Entlastungsmöglichkeiten bei der EEG-Umlage

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1 Entlastungsmöglichkeiten bei der EEG-Umlage Voraussetzungen, Möglichkeiten, Verfahrensablauf 13. September 2012 Erfolg kennt keine Grenzen! Wir beraten deutsche Unternehmen weltweit. 1

2 Agenda 01 Entlastungsmöglichkeiten bei der EEG-Umlage 02 Prüfungsgegenstand 03 Prüfung nach 41 Abs. 2 EEG 04 Verfahrensablauf 05 Ansprechpartner 2

3 Agenda 01 Entlastungsmöglichkeiten bei der EEG-Umlage 02 Prüfungsgegenstand 03 Prüfung nach 41 Abs. 2 EEG 04 Verfahrensablauf 05 Ansprechpartner 3

4 Entlastungsmöglichkeiten bei der EEG-Umlage Die sich aus der EEG-Umlage ergebenden Belastungen stellen für Unternehmen, insbesondere für stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes, eine erhebliche Kostenbelastung dar. Aus diesem Grund erfolgt die Begrenzung des BAFA nach 40 Satz 2 EEG, um die Stromkosten dieser Unternehmen zu senken. Gemäß 40 ff. EEG kann auf Antragstellung für eine Abnahmestelle die EEG- Umlage begrenzt werden: für den Stromanteil ab 1 GWh auf 10 % der nach 27 Abs. 2 EEG ermittelten EEG-Umlage bis 100 GWh auf 1 % ihres regulären Wertes begrenzt ab 100 GWh Strombezug muss lediglich 0,05 ct/kwh bezahlt werden 4

5 Agenda 01 Entlastungsmöglichkeiten bei der EEG-Umlage 02 Prüfungsgegenstand 03 Prüfung nach 41 Abs. 2 EEG 04 Verfahrensablauf 05 Ansprechpartner 5

6 Prüfungsgegenstand Anträge zur Begrenzung der EEG-Umlage können gemäß 40 i.v.m. 41 EEG ausschließlich für Unternehmen (bzw. selbstständige Unternehmensteile) des produzierenden Gewerbes und Schienenbahnen gestellt werden. Voraussetzungen: der von dem EVU bezogene und selbst verbrauchte Strom hat im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr an einer bestimmten Abnahmestelle mind. 1 GWh betragen das Verhältnis der von dem Unternehmen zu tragenden Stromkosten zur Bruttowertschöpfung des Unternehmens hat mind. 14 % betragen die EEG-Umlage wurde anteilig an das Unternehmen weitergereicht 6

7 Agenda 01 Entlastungsmöglichkeiten bei der EEG-Umlage 02 Prüfungsgegenstand 03 Prüfung nach 41 Abs. 2 EEG 04 Verfahrensablauf 05 Ansprechpartner 7

8 Prüfung nach 41 Abs. 2 EEG Nach 41 Abs. 2 EEG ist das Ziel die Stromkosten mittels Begrenzung der EEG-Umlage stromintensiver Unternehmen und deren Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Zu Beginn der Prüfung hat der Wirtschaftsprüfer in folgende Unterlagen Einsicht zu nehmen: aktuelle BAFA-Merkblätter Definition der Bruttowertschöpfung des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 4, Reihe 4.3, Wiesbaden 2007 Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008 Unterlagen der Gesellschaft über die Organisation der Produktionstätigkeiten des Unternehmens 8

9 Prüfung nach 41 Abs. 2 EEG (2) Unterlagen der Gesellschaft über die Wettbewerbslage Unterlagen zur Definition der Abnahmestelle Strombezugsverträge Stromrechnungen für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr Prüfbericht des Abschlussprüfers sofern der Jahresabschluss geprüft wurde die von der Gesellschaft abgeleitete Bruttowertschöpfungsrechnung Nachweise über die im Rahmen der Stromlieferung anteilig an das Unternehmen weitergereichte EEG-Umlage 9

10 Agenda 01 Entlastungsmöglichkeiten bei der EEG-Umlage 02 Prüfungsgegenstand 03 Prüfung nach 41 Abs. 2 EEG 04 Verfahrensablauf 05 Ansprechpartner 10

11 Verfahrensablauf Der Wirtschaftsprüfer hat sich zu Beginn der Prüfung zu vergewissern, ob es sich bei dem Antrag stellenden Unternehmen um ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes i.s.v. 3 Nr. 14 EEG handelt. Dies betrifft auch selbständige Unternehmensteile die einen Antrag nach 41 Abs. 5 S. 3 EEG stellen. 11

12 Verfahrensablauf (2) Einstufung des Unternehmens als Unternehmen des produzierenden Gewerbes Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes BAFA-Merkblätter Tätigkeitsbeschreibung des Unternehmens Unternehmen muss im Wettbewerb zu internationalen Unternehmen stehen 12

13 Verfahrensablauf (3) Bezogene und selbst verbrauchte Strommenge Bezogene uns selbst verbrauchte Strom hat an einer Abnahmestelle mind. 1 GWh betragen Durchsicht des Jahresabschlusses ggf. des Prüfungsberichts Beurteilung ob die bezogene und selbst verbraucht Strommenge im Hinblick auf den Nennverbrauch plausibel ist Durchsicht von Saldenlisten/Konten 13

14 Verfahrensablauf (4) Ermittlung der Bruttowertschöpfung die Bruttowertschöpfungsrechnung auf den geprüften Jahresabschluss der Gesellschaft überleiten das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung muss im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mind. 14 % betragen 14

15 Verfahrensablauf (5) Ermittlung der Stromkosten Sämtliche für den Strombezug vom Unternehmen entrichtete Kosten sind einzubeziehen die auf das letzte GJ entfallenen Strommengen und der Stromkosten sind für jede Abnahmestelle darzustellen die Anteilig an das Unternehmen weitergereichte EEG-Umlage ist gesondert nachzuweisen 15

16 Verfahrensablauf (6) Umfang der Begrenzungsentscheidung auf die EEG-Umlage: Gemäß 40 S. 1 EEG begrenzt das BAFA auf Antrag für eine Abnahmestelle die EEG-Umlage, die an stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes weitergegeben wird, entsprechend 41 EEG. In Abhängigkeit der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vom EVU bezogenen und selbst verbrauchten Strommenge und dem Verhältnis der zu tragenden Stromkosten zur Bruttowertschöpfung. 16

17 Verfahrensablauf Strom- und Energiesteuer Weitere Erstattungsmöglichkeiten: Stromsteuergesetz: 9a, 9b, 10 Strom StG Energiesteuergesetz: 51, 53, 54, 55 EnergieStG 17

18 Verfahrensablauf Strom- und Energiesteuer Voraussetzungen: Bis 2012: Unternehmen des Produzierenden Gewerbes nach WZ 2003 Verwendung zu eigenbetrieblichen Zwecken Fortgeltung hängt von Erreichung von Klimaschutzzielen ab Ab 2013: Zusätzliche Anforderungen im Bereich Energiemanagement geplant 18

19 Verfahrensablauf Strom- und Energiesteuer Ablauf: Erstellung von Mengenbilanzen durch die Unternehmen Abgleich Antragsdaten mit Jahresabschluss Beschränkter Nachweis der Energieflüsse Eintragung Mengendaten in Antragsformulare Antragsverfahren beim zuständigen HZA Zukünftige Anforderungen aus Gesetzesänderungen noch nicht endgültig abschätzbar 19

20 Agenda 01 Entlastungsmöglichkeiten bei der EEG-Umlage 02 Prüfungsgegenstand 03 Prüfung nach 41 Abs. 2 EEG 04 Verfahrensablauf 05 Ansprechpartner 20

21 Ansprechpartner Uwe Deuerlein Diplom-Kaufmann Wirtschaftsprüfer Steuerberater Tel: 0911/ Fax: 0911/

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