EnEV-Novelle: Was kommt auf Bauherren zu?

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1 Artikel Ralph Diermann EnEV-Novelle: Was kommt auf Bauherren zu? Der Bund hat die Energieeinsparverordnung (EnEV) überarbeitet. Künftig gelten strengere Vorgaben für den Energiebedarf von Neubauten. Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass Bauen teurer wird. Seit mehr als zehn Jahren legt die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, fest, wie viel Heizenergie ein neu errichtetes oder umfassend saniertes Gebäude maximal verbrauchen darf. Dabei können Bauherren und Eigentümer selbst entscheiden, auf welchem Wege sie die Anforderungen erfüllen wollen. Manche investieren bevorzugt in eine dicke Dämmung und ausgefeilte Haustechnik, andere lieber in eine besonders effiziente Heizungsanlage. Darüber hinaus setzt die Verordnung Mindeststandards für die energetische Qualität der Gebäudehülle fest. Die EnEV gilt gleichermaßen für Wohnhäuser wie für Büro- und Gewerbebauten, Geschäfte, Schulen und andere öffentliche Einrichtungen. Die zurzeit gültige Fassung der EnEV stammt aus dem Jahr Seitdem ist viel passiert: Die Politik hat die Energiewende ausgerufen, die Heiztechnik ist effizienter geworden, die erneuerbaren Energien gewinnen immer stärker an Bedeutung. Bundesregierung und Bundesrat haben deshalb im vergangenen Oktober eine Novelle der Verordnung verabschiedet. Deren wichtigste Bestimmung: Die Anforderungen an den zulässigen Energiebedarf von Neubauten werden ab dem 1. Januar 2016 um 25 Prozent erhöht. Für bestehende Immobilien dagegen werden die geltenden Vorgaben nicht verschärft. Der Primärenergiebedarf zählt Angenommen, ein Bauherr errichtet zwei identische Einfamilienhäuser. Das erste Haus bewohnt eine Familie mit kleinen Kindern, das zweite ein berufstätiges Paar. Trotz gleicher Haustechnik und Wärmedämmung benötigt die Familie sicher deutlich mehr Wärme. Die verbrauchte Heizenergie sagt also nichts über die energetische Qualität eines Gebäudes aus. Deshalb zählt bei der EnEV nur der so genannte Jahresprimärenergiebedarf eine rechnerische Größe, die Faktoren wie die Wärmeverluste durch Fassade, Dach und Fenster, die Effizienz der Heiztechnik sowie den verwendeten Energieträger berücksichtigt. Letzterer ist entscheidend für die Klimabilanz der Wärmeversorgung. Denn es macht einen großen Unterschied, ob der Wärmebedarf durch erneuerbare Energien oder etwa durch Heizöl gedeckt wird. Mit der EnEV-Novelle hat die Bundesregierung auch die Basis für die Berechnung des Primärenergiebedarfs von Häusern mit Wärmepumpen überarbeitet. Diese Gebäude schneiden künftig deutlich besser ab, da der Primärenergiefaktor für Strom den Wärmepumpen benötigen, um Wärme aus der Außenluft, dem Erdboden oder dem Grundwasser zum Heizen nutzbar zu machen gesenkt wurde. Der Primärenergiefaktor wird herangezogen, um auch die Energieverluste bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung eines Ener-

2 gieträgers in die Berechnung des Primärenergiebedarfs einfließen zu lassen. Je niedriger der Faktor ausfällt, desto effizienter und umweltschonender ist die Wärmeversorgung. Die Bundesregierung hat den Primärenergiefaktor für Strom reduziert, weil der Anteil der erneuerbaren Energien am Strommix in den letzten Jahren rasant gestiegen ist. Mit jedem neuen Windrad und jeder neuen Solaranlage werden Wärmepumpen automatisch klimafreundlicher. Der neue Faktor gilt ab Inkrafttreten der Novelle Mitte Da die erneuerbaren Energien in den kommenden Jahren weiter stark ausgebaut werden sollen, hat der Gesetzgeber mit der EnEV-Novelle auch gleich festgelegt, dass der Primärenergiefaktor zum 1. Januar 2016 ein weiteres Mal abgesenkt wird. Bauen wird nicht zwangsläufig teurer Wie profitieren Bauherren und Hausbesitzer vom niedrigeren Primärenergiefaktor für Strom? Mit einer Wärmepumpe können sie die neuen EnEV-Vorgaben vergleichsweise kostengünstig erfüllen: Da die Anlagen als energieeffizient und klimafreundlich gelten, dürfen Bauherren auf eine dicke Dämmung und komplexe Haustechnik verzichten und sparen so viel Geld. Der Bau moderner Einfamilienhäuser wird durch die EnEV-Novelle also nicht teurer, wenn die Bauherren eine Wärmepumpe installieren. Wer sich dagegen für eine Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss zusätzlich in die Abdichtung der Gebäudehülle, in Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung oder andere Technologien investieren, um die EnEV einzuhalten. So zeigt eine Musterrechnung auf Grundlage eines EnEV-Standard-Einfamilienhauses, dass Öl-Brennwert-Heizungen in Kombination mit einer Solarthermieanlage für die Trinkwassererwärmung die ab 2016 gültigen EnEV-Vorgaben um etwa 25 Prozent verfehlen. Dies lässt sich nur mit umfassenden Investitionen in Dämmung und Haustechnik kompensieren. Häuser mit Wärmepumpen unterschreiten die Grenzwerte dagegen deutlich. So erfüllen Neubauten mit Wärmepumpe, die gemäß der aktuell gültigen EnEV errichtet wurden, schon heute die EnEV-Standards, die ab 2016 gelten. Effizienzklassen für Immobilien Mit der EnEV-Novelle ändert sich auch die Gestaltung der Energieausweise. Sie werden verbraucherfreundlicher, da sie die Energieeffizienz eines Gebäudes nicht mehr nur anhand einer Farbskala von Grün (niedriger Energiebedarf) bis Rot (hoher Energiebedarf) darstellen. Künftig werden die Gebäude zusätzlich auch in Energieklassen eingestuft, die von A+ bis H reichen. Bei Elektrogeräten wie Kühlschränken oder Waschmaschinen ist dieses System schon seit vielen Jahren etabliert. Verkäufer und Vermieter werden mit der Novelle verpflichtet, den Ausweis bereits bei der Besichtigung vorzulegen. Zudem müssen die Kennwerte auch in Immobilienanzeigen angegeben werden. Nach Berechnungen des Bundesverbands Wärmepumpe erhält ein

3 Niedrigenergiehaus (KfW-Effizienzhaus 70) mit Luft/Wasser-Wärmepumpe die Bestnote A+, das gleiche Haus mit Gasbrennwertkessel und Solarthermieanlage für die Trinkwarmwassererwärmung die Note A. Ist das Haus dagegen mit einer Pelletheizung ausgestattet, wird es in Klasse C eingestuft. (ca Zeichen inkl. Leerzeichen) Bildmaterial: 04_Grafik_EnEV-Novelle: Mit der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) gelten künftig strengere Vorgaben für den Primärenergiebedarf von Neubauten. Die Verordnung ist technologieoffen gestaltet. Bauherren können also selber entscheiden, wie sie die Standards erfüllen. Die Wahl der richtigen Heiztechnik ist dabei von entscheidender Bedeutung.

4 04_Haus: Die Musterrechnung zeigt, dass Häuser mit Wärmepumpen die Vorgaben der EnEV klar unterschreiten die der aktuell gültigen EnEV und erst recht der verschärften Fassung, die ab 2016 in Kraft treten wird. Bauherren erfüllen die verschärften gesetzlichen Effizienzstandards mit einer Wärmepumpe problemlos. Wer dagegen künftig auf fossile Heiztechniken setzt, ist gezwungen, deutlich mehr Geld in Gebäudehülle und Haustechnik zu investieren, um den maximal zulässigen Primärenergieverbrauch einzuhalten. Bildquelle: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V. Abdruck honorarfrei bitte unter Quellenangabe. Belegexemplar erbeten. Druckfähiges Bildmaterial finden Sie unter: Bundesverband Wärmepumpe e.v. (BWP) Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.v. ist ein Branchenverband mit Sitz in Berlin, der die gesamte Wertschöpfungskette umfasst: Im BWP sind rund 600 Handwerker, Planer und Architekten sowie Bohrfirmen, Heizungsindustrie und Energieversorgungsunternehmen organisiert, die sich für den verstärkten Einsatz effizienter Wärmepumpen engagieren. Unsere Mitglieder beschäftigen im Wärmepumpen-Bereich rund Mitarbeiter und erzielen über 1,5 Mrd. Euro Umsatz.

5 Pressekontakt Sanna Börgel Telefon 030/ Mobil 0176/

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