Nachträge vermeiden statt bearbeiten, Nachtragsmanagement aus Sicht des Auftraggebers
|
|
- Mona Fürst
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Nachtrag ohne Nachschlag Nachträge vermeiden statt bearbeiten, Nachtragsmanagement aus Sicht des Auftraggebers Matthias Schmauder Dipl. Ing. (FH) Landschaftsgärtner Landschaftsarchitekt BDLA Ausschreibung und Objektüberwachung Landesgartenschauen Mosbach 1997 Kaiserslautern 2000 Projektsteuerung Landesgartenschau Weil am Rhein 1999 u.a. Geschäftsführer der Landesgartenschauen Trier 2004 Bingen 2008 Landau 2015 Oberbauleiter / stv. Betriebsleiter im Betrieb des Garten- und Landschaftsbau 2001 Seite 1
2 Inhalt - Arten der Auftraggeber - Vertragsgrundlagen - Bausoll - Abweichungen - Vermeidung innerhalb der einzelnen Leistungsphasen der HOAI - Nach-Nachtragsmanagement - Zusammenfassung Seite 2
3 Der Auftraggeber - privater Auftraggeber - gewerblicher Auftraggeber / Bauträger / GU - institutioneller Auftraggeber, meist öffentlicher AG Seite 3
4 - privater Auftraggeber - im Regelfall keinerlei Erfahrung im Bauwesen dafür aber oft sehr gute Pflanzenkenntnis - Welches Vertragsrecht?? Empfehlung aus Sicht des Landschaftsarchitekten: Willst du aber ein Leben lang glücklich sein, so schaffe dir einen Garten und auf dem Weg dahin vertraue dich einem Landschaftsarchitekten an Daher im Folgenden keine weitere Vertiefung. Seite 4
5 - Gewerblicher Auftraggeber / Bauträger / GU - im Regelfall regelmäßige Erfahrung im Bauwesen - tendenziell VOB als Vertragsgrundlage Abwicklung zwischen Unternehmern, siehe folgende Ausführungen Seite 5
6 öffentlicher Auftraggeber - weniger oder mehr Erfahrung im Bauwesen - üblicherweise VOB ( Fördermittel etc.) - Meistens Dienstleister im Auftrag, auf Basis der HOAI Seite 6
7 Bausoll - Definiert über den Bauvertrag - Grundlage: Leistungsbeschreibung - Vertragsfristen - aber auch Planunterlagen Und: allgemein anerkannte Regeln der Technik Seite 7
8 Abweichungen - Verzögerte Vorleistungen - zeitliche Verschiebungen im Bauablauf - mangelnder Baugrund - Eidechsen und Brutvögel - fehlende Planunterlagen Freigabe! -- allgemein anerkannte Regeln der Technik was der Auftraggeber planen lässt ist nicht ausführbar Seite 8
9 Seite 9
10 Abweichungen - jede Abweichung vom vereinbarten Bausoll Basis für den nächsten Nachtrag Besser: Klare unmissverständliche Definition des Bausoll Nach Submission keine Änderung des Bauentwurfes Seite 10
11 Vermeidung innerhalb der einzelnen Leistungsphasen HOAI: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Einteilung in Leistungsphasen = zeitlicher Ablauf des Projektes Sinnhafte Aneinanderreihung von Abläufen Optimal: Jede Phase beenden, bevor die nächste begonnen wird. Beauftragung aller Leistungsphasen Seite 11
12 Vermeidung innerhalb der einzelnen Leistungsphasen Leistungsphase (LP) 1: Grundlagenermittlung Klärung der Aufgabenstellung Einzelgarage, oder Tiefgarage japanischer Garten, oder Schwimmteich Der Auftraggeber muss von Anfang an wissen was er will! oder Nachträge in Kauf nehmen. Seite 12
13 Vermeidung innerhalb der einzelnen Leistungsphasen Leistungsphase (LP) 1: Grundlagenermittlung Ortsbesichtigung Die Ortsbesichtigung wurde als weitere Grundleistung in die HOAI 2013 aufgenommen. Im Grunde handelt es sich um eine Selbstverständlichkeit, die der Ordnung halber erwähnt worden ist. vergl. HOAI Kommentar Locher/Koeble/Frik Analoge Festschreibung innerhalb der VOB fehlt leider. Seite 13
14 Vermeidung innerhalb der einzelnen Leistungsphasen Leistungsphase (LP) 1: Grundlagenermittlung Beraten zum Leistungs- und Untersuchungsbedarf Altlasten Kampfmittel Flora und Fauna Bodenverhältnisse Baugrund Nichtbeauftragung der LP 1 ist am falschen Ende gespart Ebenso Nichtbeauftragung von Fachgutachtern Seite 14
15 Seite 15
16 Vermeidung innerhalb der einzelnen Leistungsphasen Leistungsphase (LP) 2: Vorentwurf Berücksichtigung der standörtlichen Rahmenbedingungen Verlangen Sie als Auftraggeber nichts unmögliches, sondern nur das was der Standort hergibt. Seite 16
17 Vermeidung innerhalb der einzelnen Leistungsphasen Leistungsphase (LP) 3: Entwurf Angaben zu Materialien, Ausstattungen Rechtliche Vorgaben Terminlicher Ablauf Hier beginnt meist die Prokrastination der Entscheidungsträger Seite 17
18 Seite 18
19 Vermeidung innerhalb der einzelnen Leistungsphasen Leistungsphase (LP) 4: Genehmigungsplanung Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen. Geübte Praxis: Ausschreibung der Bauleistung bereits nach LP 3 auf Basis der Entwurfsplanung. Verschieben von Entscheidungen in die Kalkulations- und Ausführungsphase. Seite 19
20 Vermeidung innerhalb der einzelnen Leistungsphasen Leistungsphase (LP) 5: Ausführungsplanung Erarbeiten der Ausführungsplanung. bis zur AUSFÜHRUNGSREIFEN Lösung als GRUNDLAGE für die WEITEREN Leistungsphasen Seite 20
21 Vermeidung innerhalb der einzelnen Leistungsphasen Leistungsphase (LP) 6: Vorbereitung der Vergabe Aufstellen eines Terminplanes unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter, witterungsbedingter Erfordernisse Koordinieren des LV mit den fachlich Beteiligten Seite 21
22 Vermeidung innerhalb der einzelnen Leistungsphasen Leistungsphase (LP) 7: Mitwirkung bei der Vergabe Prüfen und Werten der Angebote u.a. auf Angemessenheit der Preise Führen von Bietergesprächen konsequente Anwendung von VOB(/A 15 (1) 1 und (2): Aufklärung über Leistungsfähigkeit und Angemessenheit der Preise Seite 22
23 Vermeidung innerhalb der einzelnen Leistungsphasen Leistungsphase (LP) 7: Mitwirkung bei der Vergabe konsequente Anwendung von VOB(/A 16 (6): Zuschlag auf das Angebot, das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte, wie z. Bsp. Qualität, Preis,..Betriebs und Folgekosten, oder Ausführungsfrist als das wirtschaftlichste erscheint. Das niedrigste Angebot ist nicht entscheidend. Seite 23
24 Vermeidung innerhalb der einzelnen Leistungsphasen Leistungsphase (LP) 7: Mitwirkung bei der Vergabe Mitwirken bei der Auftragserteilung: Einholung notwendiger Unterlagen: URKALKULATION und in den Umschlag schauen Damit rechtzeitige Dokumentation der Grundlagen der Preisermittlung Seite 24
25 Vermeidung innerhalb der einzelnen Leistungsphasen Leistungsphase (LP) 8: Objektüberwachung In der HOAI ist der Begriff Nachtrag nicht enthalten Der Gesetzgeber scheint davon auszugehen, dass bei korrekter Abarbeitung der Leistungsphasen keine Nachträge entstehen. Aber: Nach heutiger HOAI gehört die Prüfung von Nachträgen zum Grundleistungshonorar, soweit nicht Besonderheiten vorliegen. Seite 25
26 Vermeidung innerhalb der einzelnen Leistungsphasen Leistungsphase (LP) 8: Objektüberwachung Sei schlau denn die Regeln sind dumm. VOB/B = Ausformulierung und Versuch der inhaltlichen Füllung der Bestimmungen des BGB. Aber: Immer noch zu viel Raum für juristische Auslegung Seite 26
27 Vermeidung innerhalb der einzelnen Leistungsphasen VOB/B 2 (5): Werden durch Änderung des Bauentwurfs oder andere Anordnungen des Auftraggebers die Grundlagen des Preises. geändert, So ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. Die Vereinbarung soll vor der Ausführung getroffen werden. Seite 27
28 Vermeidung innerhalb der einzelnen Leistungsphasen VOB/B 2 (6): Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf besondere Vergütung. Er muss jedoch den Anspruch dem Auftraggeber ankündigen, bevor er mit der Ausführung der Leistungen beginnt. Die Vergütung bestimmt sich nach den Grundlagen der Preisermittlung (vergleiche URKALKULATION) Sie ist möglichst vor Beginn der Ausführung zu vereinbaren. Seite 28
29 Vermeidung innerhalb der einzelnen Leistungsphasen VOB/B 2 (8 ): Eigenmächtige Leistungen des AN werden nicht vergütet. Vergütung steht ihm zu, wenn der AG die Leistungen nachträglich anerkennt. Eine Vergütung steht ihm auch zu, wenn die Leistungen für die Erfüllung des Vertrages notwendig waren, Dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprachen, Und ihm unverzüglich angezeigt wurden. Seite 29
30 Vermeidung innerhalb der einzelnen Leistungsphasen VOB/B 2 (8 ): Aus der Urteilbegründung OLG Düsseldorf , 22 U37/14 Für die Erfüllung der Anforderungen VOB 2 (8) 2 und 3 obliegt dem Auftragnehmer die Darlegungs- und Beweispflicht. Der AN muss den Willen des AG vor Beginn der Ausführung mit zumutbarem Aufwand erforschen. Der Wille des AG ist auch dann zu beachten, wenn das Verhalten des AG unvernünftig oder interessenswidrig erscheint. Streitwert: Vermessungsarbeiten Nachtragshöhe Seite 30
31 "Nach- Nachtragsmanagement" Nach dem Nachtragsmanagement: VOB/B 2 (3) Bei Mengenabweichungen größer 10 % auf Verlangen neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. Gilt auch für den Auftraggeber! Seite 31
32 "Nach- Nachtragsmanagement" Wenn es keine konsensuale Klärung gibt: Landschaftsarchitekten sind keine Juristen Holen Sie sich rechtzeitig einen versierten Juristen Vermeiden Sie das prozessuale Risiko Prozessökonomie / Streitwert berücksichtigen Schiedsgerichtsvereinbarung bereits im LV Seite 32
33 "Nach- Nachtragsmanagement" Nach dem Nachtragsmanagement: Umfangreiches Nachtragsmanagement steigert die Kreativität des Auftraggebers innerhalb der 12 und 13 VOB/ B Und das 4, oder 5 Jahre lang und länger.. Manche Auftraggeber neigen zu nachtragendem Verhalten nach zu vielen Nachträgen Seite 33
34 Seite 34
35 Zusammenfassung Die Abläufe der Leistungsphasen innerhalb der HOAI haben ihren Sinn. Nichtbeauftragung einzelner Leistungsphasen ist Risiko behaftet Verlagerung von Risiken und Unklarheiten auf den AN wirkt wie ein Bumerang und kommt in Form von Nachtragsangeboten zurück. Prokrastination potenziert die Häufigkeit von Nachtragsangeboten Verschiebe nicht nach den Tag der Submission, was du vorher kannst entscheiden. Seite 35
36 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Ihre Fragen Seite 36
Nachträge vermeiden statt bearbeiten, Nachtragsmanagement aus Sicht des Auftraggebers
Nachtrag ohne Nachschlag Nachträge vermeiden statt bearbeiten, Nachtragsmanagement aus Sicht des Auftraggebers Matthias Schmauder Dipl. Ing. (FH) Landschaftsgärtner Landschaftsarchitekt BDLA Ausschreibung
MehrErrata. zum Titel HOAI 2013 Band 2 (ISBN )
Errata zum Titel HOAI 2013 Band 2 (ISBN 978-3-410-24037-2) Im Anhang A befinden sich auf den Seiten 287 und 288 Fehler. Sie wurden wie folgt korrigiert (gelb hinterlegter Text): Anhang A Anhang A Vorschlag
MehrAnlage zu 6 Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Technische Ausrüstung zum Vertrag Nr.: 17 D
Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Anlagengruppen : 1.1.4 und 1.1.5 Leistungsstufe 2 Ausführungsplanung gesamt für TBM 2 bis 4 Grundleistungen der Ausführungsplanung (LPH 5) a) Erarbeiten
MehrGrundleistungen der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1)
Leistungsumfang Ingenieurbauwerke zu 3, Leistungen des Auftragnehmers Grundleistungen der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) -- d) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung
MehrI. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B
I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B Überblick Rn. 1. Vertragsunterlagen 1Abs.1... 37 41 2. AuslegungvonWidersprüchen 1Abs.2... 42 44 3. ÄnderungdesBauentwurfs 1Abs.3... 45 50 3.1. Bauentwurf... 46 3.2.
Mehr73 Leistungsbild Technische Ausrüstung Bew. Edv-Z Edv-E CAD-Z CAD-E V-Edv V-CAD Neubew. Anlage Tabelle :58
73 Leistungsbild Technische Ausrüstung Bew. Edv-Z Edv-E CAD-Z CAD-E V-Edv V-CAD Neubew. 1 2 3 4 5 1*2*3 1*4*5 1-(6+7) % % % % 1. Grundlagenermittlung Klären der Aufgabenstellung der Technischen Ausrüstung
MehrWeimarer Baurechtstage 2015 am 6. März 2015 in Weimar. Gestaltung des Planervertrages aus Sicht des Bauherrn
Weimarer Baurechtstage 2015 am 6. März 2015 in Weimar Gestaltung des Planervertrages aus Sicht des Bauherrn 1 Die Grundstruktur des Architektenvertrages und seine Folgen für die Vertragsgestaltung 2 Die
MehrBayerische Architektenkammer
Bayerische Architektenkammer ERWEITER TER GRUNDLEISTUNGSKATALOG Merkblatt 3 HOAI 2013 Einführung Mit der Novellierung der HOAI 2013 wurden neue Grundleistungen aufgenommen, die sich in erster Linie auf
MehrARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN
ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN Zwischen dem Bauherrn: Stadt Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg ggf. vertreten durch: den Bürgermeister, Herrn Rehbaum - nachfolgend Bauherr genannt - und dem Landschaftsarchitekten,
Mehr10. Der Bauwerkvertrag
10. Der Bauwerkvertrag 1 10.1 Vertragspartner A. Auftraggeber AG: B. Auftragnehmer AN: - Bauherr (z.b. Öffentliche Hand, Kommune, Investor, Privatmann - Architekt - Generalunternehmer (Bauträger, Firma,
Mehr15 Leistungsbild Objektplanung für Gebäude Bew. Edv-Z Edv-E CAD-Z CAD-E V-Edv V-CAD Neubew. Neubew *2*3 1*4*5 1-(6+7) zu 100 %
1. Grundlagenermittlung Klären der Aufgabenstellung 1,0 0 0 0 0 0,00% 0,00% Beraten zum gesamten Leistungsbedarf 1,0 0 0 0 0 0,00% 0,00% Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der
Mehr7. GALABAU- FORUM SÜDHESSEN Nachträge stellen, Nachträge durchsetzen Nachtragsmanagement aus Sicht des Auftragnehmers
7. GALABAU- FORUM SÜDHESSEN 2016 Nachträge stellen, Nachträge durchsetzen Nachtragsmanagement aus Sicht des Auftragnehmers Fachgebiet Baubetrieb an der Hochschule Geisenheim University 7. GALABAU FORUM
MehrI n g e n i e u r v e r t r a g
1 I n g e n i e u r v e r t r a g Vorhaben: Abschluss und Rekultivierung der Deponie Lohe in Reinsdorf Ingenieurleistungen nach HOAI Leistungsphase 5-9 Zwischen der Entsorgungsgesellschaft Zwickauer Land
MehrAnlage zu 6 Spezifische Leistungspflichten Objektplanung - Gebäude zum Vertrag Nr.: Sanierung Bestandsgebäude
Leistungsstufe 1 Überarbeitung Entwurfsunterlage - Bau Grundleistungen der Vorplanung (LPH 2) Analysieren der übergebenen Unterlagen nach 3 des Vertrags, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der
MehrTechnische Ausrüstung von Ingenieurbauwerken
Die vorliegende Standardleistungsbeschreibung ist urheberrechtlich geschützt. Der DB AG steht an dieser Unterlage das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung
MehrHOAI 2009: Grafische Teilleistungstabellen und Kostenanrechnungstabellen
1. Teilleistungstabellen Der Verordnungsgeber hat in der HOAI als kleinste Abrechnungseinheit die Leistungsphasen mit einer Bewertung versehen. Jedoch kommt in der Praxis immer wieder der Fall vor, dass
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Einleitung Allgemeine Baustellenorganisation Terminplanung Grundlagen der Bauaufsicht...
VII 1 Einleitung... 1 2 Allgemeine Baustellenorganisation... 5 2.1 Grundlagen der Bauaufsicht... 5 2.1.1 Allgemeine Aufsichtspflicht auf der Baustelle... 5 2.1.2 Tätigkeit als Bauleiter über LP 8 hinaus
MehrProf. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg. Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV)
Prof. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zum Inhalt:
MehrPlanungsbetriebslehre: HOAI und BWL
Planungsbetriebslehre: HOAI und BWL Einführung Honorarermittlung Leistungsbild Objektplanung Rahmenbedingungen der Berufsausübung http://www.a.tu-berlin.de/hoai2000plus/schlussbericht.html, Stand: 24.04.2007.
MehrVOB-Musterbriefe für Auftraggeber
Wolfgang Heiermann Liane Linke Matthias Hilka VOB-Musterbriefe für Auftraggeber Bauherren - Architekten - Bauingenieure 6., aktualisierte Auflage PRAXIS Inhaltsübersicht Vorbemerkung 1 Abkürzungsverzeichnis
MehrAnlage zu 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Objektplanung - Gebäude und Innenräume
Leistungsstufe 1 Entwurfsunterlage-Bau / Haushaltsunterlage-Bau 1 / Bauunterlage der Vorplanung (LPH 2) a) Analysieren der Grundlagen nach 3 des Vertrages, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an
MehrPflichten der am Bau Beteiligten zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten - von der Praxis für die Praxis -
Referent: Prof. Richard Weiß Prof. Weiß & Bisani Ingenieurgesellschaft für Baubetriebsmanagement mbh 1 Definition: Baulogistik/Arbeitsvorbereitung = Planung des Baubetriebes ( Bauverfahren, Bauablauf )
MehrFachplanervertrag für elektrotechnische Anlagen. - Technische Ausrüstung -
Fachplanervertrag für elektrotechnische Anlagen Zwischen dem Auftraggeber (AG) - Technische Ausrüstung - und dem Auftragnehmer (AN) G P C GmbH, Kleiststraße 1, D 67258 Hessheim wird auf der Grundlage der
MehrHIV-Was ING 1.1. HWS Boizenburg / Hafendeich Boizenburg. Land Mecklenburg-Vorpommern
HIV-Was ING 1.1 Projektbezeichnung HWS Boizenburg / Hafendeich Boizenburg Zwischen Land Mecklenburg-Vorpommern endvertreten durch den Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Paulshöher
MehrKanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Der Nachtrag nach VOB/B. - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr.
Seminar Der Nachtrag nach VOB/B - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. 2. Voraussetzung eines Nachtrags Ursuppe aller Nachträge 3. Checkliste Nachtragsvoraussetzungen 4. Nachtragsvoraussetzungen,
MehrAnlagen (öffentlich) Auszüge aus der HOAI 2013
Anlagen (öffentlich) Auszüge aus der HOAI 2013 6 Grundlagen des Honorars (1) Das Honorar für Grundleistungen nach dieser Verordnung richtet sich 1. für die Leistungsbilder des Teils 2 nach der Größe der
MehrProjektmanagement: erfolgreiche Realisierung innerstädtischer Baumaßnahmen. Tanja Heine, Geschäftsführerin P3 Projektpartner GmbH. Nur zu Lernzwecken
Projektmanagement: erfolgreiche Realisierung innerstädtischer Baumaßnahmen Tanja Heine, Geschäftsführerin P3 Projektpartner GmbH 1 Projekt Vorhaben, das im Wesentlichen durch Einmaligkeit der Bedingungen
MehrSicherung der Nachtragsvergütung nach VOB und BGB
Jörg Heller Sicherung der Nachtragsvergütung nach VOB und BGB Mehr denn je bestimmen heute die betriebswirtschaftlichen Aspekte den täglichen Ablauf im modernen Baubetrieb. Diese Schriftenreihe wurde in
Mehr2 Fachliche Abdeckung der Zielerreichung organisieren
2 Fachliche Abdeckung der Zielerreichung organisieren 2 Zweck Das folgende Beispiel zeigt eine sehr übersichtliche Planungsstruktur: Die Projektleitung (P1), die Bausteuerung und -planung (P2) sowie die
Mehr23 - Vertrag Bauphysik Stand: 1. März 2014 Land Schleswig-Holstein Seite 1 von 8. Vertrag Bauphysik
Land Schleswig-Holstein Seite 1 von 8 Vertrag Bauphysik Zwischen dem Land Schleswig-Holstein Vertreten durch endvertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gartenstraße 6 24103 Kiel -nachstehend
MehrBauvertragsrecht nach VOB
Bauvertragsrecht nach VOB Grundwissen Prof. Dr. jur. Klaus Vygen Vors. Richter am OLG Düsseldorf a. D. Honorarprofessor an der TU Darmstadt 5., überarbeitete und erweiterte Auflage 2007 v, s J Werner Verlag
MehrHonorarermittlung Grundleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung gem. 55 HOAI ALG 1 - Abwasser, Wasser, Gas. Kosten.
Preisblatt - Seite 1/6 ALG 1 - Abwasser, Wasser, Gas e gruppe zu 10 410 Bauwerk - Technische Anlagen 655.000,00 655.000,00 nach (5) HOAI in % 655.000,00 118.937,14 124.884,00 LPh 2 Vorplanung 8,7 10.927,35
MehrPflichten des Sachkundigen Planers bei der Bauüberwachung. Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v.
Pflichten des Sachkundigen Planers bei der Bauüberwachung Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v. 2018 1 Inhalt Regelungen Rechtsprechung Sachkundiger Planer / Bauüberwachung
MehrPrivates Baurecht. Lehrstuhl für Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung Univ.-Prof. Dr.-Ing. Josef Zimmermann
Lehrstuhl für Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung Univ.-Prof. Dr.-Ing. Josef Zimmermann Privates Baurecht Inhaltsverzeichnis Privates Baurecht Inhaltsverzeichnis I I 1 Der Bauvertrag 1-1 1.1
MehrVertrag. zwischen. Waldorfschulverein Chemnitz e.v. Sandstr Chemnitz. - nachfolgend Auftraggeber oder AG genannt - und
Vertrag zwischen Waldorfschulverein Chemnitz e.v. Sandstr. 102 09114 Chemnitz - nachfolgend Auftraggeber oder AG genannt - und (Auftragnehmer AN) wird zum Bauvorhaben < Waldorfschule Chemnitz: Umnutzung
MehrFormulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Leistungen bei Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen Seite 1 von 6 Vergabe-Nr.: Objekt: Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Klären der Aufgabenstellung Ermitteln der vorgegebenen Randbedingungen Bei
MehrVertrag. zwischen. Waldorfschulverein Chemnitz e.v. Sandstr Chemnitz. - nachfolgend Auftraggeber oder AG genannt - und
Vertrag zwischen Waldorfschulverein Chemnitz e.v. Sandstr. 102 09114 Chemnitz - nachfolgend Auftraggeber oder AG genannt - und (Auftragnehmer AN) wird zum Bauvorhaben < Waldorfschule Chemnitz: Umnutzung
MehrKanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Der Nachtrag nach VOB/B. - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr.
Seminar Der Nachtrag nach VOB/B - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. 2. Voraussetzung eines Nachtrags Ursuppe aller Nachträge 3. Checkliste Nachtragsvoraussetzungen 4. Nachtragsvoraussetzungen,
MehrAnlagengruppe/n: / / / / / / / 1.1.8
Leistungsumfang Fachplanung Technische Ausrüstung Zu 6, Spezifische Leistungspflichten Anlagengruppe/n: 1.1.1 / 1.1.2 / 1.1.3 / 1.1.4 / 1.1.5 / 1.1.6 / 1.1.7 / 1.1.8 Leistungsstufe 1 Grundleistungen der
MehrDas Bauteamverfahren als Voraussetzung für kostengünstiges Bauen
Das Bauteamverfahren als Voraussetzung für kostengünstiges Bauen Marcus Becker Geschäftsführer Kondor Wessels Bouw Berlin GmbH 18.09.2017 Studienergebnisse der Reform Bundesbau beauftragt vom Bundesministerium
MehrVOB-Musterbriefe für Auftraggeber
VOB-Musterbriefe für Auftraggeber Bauherren - Architekten - Bauingenieure Bearbeitet von RA Prof. Wolfgang Heiermann, RAin Liane Linke, RA Matthias Hilka 8., überarbeitete und aktualisierte Auflage 2014.
MehrIrene Kremer. Wie Sie beim Pfusch am Bau Ihr gutes Recht durchsetzen. interna. Ihr persönlicher Experte
Irene Kremer Wie Sie beim Pfusch am Bau Ihr gutes Recht durchsetzen interna Ihr persönlicher Experte Inhaltsverzeichnis Einleitung 7 Ohne Kontrolle geht es nicht 8 Zuverlässige Partner am Bau 11 Leistungen
MehrH O N O R A R A N G E B O T S B L A T T
Anlage 18 zum Entwurf des Objektplanervertrages H O N O R A R A N G E B O T S B L A T T Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß 34 HOAI einschließlich Beratungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1 Ziffer
MehrWahlpflichtfach Kostenermittlung
Wahlpflichtfach Kostenermittlung 05.11.2015 Stefan Scholz I. Inhalt II. Themen 1. Anwendung in den LP 5 bis 8 2. Präsentation Hasenbein / Orca 3. Checkliste weitere Arbeit WPF Kostenermittlung 14:00 16:00
MehrAnhang D - Planungsphasen nach HOAI
Idee des n Planungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure () A1 Fertiges Bauwerk Anhang D - Planungsphasen nach, A0 TITEL: Bauprozeß 63 Idee des n Phase 1 A11 Phase 2 A12 Phase 3
MehrVertrag Gebäude. «Amt» «StrasseAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» - nachstehend Auftraggeber genannt - «Anrede» «Bezeichnung» «Firma» «Strasse» «Plz» «Ort»
Vertrag -Gebäude- RifT-Muster L210 Land Fassung: Juli 2006 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»
MehrAnsprüche auf Vergütungsanpassung ( 2 VOB/B)
Ansprüche auf Vergütungsanpassung ( 2 VOB/B) 2 In der Baupraxis werden Ansprüche auf Vergütungsanpassung häufig als Nachträge bezeichnet. Dies ist kein Rechtsbegriff, gemeint sind aber regelmäßig alle
MehrLeistungsphase Pos. Bezeichnung der Leistung/Tätigkeit Gesamtpreis (netto)
1. Vorplanung (Finalisierung der durch den AG begonnen Vorplanung) Der Leistungsumfang bemisst sich nach Kapitel 3.2 der Leistungs- und Tätigkeitsbeschreibung für die Planung des 2. Entwurfsplanung Der
MehrLand Fassung: Dezember Bieter:
Land Fassung: Dezember 2014 Bieter: «AnredeAmt_kurz» «Amt» «StraßeAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» Vergabe-Nr. : «VertragNr» Projekt : «Maßnahme» «Leistung» Ihr Schreiben vom «Versand» Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrArchitektenleistung Vergabe
Wahlpflichtfach Ausschreibung Architektenleistung Vergabe Debora Mendler M. Sc. Seite 1 Vorstellung seit April 2016 Wissenschaftliche Mitarbeiterin im FG Planungs- und Bauökonomie / Immobilienwirtschaft,
MehrKurzübersicht. Anlage 8. Aktenzeichen: T 025/99
Anlage 8 Aktenzeichen: T 025/99 Referat/Eigenbetrieb: Dienststelle: Baureferat Hauptabteilung Hochbau Gegenstand der Prüfung und erfasster Zeitraum: Generalinstandsetzung der Schule am Gotzinger Platz;
MehrInhaltsverzeichnis. Übersicht über die neue HOAI HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften Anwendungsbereich... 8
IX Inhaltsverzeichnis Übersicht über die neue HOAI... 1 HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften... 8 1 Anwendungsbereich... 8 Sachlicher Anwendungsbereich der HOAI... 8 Anwendung der HOAI bei anteiligen Leistungen
MehrUmfang und Abgrenzung von Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung. LLUR-Veranstaltung Altlastensanierung am
Umfang und Abgrenzung von Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung LLUR-Veranstaltung Altlastensanierung am 24.09.2015 Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplanung? Entwurfsplanung Schleswig-Holstein.
MehrAnlage 10 zum Entwurf des Objektplanervertrages
Anlage 10 zum Entwurf des Objektplanervertrages H O N O R A R A N G E B O T S B L A T T Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß 34 HOAI einschließlich Beratungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1 Ziffer
MehrAbwicklung von Bauvorhaben. Von den Grundstücksfragen über Planung und Ausführung bis zur Abnahme und Abrechnung
Abwicklung von Bauvorhaben Von den Grundstücksfragen über Planung und Ausführung bis zur Abnahme und Abrechnung 7., überarbeitete Auflage mit 86 Abbildungen und 7 Tabellen ~ mit digitalen Arbeitshilfen
MehrENTWURF. Kosten in EUR netto. 410 Bauwerk - Technische Anlagen , , , ,00 Gesamt
Preisblatt - Seite 1/9 ALG 1 - Abwasser, Wasser, Gas e Honorarsatz gruppe zu 10 zu 10 410 Bauwerk - Technische Anlagen 57.00 57.00 80.00 80.00 57.00 nach 14 HOAI nach (5) HOAI Basishonorar Bewertung der
MehrHedwig Lipphardt. Gestaltungstipps für den Architektenvertrag
Mandantenveranstaltung 30.03.2017 Hedwig Lipphardt Rechtsanwältin u. Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Gestaltungstipps für den Architektenvertrag 1 I. Der Klassiker: Vom Architekten vorgelegte
MehrGeneralunternehmer- oder Einzelvergabe?
Generalunternehmer- oder Einzelvergabe? Frühjahrstagung Verband der Deutschen Krankenhausdirektoren e.v. Landesgruppe Baden-Württemberg 24. März 2015 HWP Planungsgesellschaft mbh Generalunternehmer- oder
MehrVerantwortung und Haftung der Architekten und Ingenieure
Hochwasserangepasstes Planen und Bauen Verantwortung und Haftung der Architekten und Ingenieure Rechtsanwältin Dr. Dr. Stefanie Theis LL.M. Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Theis@kunzrechtsanwaelte.de
MehrBetoninstandsetzung im
1 Eigen- und Fremdüberwachung in der Rechtliche Rahmenbedingungen, 2 Die Landesgütegemeinschaft stellt sich vor: In der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.v. haben sich 9 Landesgütegemeinschaften
MehrWahlpflichtfach Ausschreibung
Wahlpflichtfach Ausschreibung 22.3.2017 Stefan Scholz Grundlagen Seite 1 Vorstellung Dipl.-Ing. Architekt Stefan Scholz MMST Architekten Hamburg Schanzenstraße 117 20357 Hamburg stefan.scholz@mmst-architekten.de
MehrSeminar Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen. ABZ Mellendorf
Seminar Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen ABZ Mellendorf 25.02.2016 Lasst uns was zusammen machen Der Auftrag Was ist das gemeinsame Ziel? Der Werkvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, mit dem sich
MehrPlanungsvorgaben, Zielfindungsphase ( 650p Abs. 2; 650r BGB)
Muster für eine Vereinbarung Zielfindungsphase im Architektenvertrag (Gebäudeplanung) unter Einschluss der Planungsmethode BIM Planungsvorgaben, Zielfindungsphase ( 650p Abs. 2; 650r BGB) Planungsvorgaben
MehrDie Abrechnung des TGA-Planervertrags. Abrechnungssystematik Mindestsatzrisiko Nachtragsrisiko BBA Akademie der Immobilienwirtschaft e.v.
Die Abrechnung des TGA-Planervertrags Abrechnungssystematik Mindestsatzrisiko Nachtragsrisiko BBA Akademie der Immobilienwirtschaft e.v. Berlin, 19.01.2016 Rechtsanwalt Dr. Gerald Süchting, Berlin Fachanwalt
MehrHIV-Stb/HIV-Was ING 1-1. Örtliche Bauüberwachung an der Grundwassermessstelle... VERTRAG
HIV-Stb/HIV-Was ING 1-1 Baumaßnahme/Leistung Örtliche Bauüberwachung an der Grundwassermessstelle... Zwischen Freistaat Bayern vertreten durch WWA/SWA in Straße, Ort - nachstehend Auftraggeber genannt
MehrNovellierungsvorschlag Siegburg. Leistungsbild Gebäudeplanung zu 33 HOAI
Novellierungsvorschlag Siegburg Leistungsbild Gebäudeplanung zu 33 HOAI Gebäudeplanung % 0. Mitwirkung bei der Bedarfsermittlung 2 1. Projektvorbereitung / Grundlagenermittlung 9 2. Projektplanung 26 3.
MehrBewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Außenanlagen von Bundesliegenschaften
Inhalt und Zielsetzungen In der Phase der Planung und werden die Grundlagen für eine qualitativ hochwertige Bauausführung von Außenanlagen geschaffen. Ziel ist die Erhöhung der Außenanlagenqualität und
MehrAnlage zu 6 Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Tragwerksplanung zum Vertrag: TU BAF, Neubau Hallenkomplex, 2.
27.02015 Leistungsstufe 1 Entwurfsunterlage - Bau / Bauunterlage Grundleistungen der Vorplanung (LPH 2) a) Analysieren der Grundlagen b) Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung
MehrNeue HOAI Projektmanagement Vertragsrecht Teil II
Neue HOAI Projektmanagement Vertragsrecht Teil II Vorstellung Statiker Architekt Fachplaner Nutzer BAUHERR Firmen Vertragliche Beziehungen Architekt BAUHERR Vertragliche Beziehungen stufenweise Beauftragung
MehrAnlage zu HOAI-Aufträgen - LpH 1-9. Leistungsstufe 1 Entwurfsunterlage-Bau / Haushaltsunterlage-Bau [1] / Bauunterlage
Spezifische Leistungspflichten nach RBBau 6 25.09.2013 VM 2/1 Objektbezogen auf Neubau eines Kinderhauses mit fünf Gruppen und Wohnungen für Bedienstete- LPH 5 HOAI 34 Anlage zu HOAI-Aufträgen - LpH 1-9
MehrAktuelle Rechtsprechung. Recht der Architekten und Ingenieure
Aktuelle Rechtsprechung Recht der Architekten und Ingenieure Thomas Elsner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Der Dauerbrenner: unentgeltliche Akquise oder entgeltlicher Auftrag?
MehrAbkürzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis I. Grundsätzliches zu Architektenvertrag und HOAI
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XIV Literaturverzeichnis XVII I. Grundsätzliches zu Architektenvertrag und HOAI 1-13 1 1. Entstehung der HOAI 1 1 2. Zielsetzung der HOAI 2 1 3. Leistungsinhalt
MehrVOB 2012 Unvollständige Leistungsverzeichnisse Skript
42. Weiterbildungsseminar VOB 2012 Unvollständige Leistungsverzeichnisse Skript Inhalt des Seminars: 1. Einführung: Allgemeine Hinweise 2. Vergaberechtliche Aspekte 3. Lückenhaftes Leistungsverzeichnis
MehrMängel im Garten- und Landschaftsbau Ursachen und Vermeidung an typischen Beispielen
Mängel im Garten- und Landschaftsbau Ursachen und Vermeidung an typischen Beispielen vom Sächsischen Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Geologie öffentlich bestellter Sachverständiger für Garten-
MehrHäufige Fragen im Baurecht
Häufige Fragen im Baurecht Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Was ist der Unterschied zwischen BGB-Bauvertrag und VOB/B-Bauvertrag? 3. Welche Vollmachten hat ein Architekt? 4. Wie wird ein Bauvertrag
MehrBeschlussvorlage Nr.: 005/2014 Datum:
Stadt Schwentinental Die Bürgermeisterin Beratungsart: X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Nr.: 005/2014 Datum: 17.01.2014 Beratungsfolge: Nr. - Stadtvertretung/ Fachausschuss Sitzungstag 1
MehrBOORBERG. Auftrag. Komm DE (D) Atr (Auftragsschreiben) Seite 1. Vergabe-/Projekt Nr.: 2. Fertigung/zurück an Auftraggeber
1. Fertigung/Original für Auftragnehmer 60.045/461.A Auftragsschreiben - Seite 1 - - (Oktober 2011) (Auftraggeber) Auftrag Los(e): Angebotsdatum: Anlagen: Zweitfertigung dieses Auftragsschreibens diese(r)(s)
MehrDie Verantwortung der Bauherrin/des Bauherren zur Koordination am Bau
Die Verantwortung der Bauherrin/des Bauherren zur Koordination am Bau Vortrag auf dem 16. Forum für Koordinatoren nach Baustellenverordnung München, 08.04.2016 Referent: RA Sebastian Büchner, Oppler Hering
MehrDie allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik aus juristischer Sicht
Die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik aus juristischer Sicht Rechtsanwalt Bernd Kimmich: Sozietät Witt-Roschkowski-Dieckert (kurz WRD) in Berlin - Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten
MehrVERGABE VON PLANUNGSLEISTUNGEN. DSK-Fachtagung Angebotsphase im Verhandlungsverfahren nach VgV Manuela Peters Rechtsabteilung
VERGABE VON PLANUNGSLEISTUNGEN 1 DSK-Fachtagung Angebotsphase im Verhandlungsverfahren nach VgV 22.11.2016 Manuela Peters Rechtsabteilung AUFFORDERUNG ANGEBOTSABGABE, 52 VGV 2 Hinweis auf veröffentlichte
MehrDie wichtigsten Neuerungen der VOB/A 2009 / Ausschreibungsnews LG RPS - Kaiserslautern
Der Referent seit Jahren im Bereich der Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge (nach VOB, VOL und VOF) sowohl im Saarland als auch bundesweit beschäftigt Konzeption und inhaltliche Verantwortung
MehrBDLA Bundesgeschaeftsstelle
BDLA Bundesgeschaeftsstelle Von: BDLA Bundesgeschaeftsstelle Gesendet: Donnerstag, 9. April 2009 10:12 An: Hartmut Schauerte, Bundeswirtschaftsministerium Betreff: 6. HOAI-Novelle Anlagen: bdla_stellungnahme_08_04_09.pdf
Mehrvorläufige Honorarberechnung HLSE [VORSCHAU]
GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbh, Heimeranstr.31, 80339 München vorläufige Honorarberechnung HLSE [VORSCHAU] Datum: 30.03.2017 Vorhaben: MK 6 Honorarberechnung nach HOAI (2013) Leistungsbild:
MehrBeispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002
21. April 2004 Beispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002 Verjährungsfristen bei Mängeln am Bauwerk Fingierte Erklärungen Ausschluss des Rücktrittsrechts Erschwerung
MehrAusschreibungsverfahren der Gemeinde Uetze Objektplanungsleistungen Schul- und Kindergartengebäude Ortschaft Dollbergen Alle Kinder unter einem Dach
Ausschreibungsverfahren der Gemeinde Uetze Objektplanungsleistungen Schul- und Kindergartengebäude Ortschaft Dollbergen Alle Kinder unter einem Dach B. Leistungsbeschreibung Vergabenummer: GBU 41/16 EU
MehrGrundlagen der Bauzeit Teil II
Grundlagen der Bauzeit Teil II Rechtsanwalt Thorsten Synders Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Insolvenzrecht Heinemann & Partner, III. Hagen 30, 45127 Essen fon: 0201/1095-413 fax:
Mehr1 Kommentierung HOAI Teil 3 Objektplanung l. Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke 41-44
Inhaltsverzeichnis Seite 1 Kommentierung HOAI Teil 3 Objektplanung l Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke 41-44 i 41 Anwendungsbereich 1 Zu 41,Rdn. 1 Neuerungen durch die HOAI 2013 1 Zu 41, Rdn. 2 Definition
MehrBekanntmachung eines Teilnahmewettbewerbes zur Vergabe von Ingenieurleistungen Öffentlicher Teilnahmewettbewerb
Landeshauptstadt Kiel Postfach 1152 24099 Kiel Tiefbauamt, Abt. Stadtentwässerung Bekanntmachung eines Teilnahmewettbewerbes zur Vergabe von Ingenieurleistungen Öffentlicher Teilnahmewettbewerb 1. Auftraggeber:
Mehrfür Gebäude und 3 Prozent für Innenräume, 7. für die Leistungsphase 7
a) Synopse HOAI 2009 HOAI 2013 Text HOAI 2009/HOAI 2013 2 (Grundlagenermittlung) mit je 3 Prozent bei Gebäuden und raumbildenden (Vorplanung) mit je 7 Prozent bei Gebäuden und raumbildenden (Entwurfsplanung)
MehrWas heißt hier eigentlich HOAI?
Was heißt hier eigentlich HOAI? Die HOAI ist bindendes Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. Sie umfasst verschiedene Leistungsbilder, wie zum Beispiel (Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Technische
MehrKorruptionsgefahr bei der Auftragsvergabe. Workshop 3. Oliver Schubert, Stand: Juni 2014 Folie 1. kundenfreundlich
fachkompetent fachkompetent wirtschaftlich wirtschaftlich Workshop 3 Korruptionsgefahr bei der Oliver Schubert, Stand: Juni 2014 Folie 1 fachkompetent fachkompetent wirtschaftlich wirtschaftlich Überblick
MehrVergütungsansprüche bei freier Kündigung des Auftraggebers
www.galabau.expert Prof. Dr. Wolf-Rainer Kluth Vergütungsansprüche bei freier Kündigung des Auftraggebers www.galabau.expert fundiertes und aktuelles Wissen zum Download Inhalt 1 Rechtlicher Überblick...
MehrLand Fassung: Juli Bieter:
Land Fassung: Juli 2013 Bieter: «AnredeAmt_kurz» «Amt» «StraßeAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» Vergabe-Nr. : «VertragNr» Projekt : «Maßnahme» «Leistung» Ihr Schreiben vom «Versand» Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrErneuerung der Torstraße Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Abteilung V Württembergische Straße 6.
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Abteilung V Württembergische Straße 6 10707 Berlin 1 16 2 3 3 1 4 5 2 4 6 7 Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB ING Berlin) 7 3 Besondere Vertragsbedingungen
MehrVereinbarung der VOB/B nicht immer die beste Wahl
Vereinbarung der VOB/B nicht immer die beste Wahl Rechtsanwältin Dr. Britta Schubel 05.12.2014 Nikolausseminar 2014 1 VOB/ B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen - sind Allgemeine
Mehr5. Mahn- und Verzugswesen nach VOB/B
5. Mahn- und Verzugswesen nach VOB/B 1 Störungen im Bauablauf 2 5.1 Vollmachten des Architekten Auftraggeber (gemäß VOB) Besteller (gemäß BGB) Auftragnehmer Auftragnehmer (gemäß Auftragnehmer VOB) BGB)
MehrVerbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag
Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Stand: Januar 2009 zwischen Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) Name: und Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) Name/Firma: Völker
MehrVOB/B Regeln kennen und verstehen
VOB/B Regeln kennen und verstehen Seit Ende Juli 2012 sind die überarbeiteten Teile A und B der VOB 2012 in Deutschland verbindlich eingeführt. Solide Kenntnisse des Teils B, also der Allgemeinen Vertragsbedingungen
MehrUmplanung und Honorarnachträge
Umplanung und Honorarnachträge Weimar, den 05.03.2015 Dr. Heiko Fuchs Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbb Überblick 1. Das Planungssoll: Die von der vereinbarten Vergütung abgegoltene Leistung 2.
Mehr4. Mahn- und Verzugswesen nach VOB/B
4. Mahn- und Verzugswesen nach VOB/B 1 Störungen im Bauablauf 2 4.1 Vollmachten des Architekten Auftraggeber (gemäß VOB) Besteller (gemäß BGB) Auftragnehm Auftragnehm er Auftragnehmer er (gemäß VOB) BGB)
Mehr