BETRIEBSBESCHREIBUNG FÜR BOR-BEWERTUNG

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1 Checkliste CL - K 0219 Version 4.0 Seite 1 von 5 BETRIEB (Stampiglie des Betriebes) DATUM DER KONTROLLE UHRZEIT (Beginn - Ende) Unterschrift des Anwesenden des Betriebes über die Dauer der Kontrolle im Falle von Hygienekontrollen in zulassungspflichtigen Betrieben ( 31 LMSVG) FÜR DEN BETRIEB (Vor- und Familienname, Funktion) AUFSICHTSORGAN ANWESENDE PERSONEN ANDERE TEILNEHMER (z.b. weitere Aufsichtsorgane, Amtsarzt) RÄUMLICHKEITEN ANZ. BEMERKUNGEN BETRIEBSBESCHREIBUNG FÜR BOR-BEWERTUNG Anzahl der Mitarbeiter (Personal) im Betrieb 1 = 1-10 Mitarbeiter, 2 = Mitarbeiter, 3 = Mitarbeiter, 4 = über 80 Mitarbeiter Art, Menge und Herstellung erzeugter/vertriebener Ware - Jahresproduktionsmenge, sensible Lebensmittel, Art der Herstellung von 1 (nicht sensibles LM/geringe Menge/verpackt/ geschlossenes System) bis 4 (sensibles LM/große Menge/offen/offenes System) Vertriebswege der Ware 1 = lokal, Filialbelieferung, Bundesland, Abgabe nur im Betrieb 2 = national 3 = EU, 4 = Drittstaaten (nicht in EU) Bewertung bisher beprobter Waren 1=keine Beanstandungen, 2=Beanstandungsquote bis 10 %, 3=Beanstandungsquote bis 15 %, 4= Beanstandungsquote über 15 % Anwendung erst mit ALIAS.NET!!!

2 Checkliste CL - K 0219 Version 4.0 Seite 2 von 5 MODUL 1 - BAULICHE, GERÄTESPEZIFISCHE UND ANLAGENTECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN M 1/1 M 1/2 M 1/3 M 1/4 M 1/5 M 1/6 M 1/7 M 1/9 M 1/10 M 1/11 M 1/12 M 1/13 M 1/14 M 1/15 M 1/16 M 1/17 Baulicher Zustand des Betriebes/der Betriebsstätte. Böden, Wände, Decken und Deckenkonstruktionen sind in einwandfreiem Zustand, leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren. Fenster, Türen und andere Öffnungen sind so gebaut, dass Schmutzansammlungen vermieden werden. Insektengitter sind erforderlichenfalls vorhanden. Für angemessene natürliche und/oder künstliche Beleuchtung und Belüftung ist gesorgt. Arbeitsflächen und andere Oberflächen sind leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren. Handwaschgelegenheiten sind in ausreichender Anzahl (an geeigneten Standorten) vorhanden. Geeignete Vorrichtungen zum Reinigen und Desinfizieren von Arbeitsgeräten, Ausrüstungen und Geschirren (inkl. Anlagen und Anlagenteilen) sind erforderlichenfalls vorhanden. Verwendete Gebrauchsgegenstände, Anlagen, Geräte und Maschinen sind frei von Schäden, leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren. Öffnungen für die Entnahme von unverpackten Lebensmitteln in SB sind so konzipiert und gebaut, dass Kontaminationen vermieden werden. Vorrichtungen für eine angemessene persönliche Hygiene stehen zur Verfügung (Personaltoiletten, Umkleide- und Waschräume) und sind instand gehalten Bäckereien, Sparten: landwirtschaftlicher Erzeuger von Backwaren. Kühl- und Tiefkühleinrichtungen sind in einwandfreiem Zustand, leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren. Trockenlagerräume, sonstige Lagerräume/Lagerungsorte, Reiferäume, Gär- und Räucherkammern bzw. -schränke sind in einwandfreiem Zustand, leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren. Ausreichende Lagerräume/-bereiche sind vorhanden. Ausstattung, Zustand und Kennzeichnung von Transportbehältern und -fahrzeugen. Im Freien liegende Manipulations- und Lagerbereiche und Anlagen sind so angelegt, gebaut und konzipiert, dass Schutz vor Kontamination gewährleistet ist. Geeignete Abfalllagerräume/-bereiche sind vorhanden. In ALIAS einzugebende Bewertung für das Modul 1 (bauliche, gerätespezifische und anlagentechnische Voraussetzungen) MODUL 2 - WARENZUSTAND UND UMGANG MIT WAREN

3 Checkliste CL - K 0219 Version 4.0 Seite 3 von 5 M 2/1 M 2/2 M 2/3 M 2/4 M 2/5 M 2/6 M 2/8 M 2/9 M 2/10 M 2/11 M 2/13 M 2/14 M 2/15 Lebensmittel werden bei Lagerung, Be- und Verarbeitung vor Kontaminationen geschützt. Lebensmittel werden nach den Kriterien "REIN und "UNREIN bzw. nach Warengruppen getrennt gelagert. Lebensmittel werden nach den Kriterien "REIN" und "UNREIN" bzw. nach Warengruppen getrennt be- und verarbeitet. Umgang mit sensiblen Lebensmitteln und Speisen. Lagertemperaturen werden eingehalten. Lagertemperatur von tiefgefrorenen Lebensmitteln wird eingehalten. Alarmierungssysteme bei Temperaturabweichungen sind vorhanden. Hygienisch einwandfreie Lagerung, Beschaffenheit und Manipulation von Abdeckungen, Verpackungsmaterialien und Umhüllungen. Kennzeichnung der Rohstoffe, Zutaten und Produkte (z.b. LMKV, Identitätskennzeichnung, gga, gu, BIO) und optische Kontrolle der Beschaffenheit. Trennung von konventioneller und Bioware; Produktion, Sortierung, Lagerung, Verpackung. Umgang mit gesundheitsgefährdenden und/oder ungenießbaren Stoffen (z.b. Reinigungsmittel). Keine Anwesenheit von Tieren bzw. Topfpflanzen in Bereichen, in denen Lebensmittel beund/oder verarbeitet oder gelagert werden. Lebensmittelabfälle und andere Abfälle werden in verschließbaren Behältern gesammelt. In ALIAS einzugebende Bewertung für das Modul 2 (Warenzustand und Umgang mit Waren) MODUL 3 - UMSETZUNG HYGIENE UND SCHULUNG M 3/1 M 3/2 M 3/3 M 3/4 M 3/5 M 3/6 M 3/7 Optische Beurteilung der Qualität der Reinigung in Räumen und Bereichen sowie von Oberflächen. Optische Beurteilung der Qualität der Reinigung von Gebrauchsgegenständen, Anlagen und Maschinen. Optische Beurteilung der Qualität der Reinigung von Transportbehältern und -fahrzeugen. Optischer Zustand und Lagerung von Reinigungsutensilien, Putz- und Desinfektionsmitteln. Optische Beurteilung der Qualität der Schädlingsbekämpfung in Räumen, in welchen Lebensmittel be- und/oder verarbeitet oder gelagert werden. Personalhygiene ist entsprechend (Arbeitskleidung, Kopfbedeckung, kein Tragen von Schmuck, keine Hautausschläge und offenen Wunden ). Optische Beurteilung der Qualität der Reinigung von Personalräumen (Personaltoiletten, Umkleide- und Waschräume) und Bereitstellung sauberer Arbeitskleidung.

4 Checkliste CL - K 0219 Version 4.0 Seite 4 von Bäckereien, Sparten: landwirtschaftlicher Erzeuger von Backwaren. M 3/8 M 3/80 Überprüfung der Wirksamkeit der Schulung. Personalhygiene ist entsprechend. In ALIAS einzugebende Bewertung für das Modul 3 (Umsetzung Hygiene und Schulung) MODUL 4 - DOKUMENTENPRÜFUNG M 4/1 M 4/2 M 4/3 M 4/4 M 4/5 M 4/7 M 4/8 M 4/9 M 4/11 M 4/12 M 4/13 M 4/14 M 4/15 M 4/16 M 4/17 Schwerwiegende Mängel im M 3/1-5 - Die Durchführung von Reinigung, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung ist zu dokumentieren. Schädlingsmonitoring, Reinigungs- und Desinfektionsplan ist vorhanden. Dokumentationen zur Wareneingangskontrolle werden geführt. Dokumentationen über maßgebliche Temperaturen werden geführt. Dokumentationen über Planung und Durchführung von Schädlingsmonitoring, Reinigung und Desinfektion werden geführt. Dokumentation über Personal- und Hygieneschulungen, (Abweichungs-) Dokumentationen über Wareneingang und maßgebliche Temperaturen liegen auf. Dokumentationen über die Entsorgung von tierischen Abfällen werden geführt und aufbewahrt. Gutachten und Befunde des verwendeten Trinkwassers gemäß TrinkwasserVO sind vorhanden. Verfahren für die Umsetzung der Rückverfolgbarkeit sind vorhanden (auch von privat produzierten und mitgebrachten Lebensmitteln). Verfahren gem. Art. 19 VO (EG) 178/2002 sind vorhanden - Rückholung vom Markt, Information der Behörde. Rückverfolgbarkeit GVO Rückverfolgbarkeit Kontaktmaterialien - Überprüfung der Konformität bzw. Lebensmitteleignung von FCM (ausgenommen Maschinen, Anlagen und Ausrüstungsgegenstände) Gefahren, die zu vermeiden, auszuschalten oder auf ein akzeptables Maß zu reduzieren sind, wurden ermittelt (Gefahrenanalyse). Die kritischen Punkte (CCPs) der Prozessstufen wurden ermittelt. Grenzwerte für die kritischen Punkte (CCPs) wurden festgelegt.

5 Checkliste CL - K 0219 Version 4.0 Seite 5 von 5 Effiziente Überprüfungsverfahren für die kritischen Punkte (CCPs) der Prozessstufen wurden festgelegt und durchgeführt. M 4/18 Korrekturmaßnahmen wurden festgelegt. M 4/19 Regelmäßig durchzuführende Verifizierungsverfahren wurden festgelegt. M 4/20 Dokumentationen gemäß den Checkpunkten M 4/15-4/20 sind vorhanden. M 4/21 Dokumentationen über die Durchführung von Personal- und Hygieneschulung werden geführt. M 4/22 Erzeugung und Verarbeitung von biologischen Lebensmitteln - Meldung beim LH und gültiger M 4/23 Kontrollvertrag mit einer akkreditierten Kontrollstelle für die entsprechenden Bereiche sind vorhanden. Dokumentation betreffend Anforderungen an Zutaten ist vorhanden und wird eingehalten. M 4/25 Dokumentation betreffend Anforderungen an Rohstoffe ist vorhanden und wird eingehalten. M 4/26 Mängel im Modul 1 - Dokumentationen über den periodisch notwendigen Hygienecheck laut Leitlinien sind vorhanden. M 4/ Bäckereien, Sparten: landwirtschaftlicher Erzeuger von Backwaren, landwirtschaftlicher Erzeuger von Back- und Konditorwaren. M 4/81 Dokumentationen über Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten sowie erforderlichenfalls notwendige Nachweise über Schulungen für diesen Bereich sind vorhanden. In ALIAS einzugebende Bewertung für das Modul 4 (Dokumentenprüfung)

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