Formaler Ablauf, Themen und Betreuung von Bachelorarbeiten am Institut für Publizistik
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- Martha Lang
- vor 7 Jahren
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1 Dieser Leitfaden bietet Ihnen, den Studierenden des Bachelor-Studiengangs Publizistik am Institut für Publizistik (IfP), einen Überblick über das formale Anmeldeprozedere der schriftlichen Bachelorarbeit und der mündlichen Bachelorprüfung. Zudem wird erläutert, wie Sie im Idealfall vorgehen sollten, um ein geeignetes Thema und einen Betreuer für Ihre Bachelorarbeit zu finden. Die besonderen inhaltlichen Anforderungen an eine Bachelorarbeit sind dagegen nicht Gegenstand dieses Dokuments. Hierfür gibt es bereits einen ausgearbeiteten Leitfaden, der auf der Homepage des IfP zur Verfügung steht. 1. Zeitpunkt für die Anfertigung einer Bachelorarbeit Laut Prüfungsordnung ( 15, Abs. 4) erfolgt die Anmeldung zur Bachelorarbeit in der Regel im fünften (alte BA-Ordnung) bzw. vierten oder fünften Semester (neue BA-Ordnung). Voraussetzung nach der alten BA-Ordnung ist, dass Sie mindestens 120 der erforderlichen Leistungspunkte erworben haben, davon mindestens 80 im Kernfach (siehe auch Punkt 3). Für die neue BA-Ordnung gilt, dass Sie mindestens 80 der erforderlichen Leistungspunkte erworben haben, davon mindestens 60 im Kernfach. Die Leistungspunkte werden erst mit dem vollständigen Absolvieren eines Moduls gutgeschrieben. Leistungspunkte von noch nicht vollendeten Modulen werden nicht mit berechnet. Eine Übersicht über absolvierte Prüfungsleistungen erhalten Sie in Jogustine und auf Anfrage beim Prüfungsamt. Spätmöglichster Zeitpunkt für die Anmeldung einer Abschlussarbeit: Laut Prüfungsordnung müssen Sie spätestens 6 Wochen nach Bestehen aller Modulprüfungen die Bachelorarbeit anmelden, sonst bekommen Sie ein Thema zugeteilt. Wer nach Abschluss des 12. Fachsemesters im Kernfach noch keine Bachelorarbeit angemeldet hat, gilt als erstmalig durchgefallen. 2. Betreuung und Bearbeitungszeit von Bachelorarbeiten Das Thema einer Bachelorarbeit legen Sie in Absprache mit dem potenziellen Betreuer fest. Betreuer einer Bachelorarbeit sind nach 8 Abs. 2 der Prüfungsordnung sowohl Professoren als auch wissenschaftliche Mitarbeiter des IfP. Wissenschaftliche Mitarbeiter betreuen maximal 6 Bachelorarbeiten pro Jahr. Es ist aufgrund dieser Beschränkung möglich, dass nicht jeder Seite 1
2 Studierende den gewünschten Betreuer zugeteilt bekommt. Für Professoren gilt eine derartige Beschränkung nicht, jedoch haben Sie auch hier keinen verbindlichen Anspruch auf einen bestimmten Betreuer. Sie sind aufgefordert, sich bereits vor einer Terminabsprache mit ihrem potenziellen Betreuer Gedanken über ein geeignetes, Sie interessierendes Thema zu machen. Inspiration hierfür bekommen Sie sowohl in den Lehrveranstaltungen als auch bei der Literaturrecherche für Hausarbeiten und durch die Lektüre relevanter Fachzeitschriften wie z.b. Publizistik, M&K und das Journal of Communication. Sobald Sie eine Themenidee haben, können Sie einen Dozenten kontaktieren, der Ihr Interessensgebiet in seinem Interessensprofil aufgelistet hat. Eine Übersicht über die derzeit am Institut Lehrenden mit ihren entsprechenden Forschungsschwerpunkten finden Sie rechtzeitig auf der Homepage des IfP. Falls Sie kein Thema finden, kann Ihnen ein Betreuer eines aus seinem Interessensgebiet zuweisen. Nachdem ein Thema vereinbart wurde, müssen Sie ihrem jeweiligen Betreuer unverzüglich einen Vordruck vorlegen, auf dem der Betreuer das Thema bestätigt. Diesen Vordruck finden Sie auf der Website des Prüfungsamtes. Unmittelbar danach muss die Bachelorarbeit beim Prüfungsamt angemeldet werden (siehe Punkt 3). Die Bearbeitungszeit von Bachelorarbeiten beträgt neun Wochen. Sie kann nur in besonderen Fällen auf schriftlichen Antrag des Studierenden im Einvernehmen mit dem Betreuer um zwei Wochen verlängert werden. Um eine optimale Betreuung zu gewährleisten, sollten Sie die Besprechungstermine idealerweise rund um die folgenden Arbeitsschritte herum planen: 1. Erstkontakt: Absprache der Themenstellung 2. Exposé/Ausarbeitung der Forschungsfragen 3. Fertigstellung der Gliederung Weitere Besprechungen können in dringenden Fällen je nach Problemlage bzw. Arbeitsfortschritt stattfinden. Seite 2
3 Das abgesprochene Thema kann nur in begründeten Ausnahmefällen, nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Ein neues Thema ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen, mit dem Betreuer zu vereinbaren. Sofern Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach dem Bestehen aller Modulprüfungen ein mit dem Betreuer abgestimmtes Thema vorlegen, vergibt der Vorsitzende des zuständigen Prüfungsausschusses ein Thema. 3. Anmeldung der Arbeit Die Bachelorarbeit ist unmittelbar nach dem Erhalt der Gutachter-Bestätigung im Prüfungsamt des Fachbereichs 02 im Erdgeschoss des SBII zu den angegebenen Öffnungszeiten anzumelden. Der Antrag besteht dabei aus folgenden Formularen: 1. Antrag Bachelorarbeit Publizistik Link 2. Erklärung über den Empfang von BAföG-Leistungen. Auch wenn Sie kein BAföG erhalten haben, müssen Sie die BAföG-Erklärung ausfüllen und unterschreiben Link Die entsprechenden Formulare stehen als Download auf der Homepage des Prüfungsamtes zur Verfügung. Den vollständig ausgefüllte Antrag und die BAföG-Erklärung müssen Sie gemäß den Voraussetzungen des Prüfungsamts innerhalb von höchstens drei Tagen nach Festlegung des Themas dort abgeben. Sie bekommen dann eine Zulassung mit der Nennung ihres Themas und des Abgabedatums postalisch zugestellt. 4. Abgabe Die Bachelorarbeit muss der im inhaltlichen Leitfaden vorgegebenen Form entsprechend gebunden in dreifacher Ausfertigung im Prüfungsamt eingereicht werden. Zudem ist ein digitales Exemplar auf einem Datenträger im IfP-Sekretariat bei Frau Dunkel einzureichen. Bitte vergessen Sie nicht, schriftlich zu versichern, dass Sie die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwandt haben (eidesstattliche Erklärung). Bitte binden Sie diese Erklärung in Ihre Bachelorarbeit als letzte Seite ein. Seite 3
4 Wird die Arbeit nicht fristgemäß abgegeben, gilt sie als mit nicht ausreichend (5,0) bewertet. Das Prüfungsamt leitet die Arbeit an den jeweiligen Erst- und Zweitgutachter weiter. Diese bewerten die Bachelorarbeit gemäß den bekannten Notenstufen und erstellen ein schriftliches Gutachten. 5. Mündliche Prüfung Kernfach Publizistik (alte und neue Prüfungsordnung): Die mündliche Prüfung soll innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Bewertungsverfahrens der schriftlichen Bachelorarbeit stattfinden. Den Termin vereinbaren Sie mit Ihrem Betreuer und reichen ihn unverzüglich beim Prüfungsamt ein. Sobald beide Gutachten vorliegen, erhalten Sie postalisch die Einladung zur mündlichen Abschlussprüfung. Diese dauert 45 Minuten, es gibt einen Prüfer, in der Regel der Betreuer Ihrer Bachelorarbeit, und einen Protokollanten (Beisitzer). In der Prüfung stellen Sie Ihre Bachelorarbeit vor und verteidigen sie. Gegenstände dieses Teils sind z.b. Inhalt der Bachelorarbeit sowie Frage- und Aufgabenstellungen im Kontext des für die Bachelorarbeit gewählten Themas. Dieser Teil der Prüfung dauert 15 Minuten. Prüfungsgegenstand sind zudem zwei weitere, in vorheriger Absprache mit dem Betreuer selbst gewählte Themen. Eine Literaturliste hierfür mit fünf Publikationen pro Thema ist beim Betreuer rechtzeitig vor der Prüfung einzureichen. Dieser zweite Teil der Prüfung dauert 30 Minuten (15 Minuten für jedes Thema). Nach der mündlichen Prüfung geht die Akte zurück an das Prüfungsamt. Dort werden Bachelorurkunde, Zeugnis und Transcript of Records erstellt. Beifach Publizistik (alte Prüfungsordnung): Die Dauer der mündlichen Abschlussprüfung beträgt 45 Minuten. Gegenstand der Prüfung sind drei Themen aus den Modulen des Beifaches, welche im Vorfeld mit den Prüferinnen oder Prüfern abzustimmen sind. Seite 4
5 6. Wichtige Links / Weitere Informationen Wegweiser für Bachelor- und Masterstudierende: Prüfungsordnung Fachbereiche 02, 05 und 07: Prüfungsamt Fachbereich 02: Verfahrensablauf bei Bachelor- und Masterarbeiten (u.a. Publizistik): Sollten Sie weitere, in diesem Leitfaden und in den angegebenen Internetquellen nicht beantwortete Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Frau Christine Heimprecht M.A. oder den Leiter des Studierendenbüros, Herrn Dr. Nikolaus Jackob M.A. Seite 5
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