Die Leistungen der APK Grundlagen und Wahlmöglichkeiten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Leistungen der APK Grundlagen und Wahlmöglichkeiten"

Transkript

1 Informationsveranstaltung vom 21. Juni 2011 in Lenzburg Die Leistungen der APK Grundlagen und Wahlmöglichkeiten Susanne Jäger, Geschäftsführerin

2 VR = Vorsorgereglement VP = Vorsorgeplan Themen 1. Besitzstandsregelung Altersleistungen (inkl. Einkaufsmöglichkeiten) 3. Invaliden-/Todesfallleistungen 4. Wohneigentumsförderung 5. Informationen / Kontakt

3 Art. 8 VP 1. Besitzstandsregelung 2008 (1) Zusatzgutschrift zur (teilweisen) Abfederung der Erhöhung des ordentlichen Pensionierungsalters und des Wechsels vom Leistungsprimat (LP) zum Beitragsprimat (BP). LP BP Zusatzgutschrift Austrittsleistung Sparguthaben

4 Art. 8 VP Besitzstandsregelung 2008 (2) Erwerb der Zusatzgutschrift: ein Fünftel pro Jahr seit 1. Januar Ende 2008 Ende 2009 Ende 2010 Ende 2011 Ende 2012 Sparguthaben Zusatzgutschrift

5 Art. 8 VP Besitzstandsregelung 2008 (3) Zusatzgutschrift wird im Zeitpunkt der Alterspensionierung dem Sparguthaben gutgeschrieben auch wenn die Pensionierung vor Ende 2012 erfolgt. Ab Erreichen Alter 63 wird die Altersgutschrift im %-Umfang der Zusatzgutschrift gekürzt.

6 Art. 27 VR Art. 7 VP 2. Das Sparguthaben Einkauf Sparbeiträge Sparzinsen

7 Sparen und Entsparen Sparen Entsparen Sparguthaben = Freizügigkeitsleistung Altersrente 25 65

8 Art. 28 VR Anhang B VP Umwandlungssatz (1) Berechnung der Altersrente: Sparguthaben x Umwandlungssatz = Altersrente pro Jahr Beispiel: CHF x 6.8 % = CHF 6800 pro Jahr Umwandlungssatz berücksichtigt Lebenserwartung sowie Renditemöglichkeiten

9 Art. 28 VR Anhang B VP Umwandlungssatz (2) Höhe des Umwandlungssatzes wird von der APK in Abhängigkeit des Pensionierungsalters festgelegt Massgebend ist Umwandlungssatz im Zeitpunkt der Alterspensionierung Aktuell geltender Umwandlungssatz basiert auf den technischen Grundlagen EVK 2000 (Beobachtungen der Eidgenössischen Versicherungskasse [heute Publica] über die Entwicklung ihres Versichertenbestandes in den Jahren 1993 bis 1998) Lebenserwartung im Alter 65: 82 Jahre für Männer und 84 Jahre für Frauen

10

11 Art. 28 VR Anhang B VP Umwandlungssatz (3) Anpassungsbedarf wegen erhöhter Lebenserwartung zeichnet sich ab Anpassung des Umwandlungssatzes geplant für Alterspensionierungen ab 2014 Prüfung von Übergangslösungen Entscheide des Vorstandes liegen bis Ende 2012 vor Frühzeitige Information der Versicherten ist gewährleistet

12 Art. 30 VR Flexibles Rentenalter Pensionierung zwischen 58 und 70: Vorbezug Aufschub tieferer UWS höherer UWS

13 Art. VR 30 Art. VR 30 Teilkapitalbezug der Altersleistung Sparguthaben bei Pensionierung Kapitalbezug Option 1 Option 2 Option 3 CHF Teil über CHF , ganz oder teilweise BVG-Altersguthaben 25 % 50 % Anmeldung spätestens 1 Jahr vor dem gewünschten Pensionierungszeitpunkt bzw. 1 Jahr vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters (als aktiver Versicherter) Schriftliche Zustimmung des Ehegatten/Partners nötig

14 Art. 30 VR Kapital oder Rente Voller Kapitalbezug bei der APK nicht möglich! Altersrente Lebenslängliche Garantie der Rentenzahlung, Zusatzrente für Kinder, Ehegattenrente von 60 % beim Tod Rentenanpassungen bei guten Vermögenserträgen der APK Bei Tod ohne Hinterlassenenleistungen verfällt das Vorsorgekapital an die APK Als jährliches Einkommen zusammen mit anderen Einkünften steuerbar Alterskapital Mit der Kapitalzahlung sind alle Leistungen abgegolten Kapital kann nach eigenem Bedarf angelegt bzw. verwendet werden Kapital kann vererbt werden Einmalige Steuer zu einem Vorzugssatz Wahl hängt von persönlichen Bedürfnissen und von persönlicher Risikobereitschaft ab

15 Art. 26 VR Altersrücktritt in mehreren Schritten Teilaltersrente bei Pensumsreduktion ab 58 Mehrere Teilpensionierungsschritte (max. 3) sind möglich Reduktion des Beschäftigungsgrads um mindestens 20 % Kapitalauszahlung kann im Zeitpunkt des ersten oder eines nachfolgenden Pensionierungsschritts einmal verlangt werden

16 Art. 31 VR APK-Überbrückungsrente Laufzeit: Ab Beginn Rentenvorbezug bis zum Zeitpunkt, in dem eine Altersrente der AHV ordentlich bezogen werden kann (Männer: 65 / Frauen: 64) Höhe der Überbrückungsrente frei wählbar Höchstbetrag: maximale AHV-Rente (2011: CHF pro Jahr) Finanzierung: Gekürzte Altersrente ab Beginn oder Vorfinanzierung durch Zusatzsparkonto

17 Art. 13 VR Anhang A VP Einkauf in die reglementarischen Leistungen (1) Einkauf in die reglementarischen Leistungen 1'600'000 1'400'000 1'200'000 1'000'000 Einkaufspotential Sparguthaben CHF 800' ' ' ' Alter

18 Art. 13 VR Anhang A VP Einkauf in die reglementarischen Leistungen (2) Einkauf bis zur Höhe der maximalen reglementarischen Leistungen möglich bis kurz vor der Pensionierung Gesetzliche Einschränkungen bei früherer Selbständigkeit Zuzug aus dem Ausland Personen, die einen Vorbezug zu Gunsten Wohneigentumsförderung vorgenommen haben Wurden Einkäufe getätigt, so dürfen die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden Steuerliche Abzugsfähigkeit mit der zuständigen Steuerbehörde im Voraus abklären

19 Art. 14, 15 VR Anhang D, E VP Einkauf in das Zusatzsparkonto Wenn die Einkaufsmöglichkeiten in die reglementarischen Leistungen ausgeschöpft sind Auskauf der Kürzung der Altersleistungen infolge vorzeitiger Pensionierung und/oder infolge Bezug einer Überbrückungsrente Leistungen zum Pensionierungszeitpunkt dürfen 105 % vom Leistungsziel im ordentlichen Rücktrittsalter nicht überschreiten Steuerliche Abzugsfähigkeit mit der zuständigen Steuerbehörde im Voraus abklären

20 Ausblick Zusätzliche Option ab 2012: Weiterversicherung des bisher versicherten Lohns trotz Lohnreduktion ab Alter 58. Die Versicherten und die Arbeitgeber werden frühzeitig über die Details informiert.

21 Art. 40 ff. VR Art. 6 VP 3. Invalidenleistungen 60 bis 65 % des versicherten Lohns (auch wenn die versicherte Person nicht voll eingekauft ist) Leistungen ab IV-Grad 25 % Wartefrist Invalidenrente: 12 oder 24 Monate

22 VR Art. 38 Art VR Art. 5 VP Todesfallleistungen Witwen- und Witwerrente: 60 % der vollen Invalidenrente Seit 2008 anspruchsberechtigt: Partnerinnen und Partner (eingetragene und nicht eingetragene); es müssen vorgängig keine Unterlagen eingereicht werden! Seit 2008: Todesfallkapital bei Tod vor Rentenbezug; Begünstigungsmöglichkeiten; schriftliche Erklärung der versicherten Person erforderlich!

23 VR Art. Art VR Todesfallkapital (für Versicherte) falls eine Ehegatten-/Partnerrente und/oder Waisenrenten ausbezahlt werden: falls keine Ehegatten-/Partnerrente und keine Waisenrenten ausbezahlt werden: Vorhandenes Sparguthaben reduziert um die Kosten der Hinterbliebenenrenten Vorhandenes Sparguthaben Begünstigungsordnung a) Ehegatte, Partner b) Unterstützte Personen c) Kinder, Eltern oder Geschwister d) Übrige gesetzliche Erben unter Ausschluss des Gemeinwesens (halbes Todesfallkapital) Innerhalb der Begünstigtenkategorien a) d) kann die versicherte Person die Verteilung festlegen.

24 4. Wohneigentumsförderung (1) Merkblatt Wohneigentumsförderung

25 Merkblatt Wohneigentumsförderung Wohneigentumsförderung (2) Vorbezug APK zahlt Geld aus Eigenkapital für die Finanzierung von Wohneigentum, vermindert Zinsbelastung Ausbezahlter Betrag wird besteuert Reduziert Altersleistungen (nicht aber Risikoleistungen) der APK Verpfändung Verpfändung des Sparguthabens bzw. zukünftiger Vorsorgeleistungen Sicherheit für den Gläubiger, ermöglicht allenfalls höhere Belehnung des Wohneigentums Keine steuerlichen Konsequenzen Unveränderte Leistungen der APK Pfandverwertung

26 Hypothekardarlehen APK gewährt ihren Versicherten sowie Rentnerinnen und Rentnern Hypothekardarlehen zu günstigen Konditionen Informationen dazu unter oder bei Frau Loredana Di Massimo ( )

27 Informationen / Kontakt (1) Vorsorge: Häufige Fragen und Antworten Infocenter: Formulare + Merkblätter Kontaktpersonen APK-Newsletter

28 Informationen / Kontakt (2) Versicherte, Alters- und Todesfallleistungen, WEF Christof Schönenberg Leitung Siska Càceres A, B, C, W, X, Y, Z Luigi Diaco D, G, H, I, J, K Madeleine Hunziker E, F, L, M, N, O, P, Q Sibylle Kölliker R, S, T, U, V

BVG-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan BVG gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch

BVG-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan BVG gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch BVG-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan BVG gültig ab 1. Januar 2015 www.pksv.ch BVG-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan BVG 2015 Art. 1 Gültigkeit Es gelten die nachfolgenden Bestimmungen in Ergänzung

Mehr

PV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch

PV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015 www.pksv.ch PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Standard 2015 Art. 1 Gültigkeit 1 Der vorliegende Vorsorgeplan gilt für

Mehr

Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis

Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis Was ist der Vorsorgeausweis? Die Pensionskasse der Gemeinde Horw informiert Sie mit dem persönlichen Ausweis über Ihre berufliche Vorsorge. Sie erhalten jährlich

Mehr

Verbesserung Ihrer Vorsorge im Beitragsprimat

Verbesserung Ihrer Vorsorge im Beitragsprimat Verbesserung Ihrer Vorsorge im Beitragsprimat Delegiertenversammlung (DV) 2015 Bern, 25. Juni 2015 Hansjürg Schwander, Direktor Thomas Bieri, Verantwortlicher Kundendienst Agenda Einleitung Der Vorsorgeausweis

Mehr

Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule

Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule Markus Aeschbacher Kassenleiter Einige Fakten zur Altersrente der AHV: Renten ab 2009: Einfache Altersrente: zwischen Fr. 1 140 und 2 280 Für

Mehr

Information Vorsorgeplan Beitragsprimat Übergangsbestimmungen

Information Vorsorgeplan Beitragsprimat Übergangsbestimmungen Information Vorsorgeplan Beitragsprimat Übergangsbestimmungen Bern, Januar 2015 Vorsorgereglement /-plan Beitragsprimat Gültig ab 1.1.2015 Reglement auf Homepage «Publikationen» Standardreglement mit Anhängen

Mehr

Beschreibung des Vorsorgeausweises

Beschreibung des Vorsorgeausweises Beschreibung des Vorsorgeausweises 1a 1b 2 3 4 5 6 7 8 2 1. Januar 2015 Beschreibung des Vorsorgeausweises der PKG Pensionskasse Die vorliegende Aufstellung beschreibt die einzelnen Positionen des Vorsorgeausweises

Mehr

für die PraderLosinger AG (GAV Kanton Wallis Vorsorgeplan 4)

für die PraderLosinger AG (GAV Kanton Wallis Vorsorgeplan 4) Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang zum Reglement für die PraderLosinger AG (GAV Kanton Wallis Vorsorgeplan 4) gültig ab 1.1.2015 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen

Mehr

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab 01.01.2014

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab 01.01.2014 VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Gültig ab 0.0.04 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement SE - Ausgabe 0400 - SR 030 - D.docx Seite

Mehr

Anbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben zu retournieren. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Anbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben zu retournieren. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unternehmen 2 Teststrasse 1 8800 Thalwil Aarau, 19.06.2007 Vorsorgeplan der BVG-Stiftung Sehr geehrte Damen und Herren Anbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben

Mehr

Die 1. BVG Revision im Überblick

Die 1. BVG Revision im Überblick Die 1. BVG Revision im Überblick Die 1. BVG-Revision tritt am 01.01.2005 in Kraft. Einzelne Bestimmungen werden zwischen dem 01.04.2004 und dem 01.01.2006 eingeführt. VTL Versicherungs-Treuhand Leuthold

Mehr

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei)

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Version 01.01.2016 Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Zur Verbesserung Ihrer Vorsorgeleistungen stehen Ihnen verschiedene Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung: Freiwillige Sparbeiträge (Arbeitnehmerbeiträge)

Mehr

Planbibliothek. Vorsorgepläne, Zusatzplan Kader, Zusatzplan Überbrückungsrente. Sparplan «Sparen PLUS»

Planbibliothek. Vorsorgepläne, Zusatzplan Kader, Zusatzplan Überbrückungsrente. Sparplan «Sparen PLUS» Planbibliothek Vorsorgepläne, Zusatzplan Kader, Zusatzplan Überbrückungsrente Die Arbeitgebenden wählen einen Vorsorgeplan. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, einen Zusatzplan Kader und / oder einen Zusatzplan

Mehr

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Dienstag, 30. Oktober 2012 30. Oktober 2012 Seite 1 Dr. Hermann Walser 30. Oktober 2012 Seite 37 Überblick Problemstellung Flexibilisierung

Mehr

für die Losinger Marazzi AG (GAV Kanton Genf Vorsorgeplan 2 + 3)

für die Losinger Marazzi AG (GAV Kanton Genf Vorsorgeplan 2 + 3) Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang zum Reglement für die Losinger Marazzi AG (GAV Kanton Genf Vorsorgeplan 2 + 3) gültig ab 1.1.2015 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen

Mehr

Die Pensionierung finanziell planen

Die Pensionierung finanziell planen Basellandschaftliche Pensionskasse Basellandschaftliche Pensionskasse Die Pensionierung finanziell planen Reto Steib, Leiter Kundendienst Versicherte 15. April 2015 Inhalt 1. Das 3-Säulenprinzip - BLPK,

Mehr

Basisplan II der Pensionskasse Post

Basisplan II der Pensionskasse Post Basisplan II der Pensionskasse Post Gültig ab 1. August 2013 Für die im Basisplan II versicherten Personen gelten das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post, gültig ab 1. August 2013; der Basisplan II

Mehr

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung Ihr Vorsorgeausweis Auf den ersten Blick ist Ihr Vorsorgeausweis gespickt mit Fachbegriffen

Mehr

Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1.

Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1. Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Gültig ab 1. Januar 2014 Hinweis: Die in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen

Mehr

Information über die Änderungen bei der Pensionskasse des Kantons Glarus ab 1. Januar 2015. Alfred Schindler Leiter Geschäftsstelle PKGL

Information über die Änderungen bei der Pensionskasse des Kantons Glarus ab 1. Januar 2015. Alfred Schindler Leiter Geschäftsstelle PKGL Information über die Änderungen bei der Pensionskasse des Kantons Glarus ab 1. Januar 2015 Alfred Schindler Leiter Geschäftsstelle PKGL Änderungen bei der Organisation der Pensionskasse Umorganisation

Mehr

PENSIONIERUNG. rechtzeitig vorbereiten

PENSIONIERUNG. rechtzeitig vorbereiten PENSIONIERUNG rechtzeitig vorbereiten 1 Inhaltsverzeichnis Planen Sie Ihre Pensionierung 2 Pensionskasse: Rente oder Kapital? 3 Ordentliche Pensionierung 4 Vorzeitige Pensionierung Vorbezug Rente / Kapital

Mehr

Brutto-Jahreslohn CHF 78'000.00. Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00

Brutto-Jahreslohn CHF 78'000.00. Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00 nest Vorsorgeausweis per 15.01.2015 die ökologisch-ethische Pensionskasse Herr Felix Muster Anschlussvertrag 7028 Zürich, 08.10.2015 Betrieb Muster GmbH 1. Versicherte Person Name und Vorname Muster Felix

Mehr

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge. Ausgabe 2013 Tipps und Hinweise

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge. Ausgabe 2013 Tipps und Hinweise Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Ausgabe 2013 Tipps und Hinweise 2 Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Allgemeine Informationen Allgemeine Informationen Zu welchem Zweck kann ich

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

ASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2

ASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2 ASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2 Technische Aspekte (1. Teil) Peter Schiess LCP Libera AG ASIP Info-Veranstaltung (1. Teil) 18.8.2004/1 Übersicht Grundidee der 1. BVG-Revision Eintrittsschwelle

Mehr

10. Anhang für den Plan BVG COMFORT zum Vorsorgereglement der Pensionskasse

10. Anhang für den Plan BVG COMFORT zum Vorsorgereglement der Pensionskasse 10. Anhang für den Plan BVG COMFORT zum Vorsorgereglement der Pensionskasse A 1 Beträge, Werte und versicherter Jahreslohn Maximale AHV srente (= AHVR) CHF 28'200 Mindestlohn (= 6/8 der AHVR) CHF 21'150

Mehr

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Pensionskasse PANVICA PANVICAplus Vorsorgestiftung Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentum ist eine

Mehr

Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten

Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Planen Sie Ihre Pensionierung 2 Pensionskasse: Rente oder Kapital? 3 Ordentliche Pensionierung 4 Vorzeitige Pensionierung Vorbezug

Mehr

gültig ab 1.1.2015 für das Vorsorgewerk der Selbständigerwerbenden

gültig ab 1.1.2015 für das Vorsorgewerk der Selbständigerwerbenden Anhänge Vorsorgewerk SE I/1 Anhang I gültig ab 1.1.215 für das Vorsorgewerk der Selbständigerwerbenden BVG-Grenzwerte, technischer Zinssatz Eintrittsschwelle (Art. 2 BVG) : CHF 21 15 Koordinationsabzug

Mehr

Steueroptimierungsmöglichkeiten im Rahmen der 2. Säule und der Säule 3a Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referentin: Franziska Spreiter

Steueroptimierungsmöglichkeiten im Rahmen der 2. Säule und der Säule 3a Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referentin: Franziska Spreiter Steueroptimierungsmöglichkeiten im Rahmen der 2. Säule und der Säule 3a Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referentin: Franziska Spreiter 8. September 2015 BEST WESTERN HOTELBERN Zeughausgasse

Mehr

VORSORGEREGLEMENT 2013

VORSORGEREGLEMENT 2013 Ifangstrasse 8, Postfach, 8952 Schlieren, Tel. 044 253 93 80, Fax 044 253 93 94 info@vorsorge-gf.ch, www.vorsorge-gf.ch (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2013 Erster Teil:

Mehr

Die Pensionskasse Post

Die Pensionskasse Post Die Pensionskasse Post Wozu dieser Flyer? Mit dem vorliegenden Flyer möchten wir Ihnen die komplexe Materie der beruflichen Vorsorge und des Vorsorgereglements näherbringen. Der Flyer begründet keine Ansprüche

Mehr

Basisplan I der Pensionskasse Post

Basisplan I der Pensionskasse Post Basisplan I der Pensionskasse Post Gültig ab 1. August 2013 Für die im Basisplan I versicherten Personen gelten das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post, gültig ab 1. August 2013; der Basisplan I der

Mehr

Ihre Vorsorge bei PUBLICA

Ihre Vorsorge bei PUBLICA Ihre Vorsorge bei PUBLICA Kurzfassung zum Vorsorgereglement für die Angestellten und die Rentenbeziehenden des Vorsorgewerks Bund Mit dieser Broschüre vermitteln wir Ihnen einen Überblick über: die Grundsätze

Mehr

Bitte beachten Sie, dass für den Anspruch auf Leistungen ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen und das Vorsorgereglement massgebend sind.

Bitte beachten Sie, dass für den Anspruch auf Leistungen ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen und das Vorsorgereglement massgebend sind. Ihr Versicherungsausweis enthält viele Angaben zu Ihrem Vorsorgeschutz. Der Ausweis informiert Sie detailliert über die Höhe der versicherten Rentenleistungen, die zu leistenden Beiträge, die Austrittsleistung

Mehr

Pensionskassenausweis ganz einfach!/

Pensionskassenausweis ganz einfach!/ Pensionskassenausweis ganz einfach!/ Auf den ersten Blick ist der Pensionskassenausweis ein Dschungel aus Fach begriffen und Zahlen. Sich darin zurechtzufinden, ist aber gar nicht so schwer wenn man über

Mehr

PENSIONSKASSE FREELANCE

PENSIONSKASSE FREELANCE PENSIONSKASSE FREELANCE der Gewerkschaft syndicom ZUSAMMENFASSUNG VORSORGEREGLEMENT 2012 Gültig ab 01.01.2012 Pensionskasse Freelance 1/26 ZUSAMMENFASSUNG DER WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN Die in dieser Zusammenfassung

Mehr

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE Häufig gestellte Fragen mit Antworten (FAQ) Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE 1. Der gesetzliche Umwandlungssatz im BVG liegt ab 2014 bei 6.8 % im Alter 65. Ist es zulässig,

Mehr

Der Erwerb von Wohneigentum mit Mitteln der beruflichen Vorsorge. Wohneigentumsförderung

Der Erwerb von Wohneigentum mit Mitteln der beruflichen Vorsorge. Wohneigentumsförderung Der Erwerb von Wohneigentum mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung Wohneigentumsförderung Der Erwerb von Wohneigentum mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Der Erwerb von Wohneigentum

Mehr

Inhalt. Welche Leistungen erbringt die Pensionskasse? Ist das System der beruflichen Vorsorge trotz Finanzkrise sicher?

Inhalt. Welche Leistungen erbringt die Pensionskasse? Ist das System der beruflichen Vorsorge trotz Finanzkrise sicher? Inhalt Welche Leistungen erbringt die Pensionskasse? Ist das System der beruflichen Vorsorge trotz Finanzkrise sicher? Teil 1 Welche Leistungen erbringt die Pensionskasse? - Gesetzliche Mindestleistungen

Mehr

REGLEMENT 2013. Pensionskasse SMGV/VHP. Erster Teil: Vorsorgeplan B2. (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz)

REGLEMENT 2013. Pensionskasse SMGV/VHP. Erster Teil: Vorsorgeplan B2. (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) Pensionskasse SMGV/VHP (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) REGLEMENT 2013 Erster Teil: Vorsorgeplan B2 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im

Mehr

Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2011

Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2011 Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2 A. Tabellen 5. Beitragspläne der Pensionskasse 5 2. Höhe der Risikobeiträge 5 3. Höhe des Umwandlungssatzes 5 4. Ablösungswert für Altersrenten und AHV-Überbrückungsrenten

Mehr

Herzlich Willkommen. Herzlich Willkommen!

Herzlich Willkommen. Herzlich Willkommen! Herzlich Willkommen Herzlich Willkommen! 2 Geschichten, die das Leben schreibt 3 Wenn Ihre dritte Säule steht, ist die Pensionierung gesichert Pensionierung planen An was denken Sie? Freizeit Träume und

Mehr

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel)

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) 0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) Die Verwaltungskommission der Pensionskasse der Stadt Biel gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 der Statuten erlässt: 1. Grundsatz

Mehr

VORSORGEREGLEMENT 2014

VORSORGEREGLEMENT 2014 Pensionskasse Metzger (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2014 Erster Teil Vorsorgeplan: S1 - S4 bzw. S1U - S4U Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements

Mehr

Senkung technischer Zinssatz und

Senkung technischer Zinssatz und Senkung technischer Zinssatz und Reduktion der Umwandlungssätze Auf den folgenden Seiten werden die Auswirkungen der Senkung des technischen Zinssatzes und der Reduktion der Umwandlungssätze veranschaulicht.

Mehr

Die BVG-Planfamilie Überblick Seite 1/2

Die BVG-Planfamilie Überblick Seite 1/2 Die -Planfamilie Überblick Seite 1/2 In der -Planfamilie wird der AHV-Jahreslohn um einen Koordinationsabzug in der Höhe von 87,5 % der maximalen einfachen AHV-Altersrente reduziert. Die Leistungen dieser

Mehr

Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Primatwechsel per 1.1.2013

Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Primatwechsel per 1.1.2013 Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Primatwechsel per 1.1.2013 Agenda Ausgangslage für den Primatwechsel Funktionsweise und Merkmale des Sparplans Konditionen der Primatumstellung Allgemeine

Mehr

Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds

Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds Gültig ab 01.01.2015 2 Sozialfonds, erstellt im März 2015 Grundsätzliches Der Sozialfonds bietet fünf überobligatorische

Mehr

HIV Sektion Lyss-Aarberg und Umgebung

HIV Sektion Lyss-Aarberg und Umgebung HIV Sektion Lyss-Aarberg und Umgebung Problematik Umwandlungssatz/technischer Zinssatz Konsequenzen für Pensionskasse, Arbeitnehmer, Arbeitgeber Martin Schnider Dipl. Pensionsversicherungsexperte, Partner

Mehr

Ihr Vorsorgeausweis. Hans

Ihr Vorsorgeausweis. Hans www.allianz.ch Ihr Vorsorgeausweis März 2014 Merkblatt für die Versicherten Jedes Jahr wird ein Vorsorgeausweis für Sie erstellt. Dieser gibt Ihnen wichtige Informationen über Ihre persönliche Absicherung

Mehr

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015 Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Reglement Kapitalplan Gültig ab. Januar 05 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GUTHABEN 3 VORSORGESTUFEN 4 FREIWILLIGE EINLAGEN 5 LEISTUNGEN 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Mehr

Die Wohneigentumsförderung in der beruflichen Vorsorge (WEF)

Die Wohneigentumsförderung in der beruflichen Vorsorge (WEF) Merkblatt (gültig ab 1.1.2007) Die Wohneigentumsförderung in der beruflichen Vorsorge (WEF) Dieses Papier fasst nur das Wichtigste aus den gesetzlichen Grundlagen zusammen. Ausschlaggebend im Einzelfall

Mehr

3.04 Leistungen der AHV Flexibles Rentenalter

3.04 Leistungen der AHV Flexibles Rentenalter 3.04 Leistungen der AHV Flexibles Rentenalter Stand am 1. Januar 2016 Auf einen Blick Sie haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das

Mehr

Kuriositäten zum Vorsorgebegriff im Steuerrecht

Kuriositäten zum Vorsorgebegriff im Steuerrecht Kuriositäten zum Vorsorgebegriff im Steuerrecht Franziska Bur Bürgin Ludwig + Partner AG, Advokaten, Basel 31.10.2011 Informationsveranstaltung der UGZ 1 Steuern sparen mit dem BVG: Grundlagen Waadtländer

Mehr

Merkblatt Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

Merkblatt Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Merkblatt Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Version: 2.1 (02.02.2015) Gemäss Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEF) kann das angesparte

Mehr

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Ausgabe Tipps und Hinweise Wir machen Sie sicherer. Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Allgemeine Informationen Welche Vorsorgegelder stehen Ihnen

Mehr

Meine Pensionskasse 2015

Meine Pensionskasse 2015 Meine Pensionskasse 2015 GastroSocial Ihre Pensionskasse Der Betrieb, in dem Sie arbeiten, ist bei der GastroSocial Pensionskasse versichert. Sie deckt die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche

Mehr

REGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer)

REGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fondation institution supplétive LPP Fondazione istituto collettore LPP REGLEMENT Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des

Mehr

BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz

BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz Seite Zürich 1I 04.09.2015 Berufliche Vorsorge Das Dreisäulenkonzept Vorsorge in der Schweiz Staatliche Vorsorge AHV IV 1. Säule Berufliche Vorsorge BVG UVG

Mehr

MEINE PENSIONSKASSE 2016. Informationen für Arbeitnehmende

MEINE PENSIONSKASSE 2016. Informationen für Arbeitnehmende MEINE PENSIONSKASSE 2016 Informationen für Arbeitnehmende 1 GastroSocial Ihre Pensionskasse Der Betrieb, in dem Sie arbeiten, ist bei der GastroSocial Pensionskasse versichert. Sie deckt die Bestimmungen

Mehr

Vorsorgeplan SPARENPLUS

Vorsorgeplan SPARENPLUS Vorsorgeplan SPARENPLUS Ausgabe Januar 2015 PENSIONSKASSE FÜR BANKEN, FINANZ- UND DIENSTLEISTUNGS-ANBIETER Inhaltsverzeichnis Vorsorgeplan SPARENPLUS Art. Seite Grundbegriffe 1 Sparkonten, Sparguthaben...

Mehr

Richtlinien betreffend die Garantien gemäss Artikel 46 der Übergangsbestimmungen des Vorsorgereglements der PKWAL vom 25.

Richtlinien betreffend die Garantien gemäss Artikel 46 der Übergangsbestimmungen des Vorsorgereglements der PKWAL vom 25. Richtlinien betreffend die Garantien gemäss Artikel 46 der Übergangsbestimmungen des Vorsorgereglements der PKWAL vom 25. Januar 2012 Pensionskasse des Staates Wallis PKWAL Angenommen am 29. Februar 2012

Mehr

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz

Mehr

REGLEMENT KASSE 1 KURZFASSUNG

REGLEMENT KASSE 1 KURZFASSUNG REGLEMENT KASSE 1 KURZFASSUNG GÜLTIG AB 01. JANUAR 2006 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden Begriffe wie Arbeitnehmer, Versicherter, Partner, Stiftungsrat, Präsident, Rentner, Arbeitgeber- und

Mehr

Vorsorgen. Für jetzt und später. Die Ascom Pensionskasse (APK) Kurz erklärt

Vorsorgen. Für jetzt und später. Die Ascom Pensionskasse (APK) Kurz erklärt Vorsorgen. Für jetzt und später. Die Ascom Pensionskasse (APK) Kurz erklärt GESAMTVORSORGE ALLER GUTEN DINGE SIND DREI In der Schweiz stützt sich die Gesamtvorsorge auf drei Säulen Als unselbstständige

Mehr

Merkblatt über den Einkauf und die Rückzahlung von Vorbezügen für die Wohneigentumsförderung in die Pensionskasse

Merkblatt über den Einkauf und die Rückzahlung von Vorbezügen für die Wohneigentumsförderung in die Pensionskasse Merkblatt über den Einkauf und die Rückzahlung von Vorbezügen für die Wohneigentumsförderung in die Pensionskasse Versicherte im Vorsorgeplan LP (Leistungsprimat) Die Leistungen im Alter 63 und bei Invalidität

Mehr

Reglement über die Abgangsentschädigung für die hauptamtliche Gemeindepräsidentin oder den hauptamtlichen Gemeindepräsidenten

Reglement über die Abgangsentschädigung für die hauptamtliche Gemeindepräsidentin oder den hauptamtlichen Gemeindepräsidenten 1 153.41 29. Mai 2007 Reglement über die Abgangsentschädigung für die hauptamtliche Gemeindepräsidentin oder den hauptamtlichen Gemeindepräsidenten Der Grosse Gemeinderat, gestützt auf Art. 47 Abs. 1 Bst.

Mehr

Ihre Vorsorge bei PUBLICA

Ihre Vorsorge bei PUBLICA Ihre Vorsorge bei PUBLICA Kurzfassung zu den Vorsorgereglementen des Vorsorgewerks ETH-Bereich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ETH-Bereichs (VR-ETH 1) und für die Professorinnen und Professoren

Mehr

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch Vorsorgestiftung des VSV REGLEMENT 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan R Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für

Mehr

Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Erläuterungen zum Versicherungsausweis Sparversicherung

Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Erläuterungen zum Versicherungsausweis Sparversicherung Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Erläuterungen zum Versicherungsausweis Sparversicherung Gültig ab 1. Januar 2015 MUSTER Persönlich Herr Max Mustermann Musterstrasse 99 9999 Musterort Versicherungsausweis

Mehr

Pensionierung. Pensionierungszeitpunkt

Pensionierung. Pensionierungszeitpunkt Pensionierung Wann lasse ich mich pensionieren? Beziehe ich eine Rente oder das Kapital? Muss ich meinen Altersrücktritt melden? Wer sich dem beruflichen Ruhestand nähert, wird mit vielen Fragen konfrontiert

Mehr

Fusion zum PF GF MS. Andreas Häggi

Fusion zum PF GF MS. Andreas Häggi Fusion zum PF GF MS Andreas Häggi Themen-Übersicht Einführung - Begriffe Entwicklungen in der Pensionskassenwelt Fusion PK Agie und PK Charmilles per 01.01.16 Leistungen und Finanzierung ab 01.01.16 Beteiligung

Mehr

Sozialversicherungen 2009

Sozialversicherungen 2009 An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2009 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen

Mehr

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Erfolgt kein unmittelbarer Eintritt in die Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers, so sind Sie während

Mehr

Den Vorsorgeausweis verstehen

Den Vorsorgeausweis verstehen Berufliche Vorsorge Den Vorsorgeausweis verstehen Dieses Informationsblatt zeigt Ihnen auf, wie ein Vorsorgeausweis aufgebaut ist. Es gibt Erklärungen und enthält nützliche Informationen zu wichtigen Themen.

Mehr

Welches sind die Voraussetzungen und Varianten einer Flexibilisierung der Vorsorgepläne?

Welches sind die Voraussetzungen und Varianten einer Flexibilisierung der Vorsorgepläne? Welches sind die Voraussetzungen und Varianten einer Flexibilisierung der Vorsorgepläne? Jürg Walter Dipl. Math. ETH, eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte 26.5.2011 / 1 Aktualität Einige Kennzahlen

Mehr

Vorsorgeplan LP. Ausgabe Januar 2015 PENSIONSKASSE FÜR BANKEN, FINANZ- UND DIENSTLEISTUNGS-ANBIETER

Vorsorgeplan LP. Ausgabe Januar 2015 PENSIONSKASSE FÜR BANKEN, FINANZ- UND DIENSTLEISTUNGS-ANBIETER Vorsorgeplan LP Ausgabe Januar 2015 PENSIONSKASSE FÜR BANKEN, FINANZ- UND DIENSTLEISTUNGS-ANBIETER Inhaltsverzeichnis Vorsorgeplan LP Art. Seite Grundbegriffe 1 Versicherungsjahre... 1 Zahlungen der Versicherten

Mehr

BVG. Die wichtigsten Bestimmungen der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

BVG. Die wichtigsten Bestimmungen der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge Die wichtigsten Bestimmungen der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge Stand Januar 2007 4Grundlage und Ziel der beruflichen Vorsorge Geregelt wird die berufliche Vorsorge in der Schweiz

Mehr

Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung

Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung MERKBLATT Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung In diesem Merkblatt erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie Ihr Pensionskassenguthaben zur Finanzierung eines Eigenheims einsetzen können.

Mehr

Wohneigentumsförderung

Wohneigentumsförderung Geschäftsstelle: RUEPP & Partner AG Lerzenstrasse 16, Postfach 316, 8953 Dietikon 1, Telefon 044 744 91 29, Fax 044 744 91 00 Wohneigentumsförderung... 1. Grundsatz (Art. 30a, b, c BVG ) Die versicherte

Mehr

REGLEMENT 2009. Pensionskasse PANVICA. Erster Teil: Vorsorgeplan BA+ (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz)

REGLEMENT 2009. Pensionskasse PANVICA. Erster Teil: Vorsorgeplan BA+ (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) Pensionskasse PANVICA (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) REGLEMENT 2009 Erster Teil: Vorsorgeplan BA+ Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im

Mehr

Rentenberechnung und flexibles Rentenalter

Rentenberechnung und flexibles Rentenalter Rentenberechnung und flexibles Rentenalter Martin Truffer Ausgleichskasse des Kantons Wallis Abteilung Leistungen AHV/IV/EL 1 Das System unserer Altersvorsorge: Drei-Säulen-Konzept 1. Säule AHV, IV, EL

Mehr

Vorsorge für Private. Rendita 3a Freizügigkeit Rendita Lebensversicherungen. Unsere Region. Unsere Bank.

Vorsorge für Private. Rendita 3a Freizügigkeit Rendita Lebensversicherungen. Unsere Region. Unsere Bank. Rendita 3a Freizügigkeit Rendita Lebensversicherungen Unsere Region. Unsere Bank. Rendita 3a Ihre Ansprüche Sie möchten Ihre finanzielle Zukunft sichern, Steuern sparen und im Ruhestand den geplanten Lebensstandard

Mehr

Der Vorsorgeausweis. Klarheit über die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge.

Der Vorsorgeausweis. Klarheit über die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge. Der Vorsorgeausweis. Klarheit über die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge. Der Vorsorgeausweis enthält viele wertvolle Informationen über den Vorsorgeschutz. Er wird jedes Jahr von Ihrer Personalvorsorgeeinrichtung

Mehr

Beilagen zur Ausgangslage

Beilagen zur Ausgangslage Abschlussprüfung zum/zur Finanzplaner/in mit eidg. Fachausweis 6. Session Schriftliche Klausur vom 11. Mai 2012 Beilagen zur Ausgangslage Beilage Seite Pensionskassenausweis Marco Van Basten... 2 Pensionskassenausweis

Mehr

Merkblatt «Lebensgemeinschaft/Todesfallkapital» (Art. 27, 28 und 30 des Vorsorgereglements)

Merkblatt «Lebensgemeinschaft/Todesfallkapital» (Art. 27, 28 und 30 des Vorsorgereglements) Profond Vorsorgeeinrichtung Zürcherstrasse 66, Postfach, 8800 Thalwil T 058 589 89 81 F 058 589 89 01 Profond Vorsorgeeinrichtung Hintere Bahnhofstrasse 6, Postfach, 5001 Aarau T 058 589 89 82 F 058 589

Mehr

SZKB Vorsorge. Der Pensionskassenausweis. Editorial 01/2011 VORSORGE DER SCHWYZER KANTONALBANK 01/2011. Dokument mit wichtigen Informationen

SZKB Vorsorge. Der Pensionskassenausweis. Editorial 01/2011 VORSORGE DER SCHWYZER KANTONALBANK 01/2011. Dokument mit wichtigen Informationen 01/2011 SZKB Vorsorge Editorial Dokument mit wichtigen Informationen Der Pensionskassenausweis Der Pensionskassenausweis ist ein bedeutendes und informationsreiches Dokument. Jede Pensionskasse ist dazu

Mehr

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016 Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016 Vorsorgefrei Ein gutes Vorsorgebetragen führt zu besseren Vorsorge- Am besten steuern Sie direkt auf uns zu. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch wer verschenkt

Mehr

Pensionskasse Stadt Chur Reglement über technische Rückstellungen und Reserven

Pensionskasse Stadt Chur Reglement über technische Rückstellungen und Reserven Pensionskasse Stadt Chur Reglement über technische Rückstellungen und Reserven Pensionskasse Stadt Chur Reglement über Rückstellungen (Stand 1. Januar 2015) 2 Inhaltsverzeichnis Zweck... 1 Vorsorgekapitalien...

Mehr

Ihre Vorsorge bei der Pensionskasse SRG SSR idée suisse Zusatzkonto (Januar 2009)

Ihre Vorsorge bei der Pensionskasse SRG SSR idée suisse Zusatzkonto (Januar 2009) PKS CPS Ihre Vorsorge bei der Pensionskasse SRG SSR idée suisse Zusatzkonto (Januar 2009) Dieses Dokument beschreibt das Zusatzkonto im Beitragsprimat der Pensionskasse SRG SSR idée suisse (kurz: PKS).

Mehr

Aktuelle Steuerfragen berufliche Vorsorge. Max Ledergerber, Leiter Unterabteilung Veranlagung

Aktuelle Steuerfragen berufliche Vorsorge. Max Ledergerber, Leiter Unterabteilung Veranlagung Aktuelle Steuerfragen berufliche Vorsorge Max Ledergerber, Leiter Unterabteilung Veranlagung Themenübersicht Aufgaben der Steuerbehörden im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge Umsetzung von Art.

Mehr

Reglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen

Reglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen 85.03 Reglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen vom 3. Dezember 006 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse

Mehr

REGLEMENT 1. TEIL VORSORGEPLAN F20

REGLEMENT 1. TEIL VORSORGEPLAN F20 REGLEMENT 1. TEIL VORSORGEPLAN F20 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2016 für alle im Vorsorgeplan F20 versicherten

Mehr

Dr. sc. math. Ernst Welti

Dr. sc. math. Ernst Welti Dr. sc. math. Ernst Welti Vorsitzender der Geschäftsleitung Einleitung Gründe für die Reduktion Konsequenzen der Reduktion Flankierende Massnahmen Informationsveranstaltungen 2005 70 1 Der technische Zinssatz

Mehr

Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Version 01.01.2015 Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Worum geht es? Zur Finanzierung von Wohneigentum zum eigenen Bedarf können Sie Ihre angesparten Vorsorgegelder vorbeziehen

Mehr

zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung)

zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung) ASF 0_06 Verordnung vom 8. Juni 0 Inkrafttreten: 0.0.0 zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 0 des Gesetzes

Mehr

Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales BVG Basis

Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales BVG Basis BVG Basis Vorsorgeplan gültig ab..06 Prevanto AG/ 07.0.06 Geltungsbereich des Vorsorgeplans In Ergänzung zum aktuell gültigen Allgemeinen Rahmenreglement (ARR) der Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales,

Mehr

Privatkunden. REVOR Freizügigkeitskonto zweckgebunden und optimal

Privatkunden. REVOR Freizügigkeitskonto zweckgebunden und optimal Privatkunden _ REVOR Freizügigkeitskonto zweckgebunden und optimal Lückenlos vorsorgen im Freizügigkeitsfall Sie zahlen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Rahmen der beruflichen Vorsorge in der Schweiz

Mehr

Pensionskasse der Stadt Frauenfeld. Kurzreglement Berufliche Vorsorge

Pensionskasse der Stadt Frauenfeld. Kurzreglement Berufliche Vorsorge Pensionskasse der Stadt Frauenfeld Kurzreglement Berufliche Vorsorge KURZREGLEMENT BERUFLICHE VORSORGE der Pensionskasse der Stadt Frauenfeld Allgemeines Personenkreis Aufnahmezeitpunkt Vorsorgeschutz

Mehr