MANDAT aktuell SEPTEMBER Die September-Numme bringt: Entwurf einer Novelle des Einkommensteuergesetzes Novelle des Mehrwertsteuergesetzes

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1 Aktuelle Informationen auf dem Gebiet Steuern, Recht und Wirtschaft MANDAT aktuell Die September-Numme bringt: Entwurf einer Novelle des Einkommensteuergesetzes Novelle des Mehrwertsteuergesetzes

2 Die Regierung der Slowakischen Republik hat in ihrer August-Sitzung eine Novelle des Einkommensteuergesetzes genehmigt. Als weiterer gesetzgebender Schritt folgt der Nationalrat der Slowakischen Republik, der die Novelle bei seinen Sitzungen im September und Oktober bespricht. Absicht dieses Entwurfs ist es, mit der Konsolidierung und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen und dem konzeptionellen und systematischen Kampf gegen Steuerhinterziehung fortzusetzen. Die Mehrheit der Änderungen betreffen juristische Personen und unternehmerisch tätige natürliche Personen, die die tatsächlichen Ausgaben steuerlich absetzen. Die Novelle des Einkommensteuergesetzes bringt folgende Änderungen und Ergänzungen: Beschränkung der steuerlich anerkannten Kosten für Gegenstände des persönlichen Bedarfs Bei Vermögen, das den Charakter des persönlichen Bedarfs hat, wird eine Obergrenze für steuerlich absetzbare Kosten für Anschaffung, Betrieb, Reparaturen und Instandhaltung und technische Aufwertung in Höhe von 80 % vorgeschlagen. Das betroffene Vermögen ist in der vorgeschlagenen Anlage Nr. 6 zum Gesetz abgesteckt, und schließt z. B. Pkw, Haushaltselektronik, Fernsehgeräte, Haushaltsgeräte (z. B. Mikrowelle) und Möbel ein. Weist ein Steuerpflichtiger jedoch nach, dass er dieses Vermögen ausschließlich im Zusammenhang mit seiner unternehmerischen Tätigkeit nutzt, können die nachgewiesenen Ausgaben in voller Höhe abgesetzt werden. Robert Jex robert.jex@mandat.sk Tel.: Änderungen bei Vermögensabschreibungen Erweitert wird die Anzahl der Abschreibungsgruppen von 4 auf 6. Eingeführt werden die neuen Abschreibungsgruppen 3 und 6 mit einer Abschreibungsdauer von 8 und 40 Jahren. In die neue 3. Abschreibungsgruppe wurden nur die Produktionstechnologien ausgegliedert, die bis zum Ende des Jahres 2014 insgesamt 12 Jahre abgeschrieben wurden, in die neue 6. Abschreibungsgruppe wurden Gebäude und Bauwerke ausgegliedert, die nicht Produktionszwecken dienen (Verwaltungsgebäude, Hotels, usw.), und die bis zum Ende des Jahre 2014 insgesamt 20 Jahre abgeschrieben wurden. Die derzeitige 3. Gruppe wurde in die Abschreibungsgruppe 3 mit einer Abschreibungsdauer von 8 Jahren und in die Abschreibungsgruppe 4 mit einer Abschreibungsdauer von 12 Jahren unterteilt. Bei Pkw wird eine Obergrenze des Eingangspreises in Höhe von Euro vorgeschlagen. Die Beschränkung wird vom Testen der ausgewiesenen Steuerbemessungsgrundlage gegen der Summe der angewendeten Steuerabschreibungen dieser Pkw ausgehen. Ein ähnlicher Test wird auch im Fall des Einbeziehens der Miete für Luxus-Autos auf der Grundlage der operativen Miete angewendet. 1

3 Die vorgenommenen Änderungen legen eindeutig fest, dass die Geltendmachung der Abschreibungsunterbrechung, bzw. die Aufhebung der Abschreibungsunterbrechung nicht in einer nachträglichen Steuererklärung geltend gemacht werden kann. Das bedeutet, dass ein Steuerpflichtiger, der in einer ordentlichen Steuererklärung die Unterbrechung einer Abschreibung anwendet hat, die Unterbrechung der Abschreibung in einer nachträglichen Steuererklärung nicht aufheben und steuerrechtliche Abschreibungen anwenden kann. Abzug von Ausgaben (Kosten) für Forschung und Entwicklung ab dem Jahr 2015 Vorgeschlagen wird die Einführung eines neuen Rechtsinstituts des sog. Superabzugs. Von der um den Abzug von Steuerverlusten geminderten Steuerbemessungsgrundlage sollen bei Durchführung eines Forschungs- und Entwicklungsprojektes die schon in der Steuerbemessungsgrundlage inbegriffenen Ausgaben in Abzug gebracht werden können. Der sogenannte Superabzug soll folgende Abzugsposten beinhalten: Martin Šiagi Tel.: % der in dem Besteuerungszeitraum, für den die Steuererklärung abgegeben wird, für Forschung und Entwicklung aufgewendeten Ausgaben (Kosten), 25 % der Lohnansprüche und der sonstigen arbeitsrechtlichen Ansprüche, Versicherungen und Arbeitnehmerbeiträge, in dem Besteuerungszeitraum, in dem der Steuerpflichtige das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer abgeschlossen hat, wobei ich der Arbeitnehmer an der Durchführung des Forschungs- und Entwicklungsprojektes beteiligt und vor dem Abschluss des Arbeitsverhältnisses Schulabsolvent war, 25 % der im Besteuerungszeitraum für Forschung und Entwicklung aufgewendeten und im Abzug enthaltenen Ausgaben (Kosten), die die Summe der im unmittelbar vorausgegangenen Besteuerungszeitraum aufgewendeten und im Abzug enthaltenen Ausgaben (Kosten) für Forschung und Entwicklung übersteigen. Beschränkung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Nutzung eines Kraftfahrzeuges Macht ein Steuerpflichtiger 80 % der Pauschalausgaben für Kraftstoff geltend, macht es diese Obergrenze einschließlich der Abschreibungen auch für sämtliche sonstigen Ausgaben im Zusammenhang mit einem Fahrzeug geltend, obwohl er sie heutzutage in einer Höhe von 100 % in die Steuerbemessungsgrundlage einbeziehen kann. Die restlichen 20 % der Kosten kann der Steuerpflichtige als Ausgaben des persönlichen Bedarfs nicht steuerlich absetzen. 12

4 Weitere vorgeschlagene Änderungen im Bezug auf steuerlich absetzbare Ausgaben ab dem Jahr 2015 sind: Nutzung von Transferpreisen und Dokumentation der Transferbewertung auch im Fall von inländischen nichtselbständigen Personen (gegenwärtig gilt das nur für ausländische nichtselbständige Personen), Aufhebung der steuerlichen Anerkennung von Rücklagen für nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Dienstleistungen, Rücklagen für die Aufstellung, Überprüfung, Veröffentlichung des Jahresrechnungsabschlusses und des Jahresberichtes, und Rücklagen für die Aufstellung der Steuererklärung, Halbierung der Obergrenze für Steuerausgaben, die eine Vergütung (Provision) für die Beitreibung einer Forderung sind, d. h. höchstens 50 % einer beigetriebenen Forderung (gegenwärtig gilt, dass 100 % der Provision einer beigetriebenen Forderung eine steuerlich absetzbare Ausgabe sind); Jana Princová jana.princova@mandat.sk Tel.: Erweiterung der Anzahl der Kosten, die erst nach der Bezahlung steuerlich anerkannt werden, z. B. um: a) Kosten für die Anmietung und Vermietung von Sachanlagevermögen und immateriellem Anlagevermögen, b) Ausgaben für Marketingstudien und andere Studien, Marktforschung, und Kosten für den Erwerb von Normen und Zertifikaten (gleichzeitig wird vorgeschlagen, die Bedingung einzuführen, dass diese Ausgaben nach Bezahlung 36 Monate in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen werden), c) Vergütung der Provision für die Vermittlung beim Empfänger der Dienstleistung, d) Ausgabe (Kosten) für Beratungs- und Rechtsdienste. Bei einem umsatzsteuerpflichtigen Steuerzahler, der den Anspruch auf Abzug mit einem Koeffizienten geltend macht, wird die Pflicht zur Einbeziehung nicht in Abzug gebrachter, sich auf Sachanlagevermögen und immaterielles Anlagevermögen beziehender MwSt. in den Eingangspreis eingeführt. Die nicht in Abzug gebrachte MwSt. wird in Form von Abschreibungen in die steuerlich absetzbaren Kosten einbezogen, Vorräte von Waren, die wegen ihrer Klassifizierung als Gefahrengut ausgegliedert worden sind, gelten nicht als steuerlich absetzbare Ausgabe, Aufhebung der steuerlichen Anerkennung bestimmter Kosten laut Entwurf sollen Vertragsstrafen, Gebühren und Zinsen wegen Verzug und Kosten in Verbindung mit der Geltendmachung von Forderungen beim Steuerpflichtigen, auf die sich die Pflicht ihrer Bezahlung bezieht, nicht mehr als steuerlich absetzbare Kosten anerkannt werden, 13

5 Änderung der Fristen für den Abzug von Steuerverlusten von der Steuerbemessungsgrundlage auf vier Bestteuerungszeiträume bzw. Jahre (gegenwärtig gilt, dass die Frist zur Tilgung von Steuerverlusten zwei, drei oder höchstens vier Besteuerungszeiträume betragen kann), Änderung der Fälligkeit der vierteljährlichen Vorauszahlungen die vierteljährlichen Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer bei Steuerzahlern (juristische Personen), deren Besteuerungszeitraum das Wirtschaftsjahr ist, werden bis zum Ende des betreffenden Vierteljahres des Wirtschaftsjahres fällig (gegenwärtig gilt, dass die Vorauszahlungen bis zum Ende des Kalendervierteljahres fällig sind, wenn der Steuerverwalter auf Antrag eines Steuerzahlers keine andere Fälligkeit festsetzt). Es handelt sich insgesamt um eine umfangreiche Novelle Einkommensteuergesetzes, weshalb wir Sie über die weitere Entwicklung noch informieren werden. Roman Ferjanc Tel.: ÜBERSEHEN SIE NICHT Novelle des Mehrwertsteuergesetzes Am 8. Juli 2014 wurde die Novelle des Mehrwertsteuergesetzes genehmigt, die mit Ausnahme einiger novellierter Punkte, die ab dem 1. Oktober 2014 oder ab dem 1. Juli 2015 wirksam werden, ab dem 1. Januar 2015 wirksam wird. Mit der Novelle wird die Funktion des automatischen Mechanismus verhindert, auf dessen Grundlage der Mehrwertsteuersatz auf 19 % sinken kann. Der Mehrwertsteuersatz von20 % wird durch die Änderung des Mehrwertsteuergesetzes als fester Steuersatz festgesetzt. Wichtige Termine Eine Übersicht der wichtigen Termine im September 2014 finden Sie auf unserer Webseite Marian Vojtek marian.vojtek@mandat.sk Tel.:

6 ÜBER UNS Die MANDAT CONSULTING, k.s. und MANDAT AUDIT, s.r.o. wurden im Jahre 2004 als Steuerberatungs- und Prüfungsgesellschaft gegründet. Während unserer ganzen Existenz bieten wir Dienstleistungen im Bereich der Steuerberatung, Buchhaltung und Prüfung kleinen, mittleren und multinationalen Konzernen. Langjährige Erfahrung in Zusammenarbeit mit ausländischen Beratungsgesellschaften, gepaart mit der Kompetenz slowakischer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer garantiert eine allseitige und fachgerechte Beratung unserer Klienten, die auch Großteils aus den Reihen bedeutender ausländischer Investoren kommen. Im Bereich von uns angebotenen Dienstleistungen sind 41 qualifizierte Mitarbeiter im Einsatz. Informationen in diesem Material sind nur informativ. MANDAT CONSULTING, k.s. übernimmt keine Haftung für Beschlüsse, die der Leser aufgrund dieser Ausgabe macht. Wenn Sie den Namen einer anderen Person hinzufügen möchten Ihres Unternehmens in der Liste den Begünstigen MANDAT aktuell, bitte kontaktieren Sie uns per auf: Bei Interesse um weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter. 15

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