Prüfungsordnung. Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung
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- Käte Lange
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1 Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung
2 Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung 1. Auflage 1995 Stand: Herausgeber: Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. - Präsidium Im Niedernfeld 2, Bad Nenndorf Die in dieser Broschüre veröffentlichten Texte sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Kein Teil dieser Ausgabe darf ohne schriftliche Genehmigung des Präsidiums der DLRG, Bad Nenndorf, in irgendeiner Form - durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren - reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprachen übertragen werden. Auch die Rechte der Wiedergabe durch Vortrag, Funk-/Fernsehsendung, im Magnettonverfahren oder auf ähnlichem Weg bleiben vorbehalten. Jede im Bereich eines gewerblichen Unternehmens hergestellte oder benutzte Kopie dient gewerblichen Zwecken und verpflichtet zu Schadensersatz, der gerichtlich festzustellen ist. Nachdruck - auch auszugsweise - nur mit Genehmigung des Präsidiums der DLRG, Bad Nenndorf, gestattet. Bezugsquelle: DLRG - Materialstelle Im Niedernfeld Bad Nenndorf Bestell-Nr
3 Bezugsmöglichkeiten... 2 I Präambel... 2 II Gemeinsame Bestimmungen Anwendung der Allgemeine Regeln für Prüfungsleistungen Beurkundungen... 3 III.3 Bestimmungen für die Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung Erste Hilfe und Sanitätsausbildung Erste Hilfe-Ausbildungen Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM) Erste Hilfe-Lehrgang (8 Doppelstunden) Erste Hilfe-Training (EHT) Erste Hilfe-Training Erste Hilfe-Training - Modul Wasserrettung Sanitätsausbildung Sanitätslehrgang A Sanitätslehrgang B Ausbilder-/Prüfer-Ausbildung Erste Hilfe-Ausbilder Sanitätsausbilder Multiplikatoren-Ausbildung Multiplikator für die Erste Hilfe-Ausbildung Multiplikator für die Sanitätsausbildung Sanitätsausbildungsbeauftragter...26 Anlg. 1 Anlg. 2 Der Weg zum Erste Hilfe-Ausbilder...29 Der Weg zum Sanitätsausbilder und -ausbildungsbeauftragten...30 Stand: Seite 1 von 30
4 Bezugsmöglichkeiten Die kann sowohl als Gesamtausgabe als auch in ihren Einzelabschnitten bezogen werden. Folgende Artikel sind lieferbar: Artikel Bestellnummer Gesamtausgabe Ringordner für Gesamtausgabe mit Registerblättern Abschnitt III.1 Schwimmen/Rettungsschwimmen Abschnitt III.2 (frei für internationale Regelungen) Abschnitt III.3 Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung Abschnitt III.4 Fachausbildung Wasserrettungsdienst Abschnitt III.5 Bootsführer-Ausbildung Abschnitt III.6 Tauchausbildung Abschnitt III.7 Sprechfunk-Ausbildung Abschnitt III.8 Katastrophenschutz-Ausbildung Abschnitt III.9 Rettungssport und Breitensport I Präambel Im Rahmen ihrer Ausbildungs- und Lehrtätigkeit nimmt die DLRG Prüfungen ab. Art, Inhalt und Durchführung der Prüfungen werden durch die der DLRG und ihre Ausführungsbestimmungen geregelt ( 14 der Satzung der DLRG vom 22. Oktober 1966, zuletzt geändert durch die Bundestagung am 14. Oktober 1995). Die nunmehr gänzlich neu konzipierte soll diesem Auftrag gerecht werden. Sie ist nicht nur als Regelwerk für die Prüfungen im engeren Sinne zu verstehen, sondern umfaßt auch das gesamte Vorfeld der Eingangsvoraussetzungen und der Ausbildung. Ferner werden Verwaltungsfragen (z.b. die Registrierung der Prüfungen und Umschreibemodalitäten) geregelt. Stand: Seite 2 von 30
5 II Gemeinsame Bestimmungen 1 Anwendung der PO Diese Bestimmungen sind sinngemäß für die gesamte Ausbildung und alle Prüfungen verbindlich. Die Prüfungsbestimmungen sind grundsätzlich für männliche und weibliche Personen gleich. Die Verantwortung für die Einhaltung der Prüfungs- und Ausführungsbestimmungen sowie der Sicherheitsmaßnahmen tragen Ausbilder und Prüfer. 3 Allgemeine Regeln für Prüfungsleistungen Prüfungsleistungen, für die keine bestimmte Zeit vorgeschrieben ist, müssen ohne Unterbrechung zügig erfüllt werden. 6 Beurkundungen Die Leistungen sind vom Prüfer einzeln in der vorgeschriebenen Prüfungskarte zu bestätigen. Prüfungskarten und Urkunden müssen neben der Anschrift und Unterschrift der ausstellenden Stelle die Namen und - soweit vorhanden - die Prüfberechtigungsnummern der Prüfenden tragen, die für die Durchführung verantwortlich gewesen sind. Nach erfolgreicher Prüfung werden bundeseinheitliche Urkunden und Abzeichen gegen Erstattung der Kosten ausgehändigt. Der Landesverband regelt verantwortlich die Ausstellung der Urkunden und den Verbleib der Prüfungsunterlagen, sofern nicht ausdrücklich eine Registrierung auf Präsidialebene erfolgt. Ersatzbescheinigungen, -urkunden und -abzeichen werden nur bei glaubwürdigem Nachweis des Erwerbs und des Verlustes gegen Erstattung der Kosten ausgegeben. Anträge sind formlos an die Stelle zu richten, welche die Urschrift ausgestellt hat. Stand: Seite 3 von 30
6 III.3 Bestimmungen für die Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung 3 Erste Hilfe und Sanitätsausbildung Im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgaben bildet die DLRG in Erste Hilfe aus und fort. Diese Erste Hilfe und Sanitätsausbildung dient in erster Linie der Ausund Fortbildung der Rettungsschwimmer. Darüber hinaus wird im Rahmen der Breitenausbildung die Aus- und Fortbildung auch für die Bevölkerung angeboten. Die Aus- und Fortbildung ist gemäß der Anweisung für die Ausbildung in Erste Hilfe in der DLRG durchzuführen. Die in die Organisationsstruktur der DLRG eingebundenen Ärzte sind für die fachlichen Inhalte der Ausbildung verantwortlich und nehmen u.a. die medizinische Aufsichtspflicht wahr. Der Umfang der Ausbildung entspricht den gemeinsamen Grundsätzen der ausbildenden Organisationen sowie den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) und des Deutschen Beirats für Erste Hilfe und Wiederbelebung. 3.1 Erste Hilfe-Ausbildungen Die Erste Hilfe-Ausbildung umfaßt folgende Ausbildungsgänge: Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Lehrgang zu 4 Doppelstunden) Erste Hilfe-Lehrgang (Lehrgang zu 8 Doppelstunden) Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM) Der Lehrgang LSM umfaßt 8 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten (4 Doppelstunden) Voraussetzungen Zur Teilnahme ist jedermann berechtigt. Es sind keine speziellen Voraussetzungen erforderlich Prüfungsleistungen Die erfolgreiche Absolvierung des Lehrgangs wird nach regelmäßiger Teilnahme bescheinigt. Eine spezielle Prüfungsleistung braucht nicht erbracht werden. Stand: Seite 4 von 30
7 Berechtigung zur Ausbildung Für die verantwortliche Leitung des Lehrgangs ist eine besondere Lehrqualifikation als EH-Ausbilder (3.8.1) erforderlich. Die EH- Ausbilder führen die Ausbildung im Auftrag der jeweiligen Gliederung durch Sonstige Regelungen Ausbildung Die Ausbildung wird von den Landesverbänden, Bezirken oder Ortsgruppen durchgeführt. Einzelheiten über die Ausbildung, insbesondere die Stundenaufteilung, sind der Ausbildungsvorschrift Lebensrettende Sofortmaßnahmen der DLRG zu entnehmen. Die notwendigen personellen und sachlichen Voraussetzungen, wie z.b. geeignete Unterrichtsräume und -medien, Ausbilder und Referenten, müssen gegeben sein Ausstellung und Registrierung Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, wenn die Ausbildung vollständig abgeschlossen wurde. Sie bestätigen durch Unterschrift in der Teilnehmerliste die Lehrgangsteilnahme und den Erhalt der Teilnahmebescheinigung. Die Ausstellung und Registrierung der Teilnahmebescheinigung erfolgt durch die ausbildende Gliederung. Die Qualifikation ist unter der Nummer.../311/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Der EH Ausbilder führt für jeden Lehrgang eine Liste mit folgenden Angaben: Art, Ort und Zeit des Lehrgangs Name des verantwortlichen Lehrgangsleiters Namen weiterer Lehrkräfte oder Helfer Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Teilnehmer Nummer der Teilnahmebescheinigung Stand: Seite 5 von 30
8 3.1.2 Erste Hilfe-Lehrgang (8 Doppelstunden) Der EH-Lehrgang umfaßt 16 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten (8 Doppelstunden) Voraussetzungen Zur Teilnahme ist jedermann berechtigt. Es sind keine speziellen Voraussetzungen erforderlich Prüfungsleistung Die erfolgreiche Absolvierung des Lehrgangs wird nach regelmäßiger Teilnahme bescheinigt. Eine spezielle Prüfungsleistung braucht nicht erbracht werden Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung Für die verantwortliche Leitung des Lehrgangs ist eine besondere Lehrqualifikation als EH-Ausbilder (3.8.1) erforderlich. Die EH- Ausbilder führen die Ausbildung im Auftrag der jeweiligen Gliederung durch Sonstige Regelungen Ausbildung Die Ausbildung wird von den Landesverbänden, Bezirken oder Ortsgruppen durchgeführt. Einzelheiten über die Ausbildung, insbesondere die Stundenaufteilung, sind der Ausbildungsvorschrift Erste Hilfe der DLRG zu entnehmen. Die notwendigen personellen und sachlichen Voraussetzungen, wie z.b. geeignete Unterrichtsräume und -medien, Ausbilder und Referenten, müssen gegeben sein Ausstellung und Registrierung Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, wenn die Ausbildung vollständig abgeschlossen wurde. Sie bestätigen durch Unterschrift in der Teilnehmerliste die Lehrgangsteilnahme und den Erhalt der Teilnahmebescheinigung. Die Ausstellung und Registrierung der Teilnahmebescheinigung erfolgt durch die ausbildende Gliederung. Stand: Seite 6 von 30
9 Die Qualifikation ist unter der Nummer.../312/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Der EH-Ausbilder führt für jeden Lehrgang eine Liste mit folgenden Angaben: Art, Ort und Zeit des Lehrgangs Name des verantwortlichen Lehrgangsleiters Namen weiterer Lehrkräfte oder Helfer Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Teilnehmer Nummer der Teilnahmebescheinigung 3.2 Erste Hilfe-Training (EHT) Das Erste Hilfe-Training dient der Reaktivierung und Vertiefung bereits erworbener Erste Hilfe-Kenntnisse aus einem EH-Lehrgang (8 Doppelstunden). Es umfaßt 8 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten (4 Doppelstunden). Entsprechend der jeweiligen Zielgruppe sind neben dem Training lebensrettender Maßnahmen weitere Schwerpunkte (Module) entsprechend der Zielgruppe zu wählen Erste Hilfe-Training Voraussetzungen EH-Lehrgang oder EHT Der Lehrgang darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen Prüfungsleistungen Die erfolgreiche Absolvierung des Lehrgangs wird nach regelmäßiger Teilnahme bescheinigt. Eine spezielle Prüfungsleistung braucht nicht erbracht werden Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung Für die verantwortliche Leitung des Lehrgangs ist eine besondere Lehrqualifikation als EH-Ausbilder (3.8.1) erforderlich. Die EH- Stand: Seite 7 von 30
10 Ausbilder führen die Ausbildung im Auftrag der jeweiligen Gliederung durch Sonstige Regelungen Ausbildung Die Ausbildung wird von den Landesverbänden, Bezirken oder Ortsgruppen durchgeführt. Einzelheiten über die Ausbildung, insbesondere die Stundenaufteilung, sind der Ausbildungsvorschrift Erste Hilfe-Training der DLRG zu entnehmen. Die notwendigen personellen und sachlichen Voraussetzungen, wie z.b. geeignete Unterrichtsräume und -medien, Ausbilder und Referenten, müssen gegeben sein Ausstellung und Registrierung Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, wenn die Ausbildung vollständig abgeschlossen wurde. Sie bestätigen durch Unterschrift in der Teilnehmerliste die Lehrgangsteilnahme und den Erhalt der Teilnahmebescheinigung. Die Ausstellung und Registrierung der Teilnahmebescheinigung erfolgt durch die ausbildende Gliederung. Die Qualifikation ist unter der Nummer.../321/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Der EH-Ausbilder führt für jeden Lehrgang eine Liste mit folgenden Angaben: Art, Ort und Zeit des Lehrgangs Name des verantwortlichen Lehrgangsleiters Namen weiterer Lehrkräfte oder Helfer Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Teilnehmer Nummer der Teilnahmebescheinigung Stand: Seite 8 von 30
11 3.2.2 Erste Hilfe-Training - Modul Wasserrettung Voraussetzungen EH-Lehrgang oder EHT Der Lehrgang darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen Prüfungsleistungen Die erfolgreiche Absolvierung des Lehrgangs wird nach regelmäßiger Teilnahme bescheinigt. Eine spezielle Prüfungsleistung braucht nicht erbracht werden Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung Für die verantwortliche Leitung des Lehrgangs ist eine besondere Lehrqualifikation als EH-Ausbilder (3.8.1) erforderlich. Die EH- Ausbilder führen die Ausbildung im Auftrag der jeweiligen Gliederung durch Sonstige Regelungen Ausbildung Die Ausbildung wird von den Landesverbänden, Bezirken oder Ortsgruppen durchgeführt. Einzelheiten über die Ausbildung, insbesondere die Stundenaufteilung, sind der Ausbildungsvorschrift Erste Hilfe-Training - Modul Wasserrettung der DLRG zu entnehmen. Die notwendigen personellen und sachlichen Voraussetzungen, wie z.b. geeignete Unterrichtsräume und -medien, Ausbilder und Referenten, müssen gegeben sein Ausstellung und Registrierung Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, wenn die Ausbildung vollständig abgeschlossen wurde. Sie bestätigen durch Unterschrift in der Teilnehmerliste die Lehrgangsteilnahme und den Erhalt der Teilnahmebescheinigung. Die Ausstellung und Registrierung der Teilnahmebescheinigung erfolgt durch die ausbildende Gliederung. Stand: Seite 9 von 30
12 Die Qualifikation ist unter der Nummer.../322/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Der EH-Ausbilder führt für jeden Lehrgang eine Liste mit folgenden Angaben: Art, Ort und Zeit des Lehrgangs Name des verantwortlichen Lehrgangsleiters Namen weiterer Lehrkräfte oder Helfer Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Teilnehmer Nummer der Teilnahmebescheinigung 3.3 Sanitätsausbildung Die Sanitätsausbildung dient der Vertiefung und Erweiterung bereits erworbener Erste Hilfe-Kenntnisse aus einem EH-Lehrgang (8 Doppelstunden) sowie der Aneignung praktischer Fähig- und Fertigkeiten in der Ersten Hilfe. Die Sanitätsausbildung umfaßt folgende Lehrgänge: Sanitätslehrgang A Sanitätslehrgang B Sanitätslehrgang A Der Sanitätslehrgang A umfaßt 24 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten (12 Doppelstunden) Voraussetzungen Mindestalter 15 Jahre EH-Lehrgang oder EHT Der Lehrgang darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen Prüfungsleistung Theoretische Prüfung (Fragebogen) Praktische Prüfung mit: a) HLW Einhelfermethode über 5 Minuten Dauer Stand: Seite 10 von 30
13 b) HLW Zweihelfermethode über 5 Minuten Dauer, Atemspende mit Beatmungsbeutel c) Durchführung der erforderlichen Erste Hilfe-Maßnahmen anhand zweier nachgestellter Fallbeispiele Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung Für die verantwortliche Leitung des Lehrgangs und die Prüfung ist eine besondere Lehrqualifikation als Sanitätsausbilder (3.8.2) erforderlich. Die Sanitätsausbilder führen die Ausbildung im Auftrag der jeweiligen Gliederung durch Sonstige Regelungen Ausbildung Die Ausbildung wird von den Landesverbänden, Bezirken oder Ortsgruppen durchgeführt. Einzelheiten über die Ausbildung und Prüfung, insbesondere die Stundenaufteilung, sind der Ausbildungsvorschrift Sanitätsausbildung der DLRG zu entnehmen. Die notwendigen personellen und sachlichen Voraussetzungen, wie z.b. geeignete Unterrichtsräume und -medien, Ausbilder und Referenten, müssen gegeben sein Ausstellung und Registrierung Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, wenn die Ausbildung vollständig und mit Erfolg abgeschlossen wurde. Sie bestätigen durch Unterschrift in der Teilnehmerliste die Lehrgangsteilnahme und den Erhalt der Teilnahmebescheinigung. Die Ausstellung und Registrierung der Teilnahmebescheinigung erfolgt durch die ausbildende Gliederung. Die Qualifikation ist unter der Nummer.../331/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Der Sanitätsausbilder führt für jeden Lehrgang eine Liste mit folgenden Angaben: Art, Ort und Zeit des Lehrgangs Stand: Seite 11 von 30
14 Name des verantwortlichen Lehrgangsleiters Namen weiterer Lehrkräfte oder Helfer Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Teilnehmer Nummer der Teilnahmebescheinigung Sanitätslehrgang B Der Sanitätslehrgang B umfaßt 24 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten (12 Doppelstunden) Voraussetzungen Mitgliedschaft in der DLRG Erfolgreich absolvierter Sanitätslehrgang A Die Ausbildung darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen Prüfungsleistung Theoretische Prüfung (Fragebogen) Praktische Prüfung mit: a) HLW Einhelfermethode über 5 Minuten Dauer b) HLW Zweihelfermethode über 5 Minuten Dauer, Atemspende mit Beatmungsbeutel und Sauerstoff c) Durchführung der erforderlichen Erste Hilfe-Maßnahmen anhand zweier nachgestellter Fallbeispiele Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung Für die verantwortliche Leitung des Lehrgangs und die Prüfung ist eine besondere Lehrqualifikation als Sanitätsausbilder (3.8.2) erforderlich. Die Sanitätsausbilder führen die Ausbildung im Auftrag der jeweiligen Gliederung durch Sonstige Regelungen Ausbildung Die Ausbildung wird von den Landesverbänden, Bezirken oder Ortsgruppen durchgeführt. Stand: Seite 12 von 30
15 Einzelheiten über die Ausbildung und Prüfung, insbesondere die Stundenaufteilung, sind der Ausbildungsvorschrift Sanitätsausbildung der DLRG zu entnehmen. Die notwendigen personellen und sachlichen Voraussetzungen wie z.b. geeignete Unterrichtsräume und -medien, Ausbilder und Referenten müssen gegeben sein Ausstellung und Registrierung Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, wenn die Ausbildung vollständig und mit Erfolg abgeschlossen wurde. Sie bestätigen durch Unterschrift in der Teilnehmerliste die Lehrgangsteilnahme und den Erhalt der Teilnahmebescheinigung. Die Ausstellung und Registrierung der Teilnahmebescheinigung erfolgt durch die ausbildende Gliederung. Die Qualifikation ist unter der Nummer.../332/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Der Sanitätsausbilder führt für jeden Lehrgang eine Liste mit folgenden Angaben: Art, Ort und Zeit des Lehrgangs Name des verantwortlichen Lehrgangsleiters Namen weiterer Lehrkräfte oder Helfer Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Teilnehmer Nummer der Teilnahmebescheinigung 3.8 Ausbilder-/Prüfer-Ausbildung Erste Hilfe-Ausbilder Für die verantwortliche Leitung der Lehrgänge Erste Hilfe-Ausbildung (LSM, EH-Lehrgang, EH-Training) ist eine besondere Lehrqualifikation als EH-Ausbilder erforderlich Voraussetzungen Die Lehrqualifikation als Erste Hilfe-Ausbilder kann nach Vorliegen folgender Eingangsvoraussetzungen erworben werden: Mindestalter 18 Jahre Stand: Seite 13 von 30
16 Mitgliedschaft in der DLRG Teilnahme an einem EH-Lehrgang Assistenz bei einem EH-Lehrgang Befürwortung durch die jeweilige Gliederung Vor Beginn des Lehrgangs sind über die zuständige Gliederung folgende Unterlagen in Kopie beim Landesverband/Präsidium einzureichen: Gültiger Mitgliedsausweis Bescheinigung der Teilnahme an einem EH-Lehrgang oder an einem EH-Training (nicht älter als 3 Jahr) Bescheinigung über die Assistenz bei einem EH-Lehrgang Befürwortung der jeweiligen Gliederung Die Originale sind zu Lehrgangsbeginn dem Lehrgangsleiter vorzulegen. Die Teilnahme an einem EH-Lehrgang oder an einem EH-Training muß von medizinisch ausgebildetem Personal (Arzt, Krankenschwester, - pfleger, Rettungssanitäter oder -assistent) nicht nachgewiesen werden. In der Assistenzphase können bereits praktische Anteile der späteren pädagogisch-methodischen Ausbildung vermittelt werden Umfang der Ausbildung und Prüfungsleistung Die Ausbildung zum Erwerb der EH-Lehrbefähigung setzt sich zusammen aus einem gemeinsamen Grundblock und der speziellen fachlichen Ausbildung Gemeinsamer Grundblock (allgemeine Lehrqualifikation) Nach Vorliegen aller Eingangsvoraussetzungen muß ein Lehrgang zum Erwerb der allgemeinen Lehrbefähigung in der DLRG absolviert werden. Dieser Lehrgang ist fachübergreifend und für alle Ausbildungsgänge zum Erwerb fachspezifischer Lehrqualifikationen verbindlich. Ausnahmen können durch die Landesverbände oder das Präsidium zugelassen werden, wenn der Bewerber die nötigen methodischen, organisatorischen und innerverbandlichen Kenntnisse bereits auf andere Weise erworben hat. Stand: Seite 14 von 30
17 Erwerb der fachspezifischen Lehrqualifikation In der anschließenden Fachausbildung wird die EH- Ausbilderqualifikation erworben. Dieser Lehrgang gliedert sich in zwei Module: a) fachliche Ausbildung und Einweisung in die Lehrunterlagen (24 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten) b) Durchführung eines EH-Lehrgangs unter Aufsicht mit bewerteter Lehrprobe (16 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten) Die Fachausbildung einschließlich Prüfung soll innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung Für die verantwortliche Leitung der Fachausbildung ist eine besondere Lehrqualifikation als Multiplikator für die Erste Hilfe-Ausbildung (3.9.1) erforderlich. Die Multiplikatoren für die Erste Hilfe-Ausbildung führen die Ausbildung im Auftrag des Landesverbandes/Präsidiums durch Prüfungskommission Die Prüfung wird vor einer Prüfungskommission des zuständigen Landesverbandes oder des Präsidiums abgelegt. Der vom Landesverbandsarzt/Präsidialarzt zu berufenden Prüfungskommission gehören an: der Landesverbandsarzt/Präsidialarzt der Sanitätsausbildungsbeauftragte des Landesverbandes oder des Präsidiums mindestens zwei Multiplikatoren für die Erste Hilfe-Ausbildung Sonstige Regelungen Ausbildung Die Ausbildung wird von den Landesverbänden oder vom Präsidium durchgeführt. Stand: Seite 15 von 30
18 Einzelheiten über die Ausbildung und Prüfung sind dem Handbuch M Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung der DLRG zu entnehmen. Die notwendigen personellen und sachlichen Voraussetzungen, wie z.b. geeignete Unterrichtsräume und -medien, Ausbilder und Referenten, müssen gegeben sein Ausstellung und Registrierung Die Teilnehmer erhalten eine EH-Ausbilder-Urkunde, wenn die Ausbildung vollständig und mit Erfolg abgeschlossen wurde. Sie bestätigen durch Unterschrift in der Teilnehmerliste die Lehrgangsteilnahme und den Erhalt der EH-Ausbilder-Urkunde. Die Beurkundung erfolgt durch den Landesverbandsarzt/Präsidialarzt. Die Ausstellung und Registrierung der EH-Ausbilder-Urkunde erfolgt durch den ausbildenden Landesverband/Präsidium. Die Qualifikation ist unter der Nummer.../381/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Der Multiplikator für die Erste Hilfe-Ausbildung führt für jeden Lehrgang eine Liste mit folgenden Angaben: Art, Ort und Zeit des Lehrgangs Name des verantwortlichen Lehrgangsleiters Namen weiterer Lehrkräfte oder Helfer Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Teilnehmer Nummer der Teilnahmebescheinigung Gültigkeitszeitraum/Verlängerung Die EH-Ausbilder-Urkunde ist für 3 Jahre gültig und wird für weitere 3 Jahre verlängert, wenn der Inhaber an einem anerkannten Fortbildungslehrgang für EH-Ausbilder des Landesverbandes/Präsidiums teilgenommen und während des laufenden Gültigkeitszeitraums regelmäßig (mindestens 1 x pro Jahr) EH- Ausbildungen (LSM, EH-Lehrgang, EHT) durchgeführt hat Wiederholungsprüfungen Entfällt Umschreibung und Anerkennung Stand: Seite 16 von 30
19 Eine von der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe anerkannte EH- Ausbilder-Qualifikation kann anerkannt werden, wenn sie nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist. Über die Anerkennung hier nicht genannter Qualifikationen entscheidet der Präsidialarzt im Einzelfall Sanitätsausbilder Für die verantwortliche Leitung der Lehrgänge Sanitätsausbildung (Sanitätslehrgang A und Sanitätslehrgang B) ist eine besondere Lehrqualifikation als Sanitätsausbilder erforderlich. Die Sanitätsausbilder führen die Ausbildung im Auftrag der jeweiligen Gliederung durch Voraussetzungen Die Lehrqualifikation als Sanitätsausbilder kann nach Vorliegen folgender Eingangsvoraussetzungen erworben werden: Mitgliedschaft in der DLRG erfolgreich absolvierter Sanitätslehrgang B gültige EH-Ausbilder-Urkunde Erfahrung als EH-Ausbilder Befürwortung durch die jeweilige Gliederung Vor Beginn des Lehrgangs sind über die zuständige Gliederung folgende Unterlagen in Kopie beim Landesverband/Präsidium einzureichen: Gültiger Mitgliedsausweis Bescheinigung der Teilnahme an einem Sanitätslehrgang B (nicht älter als 3 Jahr) Gültige EH-Ausbilder-Urkunde Nachweis der Erfahrung als EH-Ausbilder Befürwortung der jeweiligen Gliederung Die Originale sind zu Lehrgangsbeginn dem Lehrgangsleiter vorzulegen. Stand: Seite 17 von 30
20 Die erfolgreiche Teilnahme an einem Sanitätslehrgang B muß von medizinisch ausgebildetem Personal (Arzt, Krankenschwester, -pfleger, Rettungssanitäter oder -assistent) nicht nachgewiesen werden. Die Erfahrung als EH-Ausbilder wird als gegeben angesehen, wenn mindestens 8 EH-Ausbildungen (LSM, EH-Lehrgang oder EHT) durchgeführt worden sind. Für den Erfahrungsnachweis können auch Ausbildungen in anderen Institutionen angerechnet werden Umfang der Ausbildung und Prüfungsleistung Der Lehrgang zum Erwerb der fachspezifischen Lehrqualifikation gliedert sich in zwei Module: a) fachliche Ausbildung und Einweisung in die Lehrgangsunterlagen (16 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten) b) Durchführung eines Sanitätslehrgangs B unter Aufsicht mit bewerteter Lehrprobe (24 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten) Die Ausbildung einschließlich Prüfung soll innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung Für die verantwortliche Leitung der Fachausbildung ist eine besondere Lehrqualifikation als Multiplikator für die Sanitätsausbildung (3.9.2) erforderlich. Die Multiplikatoren für die Sanitätsausbildung führen die Ausbildung im Auftrag des Landesverbandes/Präsidiums durch Prüfungskommission Die Prüfung wird vor einer Prüfungskommission des zuständigen Landesverbandes oder des Präsidiums abgelegt. Der vom Landesverbandsarzt/Präsidialarzt zu berufenden Prüfungskommission gehören an der Landesverbandsarzt/Präsidialarzt der Sanitätsausbildungsbeauftragte des Landesverbandes oder des Präsidiums mindestens zwei Multiplikatoren für die Erste Hilfe-Ausbildung Stand: Seite 18 von 30
21 Sonstige Regelungen Ausbildung Die Ausbildung wird von den Landesverbänden oder vom Präsidium durchgeführt. Einzelheiten über die Ausbildung und Prüfung, sind dem Handbuch M Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung der DLRG zu entnehmen. Die notwendigen personellen und sachlichen Voraussetzungen, wie z.b. geeignete Unterrichtsräume und -medien, Ausbilder und Referenten, müssen gegeben sein Ausstellung und Registrierung Die Teilnehmer erhalten eine Sanitätsausbilder-Urkunde, wenn die Ausbildung vollständig und mit Erfolg abgeschlossen wurde. Sie bestätigen durch Unterschrift in der Teilnehmerliste die Lehrgangsteilnahme und den Erhalt der Sanitätsausbilder-Urkunde. Die Beurkundung erfolgt durch den Landesverbandsarzt/Präsidialarzt. Die Ausstellung und Registrierung der Sanitätsausbilder-Urkunde erfolgt durch den ausbildenden Landesverband/Präsidium. Die Qualifikation ist unter der Nummer.../382/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Der Multiplikator für die Sanitätsausbildung führt für jeden Lehrgang eine Liste mit folgenden Angaben: Art, Ort und Zeit des Lehrgangs Name des verantwortlichen Lehrgangsleiters Namen weiterer Lehrkräfte oder Helfer Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Teilnehmer Nummer der Teilnahmebescheinigung Gültigkeitszeitraum/Verlängerungen Die Sanitätsausbilder-Urkunde ist für 3 Jahre gültig und wird für weitere 3 Jahre verlängert, wenn der Inhaber an einem anerkannten Fortbildungslehrgang für Sanitätsausbilder des Landesverbandes/Präsidiums teilgenommen und während des laufenden Stand: Seite 19 von 30
22 Gültigkeitszeitraums regelmäßig (mindestens 1 x pro Jahr) Sanitätsausbildungen (Sanitätslehrgang A, Sanitätslehrgang B) durchgeführt hat Wiederholungsprüfungen Entfällt Umschreibung und Anerkennung Eine von der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe anerkannte Sanitätsausbilder-Qualifikation kann anerkannt werden, wenn sie nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist. Über die Anerkennung hier nicht genannter Qualifikationen entscheidet der Präsidialarzt im Einzelfall. 3.9 Multiplikatoren-Ausbildung Für die Aus- und Fortbildung der EH- und Sanitätsausbilder sind Multiplikatoren zuständig. Es handelt sich hierbei um erfahrene Ausbilder/Prüfer, die aufgrund zusätzlich erworbener Qualifikationen im Auftrag des Landesverbandsarztes bzw. Präsidialarztes diese Aufgabe wahrnehmen. Folgende Qualifikationen werden unterschieden: a) Multiplikator für die EH-Ausbildung (3.9.1) b) Multiplikator für die Sanitätsausbildung (3.9.2) c) Sanitätsausbildungsbeauftragter des Landesverbandes/Präsidiums (3.9.3) Multiplikator für die Erste Hilfe-Ausbildung Für die Organisation und Koordination der EH-Ausbildung in den Gliederungen/Regionen, die Leitung von EH-Ausbilderlehrgängen und die Durchführung von EH-Ausbilderprüfungen werden Multiplikatoren für die Erste Hilfe-Ausbildung eingesetzt Voraussetzungen Voraussetzungen für den Erwerb der Qualifikation als Multiplikator für die Erste Hilfe-Ausbildung sind: Mitgliedschaft in der DLRG gültige Erste Hilfe-Ausbilder-Urkunde Stand: Seite 20 von 30
23 Erfahrung als Erste Hilfe-Ausbilder Befürwortung durch die jeweilige Gliederung Vor Beginn des Lehrgangs sind über die zuständige Gliederung folgende Unterlagen in Kopie beim Landesverband/Präsidium einzureichen: Gültiger Mitgliedsausweis Gültige Erste Hilfe-Ausbilder-Urkunde Nachweis der Erfahrung als EH-Ausbilder Befürwortung der jeweiligen Gliederung Die Originale sind zu Lehrgangsbeginn dem Lehrgangsleiter vorzulegen. Die Erfahrung als EH-Ausbilder wird als gegeben angesehen, wenn mindestens 8 EH-Ausbildungen (LSM, EH-Lehrgang oder EHT) durchgeführt worden sind. Für den Erfahrungsnachweis können auch Ausbildungen in anderen Institutionen angerechnet werden Umfang der Ausbildung Der Lehrgang zum Erwerb der fachspezifischen Lehrqualifikation gliedert sich in zwei Module: a) fachliche Fortbildung (8 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten) b) fachdidaktische Fortbildung (8 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten) Eine formelle Prüfung findet nicht statt. Die Ausbildung soll innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein Berechtigung zur Ausbildung Für die verantwortliche Leitung der Fachausbildung ist der Landesverbandsarzt/Präsidialarzt in Zusammenarbeit mit dem Sanitätsausbildungsbeauftragten des Landesverbandes/Präsidiums zuständig. Die Ausbildung wird im Auftrag des Landesverbandes/Präsidiums durchgeführt. Stand: Seite 21 von 30
24 Sonstige Regelungen Ausbildung Die Ausbildung wird von den Landesverbänden oder vom Präsidium durchgeführt. Einzelheiten über die Ausbildung sind dem Handbuch M Erste Hilfeund Sanitätsausbildung der DLRG zu entnehmen. Die notwendigen personellen und sachlichen Voraussetzungen, wie z.b. geeignete Unterrichtsräume und -medien, Ausbilder und Referenten, müssen gegeben sein Ausstellung und Registrierung Die Teilnehmer erhalten eine Urkunde, wenn die Ausbildung vollständig abgeschlossen wurde. Sie bestätigen durch Unterschrift in der Teilnehmerliste die Lehrgangsteilnahme und den Erhalt der Urkunde. Die Beurkundung erfolgt durch den Landesverbandsarzt/Präsidialarzt. Die Ausstellung und Registrierung der Urkunde erfolgt durch den ausbildenden Landesverband/Präsidium. Die Qualifikation ist unter der Nummer.../391/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Der Sanitätsausbildungsbeauftragte führt für jeden Lehrgang eine Liste mit folgenden Angaben: Art, Ort und Zeit des Lehrgangs Name des verantwortlichen Lehrgangsleiters Namen weiterer Lehrkräfte oder Helfer Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Teilnehmer Nummer der Teilnahmebescheinigung Gültigkeitszeitraum/Verlängerung Die Urkunde ist für 3 Jahre gültig und wird für weitere 3 Jahre verlängert, wenn der Inhaber an einem anerkannten Fortbildungslehrgang für Multiplikatoren für die Erste Hilfe-Ausbildung des Landes-verbandes/Präsidiums teilgenommen und während des laufenden Gültigkeitszeitraums regelmäßig (mindestens 1 x pro Jahr) Stand: Seite 22 von 30
25 EH-Ausbildungen (LSM, EH-Lehrgang, EHT) oder (mindestens 1 x pro Gültigkeitszeitraum) Aus-/Fortbildungen für EH-Ausbilder durchgeführt hat Wiederholungsprüfungen Entfällt Umschreibung und Anerkennung Eine von der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe anerkannte Multiplikator-Qualifikation für die Erste Hilfe-Ausbildung kann anerkannt werden, wenn sie nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist. Über die Anerkennung hier nicht genannter Qualifikationen entscheidet der Präsidialarzt im Einzelfall Multiplikator für die Sanitätsausbildung Für die Organisation und Koordination der Sanitätsausbildung in den Gliederungen/Regionen, die Leitung von Sanitätsausbilderlehrgängen und die Durchführung von Sanitätsausbilderprüfungen werden Multiplikatoren für die Sanitätsausbildung eingesetzt Voraussetzungen Voraussetzung für den Erwerb der Qualifikation als Multiplikator für die Sanitätsausbildung sind: Mitgliedschaft in der DLRG gültige Sanitätsausbilder-Urkunde Erfahrung als Sanitätsausbilder Befürwortung durch die jeweilige Gliederung Vor Beginn des Lehrgangs sind über die zuständige Gliederung folgende Unterlagen in Kopie beim Landesverband/Präsidium einzureichen: Gültiger Mitgliedsausweis Gültige Sanitätsausbilder-Urkunde Nachweis der Erfahrung als Sanitätsausbilder Befürwortung der jeweiligen Gliederung Stand: Seite 23 von 30
26 Die Originale sind zu Lehrgangsbeginn dem Lehrgangsleiter vorzulegen. Die Erfahrung als Sanitätsausbilder wird als gegeben angesehen, wenn mindestens 4 Sanitätsausbildungen (Sanitätslehrgang A oder Sanitätslehrgang B) durchgeführt worden sind. Für den Erfahrungsnachweis können auch Ausbildungen in anderen Institutionen angerechnet werden Umfang der Ausbildung Der Lehrgang zum Erwerb der fachspezifischen Lehrqualifikation gliedert sich in zwei Module: a) fachliche Ausbildung und Einweisung in die Lehrgangsunterlagen (8 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten) b) fachdidaktische Fortbildung (8 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten) Eine formelle Prüfung findet nicht statt. Die Ausbildung soll innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein Berechtigung zur Ausbildung Für die verantwortliche Leitung der Fachausbildung ist der Landesverbandsarzt/Präsidialarzt in Zusammenarbeit mit dem Sanitätsausbildungsbeauftragten des Landesverbandes/Präsidiums zuständig. Die Ausbildung wird im Auftrag des Landesverbandes/Präsidiums durchgeführt Sonstige Regelungen Ausbildung Die Ausbildung wird von den Landesverbänden oder vom Präsidium durchgeführt. Einzelheiten über die Ausbildung sind dem Handbuch M Erste Hilfeund Sanitätsausbildung der DLRG zu entnehmen. Stand: Seite 24 von 30
27 Die notwendigen personellen und sachlichen Voraussetzungen, wie z.b. geeignete Unterrichtsräume und -medien, Ausbilder und Referenten, müssen gegeben sein Ausstellung und Registrierung Die Teilnehmer erhalten eine Urkunde, wenn die Ausbildung vollständig abgeschlossen wurde. Sie bestätigen durch Unterschrift in der Teilnehmerliste die Lehrgangsteilnahme und den Erhalt der Urkunde. Die Beurkundung erfolgt durch den Landesverbandsarzt/Präsidialarzt. Die Ausstellung und Registrierung der Urkunde erfolgt durch den ausbildenden Landesverband/Präsidium. Die Qualifikation ist unter der Nummer.../392/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Der Sanitätsausbildungsbeauftragte des Landesverbandes/ Präsidiums führt für jeden Lehrgang eine Liste mit folgenden Angaben: Art, Ort und Zeit des Lehrgangs Name des verantwortlichen Lehrgangsleiters Namen weiterer Lehrkräfte oder Helfer Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Teilnehmer Nummer der Teilnahmebescheinigung Gültigkeitszeitraum/Verlängerung Die Urkunde ist für 3 Jahre gültig und wird für weitere 3 Jahre verlängert, wenn der Inhaber an einem anerkannten Fortbildungslehrgang für Multiplikatoren für die Sanitätsausbildung des Landesverbandes/Präsidiums teilgenommen und während des laufenden Gültigkeitszeitraums regelmäßig (mindestens 1 x pro Jahr Sanitätsausbildungen (Sanitätslehrgang A, Sanitätslehrgang B) oder mindestens 1 x pro Gültigkeitszeitraum) Aus-/Fortbildungen für Sanitätsausbilder durchgeführt hat Wiederholungsprüfungen Entfällt Umschreibung und Anerkennung Stand: Seite 25 von 30
28 Eine von der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe anerkannte Multiplikatorqualifikation für die Sanitätsausbildung kann anerkannt werden, wenn sie nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist. Über die Anerkennung hier nicht genannter Qualifikationen entscheidet der Präsidialarzt im Einzelfall Sanitätsausbildungsbeauftragter Für die Gesamtkoordination der Ersten Hilfe- und Sanitätsausbildung ist in jedem Landesverband und im Präsidium ein Sanitätsausbildungsbeauftragter eingesetzt Voraussetzungen Voraussetzungen für die Berufung als Sanitätsausbildungsbeauftragter sind: Mitgliedschaft in der DLRG gültige Multiplikator-Urkunde für die Erste Hilfe-Ausbildung gültige Multiplikator-Urkunde für die Sanitätsausbildung Erfahrung als Multiplikator für die Erste Hilfe-Ausbildung Erfahrung als Multiplikator für die Sanitätsausbildung persönliche Eignung Befürwortung des Landesverbandsarztes/Präsidialarztes Vor Beginn des Lehrgangs sind über die zuständige Gliederung folgende Unterlagen in Kopie beim Landesverband/Präsidium einzureichen: Gültiger Mitgliedsausweis gültige Multiplikator-Urkunde für die Erste Hilfe-Ausbildung gültige Multiplikator-Urkunde für die Sanitätsausbildung Nachweis der Erfahrung als Multiplikator für die Erste Hilfe- Ausbildung Nachweis der Erfahrung als Multiplikator für die Sanitätsausbildung persönliche Eignung Befürwortung des Landesverbandsarztes/Präsidialarztes Stand: Seite 26 von 30
29 Die Originale sind zu Lehrgangsbeginn dem Lehrgangsleiter vorzulegen Umfang der Ausbildung Die Anwärter für die Berufung als Sanitätsausbildungsbeauftragte werden in Lehrgängen ausgebildet. Der Lehrgang besteht aus einem Vorbereitungsseminar mit insgesamt 16 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten. Eine formelle Prüfung findet nicht statt Berechtigung zur Ausbildung Für die verantwortliche Leitung des Lehrgangs ist der Präsidialarzt in Zusammenarbeit mit dem Sanitätstsausbildungsbeauftragten des Präsidiums zuständig. Die Ausbildung wird im Auftrag des Präsidiums durchgeführt Sonstige Regelungen Ausbildung Die Ausbildung wird vom Präsidium durchgeführt. Einzelheiten über die Ausbildung sind dem Handbuch M Erste Hilfeund Sanitätsausbildung der DLRG zu entnehmen. Die notwendigen personellen und sachlichen Voraussetzungen, wie z.b. geeignete Unterrichtsräume und -medien, Ausbilder und Referenten, müssen gegeben sein Ausstellung und Registrierung Die Teilnehmer erhalten eine Sanitätsausbildungsbeauftragten-Urkunde, wenn die Ausbildung vollständig abgeschlossen wurde. Sie bestätigen durch Unterschrift in der Teilnehmerliste die Lehrgangsteilnahme und den Erhalt der Sanitätsausbildungs-beauftragten -Urkunde. Die Beurkundung erfolgt durch den Präsidialarzt. Die Ausstellung und Registrierung der Sanitätsausbildungsbeauftragten -Urkunde erfolgt durch das Präsidium. Die Qualifikation ist unter der Nummer.../393/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Stand: Seite 27 von 30
30 Der Sanitätsausbildungsbeauftragte des Präsidiums führt für jeden Lehrgang eine Liste mit folgenden Angaben: Art, Ort und Zeit des Lehrgangs Name des verantwortlichen Lehrgangsleiters Namen weiterer Lehrkräfte oder Helfer Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Teilnehmer Nummer der Teilnahmebescheinigung Gültigkeitszeitraum/Verlängerung Die Sanitätsausbildungsbeauftragten -Urkunde ist für 3 Jahre gültig und wird für weitere 3 Jahre verlängert, wenn der Inhaber an einem anerkannten Fortbildungslehrgang für Sanitätsausbildungsbeauftragte des Präsidiums teilgenommen und während des laufenden Gültigkeitszeitraums regelmäßig (mindestens 1 x pro Jahr) Erste Hilfe- Ausbildungen (LSM, EH-Lehrgang, EHT), Sanitätsausbildungen (Sanitätslehrgang A, Sanitätslehrgang B) oder (mindestens 1 x pro Gültigkeitszeitraum) Aus-/Fortbildungen für Erste Hilfe- /Sanitätsausbilder oder Multiplikatoren für die Erste Hilfe / Sanitätsausbildung durchgeführt hat Wiederholungsprüfungen Entfällt Umschreibung und Anerkennung Entfällt. Stand: Seite 28 von 30
31 Anlg. 1 Der Weg zum Erste Hilfe-Ausbilder Fachspezifische Multiplikatorenqualifikation Berufung durch den Landesverband oder das Präsidium Erste Hilfe-Multplikator Fachdidaktische Weiterbildung Fachliche Weiterbildung UE 8 UE Erste Hilfe-Ausbilder Fachspezifische Lehrqualifikation Umsetzen der erworbenen Lehrfähigkeiten, Leistungskontrolle Durchführung eines EH- Lehrgangs unter Aufsicht mit bewerteter Lehrprobe 16 UE Vertiefung der Fachkenntnisse Allgemeine Lehrqualifikation Gemeinsamer Block zur Erlangung der Lehrbefähigung der DLRG Eingangsvoraussetzungen Tätigkeit als Ausbildungshelfer Fachspezifische Ausbildung Allgemeine Eingangsvoraussetzung Fachliche Ausbildung und Einweisung in die Lehrunterlagen Didaktik, Lehrgangsplanung, Aufbau der DLRG Assistenz bei einem EH- Lehrgang Teilnahme an einem EH- Lehrgang Alter 18 Jahre, Mitgliedschaft in der DLRG 24 UE 15 UE 16 UE 16 UE Stand: Seite 29 von 30
32 Anlg. 2 Der Weg zum Sanitäts-Ausbilder und -ausbildungsbeauftragter Sanitätsausbildungsbeauftragter Gesamtkoordinator im LV/Präsidium Ausbildung durch Präsidialarzt und Sanitätsausbildungsbeauftragten des Präsidiums Vorbereitungsseminar 12 UE Fachspezif. Multiplikatorenqualifikation Berufung durch den Landesverband oder das Präsidium Multiplikator für die Sanitätsausbildung Fachdidaktische Weiterbildung Fachliche Weiterbildung UE 8 UE Sanitäts-Ausbilder Fachspezif. Lehrqualifikation Umsetzung der erworbenen Lehrbefähigung, Leistungskontrolle Durchführung eines Sanitätslehrgangs B unter Aufsicht mit bewerteter Lehrprobe 24 UE Vertiefung der Fachkenntnisse Fachliche Ausbildung und Einweisung in die Lehrunterlagen 16 UE Eingangsvoraussetzungen Erfahrung als EH-Ausbilder Nachweis der Leitung von 8 EH, LSM oder EHT Fachspezifische Ausbildung Sanitätslehrgang B Sanitätslehrgang A Allgemeine Eingangsvoraussetzung Alter 18 Jahre, Mitgliedschaft in der DLRG Stand: Seite 30 von 30
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