Tutorium zur Klausurvorbereitung

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1 Tutorium zur Klausurvorbereitung Flächenberechnung, Kostenschätzung und Honorar Friderike Faust Fachgebiet Planungs- und Bauökonomie/Immobilienökonomie VL Bachelor SS 2016

2 1. Flächenberechnung GRZ und GFZ

3 Aufgabe Ermitteln Sie, in welchem Maß der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ) nach Baunutzungsverordnung eine Bebauung wie im Fallbeispiel zulässig wäre, indem Sie eine prüffähige Aufstellung machen! GRZ 19 BauNVO GFZ 20 BauNVO prüffähig ermitteln

4 Ermittlungsgrundlage GRZ/GFZ BauNVO (1990) Baunutzungsverordnung (Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke)

5 BauNVO (Gliederung) 1. Abschnitt Art der baulichen Nutzung Abschnitt Maß der baulichen Nutzung 16 Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung 17 Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung 18 Höhe baulicher Anlagen 19 Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche 20 Vollgeschosse, Geschossflächenzahl, Geschossfläche 21 Baumassenzahl, Baumasse 21a Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen 3. Abschnitt Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche Abschnitt (weggefallen) ( 24) 5. Abschnitt Überleitungs- und Schlussvorschriften 25-27

6 GRZ 19 BauNVO

7 BauNVO 19 Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche (1) Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des Absatzes 3 zulässig sind. (2) Zulässige Grundfläche ist der nach Absatz 1 errechnete Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. (3) [...] (4) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von 1. Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, 2. Nebenanlagen im Sinne des 14 [Anmerkung: Anm.: Kleintierhaltung und Versorgungsanschlussbauwerke], 3. baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, mitzurechnen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden. [...]

8 GFZ 20 BauNVO

9 BauNVO 20 Vollgeschosse, Geschossflächenzahl, Geschossfläche (1) Als Vollgeschosse gelten Geschosse, die nach landesrechtlichen Vorschriften Vollgeschosse sind oder auf ihre Zahl angerechnet werden. (2) Die Geschossflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des 19 Abs. 3 zulässig sind. (3) Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. [...] (4) Bei der Ermittlung der Geschossfläche bleiben Nebenanlagen im Sinne des 14 [Anmerkung: Anm.: Kleintierhaltung und Versorgungsanschlussbauwerke], Balkone, Loggien, Terrassen sowie bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen (seitlicher Grenzabstand und sonstige Abstandsflächen) zulässig sind oder zugelassen werden können, unberücksichtigt.

10 BauO Bln 2 Begriffe (11) Vollgeschosse sind Geschosse, deren Oberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber den Außenwänden zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) und Geschosse im Dachraum sind nur dann Vollgeschosse, wenn sie die lichte Höhe gemäß Satz 1 über mindestens zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses haben.

11 prüffähig ermitteln

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13 Aufgabe Ermitteln Sie, in welchem Maß der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ) nach Baunutzungsverordnung eine Bebauung wie im Fallbeispiel zulässig wäre, indem Sie eine prüffähige Aufstellung machen! GRZ 19 BauNVO GFZ 20 BauNVO prüffähig ermitteln

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15 Lösung Maß Länge [m] Breite [m] Fläche [m²] Grundstücksfläche 800m² Grundfläche bauliche Anlage m² Grundflächenzahl GRZ 0,1 Maß Länge [m] Breite [m] Fläche [m²] Grundstücksfläche 800m² Grundfläche Vollgeschosse m² Obergeschoss kein Vollgeschoss nach 2 BauO Bln, da Grundfläche kleiner als 2/3 der Grundfläche des Regelgeschosses) Geschossflächenzahl GFZ 0,1

16 2. Flächenberechnung BGF nach DIN 277

17 Aufgabe Ermitteln Sie die Brutto-Grundfläche und den Brutto-Rauminhalt (Bereiche a, b, c) gemäß DIN 277, indem Sie eine prüffähige Aufstellung machen! BGF nach DIN 277 Bereiche a, b, c BRI nach DIN 277 prüffähig ermitteln

18 Ermittlungsgrundlage BGF/BRI Klausur und Vorlesung: DIN 277-1: Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau - Teil 1 : Begriffe, Ermittlungsgrundlagen Aktuell gilt: DIN 277-1: Ersatz für DIN 277-1: und DIN 277-2: mit tubit-account (VPN)

19 DIN 277-1: (Gliederung) 1 Anwendungsbereich 2 Normative Verweisungen 3 Begriffe 3.1 Brutto-Grundfläche (BGF) 3.2 Brutto-Rauminhalt (BRI) 4 Ermittlungsgrundlagen 4.1 Allgemeines 4.2 Ermittlung von Grundflächen 4.3 Ermittlung von Rauminhalten

20 BGF nach DIN 277

21 DIN 277-1: (Auszug) 3. Begriffe Für die Anwendung dieser Norm gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Brutto-Grundfläche (BGF) Summe der Grundflächen aller Grundrisseben eines Bauwerks mit Nutzungen nach DIN277-2: Tabelle 1, Nr. 1 bis Nr. 9, und deren konstruktive Umschließungen. Nicht zur Brutto-Grundfläche gehören Flächen, die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen, z. B. nicht nutzbare Dachflächen, fest installierte Dachleitern und -stege, Wartungsstege in abgehängten Decken. Die Brutto-Grundfläche gliedert sich in Netto-Grundfläche und Konstruktions-Grundfläche.

22 Flächen für Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen, u. a. nicht nutzbare Dachflächen Nutzfläche (NF) Netto-Grundfläche (NGF) Technische Funktionsfläche (TF) Brutto-Grundfläche (BGF) Konstruktionsgrundfläche (KGF) Verkehrsfläche (VF) Abbildung: Mauerwerksbau mit äußerer Verkleidung aus Werksteinplatten Winkler, W.; Fröhlich, P. J. (1998) Hochbauten - Flächen - Rauminhalte, Braunschweig/Wiesbaden, 114.

23 Bereiche a, b, c

24 DIN 277-1: (Auszug) 4 Ermittlungsgrundlagen 4.1 Allgemeines [...] Grundflächen und Rauminhalte sind nach ihrer Zugehörigkeit zu folgenden Bereichen getrennt zu ermitteln: Bereich a: überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen [z.b. Innenräume] Bereich b: überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen [z.b. Balkone übereinander, Durchfahrten] Bereich c: nicht überdeckt [z.b. oberster Balkon, Dachterrassen] Sie sind ferner getrennt nach Grundrissebenen (z.b. Geschosse) und getrennt nach unterschiedlichen Höhen zu ermitteln.

25 Abbildung: Bauwerk mit Grundflächen nach Bereichen a,b,c Winkler, W.; Fröhlich, P. J. (1998) Hochbauten - Flächen - Rauminhalte, Braunschweig/Wiesbaden, 141.

26 prüffähig ermitteln

27 DIN 277-1: (Auszug) 4 Ermittlungsgrundlagen 4.1 Allgemeines [...] Grundflächen und Rauminhalte sind nach ihrer Zugehörigkeit zu folgenden Bereichen getrennt zu ermitteln: Bereich a: überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen [z.b. Innenräume] Bereich b: überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen [z.b. Balkone übereinander, Durchfahrten] Bereich c: nicht überdeckt [z.b. oberster Balkon, Dachterrassen] Sie sind ferner getrennt nach Grundrissebenen (z.b. Geschosse) und getrennt nach unterschiedlichen Höhen zu ermitteln.

28

29 BRI nach DIN 277

30 DIN 277-1: (Auszug) 3 Begriffe 3.2 Brutto-Rauminhalt (BRI) Summe der Rauminhalte des Bauwerks über Brutto-Grundflächen Der Brutto-Rauminhalt wird von den äußeren Begrenzungsflächen der konstruktiven Bauwerkssohle, der Außenwände und der Dächer einschließlich Dachgauben und Dachoberlichtern umschlossen. Nicht zum Brutto-Rauminhalt gehören die Rauminhalte von: Tief- und Flachgründungen, Lichtschächten, Außentreppen, Außenrampen, Eingangsüberdachungen, Dachüberständen soweit sie nicht Überdeckungen für Bereiche nach darstellen, Auskragende Sonnenschutzanlagen, Über den Dachbelag aufgehenden Schornsteinköpfen Lüftungsrohren und -schächten.

31 DIN 277-1: (Auszug) 4.3 Ermittlung der Rauminhalte: Der Bruttorauminhalt ist aus den nach ermittelten Bruttogrundflächen und den dazugehörigen Höhen zu ermitteln. Als Höhen für die Ermittlung der Rauminhalte gelten die vertikalen Abstände zwischen den Deckenbelagsoberkanten der jeweiligen Grundrissebene bzw. bei Dächern die Dachbelagsoberkanten. Für die Höhen des Bereiches c sind die Oberkanten begrenzender Bauteile, z.b. Brüstungen, Attiken, Geländer, maßgebend. Bei untersten Geschossen gilt als Höhe der Abstand von der Unterkante der konstruktiven Bauwerkssohle bis zur Deckenbelagsoberkante der darüber liegenden Grundrissebene. Bei Bauwerken oder Bauwerksteilen, die von nicht vertikalen und/oder nicht waagerechten Flächen begrenzt werden, ist der Rauminhalt nach entsprechenden geometrischen Formeln zu ermitteln.

32 Aufgabe Ermitteln Sie die Brutto-Grundfläche und den Brutto-Rauminhalt (Bereiche a, b, c) gemäß DIN 277, indem Sie eine prüffähige Aufstellung machen! BGF nach DIN 277 Bereiche a, b, c BRI nach DIN 277 prüffähig ermitteln

33

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35 Lösung Bereich Etage Länge [m] Breite [m] Höhe [ m] BGF [m²] BRI [m²] a EG 4,5 5,5 4,5 a OG 5 0, ,5 3,5 6, m² m² 94, ,5 307 m³ m³ Summe Bereich a 111m² 400m³ b c OG 5 8 0, Summe Bereich c 40m² 36m³ Gesamt 151m² 436m³

36 3. Kostenschätzung nach DIN 276

37 Aufgabe Erstellen Sie eine Kostenschätzung für das Bauvorhaben aus dem Fallbeispiel! Die Kostenkennwerte schätzen Sie bitte gemäß Ihrem Sachverstand ab. Für die Rahmenbedingungen, die aus der Skizze nicht hervorgehen, verwenden Sie ebenfalls eigene Annahmen, die Sie dokumentieren. (Die Minimalanforderungen der HOAI/DIN 276 an eine Kostenschätzung sind hinsichtlich der Durcharbeitungstiefe für diese Aufgabe gefordert, eine genauere Durcharbeitung ist nicht gewünscht) Achten sie auf formale und inhaltliche Vollständigkeit! Kostenschätzung als Grundleistung Kostenschätzung nach DIN 276 Kostenkennwerte nach DIN 277-3

38 Kostenschätzung als Grundleistung

39 Ermittlungsgrundlage HOAI 2013 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

40 HOAI Anlage 10 (zu 34 Absatz 4/Auszug) Grundleistungen LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten b) Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte c) Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts d) Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche) e) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen f) Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit g) Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen h) Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs i) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

41 Kostenschätzung nach DIN 276

42 Ermittlungsgrundlage DIN 276-1: Kosten im Bauwesen Teil 1: Hochbau mit tubit-account (VPN)

43 DIN 276-1: (Gliederung) 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe 3 Grundsätze der Kostenplanung 3.1 Allgemeines 3.2 Kostenvorgabe 3.3 Kostenermittlung 3.4 Stufen der Kostenermittlung 3.5 Kostenkontrolle und Kostensteuerung 4 Kostengliederung 4.1 Aufbau der Kostengliederung 4.2 Ausführungsorientierte Gliederung der Kosten 4.3 Darstellung der Kostengliederung

44 DIN 276-1: (Auszug) 2 Begriffe [...] 2.4 Kostenermittlung Vorausberechnung der entstehenden Kosten bzw. Feststellung der tatsächlich entstandenen Kosten Entsprechend dem Planungsfortschritt werden die folgenden Stufen der Kostenermittlung unterschieden: Kostenrahmen Ermittlung der Kosten auf der Grundlage der Bedarfsplanung Kostenschätzung Ermittlung der Kosten auf der Grundlage der Vorplanung Kostenberechnung Ermittlung der Kosten auf der Grundlage der Entwurfsplanung Kostenanschlag Ermittlung der Kosten auf der Grundlage der Ausführungsvorbereitung Kostenfeststellung Ermittlung der endgültigen Kosten

45 DIN 276-1: (Auszug) Kostenschätzung Die Kostenschätzung dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Vorplanung. In der Kostenschätzung werden insbesondere folgende Informationen zugrunde gelegt: Ergebnisse der Vorplanung, insbesondere Planungsunterlagen, zeichnerische Darstellungen; Berechnung der Mengen von Bezugseinheiten der Kostengruppen, nach DIN 277; erläuternde Angaben zu den planerischen Zusammenhängen, Vorgängen und Bedingungen; Angaben zum Baugrundstück und zur Erschließung. In der Kostenschätzung müssen die Gesamtkosten nach Kostengruppen mindestens bis zur 1. Ebene der Kostengliederung ermittelt werden.

46 Kostenkennwerte nach DIN 277

47 Ermittlungsgrundlage DIN 277-3: Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau Teil 3: Mengen und Bezugseinheit mit tubit-account (VPN)

48 DIN 277-3: (Auszug) Tabelle 1 Mengen und Bezugseinheiten KG- Nr Kostengruppe nach DIN 276 Mengeneinheit Mengenbenennung Mengenermittlung 100 Grundstück m² Grundstücksfläche Nach Grundbuch oder Vermessung 200 Herrichten und Erschließen m² Grundstücksfläche Nach Grundbuch oder Vermessung 300 Bauwerk Baukonstruktionen m² Brutto-Grundfläche Nach DIN Bauwerk Technische Anlagen m² Brutto-Grundfläche Nach DIN Außenanlagen m² Außenanlagenfläche Der für Außenanlagen vorgesehene Teil der Grundstücksfläche 600 Ausstattung und Kunstwerke m² Brutto-Grundfläche Nach DIN Baunebenkosten m² Brutto-Grundfläche Nach DIN 277-1

49 Aufgabe Erstellen Sie eine Kostenschätzung für das Bauvorhaben aus dem Fallbeispiel! Die Kostenkennwerte schätzen Sie bitte gemäß Ihrem Sachverstand ab. Für die Rahmenbedingungen, die aus der Skizze nicht hervorgehen, verwenden Sie ebenfalls eigene Annahmen, die Sie dokumentieren. (Die Minimalanforderungen der HOAI/DIN 276 an eine Kostenschätzung sind hinsichtlich der Durcharbeitungstiefe für diese Aufgabe gefordert, eine genauere Durcharbeitung ist nicht gewünscht) Achten sie auf formale und inhaltliche Vollständigkeit!

50 DIN 276-1: (Auszug) Kostenschätzung Die Kostenschätzung dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Vorplanung. In der Kostenschätzung werden insbesondere folgende Informationen zugrunde gelegt: Ergebnisse der Vorplanung, insbesondere Planungsunterlagen, zeichnerische Darstellungen; Berechnung der Mengen von Bezugseinheiten der Kostengruppen, nach DIN 277; erläuternde Angaben zu den planerischen Zusammenhängen, Vorgängen und Bedingungen; Angaben zum Baugrundstück und zur Erschließung. In der Kostenschätzung müssen die Gesamtkosten nach Kostengruppen mindestens bis zur 1. Ebene der Kostengliederung ermittelt werden. Ergebnisse der Vorplanung, insbesondere Planungsunterlagen, zeichnerische Darstellungen Berechnung der Mengen von Bezugseinheiten der Kostengruppen, nach DIN 277 erläuternde Angaben zu den planerischen Zusammenhängen, Vorgängen und Bedingungen Angaben zum Baugrundstück und zur Erschließung Kostengruppen mindestens bis zur 1. Ebene

51 Ergebnisse der Vorplanung, insbesondere Planungsunterlagen, zeichnerische Darstellungen Angaben zum Baugrundstück und zur Erschließung

52 Lösung Berechnung der Mengen von Bezugseinheiten der Kostengruppen, nach DIN 277 erläuternde Angaben zu den planerischen Zusammenhängen, Vorgängen und Bedingungen Kostengruppen mindestens bis zur 1. Ebene Kostenschätzung nach DIN 276 für das Projekt Einfamilienhaus in Berlin Bauherren: Familie Ibrahimovic Vorentwurfsstand: Preisstand: 2. Quartal 2016 Grundstückspreis und Bauwerkskosten inkl. Mehrwertsteuer BGFa = 111 m² Qualitätsangabe: Einfamilienhaus in einfacher Qualität EUR/m² BGFa, technische Anlagen 300 /m² inkl. MwSt. Konstruktion: konventionell: StB Streifenfundamente und Bodenplatte, Mauerwerkswände, StB Decken, Holzdach Summe als Brutto-Angabe KG 100 Grundstück Grundstück 800 m² 100 /m² KG 200 Herrichten und Erschließen Grundstück ist voll erschlossen und baureif - KG 300 Bauwerk Baukonstruktionen 111 m² /m² KG 400 Bauwerk Technische Anlagen 111m² 300 /m² KG 500 Außenanlagen ( ,19) MwSt KG 600 Ausstattung und Kunstwerke Ausstattung und Kunstwerke - KG 700 Baunebenkosten Baunebenkosten (ca. 20% von Bauwerkskosten) Summe

53 4. Honorar

54 Aufgabe Berechnen Sie das Honorar nach Mindestsatz für Architektengrundleistungen nach HOAI anhand der Kostenschätzung aus dem Fallbeispiel! Honorarzone Anrechenbare Kosten Honorar

55 Honorarzone

56 Ermittlungsgrundlage HOAI 2013 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

57 HOAI Anlage 10.2 Objektliste (Auszug) Objektliste Gebäude Honorarzone I II III IV V Wohnen Einfache Behelfsbauten für vorübergehende Nutzung Einfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen Sanitär- und Kücheneinrichtungen Einfamilienhäuser, Wohnhäuser oder Hausgruppen in verdichteter Bauweise Wohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Jugendherbergen, -freizeitzentren, -stätten

58 Anrechenbare Kosten

59 HOAI 33 Besondere Grundlagen des Honorars (1) Für Grundleistungen bei Gebäuden und Innenräumen sind die Kosten der Baukonstruktion anrechenbar. KG 300 (Baukonstruktion) (2) Für Grundleistungen bei Gebäuden und Innenräumen sind auch die Kosten für Technische Anlagen, die der Auftragnehmer nicht fachlich plant oder deren Ausführung er nicht fachlich überwacht, 1. vollständig anrechenbar bis zu einem Betrag von 25 Prozent der sonstigen anrechenbaren Kosten und 2. zur Hälfte anrechenbar mit dem Betrag, der 25 Prozent der sonstigen anrechenbaren Kosten übersteigt. (3) Nicht anrechenbar sind insbesondere die Kosten für das Herrichten, für die nichtöffentliche Erschließung sowie für Leistungen zur Ausstattung und zu Kunstwerken, soweit der Auftragnehmer die Leistungen weder plant noch bei der Beschaffung mitwirkt oder ihre Ausführung oder ihren Einbau fachlich überwacht. KG 400 (techn. Anlagen) bis max. 25% KG 300 sonst 25% KG Hälfte (KG % KG 300)

60 Honorar

61 HOAI 35 Honorare für Grundleistungen bei Gebäuden und Innenräumen Anrechenbare Kosten Honorar- Zone I sehr geringe Anf. Honorar- Zone II geringe Anf. Honorar- Zone III durchschnit tliche Anf. Honorar- Zone IV hohe Anf. Honorar- Zone V von bis von bis von bis von bis von bis sehr hohe Anf

62 Aufgabe Berechnen Sie das Honorar nach Mindestsatz für Architektengrundleistungen nach HOAI anhand der Kostenschätzung aus dem Fallbeispiel! Honorarzone Anrechenbare Kosten Honorar

63

64 HOAI Anlage 10.2 Objektliste (Auszug) Objektliste Gebäude Honorarzone I II III IV V Wohnen Einfache Behelfsbauten für vorübergehende Nutzung Einfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen Sanitär- und Kücheneinrichtungen Einfamilienhäuser, Wohnhäuser oder Hausgruppen in verdichteter Bauweise Wohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Jugendherbergen, -freizeitzentren, -stätten

65 HOAI 33 Besondere Grundlagen des Honorars (1) Für Grundleistungen bei Gebäuden und Innenräumen sind die Kosten der Baukonstruktion anrechenbar. KG 300 (Baukonstruktion) (2) Für Grundleistungen bei Gebäuden und Innenräumen sind auch die Kosten für Technische Anlagen, die der Auftragnehmer nicht fachlich plant oder deren Ausführung er nicht fachlich überwacht, 1. vollständig anrechenbar bis zu einem Betrag von 25 Prozent der sonstigen anrechenbaren Kosten und 2. zur Hälfte anrechenbar mit dem Betrag, der 25 Prozent der sonstigen anrechenbaren Kosten übersteigt. (3) Nicht anrechenbar sind insbesondere die Kosten für das Herrichten, für die nichtöffentliche Erschließung sowie für Leistungen zur Ausstattung und zu Kunstwerken, soweit der Auftragnehmer die Leistungen weder plant noch bei der Beschaffung mitwirkt oder ihre Ausführung oder ihren Einbau fachlich überwacht. KG 400 (techn. Anlagen) bis max. 25% KG 300 sonst 25% KG Hälfte (KG % KG 300)

66 Lösung KG 100 Grundstück KG 200 Herrichten und Erschließen - KG 300 Bauwerk Baukonstruktionen KG 400 Bauwerk Technische Anlagen KG 500 Außenanlagen KG 600 Ausstattung und Kunstwerke - KG 700 Baunebenkosten KG 400 (= ) > 25% KG 300 (= ) Summe Honorarzone III Anrechenbare Kosten: KG 300 = % KG 300 = (KG % KG 300)/2 = ( )/2 = 5550 /2 = = = brutto netto: % / 119% =

67 HOAI 35 Honorare für Grundleistungen bei Gebäuden und Innenräumen Anrechenbare Kosten Honorar- Zone I sehr geringe Anf. Honorar- Zone II geringe Anf. Honorar- Zone III durchschnit tliche Anf. Honorar- Zone IV hohe Anf. Honorar- Zone V von bis von bis von bis von bis von bis sehr hohe Anf

68 Lösung (2) Honorarzone III Anrechenbare Kosten: = Honorar linear interpolieren: x = [( ) /( )] ( ) = ,131 ( ) = =

69 Fragen

70 Vielen Dank und viel Erfolg!

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