An alle Partnerunternehmen. Fürstenwalde/Spree, September Installateurrundbrief II/2012. Sehr geehrtes Partnerunternehmen,

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1 E.ON edis AG, Postfach 1443, An alle Partnerunternehmen E.ON edis AG Geschäftsbereich Netzservice Bau und Betrieb Standort Langewahler Straße September 2012 Installateurrundbrief II/2012 Sehr geehrtes Partnerunternehmen, mit dem 2. Rundbrief in diesem Jahr möchten wir Ihnen wieder Informationen zu aktuellen Themen und Änderungen zukommen lassen. 1. Anwendungsregel VDE-AR-N 4102 Die VDE-Anwendungsregel für Anschlussschränke im Freien ist seit April 2012 veröffentlicht und ergänzt als gültiges Regelwerk zwischen Handwerk und Netzbetreiber die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB) des Netzbetreibers. (Infoblatt Anlage 1) 2. Störungen bei SH-Schalter aufgrund zu hoher Dauerstrombelastbarkeit Vermehrt treten Funktionsstörungen aufgrund von Überschreitung der zulässigen Dauerstrombelastung bei SH-Schaltern (eine Häufung ist bei PV-Einspeiseanlagen > 55 kwp erkennbar) auf. Die verantwortlichen Planer- und Anlagenerrichter müssen entsprechend der Betriebsweise zwischen unterschiedlichen SH-Schalterklassen auswählen. In dem Fall, dass die zulässige Dauerbelastung über 55 kw hinausgeht, wird empfohlen, Wandleranlagen nach den Vorgaben des NB zu errichten. 3. Überarbeitete gesetzliche Vorgaben für Energieerzeugungsanlagen (EZA) Mit Veröffentlichung der EEG Novelle zum und der KWK Novelle zum wurden wesentliche Neuerungen eingeführt. Diese sollten unbedingt bei der Planung und Errichtung neuer Anlagen beachtet werden. Einige markante Änderungen haben wir für Sie nachfolgend aufgelistet: Wegfall des Generatorzähler bei Photovoltaik-Dachanlagen bis 10 kwp Wegfall der Selbstverbrauchsregelung bei EEG Anlagen Einführung der 90% -Regel bei EEG-Dachanlagen von kwp Neudefinition des Begriffes: Inbetriebnahme/Betriebsbereitschaft von EZA EEG-Vergütungssätze unterliegen einer monatlichen Degression Notwendige Anpassungen seitens des Netzbetreibers sind bereits in der Umsetzung, so dass wir gemeinsam diese neuen Anforderungen realisieren können. 1 3 Postanschrift Hauptverwaltung Postfach Cora Krey T F Unser Zeichen NSB/kry Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Thomas König Vorstand: Bernd Dubberstein (Vorsitzender) Manfred Paasch Dr. Andreas Reichel Sitz Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 7488 St.Nr. 063/100/00076 Ust.Id. DE 812/729/567 Commerzbank AG Konto BLZ IBAN DE BIC COBADEFFXXX Deutsche Bank AG Konto BLZ IBAN DE BIC DEUTDEBB160

2 4. Systemstabilitätsverordnung Es ist notwendig geworden, bestehende PV-Anlagen aufgrund der einheitlichen Frequenzkennlinien zum Zweck einer stabilen Energieversorgung stufenweise neu zu takten. Aus diesem Grund wurde eine Verordnung erlassen, die den Netzbetreibern die Umsetzungspflicht zugesprochen hat. Vorbereitungen für eine Umsetzung im Versorgungsgebiet der E.ON edis AG sind bereits angelaufen. Alle betroffenen Anlagenbetreiber werden in den nächsten Monaten dazu umfassend von uns persönlich informiert. 5. Vergabe einer Zählpunktbezeichnung bei Neuanlagen Die Netzbetreiber sind verpflichtet frühzeitig eindeutige Zählpunktbezeichnungen zu vergeben, um den Datenaustausch zwischen verschiedenen Marktpartnern sicherzustellen. Dazu sind unbedingt die Geräteplatzbezeichnungen nach Verfahren A des Abschnittes 7.1 (7) der TAB NS Nord 2012 zu berücksichtigen. Diese Daten werden ab Bestandteil einer vollständig ausgefüllten Inbetriebsetzungsanzeige sein. 6. Errichtung TNC-S Netze bei Neuanlagen Die seit angezeigte und bei E.ON edis veröffentlichte TAB NS Nord 2012 fordert bei Neuanlagen die Errichtung eines TNC-S ab Hausanschlusskasten. Aufgrund auftretender Lieferengpässe seitens der Hersteller gilt für das Land Brandenburg eine Übergangsfrist bis Zähltechnik Mit Veröffentlichung der TAB NS Nord 2012 zum bildet diese zusammen mit den VDE Anwendungsregeln im gesamten Netzgebiet der E.ON edis AG ein gültiges Regelwerk zwischen Handwerk und Netzbetreiber. Gemäß VDE AR 4101 wurden verschiedene Zählerplätze für Zähler berücksichtigt. Unter anderem ist die Stecktechnik bei elektronischen Haushaltszählern gleichermaßen zugelassen, wie die von E.ON edis weiterhin favorisierte Drei-Punkt-Befestigung. Die elektronischen Haushaltszähler mit Stecktechnik gibt es bei E.ON edis nur in der Eintarifversion ohne Tarifausgang. Für den Anwendungsbereich mit Tarifsteuerfunktion kommen nur Messgeräte mit Dreipunktbefestigung zum Einsatz. 8. Ausführungshinweise zu Technischen Anschlussbedingungen Für Anschlüsse im Mittelspannungsnetz setzt die E.ON edis AG Fernwirktechnik ein. Ausführungshinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen der E.ON edis AG Erzeugungsanlagen am MS-Netz Anforderungen an die Sekundärtechnik finden Sie unter folgenden Links im Internet der E.ON edis AG Neue Ergänzende Bedingungen der NAV und NDAV Die Ergänzenden Bedingungen der NAV und NDAV werden zum angepasst. Die Neufassungen finden Sie ab diesem Datum im Internet unter 2 3

3 Zu Hinweisen und Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner der E.ON edis AG: Regionalbereich Nord: Herr Sebbin Telefon: Mail: Regionalbereich Ost/West: Herr Schulze Telefon: Mail: Mit freundlichen Grüßen E.ON edis AG Michael Kaiser Michael Hertramf Anlage 1: Infoblatt VDE-AR-N

4 Das Wichtigste in Kürze

5 Kontakt Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE (FNN) Bismarckstr Berlin Tel.: fnn@vde.com / fnn Stand: März 2012

mit diesem Installateurrundbrief möchten wir Ihnen wieder wichtige Informationen zu aktuellen Themen zukommen lassen.

mit diesem Installateurrundbrief möchten wir Ihnen wieder wichtige Informationen zu aktuellen Themen zukommen lassen. E.DIS AG Langewahler Straße 60 15517 Fürstenwalde/Spree An alle Partnerunternehmen E.DIS AG Netztechnik Langewahler Straße 60 15517 Fürstenwalde/Spree www.e-dis.de Postanschrift Hauptverwaltung Postfach

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