Gerhard Schriegel Mitglied der erweiterten Schulleitung mit dem Aufgabenschwerpunkt Inklusion Edith-Stein
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1 Gerhard Schriegel Mitglied der erweiterten Schulleitung mit dem Aufgabenschwerpunkt Inklusion Edith-Stein Stein-Berufskolleg und berufliches Gymnasium des Erzbistums Paderborn 2012
2 Quelle: Gemeinsam leben, gemeinsam lernen Olpe plus e.v.,
3 Inklusion bedeutet: Alle sind gleich und alle sind verschieden, keiner wird ausgeschlossen." Quelle: Ines Boban/Andreas Hinz /) Gemeinsam leben, gemeinsam lernen Olpe plus e.v. 2012/ Inklusion ist ein schweres Wort. Es lässt sich übersetzen mit: dazugehören oder auch einbezogen sein. Das bedeutet: Alle Menschen leben selbstverständlich und gleichberechtigt zusammen. Jeder Mensch ist gleich viel wert. Aber nicht, weil alle gleich sind. Unterschiede sind normal. Damit alle dazugehören können, brauchen wir Barriere-Freiheit. Barriere-Freiheit bedeutet: Es gibt keine Hindernisse! Quelle: Das Magazin der Lebenshilfe, Beilage in leichter Sprache. Nr.3/ 2010
4 Wichtige Artikel der BRK -Artikel 7: Kinder mit Behinderung. Zitat dass Kinder mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft Artikel 24: Das Recht von Menschen mit Behinderung auf Bildung Artikel 24 - Bildung (1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives [inklusives] Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,. c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.
5 1 SGB IX Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen. 2 SGB IX Behinderung (1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
6 Grundannahmen nach Niklas Luhmann Luhmann unterscheidet drei Systemklassen im Rahmen der menschlichen Existenz: - biologische Systeme - psychische Systeme und - soziale Systeme. Kommunikation als Grundprinzip der Inklusion Der Organismus eines Menschen benötigt jeweils eine biologische, psychische und soziale Ebene um in Kommunikation mit anderen Menschen und der Welt zu treten. Diese Systeme sind miteinander verwoben und voneinander abhängig! Teilhabemöglichkeiten und Kommunikation bilden daher die Grundlage für Inklusion!
7 Zwei wesentliche Aufgaben für Fachkräfte in der Sozialen Arbeit und Behindertenhilfe: - die Kommunikation zwischen Menschen und Menschen und zwischen Menschen und Welt auf der biologischen, psychischen und sozialen Ebene zu ermöglichen und zu fördern sowie - den Lebensraum (Sozialraum) von Menschen als konstitutives Element menschlicher Existenz zu sehen, in dem Barrieren und Förderfaktoren für Teilhabe und Kommunikation auftreten
8 Zitat: Die Aufgabe professioneller pädagogischer Begleitung wird daher zukünftig verstärkt in der Organisation, Vernetzung und Koordination einer im Gemeinwesen verankerten Mischung aus formellen und informellen Hilfen liegen. (Hiltrud Loeken/Matthias Windisch 2010) Handlungsleitende Elemente des SUM nach Hiltrud Loeken/Matthias Windisch 2010: Erkennen und ganzheitliche Bewältigung der Probleme Autonomie und Selbstbestimmung der Betroffenen Aktivierung und Partizipation Sozialraumorientiertes Unterstützungsmanagement verbindet daher die klassische Einzelfallhilfe mit der sozialen Gruppenarbeit unter dem Dach des Sozialraumes, unter Einbeziehung von Casemanagement und gesellschaftlichem Nutzen. (Gerhard Schriegel 2012) Gleichberechtigte, kooperative soziale Beziehungen und Vernetzungen von Ressourcen (Begleitung und Assistenz) Aufgabe Ziel
9 Nach Norbert Herriger (2006) kann man folgendes Kompetenzprofil für Fachkräfte in der Sozialen Arbeit und Behindertenhilfe benennen: (Zitat) Informations- und Anregungskompetenz Organisationskompetenz in der Bereitstellung von Infrastuktur Vernetzungs- und Mediationskompetenz Beratungskompetenz Sozialpolitische Kompetenz
10 Der Traum einer inklusiven Gesellschaft bezieht sich auf alle Menschen, Junge, Alte, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung, Familien, psychisch Kranke etc. Menschen mit Unterstützungsbedarf sollen die bestmögliche Unterstützung in ihrer direkten räumlichen und sozialen Umwelt bekommen. Inklusion hat nur etwas mit Menschen mit Behinderung zu tun Inklusion heißt, dass alle speziellen Fördereinrichtungen und Betreuungsstätten aufgelöst werden müssen. Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung haben ein Recht auf individuelle und bestmögliche Bildung und Ausbildung. Inklusion umfaßt eine Schule für alle, in der alle Schülerinnen und Schüler in großen Klassen, ohne Rücksicht auf individuelle Unterschiede im Lernen zusammen betreut werden. Richtig Falsch
11 Hiltrud Loeken/Matthias Windisch. Gemeinwesenorientiertes Unterstützungsmanagement.In: Anne Dore Stein.u.a.,Hrsg. (2010): Integration und Inklusion auf dem Weg ins Gemeinwesen. Bad Heilbrunn Heiko Kleve. Das Wunder des Nichtwissens. In: Zeitschrift für Systemische Therapie und Familientherapie Norbert Herriger (2006): Empowerment in der sozialen Arbeit. 2. Aufl. Stuttgart Niklas Luhmann (1997): Die Gesellschaft der Gesellschaft (2.Bd.) Frankfurt Marlene Andress,, Heidi Fischer, Gerhard Schriegel,, Petra Werner (2012): Inklusion und Heilpädagogik. Ravensburg UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, 2006 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, 2001 Weitere Informationen und kostenloser Download über Ständige Konferenz von Ausbildungsstätten für Heilpädagogik in Deutschland (StK)
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