Neue Gefahreneinstufung. Klebstoffen. Umsetzung der CLP in der EU

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1 Neue Gefahreneinstufung von Klebstoffen Umsetzung der CLP in der EU

2 EU-CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte (CLP: Classification, Labeling and Packaging) Harmonisiert das EU-System mit dem Global Harmonisierten System (GHS) der Vereinten Nationen. Ersetzt die aktuelle Richtlinie über gefährliche Zubereitungen (DPD: Dangerous Preparations Directive) 2

3 Was Sie nach der Umsetzung der CLP-Verordnung erwartet... NICHT erwartet Änderungen in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) für Henkel-Produkte aufgrund neuer Einstufungen von Rohstoffen Neue Inhalte bei den Etiketten von Henkel-Produkten Einige Änderungen bei der Außenverpackung von Henkel- Produkten Jegliche Auswirkung auf die Formulierungen von Henkel- Produkten Änderungen bei den bestehenden Zertifikaten für Henkel-Produkte 3

4 Welche Neuerungen bringt die CLP-Verordnung? Piktogramme stellen die Art der Gefahr(en) im Zusammenhang mit der Verwendung eines gefährlichen Produkts dar. Gefahrenhinweise beschreiben die Art und gegebenenfalls den Schweregrad der von einem Produkt ausgehenden Gefahr. Sicherheitshinweise beschreiben die sichere Handhabung des Produkts sowie die Maßnahmen, die bei versehentlichem Kontakt mit dem Produkt zu ergreifen sind. Signalwörter geben das Ausmaß der Gefahr an, um den Leser auf eine potenziell von dem Produkt ausgehende Gefahr hinzuweisen: Gefahr (schwerwiegende G.) Achtung (weniger schwerw.) 4

5 CLP-Piktogramme ersetzen die DPD-Symbole Physikalische Gefahren Explosiv Gesundheitsgefahren Akute Toxizität Umweltgefahren Gefährlich für die Umwelt Oxidierend Gefährlich für die Gesundheit Entzündbar Korrosiv Gas unter Druck Keine Entsprechung Schwerwiegende Gesundheitsgefahr Keine Entsprechung 5

6 Wie sieht das neue CLP-Etikett aus? Altes (DPD-)Etikett Neues (CLP-)Etikett 6

7 Henkel wird sicherstellen, dass alle in der EU verkauften Produkte rechtzeitig die CLP-Anforderungen erfüllen. Übergangsphase Umsetzung ab 2017 SDB können entweder nur die DPD-Kennzeichnung oder sowohl die alte (DPD) als auch die neue (CLP)-Kennzeichnung enthalten. Etiketten können entweder im DPD- oder im CLP-Format erscheinen. Alle von Henkel produzierten Produkte werden gemäß der CLP-Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt. Produkte, die bereits in der Lieferkette sind, dürfen noch gemäß der DPD- Verordnung gekennzeichnet und von Henkel geliefert werden. Händler und Distributoren können weiterhin Produkte mit DPD-Etiketten verkaufen, sofern diese vor dem 1. Juni 2015 von Henkel bezogen wurden. Kein weiterer Verkauf von Produkten mit DPD-Etiketten Henkel ist verpflichtet, die CLP-Verordnung auf alle nach 1. Juni 2015 produzierten Produkte anzuwenden. Ende der 2-jährigen Übergangsregelung für Händler und Distributoren. 1. Juni

8 Kernpunkte Die neue CLP-Verordnung führt zwar zu Änderungen in der Einstufung, hat jedoch keine Auswirkung auf die Zusammensetzung von Henkel-Produkten. Henkel wird sicherstellen, dass all seine in der EU verkauften Produkte die Anforderungen der CLP-Verordnung bis zum 1. Juni 2015 erfüllen. Etiketten: In der Übergangsphase (Januar 2014 Mai 2015) wird Henkel Produkte sowohl mit DPD- als auch mit CLP-Etiketten ausliefern. SDB: Die CLP-Informationen zu Produkten im SDB müssen ab 1. Juni 2015 die CLP-Verordnung erfüllen. Bis dahin kann das Produkt bereits gemäß CLP- Verordnung etikettiert und verpackt werden, um den Unternehmen den Übergang zur neuen Regelung zu erleichtern. In dieser Übergangsphase werden SDB sowohl DPD- als auch CLP-Informationen enthalten. 8

9 Vielen Dank!

10 Alle in dieser Broschüre enthaltenen Information beruhen auf der CLP- Verordnung (VO (EG) 1272/2008) und werden nur zu allgemeinen Informationszwecken bereitgestellt. Weder der Erhalt dieser Broschüre noch die dort enthaltenen Informationen ersetzen daher eine Rechtsberatung. Vielmehr sind die Empfänger dieser Broschüre gehalten, sich eigenen Rechtsrat zu ihren spezifischen Fragen in Bezug auf das hier behandelte Thema einzuholen. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die hier zur Verfügung gestellten Informationen möglicherweise veraltet, unvollständig oder unrichtig sind. Nähere Informationen finden Sie in der CLP-Verordnung. Soweit gesetzlich zulässig, übernehmen wir weder die Haftung für die oben abgedruckten Informationen noch für mündliche Empfehlungen oder Hinweise. Henkel AG & Co. KGaA 10

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