Zu den Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Organschaft

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zu den Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Organschaft"

Transkript

1 Zu den Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Organschaft Ausgabe 1, Februar 2016 In Kürze Im Juli 2015 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtsache Larentia + Minerva und Marenave ein Urteil gefällt, das auch Auswirkungen auf die deutschen Regeln zur umsatzsteuerlichen Organschaft zu haben schien. Der V. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat nun in mehreren Urteilen zu unterschiedlichen Fragen der umsatzsteuerlichen Organschaft Stellung genommen. Eine Umwälzung der umsatzsteuerlichen Organschaft ist aber weitgehend ausgeblieben. Nach Auffassung des V. Senats lässt sich die bestehende Vorschrift richtlinienkonform auslegen und zwar weitgehend im Sinne des bisherigen Verständnisses der umsatzsteuerlichen Organschaft. Vom Urteil des EuGH bleibt als Neuerung demnach im Wesentlichen nur die Möglichkeit, unter engen Voraussetzungen Personengesellschaften als Organgesellschaften in das Unternehmen des Organträgers einzugliedern. Es bleibt aber abzuwarten, ob sich der XI. Senat des BFH in seinen derzeit noch ausstehenden Entscheidungen der Auffassung des V. Senats anschließt. Personengesellschaften als Organgesellschaften und ihre finanzielle Eingliederung Im Verfahren in der Rechtssache V R 25/13 entschied der BFH darüber, ob Personengesellschaften als Organgesellschaft Teil einer umsatzsteuerlichen Organschaft werden könnten. In aller Kürze stellte sich der Sachverhalt wie folgt dar: Die Klägerin war eine Aktiengesellschaft und Alleingesellschafterin zweier GmbHs (O und B). Daneben war die Klägerin alleinige Kommanditistin zweier KGs, an denen sie sämtliche Anteile hielt. Komplementär beider KGs (ohne Geschäftsanteile) war die B. Beide KGs betrieben Altersheime. Sowohl die Klägerin als auch die O erbrachten entgeltliche Leistungen an beide KGs. Dieses Modell bestand offenbar nur für kurze Zeit: Beide KGs waren durch formwechselnde Umwandlungen aus zwei (organschaftlich gebundenen) GmbHs entstanden und bald darauf brachte die Klägerin ihre Anteile an den KGs in die B ein, worauf es zu einer Anwachsung des Gesellschaftsvermögens beider KGs bei der B kam. Die Betriebsprüfung war der Auffassung, dass die Klägerin sowie ihre Organgesellschaft O in dieser Zeit steuerpflichtige Leistungen an die beiden KGs erbracht hatten. Nach Meinung der Klägerin aber hatte die Organschaft ununterbrochen bestanden, also auch, solange beide KGs existierten. Nach Auffassung des BFH ist es erforderlich, die Regelungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft aus Gründen der Rechtsformneutralität zu erweitern. Den Umstand, dass die gesetzliche Regelung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) zu Organschaften auf juristische Personen abstellt, sieht der BFH nicht als entscheidendes Hindernis an. Im Wege einer teleologischen Extension, also einer Erweiterung des Anwendungsbereichs der Regelung nach ihrem Sinn und Zweck, kommt er zum Schluss, dass der Gesetzgeber Personengesellschaften eigentlich habe mit erfassen wollen, sofern sie bestimmten Voraussetzungen genügen. Der BFH meint aber, dass dies nur in engem Umfang erfolgen könne. Denn die Eingliederung von Personengesellschaften wie OHGs oder KGs in das Unternehmen des Organträgers scheitere für gewöhnlich bereits daran, dass in ihrem Falle über die finanzielle Eingliederung grundsätzlich nicht rechtssicher, einfach und ohne Nachweisschwierigkeiten entschieden werden könne.

2 Der Organträger müsse in der Weise an der Organgesellschaft beteiligt sein, dass er seinen Willen durch Mehrheitsbeschluss in der Gesellschafterversammlung durchsetzen könne. Im Falle juristischer Personen (wie AG und GmbH) sei das unproblematisch: Hier beruhe das Stimmrecht auf den Regelungen der notariell zu beurkundenden Satzung und die den Gesellschaftern obliegenden Entscheidungen seien nach dem Mehrheitsprinzip zu treffen. Einem Anteilseigner, der die Mehrheit der Stimmrechte halte, sei es darum grundsätzlich möglich, seinen Willen in der Gesellschaft durchzusetzen. Das sei bei den Personengesellschaften im Allgemeinen aber nicht der Fall. Hier gelte im Grundsatz das Einstimmigkeitsprinzip. Selbst wenn ein Gesellschafter in der Lage sei, kraft abweichender Regelungen Mehrheitsentscheidungen durchzusetzen, bestünden zumindest Nachweisschwierigkeiten: Denn im Allgemeinen bestehe für den Abschluss und die Änderung von Gesellschaftsverträgen bei Personengesellschaften keinerlei Formzwang, sie könnten auch mündlich erfolgen. Zur Vorbeugung gegen Missbrauch könne über die Organschaft und ihre Auswirkungen nicht auf dieser Grundlage entschieden werden, zumindest nicht mit Wirkung für die Vergangenheit. Die Organschaftsregelungen könnten demnach aber auf diejenigen Personengesellschaften anzuwenden sein, bei denen neben dem Organträger weitere Gesellschafter nur Personen sind, die in das Unternehmen des Organträgers finanziell eingegliedert sind. In diesem Falle stünde auch das Einstimmigkeitserfordernis einer finanziellen Eingliederung nicht entgegen. Sei neben dem Organträger zum Beispiel eine Personengesellschaft Mitgesellschafter, komme es darauf an, dass auch in Bezug auf deren Gesellschafter eine finanzielle Eingliederung ausnahmslos in einer bis zum Organträger reichenden Organkette zu bejahen sei. Damit können nur Personengesellschaften wie zum Beispiel eine GmbH & Co. KG Organgesellschaften werden und auch diese offenbar nur unter der Voraussetzung, dass ausschließlich der Organträger direkt und (etwa über eine von ihm beherrschte Komplementärs- GmbH) indirekt an der Personengesellschaft beteiligt ist. Ausschluss nicht hierarchischer Organschaften Im Zusammenhang mit dem EuGH-Urteil in der Rechtssache Larentia + Minerva und Marenave waren in der Fachliteratur vielfach Modelle nicht hierarchischer Organschaften erwogen worden. Der BFH lehnt dies jedoch ab in seinem Urteil in der Rechtssache V R 15/14 schließt er Organschaften aus, die nicht wie bislang auf einem Über-/Unterordnungsverhältnis beruhen, wenigstens solange eine Organschaft nicht auf Antrag oder Genehmigung der Finanzbehörde, sondern ohne Weiteres bei Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen zustande kommt. Weil die Wirkungen einer Organschaft ohne Antrag oder Grundlagenbescheid eintreten, sobald ihre Voraussetzungen vorliegen, fehlt es wie der BFH ausführt an einer für alle am Organkreis Beteiligten verbindlichen Festlegung, ob eine Organschaft besteht und wer Steuerschuldner für diese ist. Darum kann nach Auffassung des BFH nur anhand des Merkmals der Eingliederung die Person bestimmt werden, die die Verantwortung dafür zu tragen hat, dass die Umsätze des im Organkreis zusammengefassten Unternehmens ordnungsgemäß versteuert werden. Das rechtfertige es, auf eine Eingliederung mit Durchgriffsrechten abzustellen, da sich hieraus die Organschaft als Zusammenfassung zu einem Steuerpflichtigen beim Organträger rechtssicher ergebe. Der Organträger müsse in der Lage sein, die Verantwortung (einschließlich der strafrechtlichen Verantwortung) für die Umsatztätigkeit der mit ihm verbundenen juristischen Personen zu übernehmen. Dazu müssten ihm Durchgriffsmöglichkeiten zustehen, aufgrund derer er nicht anders als im Falle unselbstständiger Betriebsabteilungen im Unternehmen die für die Abgabe von Steueranmeldungen und Steuererklärungen notwendigen Informationsansprüche wie auch die zur Erfüllung von Steueransprüchen notwendigen Ausgleichsansprüche gegen die Organgesellschaft durchsetzen könne. Im Falle V R 15/14 aber war die Klägerin eine GmbH nur über einen gemeinsamen Gesellschafter mit dem vermeintlichen Organträger, einer KG, verbunden. Ohne eigene Mehrheitsbeteiligung ist nach Auffassung des BFH aber die Person des Organträgers im Verhältnis zwischen der Klägerin und ihrer Schwester, der KG, nicht eindeutig bestimmbar. Aus Gründen der Rechtssicherheit sei eine Organschaft daher abzulehnen. Das bedeutet, dass der BFH auch weiterhin eine Organschaft zwischen zwei Schwestergesellschaften ausschließt. Zwar hatte der EuGH in seinem Urteil in der Rechtssache Larentia + Minerva und Marenave sinngemäß entschieden, dass die Richtlinienregelung zu den umsatzsteuerlichen Organschaften (im Europarecht: Mehrwertsteuergruppen ) kein Über- und Unterordnungsverhältnis rechtfertigten. Nur zur Vermeidung von Missbrauch oder Steuerhinterziehung könne hier eine Ausnahme gemacht werden. Der BFH aber ist der Auffassung, dass eine solche Gestaltung dazu PwC 2

3 dienen könnte, den Nachteil einer Steuerentstehung ohne Vorsteuerabzug zu vermeiden. Im Ergebnis spricht sich der BFH gegen die im Zusammenhang mit dem EuGH-Verfahren Larentia + Minerva und Marenave in der Literatur erörterte nicht hierarchische Organschaft unter Gleichen aus. Finanzielle Eingliederung im Wege von Stimmrechtsbindungen Im Urteil in der Rechtssache V R 25/13 führt das Gericht aus: Weicht die kapitalmäßige Beteiligung von den Stimmrechten ab (z. B. aufgrund stimmrechtsloser Geschäftsanteile bei der GmbH oder aufgrund von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der Aktiengesellschaft), ist für die Prüfung der finanziellen Eingliederung auf das Verhältnis der gesellschaftsrechtlichen Stimmrechte abzustellen. Im Interesse der Rechtsklarheit sind Stimmbindungsvereinbarungen oder Stimmrechtsvollmachten dabei grundsätzlich ohne Bedeutung. Dementsprechend hat der BFH eine finanzielle Eingliederung auf der Grundlage derartiger Rechtsgeschäfte in der Vergangenheit nicht bejaht. Stimmbindungsvereinbarungen und Stimmrechtsvollmachten können bei der Prüfung der finanziellen Eingliederung nur zu berücksichtigen sein, wenn sie sich ausschließlich aus Regelungen der Satzung wie etwa bei einer Einräumung von Mehrfachstimmrechten ( Geschäftsanteil mit Mehrstimmrecht ) ergeben. Keine Nichtsteuerpflichtigen als Teil einer Organschaft Im Verfahren in der Rechtssache V R 67/14 hatte der EuGH über den folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Die Klägerin hatte Leistungen an ihre Alleingesellschafterin B erbracht. B war eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen hat und in dieser Eigenschaft hoheitlich tätig ist. Um diesen Aufgaben nachkommen zu können, hatte die B die Klägerin gegründet, deren Tätigkeit darin bestand, den im eigenen Namen auf eigene Rechnung handelnden Ärzten Personal zu überlassen. Die dabei entstandenen Aufwendungen berechnete die Klägerin der B weiter. Die Klägerin betrachtete sich als Organgesellschaft einer umsatzsteuerlichen Organschaft mit B als Organträger und war demgemäß der Auffassung, dass sie an B nicht steuerbare Innenumsätze erbrächte. Der BFH verneinte die Organschaft: Die B übe keine unternehmerische Tätigkeit aus. Eine juristische Person des öffentlichen Rechts könne zwar Organträgerin sein, wenn und soweit sie unternehmerisch tätig sei. Die Unternehmereigenschaft des Organträgers gehöre jedoch zu den Voraussetzungen, nicht zu den Rechtsfolgen der Organschaft. Mit der Beschränkung der Organschaft auf Unternehmer werde bewirkt, dass die Organschaft nicht entgegen ihrem Vereinfachungszweck als reines steuerrechtliches Gestaltungsinstrument in Anspruch genommen werden könne, um nicht abziehbare Vorsteuerbeträge zu vermeiden. Soweit der EuGH in seinem Urteil in der Rechtssache Kommission gegen Irland meint, dass Nichtunternehmer zur Schaffung der Verbindungsvoraussetzungen in die Zusammenfassung zu einem Steuerpflichtigen einzubeziehen seien, interpretiert der V. Senat des BFH dies so, dass es möglich sei, zum Beispiel eine Enkelgesellschaft finanziell über eine nicht unternehmerische Tochtergesellschaft (z. B. Zwischen-Finanzholding) einzugliedern, die selbst der Organschaft aber nicht angehört. In anderen Worten: Es genügt auch weiterhin nicht, wenn sich die Organgesellschaft ausschließlich über ihre Organgesellschaften unternehmerisch betätigt. Zur organisatorischen Eingliederung Die Feststellung des BFH, dass der Organträger als Steuerschuldner in der Lage sein muss, kraft ausreichender Durchgriffsrechte die notwendigen Informations- und Ausgleichsansprüche gegen die Organgesellschaften durchzusetzen, spiegelt sich auch in seiner Auffassung zu Fragen der organisatorischen Eingliederung wider. Das Gericht bekräftigt (im Urteil in der Rechtssache V R 15/14) seine frühere Rechtsprechung, wonach die organisatorische Eingliederung voraussetzt, dass der Organträger die mit der finanziellen Eingliederung verbundene Möglichkeit der Beherrschung der Tochtergesellschaft in der laufenden Geschäftsführung wahrnimmt. Hierbei muss er die Organgesellschaft durch die Art und Weise der Geschäftsführung beherrschen. Nicht ausreichend ist demgegenüber, dass eine vom Organträger abweichende Willensbildung in der Organgesellschaft ausgeschlossen ist. In anderen Worten genügt also ein Patt oder ein Vetorecht nicht für eine organisatorischen Eingliederung es ist nicht ausreichend, wenn der Organträger seine Organgesellschaft am eigenmächtigen Handeln hindern kann, er muss selbst das Heft in die Hand nehmen können. Die Finanzverwaltung hatte bislang die erste Auffassung vertreten und im BMF-Schreiben vom 5. Mai 2014 ein Moratorium zur Anwendung PwC 3

4 der vom BFH formulierten (nunmehr bestätigten) Grundsätze gewährt. Der BFH führt aus, dass er in einem Einzelfall für eine organisatorische Eingliederung auf eine institutionell abgesicherte unmittelbare Eingriffsmöglichkeit in den Kernbereich der laufenden Geschäftsführung abgestellt habe. Daraus folge nichts anderes, als dass im Regelfall eine personelle Verflechtung über die Geschäftsführung der Organgesellschaft bestehen müsse. Nicht ausreichend seien Weisungsrechte, Berichtspflichten oder ein Zustimmungsvorbehalt zugunsten der Gesellschafterversammlung oder zugunsten des Mehrheitsgesellschafters. Es fragt sich, ob der BFH mit diesen Äußerungen Maßnahmen infrage stellen möchte, die das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in seinem Schreiben vom 7. März 2013 zugelassen hat, um eine organisatorische Eingliederung einer Organgesellschaft herzustellen. Denn in diesem Schreiben fasst das BMF unter den oben genannten Begriff der institutionell abgesicherten unmittelbare Eingriffsmöglichkeiten in den Kernbereich der laufenden Geschäftsführung Maßnahmen wie schriftlich fixierte Vereinbarungen (z. B. Geschäftsführerordnung, Konzernrichtlinie) und Beherrschungsverträge. Fundstellen BFH V R 25/13, V R 15/14, V R 67/14, Urteile vom 2. Dezember 2015, abrufbar unter EuGH C-85/11 Kommission gegen Irland, Urteil vom 9. April 2013; EuGH C-108/14, C 109/14 Larentia + Minerva und Marenave, Urteil vom 16. Juli 2015, abrufbar unter curia.europa.eu, das letztere Urteil erging aufgrund der Vorlagebeschlüsse des BFH XI R 17/11 und XI R 38/12 vom 11. Dezember 2013, abrufbar unter BMF-Schreiben vom 7. März 2013 und vom 5. Mai 2014, abrufbar unter Es ist wohl zu erwarten, dass das BMF zeitlich allerdings wahrscheinlich erst nach den anstehenden Urteilen des XI. Senats in Sachen Organschaft sein Schreiben zur umsatzsteuerlichen Organschaft noch einmal überarbeiten wird. Wie geht es weiter? Noch stehen die Anschlussurteile des XI. Senats zu den Verfahren Larentia + Minerva und Marenave aus, die er seinerzeit dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt hat. Ein möglicher Konfliktpunkt besteht in der teleologischen Extension, mit dem der V. Senat die derzeitige nationale Vorschrift des UStG zur Organschaft gleichsam rettet. Der XI. Senat hatte in seinen Vorlagebeschlüssen an den EuGH seinerzeit ausdrücklich Zweifel geäußert, dass eine richtlinienkonforme Auslegung möglich sei, wonach unter den Begriff der juristische Personen auch Personengesellschaften fallen und eine finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung unabhängig von einem Über- und Unterordnungsverhältnis bereits bei gegenseitigen finanziellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Beziehungen gegeben sein kann. Sollte er die Auffassung des V. Senats in diesem Punkt nicht teilen und die Vorschrift nicht als im Sinne der Richtlinie auslegungsfähig bezeichnen, so würde er sich in einen Widerspruch zum V. Senat setzen. In einem solchen Falle müsste wohl der Große Senat des BFH angerufen werden. PwC 4

5 Ihre Ansprechpartner Frank Gehring Düsseldorf Tel.: Martin Diemer Stuttgart Tel.: Mónica Azcárate Frankfurt Tel.: Franz Kirch Köln Tel.: Bestellung und Abbestellung Sollten weitere Personen Interesse an diesem Newsletter haben, können Sie diese gern weiterleiten. Die Interessenten können sich hier anmelden: Sofern Sie unseren Newsletter zukünftig nicht mehr erhalten möchten, bitten wir Sie um eine kurze Benachrichtigung an: Die Beiträge sind als Hinweise für unsere Mandanten bestimmt. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer Büros zurück. Teile dieser Veröffentlichung/Information dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Herausgeber nachgedruckt und vervielfältigt werden. Meinungsbeiträge geben die Auffassung der einzelnen Autoren wieder. Februar 2016 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten. PwC bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die eine Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers International Limited (PwCIL) ist. Jede der Mitgliedsgesellschaften der PwCIL ist eine rechtlich selbstständige Gesellschaft.

Bundesfinanzministerium äußert sich zu Fragen der umsatzsteuerlichen Organschaft und zum Vorsteuerabzug der Holdings

Bundesfinanzministerium äußert sich zu Fragen der umsatzsteuerlichen Organschaft und zum Vorsteuerabzug der Holdings Bundesfinanzministerium äußert sich zu Fragen der umsatzsteuerlichen Organschaft und zum Vorsteuerabzug der Holdings Ausgabe 3, Juni 2017 In Kürze Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Jahr 2015 insbesondere

Mehr

Organschaft. Prof. Dr. Bernd Heuermann Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof

Organschaft. Prof. Dr. Bernd Heuermann Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof Organschaft Prof. Dr. Bernd Heuermann Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof Übersicht: Eingliederung: Finanzielle Eingliederung Organisatorische Eingliederung Beteiligte Personen Ende der Organschaft

Mehr

Public Services Tax News

Public Services Tax News http://www.pwc.de/de/ps Aktuelle Informationen Ausgabe 2/2016, 21. März 2015 Public Services Tax News Neues vom BFH zur umsatzsteuerlichen Organschaft (wieviel davon ist wirklich neu?) Sehr geehrte Damen

Mehr

Vorsteuerabzug aus Kosten für den Erwerb von Beteiligungen und umsatzsteuerliche Organschaft

Vorsteuerabzug aus Kosten für den Erwerb von Beteiligungen und umsatzsteuerliche Organschaft Vorsteuerabzug aus Kosten für den Erwerb von Beteiligungen und umsatzsteuerliche Organschaft Ausgabe 2, März 2016 In Kürze Nur kurze Zeit, nachdem der V. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH ) sich in einer

Mehr

Kölner Kolloquium zum Steuerrecht

Kölner Kolloquium zum Steuerrecht Kölner Kolloquium zum Steuerrecht 1. Februar 2016 Aktuelle Probleme des Umsatzsteuerrechts: Umsatzsteuerliche Organschaft Prof. Dr. Bernd Heuermann Vorsitzender Richter am Ruprecht Karls-Universität Heidelberg

Mehr

Nichtunternehmer als Teil eines Organkreises (Konsequenzen der EuGH-Urteile vom

Nichtunternehmer als Teil eines Organkreises (Konsequenzen der EuGH-Urteile vom Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT MR Dr. Rolf Schmidt Vertreter des Unterabteilungsleiters

Mehr

Per

Per Bundesverband deutscher Banken e. V. PF 040307 10062 Berlin Per E-mail: guenter.hofmann@bmf.bund.de Herrn MDg Dr. Günter Hofmann Leiter Unterabteilung III C Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße

Mehr

Nur per

Nur per Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden 1 - der Länder 2 - - E-Mail-Verteiler

Mehr

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 02 / Februar 2017

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 02 / Februar 2017 Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 02 / Februar 2017 Umsatzsteuer-News Inhaltsverzeichnis Aus der Rechtsprechung... 2 Berichtigung einer Rechnung durch Abgabe einer Abtretungserklärung...

Mehr

WINDENERGIETAGE 2016 UMSATZSTEUERLICHE ORGANSCHAFT CHANCEN UND RISIKEN. Antje Helbig Potsdam,

WINDENERGIETAGE 2016 UMSATZSTEUERLICHE ORGANSCHAFT CHANCEN UND RISIKEN. Antje Helbig Potsdam, WINDENERGIETAGE 2016 UMSATZSTEUERLICHE ORGANSCHAFT CHANCEN UND RISIKEN Antje Helbig Potsdam, 09.11.2016 DIE UMSATZSTEUERLICHE ORGANSCHAFT 2 DIE UMSATZSTEUERLICHE ORGANSCHAFT (1/15) Voraussetzungen einer

Mehr

DEUTSCHEN HANDWERKS E. V. ARBEITGEBERVERBÄNDE E. V. Mohrenstr. 20/21 Breite Str Berlin Berlin

DEUTSCHEN HANDWERKS E. V. ARBEITGEBERVERBÄNDE E. V. Mohrenstr. 20/21 Breite Str Berlin Berlin DEUTSCHER INDUSTRIE- UND BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN HANDELSKAMMERTAG E. V. INDUSTRIE E. V. Breite Str. 29 Breite Str. 29 10178 Berlin 10178 Berlin ZENTRALVERBAND DES BUNDESVEREINIGUNG DER DEUTSCHEN DEUTSCHEN

Mehr

(Umsatzsteuerliche Organschaft: finanzielle Eingliederung bei 50%iger Beteiligung der Allein-Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH an einer OHG)

(Umsatzsteuerliche Organschaft: finanzielle Eingliederung bei 50%iger Beteiligung der Allein-Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH an einer OHG) FG München, Urteil v. 25.02.2014 2 K 3591/11 Titel: (Umsatzsteuerliche Organschaft: finanzielle Eingliederung bei 50%iger Beteiligung der Allein-Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH an einer OHG)

Mehr

AKTUELLES ZUR UMSATZSTEUERLICHEN ORGANSCHAFT

AKTUELLES ZUR UMSATZSTEUERLICHEN ORGANSCHAFT AKTUELLES ZUR UMSATZSTEUERLICHEN ORGANSCHAFT Österreichischer Steuerrechtstag Innsbruck, 27.5.2016 Sebastian Tratlehner AKTUELLES ZUR UMSATZSTEUERLICHEN ORGANSCHAFT Aufbau: Rechtliche Grundlagen und Einordnung

Mehr

Beratungsrisiko Umsatzsteuerliche Organschaft mit Personengesellschaften. Ausgangspunkt: EuGH-Vorgabe ( Larentia + Minerva und Marenave )

Beratungsrisiko Umsatzsteuerliche Organschaft mit Personengesellschaften. Ausgangspunkt: EuGH-Vorgabe ( Larentia + Minerva und Marenave ) Agenda 1. Beratungsrisiko Umsatzsteuerliche Organschaft mit Personengesellschaften 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.5.1 1.5.2 1.5.3 Ausgangssituation: Rechtsgrundlagen und strittige Punkte Ausgangspunkt: EuGH-Vorgabe

Mehr

Münchner Bilanzgespräche

Münchner Bilanzgespräche Münchner Bilanzgespräche ktuelles zur umsatzsteuerlichen Organschaft Schweitzer Sortiment StB Dr. Michael Hoheisel München, 5. Juni 2014 genda 1. Neue nforderungen an die organisatorische Eingliederung

Mehr

Bundesministerium der Finanzen Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung

Bundesministerium der Finanzen Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung Unser Zeichen: Be/Ze Tel.: +49 30 240087-64 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de 31. Januar 2017 Entwurf eines

Mehr

Umsatzsteuer-News

Umsatzsteuer-News www.pwc.de/de/steuern/umsatzsteuerberatung.jhtml Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Umsatzsteuer-News Ausgabe 8, September 2013 Inhalt Vom Europäischen Gerichtshof...1 Keine Berücksichtigung ausländischer

Mehr

Diskussionsentwurf der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft und der Deutschen Kreditwirtschaft:

Diskussionsentwurf der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft und der Deutschen Kreditwirtschaft: Diskussionsentwurf der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft und der Deutschen Kreditwirtschaft: Umsatzsteuerliche Organschaft Konzept für ein Antragsverfahren 0. Einleitung 1. Vorteile der Bildung

Mehr

Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Organschaft nicht unionsrechtskonform

Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Organschaft nicht unionsrechtskonform UMSATZSTEUER Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Organschaft nicht unionsrechtskonform von RAin Gabriele Ritter, und FAin für Steuer- und Sozialrecht, Ritter&Partner mbb, Rechtsanwälte und Steuerberater,

Mehr

DIE UMSATZSTEUERLICHE ORGANSCHAFT IM LICHTE AKTUELLER RECHTSPRECHUNG

DIE UMSATZSTEUERLICHE ORGANSCHAFT IM LICHTE AKTUELLER RECHTSPRECHUNG DIE UMSATZSTEUERLICHE ORGANSCHAFT IM LICHTE AKTUELLER RECHTSPRECHUNG Umsatzsteuertagung 2016 Linz, 9.11.2016 Sebastian Tratlehner DIE UMSATZSTEUERLICHE ORGANSCHAFT Aufbau: Rechtliche Grundlagen und historische

Mehr

68. Düsseldorfer Steuerfachtagung 13. Februar 2017

68. Düsseldorfer Steuerfachtagung 13. Februar 2017 68. Düsseldorfer Steuerfachtagung 13. Februar 2017 Umsatzsteuer: Quo Vadis? 1. Beratungsrisiko Umsatzsteuerliche Organschaft mit Personengesellschaften 2. Vorsteuerabzug bei Holdings Entwicklung in die

Mehr

Neuordnung der umsatzsteuerlichen Organschaft?

Neuordnung der umsatzsteuerlichen Organschaft? 30.06.2016 Neuordnung der umsatzsteuerlichen Organschaft? In mehreren Entscheidungen nimmt der BFH Stellung zu Urteilen des Europäischen Gerichtshofs im Zusammenhang mit den Regelungen zur umsatzsteuerlichen

Mehr

Organschaft: Organisatorische Eingliederung als Voraussetzung für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft

Organschaft: Organisatorische Eingliederung als Voraussetzung für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft BUNDESFINANZHOF Organschaft: Organisatorische Eingliederung als Voraussetzung für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft 1. Die Voraussetzungen der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft bestimmen sich allein

Mehr

Tenor. Tatbestand. FG München, Urteil v K 3608/11. Titel: (Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft)

Tenor. Tatbestand. FG München, Urteil v K 3608/11. Titel: (Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft) FG München, Urteil v. 21.03.2013 14 K 3608/11 Titel: (Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft) Normenketten: 2 Abs 2 Nr 2 UStG 2005 UStG VZ 2008 UStG VZ 2009 UStG VZ 2010 Orientierungsätze:

Mehr

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 10 / Oktober 2016

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 10 / Oktober 2016 Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 10 / Oktober 2016 Umsatzsteuer-News Inhaltsverzeichnis Vom Europäischen Gerichtshof... 2 Zur Korrektur von Rechnungen... 2 10 %-Grenze für den Vorsteuerabzug

Mehr

Bundesministerium der Finanzen Berlin. 2. März Sehr geehrte Damen und Herren,

Bundesministerium der Finanzen Berlin. 2. März Sehr geehrte Damen und Herren, Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin Abt. Steuerrecht Unser Zeichen: Be/Kr/Gr Tel.: +49 30 240087-61 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de 2. März 2012 Umsatzsteuerrechtliche Organschaft

Mehr

Die mündliche Steuerberaterprüfung 2017/2018

Die mündliche Steuerberaterprüfung 2017/2018 Die mündliche Steuerberaterprüfung 2017/2018 Bearbeitet von Von: Prof. Dr. Uwe Grobshäuser, Günter Endlich, Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen, Arno Barzen, Dr. Jörg W. Hellmer, Felix Hammes, Philipp Hammes,

Mehr

Gründung einer Tochtergesellschaft und umsatzsteuerliche Organschaft. Dagmar Stock

Gründung einer Tochtergesellschaft und umsatzsteuerliche Organschaft. Dagmar Stock Gründung einer Tochtergesellschaft und umsatzsteuerliche Organschaft Dagmar Stock Gründung einer Tochtergesellschaft und umsatzsteuerliche Organschaft Dagmar Stock Dipl. Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin

Mehr

Zu den formellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs und zu Bagatellfällen

Zu den formellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs und zu Bagatellfällen Zu den formellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs und zu Bagatellfällen Ausgabe 4, September 2016 In Kürze Am 15. September 2016 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mehrere Urteile veröffentlicht,

Mehr

Steuer- und Rechtspraxis Kommunaler Unternehmen 2016 Teil 15: Aktuelles zur Umsatzsteuer

Steuer- und Rechtspraxis Kommunaler Unternehmen 2016 Teil 15: Aktuelles zur Umsatzsteuer Eike Christian Westermann Partner Tax & Legal Tel.: 0211 981-1741 eike.christian.westermann@de.pwc.com Sehr geehrte Damen und Herren, nicht erst seit der Einführung des 2b UStG müssen Kommunen und Kommunale

Mehr

per an:

per  an: Verband der Auslandsbanken Savignystr. 55 60325 Frankfurt Bundesministerium der Finanzen Herrn Winfried Keisinger Referatsleiter IV D 2 Wilhelmstr. 97 10117 Berlin Kontakt: Markus Erb +49 69 975850 0 (TEL)

Mehr

Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 03 / März Umsatzsteuer-News

Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 03 / März Umsatzsteuer-News Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 03 / März 2016 Umsatzsteuer-News Inhaltsverzeichnis Aus der Rechtsprechung... 2 Zum Begriff der Nebenleistung bei Gebäudevermietungen... 2 Übergang der Steuerschuldnerschaft

Mehr

Rechtsanwalt Holger Owe

Rechtsanwalt Holger Owe Bundesfinanzhof vom 22.04.2010 - V R 9/09 - Seite 1 BUNDESFINANZHOF Urteil vom 22.4.2010 V R 9/09 Leitsatz Verfügen mehrere Gesellschafter nur gemeinsam über die Anteilsmehrheit an einer GmbH und einer

Mehr

Public Services Tax News

Public Services Tax News http://www.pwc.de/de/ps Aktuelle Informationen Ausgabe 1/2016, 18. Februar 2015 Public Services Tax News Finanzverwaltung ändert ihre Auffassung zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Vermietung von Standflächen

Mehr

Grenzüberschreitende Warenlieferungen in Konsignationslager: Neues vom BMF und von der EU- Kommission

Grenzüberschreitende Warenlieferungen in Konsignationslager: Neues vom BMF und von der EU- Kommission Grenzüberschreitende Warenlieferungen in Konsignationslager: Neues vom BMF und von der EU- Kommission Ausgabe 4, Oktober 2017 In Kürze Nach zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Frage, ob eine Lieferung

Mehr

Umsatzsteuer-News. Inhalt. Aus der Gesetzgebung Intrastat: Erhöhung der Meldeschwelle für Eingänge.

Umsatzsteuer-News. Inhalt. Aus der Gesetzgebung Intrastat: Erhöhung der Meldeschwelle für Eingänge. www.pwc.de/de/steuern/umsatzsteuerberatung.jhtml Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Umsatzsteuer-News Ausgabe 9, September 2015 Inhalt Aus der Gesetzgebung... 1 Intrastat: Erhöhung der Meldeschwelle

Mehr

Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 12 / Dezember Umsatzsteuer-News

Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 12 / Dezember Umsatzsteuer-News Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 12 / Dezember 2016 Umsatzsteuer-News Inhaltsverzeichnis Vom Europäischen Gerichtshof... 2 Umsatzsteuerliche Behandlung von Preisgeldern... 2 Aus der Rechtsprechung...

Mehr

1. Absatz 7 wird wie folgt gefasst und danach werden folgende neue Absätze 8 bis 11 eingefügt:

1. Absatz 7 wird wie folgt gefasst und danach werden folgende neue Absätze 8 bis 11 eingefügt: Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX Wilhelmstraße

Mehr

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 08 / August 2017

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 08 / August 2017 Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 08 / August 2017 Umsatzsteuer-News Inhaltsverzeichnis Aus der Gesetzgebung... 2 Änderungen (vor allem) bei verbindlichen Auskünften und im EU- Vergütungsverfahren...

Mehr

Zweifelsfragen im Zusammenhang mit 60 Abs. 1 Satz 2 AO und der in der Anlage zu 60 AO enthaltenen Mustersatzung für gemeinnützige Körperschaften

Zweifelsfragen im Zusammenhang mit 60 Abs. 1 Satz 2 AO und der in der Anlage zu 60 AO enthaltenen Mustersatzung für gemeinnützige Körperschaften An das Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Düsseldorf, 3. März 2010 515 Zweifelsfragen im Zusammenhang mit 60 Abs. 1 Satz 2 AO und der in der Anlage zu 60 AO enthaltenen Mustersatzung

Mehr

Flick Gocke Schaumburg Mandanteninformation Umsatzsteuer 03/2017

Flick Gocke Schaumburg Mandanteninformation Umsatzsteuer 03/2017 Vorwort Sehr geehrte Leserinnen und Leser, lange und mit Spannung war eine Reaktion des BMF zur jüngeren Organschaftsrechtsprechung des EuGH und BFH erwartet worden. Das BMF hat sich nun mit Schreiben

Mehr

Geplante Gesetzesänderungen zu steuerlichen Folgen von Vermögenseinlagen in russische Tochtergesellschaften, insbesondere durch Forderungsverzichte

Geplante Gesetzesänderungen zu steuerlichen Folgen von Vermögenseinlagen in russische Tochtergesellschaften, insbesondere durch Forderungsverzichte Russian Tax and Legal News November 2016 Geplante Gesetzesänderungen zu steuerlichen Folgen von Vermögenseinlagen in russische Tochtergesellschaften, insbesondere durch Forderungsverzichte Inhalt Derzeitige

Mehr

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 09 / September 2016

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 09 / September 2016 Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 09 / September 2016 Umsatzsteuer-News Inhaltsverzeichnis Aus der Rechtsprechung... 2 Bereitstellen einer Kontaktbörse im Internet als auf elektronischem

Mehr

Kooperationen & Outsourcing von Hochschulen

Kooperationen & Outsourcing von Hochschulen Kooperationen & Outsourcing von Hochschulen Workshop Besteuerung von Hochschulen im CHE- Hochschulkurs 13. April 2010, Berlin Unterauftragsverhältnis bei Forschungskooperationen Vorgaben eines Zuwendungsbescheids

Mehr

UStG 4 Nr. 16 Buchst. e Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g

UStG 4 Nr. 16 Buchst. e Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g BUNDESFINANZHOF Umsätze, die eine Einrichtung zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen durch Gestellung von Haushaltshilfen i.s. des 38 SGB V erzielt, sind, sofern die übrigen Voraussetzungen

Mehr

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 03 / März 2017

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 03 / März 2017 Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 03 / März 2017 Umsatzsteuer-News Inhaltsverzeichnis Vom Europäischen Gerichtshof... 2 Besteuerung der Pauschalabgabe auf Geräte und Speichermedien zur Vervielfältigung...

Mehr

LfK UnternehmerForum 2014

LfK UnternehmerForum 2014 LfK UnternehmerForum 2014 Unternehmertestament Vorsorgevollmacht Thomas Bußhardt Rechtsanwalt / Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) 1 Notfallkoffer I. Unternehmertestament

Mehr

Kommunale Unternehmen in Recht, Steuern und Beratung Teil 14: Aktuelles zur Umsatzsteuer II

Kommunale Unternehmen in Recht, Steuern und Beratung Teil 14: Aktuelles zur Umsatzsteuer II Sehr geehrte Damen und Herren, Gemeinderabatt seit Jahren wird die Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung des Kommunalrabatts diskutiert. Hintergrund ist die Konzessionsabgabenverordnung Strom und Gas

Mehr

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 07 / Juli 2017

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 07 / Juli 2017 Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 07 / Juli 2017 Umsatzsteuer-News Inhaltsverzeichnis Vom Europäischen Gerichtshof... 2 Von den Sorgfaltspflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Mehr

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 02 / Februar 2016

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 02 / Februar 2016 Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 02 / Februar 2016 Umsatzsteuer-News Inhaltsverzeichnis Aus der Rechtsprechung... 2 Innergemeinschaftliche Lieferungen: Irgendwie -Nachweis nur in engen Ausnahmefällen...

Mehr

(Die Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) sind in diesem nichtamtlichen Fließtext kenntlich gemacht)

(Die Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) sind in diesem nichtamtlichen Fließtext kenntlich gemacht) Änderungen durch das StVergAbG (Gesetzesauszüge) Anlage (Die Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) sind in diesem nichtamtlichen Fließtext kenntlich gemacht) 14 KStG Aktiengesellschaft

Mehr

Umsatzsteuergesetz: UStG

Umsatzsteuergesetz: UStG Gelbe Erläuterungsbücher Umsatzsteuergesetz: UStG Kommentar von Dr. Johann Bunjes, Reinhold Geist, Dr. Hans-Hermann Heidner, Dr. Christian Korn, Dr. Axel Leonard, Dr. Martin Robisch 14. Auflage Verlag

Mehr

BUNDESFINANZHOF. Urteil vom 11. März 2009 XI R 69/07. Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 7. April K 5764/04 U (EFG 2008, 495)

BUNDESFINANZHOF. Urteil vom 11. März 2009 XI R 69/07. Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 7. April K 5764/04 U (EFG 2008, 495) BUNDESFINANZHOF Ein Unternehmer, der ein gemischtgenutztes Gebäude zum Teil für steuerfreie Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt und zum Teil für private Wohnzwecke verwendet, hat auch für die Zeit ab dem

Mehr

Tenor. Tatbestand. FG München, Urteil v K 311/13

Tenor. Tatbestand. FG München, Urteil v K 311/13 FG München, Urteil v. 28.05.2014 14 K 311/13 Titel: (Organschaft bei einer GmbH & Co. KG - Umsatzsteuerpflicht der von der Komplementär-GmbH vereinnahmten Vergütung des Aufwands und der Haftung) Normenketten:

Mehr

StE STEUERN DER ENERGIEWIRTSCHAFT

StE STEUERN DER ENERGIEWIRTSCHAFT Voraussetzungen der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft; insbesondere organisatorische Eingliederung (15.08.2008 ) Sachverhalt: Streitig sind die Voraussetzungen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft.

Mehr

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 08 / August 2016

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 08 / August 2016 Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 08 / August 2016 Umsatzsteuer-News Inhaltsverzeichnis Aus der Europäischen Union... 2 EU-Kommission: Konsultation über ermäßigte Steuersätze für elektronisch

Mehr

Umsatzsteuer; 15 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken

Umsatzsteuer; 15 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden des Bundes und der Länder nachrichtlich: Vertretungen

Mehr

Anlage 3 zu TOP 3 -öffentlicher Teil- ( ) S a c h v e r h a l t :

Anlage 3 zu TOP 3 -öffentlicher Teil- ( ) S a c h v e r h a l t : Anlage 3 zu TOP 3 -öffentlicher Teil- (21.11.2016) 2b Umsatzsteuergesetz - Optionserklärung zur Beibehaltung der alten Rechtslage ab dem 01.01.2017 für - Stadt Kuppenheim - Jagdgenossenschaft Kuppenheim

Mehr

I. Erlass und Aufhebung von Bescheinigungen nach 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG

I. Erlass und Aufhebung von Bescheinigungen nach 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

Public Services Tax News

Public Services Tax News www.pwc.de/de/ps Aktuelle Informationen Public Services Tax News 04. April 2016 Aktuelles BFH-Urteil zur Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

Bundesministerium der Finanzen Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung

Bundesministerium der Finanzen Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung Unser Zeichen: Be/Gr Tel.: +49 30 240087-64 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de 27. Oktober 2016 Umsatzbesteuerung

Mehr

IFRS direkt Update zu den aktuellen Entwicklungen der IFRS

IFRS direkt Update zu den aktuellen Entwicklungen der IFRS www.pwc.de/de/rechnungslegung/national-office.html IFRS direkt Update zu den aktuellen Entwicklungen der IFRS April 2018 Notwendige Angaben in Zwischenberichten zur Erstanwendung des IFRS 15 Hintergrund

Mehr

Aufhebung und Neuabschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags. zwischen der. Daimler AG, Mercedesstraße 137, Stuttgart, und der

Aufhebung und Neuabschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags. zwischen der. Daimler AG, Mercedesstraße 137, Stuttgart, und der Aufhebung und Neuabschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Daimler AG, Mercedesstraße 137, 70327 Stuttgart, und der Mercedes-Benz Ludwigsfelde GmbH, Industriepark, 14974 Ludwigsfelde

Mehr

Leitsätze. Tatbestand

Leitsätze. Tatbestand 1 von 5 BUNDESFINANZHOF Urteil vom 22.10.2009, V R 14/08 Uneinbringliche Entgelte in der Insolvenz - Keine Beendigung der Organschaft bei Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters Leitsätze 1. Der

Mehr

I. Grundsätze des BFH-Urteils vom 24. September 2014, V R 19/11

I. Grundsätze des BFH-Urteils vom 24. September 2014, V R 19/11 Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

Umsatzsteuergesetz: UStG

Umsatzsteuergesetz: UStG Beck`sche Steuerkommentare Umsatzsteuergesetz: UStG Kommentar von Rainer Weymüller, Josef Böllmann, Silvia Brandl, Dr. Andreas Buschmann, Dr. Cornelia Ehrt, Kathrin Feil, Rainer Gres, Rudolf Hahn, Aleksandra

Mehr

Aktuelles zur Besteuerung von Kommunen und kommunalen Unternehmen. WP/StB Hans Hafenrichter StB Cathrine Trattner. am 12.

Aktuelles zur Besteuerung von Kommunen und kommunalen Unternehmen. WP/StB Hans Hafenrichter StB Cathrine Trattner. am 12. Wirtschaftsprüfung & Beratung PKF INDUSTRIE- UND VERKEHRSTREUHAND GMBH - IVT Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Aktuelles zur Besteuerung von Kommunen und kommunalen Unternehmen WP/StB Hans Hafenrichter StB

Mehr

Legal News Energierecht für energieintensive Unternehmen Ausgabe 5 / Mai 2016

Legal News Energierecht für energieintensive Unternehmen Ausgabe 5 / Mai 2016 Legal News Energierecht für energieintensive Unternehmen Ausgabe 5 / Mai 2016 Newsletter Inhalt Das Gericht der Europäischen Union stuft das EEG-Gesetz 2012 als Beihilfe im Sinne des EU-Beihilferegimes

Mehr

Umsatzsteuer aktuell

Umsatzsteuer aktuell www.pwc.de/de/steuern/umsatzsteuerberatung.jhtml Informationen zu Entwicklungen im Umsatzsteuerrecht Umsatzsteuer aktuell Ausgabe 1, Februar 2015 BMF-Schreiben zu den Neuregelungen bei Kommunikationsleistungen

Mehr

Kriterien zur Abgrenzung hoheitlicher von wirtschaftlicher Tätigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts

Kriterien zur Abgrenzung hoheitlicher von wirtschaftlicher Tätigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL DATUM Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin 11. Dezember 2009 BETREFF Kriterien

Mehr

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 10 / Oktober 2017

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 10 / Oktober 2017 Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 10 / Oktober 2017 Umsatzsteuer-News Inhaltsverzeichnis Vom Europäischen Gerichtshof... 2 Ein Dämpfer für die Steuerbefreiung selbstständiger Zusammenschlüsse...

Mehr

Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 04 / April Umsatzsteuer-News

Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 04 / April Umsatzsteuer-News Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 04 / April 2017 Umsatzsteuer-News Inhaltsverzeichnis Aus der Rechtsprechung... 2 Zur Korrektur eines unberechtigten Steuerausweises... 2 Ende der Organschaft

Mehr

Umsatzsteuer in der Insolvenz

Umsatzsteuer in der Insolvenz Umsatzsteuer in der Insolvenz Dr. Christoph Wäger Juni 2017 1 Themen 1. Organschaft 1.1 BMF v. 26.5.2017 1.2 Insolvenzverfahren 1.3 Antragsverfahren 2. Berichtungen nach 17 UStG 2.1. Beim Leistungsempfänger

Mehr

Umsatzsteuer; Umsatzsteuerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Halten von Beteiligungen

Umsatzsteuer; Umsatzsteuerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Halten von Beteiligungen Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim

Mehr

BUNDESVERBAND DEUTSCHER BANKEN E. V. Burgstr Berlin

BUNDESVERBAND DEUTSCHER BANKEN E. V. Burgstr Berlin DEUTSCHER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMERTAG E. V. ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS E. V. Mohrenstr. 20/21 BUNDESVERBAND DEUTSCHER BANKEN E. V. Burgstr. 28 HANDELSVERBAND DEUTSCHLAND (HDE) DER EINZELHANDEL

Mehr

Newsletter. Inhalt. Legal News Energierecht Ausgabe 9 / Mai 2016

Newsletter. Inhalt. Legal News Energierecht Ausgabe 9 / Mai 2016 Legal News Energierecht Ausgabe 9 / Mai 2016 Newsletter Inhalt Europäisches Gericht entscheidet über Beihilfebeschluss der Kommission zum EEG 2012... 2 Aufhebung der Pooling-Festlegung zum 01.01.2014 ist

Mehr

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsmaßnahmen Bundesministerium der Finanzen 31. Mai 2002, IV B 7 - S /02

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsmaßnahmen Bundesministerium der Finanzen 31. Mai 2002, IV B 7 - S /02 Anlage Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsmaßnahmen Bundesministerium der Finanzen 31. Mai 2002, IV B 7 - S 7100-167/02 Bezug: BMF-Schreiben vom 4. Dezember 2000, IV B 7 - S 7100-55/00

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder. - Verteiler U Verteiler U 2 -

Oberste Finanzbehörden der Länder. - Verteiler U Verteiler U 2 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 -

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 - Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

Umsatzsteuer-News. Inhalt. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht. Ausgabe 11, November 2015

Umsatzsteuer-News. Inhalt.  Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht. Ausgabe 11, November 2015 www.pwc.de/de/steuern/umsatzsteuerberatung.jhtml Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Umsatzsteuer-News Ausgabe 11, November 2015 Inhalt Aus der Europäischen Union... 2 EU-Kommission: Konsultation zur

Mehr

BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung der ehrenamtlichen Tätigkeiten nach 4 Nr. 26 UStG

BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung der ehrenamtlichen Tätigkeiten nach 4 Nr. 26 UStG Frau Jacqueline Kirsch Bundesverband der Freien Berufe e.v. Reinhardtstr. 34 10117 Berlin E-Mail: jacqueline.kirsch@freie-berufe.de Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung Unser Zeichen: Be/Gr Tel.: +49 30

Mehr

Kritische Betrachtung des Reverse-Charge-Verfahrens gemäß 13b UStG im Hinblick auf Bauleitungen an Bauträger und Bauunternehmer

Kritische Betrachtung des Reverse-Charge-Verfahrens gemäß 13b UStG im Hinblick auf Bauleitungen an Bauträger und Bauunternehmer Jura Dorothee Schröder Kritische Betrachtung des Reverse-Charge-Verfahrens gemäß 13b UStG im Hinblick auf Bauleitungen an Bauträger und Bauunternehmer Bachelorarbeit Bibliografische Information der Deutschen

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 -

Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 - POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin TEL +49 (0) 18

Mehr

Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. zwischen. und. Organträgerin und Organgesellschaft nachstehend zusammen Vertragsparteien.

Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. zwischen. und. Organträgerin und Organgesellschaft nachstehend zusammen Vertragsparteien. Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, vertreten durch [ ] und [ ] nachstehend Organträgerin und Fraport Casa GmbH, vertreten durch Frau

Mehr

Mandanteninformation im Juni b UStG Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

Mandanteninformation im Juni b UStG Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen Mandanteninformation im Juni 2015 13b UStG Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen Seit dem Ergehen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. August 2013 ist das Thema Umkehr der Steuerschuldnerschaft

Mehr

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Michael Jenzen RL im Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Michael Jenzen RL im Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand Michael Jenzen RL im Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein 2b UStG Gesetzliche Neuregelung im Steueränderungsgesetz 2015 vom 2. November 2015 Ersatz des

Mehr

Neues BMF-Schreiben zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

Neues BMF-Schreiben zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen Neues BMF-Schreiben zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen I. Einleitung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jüngst in einer richtungsweisenden Entscheidung festgestellt, dass Bauträger beim Bezug von Bauleistungen

Mehr

Aktuelle Entwicklungen bei der ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Organschaft Villingen-Schwenningen, 5.

Aktuelle Entwicklungen bei der ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Organschaft Villingen-Schwenningen, 5. www.pwc.de Aktuelle Entwicklungen bei der ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Organschaft Villingen-Schwenningen, 5. Slide 1 Überblick BFH-Urteil vom 02.12.2015, Rs. V R 67/14 zu Nichtunternehmern

Mehr

Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag Gewinnabführungsvertrag zwischen der zooplus AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts München unter HRB 125080 nachfolgend Organträgerin und der BITIBA GmbH, mit dem Sitz

Mehr

Thema des Vortrags: Jahrestagung des Fachverbandes der Kämmerer in Schleswig-Holstein am b UStG

Thema des Vortrags: Jahrestagung des Fachverbandes der Kämmerer in Schleswig-Holstein am b UStG Thema des Vortrags: Jahrestagung des Fachverbandes der Kämmerer in Schleswig-Holstein am 08.09.2016 2b UStG Themenüberblick Warum die Änderung? 2 UStG Definition 4 KStG Definition 2b UStG 27 UStG Was ist

Mehr

Umsatzsteuerliche Regelung juristischer Personen des öffentlichen Rechts bei unternehmerischer Tätigkeit

Umsatzsteuerliche Regelung juristischer Personen des öffentlichen Rechts bei unternehmerischer Tätigkeit Umsatzsteuerliche Regelung juristischer Personen des öffentlichen Rechts bei unternehmerischer Tätigkeit 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Umsatzsteuerliche Regelung juristischer Personen des öffentlichen

Mehr

EuGH-Vorlage zum unionsrechtlichen Begriff der "Ansässigkeit" des Steuerpflichtigen. Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

EuGH-Vorlage zum unionsrechtlichen Begriff der Ansässigkeit des Steuerpflichtigen. Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: BUNDESFINANZHOF EuGH-Vorlage zum unionsrechtlichen Begriff der "Ansässigkeit" des Steuerpflichtigen Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist ein Steuerpflichtiger bereits dann

Mehr

Umsatzsteuer - BMF-Schreiben zum Ort der sonstigen Leistung

Umsatzsteuer - BMF-Schreiben zum Ort der sonstigen Leistung Steuerinfo 9/09 Umsatzsteuer - BMF-Schreiben zum Ort der sonstigen Leistung Zum 1.1.2010 ergeben sich einschneidende Änderungen bei der Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung. Außerdem müssen neue

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION Ref. Ares(2013)3744915-17/12/2013 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13. Dezember 2013 sj.g(2013)3983649 AN DEN PRÄSIDENTEN UND DIE MITGLIEDER DES GERICHTSHOFS DER EUROPÄISCHEN UNION SCHRIFTSATZ gemäß

Mehr

Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen

Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen www.pwc.de Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen Agenda 1. Anlass für eine Verhandlungsgrundlage 2. Bedeutung (Praxis / Politik) 3. Aufbau und Abweichungen zum OECD-MA 4. Ziel

Mehr

Organschaft: Grundlagenbescheid gegenüber Organgesellschaft ist kein Grundlagenbescheid für Organträger

Organschaft: Grundlagenbescheid gegenüber Organgesellschaft ist kein Grundlagenbescheid für Organträger BUNDESFINANZHOF Organschaft: Grundlagenbescheid gegenüber Organgesellschaft ist kein Grundlagenbescheid für Organträger Ein Gewinnfeststellungsbescheid für die Tochterpersonengesellschaft einer Organgesellschaft

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht. Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)

Vorlesung Gesellschaftsrecht. Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard) Vorlesung Gesellschaftsrecht Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard) - Grundlagen Geschäftsführung umfasst tatsächliche und rechtliche Handlungen und bezeichnet das rechtliche Dürfen im Innenverhältnis

Mehr

Bundesministerium der Finanzen Herrn Ministerialdirektor Michael Sell Abteilungsleiter IV Wilhelmstraße Berlin

Bundesministerium der Finanzen Herrn Ministerialdirektor Michael Sell Abteilungsleiter IV Wilhelmstraße Berlin BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN VOLKSBANKEN UND RAIFFEISENBANKEN Schellingstraße 4 Burgstraße 28 10785 Berlin 10178 Berlin DEUTSCHER SPARKASSEN- UND GIROVERBAND E.V. Charlottenstraße 47 Lennéstraße 11 10117

Mehr

Veröffentlichungen. Monographien. Buchbeiträge / Beiträge in Sammelwerken. Kommentierungen

Veröffentlichungen. Monographien. Buchbeiträge / Beiträge in Sammelwerken. Kommentierungen Veröffentlichungen Dr. Thomas Streit, LL.M. Eur. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Tel.: 089 / 217 50 12-75 thomas.streit@kmlz.de Monographien Steuerschuld durch Steuerausweis: Die Berichtigungsverfahren

Mehr