AMTSBLATT. Jahrgang 18 Nordhausen, den Nr. 23/2008. Amtlicher Teil
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- Wilhelm Hofer
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1 AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz Jahrgang 18 Nordhausen, den Nr. 23/2008 Inhalt Seite Amtlicher Teil Nr. 69 Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Goldene Aue 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes Goldene Aue (Abwassergebührensatzung = AGS) Nr. 70 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen (Kommunalaufsicht) zur Festsetzung der Wahltermine für die Wahlen des ehrenamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Hohenstein und des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Werther Nr. 71 Bekanntmachung der Beschlüsse des Kreistages Nordhausen 2008 Nr. 72 Bekanntmachung des Rettungsdienstbereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Nordhausen
2 - Jg. 18, Nr. 23/ , S. 2 Nr. 69 Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Goldene Aue 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes Goldene Aue (Abwassergebührensatzung = AGS) Aufgrund der 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) erlässt der Abwasserzweckverband Goldene Aue folgende 4. Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung vom zur Entwässerungssatzung: Artikel I - Änderung der Abwassergebührensatzung vom Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: (2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzähler der Nenngröße bis 2,5 Qn 84,00 /Jahr bis 6 Qn 201,60 /Jahr bis 10 Qn 336,00 /Jahr bis 15 Qn 504,00 /Jahr bis 40 Qn 1.344,00 /Jahr bis 60 Qn 2.016,00 /Jahr bis 150 Qn 5.040,00 /Jahr 2. 3 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: (1) Die Einleitungsgebühr wird nach der Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 3,35 pro Kubikmeter (m³) Abwasser bei Einleitung in eine Zentralkläranlage (Volleinleiter). Die Gebühr für das Einleiten von Abwasser aus Grundstückskläranlagen in die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Kanal) beträgt 1,70, pro Kubikmeter Abwasser (Teileinleiter) Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: (2) Die Gebühr beträgt: a) pro Kubikmeter Abwasser aus einer abflusslosen Grube für Leerungen bis zum Tag der Bekanntmachung dieser Satzung 14,14 /m³, für Leerungen vom Tag nach der Bekanntmachung dieser Satzung an 16,06 /m³ b) 30,97 pro Kubikmeter Abwasser (Fäkalschlamm) aus einer Grundstückskläranlage. Artikel II - Inkrafttreten Die 4. Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Uthleben, den gez. Helbing Verbandsvorsitzender (Siegel)
3 - Jg. 18, Nr. 23/ , S. 3 Ausfertigungsvermerk: Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Goldene Aue lt. Beschluss Nr. 177/2011/2008 vom sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet. Genehmigungsvermerk: Die vorstehende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung des Abwasserzweckverbandes Goldene Aue wurde mit Bescheid der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Nordhausen vom genehmigt. Bekanntmachungshinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Abwasserzweckverband Goldene Aue, Schulplatz 2, Uthleben geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Uthleben, den gez. Helbing Verbandsvorsitzender (Siegel) Nr. 70 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen (Kommunalaufsicht) zur Festsetzung der Wahltermine für die Wahlen des ehrenamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Hohenstein und des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Werther Hiermit gibt das Landratsamt Nordhausen bekannt, dass 1. mit Bescheid vom gegenüber der Gemeinde Hohenstein der Termin für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Hohenstein auf Sonntag, den festgesetzt wurde. Eine gegebenenfalls erforderliche Stichwahl findet Sonntag, den statt. 2. mit Bescheid vom gegenüber der Gemeinde Werther der Termin für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Werther auf Sonntag, den festgesetzt wurde. Eine gegebenenfalls erforderliche Stichwahl findet Sonntag, den statt. Nordhausen, den gez. Claus Landrat
4 - Jg. 18, Nr. 23/ , S. 4 Nr. 71 Bekanntmachung der Beschlüsse des Kreistages Nordhausen 2008 In der öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr Der öffentlichen Ausschreibung und Neubesetzung einer Planstelle SB Gesundheitsförderung/allg. Haushaltssachbearbeitung wird zugestimmt. Nr (Punkt 1.) Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Kreisausschusses am wird genehmigt. In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreisausschusses am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr (Punkt 2.) Nr In der öffentlichen Sitzung des Kreistages Nordhausen am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr Der Landrat wird durch den Kreistag beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass zukünftig die Betreuung und Vermittlung langzeitarbeitsloser Bürger des Landkreises Nordhausen durch die Landkreisverwaltung wahrgenommen werden kann. Nr (Punkt 1.) Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Kreistages Nordhausen am wird genehmigt. Nr Der Landkreis Nordhausen tritt als Mitglied dem Südharzer Tourismusverband e.v. bei. Nr Der Kreistag beschließt die Aufnahme der Sanierung des Hallenbades in Sollstedt, des Freibades in Uthleben und der Schulsporthalle des Gymnasiums W. v.humboldt Spendekirchhof in die Sport- und Spielstätten-Rahmenleitplanung. Nr In den Aufsichtsrat der Südharzwerke Nordhausen GmbH werden Herr Egon Primas, Kurze Trift 105, Obergebra Herr Martin Höche, Mackenroder Hauptstraße 43, Hohenstein/OT Mackenrode Frau Birgit Keller, Stolberger Straße 137, Nordhausen Herr Rainer Linsel, August-Bebel-Platz 14, Nordhausen Frau Dagmar Becker, Karl-Marx-Straße 27, Sollstedt/OT Wülfingerode bestellt.
5 - Jg. 18, Nr. 23/ , S. 5 In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreistages Nordhausen am wurden folgende Beschlüsse gefasst: (Punkt 2.) In der öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr Der öffentlichen Ausschreibung und Besetzung der Planstelle SB Systemtechnik auf Grund dringenden Personalbedarfs zur Erfüllung von anstehenden Aufgaben wird zugestimmt. Nr Der Kreisausschuss beschließt befristete Einstellungen in der ARGE gem. 14 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG). Nr (Punkt 1.) Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Kreisausschusses am wird genehmigt. In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreisausschusses am wurde der Beschluss gefasst: Nr (Punkt 2.)
6 - Jg. 18, Nr. 23/ , S. 6 Nr. 72 Bekanntmachung des Rettungsdienstbereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Nordhausen Auf der Grundlage des 6 Abs. 1 des Thüringer Rettunsdienstgesetzes (ThürRettG) vom (GVBl. Nr. 31 S. 609) und des Beschlusses des Beirates für den Rettungsdienstbereich Nordhausen vom 27.November 2008 erlässt der Landkreis Nordhausen als Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes folgende Neufassung des Rettungsdienstbereichsplanes: 1. Geltungsbereich, Aufgabenträger Der Rettungsdienstbereichsplan bildet die Grundlage für eine flächendeckende, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich des Landkreises Nordhausen. Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich des Landkreises Nordhausen ist der Landkreis Nordhausen. Dieser stellt sicher, dass die medizinische Qualität einerseits und die Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes andererseits gewährleistet wird, um einen effizienten und bedarfsgerechten Rettungsdienst zu realisieren. 2. Einsatz der Rettungsmittel Der bodengebundene Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich des Landkreises Nordhausen wird grundsätzlich nach der Zuweisungsstrategie durchgeführt, d.h. dass für die Notfallrettung und den qualifizierten Krankentransport gesonderte Rettungsmittel vorgehalten werden. In Ausnahmefällen können Rettungstransportwagen (RTW) zu Krankentransportfahrten eingesetzt werden, wenn diese sich auf den Standort begrenzen und kein Krankentransportwagen (KTW) der Regelvorhaltung verfügbar ist, um unzumutbare Wartezeiten zu verhindern. Die Entscheidung darüber obliegt allein der Zentralen Leitstelle des Landkreises Nordhausen. Die Notfallrettung erfolgt in Form des Rendezvoussystems. Hier fährt der Notarzt mit dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) unabhängig vom Rettungstransportwagen (RTW) zum Einsatzort. Versorgt der Notarzt den Patienten im RTW auf dem Transport zum Krankenhaus, begleitet das NEF den RTW ins Krankenhaus. 3. Zentrale Leitstelle Die für den Rettungsdienstbereich des Landkreises Nordhausen zuständige Leitstelle ist die Zentrale Leitstelle Nordhausen in Nordhausen, Dr.-Robert-Koch-Straße 39, Tel. ( ) Diese wird vom Landratsamt Nordhausen vorgehalten. Die Leitstelle ist täglich 24 Stunden besetzt. Die Zentrale Leitstelle wird als integrierte Leitstelle für den Rettungsdienst, Brandschutz, die Allgemeine Hilfe sowie den Katastrophenschutz betrieben. Die Aufgaben richten sich nach 8 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes, Punkt des Landesrettungsdienstplanes für den Freistaat Thüringen und 2 Abs. 4 der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung.
7 4. Durchführung des Rettungsdienstes AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz - Jg. 18, Nr. 23/ , S. 7 Die Durchführung des Rettungsdienstes i.s. des 4 des Thüringer Rettunsdienstgesetzes (ThürRettG) wurde dem Rettungsdienst Zweckverband Nordhausen übertragen. Sitz des Rettungsdienst Zweckverbandes Nordhausen ist das Landratsamt Nordhausen, Grimmelallee 23, Nordhausen. Vorsitzender ist der Landrat des Landkreises Nordhausen. 5. Standorte der Rettungswachen, Rettungsmittelvorhaltung Zur Gewährleistung der rettungsdienstlichen Vorhaltung unter dem Aspekt der medizinischorganisatorischen und wirtschaftlichen Einheit ( 2 Abs. 2 ThürRettG) und unter Beachtung der festgelegten Hilfsfristen (nach LRDP) sind Rettungswachen sowie Rettungsmittel wie folgt im Landkreis Nordhausen verteilt: 5.1 Rettungswache Sundhausen Kesselweg Sundhausen 1 RTW 24 h Montag-Sonntag 8,00 Planstellen 1 KTW 8 h Montag-Freitag 2,46 Planstellen 5.2. Rettungswache Krankenhaus Nordhausen Dr.-Robert-Koch-Str Nordhausen 1 RTW 24 h Montag-Sonntag 8,00 Planstellen 1 KTW 9 h Montag-Freitag 4 h samstags 2,91 Planstellen 1 KTW 8h Montag - Freitag 2,46 Planstellen 5.3. Standort des Notarzt-Einsatzfahrzeuges Krankenhaus Nordhausen 1 NEF 24 h Montag-Sonntag 4,40 Planstellen 5.4. Rettungswache Niedersachswerfen An der Dittfurth Niedersachswerfen 1 RTW 24 h Montag-Sonntag 8,00 Planstellen 5.5. Rettungswache Ellrich Nordhäuser Weg Ellrich 1 RTW 24 h Montag-Sonntag 8,00 Planstellen 1 GKTW 8 h Montag-Freitag 0 Planstellen (Großraumkrankenwagen)
8 5.6. Rettungswache Bleicherode Gütersloher Str Bleicherode AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz - Jg. 18, Nr. 23/ , S. 8 1 RTW 24 h Montag-Sonntag 8,00 Planstellen 1 KTW 8 h Montag-Freitag 2,46 Planstellen Gesamtpersonalstellen im Landkreis Nordhausen: 54,69 Planstellen 6. Versorgungsbereiche der Rettungswachen Die Versorgungsbereiche der Rettungswachen sind in der Anlage aufgeführt. 7. Zusammenarbeit mit benachbarten Rettungsdienstbereichen Es wurden mit den benachbarten RD-Bereichen eine bereichsübergreifende Zusammenarbeit gem. 7, Abs.2 ThürRettG vereinbart. Insbesondere kommt der RTW der RW Ellrich regelmäßig im Landkreis Osterode am Harz, (Nds.) im Bereich Zorge, Walkenried, Wieda und Bad Sachsa, zum Einsatz. Im Gegenzug sichert der RTW der RW Bad Sachsa die Orte Mackenrode, Limlingerode, Klettenberg sowie Branderode ab. Hier arbeiten die Leitstelle Nordhausen und Osterode am Harz eng zusammen und stimmen die Einsätze miteinander ab. 8. Notärztliche Versorgung 8.1 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst Gemäß 6 Abs. 5 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes bestellt der Landkreis Nordhausen einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst. Dieser ist ein im Rettungsdienst tätiger Arzt, der über den Fachkundenachweis Notarzt im Rettungsdienst und Leitender Notarzt im Rettungsdienst der Landesärztekammer Thüringen oder eine vergleichbare, von der Landesärztekammer Thüringen anerkannte Qualifikation verfügt. 8.2 Notärzte Als Notärzte dürfen nur Ärzte zum Einsatz kommen, die über den Fachkundenachweis Notarzt im Rettungsdienst der Landesärztekammer Thüringen oder eine vergleichbare, von der Landesärztekammer Thüringen anerkannte Qualifikation verfügen. 9. In-Kraft-Treten Die Neufassung des Rettungsdienstbereichsplanes tritt am 01. Dezember 2008 in Kraft. gez. Claus Landrat Nordhausen, den
9 - Jg. 18, Nr. 23/ , S. 9
10 - Jg. 18, Nr. 23/ , S Ende der amtlichen Bekanntmachungen -
11 - Jg. 18, Nr. 23/ , S. 11
12 - Jg. 18, Nr. 23/ , S. 12 Für den Inhalt der Bekanntmachungen sind die jeweils zuständigen Körperschaften bzw. Ämter und Einrichtungen verantwortlich. Das nächste Amtsblatt wird voraussichtlich am erscheinen. Herausgeber: Landkreis Nordhausen Redaktion: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Landratsamt Nordhausen, Grimmelallee 23, Zimmer 120, Nordhausen Telefon: ( ) Telefax: ( ) Bezugsmöglichkeiten und Bezugsbedingungen: Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal monatlich, in der Regel am letzten Mittwoch eines jeden Monats. Es ist über das Landratsamt Nordhausen, Sachgebiet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Grimmelallee 23, Nordhausen, im Jahresabonnement, als Einzelausgabe oder online kostenlos erhältlich. Ein vollständiger oder teilweiser Abdruck dieses Amtsblattes erfolgt zur Information der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Nordhausen zusätzlich zur Herausgabe dieser "Amtsausgabe" des Amtsblattes im Allgemeinen Anzeiger, Ausgabe Nordhausen/Sondershausen. Rechtsverbindlichen Charakter hat ausschließlich der Inhalt des beim Landratsamt erhältlichen Druckerzeugnisses (Amtsausgabe).
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