Tuberkulose-Update. AÄ-FB, Bernhard Benka

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1 Tuberkulose-Update AÄ-FB, Bernhard Benka

2 Epidemiologie Novelle TB-Gesetz LL für Umgebungsuntersuchungen Reihenuntersuchungen TB-Meldeformular

3 Fallzahlen 2015 Kalenderjahr im Vergleich zu 2014 n p 2015 % n p 2014 % p 2015 % - p 2014 % 95% KI Fälle gesamt Fälle nach Geburtsland Österreich , ; 1.1 EU27/EEA/CH* 91 15, , ,2; 3,3 WHO-Europa (andere)** 88 15, , ,7; 0,0 Außerhalb WHO Region Europa , ; 12.9 * EU27/EEA/CH exklusive Österreich; ** WHO-Region Europa exklusive EU27/EEA/CH und Österreich; *** Außerhalb WHO Region Europa - inkludiert die WHO Regionen Afrika, Amerika, Östliches Mittelmeer, Südostasien und West-Pazifik, sowie Länder ohne WHO-Mitgliedschaft Quelle: Referenzzentrale für TB/AGES

4 TB-Fälle nach WHO Region des Geburtslandes Quelle: Referenzzentrale für TB/AGES

5 Quelle: Referenzzentrale für TB/AGES Inzidenz

6 TB-Wahrscheinlichkeit in den Einreise-Kohorten 18 Monate Aufenthalt-TB-Wahrscheinlichkeit bei 2015-Einreise-Kohorte vs. Einreise-Kohorten der Jahre signifikant niedriger! Änderung in der Demographie und hiermit im Risikoprofil der 2015-Einreise-Kohorte: Asylwerber aus den niedrig-tb-inzidenzländern Syrien und Irak 44% der 2015-Einreise-Kohorte

7 Resistente Tuberkulose Quelle: Referenzzentrale für TB/AGES

8 Epidemiologie Novelle TB-Gesetz LL für Umgebungsuntersuchungen Reihenuntersuchungen TB-Meldeformular

9 Geltungsbereich: alle Krankheiten, die durch einen zum Mykobakterium-tuberkulosis-Komplex zählenden Erreger beim Menschen verursacht werden

10 Definitionen: ansteckende TB: TB-Erkrankung und Ausscheidung von Erregern nicht ansteckende TB: TB-Erkrankung, aber keine Erregerausscheidung (mehr)

11 Definitionen: Verdacht: nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft begründete Anhaltspunkte für das Vorliegen einer TB-Erkrankung (bis zur endgültigen diagnostischen Abklärung) latente Infektion: Infektion mit TB-Erreger, jedoch keine aktive Erkrankung

12 Behandlungspflicht für behandlungsbedürftige TB (ansteckende und nicht ansteckende TB)

13 Meldepflicht: Krankheitsfälle (ansteckend und nicht ansteckend) Krankheitsverdacht, wenn sich der Betroffene der endgültigen diagnostischen Abklärung entzieht Todesfälle

14 Meldepflicht auch für Labors (elektronisch)- jeder positive Nachweis eines TB-Erregers Verpflichtung diagnostizierender Labors, Isolate an die nationale Referenzzentrale (AGES) zu übermitteln

15 Umgebungsuntersuchungen neu: Auskunftspflicht für alle Personen, die sachdienliche Angaben machen können (zb Arbeitgeber, Familienangehörige) Behandelnde Ärzte und KA: Einsicht in Krankengeschichte oder Übermittlung einer Kopie an Behörde

16 Fortgesetzte Überwachung durch Behörde nach Therapieabschluss, wenn ein erhöhtes Risiko für ein Rezidiv besteht

17 Pflichten der Behörde - neu: Personen in engem Kontakt zu Indexfall: Info über Möglichkeit einer Chemoprophylaxe/präventiven Therapie Überwachung der Durchführung der Therapie, Abklärung des Therapiestatus nach sechs Monaten und erforderlichenfalls in weiteren sechsmonatigen Abständen

18 Pflichten der Behörde - neu: Verständigung der zuständigen Veterinärbehörde bei Infektion mit TB-Erregern tierischen Ursprungs Zusammenarbeit und der Informationsaustausch mit anderen von einem Fall betroffenen Bezirksverwaltungsbehörden

19 Pflichten der Behörde - neu: Belehrung des Krankheitsverdächtigen in einer ihm verständlichen Sprache Verhaltensanweisungen Verhaltenspflichten Rechtsfolge der gerichtlichen Anhaltung bei Verstößen Belehrung ist in Niederschrift festzuhalten

20 Pflichten der Behörde - neu: Aufbewahrung der relevanten Dokumentation (30 Jahre, Röntgenbilder 10 Jahre)

21 NRZ für Tuberkulose - AGES wird explizit erwähnt Labors werden verpflichtet, Isolate an die AGES zu übermitteln Meldung von Ausbrüchen an die zuständigen Behörden Tuberkulosejahresbericht

22 Gerichtliche Anhaltung bei Verletzung von Behandlungs- oder Verhaltenspflichten auf Antrag der BH, Änderung örtliche Zuständigkeit (BG im gl. Sprengel wie KA) Soforteinweisung durch BH bei Gefahr im Verzug weiterhin möglich (Meldung an Bezirksgericht) Ärztlicher Leiter hat BVB bei Beendigung der Anhaltung zu verständigen

23 Sonstiges: Lungenröntgen Mittel der Wahl für Kinder ab schulpflichtigem Alter Bund trägt auch Kosten präventiver Therapie oder Chemoprophylaxe für Ansteckungsverdächtige mit erhöhter Erkrankungsgefahr (subsidiär) Mitwirkung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zur Durchsetzung von Maßnahmen der BH nach TB-Gesetz (mit Zwangsmitteln)

24 Epidemiologie Novelle TB-Gesetz LL für Umgebungsuntersuchungen Reihenuntersuchungen TB-Meldeformular

25 Unterscheidung Algorithmus in 0-2 jährige und 2-6 jährige Bei 2-6 jährigen bei der 2. UU nach 3 Monaten aus strahlenhygienischen Gründen kein LuRö, analog zu Kindern im Pflichtschulalter, nur bei pos. MM/IGRA In der Altersgruppe von 0-6 Jahren ist jedenfalls eine Chemoprophylaxe und im Falle einer LTBI eine Chemoprävention indiziert

26 Epidemiologie Novelle TB-Gesetz LL für Umgebungsuntersuchungen Reihenuntersuchungen TB-Meldeformular

27 Frommer Wunsch für > einheitliche Regelung für alle BL Methode (Rö vs MM/IGRA) Alter (Pflichtschulalter vs 10/12/14a) Risikogruppen definieren (alle vs WHO) Wiederholungsuntersuchungen (1,2,3a)

28 Epidemiologie Novelle TB-Gesetz LL für Umgebungsuntersuchungen Reihenuntersuchungen TB-Meldeformular

29

30 Dankeschön!

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