Anforderungen und Rahmenbedingungen für Ausbildung für alle Realisierung inklusiver Berufsbildung

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1 Allen Jugendlichen Teilhabe ermöglichen Fotos: BIBB/ES Anforderungen und Rahmenbedingungen für Ausbildung für alle Realisierung inklusiver Berufsbildung Dr. Ursula Bylinski Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Berlin, 4. Juni 2014

2 Inklusion in der Berufsbildung wird einerseits als ein relativ neues Thema betrachtet; andererseits besteht seit Ende der 1960er Jahre eine differenzierte (auch separierende) Förderlandschaft, um von Ausgrenzung betroffene Jugendliche in berufliche Bildungsprozesse zu integrieren. Entwickelt wurden vor allem im Kontext von beruflicher Rehabilitation sowie der Benachteiligtenförderung zielgruppenadäquate Ausbildungskonzepte und Instrumente, die einen Kompetenz- statt Defizitansatz verfolgten. Inklusion - ein Perspektivenwechsel Die pädagogische Leitidee von Normalität im Hinblick auf Entwicklung, Begabung und Leistungsfähigkeit wird durch jene ersetzt, die Ungleichheit erkennt, akzeptiert und als Potenzial nutzbar macht. Der bzw. die Einzelne soll sich entwickeln können, wird individuell gefördert und bleibt in einer Lerngruppe, die Jugendliche mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Schwächen und Interessen umfasst. (EL-MAFAALANI 2011, S. 41) Inklusion durch Ungleichbehandlung statt Exklusion bestimmter Gruppen durch Gleichbehandlung! 2

3 Rechtlicher Rahmen einer inklusiven Berufsbildung Grundgesetz UN-Konvention Berufsbildungsgesetz (BiGG) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden (Art. 3, Abs. 3 GG). UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Artikel 24: Recht auf Bildung und einen gleichberechtigten Zugang zur Berufsausbildung; Artikel 27: Recht auf Arbeit und Beschäftigung Kapitel 4: Berufsausbildung besonderer Personengruppen; Abschnitt 1: Berufsausbildung behinderter Menschen ( BBiG) Sozialgesetzbücher (SGB) SGB II SGB III SGB VIII SGB IX UNESCO-Leitlinien Inklusion im Bildungsbereich bedeutet, dass allen Menschen die gleichen Möglichkeiten offen stehen, an qualitativ hochwertiger Bildung teilzuhaben und ihre Potenziale entwickeln zu können, unabhängig von besonderen Lernbedürfnissen, Geschlecht, sozialen und ökonomischen Voraussetzungen (DT. UNESCO-KOMMISSION E.V. 2009). 3

4 Berufsbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) Bildungsbegleitung Übergang Übergang Übergang vorberufliche Bildung Berufliche Weiterbildung duale Berufsausbildung Berufsausbildungsvorbereitung Berufsorientierung Nachqualifizierung berufliche Fortbildung berufliche Umschulung Berufsbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) Berufsausbildung behinderter Menschen 64: Behinderte Menschen sollen in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. 65: Besondere Verhältnisse behinderter Menschen sollen berücksichtigt werden. 66 Zuständige Stellen können besondere Ausbildungsregelungen treffen. Nachteilsausgleich Kammerregelung Regelungen zur Berufsausbildung förderungsbedürftiger junger Menschen ( 78 SGB III) finden sich ausschließlich in den Sozialgesetzbüchern: SGB II: berufliche Eingliederung, SGB III: Förderung der Berufsausbildung, SGB VIII: Jugendsozialarbeit. 4

5 Behinderung und Benachteiligung als soziale Kategorie behinderte junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf : Rehabilitanden, definiert nach Behindertenkategorien Lernbehinderung Körperbehinderung Sinnesbehinderung psychische Behinderung Mehrfachbehinderung (SEYD und SCHULZ 2012). Lernbehinderung benachteiligte junge Menschen mit Berufsstartschwierigkeiten : Individuelle, soziale und strukturelle Benachteiligungsmerkmale (BIBB-HAUPTAUSSCHUSS 2007), die als Risikofaktoren definiert werden (BEICHT und ULRICH 2008) und Personengruppen betreffen, die aufgrund eingeschränkter personaler, sozialer und organisationalen Ressourcen, geringere Chancen auf die Einmündung in eine Berufsausbildung haben (ULRICH 2011). Lernbeeinträchtigung 5

6 Ausbildung für alle! Inklusive Bildung nimmt die individuellen und jeweils spezifischen (Lern-) Bedürfnisse der jungen Menschen in den Blick. kann nicht in Isolation weiterentwickelt werden, sondern muss Teil einer allgemeinen pädagogischen und bildungspolitischen Strategie sein (DT. UNESCO-KOMMISSION E.V. 2009). Ziel einer inklusiven Berufsbildung ist es, allen jungen Menschen alle Optionen für einen erfolgreichen Weg in eine anerkannte Berufsausbildung und in das Erwerbsleben zu eröffnen, um darüber gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen (Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit). Beseitigung von Exklusionsrisiken und Entwicklung von Inklusionsstrategien 6

7 Exklusionsrisiken in der Berufsbildung Vorberufliche Bildung Berufsausbildungsvorbereitung duale Berufsausbildung berufliche Fortbildung berufliche Umschulung Soziale Selektionsprozesse sind für den Übergang aus der allgemein bildenden Schule in die Berufsausbildung in Deutschland besonders stark ausgeprägt: sowohl nach schulischer Vorbildung, als auch nach Geschlecht, nach Migrationshintergrund und Region (AUTORENGRUPPE BILDUNGSBERICHT- ERSTATTUNG 2012) Nur ein relativ kleiner Teil der Förderschüler/ -innen beginnt eine reguläre Berufsausbildung (NIEHAUS/KAUl 2012) Ca Jugendliche beginnen 2012 eine Maßnahme im Übergangsbereich, obwohl sie damit keinen berufsqualifizierenden Abschluss erwerben (BIBB- DATENREPORT 2013) 2011 wurden 24,4 % (2009: 22,1%) der Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst (BIBB-DATEN- REPORT 2013) 14,7 % einer Alterskohorte (20-34 Jahre) blieben 2010 ohne beruflichen Abschluss (BIBB- DATENREPORT 2013) 28,9 % der Absolventen/ -innen einer dualen Ausbildung sind im Anschluss arbeitslos (BIBB-DATEN- REPORT

8 Veränderungen auf der System- und Strukturebene Es geht um Inklusionsstrategien zur Herstellung einer inklusiven Haltung, um die Anerkennung und Wertschätzung individueller Unterschiede und um ein Berufsbildungssystem, das Vielfalt als Chance begreift und als Ressource nutzt; zur Bereitstellung eines individualisierten Bildungs-, Unterstützungsund Förderangebots, d.h. nicht das spezifische Merkmal (Behinderung, Benachteiligung) ist Ausgangspunkt unseres Handelns, sondern das Individuum. Individualisierung benötigt deshalb auch eine weitgehende Flexibilisierung von Bildungsangeboten. zur Begleitung individueller Berufswege, ein an der Biografie orientiertes Bildungsmanagement im regionalen Kontext, zur Gestaltung gelingender Bildungsübergänge, um das Herstellen von Anschlussfähigkeit und Durchlässigkeit zwischen den Teilsystemen. 8

9 Herausforderung: Inklusion Subjektorientierte Intervention Vernetzung und Kooperation bedeutet Bildungsprozesse und pädagogische Interventionen vom Individuum ausgehend zu konzipieren (Fokus: Individuum) und in heterogenen Lerngruppen, Vielfalt als Wert aufzugreifen (Fokus: Gruppe). bedeutet die Vernetzung von Institutionen im regionalen Kontext (Fokus: Netzwerk) und die multiprofessionelle Zusammenarbeit der pädagogischen Fachkräfte (Fokus: Teamarbeit), innerhalb und außerhalb der eigenen Institution. Ausbildung und Professionalisierung der Fachkräfte als ein Schlüssel auf dem Weg zur inklusiven Bildung! 9

10 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Ursula Bylinski Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Arbeitsbereich 3.3 Qualität, Nachhaltigkeit, Durchlässigkeit Telefon:

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