SCHWANGERSCHAFTS- ABBRUCH
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- Monika Schmidt
- vor 7 Jahren
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1 SCHWANGERSCHAFTS- ABBRUCH LARS GUTSCHE, FENJA HUBLITZ UND HENRIKE SPANGENBERG Zugriff unter: Zugriff unter: INHALT 1 Rechtliche Lage in Deutschland 2 Entwicklung eines Embryos/Fötus 3 Zahlen und Fakten 4 Moralisches Dilemma eines Schwangerschaftsabbruches 5 Gruppenarbeit 6 Ab wann ist der Mensch ein Mensch? 7 Ethische Positionen 8 Abschlussdiskussion 3 1
2 1 RECHTLICHE LAGE IN DEUTSCHLAND 218 Schwangerschaftsabbruch: Abs. 1: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe Abs. 2: Bei besonders schweren Fällen: Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren Abs. 3: Schwangerschaftsabbruch durch die Frau selbst: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe Abs. 4: Versuch allein ist strafbar, allerdings keine Bestrafung (vgl. 218 StGB) 4 1 RECHTLICHE LAGE IN DEUTSCHLAND 218a Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs: Voraussetzungen für einen legalen Schwangerschaftsabbruch: Abs.1: Wunsch der Schwangeren Teilnahme an einer Schwangerschaftskonfliktberatung Durchführung durch einen Arzt, max. 12 Wochen nach der Empfängnis Abs. 2: Bestehen eines zu hohen gesundheitlichen Risikos für die Schwangere Auftreten von Komplikationen während der Schwangerschaft, die das Leben der Schwangeren gefährden Beeinträchtigung der seelischen Gesundheit der Mutter Abs. 3: Schwangerschaft als Resultat einer Straftat (vgl. 219 StGB) 5 2 ENTWICKLUNG EINES EMBRYOS/FÖTUS Entwicklung nach Wochen: 12 Zeitraum für einen legalen Schwangerschaftsabbruch Zugriff unter: 6 2
3 3 ZAHLEN UND FAKTEN (vgl. Statistisches Bundesamt) 7 3 ZAHLEN UND FAKTEN (vgl. Statistisches Bundesamt) 8 3 ZAHLEN UND FAKTEN Rechtliche Begründungen für Schwangerschaftsabbrüche* ( ) 96,78% 0,02% 3,19% Kriminologische Indikation Medizinische Indikation Beratungsregelung *Schwangerschaftsabbrüche im Zeitraum insg.: (vgl. Statistisches Bundesamt) 9 3
4 STIMMUNGSBILD Die Freiheit der Person ist unverletzlich. (Art. 2 Abs. 2 GG) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. (Art. 2 Abs.2 GG) 10 4 MORALISCHES DILEMMA EINES SCHWANGERSCHAFTSABBRUCHES Selbstbestimmungsrecht der Frau Die Freiheit der Person ist unverletzlich (Art. 2 Abs. 2 GG). vs. Lebensrecht des noch ungeborenen Kindes Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs.2 GG) GRUPPENARBEIT Aufgabe: Analysiert euren Fall mit Hilfe des 4-Schritt-Modells und stellt anschließend eure Ergebnisse im Plenum vor. 4-Schritt nach Detlef Horster: 1. Welche objektiven Pflichten stehen in Konkurrenz? 2. Welche Zusatzinformationen hat man im konkreten Fall? 3. Haben eine oder mehrere Pflichten Vorrang und warum? 4. Kann man mit der angestrebten Entscheidung leben, d.h. ohne rot zu werden in den Spiegel gucken? 12 4
5 6 AB WANN IST DER MENSCH EIN MENSCH? Grundsätzliche Frage der Menschwerdung wird behandelt Drei ethische Positionen Andere Zeitpunkte für den Beginn menschlichen Lebens 1. Nidation (Einnistung) 2. Übergang vom Embryo zum Fötus: Herausbildung der Gehirnstrukturen 3. Durchtrennen der Nabelschnur Jedoch Unklarheiten in der philosophischen Debatte (vgl. Angewandte Ethik, 2013, S. 31f) 13 ROBERT SPAEMANN *1927 in Berlin Deutscher Philosoph Emeritierter Professor für Spaemann) Philosophie, zuletzt in München Studierte Philosophie, Geschichte, Theologie und Romanistik Wird zur Ritter-Schule gezählt Starke Nähe zur katholischen Kirche durch sein Elternhaus (Zugriff unter: (vgl. Das Portal zur katholischen Geisteswelt) 14 ROBERT SPAEMANN Menschliches Leben beginnt mit der Verschmelzung von Samen- und Eizelle Ab diesem Zeitpunkt erhält das menschliche Leben Würde Mensch ab der Befruchtung Kritik- und Ansatzpunkte: 1. Verbrauchende Embryonenforschung 2. Verstoß gegen die Menschenwürde 3. Identität: Biologische Zugehörigkeit zur Menschheitsfamilie als einziges Kriterium für Personalität 4. Spezies: ungeborenes Leben ist Teil der Spezies Mensch und muss geschützt werden 5. Vollständiges DNA-Programm in der befruchteten Eizelle vorhanden (Vgl. Angewandte Ethik, 2013, S. 33f.) 15 5
6 PETER SINGER *1946 in Melbourne, AUS Philosoph und Ethiker Vertreter des klassischen Utilitarismus (Zugriff unter: Präferenzutilitatrismus Schrieb in seinem Buch Praktische Ethik, S.300: Die Tötung eines behinderten Säuglings ist nicht moralisch gleichbedeutend mit der Tötung einer Person. Sehr oft ist sie überhaupt kein Unrecht. (Vgl. Nicht alles Leben ist heilig) 16 PETER SINGER Aus einem Interview mit dem Spiegel: Nicht alles Leben ist heilig Fällen von Entscheidungen, welche Art von Leben wir fortsetzen wollen und welche nicht Revolution der Ethik Das Postulat, dass alles menschliche Leben heilig ist, gilt nicht mehr Kind ohne Krankheit/Behinderung vs. Kind mit Krankheit/Behinderung Fällen von Urteilen auf der Basis von der Bewertung von Lebensqualität, Singer plädiert dafür, offen darüber zu reden (Vgl. Nicht alles Leben ist heilig) 17 PETER SINGER Singer Embryo Wann beginnt menschliches Leben? Moralisch wichtig ist doch nicht, ob ein Embryo menschliches Leben ist, sondern einzig die Frage, welche Fähigkeiten und Eigenschaften er hat. Denn auf diese gründet sich sein moralischer Status. Mit Einverständnis der Eltern: Nutzung von Embryonen für Schönheitscreme oder Potenzmittel Vor Implantation: Gentest an Embryo Wenn Embryo nicht dem Wunsch entspricht, darf man ihn zerstören Es spielt keine Rolle, ob der Embryo später eine Vernunft entwickelt Es gibt genug Menschen auf der Welt (Vgl. Nicht alles Leben ist heilig) 18 6
7 PETER SINGER Singer Embryo Ab wann hat ein Embryo Rechte? Einsetzen von Schmerzempfinden Embryo = Kartoffel, mit Einschränkung der Sicht der Eltern Schwer behinderte Babys: Recht zu Leben? besitzen selbst kein derartiges Recht, aber haben Eltern, denen sie etwas bedeuten, die sie lieben Wenn Menschen auf einem so niedrigen intellektuellen Entwicklungsstand sind, dass sie ihrer Selbst nicht bewusst sind, dann sind wir nicht verpflichtet, sie am Leben zu erhalten. Wenn sie die Wahl haben zwischen einem Leben mit und einem Leben ohne Behinderung, dann ist es sinnvoll, sich für das Letztere zu entscheiden. Lebensrecht gekoppelt an Zeitpunkt: 28 Tage nach der Geburt tritt das volle Lebensrecht in Kraft, vorher können die Eltern über Leben und Tod entscheiden 19 (Vgl. Nicht alles Leben ist heilig) Amerikanische Soziologin Goethe Universität-Frankfurt Fachbereich: Gesellschaftswissenschaften Political Theory and Philosophy (Zugriff unter: Aus: Zukünftige Personen: Eine Theorie des ungeborenen Lebens von der künstlichen Befruchtung bis zur genetischen Manipulation. (vgl. Zukünftige Personen) 20 Ab wann ist der Mensch ein Mensch? Grundlegender Maßstab: Personen zu achten, bedeutet ihre Unabhängigkeit zu achten Die Achtung ist der Kern jeder moralischer Norm: Man verletzt, betrügt, belügt sein Gegenüber deshalb nicht, weil man es achtet Achtung als Unabhängigkeit: Man lässt und schützt die Autonomie als Person Auch für zukünftige Personen, also diejenigen, die den Personenstatus noch nicht haben, aber nach ihrer Geburt haben werden (vgl. Zukünftige Personen) 21 7
8 Zwei Verpflichtungen: 1. Zukünftige Personen sind grundsätzlich so zu achten, wie sie auf die Welt kommen 2. Genetische Veränderungen sind dann vorzunehmen, wenn ohne sie nicht garantiert werden kann, dass die zukünftige Person minimal unabhängig leben kann (wichtig) Minimale Unabhängigkeit: wenn Person nicht ständig auf die wohltätige Hilfe anderer angewiesen ist Prinzip der zukünftigen Personalität (vgl. Zukünftige Personen) 22 Karnein-Embryo Prinzip der zukünftigen Personalität (PZP): 1. Person ist eine Kategorie, die sich auf moralische Akteure beschränkt, auf solche also, die ihr Handeln von moralischen Gesichtspunkten leiten lassen. 2. Embryonen sind moralisch bedeutsame Wesen, wenn wir zu deren Schutz als Person verpflichtet sind. Personalität beginnt erst mit der Geburt, weil dann die vollkommene Abhängigkeit vom weiblichen Organismus verloren geht. 3. Doch soll der Schutz der Person auf solche Embryos erweitert werden, die zukünftige Personen werden. 4. Der Erzeugung von Personen kommt deshalb ein gewisser Wert zu. (vgl. Zukünftige Personen) 23 Karnein-Embryo Bedeutung der Geburt Abhängigkeit der Frau Embryonen Personen Unterscheidung zwischen: 1. Embryonen, die geboren werden und solchen, die nicht geboren werden Kein Wissen darüber, welcher Embryo sich zur Person entwickelt Karnein: Prinzip der Vorsicht, mit dem wir Embryonen immer so behandeln, als würden sie sich zur Person entwickeln 2. Wert der Erzeugung einer Person? Embryo besitzt Stoff aus dem Personen gemacht werden. Es ist jedoch übertrieben, sie als Symbole menschlichen Lebens anzusehen, die wir achten müssten, um unser moralisches Sensorium nicht abzustumpfen. (vgl. Zukünftige Personen) 24 8
9 Karnein zu PID - Präimplantationsdiagnostik Ormatives Problem: Symmetrie zwischen Generationen aufrecht erhalten Unabhängigkeit der zukünftigen Person Embryo wählen, der potentiell unabhängig sein kann Zukünftige Person in der Weise achten, dass wir ihre Unabhängigkeit achten (Zugriff unter: images/tagesspiegel/ /1-format6001.jpg) (vgl. Zukünftige Personen) 25 ZUSAMMENFASSUNG Speamann Singer Karnein Verschmelzen von Samen und Eizelle = Menschliches Leben Erstellen von Wunschembryos Prinzip der zukünftigen Personalität Verstoß gegen Menschenwürde Eltern entscheiden Personalität und Unabhängigkeit nach Geburt 26 8 ABSCHLUSSDISKUSSION Wenn wir das ungeborene Kind betrachten, dann stellt sich nicht die Frage, wann Leben beginnt, sondern wann Liebe beginnt. (Robert Casey) (Zugriff unter: om/pa5/suecirba/geor gebush.html) 27 9
10 8 ABSCHLUSSDISKUSSION Her Body, Her Choice! (Zugriff unter: lt/files/2016/02/02/tumblr_louqj5ibcc1qk 48q1o1_500.png) 28 8 ABSCHLUSSDISKUSSION Es ist in unserer Gesellschaft leichter, ein Kind im Mutterleib zu töten, als einen Baum zu fällen. (Barbara Wussow) (Zugriff unter: turschutz_tierschutz_lebensschutz_oek ologie.htm) 29 QUELLEN Literatur: Bush, George W. Sue Cirba - Life Issues. Zugriff unter Das Portal zur katholischen Geisteswelt (2007). Zugriff unter Grundgesetz, Gu Horster, Detlef (2013). Angewandte Ethik. Stuttgart: Philipp Reclam jun. GmbH & Co. KG. Karnein, Anja. (2013): Zukünftige Personen: Eine Theorie des ungeborenen Lebens von der künstlichen Befruchtung bis zur genetischen Manipuulation. Suhrkamp Verlag: Berlin. Nicht alles Leben ist heilig (2001). Zugriff unter Statistisches Bundesamt (2015). Zugriff unter aftsabbrueche/tabellen/rechtlichebegruendung.html;jsessionid=23d6f684306d65892bb8 9DAE5831C4FC.cae4 Strafgesetzbuch,
11 QUELLEN Bildquellen: /02/02/tumblr_louqj5ibcC1qk48q1o1_500.png g images/tagesspiegel/ /1-format6001.jpg 31 11
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