Gemeinderat Stephansposching
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- Waltraud Koch
- vor 7 Jahren
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1 Gemeinderat Stephansposching Nr. I/2016 Niederschrift über die Beratung am in Stephansposching Die Sitzung ist öffentlich und nichtöffentlich. Der Gemeinderat ist beschlussfähig (Art. 47 GO). Anwesend sind: Es fehlen entschuldigt: 1. Bürgermeisterin Jutta Staudinger GRM Robert Besold 2. Bürgermeister Anton Hafner GRM Tobias Unverdorben GRM Sven Wittenzellner bis 19:35 Uhr Gemeinderatsmitglieder: Hermann Bauhuber Bojan Dezelak Franz Döschl Elmar Eggert Roland Hof Rita Holzbauer Thomas Müller Simone Prommersperger Martina Reichl Ingeborg Slowik Anton Stahl Kilian Staudinger Sven Wittenzellner Protokoll: Wilhelm Fischl Erste Bürgermeisterin Jutta Staudinger begrüßt alle Erschienenen und stellt fest, dass der Gemeinderat beschlussfähig ist und eröffnet mit dem Vortrag der Tagesordnung um Uhr die Sitzung: A) Öffentliche Sitzung TOP 1: Bauanträge 1.1: Simone Stockner und Johannes Petzenhauser Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in Loh, Irlbacher Straße 10 Hinweis: Abbruch des Altanwesens ist verfahrensfrei Abstimmungsergebnis: 14 : 0 Stimmen 1.2: Ramona und Thomas Koschollek Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Steinkirchen, Gärtnerweg vgl. BA-Beschluss vom , A/1, zur Bauvoranfrage; Vorbescheid des LRA Deggendorf vom , Az.: V Abstimmungsergebnis: 14 : 0 Stimmen
2 Niederschrift I/ : Anneliese und August Ramsauer Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Einzäunung zur Pferdehaltung und Einbau von 2 Pferdeboxen in ein bestehendes Betriebsgebäude (Hofstelle vorhanden Landwirtschaft) Das Vorhaben Einzäunung zur Pferdehaltung (Pferdekoppel) befindet sich nach den Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Außenbereich. Die Pferdehaltung dient jedoch entgegen der Angaben im Bauantrag keinem landwirtschaftlichen Betrieb (Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes Deggendorf vom ). Das Vorhaben ist damit nicht nach 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert. Damit handelt es sich um eine sog. Hobbytierhaltung, die im Außenbereich grundsätzlich nicht möglich ist. Hierbei ist hinsichtlich der im Norden vorhandenen (Siedlungsstraße) und im Süden geplanten Wohnbebauung (Wohnhaus Gärtnerei Meier) das Rücksichtnahmegebot nach 15 Abs. 1 BauNVO zu beachten. Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten privilegierten Vorhaben (Pferdehaltung dient einem landwirtschaftlichen Betrieb) wird nicht erteilt. Abstimmungsergebnis: 13 : 0 Stimmen (GRM Hermann Bauhuber war an der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen, Art.49 GO). Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, eine ausnahmsweise Bebauung im Außenbereich ( 35 Abs. 2 BauGB) zu stellen, wobei der Gemeinderat die Beteiligung der umliegenden Wohnbebauung für notwendig erachtet. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Art. 64 Abs. 1 BayBO zu den Vorhaben Nr. 1.1 und 1.2 wird erteilt; diese Bauanträge werden befürwortend an das Kreisbauamt Deggendorf weitergeleitet. TOP 2: Änderung des Bebauungsplanes "Seigenäcker Stephansposching durch Deckblatt Nr. 2 Das vereinfachte Verfahren nach 13 Abs. 2 BauGB zur Bebauungsplanänderung ( Umwidmung der öffentlichen in eine private Grünfläche) wurde durchgeführt. Die Stellungnahme der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der beteiligten Öffentlichkeit sowie die Abwägungsvorschläge hierzu wurde allen Gemeinderatsmitgliedern in einer Zusammenstellung mit der Sitzungsvorlage überlassen. Die Zusammenstellung ist Bestandteil dieser Niederschrift. Der Abwägungsvorschlag wird in der vorliegenden Fassung angenommen. Das Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan Seigenäcker wird als Satzung beschlossen ( 10 Abs. 1 i.v.m. 1 Abs. 8 BauGB). Abstimmungsergebnis: 14 : 0 Stimmen TOP 3: Zweckvereinbarungen mit der Stadt Plattling über Interkommunales Gewerbegebiet Michaelsbuch 3.1: Interkommunales Gewerbegebiet Michaelsbuch, BA III (Firma Goldsteig) 1. BMin Jutta Staudinger erinnert hierzu an die Klausurtagung des Gemeinderates am sowie an die gemeinsame Sitzung mit dem Stadtrat Plattling am In diesen Beratungen und Gesprächen ist unter Einbindung der Rechtsaufsichtbehörde die vorliegende genehmigungsfähige Fassung der Zweckvereinbarung entstanden. Beide Kommunen sehen darin eine gute Ausgangsbasis für eine auf beiden Seiten fruchtbringende Zusammenarbeit und eine win-win-situation. Weder die Stadt Plattling noch die Gemeinde Stephansposching würden jeweils für sich alleine im dortigen Bereich Voraussetzungen zur Betriebsansiedlung und Schaffung von Arbeitsplätzen schaffen können. Stephansposching hat die Fläche (Hoheitsgebiet) und Plattling hat die Infrastruktur sowie die finanziellen Möglichkeiten. Aufwand und Ertrag wird im gleichen Verhältnis (50 : 50) geteilt. Beide Kommunen arbeiten Hand in Hand auf Augenhöhe. 2
3 Niederschrift I/2016 Über Stephansposching wäre die verkehrsmäßige Erschließung und die Versorgung des Gebietes mit Trinkwasser technisch und finanziell noch im Bereich des Möglichen gewesen, nicht aber die Abwasserentsorgung. Die Kläranlage der Gemeinde Stephansposching befindet sich in Uttenhofen und ist auf Einwohnerwerte (EW) ausgelegt. Allein die im Raum stehende Ansiedlung der Firma Goldsteig AG wird eine Bewältigung von ~ bis EW erfordern. Dafür ist weder das Kanalnetz noch die Kläranlage der Gemeinde Stephansposching ausgelegt. 1. BMin Jutta Staudinger erinnert an den Beginn der Gespräche mit Plattling (siehe Klausurtagung vom ) mit dem damals noch ungleichen Aufteilungsverhältnis von Ertrag und Aufwand. Das Ergebnis der Gespräche und Beratungen mit der Nachbarkommune Plattling mit einer 50 : 50 - Aufteilung ist damit eine gute Basis für die künftige Zusammenarbeit mit der Nachbarkommune Plattling. In der anschließenden Diskussion ruft 1. BMin Jutta Staudinger wegen mehrfachen Dazwischenredens GRM Kilian Staudinger zur Ordnung auf (Art. 53 Abs. 1 Satz 1 GO i.v.m. 27 Abs. 3 GeschO-GR). Schließlich wird die Zweckvereinbarung über das Interkommunale Gewerbegebiet Michaelsbuch, BA III in der vorliegenden Fassung angenommen. Abstimmungsergebnis: 14 : 1 1 Stimmen 3.2: Interkommunales Gewerbegebiet Michaelsbuch, BA II (Notunterkunft für Flüchtlinge) 1. BMin Jutta Staudinger erläutert dazu, dass eine Einbindung dieses Gebietes in die vorhergehende Zweckvereinbarung (Firma Goldsteig) wegen der vom Gemeinderat Stephansposching beschlossenen Laufzeit von maximal 5 Jahren nicht möglich ist. Diese zeitliche Befristung soll die Handlungsfähigkeit der Gemeinde und auch der Stadt Plattling in Sachen Notunterkunft für Flüchtlinge erhalten. Ziel dieser Vereinbarung ist es aber auch, nach Ablauf der Nutzung als Notunterkunft für Flüchtlinge im dortigen Bereich ein Interkommunales Gewerbegebiet gemeinsam mit der Stadt Plattling zu entwickeln. Die Zweckvereinbarung über das Industriegebiet Michaelsbuch, BA II (Notunterkunft für Flüchtlinge) wird in der folgenden Fassung angenommen. Abstimmungsergebnis: 14 : 1 2 Stimmen TOP 4: Jahresbericht 2015 des Behinderten-/Seniorenbeauftragten Der Senioren-/Behindertenbeauftragte des Gemeinderates, GRM Elmar Eggert, stellt seinen Jahresbericht über das abgelaufene Jahr 2015 vor. Der Bericht ist Bestandteil dieser Niederschrift. 1. BMin Jutta Staudinger sowie das anwesende Gremium danken unter Beifall dem Senioren- /Behindertenbeauftragten für seine geleistete Arbeit. TOP 5: Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen 5.1: GRM Thomas Müller regt an, künftig in den Sitzungsprotokollen die Diskussionsbeiträge mit unterschiedlichen Meinungsströmen mehr zu fixieren. 1 ) GRM Kilian Staudinger 2 ) GRM Kilian Staudinger 3
4 Niederschrift I/2016 B) Nichtöffentliche Sitzung 4
5 GZ: Anlage zu TOP A/2 Baugesetze; Änderung des Bebauungsplanes Seigenäcker durch Deckblatt Nr. 2 hier: Vereinfachtes Verfahren nach 13 Abs. 2 BauGB 1. Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange Träger öffentlicher Belange > Landratsamt Deggendorf - Städtebau/Ortsplanung - Naturschutzbehörde Bedenken und Anregungen keine grundsätzliche naturschutzfachliche Bedenken werden zurückgestellt, wenn sichergestellt wird, dass die Baumpflanzungen und Eingrünungen erhalten bleiben Abwägungsvorschlag In Ziffer der Begründung zum Db 2 ist bereits fixiert: Im Bereich gekennzeichnete Baumpflanzungen und Eingrünungen bleiben weiterhin bestehen. Die Sicherstellung dieser Regelung bei einer Veräußerung der Grünfläche an private Dritte soll durch entsprechende Regelungen in der Kaufvertragsurkunde erfolgen. 2. Öffentlichkeitsbeteiligung Name, Anschrift keine Hinweis für die Gemeinderatsmitglieder: Die Stellungnahmen liegen im Rathaus Stephansposching, ZiNr. 10/OG, zur Einsichtnahme bereit.
6 zu TOP A/4
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