Fachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014
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- Erica Katarina Ursler
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1 Fachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014 Gemeinsames Sorgerecht ab 1. Juli 2014 Diana Berger-Aschwanden, Mitarbeiterin Rechtsdienst Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV der Stadt Zürich 1
2 Gemeinsames Sorgerecht Bisher war ein gemeinsames Sorgerecht nur möglich, wenn beide Elternteile einen Antrag auf gemeinsame Sorge einreichten. Als das gemeinsame Sorgerecht auf Antrag beider Elternteile im Jahr 2000 eingeführt wurde, wurden 15 Prozent der Kinder bei einer Scheidung unter die gemeinsame Sorge gestellt. Zehn Jahre später waren es schon rund 46 Prozent.. Nun wird ab 1. Juli 2014 das gemeinsame Sorgerecht unabhängig vom Zivilstand der Eltern zur Regel. 2
3 Gemeinsames Sorgerecht Demnach erhalten nach einer Trennung oder nach einer Scheidung zukünftig beide, Vater und Mutter, das Sorgerecht. Ausnahmen sind nur möglich, wenn sich zum Wohl des Kindes eine andere Lösung aufdrängt, zum Beispiel bei Krankheit, Gewalttätigkeit oder Abwesenheit eines Elternteils. Idee dahinter: «Das Kind hat einen Anspruch darauf, dass seine Eltern gemeinsam Verantwortung für seine Entwicklung und Erziehung übernehmen». Fakt (Nationalfondstudie 2004/2006): gerade mal 16% der Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht teilten sich die Kinderbetreuung partnerschaftlich 3
4 Gemeinsames Sorgerecht (Frage wer entscheidet) gemeinsame Obhut (Frage wer betreut) 4
5 Sorgerecht: Eltern entscheiden gemeinsam Der neue Grundsatz lautet: Die Eltern entscheiden in sämtlichen Fragen der elterlichen Sorge gemeinsam. Dazu gehören zum Beispiel Fragen zum Erziehungsstil, zur Ausbildung, aber auch zum Schutz und zur Pflege des Kindes etwa bei medizinischen Entscheidungen. Neu: Kein Elternteil hat einen Stichentscheid. Im Streitfall entscheidet die zuständige Behörde. In einem laufenden eherechtlichen Verfahren (Eheschutz- oder Scheidungsverfahren) ist das Gericht zuständig. Ausserhalb eines solchen Verfahrens hilft die KESB den Eltern, egal, ob sie geschieden oder unverheiratet sind. 5
6 Eltern entscheiden gemeinsam Allerdings darf derjenige, der das Kind hauptsächlich betreut, über alltägliche oder dringliche Angelegenheiten alleine entscheiden. Er darf beispielsweise festlegen, wie sich das Kind ernähren soll, welche Kleidung gekauft wird und wie die Freizeitgestaltung aussehen soll. Zügelartikel Wenn der betreuende Elternteil innerhalb der Schweiz umziehen möchte, braucht er die Zustimmung des andern, wenn der Reiseweg zum Kind länger wird. Denn das würde unter Umständen eine erhebliche Einschränkung des elterlichen Kontakts bedeuten. Was «erheblich» im konkreten Fall heisst, muss wiederum die Praxis zeigen. Wenn der eine Elternteil mit dem Kind ins Ausland ziehen will, muss er selbstverständlich vorher die Zustimmung des andern Elternteils einholen. 6
7 Rückwirkender Antrag Beim Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird es unzählige Kinder geben, die nur der elterlichen Sorge eines Elternteils unterstehen. Der andere Elternteil kann sich an die zuständige Behörde am Wohnsitz des Kindes wenden und die gemeinsame elterliche Sorge beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die elterliche Sorge bei einer Scheidung verlorenging oder der Vater nicht mit der Mutter verheiratet war. Wurde die elterliche Sorge in einem Scheidungsverfahren entzogen, gelten Fristen: Um die gemeinsame elterliche Sorge beantragen zu können, muss die Scheidung weniger als fünf Jahre seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zurückliegen. 7
8 Auswirkung auf die EL-Berechnung Wenig Auswirkungen, da Gemeinsames Sorgerecht (Frage wer entscheidet) gemeinsame Obhut (Frage wer betreut) 8
9 Kinder, die nicht beim EL- berechtigten Elternteil leben WEL Zuständigkeit 9
10 Kinder, die nicht beim EL-berechtigten Elternteil leben Zuständigkeit Kind bei Elternteil Zug Zürich Zuständigkeit Zürich 18. jährig Volljährigkeit ändert nichts daran 10
11 Kinder, die nicht beim EL-berechtigten Elternteil leben Zug Zürich Sorgerecht Sorgerecht Zug Zürich Sorgerecht Überwiegende Obhut Zuständigkeit Zürich Zuständigkeit Zürich 11
12 Kinder, die nicht beim EL-berechtigten Elternteil leben Zug Zug Sorgerecht Sorgerecht Sorgerecht Sorgerecht Zürich Zürich Obhut geteilt Zuständigkeit Mutter in Zürich Heim Zuständigkeit Zürich Überwiegende Obhut vorher 12
13 Kinder, die nicht beim EL-berechtigten Elternteil leben Sorgerecht Zug Zürich Sorgerecht Heim Obhut vorher geteilt Zuständigkeit bei Mutter Zürich 13
14 Kinder, die nicht bei einem rentenberechtigten Elternteil leben WEL Berechnung 14
15 Kinder, die nicht bei einem rentenberechtigten Elternteil leben ges. berechnen Lebensbedarf Kind nber. Elternteil Onkel, Tante, Eltern, Grosseltern etc. Häusliche Gemeinschaft Gesondert berechnen Lebensbedarf Kind 15
16 Kinder, die nicht bei einem rentenberechtigten Elternteil leben def. Häusl Gemeinschaft Lebensbedarf Kind z. B. Onkel, Tante, Eltern, Grosseltern etc. Häusliche Gemeinschaft z.b. Onkel, Tante, Eltern, Grosseltern etc. Häusliche Gemeinschaft Lebensbedarf Alleinstehende 16
17 Kinder, die nicht bei einem rentenberechtigten Elternteil leben Lebensbedarf Mietmaximum Kinder z.b. Onkel, Tante, Eltern, Grosseltern etc. z.b. Onkel, Tante, Eltern, Grosseltern etc. Häusliche Gemeinschaft Häusliche Gemeinschaft Lebensbedarf Kinder, Vorbehalt: mehr Unterhaltskosten Mietmaximum für Alleinstehende, bei mehreren Kinder nur 1x 17
18 Kinder, die nicht bei einem rentenberechtigten Elternteil leben Mietmaximum KK-Pr Prämien Kinder Zug Zürich Durchschnittsprämie Zürich z.b. Onkel, Tante, Eltern, Grosseltern etc. Häusliche Gemeinschaft Zürich 2 Zürich 1 Mietmaximum für Alleinstehende, bei mehreren Kinder nur 1x Prämienregion 1 Zürich 18
19 Kinder, die nicht bei einem rentenberechtigten Elternteil leben Freibetrag Heimberechnung Kinder Heim od. anerkannte Pflegefamilie Heimberechnung Kap. 3.3 und 3.4 Freibetrag für Alleinstehende, bei mehreren Kinder nur 1x 19
20 Kinder getrennter oder geschiedener Eltern, die bei beiden Elternteilen leben WEL Berechnung 20
21 ges. berechnen Miete KK Kinder getrennter od. geschiedener Eltern, die bei beiden Elternteilen leben Sorgerecht Zug Zürich Sorgerecht Mietkosten: Beide Wohnungen berücksichtigen; mit Kopfaufteilung berechnen vgl und Art. 16c ELV Obhut geteilt EL gesondert berechnen Lebensbedarf für jedes Kind nur 1x berücksichtigen Mietmaximum Alleinstehende auch bei mehreren Kindern Evt. Mietkosten pro Kind anteilmässig kürzen KK-Prämie Region rentenberechtigter, wenn beide bei Mutter 21
22 WEL Anhang 6 Miete 22
23 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Fachtagung Fachverband für Zusatzleistungen Kanton Zürich 23
Gemeinsame elterliche Sorge. www.rgb-sg.ch
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