öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

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1 Flecken Ottersberg Bebauungsplan Nr. 138 Betriebsgelände Fa. Kegel öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Inhalt: Zusammenstellung der Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 BauGB mit Einzelblättern und Stellungnahmen des Flecken Ottersberg Auf eine Unterscheidung zwischen umweltbezogenen und sonstigen Äußerungen wird verzichtet. Beigefügt sind alle Äußerungen.

2 Betr.: Flecken Ottersberg, Ortschaft Otterstedt, Bebauungsplan Nr. 138 Betriebsgelände Fa. Kegel Zusammenstellung der Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit einem Einzelblatt Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom gem. 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt. Ihre Äußerungen müssen für die Ausarbeitung des Entwurfs des o. a. Bebauungsplans ausgewertet werden. Dazu dient die folgende Zusammenstellung mit dem beigefügten Einzelblatt. Sie enthält eine Auflistung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die beteiligt wurden, eine Wiedergabe der eingegangenen Schreiben und eine Stellungnahme des Flecken Ottersberg dazu, die der Planbearbeiter ausgearbeitet hat. Aus ihr ergibt sich, wie die Äußerungen im Entwurf berücksichtigt werden. lfd. Nr. Name der Behörde und des sonstigen Trägers öffentlicher Belange Inhalt der Äußerung/ Stellungnahme des Flecken Ottersberg dazu 1 Landkreis Verden Schreiben vom : Vgl. das beigefügte Einzelblatt! 2 Trinkwasserverband Verden 3 Stadtwerke Achim Schreiben vom : Die Stadtwerke Achim AG wird prüfen, ob die Verlegung von Gasleitungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten möglich ist. Wir weisen darauf hin, dass rechtzeitig vor Baubeginn im Bereich von Privatwegen zugunsten der Stadtwerke AG für das Verlegen, den Betrieb und Unterhaltung, sowie die Erneuerung von Gasleitungen durch den Erschließungsträger Grunddienstbarkeiten eingetragen werden müssen. Entsprechende Wortlaute für die Grunddienstbarkeiten stellen wir ihnen gerne zur Verfügung. Stellungnahme des Flecken Ottersberg: Die Privatgrundstücke im Plangebiet werden durch öffentliche Straßen erschlossen. Privatwege sind nicht geplant. 4 Elektrizitäts-Werk Ottersberg und 5 Avacon AG, Betrieb Verteilnetze 6 TenneT TSO GmbH Schreiben vom : Die Planung berührt keine von uns wahrzunehmenden Belange. Es ist keine Planung von uns eingeleitet oder beabsichtigt. 7 Deutsche Telekom Technik GmbH Schreiben vom : Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der Telekom Deutschland GmbH, die aus beigefügtem Plan ersichtlich sind. Die vorhandene TK-Linie der Telekom dient ausschließlich der Versorgung der Gebäude Wilstedter Str. 36 und Wilstedter Str. 38. Detailpläne können Sie bei der planauskunft.nord@telekom.de anfordern, oder benutzen Sie die kostenlose Trassenauskunft Kabel index.html. Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der vorhandenen Telekommunikationslinien vermieden werden und aus betrieblichen

3 lfd. Nr. Fortsetzung: Name der Behörde und des sonstigen Trägers öffentlicher Belange Inhalt der Äußerung / Stellungnahme des Flecken Ottersberg dazu Gründen (z. B. im Falle von Störungen) der ungehinderte Zugang zu den Telekommunikationslinien jederzeit möglich ist. Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu beachten. Ansonsten bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Bei Planänderung bitten wir uns erneut zu beteiligen. Stellungnahme des Flecken Ottersberg: Der Plan, der mit dem Schreiben übersandt wurde, ist hier nicht beigefügt. Er kann in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Aus ihm ergibt sich die Lage der Leitungen auf dem Grundstück Wilstedter Straße 36 und auf dem Betriebsgelände der Fa. Kegel (Wilstedter Straße 38). Die Leitungen werden durch die geplante Nutzung des Plangebiets nicht beeinträchtigt. Die Hinweise werden bei der Durchführung des Bebauungsplans beachgtet. 8 LGLN Regionaldirektion Verden, 9 Freiwillige Feuerwehr Ottersberg und 10 Industrie- und Handelskammer Stade 11 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle Schreiben vom : Gegen die Durchführung der o. g. Bauleitplanung nach Maßgabe der mir vorgelegten Unterlagen bestehen unter Berücksichtigung der von hier zu vertretenden Belange keine Bedenken. Änderungen oder Ergänzungen werden nicht vorgeschlagen. 12 Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Bremervörde Schreiben vom : Nach Durchsicht der Unterlagen teilen wir mit, dass aus Sicht des Trägers öffentlicher Belange Landwirtschaft zur o. g. Bauleitplanung des Fleckens Ottersberg keine Bedenken bestehen. 13 Unterhaltungsverband Untere Wümme 14 Amt für Regionale Landentwicklung Lüneburg Schreiben vom : Das o. g. Vorhaben ist sowohl aus agrarstruktureller Sicht als auch aus Sicht der vereinfachten Flurbereinigung Ottersberg geprüft worden. Es werden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

4 Betr.: Flecken Ottersberg, Ortschaft Otterstedt, Bebauungsplan Nr. 138 Betriebsgelände Fa. Kegel EINZELBLATT zu den Äußerungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange lfd. Nr. 1: Landkreis Verden, Verden Der Landkreis Verden hat sich mit Schreiben vom zum o. a. Bebauungsplan geäußert. Das Schreiben werden vollständig wiedergegeben:

5 - 2 - Forts. lfd. Nr. 1: Landkreis Verden Stellungnahme des Flecken Ottersberg: Zu 1. Städtebau Die Anregung wird berücksichtigt. Die Möglichkeit der Überquerung wird geregelt, indem die vorhandene Überfahrt festgesetzt wird. Zu 2. Naturschutz und Landschaftspflege Bestanderhebung der vorhandenen Biotoptypen. Die Begründung wird ergänzt. Beim Plangebiet handelt es sich um das vorhandene Betriebsgelände eines Garten- und Landschaftsbaubetriebs. Artenschutz Die Ausführungen in der Begründung werden ergänzt. Eine Verletzung der Zugriffsverbote des 44 Abs. 1 BNatSchG ist nicht zu erwarten. Baumschulflächen im Anschluss an das Plangebiet Die vorhandenen Baumschulflächen, die im Norden und Osten an das Plangebiet anschließen, werden weiterhin als Baumschule genutzt. Der Anregung des Landkreises wird gefolgt: Es werden Durchfahren durch die Hecken durch eine Ergänzung der Festsetzungen ermöglicht.

6 - 3 - Forts. lfd. Nr. 1: Landkreis Verden Oberflächenentwässerung Graben Der Graben soll in der bisherigen Form erhalten bleiben. Er wird daher aus den überbaubaren Flächen herausgenommen. Außerdem wird für den Graben eine Überfahren geregelt. Siehe oben Ziffer 1. Für die Gestaltung der Entwässerungsanlagen gilt der Grundsatz der planerischen Zurückhaltung. Aus der bestehenden Entwässerungssituation ergibt sich, dass eine geordnete Oberflächenentwässerung grundsätzlich möglich ist. Vgl. dazu das Schreiben des Landkreises unter Ziffer 4. Die Gestaltung der Anlagen ist Sache der Durchführung des Bebauungsplans. Die Eingriffsregelung wird nach Einschätzung des Flecken Ottersberg nicht berührt, da die Anlagen so naturnah gestaltet werden können, dass keine erhebliche Beeinträchtigung entsteht. Die Begründung wird ergänzt. Zu 3. Wasserwirtschaft Die Hinweise werden berücksichtigt. Zu 4. Straßenbau und Verkehr Entwässerung: Die Angaben zum Bestand sind in der Begründung berücksichtigt. Die Hinweise zur künftigen Entwässerung werden berücksichtigt. Einmündung Wirtschaftsweg, Zufahrten: Die Hinweise zur Befestigung des Feldwirtschaftsweges werden bei der Durchführung der Planung beachtet. Die Begründung wird ergänzt. Zu 5. Kreisarchäologie Die Hinweise werden bei der Durchführung des Bebauungsplans beachtet. Die Begründung wird ergänzt.

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