Beschlussempfehlung und Bericht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Beschlussempfehlung und Bericht"

Transkript

1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/10487 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer A. Problem NachAuffassungderBundesregierungwirddasHaftungskonzeptderPartnerschaftsgesellschaftvonAngehörigenFreierBerufezumTeilalsnichtbefriedigendundlückenhaftempfunden.DiederzeitgeltendeHaftungskonzentration derpartnerschaftsgesellschaftaufdenhandelndenstoßezumindestdortauf praktischeschwierigkeiten,wopartnerschaftsgesellschafteneinegewissegrößenordnungüberschrittenundaufgabenvonteamsinnerhalbderpartnerschaftsgesellschaftbearbeitetwürden.imbereichvonanwaltlichengroßkanzleienzeichnesichdahereintrendzumrechtsformwechselzurlimitedliabilitypartnership (LLP)nachenglischemRechtab.DenAngehörigenFreierBerufesollmitdemGesetzentwurfdieMöglichkeiteröffnetwerden,sichfüreine PartnerschaftsgesellschaftmitbeschränkterBerufshaftung (PartGmbB)zuentscheiden.InsbesonderesolldamitzurLLPeineAlternativenachdeutschem Rechtgeschaffenwerden.DieMöglichkeitderHaftungsbeschränkungaufdas VermögenderPartnerschaftsollweitergehenalsbisher,aberausGründendes GläubigerschutzesnurhinsichtlichderHaftungausberuflichenFehlernbestehen.WesentlicheVoraussetzungderHaftungsbeschränkungsollderUnterhalt einerdurchdasjeweiligeberufsrechtvorgegebenenberufshaftpflichtversicherungsein.dergesetzentwurfenthältgesetzlicheregelungenzueinersolchen BerufshaftpflichtversicherungfürRechtsanwälte,Patentanwälte,Steuerberater sowiefürwirtschaftsprüferundvereidigtebuchprüfer.füranderefreieberufe könnediepartgmbbdurchentsprechendeversicherungsregelungenimjeweiligen Berufsrecht künftig geöffnet werden. B. Lösung AnnahmedesGesetzentwurfsingeänderterFassung.InsbesonderesollenfolgendePunktegeändertwerden:DieRegelungzurHaftpflichtversicherungsoll zumschutzdergeschädigtensoverändertwerden,dassdergeschädigteauch danneinenanspruchgegendiehaftpflichtversicherunggeltendmachenkann, wennderversicherteobliegenheitenverletzthat insbesonderewennermit

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode derprämienzahlunginverzugist.fernersolldiekorrekteeintragungdesnamenszusatzes,ausdemdiehaftungsbeschränkungersichtlichwird,keinebedingungfüreinewirksamehaftungsbeschränkungsein.dieimgesetzentwurf vorgesehenemöglichkeitfürversicherungen,ersatzansprüchewegenwissentlicherpflichtverletzungauszuschließen,sollzurvermeidungeinerrechtlichen Schutzlückegestrichenwerden.VoraussetzungderHaftungsbeschränkungfür indenanwendungsbereichdessteuerberatungsgesetzesfallendepartgmbb sollderabschlusseinerberufshaftpflichtversicherungmiteinermindestversicherungssummevon1mio.eurowerden.schließlichsolldieverpflichtung zumabschlusseinerberufshaftpflichtversicherungauchaufpartnerschaftsgesellschaften erstreckt werden. AnnahmedesGesetzentwurfsingeänderterFassungmitdenStimmender FraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionen SPDundBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktion DIE LINKE. C. Alternativen Ablehnung des Gesetzentwurfs. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/13944 Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, dengesetzentwurfaufdrucksache17/10487inderausdernachstehendenzusammenstellung ersichtlichen Fassung anzunehmen. Berlin, den 12. Juni 2013 Der Rechtsausschuss Halina Wawzyniak Stellvertretende Vorsitzende Dr. Stephan Harbarth Berichterstatter Marco Buschmann Berichterstatter Ingrid Hönlinger Berichterstatterin Christoph Strässer Berichterstatter Jens Petermann Berichterstatter

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Zusammenstellung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Drucksache 17/10487 mit den Beschlüssen des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) Entwurf Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter BerufshaftungundzurÄnderungdesBerufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Beschlüsse des 6. Ausschusses Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter BerufshaftungundzurÄnderungdesBerufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes DasPartnerschaftsgesellschaftsgesetzvom25.Juli1994 (BGBl.IS.1744),daszuletztdurchArtikel22desGesetzes vom23.oktober2008 (BGBl.IS.2026)geändertworden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem 4 wird folgender Absatz 3 angefügt: (3)DerAnmeldungeinerPartnerschaftmitbeschränkterBerufshaftungnach 8Absatz4musseine Versicherungsbescheinigunggemäß 113Absatz2des Gesetzes über den Versicherungsvertrag beigefügt sein Absatz 5 wird wie folgt gefasst: (5)FürdieAngabeaufGeschäftsbriefenderPartnerschaftist 125aAbsatz1Satz1,Absatz2desHandelsgesetzbuchsmitderMaßgabeentsprechendanzuwenden, dassbeieinerpartnerschaftmitbeschränkterberufshaftungauchdervondiesergewähltenamenszusatzimsinne des 8 Absatz 4 Nummer 2 anzugeben ist. 3. Dem 8 wird folgender Absatz 4 angefügt:,(4)fürverbindlichkeitenderpartnerschaftausschädenwegenfehlerhafterberufsausübunghaftetdengläubigern nur das Gesellschaftsvermögen, wenn Artikel 1 Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes DasPartnerschaftsgesellschaftsgesetzvom25.Juli1994 (BGBl.IS.1744),daszuletztdurchArtikel22desGesetzes vom23.oktober2008 (BGBl.IS.2026)geändertworden ist, wird wie folgt geändert: 1. unverändert 2. unverändert 3. Dem 8 wird folgender Absatz 4 angefügt:,(4)fürverbindlichkeitenderpartnerschaftausschädenwegenfehlerhafterberufsausübunghaftetdengläubigernnurdasgesellschaftsvermögen,wenndiepartnerschafteinezudiesemzweckdurchgesetz vorgegebeneberufshaftpflichtversicherungunterhält.fürdieberufshaftpflichtversicherunggelten 113Absatz3unddie 114bis124desVersicherungsvertragsgesetzesentsprechend.DerNameder PartnerschaftmussdenZusatz mitbeschränkterberufshaftung oderdieabkürzung mbb odereine andereallgemeinverständlicheabkürzungdieserbezeichnungenthalten;anstelledernamenszusätze nach 2Absatz1Satz1kannderNamederPartnerschaftmitbeschränkterBerufshaftungdenZusatz Part oder PartG enthalten.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/13944 Entwurf 1.diePartnerschafteinezudiesemZweckdurchGesetz vorgegebeneberufshaftpflichtversicherungunterhält und 2.ihrNamedenZusatz mitbeschränkterberufshaftung oderdieabkürzung mbb odereineandere allgemeinverständlicheabkürzungdieserbezeichnungenthält;anstelledernamenszusätzenach 2 Absatz1Satz1kannderNamederPartnerschaftmit beschränkterberufshaftungdenzusatz Part oder PartG enthalten. 1.entfällt 2.entfällt Beschlüsse des 6. Ausschusses Artikel 2 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung DieBundesrechtsanwaltsordnunginderimBundesgesetzblattTeilIII,Gliederungsnummer303-8,veröffentlichtenbereinigtenFassung,diezuletztdurchArtikel8desGesetzesvom6.Dezember2011 (BGBl.IS.2515)geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach 51 wird folgender 51a eingefügt: 51a Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (1)DieBerufshaftpflichtversicherungeinerPartnerschaftsgesellschaftmitbeschränkterBerufshaftung ( 8 Absatz4desPartnerschaftsgesellschaftsgesetzes)muss diehaftpflichtgefahrenfürvermögensschädendecken, diesichausderberatungundvertretunginrechtsangelegenheitenergeben. 51Absatz1Satz2,Absatz2,3 und5bis7istentsprechendanzuwenden.zuständigist die Rechtsanwaltskammer am Sitz der Gesellschaft. (2)DieMindestversicherungssummebeträgt EurofürjedenVersicherungsfall.DieLeistungendesVersicherersfüralleinnerhalbeinesVersicherungsjahresverursachtenSchädenkönnenaufdenBetrag dermindestversicherungssumme,vervielfachtmitder ZahlderPartnerbegrenztwerden.DieJahreshöchstleistungfüralleineinemVersicherungsjahrverursachten Schädenmusssichjedochmindestensaufdenvierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme belaufen. (3)DasBundesministeriumderJustizwirdermächtigt, durchrechtsverordnungmitzustimmungdesbundesratesnachanhörungderbundesrechtsanwaltskammerdie Mindestversicherungssummeandersfestzusetzen,wenn dieserforderlichist,umbeieineränderungderwirtschaftlichenverhältnisseeinenhinreichendenschutzder Geschädigten sicherzustellen. 2.Derbisherige 51awird 52unddemAbsatz1wird folgender Satz angefügt: FürBerufsausübungsgemeinschaftengiltSatz1entsprechend. Artikel 2 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung DieBundesrechtsanwaltsordnunginderimBundesgesetzblattTeilIII,Gliederungsnummer303-8,veröffentlichtenbereinigtenFassung,diezuletztdurchArtikel8desGesetzesvom6.Dezember2011 (BGBl.IS.2515)geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach 51 wird folgender 51a eingefügt: 51a Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (1)DieBerufshaftpflichtversicherungeinerPartnerschaftsgesellschaftmitbeschränkterBerufshaftung ( 8 Absatz4desPartnerschaftsgesellschaftsgesetzes)muss diehaftpflichtgefahrenfürvermögensschädendecken, diesichausderberatungundvertretunginrechtsangelegenheitenergeben. 51Absatz1Satz2,Absatz2,3 Nummer2bis5undAbsatz5bis7istentsprechendanzuwenden.ZuständigistdieRechtsanwaltskammeram Sitz der Gesellschaft. (2) unverändert (3) unverändert 2. unverändert 3.In 59jAbsatz1werdendieWörter 51Abs.1 bis3und5bis7 durchdiewörter 51Absatz1, 2, 3 Nummer 2 bis 5 und Absatz 5 bis 7 ersetzt.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Entwurf 3.In 59mAbsatz2wirddieAngabe 51aAbs.1,die 52Abs.2, durchdiewörter 52Absatz1Satz1, die 53, ersetzt. 4.In 118aAbsatz2Satz2wirddieAngabe ( 120, 163Satz3) durchdiewörter ( 120und163Satz6) ersetzt. 5.In 191bAbsatz3Satz1wirddieAngabe 65Nr.1 und 3, durch die Angabe Die 65, ersetzt. Beschlüsse des 6. Ausschusses 4. unverändert 5. unverändert 6. unverändert Artikel 3 Änderung der Patentanwaltsordnung DiePatentanwaltsordnungvom7.September1966 (BGBl.IS.557),diezuletztdurchArtikel12desGesetzes vom6.dezember2011 (BGBl.IS.2515)geändertworden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach 45 wird folgender 45a eingefügt: 45a Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (1)DieBerufshaftpflichtversicherungeinerPartnerschaftsgesellschaftmitbeschränkterBerufshaftung ( 8 Absatz4desPartnerschaftsgesellschaftsgesetzes)muss diehaftpflichtgefahrenfürvermögensschädendecken, diesichausderberatungundvertretunginrechtsangelegenheitenimsinnedes 3Absatz2und3ergeben. 45Absatz1Satz2,Absatz2,3und5bis7istentsprechend anzuwenden. (2)DieMindestversicherungssummebeträgt EurofürjedenVersicherungsfall.DieLeistungendesVersicherersfüralleinnerhalbeinesVersicherungsjahresverursachtenSchädenkönnenaufdenBetrag dermindestversicherungssumme,vervielfachtmitder ZahlderPartnerbegrenztwerden.DieJahreshöchstleistungfüralleineinemVersicherungsjahrverursachten Schädenmusssichjedochmindestensaufdenvierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme belaufen. (3)DasBundesministeriumderJustizwirdermächtigt, durchrechtsverordnungmitzustimmungdesbundesratesnachanhörungderpatentanwaltskammerdiemindestversicherungssummeandersfestzusetzen,wenndies erforderlichist,umbeieineränderungderwirtschaftlichenverhältnisseeinenhinreichendenschutzdergeschädigten sicherzustellen. 2.Derbisherige 45awird 45bunddemAbsatz1wird folgender Satz angefügt: FürBerufsausübungsgemeinschaftengiltSatz1entsprechend. 3.In 52mAbsatz2wirddieAngabe 45aAbs.1 durch die Wörter 45b Absatz 1 Satz 1, 46 ersetzt. Artikel 3 Änderung der Patentanwaltsordnung DiePatentanwaltsordnungvom7.September1966 (BGBl.IS.557),diezuletztdurchArtikel12desGesetzes vom6.dezember2011 (BGBl.IS.2515)geändertworden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach 45 wird folgender 45a eingefügt: 45a Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (1)DieBerufshaftpflichtversicherungeinerPartnerschaftsgesellschaftmitbeschränkterBerufshaftung ( 8 Absatz4desPartnerschaftsgesellschaftsgesetzes)muss diehaftpflichtgefahrenfürvermögensschädendecken, diesichausderberatungundvertretunginrechtsangelegenheitenimsinnedes 3Absatz2und3ergeben. 45Absatz1Satz2,Absatz2,3Nummer2bis5und Absatz 5 bis 7 ist entsprechend anzuwenden. (2) unverändert (3) unverändert 2. unverändert 3.In 52jAbsatz1werdendieWörter 45Abs.1 bis3und5bis7 durchdiewörter 45Absatz1, 2, 3 Nummer 2 bis 5 und Absatz 5 bis 7 ersetzt. 4. unverändert

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/13944 Entwurf Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft DasGesetzüberdieEignungsprüfungfürdieZulassung zurpatentanwaltschaftvom6.juli1990 (BGBl.IS.1349, 1351),daszuletztdurchArtikel13desGesetzesvom6.Dezember2011 (BGBl.IS.2515)geändertwordenist,wird wie folgt geändert: 1.In 1Absatz2Satz2wirdnachdemWort Union das Wort oder durcheinkommaersetzt,werdennachdem Wort Wirtschaftsraum diewörter oderderschweiz eingefügtundwerdendiewörter demmitgliedstaat odervertragsstaat durchdiewörter demjenigender genannten Staaten ersetzt. 2.In 2Satz2wirdnachdemWort Union daswort oder durcheinkommaersetztundwerdennachdem Wort Wirtschaftsraum diewörter oderderschweiz eingefügt. 3. Die Anlage wird wie folgt geändert: a)derüberschriftwerdendiewörter undder Schweiz angefügt. b)nachderzeile inportugal:agenteoficialdapropriedade industrial wird folgende Zeile eingefügt: inderschweiz:patentanwalt/conseilenbrevets/ consulente in brevetti/patent attorney. Beschlüsse des 6. Ausschusses Artikel 4 entfällt Artikel 5 Änderung der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung In 44Absatz2Nummer3derPatentanwaltsausbildungs-und-prüfungsverordnunginderFassungderBekanntmachungvom8.Dezember1977 (BGBl.IS.2491), diezuletztdurchartikel14desgesetzesvom6.dezember 2011 (BGBl.IS.2515)geändertwordenist,werdennach demwort Union diewörter oderin durcheinkomma ersetzt,werdennachdemwort Wirtschaftsraum diewörter oderderschweiz eingefügtundwerdendiewörter ineinemmitgliedstaatodervertragsstaat durchdiewörter in einem dieser Staaten ersetzt. Artikel 5 entfällt Artikel 6 Änderung des Steuerberatungsgesetzes DasSteuerberatungsgesetzinderFassungderBekanntmachungvom4.November1975 (BGBl.IS.2735),daszuletztdurchArtikel19desGesetzesvom6.Dezember2011 (BGBl.IS.2515)geändertwordenist,wirdwiefolgtgeändert: 1. In 3 Nummer 2 wird die Angabe und 4 gestrichen Absatz 3 wird wie folgt gefasst:,(3)diefinanzbehördenoderdiesteuerberaterkammernhabenderfürdasstrafverfahren,dasbußgeldverfahrenodereinberufsaufsichtlichesverfahrenzuständi- Artikel 4 Änderung des Steuerberatungsgesetzes DasSteuerberatungsgesetzinderFassungderBekanntmachungvom4.November1975 (BGBl.IS.2735),daszuletztdurchArtikel19desGesetzesvom6.Dezember2011 (BGBl.IS.2515)geändertwordenist,wirdwiefolgtgeändert: 1. unverändert 2. unverändert

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Entwurf genstelleihnenbekanntetatsachenmitzuteilen,dieden Verdacht begründen, dass 1.Personen,diegeschäftsmäßigHilfeinSteuersachen leisten,entgegen 132aAbsatz1Nummer2des StrafgesetzbuchesdieBerufsbezeichnungen Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigterbuchprüfer führen, 2.Vereinigungen,diegeschäftsmäßigHilfeinSteuersachenleisten,entgegen 161diesesGesetzesunbefugtdieBezeichnungen Steuerberatungsgesellschaft, Lohnsteuerhilfeverein, LandwirtschaftlicheBuchstelle oderunbefugtdenzusatz undpartner, Partnerschaft ( 2Absatz1Satz1des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes), mitbeschränkterberufshaftung oderjeweiligeabkürzungen ( 8 Absatz4desPartnerschaftsgesellschaftsgesetzes) oderentgegen 133derWirtschaftsprüferordnung diebezeichnungen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft führen. 83diesesGesetzesund 30derAbgabenordnungstehen den Mitteilungen nicht entgegen wird wie folgtgeändert: Beschlüsse des 6. Ausschusses wird wie folgtgefasst: 67 Berufshaftpflichtversicherung (1)SelbstständigeSteuerberater,SteuerbevollmächtigteundPartnerschaftsgesellschaften,auch solchemitbeschränkterberufshaftungnach 8Absatz4desPartnerschaftsgesellschaftsgesetzes,müssengegendieausihrerBerufstätigkeitsichergebenden Haftpflichtgefahren angemessen versichert sein. (2)Partnerschaftsgesellschaftenmitbeschränkter BerufshaftungerfüllendieVoraussetzungennach 8 Absatz4Satz1desPartnerschaftsgesellschaftsgesetzes,wennsieeineBerufshaftpflichtversicherungunterhalten,derenMindestversicherungssummeeine MillionEurobeträgt.DieLeistungendesVersicherersfüralleinnerhalbeinesVersicherungsjahresverursachtenSchädenkönnenaufdenBetragderMindestversicherungssumme,vervielfachtmitderZahl derpartnerbegrenztwerden.diejahreshöchstleistungfüralleineinemversicherungsjahrverursachtenschädenmussjedochmindestensviermillionen Euro betragen. (3)ZuständigeStelleimSinnedes 117Absatz2 desversicherungsvertragsgesetzesistdiesteuerberaterkammer. (4)DieSteuerberaterkammererteiltDrittenzur GeltendmachungvonSchadensersatzansprüchenauf AntragAuskunftüberdenNamen,dieAdresseund dieversicherungsnummerderberufshaftpflichtversicherungdessteuerberaters,dessteuerbevollmächtigten,dersteuerberatungsgesellschaftoderder Partnerschaftsgesellschaft,soweitderSteuerberater, dersteuerbevollmächtigte,diesteuerberatungsgesellschaftoderdiepartnerschaftsgesellschaftkein

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/13944 Entwurf a)insatz1wirddaswort und durcheinkommaersetztundwerdennachdemwort Steuerbevollmächtigte diewörter undpartnerschaftsgesellschaften,auchsolchemitbeschränkterberufshaftung nach 8Absatz4desPartnerschaftsgesellschaftsgesetzes, eingefügt. b) Satz 3 wird wie folgt gefasst: DieSteuerberaterkammererteiltDrittenzurGeltendmachungvonSchadensersatzansprüchenaufAntragAuskunftüberdenNamen,dieAdresseunddie VersicherungsnummerderBerufshaftpflichtversicherungdesSteuerberaters,desSteuerbevollmächtigten, dersteuerberatungsgesellschaftoderderpartnerschaftsgesellschaft,soweitdersteuerberater,der Steuerbevollmächtigte,dieSteuerberatungsgesellschaftoderdiePartnerschaftsgesellschaftkeinüberwiegendesschutzwürdigesInteresseanderNichterteilung der Auskunft hat. Beschlüsse des 6. Ausschusses überwiegendesschutzwürdigesinteresseander Nichterteilung der Auskunft hat. a)entfällt b)entfällt 4. Dem 67a Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: FürBerufsausübungsgesellschaftengiltSatz1entsprechend. Artikel 7 ÄnderungderVerordnungzurDurchführungder Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften DieVerordnungzurDurchführungderVorschriftenüber Steuerberater,SteuerbevollmächtigteundSteuerberatungsgesellschaftenvom12.November1979 (BGBl.IS.1922), diezuletztdurchartikel20desgesetzesvom6.dezember 2011 (BGBl.IS.2515)geändertwordenist,wirdwiefolgt geändert: wird wie folgt geändert: a)inabsatz1satz1werdennachdemwort Steuerberatungsgesellschaften diewörter undpartnerschaftsgesellschaften,auchsolchemitbeschränkter Berufshaftungnach 8Absatz4desPartnerschaftsgesellschaftsgesetzes, eingefügt. Artikel 5 ÄnderungderVerordnungzurDurchführungder Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften DieVerordnungzurDurchführungderVorschriftenüber Steuerberater,SteuerbevollmächtigteundSteuerberatungsgesellschaftenvom12.November1979 (BGBl.IS.1922), diezuletztdurchartikel6derverordnungvom11.dezember2012 (BGBl.IS.2637)geändertwordenist,wird wie folgt geändert: wird wie folgt geändert: a)absatz 1 wird wie folgt gefasst: (1)SelbständigeSteuerberaterundSteuerbevollmächtigtesowieSteuerberatungsgesellschaftensindverpflichtet,sichgegendiesichausihrer Berufstätigkeit ( 33,57Absatz3Nummer2 und3desgesetzes)ergebendenhaftpflichtgefahrenfürvermögensschädenzuversichernunddie VersicherungwährendderDauerihrerBestellung oderanerkennungaufrechtzuerhalten.satz1gilt sinngemäßfürpartnerschaftsgesellschaften,auch solchemitbeschränkterberufshaftungnach 8 Absatz4desPartnerschaftsgesellschaftsgesetzes. DerVersicherungsschutzmusssichauchaufsolcheVermögensschädenerstrecken,fürdieder Versicherungsnehmernach 278oder 831des Bürgerlichen Gesetzbuchs einzustehen hat.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Entwurf b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: (3)Absatz2giltsinngemäßauchfürSteuerberaterundSteuerbevollmächtigte,dieausschließlichals Angestelltenach 58desGesetzestätigsind,sowie fürpartnereinerpartnerschaftsgesellschaftmitbeschränkterberufshaftungnach 8Absatz4desPartnerschaftsgesellschaftsgesetzes,dieausschließlich für die Partnerschaftsgesellschaft tätig sind wird wie folgt geändert: a)inderüberschriftwerdendiewörter vorderbestellung gestrichen. b) Folgender Absatz 3 wird angefügt: (3)Absatz1giltsinngemäßfürPartnerschaftsgesellschaftenmitderMaßgabe,dasseineentsprechendeVersicherungsbescheinigungmitderAnmeldungzumPartnerschaftsregisterderSteuerberaterkammer,inderenBezirkdiePartnerschaftsgesellschaft ihren Sitz hat, vorzulegen ist. Beschlüsse des 6. Ausschusses b) unverändert 2. Dem 52 wird folgender Absatz 4 angefügt: (4)DieAbsätze1und3geltenfürPartnerschaftsgesellschaftenmitbeschränkterBerufshaftungnach 8Absatz4desPartnerschaftsgesellschaftsgesetzes mitdermaßgabe,dassdiemindestversicherungssummefürdeneinzelnenversicherungsfalleinemillioneurounddiejahreshöchstleistungfüralleineinemversicherungsjahrverursachtenschädenmindestens vier Millionen Euro betragen muss. 3. unverändert Artikel 8 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung DieWirtschaftsprüferordnunginderFassungderBekanntmachungvom5.November1975 (BGBl.IS.2803), diezuletztdurchartikel21desgesetzesvom6.dezember 2011 (BGBl.IS.2515)geändertwordenist,wirdwiefolgt geändert: wird wie folgt geändert: a)inabsatz1satz1wirdnachdemwort Wirtschaftsprüfer daswort und durcheinkommaersetztund werdennachdemwort Wirtschaftsprüfungsgesellschaften diewörter undpartnerschaftsgesellschaftenmitbeschränkterberufshaftungnach 8Absatz4desPartnerschaftsgesellschaftsgesetzes eingefügt. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2)DieWirtschaftprüferkammererteiltDritten zurgeltendmachungvonschadensersatzansprüchen aufantragauskunftüberdennamen,dieadresse unddieversicherungsnummerderberufshaftpflichtversicherungdeswirtschaftsprüfersoderderwirtschaftsprüfungsgesellschaft,soweitderwirtschaftsprüferoderdiewirtschaftsprüfungsgesellschaftkein überwiegendesschutzwürdigesinteresseander Nichterteilung der Auskunft hat. 2. Dem 62b Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: Artikel 6 unverändert

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/13944 Entwurf Beschlüsse des 6. Ausschusses FallsimZusammenhangmiteinerAnfragegemäß 57 Absatz9Satz5eineSonderuntersuchungdurchgeführt wird,könnenandereprüfungenbeidenin 57Absatz9 Satz5Nummer1genanntenUnternehmenindieSonderuntersuchungen gemäß Satz 1 einbezogen werden. Artikel 9 Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes DasRechtsdienstleistungsgesetzvom12.Dezember2007 (BGBl.IS.2840),daszuletztdurchArtikel16desGesetzes vom6.dezember2011 (BGBl.IS.2515)geändertworden ist, wird wie folgt geändert: 1.In 10Absatz1Satz1Nummer3wirdnachdemWort Union daswort oder durcheinkommaersetztund werdennachdemwort Wirtschaftsraum diewörter oder der Schweiz eingefügt Absatz 3 Satz 3 wird wie folgt gefasst: BesitztdiePersoneineBerufsqualifikation,dieineinemanderenMitgliedstaatderEuropäischenUnion,einemanderenVertragsstaatdesAbkommensüberden EuropäischenWirtschaftsraumoderinderSchweizerforderlichist,umindemGebietdiesesStaateseinenin 10Absatz1genanntenodereinenvergleichbarenBerufauszuüben,oderhatdiePersoneinensolchenBeruf währenddervorhergehendenzehnjahreinvollzeitzwei JahreineinemdergenanntenStaatenausgeübt,derdiesenBerufnichtreglementiert,soistdieSachkundeunter BerücksichtigungdieserBerufsqualifikationoderBerufsausübungdurcheinenmindestenssechsmonatigen Anpassungslehrgang nachzuweisen wird wie folgt geändert: a)inabsatz1satz1wirdnachdemwort Union das Wort oder durcheinkommaersetztundwerden nachdemwort Wirtschaftsraum diewörter oder in der Schweiz eingefügt. b)inabsatz2satz2nummer1wirdnachdemwort Union daswort oder durcheinkommaersetzt undwerdennachdemwort Wirtschaftsraum die Wörter oder in der Schweiz eingefügt. 4.In 18Absatz2Satz2werdennachdemWort Union diewörter,einesanderenvertragsstaatesdesabkommensüberdeneuropäischenwirtschaftsraumoderder Schweiz eingefügt. Artikel 9 entfällt Artikel10 Änderung des Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Artikel21desGesetzeszudemVertragvom18.Mai 1990überdieSchaffungeinerWährungs-,Wirtschafts-und SozialunionzwischenderBundesrepublikDeutschlandund derdeutschendemokratischenrepublikvom25.juni1990 Artikel 7 unverändert

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Entwurf Beschlüsse des 6. Ausschusses (BGBl.1990IIS.518),derdurchArtikel36desGesetzes vom25.juli1991 (BGBl.IS.1606)geändertwordenist, wird aufgehoben. Artikel11 Inkrafttreten DiesesGesetztrittamTagnachderVerkündunginKraft. Artikel 8 Inkrafttreten DiesesGesetztrittamTagnachderVerkündunginKraft.

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/13944 Bericht der Abgeordneten Dr. Stephan Harbarth, Christoph Strässer, Marco Buschmann, Jens Petermann und Ingrid Hönlinger I.Überweisung DerDeutscheBundestaghatdieVorlageaufDrucksache 17/10487inseiner195.Sitzungam27.September2012beratenundandenRechtsausschusszurfederführendenBeratungundandenFinanzausschusszurMitberatungüberwiesen. II.StellungnahmedesmitberatendenAusschusses DerFinanzausschusshatdieVorlageaufDrucksache 17/10487inseiner144.Sitzungam12.Juni2013beraten undempfiehltmitdenstimmenderfraktionendercdu/ CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionenSPD,DIE LINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNENdieAnnahme des Gesetzentwurfs. III.BeratungsverlaufundBeratungsergebnisseim federführenden Ausschuss DerRechtsausschusshatdieVorlageinseiner92.Sitzung am26.september2012anberatenundbeschlossen,eineöffentlicheanhörungdurchzuführen,dieerinseiner101.sitzungam7.november2012durchgeführthat.andieseranhörung haben folgende Sachverständige teilgenommen: Claudia Dittberner Rechtsanwältin, Berlin, Bundesverband der Freien Berufe (BFB) Prof. Dr. Barbara Grunewald UniversitätzuKöln,Lehrstuhlfür Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht, Rechtswissenschaftliche Fakultät Markus HartungRechtsanwalt, Berlin Prof. Dr. iur. Heribert Hirte, LL. M. (Berkeley) UniversitätHamburg,Fakultätfür Rechtswissenschaft Lothar JünemannStellvertretenderVorsitzenderdes Deutschen Richterbundes, Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin Dr. Dieter LeueringRechtsanwalt, Bonn Dr. Raoul Riedlinger Vizepräsident der Bundessteuerberaterkammer, Berlin Prof. Dr. Carsten Schäfer Universität Mannheim, Institut für Unternehmensrecht, Ordinarius für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht. HinsichtlichdesErgebnissesderAnhörungwirdaufdasProtokollder101.Sitzungam7.November2012mitdenanliegenden Stellungnahmen der Sachverständigen verwiesen. DerRechtsausschusshatdenGesetzentwurfaufDrucksache17/10487inseiner139.Sitzungam12.Juni2013abschließendberatenundempfiehltmitdenStimmender FraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmender FraktionenSPDundBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbei StimmenthaltungderFraktionDIELINKE.dessenAnnahmeinderausderBeschlussempfehlungersichtlichen Fassung.DievorgeschlagenenÄnderungenentsprechen einemänderungsantrag,dendiefraktionendercdu/ CSUundFDPimRechtsausschusseingebrachthabenund dermitdenstimmenderfraktionencdu/csu,fdpund BÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungder Fraktionen SPD und DIE LINKE. angenommen wurde. ImVerlaufederBeratungenhatdieFraktionderSPDfolgenden Änderungsantrag gestellt: Der Ausschuss wolle beschließen: Artikel 1 Nr. 3 wird wie folgt gefasst:,3. Dem 8 wird folgender Absatz 4 angefügt: (4)FürVerbindlichkeitenderPartnerschaftausSchäden wegenfehlerhafterberufsausübunghaftetdengläubigern nurdasgesellschaftsvermögen,wenndiepartnerschaft einezudiesemzweckdurchgesetzvorgegebeneberufshaftpflichtversicherungunterhältundwenndiepartnerschaft demauftraggebervorübernahmedesauftragsschriftlich offenlegt,inwieweitdieseversicherungimlaufendenjahr bereitsinanspruchgenommenwurde.fürdieberufshaftpflichtversicherunggelten 113Absatz3unddie 114 bis124desversicherungsvertragsgesetzesentsprechend. DerNamederPartnerschaftmussdenZusatz mitbeschränkterberufshaftung oderdieabkürzung mbb odereineandereallgemeinverständlicheabkürzungdieser Bezeichnungenthalten;anstellederNamenszusätzenach 2Absatz1Satz1kannderNamederPartnerschaftmit beschränkterberufshaftungdenzusatz Part oder PartG enthalten. Begründung DiePartnerschaftmitbeschränkterBerufshaftunghaftet gegenüberihrenmandantenfürberatungsfehlernurmit demgesellschaftsvermögen.imübrigenistjedermandant aufdieleistungenausderberufshaftpflichtangewiesen. NachdenRegelungendesGesetzeskanndieseBerufshaftpflichtaufeineHaftungshöchstsummeproJahrbeschränkt sein.istdiesehöchstsummeimlaufendenjahr imextremfallvollständig bereitsinanspruchgenommenworden,haftetdiepartnerschaftnurnochmitihremgesellschaftsvermögen.dessenu.u.sehrbegrenztenumfang könnendiemandanteninermangelungirgendwelcher TransparenzpflichtenderPartnerschaftsgesellschaftmitbegrenzterBerufshaftungnichteinschätzen.IstbeiderPartnerschaftsgesellschaftnichtszuholen,bleibtderMandant trotzberatungsfehlerdannaufseinemschadensitzen,auch wenndiepartnerschaftsgesellschaftimlaufendenjahroder auch in Folgejahren hohe Gewinne einstreicht. ZumindestmussdeshalbgegenüberjedemMandantenvor Vertragsschlussoffengelegtwerden,obundinwieweitdie JahreshöchstsummederBerufshaftpflichtimlaufendenJahr bereits in Anspruch genommen wurde.

14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieserÄnderungsantragwurdemitdenStimmenderFraktionenCDU/CSU,FDPundDIELINKE.gegendieStimmenderFraktionenSPDundBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN abgelehnt. ImVerlaufderBeratungenführtedieFraktionderFDPaus, mitdemgesetzentwurfzureinführungderrechtsformder PartnerschaftmitbeschränkterBerufshaftung (PartGmbB) unddemänderungsantragderkoalitionsfraktionender CDU/CSUundFDPwerdefürdieAnwaltschaft insbesondereauchfürkleineundmittelständischekanzleien,dieverfahrenmithohenstreitwertenbetreuten einezeitgemäße GesellschaftsformzurVerfügunggestellt.DiebeiKanzleiübergängen,derzunehmendenSpezialisierungderAnwaltstätigkeitsowiedemVordringenderLimitedLiabilityPartnership (LLP)englischenRechtsaufdendeutschenAnwaltsmarktentstehendenProblemewürdenmitdenGesetzentwurf gelöst.zugleichwerdedergläubigerschutzdurcheineabwendungvonderhäufigunsicherenpersönlichenhaftung deshandelndenunddurchdieeinführungeinesverlässlichenhaftpflichtversicherungsschutzesdeutlichgestärkt. VonderMöglichkeitzurGründungsogenannter Anwalts- GmbHs seiinderpraxiskaumgebrauchgemachtworden. DieGmbHseidemnachkeineAlternativezurPartGmbB.Im ÜbrigenmachtedieFraktiondeutlich,dassderVerweisauf dasrechtdergmbhhäufigmitderkritikverbundenwerde, diepartgmbblaufeaufeinenichtgewollteökonomisierung desanwaltsberufeshinaus.unabhängigvonderfragewie maneinesolchemöglicheentwicklungeinschätze,seiaber richtig,dassvielmehrdiemitderrechtsformdergmbhverbundeneeigenschaftalsformkaufmannzueinerverstärkten OrientierungdesAnwaltsaufwirtschaftlichesHandelnführenkönne. DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbetontedie StellungdesRechtsanwaltsalsOrganderRechtspflege;der AnwaltseikeinGewerbetreibender.DiemitdemGesetzentwurfverbundeneÖkonomisierungderAnwaltschaftsehe sietrotzderunterstützungdesgesetzentwurfsdurchdieanwaltlichenberufsverbändekritisch.fürdieeinführungder RechtsformderPartGmbBgebeeskeineNotwendigkeit. DasgeltendeRechtbieteausreichendeMöglichkeiten,existenzgefährdendeRisikenauszuschließen.DasGesellschaftsrechtstellemitderGmbHbereitseineausreichende RechtsformzurVerfügung,umdieHaftungzubeschränken. AndersalsbeiderPartGmbBvorgesehen,stündenderHaftungsprivilegierungimGmbH-RechtangemessenePflichten,wiedieBilanzpflicht,gegenüber.Hinsichtlichderbei derumwandlungeinerbestehendensozietätineinegmbh gelegentlichauftretendenschwierigkeitenbeideranfangsbilanzierungkönnemanzwarübereineregelungnachdenken,dieeinführungeinerneuenrechtsformgeheaberweit überdasnotwendigemaßhinaus.zudemkommediegründungderpartgmbbfürkleineunternehmenhäufignichtin Betracht,dadiezuerwartendensehrhohenVersicherungsprämienfürdiesekaumleistbarseien.DasGesetzbiete keinelösungfürverschiedefreieberufe,daderanwendungsbereichdesgesetzesaufbestimmteberufsgruppen limitiertsei.ausrechtssystematischersichtseidergesetzentwurfproblematisch,weilerzueinerweiterenzersplitterungdesgesellschaftsrechtbeitrage.deränderungsantrag derkoalitionsfraktionenbringezwarwichtigeänderungen geheabernichtweitgenug.denänderungsantragderfraktion der SPD unterstütze sie. DieFraktionderCDU/CSUunterstrich,geradefürkleine undmittelständischesozietätenbietedergesetzentwurf einealternativezudemseiteinigenjahrenanhaltenden TrendzurGründungvonLLPs.DerimPartnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)bereitsangelegteGrundgedanke, dassderjenigenichthaftensolle,derkeinefehlermache, seidurchdiebgh-rechtsprechunginfragegestellt.die ursprünglicheregelungsideewerdemitdemvorliegenden GesetzentwurfkonsequentzuEndegedacht.FürdieFraktionderCDU/CSUseidieZustimmungnurmöglich,weil durchdievorgeseheneversicherungslösunggeschädigtein denallermeistenfällenbessergestelltseienalsbisher.der vonderfraktionderspdvorgelegteänderungsantragerscheinezunächstbedenkenswert.beinähererbetrachtung erweiseersichaberalshandwerklichnichthinreichend durchdacht.vonderanmeldungeinesschadensbeider VersicherungdurchdenVersicherungsnehmerbiszurendgültigenEntscheidungüberdasVorliegeneinesHaftungsfallsvergeheregelmäßigsehrvielmehrZeitalsdieimÄnderungsantraggenanntenzwölfMonate.Schließlicherlaube diegewählteregelungstechnikdieöffnungderrechtsform derpartgmbbauchfüranderefreieberufe.wünschenswertseienänderungenimberufsrecht,umdierechtsform auch für andere Freiberufler zu öffnen. DieFraktionderSPDstelltefest,derGesetzentwurfsei ausihrersichtnichtverabschiedungsreif,weildadurcheine weiterezersplitterungdesgesellschaftsrechtsdrohe,ohne dasshinreichenddargelegtsei,dassdieausbreitungvon LLPstatsächlichindembehauptetenMaßeerfolge.Die RechtsformderGmbHbieteauchfürFreiberuflerausreichendeMöglichkeiten.DemVorteilderHaftungsbeschränkungaufdasBetriebsvermögenstehekeineBilanzierungspflichtgegenüber.DerGesetzentwurfprivilegierezudem nurwenigeberufsgruppenderfreienberufe.kleineund mittelständischeunternehmenwürdenvonderrechtsform derpartgmbbnurseltengebrachmachenkönnen,weildie HaftpflichtversicherungfürsieinderRegelzuteuersei. ZwarkönnelangfristigübereinervorsichtigeÖffnungdes Gesellschaftrechtsnachgedachtwerden.Dabeimüsseeine RegelungfürdenFallgefundenwerden,dassdasHaftungsvolumen bereits ausgeschöpft sei. DieFraktionDIELINKE.brachteihregrundsätzlicheAblehnunggegendenGesetzentwurfzumAusdruck,weildiesemdasfalscheBildvoneinemWettbewerbderRechtsordnungenzugrundeliege.DasgelteauchfürdenÄnderungsantragderFraktionderSPD.SiekritisiertedieVermengung vonpersonen-mitkapitalgesellschaftsrechtlichenregelungen.wennmanhandlungsbedarfsähe,wäredahereine grundsätzlicheänderungdesgesellschaftsrechtsderrichtigeweg.regelungsbedarfseiabernichtersichtlich.der AufwandzurGründungeinerPartGmbBseizudemfür kleinepartnerschaftenzuhoch.indenänderungsantrag seiendiegutenergebnissederöffentlichenanhörungnicht in ausreichendem Maße eingeflossen. IV. Zur Begründung der Beschlussempfehlung ImFolgendenwerdenlediglichdievomRechtsausschuss empfohlenenänderungengegenüberderursprünglichen FassungdesGesetzentwurfserläutert.SoweitderAusschussdieunveränderteAnnahmedesGesetzentwurfsemp-

15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/13944 fiehlt,wirdaufdiejeweiligebegründungaufdrucksache 17/10487 verwiesen. Zu Nummer 3 (Einfügung von 8 Absatz 4 neu) Die bisherige Nummer 1 wird Satz 1. Zu Artikel 1 (Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes) DieBerufshaftpflichtversicherungistnichtalsPflichtversicherungimSinneder 113ff.desVersicherungsvertragsgesetzes (VVG)ausgestaltet.WirdeineBerufshaftpflichtversicherungzumZweckderHaftungsbeschränkungunterhalten,soführtdiesdazu,dassdieHaftungsbeschränkung unabhängigdavoneintritt,obdenversichererimkonkreten FalleineLeistungspflichttrifft.Daserscheintfürdiejenigen Fälleunbillig,indenenderVersicherernachträglichvon seinerleistungspflichtfreiwird,weilderversichertemit derprämienzahlunginverzugistodereineobliegenheit verletzthat.dieswirddurchdieeinfügungdessatzes2behoben.durchdierechtsfolgenverweisungaufdenfür Pflichtversicherungengeltenden 113Absatz3unddie 114bis124VVGgiltinsbesondere 117Absatz1VVG entsprechend.danachbleibtdieverpflichtungdesversicherersauchimfalledesnachträglichenfreiwerdensgegenüberdemversicherten inansehungdesdrittenbestehen.dasbestehendesanspruchswirdsomitzugunsten desgeschädigtenfingiert.soweitderversichererdendrittennach 117Absatz1VVGbefriedigt,gehtdieForderungdesDrittengegendenVersicherungsnehmergemäß 117 Absatz 5 VVG auf den Versicherer über. AlszweiteBedingungfürdieHaftungsbeschränkungistim GesetzentwurfderBundesregierungformuliert,dassder NamederPartnerschaftdenZusatz mitbeschränkterberufshaftung enthaltenmussbzw.eineabkürzungdavon. Dasbesagtzwarlediglich,dasseserforderlichaberauch ausreichendist,dassdiepartnerschaftmitdemkorrekten ZusatzimPartnerschaftsregistereingetragenist.Gleichwohlistessystematischkonsequenter,dieEintragungdes Namensnuranzuordnen,nichtaberzurBedingungderHaftungsbeschränkungzumachen. 8Absatz4Nummer2 wirddaherzueinemsatz3,deralsreinefirmenvorschrift ausgestaltetundnichtmitderhaftungsbeschränkungverknüpft ist. DieVorgabenzurMindestversicherungssummesindimjeweiligenBerufsrechtverortet.InderDiskussionistdie FragederMindestversicherungssummeininterprofessionellenSozietätenaufgekommen.DerGesetzentwurfderBundesregierunghatdavonAbstandgenommen,eineausdrücklicheRegelungzudieserFragezutreffen.Demliegtdie Überlegungzugrunde,dasseinemallgemeinenberufsrechtlichenGrundsatzzufolgeimFallevondivergierendenberufsrechtlichenAnforderungenstetsdiestrengstengelten. SomitistdiehöchsteMindestversicherungssummemaßgeblich. Erwogenwurdeauch,obdiePartnerschaftsgesellschafteinenstrukturellenNachteilgegenüberderLimitedLiability Partnership (LLP)aufweist,weilnurdiePartnerschaftsgesellschafteintragungspflichtigsei.JedochsindauchinländischeZweigniederlassungenausländischerfreiberuflicher LLPsgemäß 5Absatz2desPartnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG),derauf 13dAbsatz1desHandelsgesetzbuchsverweist,eintragungspflichtig.Nach 3Absatz2 Nummer2und 5Absatz1PartGGmüssendiverseAngabenzujedemPartnerindasRegistereingetragenwerden. Gemäß 5Absatz3Satz3derPartnerschaftsregisterverordnungistaußerdemjedeÄnderungindenPersonender Partnereinzutragen.BeiinternationaltätigenLLPswäredamitfreilicheinerheblicherAufwandnichtnurfürdieLLPs, sondernauchfürdiedeutschengerichteverbunden.die VorschriftdientdemSchutzdesinländischenRechtsverkehrs.DahergenügtesnachÜberzeugungdesRechtsausschusses,wennnurdie (auch)iminlandtätigenpartnereingetragenwerden,undkönnendiegenanntenbestimmungen in diesem Sinne einschränkend ausgelegt werden. Zu Artikel 2 (Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung) Zu Nummer 1 (Einfügung von 51a) Diein 51aAbsatz1Satz2desGesetzentwurfsderBundesregierungvorgeschlageneVerweisungauf 51Absatz3 Nummer1sollentfallen.NachdieserVorschriftkannder VersicherungsschutzfürErsatzansprüchewegenwissentlicherPflichtverletzungausgeschlossenwerden.Infolgeder BeschränkungderHaftungbeiderPartnerschaftsgesellschaftmbBwärengeschädigtePersonendannmitihrenvertraglichenSchadensersatzansprüchenaufdasGesellschaftsvermögenundimÜbrigenaufdeliktischeAnsprüchegegen handelndepersonenangewiesen.dabeiwürdeeine (rechtliche)schutzlückeentstehen:derversicherungsschutzentfielebereitsdann,wenneinwissentlicherpflichtverstoß vorliegt;darauf,obauchderschadenvomvorsatzumfasst war,kommtesnichtan.einedeliktischehaftungsetzte demgegenüberregelmäßigvoraus,dassdervorsatznicht nurdiehandlung,sondernauchdenschadenumfasst.der VersicherungsschutzkönntealsoindieserbesonderenSituationentfallen,ohnedassdeliktischeAnsprüchebestünden, diediesenausfall gemeintistdasnicht-besteheneines nichtaufdasgesellschaftsvermögenbegrenztenschadensersatzanspruchs kompensierenwürden.umdieseschutzlückezuschließen,solldieverweisungauf 51Absatz3 Nummer1in 51aAbsatz1Satz2desGesetzentwurfsder Bundesregierunggestrichenwerden.EsgiltdanndieallgemeineRegelungdes 103VVG,nachderderHaftpflichtversicherererstdannvonderLeistungspflichtbefreitist, wennauchderschadenvorsätzlichherbeigeführtworden ist.dieänderungführtdeshalbdazu,dassimfalleeines LeistungsausschlussesdesVersicherersdiebeschriebene Schutzlückenichtentstehenkann,weilindiesenFällenstets deliktischeansprüchegegenschädigendepersonenbestehen. Zu Nummer 3 neu (Änderung von 59j) Diezu 51adesGesetzentwurfsderBundesregierung (Nummer1)beschriebeneSchutzlückebestehtnachdem geltendenrechtauchbeiderrechtsanwalts-gmbh.deshalbsollauchdieverweisungin 59jAbsatz1auf 51 Absatz3Nummer1ausdeninderBegründungzu 51a desgesetzentwurfsinderausschussfassunggenannten Gründen gestrichen werden.

16 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Zu Artikel 3 (Änderung der Patentanwaltsordnung) Zu Nummer 1 (Einfügung von 45a) In 45aAbsatz1Satz2solldieVerweisungauf 45Absatz3Nummer1gestrichenwerden.DerVorschlagentsprichtdemÄnderungsvorschlagzu 51aderBundesrechtsanwaltsordnunginderEntwurfsfassung (BRAO-E). AufdieBegründungzuArtikel2Nummer1wirdverwiesen. Zu Nummer 3 neu (Änderung von 52j) Diezu 51aBRAO-E (Artikel2Nummer1)und 45a (Nummer1)beschriebeneSchutzlückebestehtnachdem geltendenrechtauchbeiderpatentanwalts-gmbh.deshalbsollauchdieverweisungin 52jAbsatz1auf 45 Absatz3Nummer1ausdeninderBegründungzu 51a BRAO-E genannten Gründen gestrichen werden. Zu Artikel 4 alt (ÄnderungdesGesetzesüberdie Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft) DerArtikelentfällt.DiehierenthaltenenÄnderungenwurdenindas2.Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (Bundesratsdrucksache381/13)übernommen,dasderDeutsche Bundestag am 16. Mai 2013 beschlossen hat. Zu Artikel 5 alt (Änderung der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsordnung) DerArtikelentfällt.DiehierenthaltenenÄnderungenwurdenindas2.Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (Bundesratsdrucksache381/13)übernommen,dasderDeutsche Bundestag am 16. Mai 2013 beschlossen hat. Zu Artikel 4 neu (Änderung des Steuerberatungsgesetzes) DerGesetzentwurfderBundesregierungsahimBerufsrecht dersteuerberatendenberufefürdiepartnerschaftsgesellschaftmitbeschränkterberufshaftung (mbb)hinsichtlich derabsicherungderhaftungsbeschränkungbeiderpartnerschaftsgesellschaftunddenpartnernkeinesonderregelung vor. VoneinerAnhebungderMindestversicherungssummebei derberufshaftpflichtversicherungspeziellfürpartnerschaftsgesellschaftenmbbwurdeinsoweitabgesehen,weil auchdiepartnerschaftsgesellschaftmbbverpflichtetist, ihreberufshaftpflichtversicherunginangemessenerhöhe abzuschließen ( 67Satz1desSteuerberatungsgesetzes StBerG).DemlagdieVorstellungzugrunde,dassdurchden AngemessenheitsvorbehalteinausreichenderMandantenschutzsichergestelltist,daimFalleinernichtangemessen BerufshaftpflichtversicherungaufgrundderRegelungin 8 Absatz4Nummer1PartGG-EdieHaftungsbeschränkung rückwirkendentfälltunddiepartnerdamitwiederpersönlichfürihreberufsfehlerhaften.dieersatzansprüchegeschädigtermandantenwürdendadurchprinzipiellerfüllt. AndererseitsschüfedieseGesetzeslagewegenderUnbestimmtheitdesTatbestandsmerkmals angemessen fürdie Berufsträger,diesichfürdenberuflichenZusammenschluss inderrechtsformderpartnerschaftmbbentschiedenhaben,rechtsunsicherheitdarüber,obdiehaftungsbeschränkung tatsächlich besteht oder nicht. Zu Nummer 3 (Neufassung von 67) UmdemzubegegnenunddabeigleichzeitigeinenhinreichendenMandantenschutzzugewährleisten,wirddurchdie nachfolgendenänderungenimsteuerberatungsgesetzbestimmt,dassbeiabschlusseinerberufshaftpflichtversicherungmiteinererhöhtenmindestversicherungssummevon 1Mio.EurodieHaftungsbeschränkungbestehenbleibt, auchwennsichimnachhineinherausstellt,dassdieversicherungssummenicht angemessen war.hinzukommt, dassdersteuerberaterimfalleeinerunzureichendenberufshaftpflichtversicherungwiebisherschonmitberufsrechtlichensanktionenrechnenmuss,diebiszumwiderruf derbestellungzumsteuerberater ( 46Absatz2Nummer3 StBerG)reichenkönnen.AuchdiesdientdemMandantenschutz. DurchdieÄnderungwirddieVorschriftinvierAbsätzegegliedert. DieRegelungenindenAbsätzen1,3und4bleibengegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung unverändert. DerneueAbsatz2enthältdieRegelungenzurerhöhten MindestversicherungssummebeiPartnerschaftsgesellschaftenmbBunddiedamitverbundeneRechtsfolgederHaftungsbeschränkung. DieHaftungeinerPartnerschaftmitbeschränkterBerufshaftungfürVerbindlichkeitenausfehlerhafterBerufsausübungistaufdasGesellschaftsvermögenbegrenzt,wenndie GesellschafteineBerufshaftpflichtversicherungabschließt undaufrechterhält,derenmindestversicherungssumme 1Mio.Eurobeträgt.DieJahreshöchstleistungfüralleineinemVersicherungsjahrverursachtenSchädenmussmindestens 4 Mio. Euro betragen. DieerhöhteMindestversicherungssummedientdemSchutz derrechtsuchenden.diebetragsmäßigfestemindestversicherungssummevon1mio.eurogewährleistetzudem Rechtssicherheit.DieHaftungsbeschränkungsolldaher nichtdavonabhängen,obdiemindestversicherungssumme angemessen imsinnevon 67Absatz1StBerG-Eist. BerufsrechtlicheKonsequenzen,fürdenFalldesVorliegens einesnichtangemessenenversicherungsschutzes,bleiben jedoch von der Regelung unberührt. Zu Nummer 4 neu (Änderung von 67a) DieVorschriftregeltdieMöglichkeit,denAnspruchaufErsatzeinesdurchSteuerberateroderSteuerbevollmächtigte fahrlässigverursachtenschadensdurchvertraglicheindividualvereinbarungenodervorformuliertevertragsbestimmungenderhöhenachzubegrenzen.derneuesatz2in Absatz1bestimmt,dassdieMöglichkeit,Ersatzansprüche vertraglichzubegrenzen,auchfürberufsausübungsgemeinschaften (z. B. Sozietäten) gilt.

17 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17 Drucksache 17/13944 Zu Artikel 5 neu (Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften) Zu Nummer 1 (Änderung von 51) Zu Nummer 2 (Änderung von 52) DurchdieNeufassungdes 51Absatz1wirddieVerpflichtungzumAbschlusseinerBerufshaftpflichtversicherungauf diepartnerschaftsgesellschafterstreckt.dapartnerschaftsgesellschaftenwederbestelltwerdennocheinemanerkennungsverfahrenunterliegen,istdieinsatz1geregelteverpflichtungzumabschlusseinerberufshaftpflichtversicherungnursinngemäßaufdiepartnerschaftsgesellschaftanzuwenden. IndemneuangefügtenAbsatz4wirdbestimmt,dass,abweichendvonderinAbsatz1geregeltenallgemeinvorgesehenenMindestversicherungssummevon250000Euro, Partnerschaftsgesellschaften,beidenendieHaftungfürBerufsfehlergemäß 8Absatz4PartGG-EaufdasGesellschaftsvermögen (Artikel1Nummer3)beschränktist,eine Mindestversicherungssummevon1Mio.EurofürdeneinzelnenVersicherungsfallabschließenmüssen.Weiterhin könnenpartnerschaftsgesellschaftenmitbeschränkterberufshaftung ( 8Absatz4PartGG)dieJahreshöchstleistung füralleineinemversicherungsjahrverursachtenschäden beschränken.dermindestbetragderjahreshöchstleistung mussjedoch,abweichendvonabsatz3,mindestens4mio. Euro betragen. Zu Artikel 9 alt (Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes) DerArtikelentfällt.DiehierenthaltenenÄnderungenwurdenindas2.Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (Bundesratsdrucksache381/13)übernommen,dasderDeutsche Bundestag am 16. Mai 2013 beschlossen hat. Berlin, den 12. Juni 2013 Dr. Stephan Harbarth Berichterstatter Jens Petermann Berichterstatter Christoph Strässer Berichterstatter Ingrid Hönlinger Berichterstatterin Marco Buschmann Berichterstatter

18

19

20 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

ArbeitsbeiträgederanderenwederinhaltlichnochdemUmfangnachvollständigüberblickenundverantworten.ImBereichvonanwaltlichenGroßkanzleien

ArbeitsbeiträgederanderenwederinhaltlichnochdemUmfangnachvollständigüberblickenundverantworten.ImBereichvonanwaltlichenGroßkanzleien Deutscher Bundestag Drucksache 17/10487 17. Wahlperiode 15. 08. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/5819 17. Wahlperiode 13. 05. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/5097 Entwurf

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/9199 17. Wahlperiode 28. 03. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/3355 Entwurf

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/5795 17. Wahlperiode 11. 05. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/13931 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Drucksache 17/13427 Entwurf

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/13687 16. Wahlperiode 01. 07. 2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 16/12060,

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/6627 16. Wahlperiode 10. 10. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/5551 Entwurf

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/13652 16. Wahlperiode 01. 07. 2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Drucksache 16/9898

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/11906 16. Wahlperiode 11. 02. 2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Drucksache 16/4972 Entwurf

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954) Deutscher Bundestag Drucksache 17/14360 17. Wahlperiode 10. 07. 2013 Gesetzentwurf der Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/13433 16. Wahlperiode 17. 06. 2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Drucksache

Mehr

ZivilrechtlicheAnsprüchevonOpfernsexuellerGewaltaufSchmerzensgeld

ZivilrechtlicheAnsprüchevonOpfernsexuellerGewaltaufSchmerzensgeld Deutscher Bundestag Drucksache 17/5774 17. Wahlperiode 11. 05. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Ingrid Hönlinger, Ekin Deligöz, Volker Beck (Köln), Katja Dörner, Kai Gehring, Memet Kilic, Agnes Krumwiede,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung

Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung Deutscher Bundestag Drucksache 17/13079 17. Wahlperiode 16. 04. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/12714 16. Wahlperiode 22. 04. 2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/7615 Entwurf

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht Deutscher Bundestag Drucksache 17/2637 17. Wahlperiode 22. 07. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/5449 16. Wahlperiode 23. 05. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/3656 Entwurf

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/7148 16. Wahlperiode 14. 11. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 16/6292, 16/6570

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/5280 16. Wahlperiode 09. 05. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/4455

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/11174 17. Wahlperiode 24. 10. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU

Mehr

Beschlussempfehlung *

Beschlussempfehlung * Deutscher Bundestag Drucksache 16/11412 16. Wahlperiode 17. 12. 2008 Beschlussempfehlung * des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/10536 Entwurf eines

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten Deutscher Bundestag Drucksache 17/13664 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten A. Problem und Ziel AngleichungderVerjährungsfristfürdiestrafrechtlicheVerfolgungvonSteuerhinterziehung

Mehr

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/1936 16. Wahlperiode 23. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes A. Problem und Ziel AlsTrägerdergesetzlichenInsolvenzsicherungderbetrieblichenAltersversorgungzahltderPensions-Sicherungs-VereinaG

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/12418 17. Wahlperiode 20. 02. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Drucksache 17/1224 Entwurf

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/14214 17. Wahlperiode 26. 06. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/8989

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/3162 16. Wahlperiode 25. 10. 2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen Deutscher Bundestag Drucksache 16/10120 16. Wahlperiode 13. 08. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen A. Problem

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 17/8001

Deutscher Bundestag Drucksache 17/8001 Deutscher Bundestag Drucksache 17/8001 17. Wahlperiode 30. 11. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/6644 Entwurf

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien von Verlobten im Strafrecht

Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien von Verlobten im Strafrecht Deutscher Bundestag Drucksache 16/516 16. Wahlperiode 02. 02. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes Deutscher Bundestag Drucksache 18/9 18. Wahlperiode 23.10.2013 Gesetzentwurf der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Katja Kipping, Azize Tank, Kathrin Vogler,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz) Deutscher Bundestag Drucksache 17/11315 17. Wahlperiode 06. 11. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)

Mehr

ihnen ankommen. BereitsseitdemJahr2011stelltderBundübereineum2,8ProzentpunkteerhöhteBundesbeteiligungandenLeistungenfürUnterkunftundHeizungnach

ihnen ankommen. BereitsseitdemJahr2011stelltderBundübereineum2,8ProzentpunkteerhöhteBundesbeteiligungandenLeistungenfürUnterkunftundHeizungnach Deutscher Bundestag Drucksache 17/13663 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit

Mehr

beiderdokumentationspraxisderkontrolltätigkeitdespräsidentenvorgenommen.umeinenübermäßigeneinflusswirtschaftlicherinteressengruppenzu

beiderdokumentationspraxisderkontrolltätigkeitdespräsidentenvorgenommen.umeinenübermäßigeneinflusswirtschaftlicherinteressengruppenzu Deutscher Bundestag Drucksache 17/11877 17. Wahlperiode 12. 12. 2012 Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Wolfgang Wieland,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung

Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung Deutscher Bundestag Drucksache 17/13402 17. Wahlperiode 08. 05. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung

Mehr

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds Deutscher Bundestag Drucksache 18/2443 18. Wahlperiode 01.09.2014 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie-

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften Deutscher Bundestag Drucksache 17/3356 17. Wahlperiode 21. 10. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer

Mehr

MesswesenbeidemBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologie (BMWi)undfürdasZeitgesetzbeimBundesministeriumdesInnern (BMI),

MesswesenbeidemBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologie (BMWi)undfürdasZeitgesetzbeimBundesministeriumdesInnern (BMI), Deutscher Bundestag Drucksache 16/8308 16. Wahlperiode 28. 02. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes,

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/4893 17. Wahlperiode 23. 02. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 17/3630, 17/4145

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/13437 16. Wahlperiode 17. 06. 2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/12319 eines

Mehr

Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen

Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen Deutscher Bundestag Drucksache 16/5580 16. Wahlperiode 11. 06. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen A. Problem und Ziel EinwirtschaftlichesBedürfnisfürdieAufrechterhaltungdesFreihafensBremen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege Deutscher Bundestag Drucksache 17/12179 17. Wahlperiode 29. 01. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/13535 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/11268 eines

Mehr

Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken Deutscher Bundestag Drucksache 17/14216 17. Wahlperiode 26. 06. 2013 Bericht * des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 17/13057, 17/13429 Entwurf eines

Mehr

17. Wahlperiode (zu Drucksache 17/12603) 10. 04. 2013

17. Wahlperiode (zu Drucksache 17/12603) 10. 04. 2013 Deutscher Bundestag Drucksache 17/13036 17. Wahlperiode (zu Drucksache 17/12603) 10. 04. 2013 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und

Mehr

Nuklearer Katastrophenfall Internationales Haftungsrecht bei Atomkraftwerken

Nuklearer Katastrophenfall Internationales Haftungsrecht bei Atomkraftwerken Deutscher Bundestag Drucksache 17/3371 17. Wahlperiode 20. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter

Mehr

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7343

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7343 Deutscher Bundestag Drucksache 17/7586 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der

Mehr

DurchseineEntscheidungvom23.Oktober2007hatderEuropäischeGerichtshofdieFeststellunggetroffen,einzelneVorschriftendesVW-Gesetzes,dieder

DurchseineEntscheidungvom23.Oktober2007hatderEuropäischeGerichtshofdieFeststellunggetroffen,einzelneVorschriftendesVW-Gesetzes,dieder Deutscher Bundestag Drucksache 16/8449 16. Wahlperiode 06. 03. 2008 Gesetzentwurf der Abgeordneten Dorothee Menzner, Dr. Diether Dehm, Dr. Barbara Höll, Dr. Lothar Bisky, Eva Bulling-Schröter, Werner Dreibus,

Mehr

Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern

Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern Deutscher Bundestag Drucksache 17/8601 17. Wahlperiode 08. 02. 2012 Antrag der Fraktion der SPD Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/245 16. Wahlperiode 14. 12. 2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU

Mehr

Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung

Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung Bundesrat Drucksache 77/09 23.01.09 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung AS Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen

Mehr

Erster Schriftlicher Bericht

Erster Schriftlicher Bericht Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode Drucksache IV/ 1323 Erster Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher

Mehr

DurchführungdesVersteigerungsverfahrensfestzulegen.DieVerordnungbedarf der Zustimmung des Bundestages.

DurchführungdesVersteigerungsverfahrensfestzulegen.DieVerordnungbedarf der Zustimmung des Bundestages. Deutscher Bundestag Drucksache 16/13189 16. Wahlperiode 27. 05. 2009 Verordnung der Bundesregierung Verordnung über die Versteigerung von Emissionsberechtigungen nach dem Zuteilungsgesetz 2012 (Emissionshandels-Versteigerungsverordnung

Mehr

Unisextarife, kollektive Rechnungszinssenkung und Mindestleistungen in der privaten Krankenversicherung

Unisextarife, kollektive Rechnungszinssenkung und Mindestleistungen in der privaten Krankenversicherung Deutscher Bundestag Drucksache 17/11997 17. Wahlperiode 02. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014)

Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014) Deutscher Bundestag Drucksache 18/187 18. Wahlperiode 16.12.2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung

Mehr

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deutscher Bundestag Drucksache 17/9336 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, weiterer

Mehr

Entgelte für das Abheben an fremden Geldautomaten für Verbraucherinnen und Verbraucher

Entgelte für das Abheben an fremden Geldautomaten für Verbraucherinnen und Verbraucher Deutscher Bundestag Drucksache 17/12250 17. Wahlperiode 04. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Lothar Binding (Heidelberg), Ingrid Arndt-Brauer,

Mehr

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1.DieBranchederprivatenWach-undSicherheitsdienstestelltnachdemBundesverbandderSicherheitswirtschaft

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1.DieBranchederprivatenWach-undSicherheitsdienstestelltnachdemBundesverbandderSicherheitswirtschaft Deutscher Bundestag Drucksache 17/10810 17. Wahlperiode 24. 10. 2012 Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Agnes Alpers, Herbert Behrens, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen,

Mehr

Erfahrungen mit der steuerlich geförderten Basis- oder Rürup-Rente

Erfahrungen mit der steuerlich geförderten Basis- oder Rürup-Rente Deutscher Bundestag Drucksache 17/7593 17. Wahlperiode 02. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Matthias W. Birkwald, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Bundesrat Drucksache 766/04 (Beschluss) 05.11.04 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel 72 Abs. 2 Satz 1 SGB XI sieht vor,

Mehr

1.WievieleeingetrageneVereine,StiftungenodergemeinnützigeKapitalgesellschaften

1.WievieleeingetrageneVereine,StiftungenodergemeinnützigeKapitalgesellschaften Deutscher Bundestag Drucksache 17/1712 17. Wahlperiode 11. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter

Mehr

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/13108 16. Wahlperiode 22. 05. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem und Ziel DenFreiwilligenFeuerwehren,denRettungsdienstenundtechnischenHilfsdienstensowiedemKatastrophenschutzstehenimmerwenigerFahrerfür

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden

Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden Deutscher Bundestag Drucksache 17/6251 17. Wahlperiode 22. 06. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden

Mehr

SchädenvondenVerursachernbezahlenzulassen,willdieBundesregierung eineartversicherungsgebühreinführen,dieerstbeikünftigenkrisengreifen

SchädenvondenVerursachernbezahlenzulassen,willdieBundesregierung eineartversicherungsgebühreinführen,dieerstbeikünftigenkrisengreifen Deutscher Bundestag Drucksache 17/1522 17. Wahlperiode 26. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, weiterer Abgeordneter

Mehr

werden. DerEuropäischeRathatam13.September2010einemmodifiziertenRichtlinienentwurfzugestimmt,auchmitUnterstützungderBundesregierung.

werden. DerEuropäischeRathatam13.September2010einemmodifiziertenRichtlinienentwurfzugestimmt,auchmitUnterstützungderBundesregierung. Deutscher Bundestag Drucksache 17/4113 17. Wahlperiode 03. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/7867 16. Wahlperiode 23. 01. 2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 16/7077,

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/4281 17. Wahlperiode 17. 12. 2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD

Mehr

Probleme der Umsatzbesteuerung und des Verbraucherschutzes bei Onlinespielen

Probleme der Umsatzbesteuerung und des Verbraucherschutzes bei Onlinespielen Deutscher Bundestag Drucksache 17/7592 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ingrid Arndt-Brauer, Lothar Binding

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/3618 17. Wahlperiode 03. 11. 2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) zu dem Antrag der

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/1940 16. Wahlperiode 23. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes A. Problem und Ziel DieRichtlinie2003/33/EGdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/13947 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und

Mehr

WährenddieVerjährungsfristimFallevonVergewaltigungundsexuellerNötigung,auchzumSchadenvonErwachsenen,zwanzigJahrebeträgt,verjährtder

WährenddieVerjährungsfristimFallevonVergewaltigungundsexuellerNötigung,auchzumSchadenvonErwachsenen,zwanzigJahrebeträgt,verjährtder Deutscher Bundestag Drucksache 17/3646 17. Wahlperiode 09. 11. 2010 Gesetzentwurf der Abgeordneten Christine Lambrecht, Olaf Scholz, Bärbel Bas, Petra Crone, Dr. Peter Danckert, Sebastian Edathy, Petra

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz) Deutscher Bundestag Drucksache 16/9447 16. Wahlperiode 04. 06. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz) A. Problem

Mehr

Sicherheit, Wirksamkeit und gesundheitlichen Nutzen von Medizinprodukten besser gewährleisten

Sicherheit, Wirksamkeit und gesundheitlichen Nutzen von Medizinprodukten besser gewährleisten Deutscher Bundestag Drucksache 17/8920 17. Wahlperiode 07. 03. 2012 Antrag der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Kerstin Andreae, Katrin Göring-Eckardt,

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/12199 17. Wahlperiode 30. 01. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/11469 Entwurf

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung

Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung Deutscher Bundestag Drucksache 16/13297 16. Wahlperiode 04. 06. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung A. Problem und Ziel DasimOktober2008verabschiedeteFinanzmarktstabilisierungsgesetz

Mehr

Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/7077 16. Wahlperiode 12. 11. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes A. Problem und Ziel DieletztegrößereÄnderungdesSteuerberatungsgesetzeserfolgteimJahre

Mehr

Maßnahmen gegen unseriöses Inkasso zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher

Maßnahmen gegen unseriöses Inkasso zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher Deutscher Bundestag Drucksache 17/12018 17. Wahlperiode 04. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Karin Binder, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter und

Mehr

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung Bundesrat Drucksache 172/10 26.03.10 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung AS - G Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen

Mehr

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/11470, 17/12534

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/11470, 17/12534 Deutscher Bundestag Drucksache 17/12548 17. Wahlperiode 27. 02. 2013 Entschließungsantrag der Abgeordneten Tabea Rößner, Dr. Konstantin von Notz, Jerzy Montag, Claudia Roth (Augsburg), Arfst Wagner (Schleswig),

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Bundesrat Drucksache 308/10 (Beschluss) 09.07.10 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht

Mehr

fristlosenkündigungherbeizuführen.dieserlaubtdenvermieterinnenundvermieternerleichtertekündigungsmöglichkeitenbeiderordentlichenkündigung.

fristlosenkündigungherbeizuführen.dieserlaubtdenvermieterinnenundvermieternerleichtertekündigungsmöglichkeitenbeiderordentlichenkündigung. Deutscher Bundestag Drucksache 17/13098 17. Wahlperiode 17. 04. 2013 Antrag der Abgeordneten Ingrid Hönlinger, Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, Volker Beck (Köln), Britta Haßelmann, Memet Kilic, Jerzy

Mehr

VorgängeundErkenntnissebezüglichderStiftungundderBGRsowiedieunterschiedlichenSichtweisenderFragestellerundderBundesregierungaufdie

VorgängeundErkenntnissebezüglichderStiftungundderBGRsowiedieunterschiedlichenSichtweisenderFragestellerundderBundesregierungaufdie Deutscher Bundestag Drucksache 17/9292 17. Wahlperiode 11. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/10529 16. Wahlperiode 10. 10. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes A. Problem und Ziel DasBundesdatenschutzgesetz

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen Deutscher Bundestag Drucksache 17/6260 17. Wahlperiode 22. 06. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

Mehr

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/12295, 17/13131

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/12295, 17/13131 Deutscher Bundestag Drucksache 17/13248 17. Wahlperiode 23. 04. 2013 Entschließungsantrag der Abgeordneten Harald Koch, Dr. Barbara Höll, Caren Lay, Jens Petermann, Richard Pitterle, Alexander Süßmair,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus Deutscher Bundestag Drucksache 17/6916 17. Wahlperiode 05. 09. 2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) Deutscher Bundestag Drucksache 16/9559 16. Wahlperiode 16. 06. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Mehr

Berufshaftpflichtversicherung für ärztliche und nichtärztliche Gesundheitsberufe

Berufshaftpflichtversicherung für ärztliche und nichtärztliche Gesundheitsberufe Deutscher Bundestag Drucksache 17/4747 17. Wahlperiode 11. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schwartze, Mechthild Rawert, Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter

Mehr

Mietrechtsnovelle nutzen Klimafreundlich und bezahlbar wohnen

Mietrechtsnovelle nutzen Klimafreundlich und bezahlbar wohnen Deutscher Bundestag Drucksache 17/10120 17. Wahlperiode 27. 06. 2012 Antrag der Abgeordneten Daniela Wagner, Ingrid Hönlinger, Bettina Herlitzius, Markus Kurth, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Dr. Valerie

Mehr

Genossenschaftsgründungen erleichtern, Wohnungsgenossenschaften stärken, bewährtes Prüfsystem erhalten

Genossenschaftsgründungen erleichtern, Wohnungsgenossenschaften stärken, bewährtes Prüfsystem erhalten Deutscher Bundestag Drucksache 17/9976 (neu) 17. Wahlperiode 20. 11. 2012 Antrag der Abgeordneten Ingo Egloff, Burkhard Lischka, Sebastian Edathy, Petra Ernstberger, Dr. Edgar Franke, Iris Gleicke, Gabriele

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/13131 17. Wahlperiode 17. 04. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/12295

Mehr

Beschlussempfehlung *

Beschlussempfehlung * Deutscher Bundestag Drucksache 17/13522 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Beschlussempfehlung * des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 17/12603, 17/13036 eines

Mehr

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/5411. der Bundesregierung

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/5411. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 17/5411 17. Wahlperiode 07. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Ingrid Remmers, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter

Mehr

Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes

Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/2969 16. Wahlperiode 17. 10. 2006 Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes

Mehr

Versicherungspflicht der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Versicherungspflicht der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung WPBHV) Vom 18. Dezember 1998 (BGBl. I

Mehr

Bericht und Beschlussempfehlung

Bericht und Beschlussempfehlung SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2799 18. Wahlperiode 15-03-13 Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes

Mehr

e.v.unddieverbraucherzentralenordrhein-westfalene.v.fürdieeinführung eines einheitlichen, staatlich geprüften Ökostromsiegels ausgesprochen.

e.v.unddieverbraucherzentralenordrhein-westfalene.v.fürdieeinführung eines einheitlichen, staatlich geprüften Ökostromsiegels ausgesprochen. Deutscher Bundestag Drucksache 17/8818 17. Wahlperiode 01. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter

Mehr

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/10059, 17/11093

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/10059, 17/11093 Deutscher Bundestag Drucksache 17/11153 17. Wahlperiode 24. 10. 2012 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Birgitt Bender, Priska Hinz

Mehr

Ausbleibende Unterstützung für den Zug der Erinnerung durch die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG

Ausbleibende Unterstützung für den Zug der Erinnerung durch die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG Deutscher Bundestag Drucksache 17/11227 17. Wahlperiode 25. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen Deutscher Bundestag Drucksache 16/10734 16. Wahlperiode 31. 10. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes

Mehr