Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN BRK)

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1 Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN BRK) Vortrag Ingrid Körner, Senatskoordinatorin Fachtagung Inklusive Arbeitswelt Hamburg

2 Die erste UN-Konvention unter Beteiligung der Zielgruppe Die erste UN-Konvention in kurzer Zeit von 5 Jahren bis zur Zustimmung in UN Vollversammlung 153 Staaten (unterzeichnet) 111 Vertragsstaaten (ratifiziert) In den Vertragsstaaten wird die Konvention nationales Recht 1

3 Der Weg seit 1948 UN Deklaration der Menschenrechte, 1948 UN Übereinkommen über die Rechte des Kindes, 1990 UN Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit, 1993 Erklärung von Salamanca, 1994 Millennium Development Goals, 2000 UN Übereinkommen über die Rechte behinderter Menschen,

4 Ratifizierung in Deutschland Durch die Ratifizierung der UN-BRK erkennt Deutschland den behinderten Menschen die uneingeschränkten und bereits gültigen Menschenrechte zu Durch die Ratifizierung des Fakultativprotokolls erkennt die BRD das Instrument der Individualbeschwerde und das vertrauliche Prüfungsverfahren an. 3

5 Warum wurde die UN-BRK von behinderten Menschen so begrüßt? Bestätigung der Gültigkeit allgemeiner Menschenrechte Herunterbrechen der Menschenrechte in unterschiedliche Lebensfelder Die Konvention als Handlungsleitfaden für Politik, Verwaltung, alle Bürger einer Gesellschaft 4

6 Besonderheit der Bundesrepublik Ein föderaler Staat mit 16 oft unterschiedlich organisierten Bundesländern Bundesrat hat Ratifizierung zugestimmt und verpflichtet sich damit, die BRK in den einzelnen Ländern umzusetzen außerdem gilt Artikel 4 (5) Nicht nur Bundes- sondern auch Ländergesetze müssen angepasst werden 5

7 Exklusion-Segregation-Integration-Inklusion 6

8 Eine Gesellschaft für alle Thema der UN Konvention über die Rechte von Menschen en (2006) ein gelingendes und gleichberechtigtes Zusammenleben aller heißt willkommen zu sein nicht nur in der Familie auch in der Gesellschaft 7

9 Die Umsetzung der BRK erfordert ein Umdenken Die Mehrheitsgesellschaft muss interessiert, sensibilisiert und angeregt werden, ihre Haltung gegenüber behinderten Menschen zu überdenken Behinderte Menschen müssen gestärkt werden, sich nicht als minderwertig oder unwillkommen anzusehen Es sind alle gemeint! 8

10 Umsetzung der UN-BRK in Hamburg In Hamburg hat eine behördenübergreifende AG Maßnahmen für 8 verschiedene Bereiche erarbeitet: 1. Bildung 2. Arbeit und Beschäftigung 3. Selbstbestimmt leben 4. Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung 5. Gesundheit 6. Bewusstseinsbildung 7. Frauen 8. Barrierefreiheit/ Zugänglichkeit 9

11 Artikel 4 - Allgemeine Verpflichtungen (der Vertragsstaaten) 1 a) alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen; b) alle Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken zu ändern, die eine Diskriminierung behinderter Menschen darstellen c) den Schutz und die Förderung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in allen politischen Konzepten und allen Programmen zu berücksichtigen; d) dafür zu sorgen, dass die staatlichen Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit diesem Übereinkommen handeln; i) die Schulung von Fachkräften und anderem mit Menschen en arbeitendem Personal auf dem Gebiet der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu fördern 3) Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung dieses Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen en betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen en, einschließlich Kindern en, über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein. 10

12 UN BRK wichtige Artikel Eher allgemeine Themen in wichtigen Artikeln sind Frauen (Art.6) und Kinder (Art.7) en, aber auch Bewusstseinsbildung (Art.8), Zugänglichkeit (Art.9), Lebensrecht (Art.10) und in Artikel 12 die gleiche Anerkennung vor dem Recht. Allein dieser Artikel würde eine eigene Veranstaltung erfordern, da er nicht nur in Deutschland kontrovers diskutiert wird. Achtung der Wohnung und der Familie (Art.23), Bildung (Art.24), Arbeit und Beschäftigung (Art. 27)

13 UN-BRK und Arbeit Art. 27 UN-BRK Arbeit und Beschäftigung: Dort heißt es: das Recht (von Menschen ) auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt frei gewählt oder angenommen wird. 12

14 Was heißt Artikel 27 genau? Menschen haben gleiches Recht auf Arbeit Lebensunterhalt durch Arbeit verdienen offener, inklusiver, zugänglicher Arbeitsmarkt frei gewählt oder angenommen Staaten unternehmen geeignete Schritte zur Verwirklichung des Rechts auf Arbeit auch durch Erlass von Rechtsvorschriften 13

15 Wie sieht es heute tatsächlich aus? Werkstätten gelten als wichtige Errungenschaft: ermöglichten zunächst überhaupt eine Teilhabe an Arbeit Sind subsidiär: schaffen damit bei Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes auch die Entlastung des sozialen Gewissens sie fühlen sich nicht verantwortlich für behinderte Menschen die Zugangszahlen erhöhen sich dramatisch Die Kostensteigerungen zwingt die Sozialminister, Alternativen zur WfbM einzuplanen (ASMK-Beschluss 2011) die Struktur der Zugänge verändert sich: mehr Menschen mit psychischer Behinderung und mehr Menschen z.b. mit Asperger Syndrom an Stelle von Down-Syndrom Echte Wahlmöglichkeiten im Sinne der UN-BRK werden nicht angeboten 14

16 Maßnahmen für den Bereich Arbeit Alle müssen mit anpacken: Privater Sektor sowie Einrichtungen zur Beschäftigung behinderter Menschen! Alle innovativen Angebote nutzen! Hamburger Budget für Arbeit Beteiligung an der Initiative Inklusion AV Dual / Jugendberufsagentur Projekt Peer Support Modell Werkstattbudget BILDUNG UND BERUF Hamburg will Schüler besser aufs Berufsleben vorbereiten Artikel Hamburger Abendblatt Foto: picture-alliance/ ZB

17 Fazit der Senatskoordinatorin Wir brauchen eine strukturelle Veränderung der Angebote zur Unterstützung von Menschen 1. beim Übergang Schule Beruf 2. beim Ausprobieren verschiedener Berufsmöglichkeiten und wege, dabei individuelle Lösungen schaffen 3. Werkstätten haben Kompetenzen, die beim Veränderungsprozess dringend benötigt werden 4. Zusammenarbeit mit IFD s und Unternehmen auch beim Übergang in den ersten Arbeitsmarkt besonders beim Thema der Außenarbeitsplätze 5. Keine neuen Sonderformen sondern Herstellung von Wahlmöglichkeiten auch durch Unterstützte Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt 6. ZUSAMMENARBEIT mit allen Akteuren und nicht Abgrenzung wird gefragt sein! 16

18 Ihre Aufgabe in den Betrieben: weiter engagiertes Arbeiten in den Betriebsräten und den Schwerbehindertenvertretungen Gute Kenntnis der UN-BRK, da sie Ihrer Arbeit Rückenwind geben kann viel Kraft und Ausdauer bei der anstehenden Arbeit Wichtig ist, Inklusion bei der Arbeit und im Privaten zu leben! leben! 17

19 Können wir das alles schaffen? Nur wenn viele in der Gesellschaft daran mitwirken! Wenn Vorurteile überwunden werden Wenn Sie alle wissen: Es geht auch mich was an! 18

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