Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee

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1 Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Dorfgemeinschaftshaus in Reichenwalde, Ortsteil Dahmsdorf Sprechzeiten des Amtes: Dienstag 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Donnerstag 9:00-12:00 und 13:00-18:00 oder nach Vereinbarung Internet:

2 A Amtliche Bekanntmachungen Seite 1. Bekanntmachung des Amtes Scharmützelsee 1.1. Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 2.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Bad Saarow in ihrer 30. Gemeindevertretersitzung am gefasst wurden Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Bad Saarow in der 31. Gemeindevertretersitzung in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter der Bad Saarow Kur Gmbh am gefasst wurden Bekanntmachung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 045 Saarow Mitte der Gemeinde Bad Saarow gemäß 13 a BauGB Herstellung der Rechtskraft der 1. Änderung Bekanntmachung der Gemeinde Langewahl 3.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl in ihrer 21. Gemeindevertretersitzung am gefasst wurden Bekanntmachung der Gemeinde Diensdorf-Radlow 4.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Diensdorf-Radlow am gefasst wurden 08 2

3 5. Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz 5.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Wendisch Rietz am gefasst wurden Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit des überarbeiteten Entwurfs nach der erfolgten frühzeitigen Beteiligung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Überarbeitung der landschaftsplanerischen Bewertung der Gemeinde Wendisch Rietz gem. 3 Abs. 2 BauGB öffentliche Auslage Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes (BP) Nr. 20 Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee und deren Begründung der Gemeinde Wendisch Rietz gem. 3 Abs. 2 BauGB 11 B Bekanntmachung anderer Stellen 1. Bekanntmachung des Standortältesten der Kurmark-Kaserne, Beeskower Chaussee 15 a, Storkow 1.1. Übungswarnung 12 C Nichtamtliche Bekanntmachungen 1. Informationen des Amtes Scharmützelsee 1.1. Information zur Baumaßnahme Dorfgemeinschaftshaus in Reichenwalde, Ortsteil Dahmsdorf Information über das Sommerfest der Kita Dorfspatzen in Langewahl Information über die Einweihung des neuen Sonnenpilzes in der Kita Bergzwerge im Ortsteil Petersdorf Impressum/Bezugsmöglichkeiten -/bedingungen 16 3

4 A Amtliche Bekanntmachungen 1. Bekanntmachung des Amtes Scharmützelsee 1.1. Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung Nach 54 des Wehrpflichtgesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung aufgrund 58 Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes jährlich bis zum 31.März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: 1. Familienname 2. Vornamen, 3. gegenwärtige Anschrift. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen haben. Nach 18 des Melderechtsrahmengesetzes ist eine Datenübermittlung nach 58 Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben. Die Betroffenen sind auf ihr Widerspruchsrecht bei der Anmeldung und im Oktober eines jeden Jahres durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen. Nach 62 des Wehrpflichtgesetzes ist die Datenübermittlung nach 58 des Wehrpflichtgesetzes so vorzunehmen, dass die Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2012 volljährig werden, bereits bis zum 31. Oktober 2011 zu übermitteln sind. Um Betroffenen die Wahrnehmung des Widerspruchsrechts zu ermöglichen, erfolgt die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrpflicht in diesem Jahr nicht vor dem 31. August Der Widerspruch kann bei der Meldebehörde schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. gez. 4

5 2. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 2.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Bad Saarow in ihrer 30. Gemeindevertretersitzung am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil /11 Beschluss zum Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Bad Saarow für das Haushaltsjahr /11 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung nach 13 a BauGB zum Bebauungsplan Nr. 045 Saarow Mitte der Gemeinde Bad Saarow für die Grundstücke Flur 1, Flurstück 230 und 231 Nicht öffentlicher Teil /11 Beschluss zu Personalangelegenheiten Bad Saarow, gez. - Siegel Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Bad Saarow in der 31. Gemeindevertretersitzung in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter der Bad Saarow Kur Gmbh am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Nicht öffentlicher Teil /11 Bestätigung des Jahresabschluss zum , Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates, Vortrag des Jahresfehlbetrages für die Bad Saarow Kur GmbH Bad Saarow, gez. - Siegel - 5

6 2.3. Bekanntmachung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 045 Saarow Mitte der Gemeinde Bad Saarow gemäß 13 a BauGB Herstellung der Rechtskraft der 1. Änderung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Saarow hat in der Sitzung am die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 045 Saarow Mitte nach 13a BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteile der Satzung bilden Teil A (Plan) und Teil B (Text). Die Begründung wurde gebilligt. Beides hat der Gemeinde Bad Saarow zur Beschlussfassung vorgelegen. Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 045 Saarow Mitte tritt mit der Veröffentlichung in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung dazu ab diesem Tag im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Zimmer 012, während der Dienststunden Dienstag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Donnerstag 9.00 bis Uhr und bis Uhr einsehen. Eine Verletzung der in 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs.1 BauGB). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung dieses Bebauungsplanes über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Bad Saarow, den gez. - Siegel - 6

7 3. Bekanntmachung der Gemeinde Langewahl 3.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl in ihrer 21. Gemeindevertretersitzung am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil /11 Beschluss zum Antrag auf finanzielle Förderung des e. V. sowie Beschluss zum Antrag auf finanzielle Zuwendung des Vereins Spreeangler Langewahl e. V. und Beschluss zum Antrag auf einmalige Zuwendung des Brieftaubenverein Langewahl /11 Protokollbeschluss zum Haushaltsplan 2011 der Gemeinde Langewahl Nicht öffentlicher Teil /11 Beschluss zum Pachtvertrag über eine Teilfläche von ca. 220 m² aus dem Grundstück der Gemarkung Langewahl Flur 2, Flurstück 434 an den Angelverein Spreeangler Langewahl e. V /11 Beschluss zum Pachtvertrag über eine Teilfläche von ca. 150 m² aus dem Grundstück der Gemarkung Langewahl Flur 2, Flurstück 434 an den Angelverein Alt Golm e. V /11 Protokollbeschluss zum Haushaltsplan 2011 der Gemeinde Langewahl Aufhebung Sperrvermerk - abgelehnt Bad Saarow, gez. - Siegel - 7

8 4. Bekanntmachung der Gemeinde Diensdorf-Radlow 4.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Diensdorf-Radlow am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil /11 Aufhebung des Beschluss Nr /11 vom Beitrittsbeschluss der Gemeinde Diensdorf-Radlow zur kommunalen Arbeitsgemeinschaft Wassertourismusinitiative Brandenburg Süd- Ost (WISO) Bad Saarow, gez. - Siegel - 5. Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz 5.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Wendisch Rietz am gefasst wurden Beschluss- Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil /11 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der Satzung des Bebauungsplan Nr. 13 Ferienwohnanlage mit öffentlichem Restaurant der Gemeinde Wendisch Rietz, Flur 6, Flst. 904, Gemarkung Wendisch Rietz (Erweiterung Sondergebiet / Ferienhäuser) Am kleinen Glubigsee /11 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 8. Änderung der Satzung des Bebauungsplan Nr. 20 Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee der Gemeinde Wendisch Rietz, Flur 2, Flst. 655, 656 und 657, Gemarkung Wendisch Rietz (SATAMA Saunalandschaft) /11 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 9. Änderung der Satzung des Bebauungsplan Nr. 20 Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee der Gemeinde Wendisch Rietz, Flur 2, Flst Tlfl., Gemarkung Wendisch Rietz, Luisenaue/Ecke Seerosenweg 8

9 /11 Abwägungsbeschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplan der Gemeinde Wendisch Rietz, Gemarkung Wendisch Rietz -erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden /11 Beschluss zur Einleitung eines Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 20 Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee der Gemeinde Wendisch Rietz, Flur 2, Flurstücke , Gemarkung Wendisch Rietz (12. einfache Änderung gemäß 13 a BauGB / Straße Am Hafen) /11 Beitrittsbeschluss der Gemeinde Wendisch Rietz zur kommunalen Arbeitsgemeinschaft Wassertourismusinitiative Brandenburg Süd-Ost (WISO) /11 Beschluss zum Bau eines Wohn- und Geschäftshauses an der Kleinen Promenade in der Gemeinde Wendisch Rietz /11 Beschluss zum Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Wendisch Rietz für das Haushaltsjahr /11 Beschluss Zuschüsse für Veranstaltungen /11 Beschluss Zuschüsse für Vereine /11 Protokollbeschluss für einen Zuschuss für die 1. Sommernachtsparty Nicht öffentlicher Teil /11 Beschluss zum Verkauf des Grundstückes, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 6, Flst. 345 gelegen in Wendisch Rietz, Sonnenwinkel 11 Bad Saarow, gez. - Siegel - 9

10 5.2. Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit des überarbeiteten Entwurfs nach der erfolgten frühzeitigen Beteiligung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Überarbeitung der landschaftsplanerischen Bewertung der Gemeinde Wendisch Rietz gem. 3 Abs. 2 BauGB öffentliche Auslage Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz in der Sitzung am gefasste Abwägungsbeschluss, Beschluss Nr / 11, der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden überarbeitete Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den integrierten flächennutzungsrelevanten Darstellungen des Landschaftsplanes für das Gebiet der Gemarkung Wendisch Rietz und der Entwurf des Erläuterungsberichtes dazu liegen in der Zeit vom bis zum im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow, Forsthausstrasse 4, im Bauamt, Zimmer 008, während folgender Zeiten zu jedermann Einsicht öffentlich aus: Mo / Di / Mi von Uhr Uhr und Uhr Uhr Do Uhr Uhr und Uhr Uhr Fr Uhr Uhr Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass im Planverfahren wesentliche umweltbezogene Schutzgüter nach 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB behandelt werden. Darin wird auf die wesentlichen Belange gem. 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB, wie aktuelle Flächennutzung, Naturraum u. Relief, Geologie, Wasser, Boden, Luftqualität, Arten u. Biotope, Tierwelt, Landschaftsbild, Bewertung der Eingriffe und daraus folgenden Schlussfolgerungen, eingegangen. Bad Saarow, den gez. - Siegel - 10

11 5.3. Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes (BP) Nr. 20 Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee und deren Begründung der Gemeinde Wendisch Rietz gem. 3 Abs. 2 BauGB Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz in der Sitzung am mit Beschluss - Nr /11 gebilligte Entwurf der 12. einfachen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee für die Grundstücke in der Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 2, Flurstücke und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom bis zum im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow, Forsthausstraße 4, im Bauamt, Zimmer 008, während der Dienstzeit zu jedermann Einsicht öffentlich aus: Mo/ Die/ Mi von 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Do 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Fr 8.00 Uhr Uhr Das Änderungsverfahren wird gemäß 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht verändert werden. Da die Gemeindevertretung entschieden hat, das beschleunigte Verfahren anzuwenden, wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 u. 4 Abs. 1 BauGB und von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 einschl. Umweltbericht abgesehen. Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und, bei Aufstellung eines Bebauungsplans, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Bad Saarow, den gez. - Siegel - 11

12 B Bekanntmachung anderer Stellen 1. Bekanntmachung des Standortältesten der Kurmark-Kaserne, Beeskower Chaussee 15 a, Storkow 1.2. Übungswarnung Standort STORKOW Storkow, Der Standortälteste KURMARK-KASERNE Az Beeskower Chaussee 15 a FspNBw Tel: (033678) Fax: Übungswarnung Der Standortälteste STORKOW gibt bekannt: Im Zeitraum vom bis werden auf dem eingezäunten Sonderübungsplatz Tarnen und Täuschen Radar- und Lasermessungen durchgeführt. Im Bereich STORKOW BUGK KEHRIGK ist aufgrund von Übungstätigkeiten mit Flugbetrieb dabei auch mit Tiefflugbetrieb bei Tag und Nacht zu rechnen. Vor dem Betreten der Militärischen Sicherheitsbereiche wird hiermit ausdrücklich gewarnt. Die militärischen Sicherheitsbereiche sind durch Warnungstafeln (Grenztafeln) wie folgt gekenntzeichnet. Militärischer Sicherheitsbereich Grenze des Standortübungsplatzes, Schieß- und Übungsbetrieb Blindgänger! Lebensgefahr! Unbefugtes Betreten des Platzes ist verboten und wird straftrechtich verfolgt. Die Standortälteste / Der Standortälteste Militärischer Sicherheitsbereich Grenze des Standortübungsplatzes, Radar- und Lasermessbetrieb Blindgänger! Lebensgefahr! Unbefugtes Betreten des Platzes ist verboten und wird straftrechtich verfolgt. Die Standortälteste / Der Standortälteste gez. Krätzig Oberst 12

13 C Nichtamtliche Bekanntmachungen 1. Informationen des Amtes Scharmützelsee 1.1. Information zur Baumaßnahme Dorfgemeinschaftshaus in Reichenwalde, Ortsteil Dahmsdorf Das Gemeindehaus Dahmsdorf ist neben der Kirche ein prägendes Gebäude im Ortszentrum. Es wurde zum Ort des dörflichen Zusammenlebens ausgebaut und dient Einwohnern, wie auch Besuchern als öffentliches Gebäude mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten. Es wurde ein attraktives Gebäudeensemble mit ansprechenden Außenanlagen im Ort geschaffen und damit wird das Gesamtkonzept des Ortsteiles abgerundet. Eine Gaststätte im Erdgeschoss des Gebäudes sowie Pensionszimmer im ausgebauten Dachgeschoss bereichern das touristische Angebot im Ort. 13

14 1.2. Information über das Sommerfest der Kita Dorfspatzen in Langewahl Am Freitag, dem 01. Juli 2011 startete in der Kita Dorfspatzen in Langewahl das Sommerfest unter dem Motto Freche Früchtchen. Pünktlich spielte das Wetter mit und so konnten wir bei Sonnenschein unser Theaterstück Fruchtalarm im Hexenhaus gemeinsam mit den Kindern vorführen. Eltern, Großeltern und viele Freunde hatten ihren Spaß bei diesem Theaterstück. Mutig und überzeugend hielten die kleinen Früchtchen den Verlockungen der Hexe Zuckerbein stand. Anschließend konnten alle Besucher auf dem Spielplatz verweilen. Eine Hopsburg und Wasserspiele luden unter anderem dazu ein. Viel Andrang war an der Taststrecke und bei der Forscher- und Experimentierstrecke. Hier haben sich auch Eltern ausprobiert und kleine Experimente mit den Kindern durchgeführt. Grillwürstchen und eine Obst- und Salatbar sorgten für das leibliche Wohl. Ein herzliches Dankeschön hier an alle fleißigen Helfer! Rundum war es ein schönes Fest. Das Erzieherteam der Kita Dorfspatzen 14

15 1.3. Information über die Einweihung des neuen Sonnenpilzes in der Kita Bergzwerge im Ortsteil Petersdorf Am 28. Juni 2011 feierte die Kita Bergzwerge ihr Sommerfest, welches unter dem Motto Sommer, Sonne, Sonnenpilz stand. Zusammen mit den Kindern, Eltern, Großeltern und Gästen wurde der neue Sonnenpilz eingeweiht. Ein herzliches Dankeschön möchten wir dem Träger der Einrichtung, dem Amt Scharmützelsee und den Sponsoren Dachdeckerei Fa. FeSch aus Fürstenwalde und Heizung-Sanitär Hartmann & Felsmann aus Fürstenwalde aussprechen, die uns dies ermöglichten. Diese neue Sandkastenüberdachung bietet den Kindern Schutz vor Sonne und Regen. Das Erzieherteam der Kita Bergzwerge 15

16 1.4. Impressum/Bezugsmöglichkeiten -/bedingungen Impressum: Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Herausgeber: Amt Scharmützelsee - Der Bad Saarow Tel oder Fax: Redaktion: Erscheinen: Hauptamt Erscheint nach Bedarf Möglichkeiten und Bedingungen für den Bezug des "Amtsblattes Scharmützelsee" 1. Das Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee liegt aus im Amt Scharmützelsee Forsthausstraße Bad Saarow Amtsverwaltung, Zimmer Im Internet: 3. Bei Abholung im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Hauptamt (Zimmer 111 oder 112) erfolgt die Abgabe kostenlos. 4. Die Zusendung erfolgt gegen Erstattung der Kosten für Auslagen. 16

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