Neues Eichrecht IHK - Informationsveranstaltung Fiskaltaxameter. Geeicht auf Sachsen!
|
|
- Christa Lang
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 IHK - Informationsveranstaltung Fiskaltaxameter Geeicht auf Sachsen!
2 Übersicht Vortrag Überblick MessEG, MessEV, MessEGebV Inverkehrbringen und Kennzeichnung von Messgeräten Konformitätsbewertung Begriffe Konformitätsbewertungsverfahren Konformitätsbewertungsstellen Konformitätsbewertung Taxameter Verfahrensweise beim Inverkehrbringen bis Verfahrensweise beim Inverkehrbringen ab Zusammenfassung Zur Erinnerung Verwenderanzeige / Anzeigemöglichkeiten Eichantrag / 38 MessEG (Verspätete Eichung) 2
3 Überblick MessEG, MessEV, MessEGebV Vergleich bis ab Gesetz über das Mess- und Eichwesen Gesetz über das Inverkehrbringen und die (Eichgesetz) Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Neugefasst durch Bekanntmachung vom Verwendung und Eichung sowie über (BGBl I S. 711), zuletzt geändert durch Art. 1 des Fertigpackungen Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie Mess- und Eichgesetz MessEG im Eichgesetz vom (BGBl I S. 338) vom BGBl I S Eichordnung (EO) Verordnung über das Inverkehrbringen und die vom (BGBl I S. 1657), zuletzt geändert Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie durch die fünfte Verordnung zur Änderung der über ihre Verwendung und Eichung Eichordnung vom 6. Juni 2011 (BGBl I S. 1035) Mess- und Eichverordnung MessEV Die Reparaturnovelle trat am 17. Juni 2011 in Kraft. vom Gesetzliches Messwesen Allg. Regelungen (GM-AR) vom bis ab Gesetzliches Messwesen Allg. Regelungen (GM-AR) wird derzeit von den Eichbehörden überarbeitet Eichkostenverordnung Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen Eich/BeglKostO (Mess- und Eichgebührenverordnung MessEGebV) vom 21. April 1982 (BGBl. I S. 428), zuletzt geändert Vom 24. März 2015 durch Artikel 2 Absatz 90 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) 3
4 Überblick MessEG, MessEV, MessEGebV Ziele, Anwendungsbereich Neuregelung des gesetzlichen Messwesens zum Vereinheitlichung der Verfahren für das Inverkehrbringen von Messgeräten Gleiche Regelungen für europäisch und national geregelte Messgeräte Anwendungsbereich des Mess- und Eichgesetzes Messungen im geschäftlichen Verkehr Messungen im amtlichen Verkehr Messungen im öffentlichen Interesse 4
5 Überblick MessEG, MessEV, MessEGebV Bezugsquelle für Dokumente Informations-Plattform der Eichbehörden: AG ME (Arbeitgemeinschaft Mess- und Eichwesen) Fachinformation Rechtsgrundlagen 5
6 Inverkehrbringen und Kennzeichnung von Messgeräten bis Quelle: P. Salvermoser, DAM AGr. MessEG 6
7 Inverkehrbringen und Kennzeichnung von Messgeräten ab Quelle: P. Salvermoser, DAM AGr. MessEG 7
8 Konformitätsbewertung Begriffe ( 6 Abs. 3 MessEG) Voraussetzung für das Inverkehrbringen von neuen oder erneuerten Messgeräten, ist der Nachweis, dass das Messgerät die wesentlichen Anforderungen im Sinne des MessEG erfüllt. Dafür muss eine Konformitätsbewertung erfolgreich durchgeführt worden sein und eine Konformitätserklärung vorliegen. Definition Konformitätsbewertung ( 3 Nr. 8 MessEG) Konformitätsbewertung ist das Verfahren zur Bewertung, ob spezifische Anforderungen an ein Messgerät erfüllt worden sind, Definition Konformitätsbewertungsstelle ( 3 Nr. 9 MessEG) Konformitätsbewertungsstelle ist eine Stelle, die Konformitätsbewertungstätigkeiten einschließlich Kalibrierungen, Prüfungen, Zertifizierungen und Inspektionen durchführt, Definition Konformitätserklärung ( 3 Nr. 10 MessEG) Konformitätserklärung ist die Erklärung des Herstellers, dass ein Messgerät nachweislich die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Pflichten des Herstellers ( 23 Abs. 3 MessEG) [ ] Er (der Hersteller) hat die Konformitätsbewertung durchführen zu lassen und die Konformitätserklärung auszustellen. Mit der Ausstellung der Konformitätserklärung übernimmt er die Verantwortung für die Konformität des Messgeräts. [ ] 8
9 Konformitätsbewertung Konformitätsbewertungsverfahren (Module) aus Anlage 4 MessEV 4 Gruppen von Konformitätsbewertungsverfahren 1. Interne Fertigungskontrolle nach Modul A oder C 2. Baumusterprüfungen nach Modul B 3. QS-Anerkennungen nach Modulen D, D1, E, E1, H oder H1 4. Produktprüfungen nach Modulen A1, A2, C1, C2, F, F1 oder G 9
10 Konformitätsbewertung Konformitätsbewertungsverfahren (Module) aus Anlage 4 MessEV Technische Dokumentation des Herstellers Anh. A Interne Fertigungskontrolle Anh. A1 Interne Fertigs.- Kontrolle + Stückprfg durch akkred. interne Stelle oder KBS Anh. A2 Interne Fertigs.- Kontrolle + Stichprobe durch akkred. interne Stelle oder KBS Anh. B Baumusterprüfung durch KBS Anh. C Interne Fertigungskontrolle Anh. C1 Interne Fertigs.- Kontrolle + Stückprfg durch akkred. interne Stelle oder KBS Anh. C2 Interne Fertigs.- Kontrolle + Stichprobe durch akkred. interne Stelle oder KBS Anh. D KBS bewertet und überw. QS Produktionsprozess Anh. E KBS bewertet und überw. QS Produkt Anh. F Produktprüfung durch KBS (ggf. statistisch) Anh. D1 KBS bewert. und überw. QS Produktionsprozess Anh. E1 KBS bewert. und überw. QS Produkt Anh. F1 Produktprüfung durch KBS (ggf. statistisch) Anh. G Einzelprüfung durch KBS Anh. H KBS bewertet und überw. umfassendes QS Anh. H1 KBS bewertet und überw. umfassendes QS + Entwurfsprüfung durch KBS Für alle innerstaatlich geregelte Messgeräte nach MessEV: B + D oder B + F Der Regelermittlungsausschuss kann für konkrete Messgerätearten weitere Module/Modulkombinationen gestatten z.b. D1 oder F1 für Taxameter einschl. Wegstreckensignalgeber in Kraftfahrzeugen bei Verwendung von Wegstreckensignalgebern und ggf. zwischengeschalteten Einrichtungen, die serienmäßig mit dem Kfz ausgeliefert wurden 10
11 Konformitätsbewertung Konformitätsbewertungsverfahren (Modul B+F) 11
12 Konformitätsbewertung Konformitätsbewertungsverfahren (Modul B+D) 12
13 Konformitätsbewertung Konformitätsbewertungsstellen Konformitätsbewertungsstellen können bei Privatunternehmen eingerichtet und auf Antrag von der anerkennenden Stelle (BMWi) anerkannt werden. Voraussetzung ist eine Akkreditierung für die jeweilige Tätigkeit Konformitätsbewertungsstellen können auch bei Behörden eingerichtet und auf Antrag von der anerkennenden Stelle (BMWi) anerkannt werden. hier gilt das Subsidiaritätsprinzip Einstellung der Tätigkeit bei ausreichend Wettbewerb Derzeit gibt es z. B. für Taxameter nur Konformitätsbewertungsstellen bei Behörden. Konformitätsbewertungsstellen bei Behörden unterliegen den gleichen privatrechtlichen Regularien wie Stellen bei Privatunternehmen. Vertragsabschluß durch Auftragserteilung und Auftragsbestätigung keine Gebühren, offene Preisgestaltung Rechnung mit Mwst. 13
14 Konformitätsbewertung Konformitätsbewertungsstellen Übersicht auf der Informations-Plattform der Eichbehörden: AG ME (Arbeitgemeinschaft Mess- und Eichwesen) Fachinformation Allgemeine Fachinformation 14
15 Konformitätsbewertung Grundlegende Änderungen des Inverkehrbringens Der Hersteller kann das Konformitätsbewertungsverfahren und die Konformitätsbewertungsstelle auswählen Die rechtliche Verantwortung für das Inverkehrbringen konformer Messgeräte liegt alleine beim Hersteller Als Hersteller im Sinne des MessEG gilt jede juristische Person, die ein Messgerät unter ihrem Namen in den (europäischen) Markt bringt oder selbst verwendet Die Tätigkeit der Konformitätsbewertungsstellen sind keine hoheitliche Aufgaben sondern privatrechtliche Dienstleistungen für den Hersteller (-> Allgemeine Geschäftsbedingungen und Zertifizierungsvereinbarungen) Die Handlungsvollmacht der Konformitätsbewertungsstellen beschränkt sich auf die vertragliche Vereinbarung mit dem Hersteller, sie endet beim Inverkehrbringen. (Druckmittel: Verweigerung oder Entzug des Zertifikats/der Bescheinigung) Die Marktüberwachung ist unabhängig von den Konformitätsbewertungsstellen (Ein erteiltes Zertifikat ist keine Garantie für einen erfolgreichen Marktzugang) Für Konformitätsbewertungsstellen gelten die gesetzlichen Anforderungen gemäß 15 MessEG (Unparteilichkeit, Kompetenz, Haftung, Vertraulichkeit) 15
16 Konformitätsbewertung Taxameter Verfahrensweise beim Inverkehrbringen bis (Ersteichung) 16
17 Konformitätsbewertung Verfahrensweise beim Inverkehrbringen ab
18 Konformitätsbewertung Taxameter Verfahrensweise beim Inverkehrbringen ab
19 Konformitätsbewertung Taxameter Verfahrensweise beim Inverkehrbringen ab Das genannte Verfahren ist auch bei Wegstreckenzählern mit innerstaatlicher Bauartzulassung bzw. Baumusterprüfbescheinigung anzuwenden. Das genannte Verfahren ist beim Inverkehrbringen von neuen Messgeräten und von erneuerten Messgeräten, bei denen eine Eichung nach 37 MessEG zur umfassenden Bewertung des Messgeräts nicht ausreichend ist, anzuwenden. Eine Konformitätsbewertung ist deshalb notwendig bei: Einbau eines neuen oder gebrauchten Taxameters in ein neues Fahrzeug oder ein gebrauchtes Fahrzeug, welches zuvor nicht als Taxi genutzt wurde. Einbau eines neuen oder gebrauchten Wegstreckenzählers in ein neues Fahrzeug oder ein gebrauchtes Fahrzeug, welches zuvor nicht als Miet-Kfz genutzt wurde. Eine Eichung ist ausreichend bei: Eingriff (z.b. Tarifänderung) durch einen Instandsetzer (wie bisher auch) Austausch eines EU-Taxameters gegen ein EU-Taxameter gleichen Typs, wenn das Gesamtsystem bereits konformitätsbewertet oder erstgeeicht war. Austausch eines Wegstreckenzählers gegen einen Wegstreckenzähler gleichen Typs, wenn das Gesamtsystem bereits konformitätsbewertet oder erstgeeicht war. 19
20 Konformitätsbewertung Taxameter Zusammenfassung Die Ersteichung wird durch die Konformitätsbewertung ersetzt. Die Service- Einbaubetriebe (Instandsetzer) werden (wenn sie wollen) Hersteller und übernehmen mehr Verantwortung. Privatrechtliche Angelegenheit, welche einen Vertragsabschluss erfordert. Rechung mit MwSt. und Berechnung nach Arbeitszeit. Das Fahrzeug mit dem Taxameter wird ein neues Messgerät und erhält ein eigenes Typenschild. Kein Einbau von Adaptern zur Signalanpassung ohne zusätzliche Baumusterprüfung des Gesamtsystems mehr möglich. Andere Kennzeichnung bei erfolgreicher Konformitätsbewertung. DE - M Ohne Konformitätserklärung (stellt Hersteller aus) keine Verwendung! Einführung des Verfahrens in Sachsen bei der KBS 0115 zum
21 Zur Erinnerung Verwenderanzeige / Anzeigemöglichkeiten Anzeigepflicht ( 32 Abs. 1 MessEG) Wer neue oder erneuerte Messgeräte verwendet, hat diese der nach Landesrecht zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme anzuzeigen (gilt nicht für Zusatzeinrichtungen). Anzugeben sind 1. die Geräteart, 2. der Hersteller, 3. die Typbezeichnung, 4. das Jahr der Kennzeichnung des Messgeräts sowie 5. die Anschrift desjenigen, der das Messgerät verwendet. 21
22 Zur Erinnerung Verwenderanzeige / Anzeigemöglichkeiten Anzeigepflicht ( 32 Abs. 2 MessEG) Verwendung neuer oder erneuerter Messgeräte Verpflichteter hat der zuständigen Landesbehörde 6 Wochen nach Inbetriebnahme des ersten Messgerätes einer Messgeräteart die Messgeräteart(en) die Anschrift des Verpflichteten zu melden + Übersicht der verwendeten Messgeräte (Angaben wie in Abs. 1) der zuständigen Behörde auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 22
23 Zur Erinnerung Anzeigemöglichkeiten Telefax sowie eine einheitliche Postadresse Geschäftsstelle der AGME c/o Deutsche Akademie für Metrologie beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht Franz-Schrank-Str München Fax: +49 (0) Internet 23
24 Zur Erinnerung Eichantrag / 38 MessEG (Verspätete Eichung) Messgeräte müssen konformitätsbewertet oder geeicht sein. Die Eichfrist darf nicht abgelaufen sein. Ein fristgerechter Eichantrag verlängert die Eichfrist und ein Gestattungsbescheid ebenfalls. Sicherungsmarken dürfen nicht verletzt sein. Ordnungswidrigkeit! Rechtzeitig einen Eichantrag stellen! 10 Wochen vor Ablauf der Eichfrist 2016: Freitag, 21. Oktober 2017: Freitag, 20. Oktober 2018: Montag, 22. Oktober Falls der Eichantrag in der 10 Wochenfrist liegt und die Behörde die Eichung nicht mehr durchführen kann, so kann die Behörde das weitere Verwenden des Messgerätes nach Ablauf der Eichfrist gestatten. Gestattungsbescheid pro Messgerät 25,20. 24
25 IHK - Informationsveranstaltung Fiskaltaxameter Konformitätsbewertungsstelle 0115 Marco Ruscher - Leiter der Konformitätsbewertungsstelle Besucheradresse: Hohe Straße Dresden Telefon: (+49) (0) Telefax: (+49) (0) eichdirektion@sme.sachsen.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 25
Neues Eichrecht. Taxi-Tag Geeicht auf Sachsen!
Neues Eichrecht Taxi-Tag 2015 16 0115 Geeicht auf Sachsen! Inhalt Werbeblock Verwenderanzeige Anzeigemöglichkeiten und Stand Kennzeichnung Instandsetzer / Instandsetzermeldung / Eichantrag Instandsetzer
MehrKonformitätsbewertungsverfahren Neue Vorgaben im Eichrecht
Konformitätsbewertungsverfahren Neue Vorgaben im Eichrecht Ministerialrat Andreas Tschauder Folie 1 Agenda 1. Organisation des Landesamtes für Mess- und Eichwesen 2. Aufgaben des Landesamtes für Mess-
MehrMerkblatt zur Konformitätsbewertung für
Konformitätsbewertungsstelle beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht Merkblatt zur Konformitätsbewertung für EU-Taxameter einschließlich Wegstreckensignalgeber in Kraftfahrzeugen 1 nach Modul F1,
MehrInformationsveranstaltung zur Konformitätsbewertung von Taxametern und Wegstreckenzählern in Kraftfahrzeugen. Teil 2: Allgemeines
Informationsveranstaltung zur Konformitätsbewertung von Taxametern und Wegstreckenzählern in Kraftfahrzeugen Teil 2: Allgemeines 1 Agenda Beteiligte am Konformitätsbewertungsverfahren Definitionen Was
MehrAnzeigepflicht / Instandsetzermeldung AWA-PTB-Gespräch Geeicht auf Sachsen!
Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung AWA-PTB-Gespräch 2015 Geeicht auf Sachsen! Inhalt Werbeblock Rechtliche Grundlage der Verwenderanzeige Anzeigemöglichkeiten Aktueller Stand der Anzeigen Eingabeerleichterung
MehrDie Eichdirektion Nord informiert
Die informiert (Stand: 21. März 2016) Informationen für Messgerätehersteller zur Konformitätsbewertung von EU-Taxametern einschließlich Wegstreckensignalgebern in Kfz Fahrpreisanzeigern mit innerstaatlicher
MehrVollversammlung für das Mess- und Eichwesen zum Thema E-Mobilität Braunschweig, 02. Mai 2017
Vollversammlung für das Mess- und Eichwesen zum Thema E-Mobilität Braunschweig, 02. Mai 2017 Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte, Teilgeräte und Zusatzeinrichtungen nach der Mess- und Eichverordnung
MehrKonformitätsbewertungsverfahren nach MessEV Anlage 4
Konformitätsbewertungsverfahren nach MessEV Anlage 4 Harry Stolz PTB Braunschweig Konformitätsbewertungsstelle www.kbs.ptb.de H. Stolz, Okt. 2014 1 Mess- und Eichverordnung (MessEV) Aufbau der MessEV MessEV
MehrNeuregelung des gesetzlichen Messwesens
Neuregelung des gesetzlichen Messwesens Dr. Peter Ulbig Leiter der Abteilung Q Wissenschaftlich-technische Querschnittsaufgaben Informationsveranstaltung für Hersteller von Messgeräten, Braunschweig, 7.
MehrInformationen für Messgerätehersteller zur Konformitätsbewertung von:
für Messgerätehersteller zur Konformitätsbewertung von: EU-Taxametern einschl Wegstreckensignalgeber in Kfz Fahrpreisanzeigern mit innerstaatlicher Bauartzulassung nach Eichordnung Anlage 18, Abschnitt
MehrWichtige Änderungen im Eichrecht zum
Wichtige Änderungen im Eichrecht zum 01.01.2015 Schwerte, 1 Informationsveranstaltung 10.12.2014 für die Beauftragten der KFZ-Innungen, Schwerte, 10.12.2014 Themenschwerpunkte Einführung Eichpflicht für
MehrInformationen für Messgerätehersteller zur Konformitätsbewertung von
Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg Stand: 20.10.2016 Informationen für Messgerätehersteller zur Konformitätsbewertung von EU-Taxametern einschließlich Wegstreckensignalgebern in Kraftfahrzeugen
MehrDie Eichdirektion Nord informiert
Die informiert (Stand: 13. Dezember 2016) Informationen für Messgerätehersteller zur Konformitätsbewertung von EU-Taxametern einschließlich Wegstreckensignalgebern in Kfz Wegstreckenzählern in Miet-Kfz
MehrDas neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) Anzeigepflicht, Eichgebühren
Das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) Anzeigepflicht, Eichgebühren 13.10.2014 1 MessEG Im Dezember 2014 wurde die Mess- und Eichverordnung (MessEV) im Bundesgesetzblatt verkündet. Dadurch trat zum 01.01.2015
MehrFirmenname: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: ggf. Land:
Mess- und Eichwesen Niedersachsen Konformitätsbewertungsstelle Goethestraße 44 30169 Hannover Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Datum Auftrag zur Prüfung eines Messgerätes zur Ermittlung des Beförderungsentgelts
MehrDie Eichaufsichtsbehörden informieren
Informationen für Verwender von Messgeräten oder von diesen mit der Erfassung von Messwerten Beauftragte zur Anzeigepflicht nach 32 MessEG seit dem 19.04.2016 (Stand: 12.05.2016) Kurzinfo Was muss ich
MehrDas komplette Konformitätsbewertungsverfahren umfasst dabei folgende Schritte:
Information zur Konformitätsbewertung von EUTaxametern einschl Wegstreckensignalgebern in Kfz Fahrpreisanzeigern mit innerstaatlicher Bauartzulassung nach Eichordnung Anlage 18 Abschnitt 2 (Fassung vom
MehrHohe Straße 11 Tel.: Dresden Fax:
Konformitätsbewertungsstelle (KBS) 0115 Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen eichdirektion@smesachsende Hohe Straße 11 Tel: 0351 4780-431 01069 Dresden Fax: 0351 4780-499 Information zur Konformitätsbewertung
MehrDas neue Mess- und Eichgesetz Alter Wein in neuen Schläuchen
Das neue Mess- und Eichgesetz Alter Wein in neuen Schläuchen oder Alles ganz anders? Vollversammlung für das Eichwesen 27. November 2013 Dr. Norbert Leffler Referat Akkreditierung, Messwesen, Fachaufsicht
MehrHohe Straße 11 Tel.: Dresden Fax:
Konformitätsbewertungsstelle (KBS) 0115 Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen eichdirektion@smesachsende Hohe Straße 11 Tel: 0351 4780-431 01069 Dresden Fax: 0351 4780-499 Information zur Konformitätsbewertung
MehrInfoblatt. Neue Pflichten gemäß Mess- und Eichgesetz
Infoblatt Neue Pflichten gemäß Mess- und Eichgesetz Kennzeichnung von Messgeräten beim Inverkehrbringen Neues Eichgesetz ab dem 1. Januar 2015 (Information der Eichbehörde) Irrtümer und Änderungen vorbehalten
MehrAufgaben des Regelermittlungsausschusses
Aufgaben des Regelermittlungsausschusses nach dem Mess- und Eichgesetz Sascha Mäuselein Geschäftsstelle Regelermittlungsausschuss Fachbereich Q.3 Aufgaben Ermittelt Regeln im vorgegebenen Rahmen auf der
MehrBayerisches Landesamt für Maß und Gewicht. Neuregelung des Gesetzlichen Messwesens. aus Sicht der Landeseichbehörden
Neuregelung des Gesetzlichen Messwesens aus Sicht der Landeseichbehörden 1 Landeseichbehörden und MessEG Was ist neu? Eichung statt Vor- und Nacheichung, Konformitätsbewertungsstelle, Meldepflicht für
MehrInformationen für Hersteller zur Konformitätsbewertung von
Informationen für Hersteller zur Konformitätsbewertung von EU-Taxametern einschl. Wegstreckensignalgebern in Kfz Fahrpreisanzeigern mit innerstaatlicher Bauartzulassung nach Eichordnung Anlage 18, Abschnitt
MehrGesetzesänderung zur Anzeigepflicht von Wasser- und Wärmezählern
Gesetzesänderung zur Anzeigepflicht von Wasser- und Wärmezählern Wir unterstützen Sie bei Ihren Aufgaben und Pflichten Ab 1. Januar 2015! Das Mess- und Eichgesetz stellt Sie als Verwender von Messgeräten
MehrKonformitätsbewertung von Messgeräten. PTB-Informationsveranstaltung Neuregelung des gesetzlichen Messwesens Braunschweig, 07.
Konformitätsbewertung von Messgeräten PTB-Informationsveranstaltung Neuregelung des gesetzlichen Messwesens Braunschweig, 07. Oktober 2014 Verwendung Inverkehrbringen Vergleich altes neues System Bisheriges
MehrEuropäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte
Europäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte Wilfried Schulz Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig Inhaltsübersicht Anforderungen der Messgeräterichtlinie (MID) Begriffe Modulare
MehrMerkblatt für Hersteller zum Inverkehrbringen von Messgeräten nach dem Mess- und Eichgesetz
Merkblatt für Hersteller zum Inverkehrbringen von Messgeräten nach dem Mess- und Eichgesetz Zum 1.1.25 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre
MehrRechtlicher Rahmen im Schaufensterprogramm Elektromobilität Information zur Änderung des Eichrechts zum
Rechtlicher Rahmen im Schaufensterprogramm Elektromobilität Information zur Änderung des Eichrechts zum 1.1.2015 Kontakt: Deutsches Dialog Institut GmbH Eschersheimer Landstr. 223 D-60320 Frankfurt am
MehrNeuregelung des gesetzlichen Messwesens
Neuregelung des gesetzlichen Messwesens Workshop Prüfung von Röntgeneinrichtungen 2015 10. April 2015, Dresden Geeicht auf Sachsen! Arbeitsgebiet des Vortragenden (Dirk Hentschke, SME Sachsen) Leiter der
MehrRechtlicher Rahmen im Schaufensterprogramm Elektromobilität Information zur Änderung des Eichrechts zum Ergebnispapier der Begleit- und
Rechtlicher Rahmen im Schaufensterprogramm Elektromobilität Information zur Änderung des Eichrechts zum 01.01.2015 Ergebnispapier der Begleit- und Wirkungsforschung 03 Inhalt Inhalt I Informationen zur
MehrAktuelle Entwicklung im Mess- und Eichwesen
Aktuelle Entwicklung im Mess- und Eichwesen 16. Workshop der Gas Service Freiberg GmbH, Freiberg, 19. November 2013 Geeicht auf Sachsen! Arbeitsgebiet des Vortragenden Leiter der Fachabteilung 1 Prüfstellenwesen,
MehrJahr 001 im neuen Eichzeitalter
Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen Jahr 001 im neuen Eichzeitalter Informationen aus der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen () Vorsitz: Prof. Dr. Olaf Kühn O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB
MehrEuropäische Messgeräterichtlinie 2014/32/EU (MID) Dr. Harry Stolz, PTB, KBS-Geschäftsstelle
Europäische Messgeräterichtlinie 2014/32/EU (MID) Dr. Harry Stolz, PTB, KBS-Geschäftsstelle Vom alten nationalen zum neuen europäischen Ansatz vor 1971: Alter (nationaler) Ansatz Schrittweise ab 1971:
MehrDie Eichverwaltung informiert
Information zur Konformitätsbewertung EU-Taxametern einschl. Wegstreckensignalgeber in Kfz Wegstreckenzählern in Miet-Kfz Die Eichverwaltung informiert Mit dem Inkrafttreten des Mess- und Eichgesetzes
MehrInformationen aus der AGME Dr. Eckhard Steep Vollversammlung Mess und Eichwesen, Braunschweig, 23. November 2017
der Eichaufsichtsbehörden der Bundesländer Informationen aus der AGME Dr. Eckhard Steep Vollversammlung Mess und Eichwesen, Braunschweig, 23. November 2017 HB NI ED Nord BE BB ST NW HE AGME SN TH Arbeitsausschüsse
MehrRichtlinie 2014/32/EU Anhang Messgeräteart Modul IV Teil II Mengenumwerter F
Informationsblatt Konformitätsbewertungsverfahren [nach den Richtlinien des New Approach 2014/32/EU und 2014/31/EU sowie nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Verbindung mit der darauf gestützten Mess-
MehrRichtlinie 2004/22/EG für Messgeräte (MID) Informationen für Anwender von Elektrizitätszählern. Energiemanagement
Richtlinie 2004/22/EG für Messgeräte (MID) Informationen für Anwender von Elektrizitätszählern Energiemanagement Richtlinie 2004/22/EG für Messgeräte (MID) Informationen für Anwender von Elektrizitätszählern
MehrEichrechtliche Grundlagen im Bereich der Elektromobilität
im Bereich der Elektromobilität Informationen für Händler, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Messdienstleister, Hersteller, Entwickler und Konstrukteure Vorbemerkung (Stand Mai 2016) Mit dem Mess- und
MehrAktuelles von Regelermittlungsausschuss und Ausschuss der Konformitätsbewertungsstellen
Aktuelles von Regelermittlungsausschuss und Ausschuss der Konformitätsbewertungsstellen Sascha Mäuselein Geschäftsstelle Regelermittlungsausschuss Geschäftsstelle Ausschuss der Konformitätsbewertungsstellen
MehrInformationsveranstaltung zur Konformitätsbewertung von Taxametern und Wegstreckenzählern in Kraftfahrzeugen. Teil 3: Mögliche Signalweg-Varianten
Informationsveranstaltung zur Konformitätsbewertung von Taxametern und Wegstreckenzählern in Kraftfahrzeugen Teil 3: Mögliche Signalweg-Varianten 1 Fahrzeug - Signalweg und Komponenten 2 Fahrzeug - Signalweg
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12727 17. Wahlperiode 13. 03. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens A. Problem und Ziel EineNeuregelungdesgesetzlichenMesswesensisterforderlich,weilwichtige
MehrDie Novelle des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) und ihre Bedeutung für die rechtssichere Heizkostenabrechnung
Die Novelle des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) und ihre Bedeutung für die rechtssichere Heizkostenabrechnung Michael Kersten Regionsleiter Baden-Württemberg Wie wird das MessEG umgesetzt 32 MessEG - Anzeigepflicht
MehrDirektvermarktung im Zeichen von MessEG und MessEV. Walter Klein Landeseichamt Sachsen-Anhalt Meseburger Strasse 1/3 06112 Halle (Saale)
Direktvermarktung im Zeichen von MessEG und MessEV Walter Klein Landeseichamt Sachsen-Anhalt Meseburger Strasse 1/3 06112 Halle (Saale) 1. Kurze Vorstellung des Eichwesens und des Landeseichamtes Sachsen-Anhalt
MehrBesondere Anforderungen und Festlegungen zur Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen für den Bereich des Mess- und Eichgesetzes
Besondere Anforderungen und Festlegungen zur Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen für den Bereich 71 SD 5 001 Revision: 1.0 02. Oktober 2014 Geltungsbereich: Die nachfolgenden Kriterien gelten
MehrAngeben und Verwenden von Messwerten
Angeben und Verwenden von Messwerten Wer ist Verwender von Messgeräten und Messwerten im Bereich der Versorgung mit Gas, Wasser, Wärme und Elektrizität im geschäftlichen Verkehr? Stand: 05.07.2017 Für
MehrDas Konzept der MID und deren Umsetzung in nationales Recht
Das Konzept der MID und deren Umsetzung in nationales Recht - 194. PTB-Seminar, Braunschweig, 4./5. Mai 2004 - Thomas Ernst Referat Normungs- und Konformitätsbewertungspolitik; gesetzliches Messwesen Richtlinie
MehrInformationen für Verwender von Messgeräten zur Anzeigepflicht nach 32 MessEG seit dem 01.01.2015 (Stand: 10.04.2015)
Informationen für Verwender von Messgeräten zur Anzeigepflicht nach 32 MessEG seit dem 01.01.2015 (Stand: 10.04.2015) Kurzinfo Was muss ich als Messgeräteverwender seit dem 01.01.2015 bezüglich der Anzeigepflicht
MehrIm Geschäftsverkehr das richtige Maß
1 Monatsbericht 11-2013 Im Geschäftsverkehr das richtige Maß Das neue Mess- und Eichgesetz Mehr als 100 Millionen eichpflichtige Messgeräte werden in Deutschland genutzt, die meisten davon zum Messen von
MehrÖffentliche Anhörung Messgeräte im Anwendungsbereich der E-Mobilität
Öffentliche Anhörung Messgeräte im Anwendungsbereich der E-Mobilität 31. August 2016 10:30 Uhr 14:00 Uhr Hörsaal Kohlrausch-Bau Physikalisch-Technische Bundesanstalt Bundesallee 100 38116 Braunschweig
MehrArbeitsgebiet: Grundlagen. EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele
Arbeitsgebiet: Grundlagen EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 0008 Bestell-Nr. CE08-17.d Europäisch
MehrKonformitätsbewertungsstelle beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht
Konformitätsbewertungsstelle beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht Schankgefäße Inverkehrbringen von Schankgefäßen in der Zeit vom 01.01.2015 bis 30.10.2016 mit Mess- und Eichgesetz (MessEG) und
MehrEinfluss der neuen Aufzugsrichtlinie. auf das Inverkehrbringen von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen
Einfluss der neuen Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU auf das Inverkehrbringen von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen Folie 1 Gegenüberstellung der Anhänge RL 95/16/EG zu RL 2014/33/EU RL 95/16/EG RL 2014/33/EU
MehrBundesamt für Kommunikation Radio Monitoring und Anlagen. Neue EMV Richtlinie. EMV-Fachtagung Lucio Cocciantelli 21.
Bundesamt für Kommunikation Radio Monitoring und Anlagen Neue EMV-Fachtagung 2015 21. Januar 2015 Programm Einführung Anpassungen an an die 2 Die (RL 2014/30/EU) Die neue wurde am 26. Februar 2014 durch
MehrEuropäisches Binnenmarktpaket
Vollversammlung für f r das Eichwesen am 18.11.2009 Europäisches Binnenmarktpaket Herausforderungen für Rechtsetzung und Vollzug Dr. Kathrin Petersen www.bmwi.de Europäisches Binnenmarktpaket EG-Binnenmarktpaket
MehrRED Richtlinie Radio Equipment Directive
RED RICHTLINIE RED Richtlinie Radio Equipment Directive RICHTLINIE 2014/53/EU Josip Horvat Bereichsleiter EMV Labor Die RED Richtlinie löste zum 12.06.2016 die bisherige R&TTE Richtlinie ab (Übergangsfrist
MehrDie Auswirkungen für Haus und Wohnungseigentümer-innen
Die Auswirkungen für Haus und Wohnungseigentümer-innen Diplom Betriebswirt ( ebsi ) Josef Eduard Huber Geschäftsführender Gesellschafter der Huber & Reichel Beratungen GbR Das Wesentliche im Überblick
MehrDie neue PSA Verordnung (EU) 2016/425 Hans Christian Simanski, Bochum. Eine sichere Welt. Seite DEKRA
Die neue PSA Verordnung (EU) 2016/425 Hans Christian Simanski, Bochum Eine sichere Welt Seite 1 Agenda (EU) 2016/425 Weshalb der Wechsel? Übergang zur neuen Verordnung Was bleibt gleich? Was ändert sich?
MehrGeräte- und Produktsicherheitsgesetz
Geräte- und Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes 1/15 Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt ( - ProdSG) ProdSG Ausfertigungsdatum: 08.11.2011 " vom 8. November 2011 (BGBl.
MehrEU-Konformitätserklärungen
EU-Konformitätserklärungen Eine EU-Konformitätserklärung sagt aus, dass das betreffende Gerät/das elektrische Betriebsmittel/die Funkanlage den Anforderungen der zutreffenden Richtlinien entspricht. Es
MehrDie Vollständigkeit der technischen Unterlagen
Bundesamt für Kommunikation BAKOM Abteilung Radio Monitoring und Anlagen RA Sektion Elektromagnetische Verträglichkeit EMV Die Vollständigkeit der technischen Unterlagen swisst.meeting, Fachtagung EMV
MehrKonformitätsbewertungsverfahren der Europäischen Messgeräterichtlinie 2004/22/EG (MID)
Konformitätsbewertungsverfahren der Europäischen Messgeräterichtlinie 2004/22/EG (MID) Harry Stolz PTB Braunschweig Zertifizierungsstelle für Messgeräte (ZS-M) www.ptb.de/de/org/q/q3/q32 H. Stolz, 243.
MehrSchnuppertag bei der testo industrial services AG, Schweiz. Testo Industrial Services - Mehr Service, mehr Sicherheit.
Schnuppertag bei der testo industrial services AG, Schweiz Testo Industrial Services - Mehr Service, mehr Sicherheit. www.testotis.ch Kalibrierung Begriffe & Definitionen Internationales Wörterbuch der
MehrDie neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
Die neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU Winfried Schock Leiter der Benannten Stelle für Druckgeräte der TÜV SÜD Industrie Service GmbH Mitteldeutsche Druckgerätetage Merseburg, 10.11.2016 Folie 1 Neue
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) MPV Ausfertigungsdatum: 20.12.2001 Vollzitat: "Medizinprodukte-Verordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), die zuletzt durch Artikel
MehrDie neue PSA-Verordnung (EU) 2016/425
Die neue PSA-Verordnung (EU) 2016/425 Die wichtigsten Neuerungen gegenüber PSA-Richtlinie 89/686 EWG Whitepaper Zusammenfassung In unserem Whitepaper geben wir einen Einblick in die neue PSA-Verordnung
MehrDieser Antrag ist zu senden an: Stadtwerke Ratingen GmbH, Abteilung Vertrieb, Sandstraße 36, Ratingen
Antrag auf Anerkennung eines Zwischenzählers für Wassermengen, die auf dem Grundstück eingeleitet oder zurückgehalten werden zur Berücksichtigung bei den Kanalbenutzungsgebühren (Schmutzwasser) Dieser
MehrAufgaben der Zertifizierungsstelle für Messgeräte (ZS-M) in der PTB
Aufgaben der Zertifizierungsstelle für Messgeräte (ZS-M) in der PTB Dr. Harry Stolz PTB Braunschweig Arbeitsgruppe Q.32, Leiter der ZS-M 0531/592-8320 zs-m@ptb.de Gliederung Bisherige Struktur des Zulassungswesens
MehrOriginaltext: 8. GSGV
Originaltext: 8. GSGV Daten des Gesetzes Einleitung Auf den folgenden Seiten finden Sie den Originaltext der 8. Verordnung zum Gerätessicherheitsgesetz. Titel Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen
MehrDie geltende schweizerische Bauproduktegesetzgebung. des MRA-Bauproduktekapitels:
Die geltende schweizerische Bauproduktegesetzgebung und die Auswirkungen des MRA-Bauproduktekapitels: Auswirkungen auf Konformitätsbewertungs- und Zulassungsstellen Referent: Dr. Fritz Hunkeler, Geschäftsleiter
MehrRevision RL 93/42/EWG Aufgaben der Benannten Stelle
RICHTLINIE 2007/47/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. September 2007 zur Änderung der Richtlinien 90/385/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über aktive
MehrIst das europäische und nationale Eichrecht noch zeitgemäß
Ist das europäische und nationale Eichrecht noch zeitgemäß Dipl.-Ing. MinR Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie www.bmwi.de Rechtliche Auswirkungen neues Messgerätegesetz Gliederung Ausgangsbedingungen
MehrKonformitätsbewertung oder Eichung - Grundsätzliches
Konformitätsbewertung oder Eichung - Grundsätzliches Dieses Dokument beleuchtet die rechtlichen Aspekte im Falle von veränderten Messgeräten auf der Grundlage des 2 Nr. 7 MessEG und gibt Antworten auf
MehrVerordnung über die Sicherheit von Maschinen
Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung, MaschV) 819.14 vom 2. April 2008 (Stand am 15. Dezember 2011) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes
MehrGrundlagen. Dr.-Ing. Klaus Oberste Lehn. Modul 1. Fachhochschule Düsseldorf Sommersemester 2012
Grundlagen Modul 1 Dr.-Ing. Klaus Oberste Lehn Fachhochschule Düsseldorf Sommersemester 2012 Warum Qualitätsmanagement? Prozesssicherheit? Produktsicherheit? Unternehmenssicherheit? Finanzsicherheit? Erfüllung
MehrDipl.-Ing. Gerhard Quanz Gewerbeaufsichtsbeamter beim Regierungspräsidium Kassel Tel.: ; mobil:
Regierungspräsidium Kassel Kassel Unvollständige Maschinen nach neuer EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Ein Vortrag von Dipl.-Ing. Gerhard Quanz Gewerbeaufsichtsbeamter beim Regierungspräsidium Kassel
MehrKonformitätsbewertungsverfahren nach den Richtlinien 2014/32/EU, 2014/31/EU und MessEG
Konformitätsbewertungsverfahren nach den Richtlinien 2014/32/EU, 2014/31/EU und MessEG Die Konformitätsbewertung eines s ersetzt grundsätzlich die frühere Ersteichung. Anstelle des zuständigen Eichamtes
MehrRainer Hahnewald Landesamt für Messund Eichwesen Brandenburg. 10. / 11. Mai 2005 EMATEM-Seminar Berlin 1
Rainer Hahnewald Landesamt für Messund Eichwesen Brandenburg 10. / 11. Mai 2005 EMATEM-Seminar Berlin 1 Inhaltsübersicht Was ist Marktüberwachung? Marktüberwachung und Theorie Marktüberwachung und Praxis
MehrVerordnung über die Sicherheit von Maschinen
Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung, MaschV) 819.14 vom 2. April 2008 (Stand am 1. Juli 2010) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 12.
MehrAchte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8.
F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 20.02.1997 BGBl I S.316 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz
MehrElektronische Information EI EX-Zertifikate im Wandel der Verordnungen. geared motors
Elektronische Information EI 3104 EX-Zertifikate im Wandel der Verordnungen geared motors Ex-Zertifikate im Wandel der Verordnungen Obering. H. Greiner Mit dem Beginn der Übergangsfrist zur ATEX [1] am
MehrNeue Verordnung (Elektrizitätszähler) Verordnung des EJPD über Messmittel für elektrische Energie und Leistung Christian Mester
Neue Verordnung (Elektrizitätszähler) Verordnung des EJPD über Messmittel für elektrische Energie und Leistung Christian Mester Agenda 1. METAS, das Eidgenössische Institut für Metrologie 2. Das Labor
MehrReferenzdokument zur Norm ISO/IEC 17065:2012 für die Akkreditierung von Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS Referenzdokument zur Norm ISO/IEC 17065:2012 für die
MehrMerk blatt. zur. Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
Merk blatt Stand: 1. Januar 2013 zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG 1. Historie Die Richtlinie 88/378/EWG über die Sicherheit von Spielzeug wurde im Rahmen der Vollendung des Binnenmarktes verabschiedet.
MehrMID-Information. Hermann PIPERSBERG jr. GmbH Felder Hof Remscheid Tel.: PDF No
1 Was ist die MID? MID steht für Measurement Instruments Directive zu deutsch: Messgeräterichtlinie. Ausführlicher Name: RICHTLINIE 2004/22/EG des EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2004
MehrBegriff Definition Quelle Akkreditierung
Stand: 04.05.2015 Seite 1 von 25 MessEG: Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen - Mess- und Eichgesetz
MehrMaschinenrichtlinie Erfahrungen der Marktüberwachung und Schnittstelle zum Arbeitsschutz
Maschinenrichtlinie Erfahrungen der Marktüberwachung und Schnittstelle zum Arbeitsschutz Dipl.-Ing. Ludwig Finkeldei Kongress betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz 03.September 2009 Überblick der
MehrZulassung und Überprüfung von Trinkwasseruntersuchungsstellen in Niedersachsen - Erfahrungsbericht u. Fallbeispiele -
Zulassung und Überprüfung von Trinkwasseruntersuchungsstellen in Niedersachsen - Erfahrungsbericht u. Fallbeispiele - 14. Jahrestagung Trinkwasserringversuche am 27. Februar 2013 in Osnabrück Frank Raulf
MehrDas Maßnahmenpaket für den freien Warenverkehr
Das Maßnahmenpaket für den freien Warenverkehr New Legal Framework Austrolab - Workshop Das Binnenmarktpaket Auswirkungen auf das Akkreditierungsgesetz und Konformitätsbewertungsstellen, Wien, 9. Dezember
MehrRED Funkanlagen statt bisher R&TTE
DVSI Information RED Funkanlagen statt bisher R&TTE (DVSI-Seminarthema am 10.04.15, 02.10.15, 07.04.16,001.12.16 und 06.04.17) Q u a l i t ä t s m a n a g e m e n t / Q u a l i t ä t s s i c h e r u n
MehrDipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance
Dipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance Beispiele für EG-/EU-Konformitätserklärungen 1. EG-Konformitätserklärung nach Anhang II A der Richtlinie
Mehr32. BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. GSG - Gerätesicherheitsgesetz
32. BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes Vom 29. August 2002 GSG - Gerätesicherheitsgesetz Fassung vom 11. Mai 2001 CE
MehrDie Europäische Richtlinie für Messgeräte (MID) - Grundlagen und Umsetzung. Christian Mengersen, Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Braunschweig
Die Europäische Richtlinie für Messgeräte (MID) - Grundlagen und Umsetzung. Christian Mengersen, Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Braunschweig Einleitung: Nach langjähriger Vorbereitung ist am 31.
MehrGeräteservice. Eichzeit und Funktionsüberwachung von Messgeräten. Kaufen Mieten Warten
Geräteservice Eichzeit und Funktionsüberwachung von Messgeräten Kaufen Mieten Warten Heizkostenverordnung (HKVO) Damit Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung rechtssicher ist, müssen die eingesetzten
MehrInfoblatt Sicherheit von Maschinen
Infoblatt Sicherheit von Maschinen Die vom Hersteller zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen an Maschinen sind ab dem 29.12.2009 in der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geregelt. Eine aktuelle Version
MehrLeitfaden zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
Leitfaden zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG 1. Historie Die Richtlinie 88/378/EWG über die Sicherheit von Spielzeug wurde im Rahmen der Vollendung des Binnenmarktes verabschiedet. Die Vielzahl unterschiedlicher
MehrZehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV)
F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 18.12.1995 BGBl I S.1936 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
MehrCE-ZERTIFIZIERUNG VON MASCHINEN FASI-VORTRAGSVERANSTALTUNG - BRANDSCHUTZ UND MASCHINENSICHERHEIT
FASI-VORTRAGSVERANSTALTUNG - BRANDSCHUTZ UND MASCHINENSICHERHEIT Andreas Siegmund (BGV) Referat Produktsicherheit - V22-21.03.2017 Marktüberwachung in Hamburg durch das Referat Produktsicherheit Aufgabengebiet
Mehr