Offene radioaktive Stoffe
|
|
- Monica Böhmer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Offene radioaktive Stoffe Arbeiten im Radionuklidlabor Arbeitsplatz : Arbeitsmittel zurechtlegen Mitarbeiter informieren Arbeitsschritte planen Arbeit zügig durchführen Abit Arbeitsplatz lt aufräumen fä Strahlenschutz grundsätze beachten 1
2 Allgemeiner Umgang mit radioaktiven Stoffen Abstand halten Aufenthaltszeit minimieren Abschirmen Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen A, A, A und zusätzlich Kontamination & Inkorporation vermeiden Schutzkleidung tragen Kontaminationskontrolle Anweisungen des Strahlenschutzes beachten!! 2
3 Was ist ein offener radioaktiver Stoff? StrSchV 3 / 29 / Begriffsbestimmung: Alle radioaktiven Stoffe mit Ausnahme der umschlossenen radioaktiven Stoffe Umschlossene radioaktive Stoffe: Radioaktive Stoffe, die ständig von einer allseitig dichten, festen, inaktiven Hülle umschlossen oder in festen inaktiven Stoffen ständig so eingebettet sind, dass bei üblicher betriebsmäßiger Beanspruchung ein Austritt radioaktiver Stoffe mit Sicherheit verhindert wird; eine Abmessung muss mindestens 0,2 cm betragen. Schutzmaßnahmen Schutzkleidung ( Laborkittel, Schutzhandschuhe, Überschuhe, Schutzanzug, Schutzmaske, Vollschutzanzug) Kontaminationskontrolle ( bei verlassen des Labors, gegebenenfalls auch nach einzelnen Arbeitsschritten ) Lagerungsbeschränkung: Offene Stoffe nur solange notwendig am Arbeitsplatz lagern 3
4 Inkorporation vermeiden Inkorporation (durch orale und dermatologische Aufnahme oder durch Einatmung vermeiden, also: nicht Essen nicht Trinken nicht Rauchen keine kosmetische Mittel anwenden Wie wird auf Kontamination geprüft? Direktmessung (bei geringer Umgebungsstrahlung) am Personenmonitor oder mit einem Oberflächenkontamat Wischtest (bei erhöhter Umgebungsstrahlung oder z.b. bei Messungen an schwer zugänglichen Stellen) 4
5 Werden Kontaminationen mit Aktivitäten oberhalb der in der StrlSchV angegebenen Oberflächenkontaminationsgrenzwerte gefunden, sind unverzüglich Maßnahmen einzuleiten um eine Weiterverbreitung oder Inkorporation zu verhindern. 44 StrlSchV Kontamination und Dekontamination Zur Verhinderung der Weiterverbreitung radioaktiver Stoffe oder ihrer Aufnahme in den Körper sind unverzüglich Maßnahmen zu treffen, wenn 1. auf Verkehrsflächen, an Arbeitsplätzen oder an der Kleidung in Kontrollbereichen festgestellt wird, dass die nicht festhaftende Oberflächenkontamination das 100fache der Werte der Anlage III Tabelle 1 Spalte 4 überschreitet oder 2. auf Verkehrsflächen, an Arbeitsplätzen oder an der Kleidung in Überwachungsbereichen festgestellt wird, dass die nicht festhaftende Oberflächenkontamination das Zehnfache der Werte der Anlage III Tabelle 1 Spalte 4 überschreitet oder 3. außerhalb eines Strahlenschutzbereiches auf dem Betriebsgelände die Oberflächenkontamination von Bodenflächen, Gebäuden und beweglichen Gegenständen, insbesondere Kleidung, die Werte der Anlage III Tabelle 1 Spalte 4 überschreitet. 5
6 Minimierungsgebot In der Regel wird man aber versuchen das Labor, auch unterhalb solcher Grenzwerte, frei von irgendwelchen Kontaminationen zu halten (außer eventuell die speziellen Arbeitsgeräte die beim Umgang mit diesem Nuklid in Kontakt kommen) Dekontamination I Für kontaminierte Materialien müssen gekennzeichnete Abfallbehälter bereitstehen Es muss eine ausreichende Anzahl an funktionstüchtigen Kontaminationsmonitoren vorhanden sein Dekontaminationen sind nur an dafür vorgesehenen Orten durchzuführen Dekontaminationsmittel müssen sofort verwendungsfähig vorhanden sein; obwohl nuklidspezifische Dekontaminationen am wirkungsvollsten sind, reicht die Anwendung gängiger Dekontaminationsmittel i i lin den meisten Fällen aus Es empfiehlt sich einen Dekontaminationskasten mit Dekontaminationsmitteln und entsprechenden Arbeitsmitteln einzurichten Dekontamination dürfen nur Personen mit Kenntnissen über Dekontaminationsmethoden durchführen. 6
7 Dekontamination II Kontaminierter Bereich ermitteln und Kennzeichnen Dekontaminationsmaßnahme durchführen Prüfung auf Erfolg der Dekontaminationsmaßnahme Gegebenenfalls Dekontaminationsmaßnahme wiederholen oder mehrfacher wiederholen bis die Grenzwerte unterschritten oder keine Kontamination mehr nachweisbar ist Eine Personenkontamination ist aufgetreten. Was ist zu tun? Kontrolle der Kleidung und die Entfernung kontaminierter Bekleidungsstücke Körperteil mit Seife und weicher Kunststoffbürste unter lauwarmem, fließenden Wasser 2-3 Minuten sorgfältig waschen und bürsten. Kontrollmessung durchführen ggf. spezielle Maßnahmen wie Abriebspaste, Heftpflaster, Handschuhe u.a. 7
8 Was ist zu tun, wenn eine Kontamination sich nicht vollständig beseitigen lässt? Ist bei Wiederholungen der Dekontaminationseffekt ti kt kleiner als 10% und die verbleibende flächenbezogene Aktivität geringer als 10 Bq/cm 2 (gemittelt über 100 cm 2 bei einer überwiegend über die gesamte Fläche verteilten Kontamination), kann auf eine weitere Dekontamination verzichtet werden. Dieser Grenzwert ist ein Empfehlung der Strahlenschutzkommission vom März Der Grenzwert wurde umfangreich begründet. Was ist zu tun, wenn eine Kontamination sich nicht vollständig beseitigen lässt? Kann der Wert 10 Bq/cm 2 nicht unterschritten werden gilt folgendes: Hinzuziehen des Strahlenschutzbeauftragten und des ermächtigten Arztes - Abschätzung der Hautdosis - Entscheidung über weitere Dekontaminationsmaßnahmen - Anfertigung einer Aufzeichnung mit folgenden Angaben: Name/Abt. / Zeitpunkt der Kontamination und Dekontaminationsmaßnahme / kontaminierter Körperteil / Fläche der Kontamination in cm2 / Anfangs- und Restwert der flächenbezogenen Aktivität in Bq/cm2 / Nuklidzusammensetzung / verwendete Dekontaminationsmittel / resultierende Hautdosis / angeordnete Auflagen zur Freigabe. 8
Offene radioaktive Stoffe
Offene radioaktive Stoffe Allgemeiner Umgang mit radioaktiven Stoffen Abstand halten Aufenthaltszeit minimieren Abschirmen Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen A, A, A und zusätzlich Schutzkleidung
MehrOffene radioaktive Stoffe
Offene radioaktive Stoffe 2.1 Arbeiten im Radionuklidlabor Arbeitsplatz : Arbeitsmittel zurechtlegen Mitarbeiter informieren Arbeitsschritte planen Arbeit zügig durchführen Arbeitsplatz aufräumen Strahlenschutz
MehrBetriebsärztliche Aspekte des Strahlenschutzes
Betriebsärztliche Aspekte des Strahlenschutzes Wichtige und typische Werte für effektive Dosis Tödliche Dosis Schwellendosis für akute Strahlenschäden Jahresgrenzwert für beruflich strahlenexponierte Personen
MehrStrahlenschutzanweisung für das Physikalische Institut Universität Heidelberg
Strahlenschutzanweisung für das Physikalische Institut Universität Heidelberg Gültigkeitsbereich: Strahlenschutzbereich II-Universität Physikalisches Institut, Philosophenweg 12 Hörsaalgebäude INF 308
MehrStrahlenschutzanweisung für den Betrieb eines Flüssigszintillationszählers (kurz: LSC) mit fest eingebauten umschlossenen radioaktiven Stoff
Strahlenschutzanweisung für den Betrieb eines Flüssigszintillationszählers (kurz: LSC) mit fest eingebauten umschlossenen radioaktiven Stoff 1 Einleitung Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen besteht
MehrRichtlinien für den Umgang mit radioaktiven Substanzen
Richtlinien für den Umgang mit radioaktiven Substanzen Vom Standpunkt der Arbeitshygiene sind radioaktive Stoffe als Gifte anzusehen, deren Inkorporation vermieden werden muss. Gegenüber herkömmlichen
MehrGefährdungsbeurteilung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen in Schulen Blatt 1: umschlossene radioaktive Stoffe
Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen in Schulen Blatt 1: umschlossene radioaktive Stoffe 1. Einleitung Dieses Blatt bezieht sich auf den Umgang mit radioaktiven Materialien, bei
MehrDekontamination. Allgemeine Grundsätze und Dekon-Stufen. Michael Eusemann Adrian Ridder FF Bergrheinfeld
Dekontamination Allgemeine Grundsätze und Dekon-Stufen Michael Eusemann Adrian Ridder FF Bergrheinfeld Dekontamination durch die Feuerwehr ist die Grobreinigung von Einsatzkräften einschließlich deren
MehrSkript zum Masterpraktikum. Studiengang: Radiochemie. Radioaktivität und Strahlenschutz
Skript zum Masterpraktikum Studiengang: Radiochemie Radioaktivität und Strahlenschutz Stand: Sommersemester 2010 1 Gliederung 1. Einführung 1.1. Grundlagen zur Radioaktivität 1.2. Messgrößen der Radioaktivität
MehrStrahlenschutzanweisung
Strahlenschutzanweisung für den Einsatz von Prüfstrahlern zur Kalibrierung und Kontrolle der bildgebende Eigenschaften am PET/CT in der . 1 Einleitung Die Strahlenschutzanweisung ist allen Personen,
Mehr- Meldung eines Wechsels der Strahlenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörde
Anlage A 21 Hinweise zur Ausarbeitung einer Strahlenschutzanweisung Strahlenschutzanweisungen ( 34 StrlSchV) müssen je nach Anwendungsgebiet (offene oder umschlossene radioaktive Stoffe; Gammabestrahlungsanlagen
MehrStilllegung und Entsorgung kerntechnischer Anlagen in Schleswig-Holstein
Stilllegung und Entsorgung kerntechnischer Anlagen in Schleswig-Holstein Dr. Oliver Karschnick Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Abteilung
MehrUnterweisung Strahlenschutz
Universität Regensburg Regensburg, den 01.10.2007 Josef Reisinger Strahlenschutzbeauftragter Physikdidaktische Praktikum NWF II / - Physik Tel: 0941/943 2139 Josef.Reisinger@physik.uni-regensburg.de Unterweisung
MehrStrahlenschutzanweisung
Strahlenschutzanweisung 1. Einleitung Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen besteht für die Mitarbeiter die Möglichkeit einer Strahlenexposition durch äußere Strahlenquellen oder durch Inkorporation radioaktiver
MehrStrahlenschutzanweisung
Strahlenschutzanweisung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen im Zentralen Isotopenlabor 1. Einleitung Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen besteht die Möglichkeit einer Strahlenexposition durch äußere
MehrStrahlenschutzanweisung für den genehmigungsbedürftigen Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
Strahlenschutzanweisung für den genehmigungsbedürftigen Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen 1 Einleitung Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen besteht für die Mitarbeiter die Möglichkeit einer
MehrDokumentation der Strahlenbelastung
BfS legt Dokumentation der Strahlenbelastung für Beschäftigte im Endlager Asse vor Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Die abgeschätzte Strahlenbelastung im Endlager Asse ist zu gering, als dass dadurch
MehrStrahlenschutzanweisung gemäß 34 der Strahlenschutzverordnung
Strahlenschutzanweisung gemäß 34 der Strahlenschutzverordnung Naturwissenschaftliche Fakultät III - Vorklinische Medizin Universität Regensburg Lehrstuhl für Biochemie III - Prof. Dr. H. Tschochner 1.
MehrStand: Freigabebescheid Nr. (Nummer des Freigabebescheids, sobald diese bekannt ist) nach 29 StrlSchV:
Stand: 05.10.2015 1 Muster-Betriebsanweisung zu 29 StrlSchV für die uneingeschränkte Freigabe von Stoffen, die radioaktiv kontaminiert sind, in (z.b. Praxis, Klinik mit Anschrift) 1. Geltungsbereich Diese
MehrBeispiel für die Suche eines radioaktiven Stoffes oberflächenkontaminierte Gegenstände (nicht spaltbar)
Beispiel für die Suche eines radioaktiven Stoffes oberflächenkontaminierte Gegenstände (nicht spaltbar) Zu versenden sind oberflächenkontaminierte Gegenstände, die auf der zugänglichen Oberfläche mit natürlichem
MehrStilllegung und Entsorgung kerntechnischer Anlagen in Schleswig-Holstein
Stilllegung und Entsorgung kerntechnischer Anlagen in Schleswig-Holstein Dr. Dr. Jan Backmann Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Abteilung
MehrStrahlenschutzanweisung
Muster für eine Strahlenschutzanweisung für den Einsatz von radioaktiven Referenzund Prüfstrahlern (Hinweis: Die Musterstrahleschutzanweisung ist an die individuellen Gegebenheiten des Betriebes und der
MehrGrenzwerte der Körperdosen im Kalenderjahr bei Arbeiten gemäß StrlSchV
270 Rechtsvorschriften im Strahlenschutz 11.5.2 Arbeiten An Arbeitsplätzen mit erhöhter Strahlenexposition durch natürliche Strahlungsquellen müssen die Personen, in deren Verantwortung entsprechende Arbeiten
MehrDeponierung freigegebener Abfälle aus Kernkraftwerken
Deponierung freigegebener Abfälle aus Kernkraftwerken Dr. Dr. Jan Backmann Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Abteilung Reaktorsicherheit
MehrStrahlung und Strahlenschutz in den Physikalischen Praktika
Strahlung und Strahlenschutz in den Physikalischen Praktika Was ist Strahlung? Welche Gefahren entstehen durch Strahlung? Wie kann man sich vor Strahlung schützen? Physikalisches Institut 1 Was ist Strahlung?
MehrEntsorgung von Abfällen mit vernachlässigbarer Radioaktivität aus dem Abbau kerntechnischer Anlagen
Entsorgung von Abfällen mit vernachlässigbarer Radioaktivität aus dem Abbau kerntechnischer Anlagen Dr. Oliver Karschnick Dr. Jürgen Müller Abteilung für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz Stilllegungsprojekte
Mehrzu 6 Abs. 1, 8 Abs. 1, 19 Abs. 1, 61 Abs. 1 und 4, 62 Abs. 6, 63 Abs. 3, 64 Abs. 1 sowie 79 Abs. 1 und 2 Voraussetzungen für die Freigabe
BGBl. II - Ausgegeben am 22. Mai 2006 - Nr. 191 1 von 148 Anlage 1 zu 6 Abs. 1, 8 Abs. 1, 19 Abs. 1, 61 Abs. 1 und 4, 62 Abs. 6, 63 Abs. 3, 64 Abs. 1 sowie 79 Abs. 1 und 2 A. Allgemeines Voraussetzungen
MehrStrahlenschutzanweisung für den genehmigungsbedürftigen Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
Strahlenschutzanweisung für den genehmigungsbedürftigen Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen Einleitung Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen besteht für die Mitarbeiter die Möglichkeit einer
MehrStrahlenschutzanweisung
Strahlenschutzanweisung für den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen im Raum 221 in der Physik II (Geb. 5107), E15, Forschungsgelände Garching der TU München Vorbemerkung: Die vorliegende Strahlenschutzanweisung
MehrInhaltsverzeichnis VII.
Inhaltsverzeichnis Von Entschluß zur Tat 2 Die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Radionuklidlabors 3 Was macht das Labor zum Nukiidlabor? 4 Die Grundbegriffe: Freigrenzen radioaktiver Stoffe, Labortypen,
MehrSicherheitshinweise (P)
Sicherheitshinweise (P) P101 P102 P103 P201 P202 P210 P211 P220 P221 P222 P223 P230 P231 P232 P233 P234 P235 P240 P241 P242 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Mehrtrahlenschutz-eu-anpassungsgesetz, (BGBl. I Nr. 146/2002 i.d.f. aus 2004)
eltende gesetzliche Bestimmungen: ichtlinie 96/29/Euratom (Strahlenschutz-Grundnorm) trahlenschutz-eu-anpassungsgesetz, (BGBl. I Nr. 146/2002 i.d.f. aus 2004) edizinische Strahlenschutzverordnung (BGBl.
MehrMaßnahmen bei radioaktiver Kontamination der Haut
Strahlenschutzkommission Geschäftsstelle der Strahlenschutzkommission Postfach 12 06 29 D-53048 Bonn http://www.ssk.de Maßnahmen bei radioaktiver Kontamination der Haut Empfehlung der Strahlenschutzkommission
MehrPhosphor-32 (Nuklidlabor) Branche: Chemie
Unternehmer/SiFa Arbeitsmediziner/Betriebsrat Seite 1 von 7 Phosphor-32 (Nuklidlabor) Branche: Chemie Charakterisierung Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen in Laboratorien kommen überwiegend reine
MehrSichere Beseitigung von verschütteten Zytostatika
Die Anwendung von Notfall- und Reinigungssets Seite/page: 1 Rechtliche Grundlagen (1) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) 12.2004 13 Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle (1): legt der Arbeitgeber rechtzeitig
MehrOffene radioaktive Stoffe. Allgemeiner Umgang... 2
Kapitel 4.3 Offene radioaktive Stoffe DER UMGANG MIT OFFENEN RADIOAKTIVEN STOFFEN... 2 Allgemeiner Umgang... 2 Umgang mit offenen Stoffen... 2 Strahlenschutzgrundsätze bei offenen Stoffen... 2 Inkorporation
MehrSicherheitshinweise P-Sätze (früher S-Sätze)
Sicherheitshinweise P-Sätze (früher S-Sätze) Kodierung der S-Sätze: 1. Sicherheitshinweise Allgemein P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf
MehrStrahlenschutzanweisung
Fakultät für Physik Praktikum Klassische Physik Praktikum Moderne Physik Engesserstrasse 7 Physik-Flachbau, Geb. 30.22 D-76131 Karlsruhe Strahlenschutzanweisung für die Durchführung von kernphysikalischen
MehrStrahlenschutzanweisung
Strahlenschutzanweisung Versuch Gamma-Spektroskopie (FP 18) Versuch Energieverlust von Alpha-Teilchen (FP 2) Versuch Mößbauer-Effekt (FP 30) Institut für Physik, Gebäude Nord, Raum 228 Bei den Praktikums-Versuchen
MehrStrahlenschutzanweisung
1 Strahlenschutzanweisung zum Betrieb des Isotopenlabors der Fachbereiche Biologie und Chemie (Bau 22 Räume 134, 136) vom 15. Mai 2012 Strahlenschutzbeauftragte (SSB) für das Isotopenlabor ist: Dr. Ilka
MehrTransport radioaktiver Stoffe Besonderheiten
Transport radioaktiver Stoffe Besonderheiten Konzept der Klasse 7 zur Einstufung Zulassung der Verpackungen Kennzeichnung Inhalt des Beförderungspapiers Fahrerschulung Strahlenschutzprogramm Transportgenehmigung
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Durchführung von Prüfungen Fachkraft für Dekontamination/Radioaktive Stoffe. Stoffe (Dekontfachkraft).
Besondere Rechtsvorschriften für die Durchführung von Prüfungen Fachkraft für Dekontamination/Radioaktive Stoffe (Dekontfachkraft) Die Industrie- und Handelskammer Aachen erlässt aufgrund des Beschlusses
MehrAnlage B 5. 5 SSK-Empfehlungen
Anlage B 5 5 SSK-Empfehlungen Alle nachfolgenden Empfehlungen der Strahlenschutzkommission sind auch online über www.ssk.de abrufbar; seit dem 3.11.2009 auch teilweise in englischer Übersetzung. 5.1 Maßnahmen
MehrLISTE DER SICHERHEITSHINWEISE
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) ANHANG IV LISTE DER SICHERHEITSHINWEISE P-Sätze (Precautionary statements) Sicherheitshinweise
MehrPhosphor-32 (Nuklidlabor)
Unternehmer/SiFa Arbeitsmediziner/Betriebsrat Seite 1 von 7 Phosphor-32 (Nuklidlabor) Charakterisierung Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen in Laboratorien kommen überwiegend reine Betastrahler,
MehrVertrag. im Sinne der Genehmigung nach 15 StrlSchV
Vertrag im Sinne der Genehmigung nach 15 StrlSchV über "organisatorische und administrative Maßnahmen zur Gewährleistung des Strahlenschutzes von Bezugspersonen" (Abgrenzungsvertrag) zwischen dem Helmholtz-Zentrum
MehrSicherheit beim Umgang mit Fluorwasserstoff. Dipl.-Ing. Silke Bakker medical-airport-service
Sicherheit beim Umgang mit Fluorwasserstoff Dipl.-Ing. Silke Bakker medical-airport-service Schutzmaßnahmen Vor den Arbeiten mit Fluorwasserstoff: Risikoeinschätzung (=Gefährdungsanalyse) und Festlegung
MehrTritium (Nuklidlabor)
Unternehmer/SiFa Arbeitsmediziner/Betriebsrat Seite 1 von 7 Tritium (Nuklidlabor) Charakterisierung Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen in Laboratorien kommen überwiegend reine Betastrahler, z.b.
MehrSchwefel-35 (Nuklidlabor) Branche: Chemie
Unternehmer/SiFa Arbeitsmediziner/Betriebsrat Seite 1 von 7 Schwefel-35 (Nuklidlabor) Branche: Chemie Charakterisierung Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen in Laboratorien kommen überwiegend reine
MehrAnhang IV. Teil 2 der
Anhang IV Teil 2 der VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung
MehrMerkblatt Strahlenschutz. Den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen und Röntgenstrahlen regeln die
Merkblatt Strahlenschutz nach StrlSchV (bzw RöV) Allgemeine Regelungen Den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen und Röntgenstrahlen regeln die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende
MehrLeseprobe. Hans-Gerrit Vogt, Heinrich Schultz. Grundzüge des praktischen Strahlenschutzes ISBN:
Leseprobe Hans-Gerrit Vogt, Heinrich Schultz Grundzüge des praktischen Strahlenschutzes ISBN: 978-3-446-42593-4 Weitere Informationen oder Bestellungen unter http://www.hanser.de/978-3-446-42593-4 sowie
MehrVon der Freigabe bis zur Deponie
02.03.2018 2. Bürgerdialog Wesermarsch Von der Freigabe bis zur Deponie Erwartete Reststoffmassen beim Rückbau des KKU Gerd Reinstrom Anlagenleiter Kernkraftwerk Unterweser Agenda 1 Ausgangssituation /
MehrUNIVERSITÄT HOHENHEIM
UNIVERSITÄT HOHENHEIM ZENTRALE VERWALTUNG Universität Hohenheim (900) 70593 Stuttgart An die Leiter der Einrichtungen, in denen mit radioaktiven Stoffen gearbeitet wird sowie alle im Strahlenschutz beschäftigten
MehrContra. Pro. Strahlenschutz, Dosis und Risiko. Kernenergie vielleicht doch?
Strahlenschutz, Dosis und Risiko Dr. Gerhard Frank KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Großforschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft www.kit.edu Kernenergie vielleicht doch?
MehrStrahlenschutzanweisung
Strahlenschutzanweisung für eine nach 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) genehmigungsbedürftige Tätigkeit in fremden Anlagen oder Einrichtungen 1 Einleitung Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
MehrMathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Strahlenschutzanweisung
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Strahlenschutzanweisung für eine nach 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) genehmigungsbedürftige Tätigkeit in fremden Anlagen oder Einrichtungen 1. Einleitung
MehrInformation Kohlenstoff-14:
TA-Kurs Umgang mit radioaktiven Stoffen Info: J-125 1 Information Kohlenstoff-14: maximale Reichweite: 5730 Jahre E max 0,156 MeV E mittel 0,049 MeV Luft 25 cm, Wasser 0,28 mm, Borsilikatglas 0,13 mm nicht
MehrDie vorliegende Strahlenschutzanweisung gilt für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen für [Firma, Standort, Betrieb, Abteilung].
M u s t e r für eine Strahlenschutzanweisung 1 für den genehmigungsbedürftigen Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen 2 1. Einleitung Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen kann für die Mitarbeiter
MehrInstitutsspezifische Sicherheitsunterweisungen. Organismen der Sicherheitsstufe S1 nach
Institutsspezifische Sicherheitsunterweisungen für die Arbeiten mit gentechnisch modifizierten Organismen der Sicherheitsstufe S1 nach 12 (3) GenTSV 28.03.2012 1 Laboraufbau Verhaltensregeln Betriebsanweisungen
MehrGefahren durch Haushaltschemikalien
Gefahren durch Haushaltschemikalien Versteckte Gefahren Ist Ihnen bewusst, dass Sie jeden Tag mit gefährlichen Chemikalien in Kontakt kommen? Aber nicht nur am Arbeitsplatz Bei jedem von uns steht mindestens
MehrJod-125 (Nuklidlabor) Branche: Chemie
Unternehmer/SiFa Arbeitsmediziner/Betriebsrat Seite 1 von 7 Jod-125 (Nuklidlabor) Branche: Chemie Charakterisierung Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen in Laboratorien kommen überwiegend reine
MehrL I A. nrw. Unfall mit einer Se-75 HRQ-Quelle. Dr. Clemens Scholl LIA.nrw Düsseldorf,
Jahrestagung des LIA.nrw 2017 Offene radioaktive Stoffe: Ein wichtiges Thema im Arbeitsschutz Unfall mit einer Se-75 HRQ-Quelle Dr. Clemens Scholl LIA.nrw Düsseldorf, 21.09.2017 Umschlossene radioaktive
MehrAnforderungen an Arbeitsstätten
Anforderungen an Arbeitsstätten Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Karlsruhe, den 08. Juli 2015 ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen Allgemeines (1) Arbeitsräume ausreichende Grundfläche,
MehrGenehmigungsantrag für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen gemäß 7 StrlSchV
An das Regierungspräsidium Stuttgart Ref. 54.4, Fachgruppe Strahlenschutz Ruppmannstrasse 21 70565 Stuttgart Durchführung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV); Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven
Mehrunterschreiben 2-fach
Merkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach 7 Abs. 1 StrlSchV für Brachytherapie mit umschlossenen radioaktiven Stoffen (permanente Implantation) Diese Merkpostenliste bietet eine Handlungshilfe
MehrAntrag für die uneingeschränkte Freigabe nach 29 StrlSchV
An das Regierungspräsidium Freiburg Abteilung 5 79083 Freiburg Durchführung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV); Genehmigung für die uneingeschränkte Freigabe nach 29 Antrag für die uneingeschränkte
MehrStrahlenschutz in in der Nuklearmedizin
Strahlenschutz in in der Nuklearmedizin Test Wiederholung Praktischer Strahlenschutz Strahlenbelastung Weg der Radionuklide in der Nuklearmedizin Nuklidlieferung Abklinglager Klinik für Nuklearmedizin
MehrANWEISUNG FÜR DIE ORGANISATION DES STRAHLENSCHUTZES AN DER TECHNISCHEN UNIVERSITÄT KAISERSLAUTERN
ANWEISUNG FÜR DIE ORGANISATION DES STRAHLENSCHUTZES AN DER TECHNISCHEN UNIVERSITÄT KAISERSLAUTERN 1. Organisatorische Gliederung In der Anlage 1 ist in Form eines Kastendiagramms die organisatorische Gliederung
MehrDurchführung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV); Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß 7
An das Regierungspräsidium Freiburg Abteilung 5 79083 Freiburg Durchführung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV); Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß 7 Genehmigungsantrag für den Umgang
MehrGrundsätze für die Freigabe von Bodenflächen mit geringfügiger Radioaktivität aus genehmigungspflichtigem Umgang
Strahlenschutzkommission Geschäftsstelle der Strahlenschutzkommission Postfach 12 06 29 D-53048 Bonn http://www.ssk.de Grundsätze für die Freigabe von Bodenflächen mit geringfügiger Radioaktivität aus
MehrRöVO 1 und 2. Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung RöV) RöVO 2a-c. RöVO 3
Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung RöV) 1.7.2000 Strahlenschutz in der Tierheilkunde Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung (StrSchV) und zur Röntgenverordnung
MehrFreigabe radioaktiver Stoffe nach 29 StrlSchV
Freigabe radioaktiver Stoffe nach 29 StrlSchV Michael Baschnagel Leiter Strahlen- und Umweltschutz RWE Power 24.03.2015 SEITE 1 Allgemeines > Beim Abbau von KWB-A und KWB-B fallen Reststoffe an. Diese
MehrRegeln für Ihre Sicherheit am Institut für Pharmazeutische Chemie
Allgemeine Regelungen zu Ihrer Sicherheit am Institut Der Zugang zu den Praktikumsräumen ist nur eingeschriebenen und zum Praktikum zugelassenen Studierenden erlaubt, und zwar in Schutzkleidung und nach
MehrFreie und Hansestadt Hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung
Merkblatt Strahlenschutz an Hamburger Schulen 2015 Ergänzung und Präzisierung zur KMK-Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) von 2013 www.schul- physik.de/sicherheit_kmk/kmk2013/rs2013-153- RichtlinienSicherheitimUnterricht.pdf
MehrStrahlenschutzüberwachung
A r b e i t s s c h u t z K O N K R E T Strahlenschutzüberwachung www.bgfe.de Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik Gustav-Heinemann-Ufer 130, 50968 Köln Alle Rechte vorbehalten.
MehrAusbildungsfolien Grundlagen des ABC-Einsatzes
Ausbildungsfolien Ausbildungsfolien Grundlagen des ABC-Einsatzes Gefährliche Stoffe - Sonderfahrzeuge/-ausrüstung - Taktische Einheiten - Einsatzdurchführung - Dekontamination von Dr. Andreas Bräutigam
MehrRahmenstrahlenschutzanweisung der Universität Hohenheim. Bevollmächtigte für Strahlenschutz
Rahmenstrahlenschutzanweisung der Universität Hohenheim Bevollmächtigte für Strahlenschutz 14.1.2017 1 Rahmenstrahlenschutzanweisung 1 Einführung... 4 2 Einteilung der Strahlenschutzbereiche... 4 3 Strahlenschutzbevollmächtigte
Mehrunterschreiben 2-fach
Stand: 23.09.2016 Merkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach 7 Absatz 1 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für Brachytherapie mit umschlossenen radioaktiven Stoffen (permanente
Mehrmedizinisches Personal (Schwestern, MTRA) Ärzte Mitarbeiter Strahlenphysik
Strahlenschutzbelehrung für medizinisches Personal (Schwestern, MTRA) Ärzte Mitarbeiter Strahlenphysik Strahlenschutzbelehrung Strahlenschutz Einwirkzeit gering halten Entfernung zum Radionuklid groß Quelle
MehrSicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) 1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Seite 1 von 5 1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Angaben zum Produkt Nr. 2705 Handelsname: Triamcinoloni acetonidum Hersteller/Lieferant sowie Auskunft gebender Bereich: Caesar & Loretz GmbH
MehrMerkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach 7 Abs. 1 StrlSchV zum Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen
Merkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach 7 Abs. 1 StrlSchV zum Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen z.b. mit radiometrischen Messeinrichtungen, Prüf- und Kalibrierstrahlern
MehrEberhard-Finckh-Straße D-89075 Ulm (Donau) Germany
Eberhard-Finckh-Straße 39 D-89075 Ulm (Donau) Germany Handelsname: S-U-ISOSOFT EG - Sicherheitsdatenblatt, 5-seitig (gemäß 91/155/EWG) Nr. 8102 Druckdatum: 06/96 letztmalige Überarbeitung am: 01. Stoff-/Zubereitungs-
MehrAntrag zum Umgang mit radioaktiven Stoffen nach 7 Abs.1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Amt für Arbeitsschutz Abteilung Arbeitnehmerschutz V3-AS211 Billstr. 80 20539 Hamburg Per Telefax an 040-4273-10093 Antrag zum Umgang mit radioaktiven Stoffen nach 7 Abs.1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
MehrStrahlenschutzanweisung
Strahlenschutzanweisung für den Kontrollbereich Kernchemie / Radiochemie Fachbereich Chemie Philipps-Universität Marburg Fassung vom 15. März 2005 1. Strahlenschutzbeauftragte Folgende Mitarbeiter der
Mehr2.2 Strahlenschutzbevollmächtigter: Dr. René Amore, Dr. Willy Thurn (Stellvertreter)
DER PRÄSIDENT Universität Bayreuth 95440 Bayreuth Strahlenschutzanweisung gem. 34 StrlSchV der Universität Bayreuth für die Beschäftigung von 1. Einleitung (1) 1.1 An der Universität Bayreuth werden Arbeiten
MehrStrahlenschutz Grundlagen
Dr. Martin Werner, 17.02.2010 Strahlentherapie und spezielle Onkologie Strahlenschutzorganisation Historischer Überblick 1895 1896 1899 1902 1908 Entdeckung der Röntgenstrahlung, erste Röntgenaufnahme
MehrStrahlenschutzüberwachung
Strahlenschutzüberwachung Instandhaltungsarbeiten in Kontrollbereichen von Kernkraftwerken Strahlenschutzüberwachung Instandhaltungsarbeiten in Kontrollbereichen von Kernkraftwerken K. D. Nieuwenhuizen
MehrStrahlenschutzanweisung für die Beschäftigung von Personen in fremden Anlagen oder Einrichtungen ( 15 StrlSchV)
Strahlenschutzanweisung für die Beschäftigung von Personen in fremden Anlagen oder Einrichtungen ( 15 StrlSchV) 1. Einleitung 1.1 Die Entsendung und der Einsatz von Angehörigen der Technischen Universität
MehrFolgende Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf allgemeine Maßnahmen der Individual Dekontamination bei Feuerwehreinsätzen.
Folgende Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf allgemeine Maßnahmen der Individual Dekontamination bei Feuerwehreinsätzen. 1. Einleitung Unter dem Begriff Dekontamination versteht man die Beseitigung
MehrAusstattung von Heißräumen in der Nuklearmedizin
Ausstattung von Heißräumen in der Nuklearmedizin Komplette Lösungen aus einer Hand Das Handling mit Radiopharmaka oder mit offenen radioaktiven Stoffen in nuklearmedizinischen Einrichtungen muss in einem
MehrStrahlenschutzanweisung
Muster für eine Strahlenschutzanweisung für den Betrieb von Tischgeräten für die Schichtdickenmessung mit umschlossenen radioaktiven Stoffen (Hinweis: Die Musterstrahleschutzanweisung ist an die individuellen
MehrReinigung von Asbestzement- Dächern
Reinigung von Asbestzement- Dächern Allgemein bekannt ist, dass Asbest als krebserzeugender Gefahrstoff besonderen Umgangsvorschriften unterliegt. Auch kann man davon ausgehen, dass jedermann weiß, dass
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Einführung in den Strahlenschutz der Feuerwehr
Inhaltsverzeichnis 1 Einführung in den Strahlenschutz der Feuerwehr... 11 2 Strahlenschutz bei ionisierender Strahlung.. 14 2.1 Physikalische Grundlagen ionisierender Strahlung. 14 2.1.1 Aufbau der Materie...
MehrProjekt: Dem Täter auf der Spur. - Wichtigste Regeln
im Labor - Wichtigste Regeln Trage im Labor Schutzkleidung! Schutzkleidung: dazu gehören ein Laborkittel (geschlossen), die Schutzbrille und Handschuhe. Die Kleidung im Labor sollte aus Baumwolle, nicht
MehrSicherheitsdatenblatt. Botulinum Neurotoxin A3 Toxoid (inaktiviert)
MF 511-029 Gültig ab: 15.01.2012 Seite: 1 von 5 1 Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und Firmenbezeichnung Produktname Botulinum-Neurotoxin A3, gereinigt, inaktiviert IA-BoNT/A3 Produktnummer
MehrGEFAHRGUT AUSBILDUNG. Dekontamination
Freiw. Feuerwehr GEFAHRGUT AUSBILDUNG Dekontamination Gefährliche Stoffe und Güter Grundlagen der Dekontamination Bei jedem Gefahrstoff besteht für den Menschen immer Gefahr durch Inkorporation Aufnahme
MehrDer Strahlenschutzbeauftragte eine Frage der Ehre?
Der Strahlenschutzbeauftragte eine Frage der Ehre? Franz König Abteilung für Nuklearmedizinische Diagnostik und Therapie Vorstand: Prim. Univ. Prof. Dr. Thomas Leitha Donauspital Wien Inhalt G schichten
MehrHandlungsanleitung zur Entsorgung von freigemessenen Abfällen auf Deponien in Baden Württemberg
Handlungsanleitung zur Entsorgung von freigemessenen Abfällen auf Deponien in Baden Württemberg Dr. Thomas Wilhelm Strahlenschutz TÜV SÜD Energietechnik GmbH TÜV SÜD Energietechnik GmbH Baden-Württemberg
MehrSicherheitshinweise für Gefahrstoffe entsprechend der Verordnung. (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)
Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) Diese Datei enthält eine Übersicht über die aktuelle Textfassung der P-Sätze in der CLP-Verordnung,
Mehr