Memorandum of Understanding - Gefahrgutrechtliche Vorgaben für RoRo-Schiffe auf der Ostsee 11. Pfälzer GefahrGutTag
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- Siegfried Feld
- vor 7 Jahren
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1 Memorandum of Understanding - Gefahrgutrechtliche Vorgaben für RoRo-Schiffe auf der Ostsee 11. Pfälzer GefahrGutTag IHK Ludwigshafen Dr. Marion Schär
2 Agenda 01 Was ist das MoU? 02 Besonderheiten des MoU 03 Welche Vorgaben macht das MoU? 04 Probleme mit dem MoU l 2
3 Was ist das MoU? Bekanntmachung des Memorandum of Understanding für die Beförderung verpackter gefährlicher Güter mit Ro/Ro-Schiffen in der Ostsee VkBl. 23/2014 Nr. 200 S. 810 Veröffentlicht am Geltend ab Gilt für Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen und Schweden wird als Ausnahme gemäß IMDG-Code fortgeführt (*) (*) IMDG-Code: Ausnahmen, Genehmigungen und Bescheinigungen l 3
4 Besonderheiten des MoU? Normalerweise: Seetransport nach Vorgaben des IMDG-Codes bzw. SOLAS-Vorschriften MoU: Beförderung gefährlicher Güter, die nach ADR/ RID gekennzeichnet und verpackt sind, auf Ro/Ro-Schiffen in der Ostsee einschließlich des Bottnischen und des Finnischen Meerbusens und der Gewässer mit Zugang zur Ostsee = Multilaterales Übereinkommen Ro/Ro-Schiffe, die gemäß des MoU befördern, dürfen gleichzeitig Güterbeförderungseinheiten als auch Stückgüter befördern, die den Vorschriften des ADR/RID als auch des IMDG-Codes unterliegen ( 3 MoU) l 4
5 Welche Vorgaben macht das MoU? Plakatierung und Kennzeichnung von Güterbeförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern müssen gemäß den Vorschriften des ADR/ RID oder des IMDG-Codes erfolgen Güterbeförderungseinheiten mit Meeresschadstoffen müssen mit dem Kennzeichen für Meeresschadstoffe gemäß IMDG-Code versehen sein, wenn sie nicht gemäß ADR/RID gekennzeichnet sind (*) ADR/RID: Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe l 5
6 Welche Vorgaben macht das MoU? Muss für Güterbeförderungseinheiten: Falls nach ADR 3.4 und/ oder 3.5 Versender muss dem Schiffsführer Information über beförderte Güter bereitstellen ( Gefährliche Güter der Klasse(n) in begrenzten und/ oder freigestellten Mengen ) Falls nach ADR Versender muss Schiffsführer mitteilen, dass diese Regeln angewendet werden Falls nach ADR ab Abfertigung in Hafenanlage müssen orangefarbene Tafeln aufgemacht werden! l 6
7 Probleme mit dem MoU Unklar: Falls nach ADR 3.4 und/ oder 3.5 Versender muss dem Schiffsführer Information über beförderte Güter bereitstellen ( Gefährliche Güter der Klasse(n) in begrenzten und/ oder freigestellten Mengen ) Falls nach ADR Versender muss Schiffsführer mitteilen, dass diese Regeln angewendet werden Falls nach ADR ab Abfertigung in Hafenanlage müssen orangefarbene Tafeln aufgemacht werden! l 7
8 Probleme mit dem MoU Unklar: Falls nach ADR 3.4 und/ oder 3.5 Versender muss dem Schiffsführer Information über beförderte Güter bereitstellen ( Gefährliche Güter der Klasse(n) in begrenzten und/ oder freigestellten Mengen ) Falls nach ADR Versender muss Schiffsführer mitteilen, dass diese Regeln angewendet werden Falls nach ADR ab Abfertigung in Hafenanlage müssen orangefarbene Tafeln aufgemacht werden! l 8
9 Probleme mit dem MoU Unklar: Falls nach ADR 3.4 und/ oder 3.5 Versender muss dem Schiffsführer Information über beförderte Güter bereitstellen ( Gefährliche Güter der Klasse(n) in begrenzten und/ oder freigestellten Mengen ) Falls nach ADR Versender muss Schiffsführer mitteilen, dass diese Regeln angewendet werden Falls nach ADR ab Abfertigung in Hafenanlage müssen orangefarbene Tafeln aufgemacht werden! l 9
10 Probleme mit dem MoU Unklar: Falls nach ADR 3.4 und/ oder 3.5 Versender muss dem Schiffsführer Information über beförderte Güter bereitstellen ( Gefährliche Güter der Klasse(n) in begrenzten und/ oder freigestellten Mengen ) Falls nach ADR Versender muss Schiffsführer mitteilen, dass diese Regeln angewendet werden Falls nach ADR ab Abfertigung in Hafenanlage müssen orangefarbene Tafeln aufgemacht werden! l 10
11 Probleme mit dem MoU Fazit: Der Aufwand ist nicht reduziert, egal ob nach MoU oder nach IMDG- Code befördert wird! Unklar ist auch die unterschiedliche Bewertung durch die Kontrollorgane Aufgrund der vielen Unklarheiten ( und der daraus erwachsenden Bußgeld-Möglichkeiten..) werden wir das MoU nicht mehr anwenden! l 11
12 Probleme mit dem MoU Fazit: l 12
13 Probleme mit dem MoU l 13
14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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