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1 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Datum: 07. Mai 2009 Seite 1 von 5 An die Bildungsträger des Werkstattjahres NRW Aktenzeichen II C 2 bei Antwort bitte angeben per Informationen zum Werkstattjahr 2009/2010 RD in Alkan Telefon Telefax monika.alkan@mags.nrw.de Sehr geehrte Damen und Herren, zum 1. August 2009 wird das Werkstattjahr 2009/2010 starten. Bei den Überlegungen zur Ausgestaltung des WJ 2009/10 sind sowohl die Erfahrungen aus dem laufenden Werkstattjahr 2008/09 bezüglich der Zielgruppe und des Zuweisungsweges durch die Berufsberatungen als auch die Rückmeldungen von Trägern und Berufskollegs (z.b. bei den Erfahrungsaustauschen) eingeflossen. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die wichtigsten geplanten Änderungen für das Werkstattjahr 2009/2010 informieren: 1. Zuweisungsverfahren: Der Zugang ins Werkstattjahr erfolgt ausschließlich über die Berufsberatungen der Arbeitsagenturen. Die Checkliste des Vorjahres kommt für Sie nicht mehr zum Einsatz. Die Jugendlichen sollen frühzeitig den Kontakt zu der für sie zuständigen Berufsberatung suchen. Die Berufsberatung entscheidet, ob das Werkstattjahr NRW oder ggf. eine andere Maßnahme das richtige Angebot für den/die Jugendliche/n ist. Als Nachweis für das Werkstattjahr erhalten die Jugendlichen, durch die Berufsberatung eine entsprechende Eingliederungsvereinbarung. Diese muss beim Bildungsträger vorliegen. Dienstgebäude und Lieferanschrift: Fürstenwall 25, Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@mags.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 704, 709 Haltestelle: Stadttor Rheinbahn Linien 719, 725 Haltestelle: Polizeipräsidium

2 Seite 2 von 5 Um den Zuweisungsprozess im Vorfeld vorzubereiten, informieren die Berufsberatungen der Agentur für Arbeit bereits in den Entlassklassen der allgemein bildenden Schulen über ihre Beratungs- und Förderrangebote. In diesem Rahmen wird auch über das Landesprogramm Werkstattjahr informiert. Die Jugendlichen, die nach ihrer Schulentlassung absehbar zur Zielgruppe gehören werden und die beim Übergang Schule-Beruf einer unterstützenden Begleitung bedürfen (Jugendliche mit Förderbedarf), sollen frühzeitig noch an der abgebenden Schule angesprochen und bei Bedarf auf das Sprechstundenangebot der Berufsberatung in der Schule hingewiesen werden. Neben den Berufsberatungen werden daher auch Berufswahlkoordinatoren/innen, Berufseinstiegsbegleiter/innen, oder Schulsozialarbeiter/innen durch die 16 Regionalagenturen über das Werkstattjahr informiert und sollen die Jugendlichen im Zuweisungsprozess unterstützen. Jugendliche, die nach den Sommerferien 2009 in den Berufskollegs als Schüler/innen von KSoB-Klassen erscheinen und bis dahin nicht bei einer Berufsberatung beraten wurden, werden den Berufsberatern im Rahmen der örtlichen Kooperationen bekannt gegeben. Jugendliche, die bei Bildungsträgern wegen einer möglichen Teilnahme am Werkstattjahr vorsprechen, sind darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung über eine Teilnahme am Werkstattjahr nur durch die Berufsberatungen erfolgen kann und sollen deshalb auf die örtliche Berufsberatung hingewiesen werden. Der Zuweisungsprozess ins Werkstattjahr wird auch für das kommende Werkstattjahr regional durch die 16 landesgeförderten Regionalagenturen in NRW koordiniert und unterstützt. Die Regionalagenturen führen im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW erneut Koordinierungsrunden zum Werkstattjahr zur Information und Abstimmung mit den örtlichen Akteuren (u. a.arbeitsagenturen, ARGE n,

3 Seite 3 von 5 Berufskollegs, Bildungsträger, Schulträger, allgemein bildende Schulen) durch. 2. Zielgruppe: Die Zielgruppe für das Werkstattjahr 2009/2010 bleibt, bis auf eine Änderung bei Jugendlichen mit Hauptschulabschluss Klasse 10, unverändert zu jener im Werkstattjahr 2008/2009. Jugendliche mit Hauptschulabschluss Klasse 10 werden durch die Berufsberatungen der Arbeitsagenturen nur noch in Ausnahmen für das Werkstattjahr 2009/10 zugewiesen. Die Bildungsträger haben sicherzustellen, dass diese Ausnahmen eine Quote von maximal 10 % beim jeweiligen Träger (Vorjahr max. 20 %) nicht überschreiten. Eventuell eintretende Überschreitungen sind unmittelbar an die jeweiligen Berufsberatungen zu kommunizieren, um Alternativen für die betreffenden Jugendlichen zu finden. 3. Zielsetzung des Werkstattjahres: Zielsetzungen des Werkstattjahres sind auch künftig: der Erwerb von Schlüsselkompetenzen, die für eine Ausbildung bzw. berufliche Tätigkeit wichtig sind (Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortung usw.) die Erlangung von ersten berufspraktischen Kenntnissen und Fähigkeiten (möglichst durch Vermittlung von Qualifizierungsbausteinen oder Teilen davon) das Sammeln von Erfahrungen im realen Berufsalltag (Praktika) und das Anwenden des Erlernten im Praktikumsbetrieb

4 die Verbesserung schulischer Basiskenntnisse im Seite 4 von 5 beruflichen Handlungskontext die Entwicklung konkreter persönlicher Anschluss- bzw. Übergangsperspektiven bevorzugt in duale Ausbildung oder Beschäftigung aber auch in eine anschließende bvb. Das Nachholen des Hauptschulabschlusses ist nicht explizite Zielsetzung eines Werkstattjahres. Hierfür sind andere Angebote zu nutzen wie BOJ, BGJ, bvb mit Möglichkeit zum HSA (ggf. nach absolviertem WJ), Volkshochschulangebote. Dies ist im Kontakt mit Jugendlichen auch durch die Bildungsträger zu kommunizieren. Gleichwohl ist bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (regelmäßige Teilnahme ab Schuljahresbeginn, entsprechendes Stundenangebot der BK s, entsprechende schulische Leistung der Jugendlichen) für die Schülerinnen und Schüler von KSoB-Klassen der Erwerb des Hauptschulabschlusses im Einzelfall auch künftig möglich. Bei den schulgesetzlichen Regelungen für die Berufskollegs gibt es keine Änderungen. 4. Einsatz von Betreuungsfachkräften: Die Erfahrungen aus dem Werkstattjahr 2008/09 haben gezeigt, dass die Zielgruppe des Werkstattjahres eine intensivere Begleitung durch Betreuungsfachkräfte erfordert. Vor diesem Hintergrund wird der bisherige Betreuungsschlüssel für den Einsatz der Betreuungsfachkräften von 1:30 auf 1:20 verbessert. D.h. im Werkstattjahr 09/10 muss mindestens ein Betreuungsschlüssel von einer Betreuungsfachkraft auf 20 Jugendliche eingehalten werden. Die Zuwendung für Personal- und Sachkosten wird dem entsprechend erhöht.

5 Seite 5 von 5 5. Zuschuss für die Personal- und Sachkosten: Für die Durchführung des Werkstattjahres 2009/2010 beträgt die Zuwendung für Personal (Ausbildungspersonal und Betreuungspersonal sowie zugehörige Sachkosten) nun bis zu 5.176,00 pro Teilnehmer/in pro Werkstattjahr für den Maßnahmezeitraum von 12 Monaten (Vorjahr bis zu 4.317,00 ). 6. Anmeldestichtag: Als Stichtag für die Anmeldung von neuen Teilnehmern/innen für das Werkstattjahr 2009/2010 wird der 15. Oktober 2009 festgelegt. Das bedeutet, bis zu diesem Tag ist die Aufnahme von neuen, zusätzlichen Teilnehmenden ins Werkstattjahr möglich. Die Anzahl der Teilnehmenden beim jeweiligen Bildungsträger am Stichtag ist die Obergrenze für Teilnehmerplätze bis zum Ende des Werkstattjahres. Selbstverständlich können wie im Vorjahr freigewordene Plätze auch über den Stichtag hinaus mit neuen Jugendlichen nach besetzt werden. Das offizielle Merkblatt für das Werkstattjahr 2009/10 wird derzeit entsprechend angepasst und Ihnen demnächst zur Verfügung gestellt. Auch der bisherige MAGS-Flyer zum Werkstattjahr wird überarbeitet und sollte daher nicht mehr eingesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (gez. Monika Alkan)

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