Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe
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- Stanislaus Frei
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1 15 Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe Im Jahr 2001 wurde im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) der Begriff Teilhabe eingeführt. Wie in Gesetzen üblich, wurde der neue Begriff Teilhabe nicht weiter beschrieben, steht aber in einem Zusammenhang mit den Fachbegriffen Inklusion, Integration und Partizipation. Alle vier Begriffe werden in einschlägigen Texten verwendet und haben manchmal die gleichen, oft jedoch auch unterschiedliche Bedeutungen und Sinnzusammenhänge. Grundlage der Verständigung zwischen allen Beteiligten im Praxisfeld der Teilhabe sollten gesicherte Begriffe sein. Obwohl es kaum möglich sein wird, alle Gesichtspunkte zu berücksichtigen, soll der Versuch einer Begriffsbeschreibung zumindest als Grundlage für das Verständnis dieses Buchs unternommen werden. Teilhabe als Ziel von Sozialleistungen knüpft an den Begriff participation in der englischen Version der ICF an. In der deutschen Übersetzung der ICF wird Partizipation [Teilhabe] verwendet, im SGB IX wird daraus Teilhabe. Nach einer Mitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen ist Einbezogensein die politisch korrekte Bedeutung von Teilhabe und Inklusion steht für die gesetzlich geregelte selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen von Anfang an. Allerdings zeigt sich ein Problem bei der Übersetzung von participation und inclusion im UN-Übereinkommen über die Rechte behinderter Menschen, denn Partizipation wird mit Teilhabe, Teilnahme, Mitwirkung, Mitarbeit, Beteiligung übersetzt, aber nicht mit Einbezogensein. Einbezogensein steht dort für Inklusion. Damit entsteht die eigenartige Situation, dass Einbezogensein sowohl für Teilhabe (ICF) als auch für Inklusion (UN-Übereinkommen) verwendet wird. Daraus ergibt sich die Frage, ob einer der beiden Begriffe überflüssig ist. Eine mögliche Antwort wäre: Teilhabe bzw. Partizipation steht für die Inhalte, die durch Inklusion als Form verwirklicht werden sollen.
2 16 Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe Das Einbezogensein von Anfang an markiert einen Gegensatz zu Integration. Integration beschreibt den Zustand der Einbeziehung oder Eingliederung nach einer Ausgliederung mit dem Ziel, die individuellen Voraussetzungen einer Person für die Eingliederung oder Einbeziehung in einen Lebensbereich zu verbessern. Teilhabe wird zwar als Einbezogensein von Anfang an verstanden, trotzdem orientieren sich die Sozialleistungen weitgehend an der Verbesserung der Teilhabefähigkeit (Integration) einer Person durch»nicht inklusive«hilfen. Das Einbezogensein von Anfang an soll nach dem UN-Übereinkommen durch»universelles Design«und»Angemessene Vorkehrungen«verwirklicht werden. Das bedeutet, dass alle Lebensbereiche so gestaltet werden, dass möglichst alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können. Dabei sind grundsätzliche Prinzipien der Barrierefreiheit bzw. Zugänglichkeit einzuhalten. Allerdings können Hilfen für spezifische Gruppen vorgesehen werden und es müssen individuelle Bedingungen geschaffen werden, die den Bedarfen einzelner Personen entsprechen. Unter der Bezeichnung Inklusiver Sozialraum werden Konzepte des Einbezogenseins aller Menschen in alle Lebensbereiche entwickelt. Hintergrund ist allerdings nicht nur die Umsetzung des menschenrechtlich begründeten Auftrags der Inklusion. Auch Gesichtspunkte der Kos tenreduzierung oder der Kostenverlagerung (Stichwort Community Care) spielen eine Rolle. Damit bewahrheitet sich eine Warnung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen:»Nicht überall, wo Inklusion draufsteht ist Inklusion drin«manchmal ist eben Einsparung drin, wenn Inklusion draufsteht. Mit Inklusion im Sinne des UN-Übereinkommens sollen zwar nicht alle, aber viele Probleme gelöst werden. Der Begriff Partizipation führt hingegen ein»schattendasein«und kommt in der Übersetzung nur als Teilhabe vor. Beide Begriffe geben jedoch Orientierung für die Verwirklichung der Menschenrechte, die Inhalt dieses Kapitels sind. Teilhabe Ein komplexer Begriff In der deutschen Version der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) wird»participation«mit Teilhabe übersetzt und als»das Einbezogensein einer Person
3 Teilhabe Ein komplexer Begriff 17 in eine Lebenssituation«umschrieben ( In der deutschen Version der ICF wird der Doppelbegriff»Partizipation [Teilhabe]«verwendet. Für Schuntermann, Koordinator der deutschen Übersetzung der ICF, bezieht sich Teilhabe sowohl auf Menschen- bzw. Grundrechte als auch auf individuelle Erfahrungen behinderter Menschen (vgl. Schuntermann 2004). In der Antwort des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen auf eine Anfrage nach den»politisch korrekten«definitionen der Begriffe»Teilhabe«und»Inklusion«(Grampp 2012) finden sich folgende Aussagen: Teilhabe»Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation WHO aus dem Jahr 2001 bedeutet Teilhabe bzw. Partizipation das Einbezogensein in eine Lebenssituation.«Inklusion»Für den Begriff Inklusion gibt es keine einheitliche Definition. Der Inklusionsbeirat bei der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Artikel 33 UN-BRK, die bei dem Beauftragten angesiedelt ist, hat folgende Definition erarbeitet: Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet, dass allen Menschen von Anfang an in allen gesellschaftlichen Bereichen, eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe möglich ist. Inklusion verwirklicht sich im Zusammenleben in der Gemeinde, beim Einkaufen, bei der Arbeit, in der Freizeit, in der Familie, in Vereinen oder in der Nachbarschaft. Dementsprechend leben, arbeiten und lernen Menschen mit Behinderungen nicht in Sondereinrichtungen. Es gibt vielmehr einen ungehinderten, barrierefreien Zugang und eine umfassende Beteiligung von Menschen mit Behinderungen am bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben (oder: in allen Bereichen des Lebens).«Aus dieser Antwort lässt sich ableiten, dass Teilhabe gleichbedeutend ist mit Partizipation und im Sinne von Einbezogensein mit Inklusion übereinstimmt: Inklusion wird mit Teilhabe gleichgesetzt und in Form von Beteiligung verwirklicht. Diese Interpretation der politisch korrekten Beschreibungen kann allerdings dann nicht befriedigen, wenn es darum geht, mit gesicherten Begriffen zu arbeiten. Es stellt sich also die Frage, ob Inklusion und Partizipation als Begriffe überhaupt notwendig sind, da Teilhabe ja alles zu umfassen scheint. Allerdings ist hier auf das UN-Übereinkommen zu verweisen, in dessen englischer Version sowohl»inclusion«als auch»participation«verwendet. Danach scheinen die beiden Begriffe nicht austauschbar zu
4 18 Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe sein. Das zeigt sich auch in der offiziellen, abgestimmten deutschen Version, in der participation mit Teilhabe, Teilnahme, Mitwirkung, Mitarbeit, Beteiligung, inclusion mit Einbeziehung, Integration und inclusiv mit integrativ übersetzt wird. In der Übersetzung zeigt sich ein weiteres Problem, nämlich die Gleichsetzung von inclusion und Integration sowie inclusive und integrativ. Das hat zu erheblichen Widersprüchen und einer»schattenübersetzung«( des UN-Übereinkommens geführt. Mit Integration taucht nun neben Inklusion und Partizipation ein dritter Begriff auf, der mit Teilhabe in Verbindung steht. Partizipation, Inklusion und Integration beschreiben Zustände der»daseinsqualität«der Umwelt für behinderte Menschen. Diese Zustände sollen durch Sozialleistungen auf der Grundlage der Sozialgesetzbücher erreicht werden. Teilhabe steht deshalb auch im Zusammenhang mit»subvention«. Es handelt sich dabei um finanzielle Unterstützung zur Veränderung von Personen als Grundlage der Eingliederung in Lebensbereiche und zur Veränderung der Lebensbereiche als Grundlage der Einbeziehung von Personen. Bestandteile des Begriffs Teilhabe Bestandteile von Teilhabe sind: Inklusion: Einbeziehung behinderter Menschen in Lebensbereiche nach Veränderung der Verhältnisse in diesen Lebensbereichen. Integration: Eingliederung behinderter Menschen in Lebensbereiche nach Veränderung des Verhaltens dieser Menschen. Partizipation: Beteiligung behinderter Menschen in Lebensbereichen, um ihre Interessen einzubringen und zu verwirklichen. Subvention: Unterstützung durch Leistungen der Gesellschaft zur Förderung von Inklusion und Integration in Lebensbereiche. Die folgende Grafik ist ein Versuch, die Komplexität von Teilhabe darzustellen.
5 Inklusion und das UN-Übereinkommen über die Rechte behinderter Menschen 19 ABBILDUNG 1 Teilhabe als komplexer Begriff TEILHABE Einbeziehung Partizipation Beteiligung Integration Eingliederung Subvention Unterstützung Inklusion und das UN-Übereinkommen über die Rechte behinderter Menschen Teilhabe im Sinne des UN-Übereinkommens ist dann möglich, wenn alle Lebensbereiche inklusiv gestaltet sind. Im UN-Übereinkommen werden in Artikel 2 Begriffsbestimmungen dafür die beiden Konzepte»Universelles Design«und»Angemessene Vorkehrungen«genannt.»Universelles Design ist ein Design von Produkten, Umfeldern, Programmen und Dienstleistungen, die von allen Menschen im größtmöglichen Umfang genutzt werden können, ohne dass eine Anpassung oder ein spezielles Design erforderlich ist. Universelles Design schließt Hilfsmittel, die von bestimmten Gruppen behinderter Menschen benötigt werden, nicht aus.angemessene Vorkehrungen sind notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen, die keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen, wenn sie in einem bestimmten Fall benötigt werden, um behinderten Menschen gleichberechtigt mit anderen den Genuss und die Ausübung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten.«die beiden Konzepte sind Grundlage für Teilhabe. Sie sollten deshalb auch Grundlage des staatlichen Handelns sein, das sich aus den Verpflichtungen der Vertragsstaaten des UN-Übereinkommens ergibt. Für
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