Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
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- Birgit Böhler
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1 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung V\Referat V_3\Mayerl\Rupprecht\februar\7249.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, München An die zu Seminarschulen bestimmten öffentlichen Realschulen in Bayern (siehe beiliegende Liste) V.3 mit FPs6-V.1-V.4-V ENTWURF Datum: Entwurf erstellt/geprüft: Rupprecht_A Reinschrift erstellt/geprüft: /Risse Reinschrift versandt: per Reinschrift gefaxt: Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, V.3-5 S PRA Telefon: Name: Herr Rupprecht Reinschrift an /Risse Studienseminar ; hier: Bewerbung der Studienreferendarinnen und Studienreferendare um Verwendung im staatlichen Realschuldienst; Einstellungsmöglichkeiten im staatlichen Realschuldienst in Bayern Anlagen (pdf-dateien): 1 Abdruck dieses Schreibens zum Aushang im Seminarraum 1 Bewerbungsbogen für die Seminarteilnehmer (2 Seiten) 1 Formblatt "Daten für die Warteliste" für die Seminarteilnehmer 2 Seiten Hinweise zum Ausfüllen des Formblatts "Daten für die Warteliste" für die Seminarteilnehmer 1 Merkblatt "Einstellungsmöglichkeiten" für die Seminarteilnehmer 1 Formblatt Rückzug der Bewerbung für die Seminarteilnehmer Sehr geehrter Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, in der Anlage werden Ihnen verschiedene Formblätter bezüglich der Bewerbung der Studienreferendarinnen und Studienreferendare des Studienseminars zugesandt. Darüber hinaus erhalten Sie ein Merkblatt über die Einstellungsmöglichkeiten im staatlichen Realschuldienst Bayerns. Einstellungsmöglichkeiten Telefon: poststelle@stmuk.bayern.de Salvatorstraße München Telefax: Internet: U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz
2 - 2 - Über den aktuellen Stand der Einstellungsmöglichkeiten informiert das beiliegende Merkblatt Einstellungsmöglichkeiten im staatlichen Realschuldienst in Bayern. Es wird gebeten, den Referendarinnen und Referendaren des oben genannten Jahrgangs das beiliegende Merkblatt und die Formblätter auszuhändigen und den Seminarlehrerinnen und Seminarlehrern den Inhalt des Merkblattes zur Kenntnis zu bringen. Bitte weisen Sie die Studienreferendarinnen und Studienreferendare besonders darauf hin, dass sich das Staatsministerium bemüht, den Wünschen der Referendare und Schulen Rechnung zu tragen, soweit dies unter Berücksichtigung der Sicherung der Unterrichtsversorgung aller staatlichen Realschulen sowie der sozialen Aspekte der Bewerber möglich ist. Über die Festanstellung einer Bewerberin/eines Bewerbers sowie die angebotene Vertragsart entscheidet das Staatsministerium weiterhin ausschließlich nach Leistung, Eignung und Befähigung. Weitere Informationen zu den möglichen Vertragsarten können auf der Internetseite des Staatsministeriums ( unter der Rubrik Lehrer > Stellen > Realschule > Beschäftigungsarten abgerufen werden. Bewerbung um Verwendung im staatlichen Realschuldienst Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die eine Übernahme in den bayerischen Staatsdienst zum 12. September 2011 anstreben, können ihre Bewerbung mittels des als Anlage beigefügten Bewerbungsbogens über ihre Seminarschule bis spätestens 8. April 2011 dem Staatsministerium vorlegen. Die Seminarleiterinnen und Seminarleiter werden gebeten, die Anlagen auszudrucken und den Studienreferendaren zur Verfügung zu stellen. Studienreferendare, die keine Verwendung im staatlichen Realschuldienst anstreben, sollen dies auch mittels des Bewerbungsbogens bis 8. April 2011 über ihre Seminarschule hierher mitteilen.
3 - 3 - Des Weiteren wird auf folgende Punkte besonders hingewiesen: Sollten Bewerberinnen/Bewerber für den Staatsdienst vor dem 10. August 2011 das Einstellungsangebot eines anderen Dienstherrn (kommunaler, privater oder außerbayerischer Schulträger) annehmen, ist dies durch die Bewerberin/den Bewerber dem Staatsministerium mit dem beiliegenden Formblatt Rückzug der Bewerbung unverzüglich mitzuteilen. Sollten Bewerberinnen/Bewerber Teilzeit nach Art. 89 BayBG (familienpolitische Teilzeit) wünschen, ist der Umfang der angestrebten Teilzeitbeschäftigung auf dem Bewerbungsformblatt anzugeben. Ebenso ist bei einer geplanten Beurlaubung nach Art. 89 Abs. 1 Nr.1 BayBG bzw. bei vorgesehener Inanspruchnahme von Elternzeit zu verfahren. Diese Angaben verschlechtern in keinem Fall die Einstellungsmöglichkeiten. Sie erleichtern jedoch die weitere Personalplanung (z. B. Einstellung weiterer Lehrkräfte). Sollte die Notwendigkeit von Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung erst nach der Absendung der Formulare bekannt werden, ist das Staatsministerium umgehend zu informieren. Bewerberinnen/Bewerber, die im Falle eines Stellenangebots zunächst nach Art. 44 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) an eine private staatlich anerkannte Realschule (gilt nicht für kommunale Schulen) beurlaubt werden wollen, müssen bis spätestens 30. Juni einen Antrag auf Beurlaubung zusammen mit dem entsprechenden Antrag der Privatschule vorlegen. Sollte dieser Bewerberin/diesem Bewerber dann ein Angebot auf Übernahme in den Staatsdienst gemacht werden, kann eine Beurlaubung für maximal fünf Jahre an eben diese Schule gewährt werden. Das Staatsministerium weist vorsorglich darauf hin, dass bei Wiederverwendung im staatlichen Realschuldienst nach Ablauf der Beurlaubung kein Anrecht auf Einsatz an einem bestimmten Schulort besteht. Der Bedarf an den gewünschten Schulen muss zum entsprechenden Wiederverwendungsdatum vom Kultusministerium geprüft werden. Anträge auf Beurlaubung an eine Privatschule, die nach dem 30. Juni eingehen, können nicht mehr genehmigt werden.
4 - 4 - Dem Staatsministerium ist bewusst, dass die Bewerberinnen und Bewerber aus persönlichen und nicht zuletzt aus organisatorischen Gründen (z. B. Umzug) möglichst frühzeitig über ein Stellenangebot informiert werden wollen. Ich kann versichern, dass das zuständige Personalreferat alles unternimmt, um dies zu ermöglichen. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass mit dem Einstellungsverfahren erst begonnen werden kann, wenn die Bedarfe aller staatlichen Realschulen überprüft und das Wiederverwendungs- bzw. Versetzungsverfahren abgeschlossen ist. Stellenangebote können daher voraussichtlich frühestens ab Ende Juli 2011 an die Bewerberinnen und Bewerber ergehen, die jedoch umgehend informiert werden. Für die Studienreferendarinnen/Studienreferendare ist es deshalb notwendig, Vorsorge zu treffen, dass ihnen ggf. die Post während der Ferien nachgesandt wird. Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare werden dringend gebeten, von fernmündlichen und schriftlichen Anfragen sowie von persönlichen Vorsprachen in Einstellungsangelegenheiten vor Erhalt eines Stellenangebots Abstand zu nehmen, da der Geschäftsablauf hierdurch sehr behindert und die Stellenbesetzung verzögert wird. Adressänderungen oder sonstige Ergänzungen zum Einstellungsformblatt, die erst nach Abgabe des Bewerbungsformblatts nachgereicht werden, sind per Fax mit Unterschrift an die im Merkblatt (Punkt 9) hinterlegte Faxnummer einzureichen. Ortswunschänderungen, die nach dem 12. Juli eingereicht werden, können dabei nur noch bedingt berücksichtigt werden. Dem Staatsministerium muss die Äußerung zu einem Stellenangebot innerhalb einer Frist von drei Tagen die Frist beginnt mit dem Tag des Poststempels vorliegen. Falls innerhalb der angeführten Frist keine Äußerung hier eingeht, wird angenommen, dass die Bewerbung nicht mehr aufrechterhalten wird. Die Stelle wird dann einer anderen Bewerberin/einem anderen Bewerber angeboten. Die Studienreferendarinnen/Studienreferendare sollen hierbei insbesondere an ihre nachrückenden Kolleginnen und Kollegen denken, die erst dann ein Stellenangebot erhalten können, wenn eine Stelle auch faktisch abgelehnt wurde. Wer eine aufgrund ihrer/seiner Bewerbung ihr/ihm angebotene Stelle nicht annimmt, wird nicht in die Wartelisten aufgenommen.
5 - 5 - Bewerberinnen/Bewerber, denen keine Einstellung in den Staatsdienst angeboten werden kann und die deshalb in die Warteliste aufgenommen werden, werden hierüber im Oktober 2011 benachrichtigt. Ein vorhergehendes Schreiben mit der Information, dass eine Einstellung in den staatlichen Realschuldienst nicht möglich war, erfolgt nicht. Mit den Bewerbungsformblättern werden gleichzeitig Formblätter "Daten für die Warteliste" mit Hinweisen zum Ausfüllen übersandt. Studienreferendarinnen bzw. Studienreferendare, die wünschen, dass sie bei Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung in die Wartelisten aufgenommen werden, haben neben dem Bewerbungsformblatt auch das sorgfältig ausgefüllte Formblatt "Daten für die Warteliste" vorzulegen. Mit diesem Formblatt können auch Studienreferendarinnen bzw. Studienreferendare, die zum 12. September 2011 nicht in den staatlichen Realschuldienst eintreten wollen, ihre Aufnahme in die Wartelisten beantragen. Bei Abgabe des Formblattes nach dem 10. August 2011 kann die Aufnahme erst zum nächstfolgenden Termin durchgeführt werden. Weitere Hinweise zur Warteliste sind dem beigefügten Merkblatt zu entnehmen. Das Staatsministerium ist zur Gewährleistung einer zügigen Personalplanung besonders darauf angewiesen, von Ihnen die Noten der Studienreferendarinnen/Studienreferendare und die Seminargutachten möglichst sofort nach Abschluss der Prüfungen zu erhalten. Übersenden Sie diese Unterlagen bitte dem Staatsministerium, z. Hd. Frau Andrea Koch. Die Bearbeitung der Bewerbungen einer Fächerverbindung ist nicht möglich, wenn die Gesamtprüfungsnote eines einzigen Prüfungsteilnehmers fehlt. Für Ihr Engagement sowie für den hohen Einsatz aller Seminarlehrerinnen und Seminarlehrer bei der Ausbildung des scheidenden Studienseminars bedanke ich mich ganz herzlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Walter Huber Regierungsdirektor
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