Ausschuss für Umwelt und Technik Ausbau Schillerstraße - Festlegung der Ausbauvariante
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- Ferdinand Sternberg
- vor 7 Jahren
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1 Ausschuss für Umwelt und Technik TOP 1 ös Ausbau Schillerstraße - Festlegung der Ausbauvariante - Vorberatung - I. Zu beraten ist: über den Ausbau der Schillerstraße. II. Zum Sachverhalt: Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat in seiner Sitzung am den Planungsauftrag für die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI zum Ausbau der Schillerstraße an das Ing.büro Haag+Noll in Ravensburg vergeben. Die Schillerstraße (Flst. Nr. 1180, siehe) ist im Abschnitt zwischen Bahnunterführung und der Steinenberger Straße (K 7943) noch nicht endgültig hergestellt. Gleiches gilt für den Seitenast, der Schillerstraße auf Flst. Nr Das Ing.büro Haag+Noll hat verschiedene Varianten für einen möglichen Ausbau geprüft. Für den Straßenabschnitt (Hauptast) zwischen der Bahnunterführung und der Steinenberger Straße (K 7943) werden vier Varianten vorgestellt, welche in den beigefügten Lageplänen dargestellt sind. Die vier Varianten werden anhand verschiedener Kriterien verglichen. Damit sollen die Auswirkungen auf die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer und Verkehrsströme untersucht werden. Als Untersuchungskriterien wurden folgende Punkte gewählt: unterschiedliche Lastfälle, dies bedeutet welche Begegnungssituationen sind nach den allgemeinen Planungsregeln des Straßenbaues möglich verkehrliche Wirkung der Straße - Fußgängerverkehr - Auswirkungen bei Verkehrsverlagerungen - verkehrliche Elastizität, Spektrum der Nutzbarkeit Grunderwerbsbedarf Kosten Ein Vergleich der dargestellten Varianten ist in tabellarischer Form als Anlage beigelegt. Im Rahmen der Untersuchung und Abwägung der Varianten untereinander ergeben sich folgende Punkte:
2 Variante I - Ausbau im Bestand für Begegnungsverkehr (Fahrbahnbreite ca. 4,20 4,60 m) ohne Gehweg Nach gängigen Vorgaben zur Straßenplanung ist bei der gewählten bzw. bestehenden Straßenbreite die Begegnung zweier Pkw s möglich. Die Begegnung von Pkw s mit entgegenkommendem Bus- und/oder Lkw-Verkehr ist nur bedingt möglich. Ein großes Defizit der Variante ist ein fehlender Gehweg. Dieser wurde nicht nur im Verkehrsentwicklungsplan (VEP) als Verbesserung genannt. Die benötigte Grundstücksfläche für die Umsetzung ist minimal. Gesamtkosten ca Variante II - Ausbau im Bestand für Einbahnverkehr (Fahrbahnbreite ca. 3,50 m) mit Gehweg Die gewählte Breite ermöglicht die Befahrung der Straße nur im Einbahnverkehr; d.h. nur in eine Fahrtrichtung. Sie ist für den Winterdienst ausreichend breit. Der einbahnige Verkehr würde in der Richtung des Citybusverkehrs, d.h. von der Steinenberger Straße in Richtung Aulendorfer Straße festgelegt. Auf der Straßennordseite würde ein Gehweg ergänzt. Durch die reduzierte Fahrbahnbreite bei einer Einbahnregelung wären auch bei einer Gehwegergänzung die benötigten Grundstücksflächen überschaubar. Bei dieser Variante ist in der Folge der Einbahnregelung eine Zufahrt aus Richtung Aulendorfer Straße jedoch nicht mehr möglich. Verkehr aus dieser Richtung müsste über die Aulendorfer Straße und Steinenberger Straße ausweichen. Deshalb werden bei einer Einbahnlösung Umwegigkeiten bzw. Verkehrsverlagerungen erwartet, die zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens führen werden. So wäre bei dieser Lösung u.a. eine stärkere Belastung der Kreuzung Bahnhofstraße/Steinenberger Straße/Aulendorfer Straße sowie im Bereich Steinenberger Straße / Lidl / Steinstraße zu erwarten. Verkehrsverlagerungen und höhere Verkehrsaufkommen sind an neuralgischen Verkehrsknoten jedoch kritisch zu betrachten. Aus der Umwegigkeit entsteht für die Anlieger eine Mehrbelastung bzw. Komfortreduzierung. Einbahnstraßen können tendenziell zu einer Geschwindigkeitserhöhung führen. Auch dies muss mit Blick auf entgegenkommenden Radverkehr kritisch bewertet werden. Die Durchgangshöhe an der Bahnbrücke im Zuge der Steinenberger Straße unterschreitet das Standardmaß von 4,50 m. Dies könnte Einschränkungen für die in der Schillerstraße bestehenden Gewerbebetriebe bedeuten. Gesamtkosten ca
3 Variante III a - Ausbau für Begegnungsverkehr (Fahrbahnbreite 5,50 m) mit Gehweg Mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 m lässt sich der Begegnungsverkehr von Lkw (Bus) mit Pkw bei normaler Fahrgeschwindigkeit abwickeln. Der Gehweg auf der Nordseite stellt einen geordneten Fußgängerverkehr sicher. Beim seltenen Begegnungsfall Lkw/Lkw müsste jedoch der Gehweg mit genutzt werden. In Folge der größten Fahrbahnbreite hat die Variante die größte verkehrliche Elastizität. Zur Umsetzung dieser Variante wird jedoch ein erheblicher Grundstückserwerb erforderlich sein. Die Variante III a hat mit Abstand den größten Flächenbedarf. Gesamtkosten ca Variante III b - Ausbau für Begegnungsverkehr (Fahrbahnbreite 4,50 m) mit zwei Ausweichstellen und Gehweg Gegenüber Variante IIIa wird lediglich die Fahrbahnbreite um 1 m reduziert. Dies ermöglicht den Pkw/Pkw Gegenverkehr. Der Gehweg ist ebenfalls auf der Straßennordseite geplant. Zur Abwicklung der Begegnungsverkehre Bus/Pkw oder Lkw/Lkw sind zwei Ausweichstellen vorgesehen. Damit ist die Voraussetzung für einen konsequenten Fußgängerschutz geschaffen, weil solche Begegnungssituationen ohne Mitnutzung des Gehweges abgewickelt werden können. In Folge der Ausweichstellen zeichnet sich auch diese Lösung durch eine große verkehrliche Elastizität aus. Auch für diese Variante werden erhebliche Grundstücksflächen benötigt. Mit ca. 4,50 m Fahrbahnbreite entspricht die Variante IIIb in etwa dem aktuellen Bestand. Lediglich Ausweichstellen und Gehweg kämen als Ergänzung hinzu. Gesamtkosten ca Ergebnis der Abwägung: Aus Sicht der Verwaltung stellt die Variante III b (Begegnungsverkehr mit 4,50 m Fahrbahnbreite, zwei Ausweichstellen sowie einem einseitigen Gehweg), unter Berücksichtung der Untersuchungskriterien eine angemessene verkehrliche Erschließung dar. Auch kann die Fußgängersituation erheblich verbessert werden. Verkehrsverlagerungen und erhöhtes Verkehrsaufkommen an neuralgischen Knotenpunkten könnte vermieden werden. Das Verkehrsaufkommen macht keine speziellen Vorkehrungen für den Radverkehr erforderlich. Die bestehende Citybushaltestelle bliebe erhalten. Der Seitenast der Schillerstraße auf Flst. 1194, Gemarkung Bad Waldsee -momentan Zufahrt zu den Fa. Knauff und Geyer- würde ebenfalls endgültig hergestellt. Der Ausbaustandard für diesen Ast ist im Planungsvorschlag bei allen vier obigen Ausbauvarianten im Wesentlichen gleich. Es ist vorgesehen die Straße über einen Großteil der Ausbaustrecke mit 5,90
4 m Breite für die Gegenverkehrssituation zweier LkW s auszubauen. Ein Gehweg entlang des Seitenastes ist nicht vorgesehen. Bereits in der Sitzung des Ausschuss für Umwelt und Technik am wurde darauf hingewiesen, dass die Schillerstraße noch nicht endgültig hergestellt wurde. Dies bedeutet, dass die Anlieger den Straßenendausbau über die satzungsrechtlichen Erschließungsbeiträge weitgehend finanzieren. Der kommunale Anteil an den Erschließungskosten beträgt 5 %. III. Beschlussvorschlag an den Gemeinderat: Der Ausschuss für Umwelt und Technik schlägt dem Gemeinderat vor: 1. die Planungsvarianten I bis III b zum Ausbau der Schillerstraße werden zur Kenntnis genommen 2. nach Abwägung der Varianten wird der Variante III b als Ausbauvariante für den Hauptast und dem Ausbauvorschlag für den Seitenast (Flst. 1194) zugestimmt 3. die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Grundstücksverhandlungen zu führen und die Planung auf Basis der Variante III b fertigzustellen Bad Waldsee, gez. Manz Verteiler: BM Schriftführer 1. Beigeord (2x) / Fr. Denzel 60 / H. Natterer Reg. Anlage: Tab. Vergleich möglicher Varianten (für den Hauptast) Lagepläne für die Varianten I, II, IIIa, IIIb
5 Finanzielle Auswirkungen Ja Ja Abwicklung im laufenden Haushaltsjahr Mehrjahresvorhaben Nein Gesamtkosten der Maßnahme(n) Herstellungs- und Beschaffungskosten jährliche Folgekosten objektbezogene Einnahmen einmalig jährlich Veranschlagung Sachbuch Betrag HH-Jahr HH-Stelle VKZ Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Nein genehmigte über- /außerplanmäßige Einnahme Beschluss: wie Vorschlag Verwaltung ja / nein Gegenstimmen Enthaltungen Ja-Stimmen
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