Einsatz von Einkommen und Vermögen bei ALG II

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1 Einsatz von Einkommen und Vermögen bei ALG II ( 11, 12 SGB II) Die Höhe des Arbeitslosengelds II (ALG II) hängt von der Hilfebedürftigkeit des Arbeitssuchenden ab (siehe auch: Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialgeld.) Eigenes Vermögen und Einkommen muss er also einsetzen. Die finanziellen Verhältnisse des Betroffenen und mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebender Angehöriger/Lebenspartner werden daher geprüft. Der Regelbewilligungszeitraum beim Antrag auf Grundsicherung beträgt ab August 2016 nun 12 Monate. Dann wird erneut geprüft, ob sich die Voraussetzungen verändert haben. Einsatz von Einkommen Berücksichtigt und damit angerechnet werden alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert. Dazu zählen: sämtliche Einnahmen aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld einmalige Einnahmen (z.b. Steuererstattungen, Abfindungen, Erbschaft, Betriebskostenrückzahlung) Renten, Einnahmen aus Aktienbesitz Kapital und Zinserträge Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Land und Forstwirtschaft Unterhaltsleistungen Eigenheimzulage Lottogewinne Seite 1 von 7

2 Betreuungsgeld Elterngeld Ausnahme: Eltern, die vor Bezug des ALG II erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag, der dem Einkommen vor der Geburt entspricht, höchstens jedoch 300. Beim Bezug von Elterngeld Plus beträgt der Freibetrag höchstens 150. Beträge, die vom einzusetzenden Einkommen abgezogen werden Dazu zählen: auf das Einkommen anfallende Steuern (z.b. Lohnsteuer, Kirchensteuer) Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) gesetzlich vorgeschriebene und angemessene private Versicherungen (z.b. KFZ-Haftpflichtversicherung in voller Höhe, private Versicherungen in Höhe einer Pauschale von 30 ) geförderte Beiträge zur Altersvorsorge nach dem Einkommenssteuergesetz (Riester) notwendige Ausgaben zum Erwerb, zur Sicherung und zum Erhalt der Einnahmen (Werbungskosten) in Höhe von pauschal 15,33 und zusätzlich Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in tatsächlicher Höhe oder KFZ-Benutzung in Höhe von 0,20 für jeden Kilometer, sofern das zum Erreichen der Arbeitsstelle nötig ist Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten Beiträge, die bereits als Einkommen bei der Berufsausbildung oder -vorbereitung für ein Kind berücksichtigt wurden Freibeträge bei Erwerbstätigkeit Anstelle der Anrechnung von privaten Versicherungen, Vorsorge für Krankheit und Werbungskosten kann auch eine Pauschale von 100 abgezogen werden. Zudem werden folgende Beträge abgezogen: Seite 2 von 7

3 vom Bruttolohn bei 100,01 bis : zusätzlich 20 % vom Bruttolohn bei 1.000, 01 bis : zusätzlich 10 % bzw. bei einem minderjährigen Kind, das im Haushalt lebt, erhöht sich der oben genannte Betrag von auf : zusätzlich 10 % (siehe unten genanntes Beispiel) Seite 3 von 7

4 Beispiel Sie verfügen über ein Bruttoeinkommen von Der Freibetrag wird folgendermaßen berechnet: Bruttobetrag Grundfreibetrag von 100,01 bis = 900, davon 20 % frei von 1.000,01 bis = 200, davon 10 % frei - 20 Freibetrag zusammengerechnet Nettobetrag (abzgl. Steuer o. ä. siehe oben) abzüglich des errechneten Freibetrags Gesamtes anrechenbares Einkommen Der berechnete Freibetrag erhöht sich bei einem minderjährigen Kind: bei einem Bruttoeinkommen von gilt dann zusätzlich ein Freibetrag von 10 % (bei 1.200, 01 bis = 300, davon 10 % = 30 ). Insgesamt beträgt der Freibetrag also 330. Diese Summe darf zusätzlich zum ALG II einbehalten werden. Einnahmen, die nicht angerechnet werden Seite 4 von 7

5 Bestimmte Einnahmen werden nicht auf das einzusetzende Einkommen angerechnet. Sie werden ALG II-Beziehern also in voller Höhe ausbezahlt. Dazu zählen: Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz Blindengeld Pflegegeld bei Vollzeitpflege (nach 39 SGB VIII) für den erzieherischen Einsatz: für das 1. und 2. Pflegekind zu 100 % und für das 3. Pflegekind zu 25 % besondere Zuwendungen wie z.b. Soforthilfen bei Katastrophen, Ehrenabgaben aus öffentlichen Mitteln Kindergeld (wird als Einkommen des Kindes angerechnet) Einsatz von Vermögen Grundfreibeträge für jedes leistungsberechtige minderjährige Kind: für jedes vollendete Lebensjahr für alle in der Bedarfsgemeinschaft lebenden volljährigen Personen und deren Partner: 150 (also: Alter x 150 ), jedoch mindestens ebenfalls Außerdem gelten folgende Regelungen: Personen, die vor dem geboren sind, haben einen Grundfreibetrag von maximal Personen, die nach dem und vor dem geboren sind, haben einen Grundfreibetrag von maximal Personen, die nach dem geboren sind, haben einen Grundfreibetrag von maximal Seite 5 von 7

6 Beispiel Herr S. ist am geboren und 51 Jahre alt. 51 x 150 = Freibetrag, maximal Frau S. ist am geboren und 50 Jahre alt. 50 x 150 = Freibetrag, maximal Sohn N. ist 8 Jahre alt. Mindestbetrag Weiteres Vermögen, das nicht berücksichtigt wird Altersvorsorge ausdrücklich nach Bundesrecht als Altersvorsorge gefördertes Vermögen (Riester, Rürup o.ä.), einschließlich seiner Erträge und der geförderten laufenden Altersvorsorgebeträge und weitere Anlageformen zur Altersvorsorge bis zu einer Höhe von 750 je vollendetem Lebensjahr für erwerbsfähige Hilfebedürftige mit Partner Bedingung: das Geld wird für den Altersruhestand verwendet jeder in der Bedarfsgemeinschaft lebende Leistungsberechtigte hat Anspruch auf einen Freibetrag in Höhe von 750 für notwendige Anschaffungen angemessener Hausrat angemessenes Kraftfahrzeug für die erwerbstätigen Personen, die in der Bedarfsgemeinschaft wohnen ein selbst genutztes, in seiner Größe angemessenes Hausgrundstück bzw. Eigentumswohnung Vermögen zur Beschaffung oder Erhaltung eines in der Größe angemessenen Hausgrundstücks, das dazu dient von behinderten oder pflegebedürftigen Menschen bewohnt zu werden Gegenstände, deren Verwertung unwirtschaftlich wäre oder eine besondere Härte für den Betroffenen darstellen würde Anlaufstellen und weitere Informationsquellen Seite 6 von 7

7 Vertiefende Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit. Die neueste Version des Artikels finden Sie unter: neuraxfoundation gemeinnützige GmbH Elisabeth-Selbert-Str. 23 D Langenfeld Telefon: Internet: Seite 7 von 7

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