Ihre Pensionierung steht bevor!

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1 Ihre Pensionierung steht bevor! Sehr geehrte Damen und Herren In den nächsten Jahren steht in Ihrem Berufsleben eine grosse Änderung bevor: Ihre Pensionierung. Die neue Situation wird ev. einiges in Ihrem Alltag auf den Kopf stellen. Dies gilt sowohl für die tägliche Beschäftigung (wie verbringe ich den ganzen Tag, wenn ich nicht einfach untätig sein möchte?) als auch Ihr Familienleben (viel mehr Zeit für die Familie) aber auch für die Finanzen. Wir wollen und können nicht in Ihr Privatleben eingreifen. Wir möchten Sie aber auf verschiedene Fragen aufmerksam machen, die Sie sich stellen sollten, da diese auf Ihr Portemonnaie Einfluss haben. Das schweizerische Vorsorgesystem beruht auf drei Säulen: 1. Säule: Die AHV: sie deckt den Existenzbedarf und wird durch ein Verteilungssystem finanziert. Dabei finanzieren die jetzigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Renten der derzeit Pensionierten. 2. Säule: Die berufliche Vorsorge: das Ziel ist, zusammen mit der AHV, etwa 60% des zuletzt bezogenen Lohnes zu erreichen. Bei diesem Kapitalisierungssystem bildet jeder und jede Versicherte sein eigenes Vorsorgekapital. 3. Säule: Die 3. Säule: sie dient dem individuellen Sparen und stellt eine Ergänzung zu den beiden ersten Säulen dar. 1) AHV Das ordentliche Rentenalter bei der eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) liegt derzeit bei 64 Jahren für Frauen und 65 Jahren für Männer. Um eine Altersrente beziehen zu können, müssen sich die Versicherten rechtzeitig also etwa drei Monate vor ihrer Pensionierung - bei der AHV melden. Zwei Faktoren bestimmen die Höhe der Renten: Die «anrechenbaren Beitragsjahre» und das «massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen». Eine Vollrente erhält, wer ab dem 20. Altersjahr bis zum ordentlichen Rentenalter jedes Jahr lückenlos AHV-Beiträge bezahlt hat. Die einfache Vollrente beläuft sich auf höchstens Fr. 27'840.- pro Jahr (Stand am ). Bei verheirateten Personen erhält jeder Ehepartner seine eigene Rente. Die beiden Renten zusammen dürfen aber nicht mehr als 150% einer einfachen Rente betragen. Es ist möglich, dass bei gewissen Versicherten für eine vollständige Rente Beitragsjahre fehlen (Studium ohne Einbezahlung der AHV, längere Auslandaufenthalte, keine Berufstätigkeit usw.). Dies hat eine Senkung der AHV- Rente zur Folge. Die AHV-Rente kann auch vorbezogen werden. Für Frauen ist dies ab dem 62. oder 63. und für Männer ab dem 63. oder 64. Altersjahr möglich. Ein solcher Vorbezug hat eine Rentenkürzung zur Folge. Renten können nur ab dem oben angegebenen Alter und nicht zwischen zwei Jahren vorbezogen werden. So kann beispielsweise ein Mann im Alter von 63 Jahren und zwei Monaten nicht sofort eine Rente beziehen, sondern muss sein 64. Altersjahr abwarten. Auch in einem solchen Fall muss die Meldung bei der AHV rechtzeitig also etwa drei Monate vor dem Bezug erfolgen. Achtung: Personen, die bereits vor dem Bezug einer AHV-Rente nicht mehr arbeiten, müssen weiterhin ihre AHV-Beiträge einbezahlen, um keine Versicherungsjahre zu verlieren. Auskünfte zur AHV können bei der AHV-Zweigstelle Ihres Wohnortes eingeholt werden (siehe auch Website der AHV unter

2 PKBiel Info Pensionierung 2 2) Berufliche Vorsorge, Pensionskasse der Stadt Biel Sie sind im Rahmen der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen ordnungsgemäss bei unserer Pensionskasse versichert. Das ordentliche Rentenalter wird im Anschlussvertrag festgelegt, welcher mit Ihrem Arbeitgeber abgeschlossen wurde. Dieses Rentenalter sowie der Zeitpunkt des ordentlichen Rentenalters sind auf Ihrem Versicherungsausweis angegeben. Diesem Ausweis können Sie auch die Höhe der projizierten Altersrente entnehmen. Diese Hochrechnung kann künftige Änderungen im Zusammenhang mit Ihrer Person (Änderungen bezüglich Lohn oder Beschäftigungsgrad, Vorbezug für Wohneigentum oder bei Scheidung) oder der Pensionskasse (vergüteter Zinssatz auf dem Sparkonto, Umwandlungssatz für Rentenberechnung, Statutenänderungen) nicht berücksichtigen. Es handelt sich daher nur um eine Projektion! Die effektive Altersrente kann demzufolge unterschiedlich ausfallen. Bei einer Pensionierung müssen die nachfolgend aufgelisteten Punkte frühzeitig, gründlich überdacht und überprüft werden, da diese an eine Frist gebunden sind. Die getroffenen Entscheide werden Ihre zukünftigen Einnahmen beeinflussen. Ordentliches Rentenalter (gemäss Anschlussvereinbarung) oder vorzeitige Pensionierung? Das Rücktrittsalter bei der Pensionskasse ist flexibel wählbar. Unsere Statuten ermöglichen zwar eine vorzeitige Pensionierung ab 58 Jahren, diese hat aber wirtschaftliche Auswirkungen. Die von der Pensionskasse gewährte Altersrente fällt tiefer aus und die AHV-Rente wird erst später ausbezahlt. Die finanziellen Aspekte einer vorzeitigen Pensionierung sind somit genau zu prüfen. Der Zeitpunkt der Pensionierung kann auch unabhängig vom Willen eines Versicherten festgelegt werden und zwar wegen gesundheitlichen Problemen oder durch Auflagen des Arbeitgebers Aus steuerlichen Gründen ist es nicht mehr möglich, nach der Pensionierung bei der Pensionskasse angeschlossen zu bleiben. Mit dem Einverständnis Ihres Arbeitgebers ist ein stufenweiser Rücktritt möglich (siehe Statuten). Rücktritt nach dem ordentlichen Rentenalter Die Statuten der Pensionskasse sehen einen maximalen Altersrücktritt im Alter 65 vor. Das Gesetz sieht einige Ausnahmen vor: Es ermöglicht Arbeitnehmern, die mit dem Einverständnis des Arbeitgebers weiter arbeiten möchten, bis maximal zum Alter 70 weiter bei der Pensionskasse versichert zu bleiben. In diesen Fällen muss eine spezielle Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Pensionskasse ausgearbeitet werden. Diese Vereinbarung wird die Versicherungsart, die Beitragshöhe und deren Verteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, präzisieren. Falls die Anschlussvereinbarung mit dem Arbeitgeber,oder dem Personalreglement des Arbeitgebers, eine Pensionierung vor dem ordentlichen AHV-Alter vorsieht (z.b. im Alter 63 oder 64), kann uns nur der Arbeitgeber die Bewilligung für die Weiterführung der Versicherung geben. Bei einigen Arbeitgebern bestehen spezielle Bestimmungen für die Pensionierungen vor dem AHV-Alter (Überbrückungsrente, Austrittsentschädigung, Einkauf einer zusätzlichen Rente, usw.). Die nötigen Auskünfte können Sie bei Ihrem Arbeitgeber einholen und auch im Personalreglement nachlesen. Achtung: Es ist nicht Sache der Pensionskasse zu definieren, im welchen Alter Sie zurücktreten müssen. Gemäss unseren Statuten sind die Altersleistungen der Pensionskasse flexibel zwischen dem Alter 58 und dem Alter 65 zahlbar. Rente oder Kapital? Gemäss unseren Statuten kann ein Versicherter beantragen, dass ihm ein Teil des angehäuften Kapitals in Kapital- statt Rentenform ausbezahlt wird. Die Höhe des maximal möglichen Kapitalbezugs, ist auf Ihrem Versicherungsausweis angegeben (ab 1. Januar 2012, Einführung neuer Statuten; der maximale Kapitalbezug wird auf 50% begrenzt).

3 PKBiel Info Pensionierung 3 Jede Lösung hat Vor- und Nachteile. Folgend listen wir die wichtigsten Entscheidungsfaktoren auf: Vorteile der Rente: - Festes und sicheres monatliches Einkommen. Dabei stellt sich die Frage: welchen monatlichen Betrag möchte ich nebst der AHV-Rente von der Pensionskasse erhalten?. Unter Berücksichtigung meines persönlichen Vermögens, wieviel benötige ich um die laufenden Kosten zu decken? - Lebenslängliche Rente. Gemäss den Statistiken steigt die Lebenserwartung weiterhin. Der Gesundheitszustand kann in dieser oder jener Richtung eine Rolle spielen, wobei nichts mit Bestimmtheit vorausgesagt werden kann. Eine Rente wird aber immer ausbezahlt, auch wenn ein Versicherter das ehrenwerte Alter von 120 Jahren erreicht (was wir Ihnen wünschen). - Anpassung der Renten. Auch wenn dies nicht immer möglich ist, möchte die Pensionskasse die Renten im Rahmen ihrer Möglichkeiten erhöhen können. - Keine Anlagesorgen. Die pensionierte Person (und bei deren Todesfall ihr Ehepartner) muss sich nicht um die Vermögensanlage kümmern. Die Pensionskasse trägt das Verlustrisiko. Nachteile der Rente: - Kein Kapitalerhalt. Bei einem vorzeitigen Hinschied des Versicherten und seines Ehepartners verfällt das Recht auf weitere Leistungen. Die Erben erhalten somit kein Vermögen mehr. - Eine Steueroptimierung, wenn beispielsweise die von der Pensionskasse ausbezahlte Rente nicht vollständig für den Lebensunterhalt aufgebraucht wird, ist nicht möglich. Die gesamte Rente muss als Einkommen versteuert werden. Vorteile des Kapitalbezuges: - Flexibilität. Für das Konzept der Vermögensverwaltung und Vermögensverwendung ist der Investor und somit der Versicherte zuständig. Sind Sie in der Lage, auf den Finanzmärkten erfolgreich zu jonglieren? Wenn ja, ist die Kapitaloption das Richtige für Sie - Kapitalerhalt. Im Gegensatz zur Rente bleibt das Vermögen, das Sie nicht aufgebraucht haben, für die Erben bestehen. Nachteile des Kapitalbezuges: - Risiken / Sicherheit. Kapitalanlagen auf den Finanzmärkten sind nicht risikofrei. Sogar bei fachkundiger Beratung trägt der Investor und somit Sie selber das Verlustrisiko. Werden Sie auch im stolzen Alter von 119 Jahren noch in der Lage sein, auf den Finanzmärkten zu jonglieren? - Verminderung der ausbezahlten Rente. Bei einer Kapitalauszahlung sinken die Altersrente sowie eine allfällige Ehegattenrente deutlich. Beispiel: Bei einem Sparguthaben von Fr. 500'000.- besteht ein Anspruch auf eine Altersrente von Fr. 35'000.- pro Jahr (beim derzeitigen Umwandlungssatz von 7%). Wenn ein Versicherter unmittelbar nach seiner Pensionierung über ein Kapital von Fr. 300'000.- verfügen möchte, hat er bei einem restlichen Altersguthaben von Fr. 200'000.- Anspruch auf eine Altersrente von jährlich Fr. 14' Ist dies ausreichend? Bei dieser Frage, sollte nicht nur an das neueste Ferrari-Modell gedacht werden sondern auch an die Zukunft.. Rente und Kapital! Die Lösung besteht sicherlich in einem vernünftigen Kompromiss. Diese Lösung wird bereits in unseren Statuten vorgeschlagen. Der Versicherte kann nicht sein gesamtes Kapital beziehen. Entscheidet sich ein Versicherter hingegen für eine Kapitaloption, muss er nicht das ganze mögliche Kapital beziehen, sondern kann dessen Höhe selber festlegen. Der Bezug eines vernünftigen Kapitalanteils bei der Pensionierung ermöglicht es einem Versicherten beispielsweise, das restliche Studium seiner Kinder zu finanzieren oder sich oder seinem Ehepartner eine lang ersehnte Reise zu leisten, die etwas weiter führt als bis zum gewohnten Ferienort. Achtung: Wenn Sie einen Teil Ihres Vorsorgevermögens in Kapitalform beziehen möchten, müssen Sie dies der Pensionskasse spätestens ein Jahr vor dem Datum Ihrer vorzeitigen oder ordentlichen Pensionierung melden. Wenn Sie noch nicht wissen, wann Sie sich pensionieren lassen möchten, aber sicher sind, Kapital beziehen zu wollen, können Sie umgehend eine Kapitaloption beantragen. Der gewünschte Betrag in Kapitalform kann uns später mitgeteilt werden, jedoch spätestens ein Jahr vor der Pensionierung. Das Meldeformular können Sie bei uns bestellen oder finden es auf unserer Website / Rubrik Formulare.

4 PKBiel Info Pensionierung 4 Im Übrigen müssen Sie wissen, dass falls Sie in den letzten drei Jahren vor der Pensionierung persönliche Einkäufe in die Pensionskasse vornehmen, bei der Pensionierung die daraus resultierenden Leistungen nicht in Kapital-, sondern nur in Rentenform erhalten. Die steuerlichen Gesetzgebungen werden immer strenger und in den nächsten Jahren sind noch zusätzliche, steuerliche und gesetzliche Änderungen zu erwarten. Andere steuerliche Aspekte haben wir absichtlich ausser Acht gelassen. Zu viele externe Faktoren beeinflussen diese Aspekte (Vermögen, sonstige Einkommen, private Versicherungen, familiäre Situation, Wohnort usw.). Wenn Sie diesbezüglich weitere Auskünfte wünschen, ziehen Sie einen Steuerberater bei. Falls Sie den für Ihr berufliches Vorsorgekapital geltenden Steuersatz wissen möchten, wenden Sie sich direkt an Ihre Steuerbehörde. AHV-Überbrückungsrente Wie bereits angekündigt, beginnt die Auszahlung einer AHV-Rente nicht unbedingt gleichzeitig mit Ihrer Pensionierung. Bis die AHV-Rente in Kraft tritt, kann der Versicherte bei der Pensionskasse eine Überbrückungsrente beantragen. Die Finanzierung erfolgt über eine lebenslängliche Kürzung der Altersrente. Im Rahmen der Anschlussverträge, finanzieren gewisse Arbeitgeber einen Teil der Überbrückungsrente, unter Berücksichtigung der geleisteten Dienstjahren und dies ohne eine Kürzung der Altersrente zu verursachen. Eine Überbrückungsrente (Anteil Arbeitnehmer plus Arbeitgeber) darf sich höchstens auf eine maximale einfache AHV-Rente belaufen. Achtung: Die Überbrückungsrente erlaubt einen guten Übergang zwischen dem Pensionierungsalter und dem AHV-Alter, das Anrecht auf eine Rente durch die AHV gibt. Vergessen Sie jedoch nicht, dass die Kürzung auf Ihrer Altersrente lebenslänglich durchgeführt wird. Zudem, falls Sie beabsichtigen weiter zu arbeiten und Sie sich bei der Arbeitslosenkasse melden, diese Kasse von Ihren Taggeldern die von der Pensionskasse bezahlten Beträge abziehen wird. Im diesen Fall wird es nicht empfohlen, die Überbrückungsrente (Anteil Arbeitnehmer) zu beziehen, die Sie selber lebenslänglich finanzieren müssen. Berechnungen Sie haben die Möglichkeit, bei unseren Mitarbeitenden (Tel ) gewisse Berechnungen im Zusammenhang mit Ihrer Pensionierung zu verlangen. Sie erleichtern uns die Aufgabe, wenn Sie uns folgende Angaben liefern: - gewünschtes Pensionierungsdatum - gewünschter Kapitalbetrag - mit oder ohne Überbrückungsrente (Anteil Arbeitnehmer) Wenn der Arbeitgeber automatisch eine Überbrückungsrente finanziert, berücksichtigen wir dies bei unseren Berechnungen. Vorbezug für Wohneigentum Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist ein Vorbezug der Freizügigkeitsleistung für Wohneigentum oder für die Rückzahlung einer Hypothek, zeitlich beschränkt. Ein Vorbezug für Wohneigentum ist nach dem 60. Altersjahr nicht mehr möglich. Vor diesem Alter kann nur ein begrenzter Teil der Leistung bezogen werden. Wenn Sie Ihre berufliche Vorsorge noch für Wohneigentum nutzen möchten, so wenden Sie sich umgehend an unsere Mitarbeiter.

5 PKBiel Info Pensionierung 5 Austritt aus der Pensionskasse nach dem 58. Altersjahr aus anderen Gründen als der Pensionierung Sobald das 58. Altersjahr erreicht ist, provoziert ein Austritt automatisch eine Pensionierung mit den entsprechenden Leistungen (Rente, Kapital, allenfalls Überbrückungsrente), oder ein Anrecht auf Freizügigkeitsleistung. Das Anrecht auf Freizügigkeitsleistung kann nur gewährt werden, wenn der Versicherte - ohne Unterbruch einer Pensionskasse eines anderen Arbeitgebers angeschlossen wird; - nach dem Altersrücktritt weiter arbeiten will und sich bei der Arbeitslosenkasse anmeldet. Ein Nachweis dieser Anmeldung wird verlangt. Im diesem Fall kann die Freizügigkeitsleistung auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden. Anderen Betrachtungen Einige Versicherte werden am Pensionierungstag unangenehm überrascht. Sie waren überzeugt, dass sie nach der Pensionierung, aus finanzieller Sicht, genau gleich wie vorher leben könnten. Leider ist dies nicht möglich. Die Renten aus der AHV und der Pensionskasse sind nur teilweise Ersatzeinkommen. Sie können nicht vollständig Ihr als Aktivmitglied erhaltenes Einkommen decken. Um ein solches Einkommen erreichen zu können, müssten die Beiträge der AHV und der Pensionskasse deutlich höher sein. Die Informationen betreffend den vorgesehenen Leistungen der Pensionskasse, sind auf Ihrem jährlichen Versicherungsausweis ersichtlich. Sie haben demzufolge die Gelegenheit, Ihre Pensionierung im voraus zu planen und gemäss den Möglichkeiten, persönliche Einkäufe durchzuführen. Bis auf den letzten Moment zu warten, um sich Überlegungen zu machen, heisst, dass es schon zu spät ist. In diesem Rahmen wird die 3. Säule, als Privatersparnis, in Zukunft immer mehr zu berücksichtigen sein. Wir hoffen, Ihnen mit diesem Rundschreiben eine Überlegungsgrundlage zur Verfügung zu stellen, die es Ihnen allenfalls ermöglicht, bei der Wahl Ihrer Optionen die gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen einzuhalten. Für Ihre Zukunft wünschen wir Ihnen alles Gute. PENSIONSKASSE DER STADT BIEL

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