Daten zu Werkstätten für behinderte Menschen - Anlage zum Arbeitspapier Teilhabe am Arbeitsleben -

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1 Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz 3. Sitzung am 14. Oktober 2014 Anlage zum Arbeitspapier zu TOP 1 Stand: 19. November final Daten zu Werkstätten für behinderte Menschen - Anlage zum Arbeitspapier Teilhabe am Arbeitsleben - Rechtliche Grundlagen 136 ff. des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni BGBl. I S. 1046, 1047), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung (Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008, BGBl. I S. 2959) Werkstättenverordnung (WVO) vom (BGBl. I S. 1365), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung (Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008, BGBl. I S. 2959). Allgemeine Daten Zahl der Werkstätten 700 Zahl der beschäftigten Menschen mit Behinderungen (Stand 2012) Davon: Beschäftigte im Arbeitsbereich der Werkstätten Teilnehmende im Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich Davon: o Im Zuständigkeitsbereich Bundesagentur für Arbeit o Im Zuständigkeitsbereich Rentenversicherung

2 - 2 - Entwicklung der Beschäftigungszahlen in Werkstätten für behinderte Menschen Behinderte Menschen in Werkstätten Tendenz Gesamtzahl Darunter Arbeitsbereich (Eingliederungshilfe) Eingangsverfahren/ Berufsbildungsbereich (BA) Darunter Neueintritte

3 - 3 - Zugänge in Werkstätten für behinderte Menschen aus Arbeitslosigkeit In einer Übersicht der AG Arbeitsleben der BAG der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 1 werden die Zugänge wie folgt aufgeschlüsselt: 12. Andere Reha- Träger 5,20% 10. Unterstützte Beschäftigung 2,00% 11. Andere Maßnahme n der BA 6,70% 9. Nach (Langzeit-) Erkrankung 8,40% 1. Förderschule G 30,20% 8. Arbeitslosigkeit 13,90% 2. Andere Förderschule 3,10% 7. Rente wegen Erwerbsminderung 17,80% 3. Förderschule L 3,30% 4. Regelschule 1,30% 5. Sonstige Herkunft/ 6. BBW, BFW Vorgeschichte 2,80% 5,30% Nach dieser Erfassung lässt sich ein Anteil von 46% an Zugängen Ersteingliederung (Nummern 1-5) und ein Anteil von 54% an Zugängen Wiedereingliederung (Nummern 6-12) zuordnen 2. Absolute Zahlen für das gesamte Bundesgebiet lassen sich der BAGÜS- Übersicht nicht entnehmen, weil nicht alle Träger erfasst sind. 1 LWL Stand , Untersuchung zu den Beratungen in den Fachausschüssen 2013, Auswertung von Aufnahmen in 317 WfbM. Mit der Auswertung sind von der Größenordnung der Werkstätten etwa 50% der Werkstattplätze erfasst. 2 Der Anteil Sonstige ist der Ersteingliederung zuzuordnen. Es handelt sich um Schulabgänger und um Personen, die bisher keine Förderung erhalten hatten/nicht im Leistungsbezug standen (siehe Übersicht LWL, dort Seite 16) - 4 -

4 - 4 - Die Bundesagentur für Arbeit hat für das Jahr 2013 insgesamt Neueintritte mitgeteilt, die Deutsche Rentenversicherung (zusammen ). Die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Rentenversicherung können nicht angeben, wie viele davon aus Arbeitslosigkeit kommen. Legt man die Prozentzahlen des LWL auf die insgesamt Fälle an, wären dies Zugänge aus Arbeitslosigkeit (13,9%). Könnten davon etwa 1/3, also rund arbeitslose Menschen durch bessere Betreuung in Arbeit oder andere Arbeitsmarktmaßnahmen vermittelt werden, ließen sich etwa 18,1 Mio. Euro jährlich 3 einsparen (Berechnung der Kosten für einen Werkstattplatz = Euro/Jahr, Seite 6). Hiervon entfielen etwa 14 Mio. Euro/Jahr auf den Kostenträger der Eingliederungshilfe und etwa 4,1 Mio. Euro auf den Bund (Einsparungen bei der Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen). Leistungsberechtigte im Arbeitsbereich der Werkstätten nach Altersgruppen 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Über 50 Jahre 30 bis 50 Jahre Unter 30 Jahre Quelle: Kennzahlenvergleich der üötrsh (BAGüS Stand 2012) 3 Jährlich ansteigend, wenn davon ausgegangen wird, dass die Vermeidung von Zugängen nicht einmalig, sondern jährlich zu verzeichnen ist

5 - 5 - Abgänge aus Werkstätten für behinderte Menschen Die Menschen mit Behinderungen haben einen Rechtsanspruch auf Beschäftigung in einer Werkstatt, solange die Aufnahmevoraussetzungen vorliegen. Dieser Anspruch besteht also bis zum Eintritt des Rentenalters. Mit dem medizinischen Fortschritt erreichen auch zunehmend Menschen mit Behinderungen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung auf eine Werkstatt für behinderte Menschen angewiesen sind, darunter zunehmend auch Menschen mit schwersten und mehrfachen Behinderungen, das Renteneintrittsalter. Die Werkstätten für behinderte Menschen sind verpflichtet, den Übergang behinderter Menschen aus den Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Die Übergangsquote liegt seit Jahren bei konstant etwa 0,1% jährlich. Aufwendungen für behinderte Menschen in Werkstätten (Bundesagentur für Arbeit, Träger der Eingliederungshilfe, Bund) Leistung Bundesagentur Eingliederungs- Bund für Arbeit hilfe Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich: 0,57 Mrd. Euro Vergütungen an WfbM einschl. SV-Beiträge Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich: 0,02 Mrd. Euro Ausbildungsgeld 4 Arbeitsbereich: Vergütungen einschl. SV- 3,80 Mrd. Euro Beiträge Arbeitsbereich: Arbeitsförderungsgeld 5 0,08 Mio. Euro Arbeitsbereich: Höherversicherung RV 1,10 Mrd. Euro Gesamtaufwendungen Gesamt je Träger 0,59 Mrd. Euro 3,88 Mrd. Euro 1,10 Mrd. Euro 4 63 Euro monatlich im 1. Jahr und 75 Euro monatlich im zweiten Jahr der Maßnahme. Durchschnittlicher Betrag = 816,50 Euro/Jahr TN (2013) x 816,50 Euro = ,50 Euro Beschäftigte x 312 Euro/Jahr = Euro

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