac.at/taxlaw 1 Einleitung 10 Abs 1 Z 1 KStG: Beteiligungsertragsbefreiung für Inlandsbeteiligungen
MehrAktuelle Probleme von Freistellungs und Anrechnungsmethode. Prof. Dr. Roland Ismer Vortrag vom 20. Juni 2013
Aktuelle Probleme von Freistellungs und Anrechnungsmethode Prof. Dr. Roland Ismer Vortrag vom 20. Juni 2013 ÜBERBLICK A. Einführung B. Aktuelle Probleme bei der Freistellungsmethode C. Aktuelle Probleme
MehrSteuerrückerstattung bei unterjährigem Wegzug nach Deutschland
BMF - VI/7 (VI/7) 28. Oktober 2016 BMF-010222/0058-VI/7/2016 An Bundesministerium für Finanzen Finanzämter Steuer- und Zollkoordination, Fachbereich Einkommen- und Körperschaftsteuer Steuer- und Zollkoordination,
MehrEntgelt. 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug. 2 Berücksichtigung als Einmalzahlung
TK Lexikon Sozialversicherung Dreizehntes Gehalt Entgelt 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug HI726781 HI2765856 Ein 13. Monatsgehalt gehört zum (steuerpflichtigen) Arbeitslohn. Dies
MehrSalzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage Internationales Steuerrecht
Quelle: Bundesministerium für Finanzen; BMF-010221/0636-VI/8/2013 Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage Internationales Steuerrecht Die Ergebnisse des Salzburger Steuerdialoges 2013 im Bereich
MehrAuswirkungen der abkommensrechtlichen Tie-Breaker- Regel auf die unbeschränkte Steuerpflicht?
ISR 2017, 155 (Heft 05) StB Dr. Tobias Hagemann, M.Sc., LL.M., Frankfurt/O. Auswirkungen der abkommensrechtlichen Tie-Breaker- Regel auf die unbeschränkte Steuerpflicht? EStG 2002 1 Abs. 1, 1 Abs. 4, 21
MehrDoppelbesteuerungsabkommen mit Polen - Überblick
Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen - Überblick Nachstehende Ausführungen geben einen kurzen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens, das am 4. Februar 2005 im BGBl.
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK
GZ. RV/1100480/2013 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R in der Beschwerdesache XY gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 30. September 2013 betreffend Festsetzung
MehrBestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte bei Arbeitnehmern
Oberfinanzdirektionen Münster 19.02.2010 S 2353 20 St 22 31 Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte bei Arbeitnehmern Neuregelung durch die Lohnsteuer-Richtlinien 2008, die BFH-Urteile vom 10.07.2008
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 4 GZ. RV/0585-W/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Y-GmbH als Rechtsnachfolger der X- B.V., Zweigniederlassung Österreich, vertreten durch
Mehr3. Erhebung der Lohnsteuer nach den Regelvorschriften
BMF 31.07.2002 IV C 5 -S 2369-5/02 BStBl 2002 I 707 Besteuerung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei beschränkt einkommensteuerpflichtigen Künstlern Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung
MehrInhaltsverzeichnis Einleitung II. Zugrunde liegende Begriffe und Rahmenbedingungen III. Artikel 18 OECD-MA
Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 13 I. Einleitung... 17 I.1. Problemstellung... 17 I.2. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes... 21 II. Zugrunde liegende Begriffe und Rahmenbedingungen...
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK
GZ. RV/7101958/2015 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Stb, vom 20. Februar 2015, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien
MehrMerkblatt. zu Beschäftigung von Arbeitskräften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten nach dem bzw
Merkblatt zu Beschäftigung von Arbeitskräften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten nach dem 30.04.2011 bzw. 31.12.2011 1 Mit 01.05.2004 sind folgende Staaten der EU beigetreten: Estland, Lettland, Litauen,
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 8 GZ. RV/1725-W/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln betreffend Einkommensteuer
MehrDBA FRA Art 2 Abs 1 Nr 4; DBA AUT Art 15 Abs 1; DBA AUT Art 4 Abs 2; FGO 100 Abs 1 Satz 4; DBA FRA Art 13 Abs 5
BFH Beschluss v. 04.11.2014 IR19/13 Ausland: Keine abkommensübergreifende Wirkung der Ansässigkeitsbestimmung in DBA; Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage bei schon vor Klageerhebung erledigtem
MehrEntgelt LSt SV. Beiträge des Arbeitgebers zu einer Rückdeckungsversicherung frei frei
TK Lexikon Steuern Rückdeckung (bav) Rückdeckung (bav) HI1205727 Zusammenfassung LI1882331 Begriff Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer
MehrVorwort Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis. Einleitung 1
Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V IX XV XVI XVII Einleitung 1 I. Intertemporale und interpersonale Besteuerung der Altersversorgung
MehrArbeitgebereigenschaft und Betriebsstättenrisiko bei der Arbeitnehmerüberlassung
Internationales Steuerrecht Redaktion: MR Hon.-Prof. Dr. Heinz Jirousek Dr. Kasper Dziurdź WU ÖStZ 2014/ 188, 121 Arbeitgebereigenschaft und Betriebsstättenrisiko bei der Arbeitnehmerüberlassung Im Erkenntnis
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat (Wien) 17 GZ. RV/1889-W/04 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des A., geb. XX.XX.XXXX, vom 31. Juli 2004 gegen die Einkommensteuer-bescheide
MehrDie Bedeutung der Änderungen im OECD-Kommentar 2010 zum Begriff des Arbeitgebers nach Art. 15 Abs. 2 OECD-MA
swi-03-2011.fm Seite 105 Dienstag, 1. März 2011 10:06 10 Michael Lang*) Die Bedeutung der Änderungen im OECD-Kommentar 2010 zum Begriff des Arbeitgebers nach Art. 15 Abs. 2 OECD-MA THE RELEVANCE OF THE
MehrWiener Konzernsteuertag 2011: Grenzüberschreitende Konzernfinanzierung
Wiener Konzernsteuertag 2011: Grenzüberschreitende Konzernfinanzierung Verdecktes Eigenkapital Wien, Verdecktes Eigenkapital Steuerpflichtiger grundsätzlich frei in Wahl der Finanzierungsmittel, aber steuerliche
MehrEntgeltoptimierung für Mitarbeiter: Gestaltungsmöglichkeiten Steuern, Sozialversicherung, Arbeitsrecht. Dr. Simon Zepf Rechtsanwalt
für Mitarbeiter: Gestaltungsmöglichkeiten Steuern, Sozialversicherung, Arbeitsrecht Dr. Simon Zepf Rechtsanwalt 1 Entgeltumwandlung Bisheriger Bruttolohn wird abgesenkt, Arbeitnehmer erhält einen wertmäßigen
MehrI. Ausgangslage: II. Rechtliche Beurteilung:
STELLUNGNAHME VI/2010 Quotenregelung I. Ausgangslage: Dr.Georg Bruckmüller, Vertrauensanwalt c/o Bruckmüller Zeitler Rechtsanwälte GmbH Huemerstraße 23, 4020 Linz Die Gewerkschaft PRO-GE hat für Leiharbeiter
Mehr