Soziale Absicherung in der Existenzgründung

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1 Soziale Absicherung in der Existenzgründung Christiane Hochhut Rechtsanwältin und Mediatorin Fachanwältin für Arbeits und Sozialrecht Rechtsanwältin Christiane Hochhut, Goslar 1

2 Selbständig erwerbstätig Aufbruch zu neuen Ufern ohne Netz und doppelten Boden? Freiheit ohne Stress mit dem Vorgesetzten oder Arbeitgeber? Eigene Verantwortung für die eigene Vorsorge und die der eigenen Familie Wie sieht eine angemessene Vorsorge aus? Rechtsanwältin Christiane Hochhut, Goslar 2

3 Selbständige Tätigkeit im SGB Der Begriff wird verwendet, ohne gesetzliche Definition 16 ff SGB II Leistungen zur Eingliederung 93,94 SGB III - Gründungszuschuss 2 SGB VI selbständig Tätige, die der ges. Versicherungspflicht unterliegen Rechtsanwältin Christiane Hochhut, Goslar 3

4 Risiko Krankheit Absicherung in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung ist möglich Wie finde ich den richtigen Versicherungsschutz? Welche Kriterien sind zu bedenken? Wer kann Auskünfte geben? Rechtsanwältin Christiane Hochhut, Goslar 4

5 Risiko Krankheit Versicherungspflicht besteht für Künstler und Publizisten (KSVG) Landwirte (Gesetz über KV der Landwirte) Für andere Selbständige besteht keine Pflicht zur Versicherung gegen Krankheit Rechtsanwältin Christiane Hochhut, Goslar 5

6 Risiko Krankheit Ausgangssituation prüfen! Gesundheitscheck Alter Familienstand Berufstätigkeit der Partnerin? Ansprüche an Krankenversicherung Finanzielle Möglichkeiten heute und in Zukunft Rechtsanwältin Christiane Hochhut, Goslar 6

7 Risiko Krankheit GKV: Gesundheitsprüfungen oder Leistungsausschlüsse entfallen in der gesetzlichen Krankenversicherung Familienversicherung ist eingeschlossen ohne zusätzlichen Beitrag Anspruch auf Krankengeld ab der 7.Woche kann optional versichert werden Beitragshöhe - Mindestbemessungsgrundlage Rechtsanwältin Christiane Hochhut, Goslar 7

8 Risiko Krankheit PKV darf eine Gesundheitsprüfung vornehmen und Risiken beim Beitrag berechnen Beitragshöhe entsprechend Risiko, das der Selbständige darstellt Familienmitglieder gesondert absichern Bei Betragsrückstand Kündigung der PKV Bei Hilfebedürftigkeit JC zahlt nur in gesetzlicher Höhe Zuschuss -> weitere Schulden Rechtsanwältin Christiane Hochhut, Goslar 8

9 Risiko Krankheit GKV Freiwillige Mitgliedschaft - 9 SGB V ist möglich, beitritt innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Pflichtmitgliedschaft Entscheidung über Wahltarife - 53 SGB V ist zu treffen Bindung an diese Wahltarife, insbes. Krankengeldabsicherung 3 Jahre Rechtsanwältin Christiane Hochhut, Goslar 9

10 Risiko Krankheit Krankenversicherung essentielle Basisabsicherung, die realisiert werden muss Wege zur GKV oder PKV werden geprüft von allen Selbständigen Die Ausgangslage des Selbständigen prägt die Entscheidung, das Alter bei Eintritt in die Selbständigkeit ist ein wichtiger Faktor Rechtsanwältin Christiane Hochhut, Goslar 10

11 Risiko Pflegefall Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung - 1 Abs. 2 SGB XI Wer gesetzlich krankenversichert ist, wird dort auch pflegeversichert; Wer privat krankenversichert ist, wird auch privat pflegeversichert Beitragseinzug in der Regel gemeinsam Rechtsanwältin Christiane Hochhut, Goslar 11

12 Risiko Unfall Selbständige können sich gegen das Unfallrisiko gesetzlich und privat absichern 6 SGB VII - Antrag des Unternehmers an die Berufsgenossenschaft Privat handelt es sich zumeist um Berufsunfähigkeitsversicherungen kombiniert mit einer Lebensversicherung Rechtsanwältin Christiane Hochhut, Goslar 12

13 Risiko Arbeitslosigkeit Seit a SGB III: Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für selbständig Tätige mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden/Woche oder als Pflegeperson mit mindestens 14 Stunden/Wo. Beiträge: Festsetzung durch Bescheid der BA ,95 EUR monatlich Achtung: Jährliche Beitragsänderung möglich Rechtsanwältin Christiane Hochhut, Goslar 13

14 Risiko Alter Versicherungspflicht gemäß 2 SGB VI (1): Lehrer, Erzieher ohne Arbeitnehmer Pflegepersonen ohne Arbeitnehmer Hebammen/Entbindungspfleger Seelotsen der Reviere Künstler und Publizisten Hausgewerbetreibende Küstenschiffer und Küstenfischer < 4 AN Rechtsanwältin Christiane Hochhut, Goslar 14

15 Risiko Alter Versicherungspflicht gemäß 2 SGB VI (2): Handwerker Selbständige ohne soz.pfl. Arbeitnehmer Selbständige, die auf Dauer und im Wesentlichen für einen Auftraggeber tätig sind Versicherungspflicht gemäß 4 SGB VI: Auf Antrag können Entwicklungshelfer die Versicherungspflicht begründen Rechtsanwältin Christiane Hochhut, Goslar 15

16 Risiko Alter Freiwillige Versicherung 7 SGB VI: Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, Das 16.Lebensjahr vollendet haben, Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben; Bei Bezug einer Vollrente ist die freiwillige Versicherung nicht möglich Die Versicherungsmöglichkeit für Selbständige Rechtsanwältin Christiane Hochhut, Goslar 16

17 Risiko Alter Die 3 Säulen der Alterssicherung: 1. Gesetzliche Alterssicherung DRV 2. Betriebliche Alterssicherung BetrAV 3. Private Vorsorge Selbständige sollten diese Mischung in ihrer Planung der Gründung einmal durchdenken, die Zukunft, die Zeit, in der S. nicht mehr arbeiten kann, kommt!! Rechtsanwältin Christiane Hochhut, Goslar 17

18 Risiko Alter Berufsgruppen mit Berufsständischen Versorgungswerken: Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Schornsteinfeger etc Hier gilt mit Bestellung in der Regel auch eine Pflicht zur Versicherung, Wahlmöglichkeit gibt es bzgl. der Höhe der Absicherung Umfang der Absicherung kann von der gesetz. Regelung SGB VI abweichen Rechtsanwältin Christiane Hochhut, Goslar 18

19 Risiko Alter Umfang der Absicherung: Rentenhöhe hängt von der Beitragsleistung ab: 2016 Mindestbeitrag 84,15 EUR monatlich 2016 Höchstbeitrag 1159,40 EUR monatlich Absicherung bereits erworbener Anwartschaften und Ansprüche durch Zahlung freiwilliger Beiträge als Selbständiger beachte: Fall der Erwerbsminderung!! Rechtsanwältin Christiane Hochhut, Goslar 19

20 Risiko Alter Die Rentenversicherung hat eigens für Selbständige Broschüren entwickelt, um die Informationen über Leistungen und Beiträge darzustellen. Für Personen, die ab 1962 geboren sind, ist die sorgfältige Information besonders wichtig, weil der Zugang zu einer Erwerbsminderungsrente unter engen Voraussetzungen steht!! Rechtsanwältin Christiane Hochhut, Goslar 20

21 Zukunft Investieren Sie in Ihren Betrieb! Investieren Sie in Ihre soziale Sicherung! Informieren Sie sich fachlich zu den Neuheiten Ihres Betriebes! Informieren Sie sich regelmäßig bei den Sozialversicherungsträgers zu neuen Beiträgen und Bedingungen! Viel Glück! Rechtsanwältin Christiane Hochhut, Goslar 21

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit RAin Christiane Hochhut, Goslar Telefon: 05321/ Rechtsanwältin Christiane Hochhut, Goslar 22

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